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r. 238 48. Jahrgang

13.

3. Beilage des Vorwärts, 24. Mai 1931

Arbeitsdienst für Südwestdeutschland

Der Lanndesarbeitsamtspräsident verfügt

Millionen arbeitsbereiter Menschen haben feinen Ermerb. In diesem tragischen Augenblick verfallen ,, national" denkende Kreise auf die Idee ,,, der Wirtschaft" zu helfen. Die Arbeitsdienst pflicht soll es schaffen, obwohl von den Regierungsstellen schon mehrfach erklärt worden ist, daß man für ihre Durchführung feinerlei Mittel habe.

Aber in Südwestdeutschland weiß man sich zu helfen. Daß ,, nationale" Studenten sich dafür einsetzen, entspricht ihrem Mangel an sozialem Verständnis. Daß aber ein leibhaftiger Landes­arbeitsamtspräsident für diesen Unfug auch noch Reflame macht und die ihm nachgeordneten Dienststellen anweist, Mittel dafür bereitzustellen, ist ein Mißbrauch, dem schleunigst gesteuert werden muß. Herr Kälin, Präsident des Landesarbeitsamts Süd­westdeutschland, hat an die ihm unterstellten Arbeitsämter eine Dienst­anweisung verschickt, aus der wir die wesentlichen Stellen zitieren: ,, Die Stuttgarter . Studentenschaft möchte nach dem Borbild der schweizerischen Studentenschaft und

in praktischer Erprobung des gegenwärtig viel erörterten Ge­dankens der Arbeitsdienstpflicht

in der Zeit von Anfang August bis Mitte Oktober d. I. eine frei willige Arbeitsfolonie in Württemberg durchführen. Gegenstand der Arbeitsfolonie sollen zufäßliche Arbeiten( z. B. Boden, Meiden verbesserungen, Wegebauten, Meliorationen, Dränagen, Kanali sationen, Bach- und Wegeausbesserungen, Ausforstungen usw.) ge­meinnügigen Charakters und von volkswirtschaftlichem Werte sein. Teilnehmer sollen zu ungefähr gleichen Teilen städtische Arbeitslose, ländliche Arbeitslose und Studenten sein. Die Finanzies rung der Arbeitskolonie ist in der Weise gedacht, daß der Träger oder Nuznießer der Arbeit freie Unterkunft( eventuell in Baraden oder Schulen) und einen Teil der Verpflegung( eventuell in Natu­

Die Reichsanstalt soll sparen.

Einige Winke für den Sparkommiffar.

Seit einigen Wochen betätigt sich der Sparkommissar des Deutschen Reiches auch auf den Arbeitsämtern. Der unerhörte Raub­bau, der mit der Arbeitskraft der Angestellten auf den Arbeits­ämtern getrieben wird, scheint den höchsten Stellen noch nicht zu genügen. Anscheinend will man an einen weiteren Abbau heran­gehen. Das ist um so merkwürdiger, als vor einem Jahre schon der

ralien) zu leisten, ferner die nötigen Arbeitsobjekte bereitzustellen und die erforderlichen Baustoffe, unter Umständen auch das Arbeits­gerät zu liefern hat... Die Arbeitskolonie gewährt den Teil­nehmern freie Unterkunft und Verpflegung, ferner Arbeitskleidung, Arbeitsgeräte, Reisekosten, Versicherungsbeiträge und vielleicht auch ein Taschengeld von 50 Pfennig

Ich nehme an dem Bersuch meinerseits lebhaftes Interesse, da m. E. der Gedanke des Volksdienstes über furz oder lang seine Ber­wirklichung finden wird und jede Vorarbeit Unterstützung und Förde­rung verdient. Ob diese Förderung in der Weise möglich sein wird, daß die an den Arbeitskolonien teilnehmenden Arbeitslosen

unter dem Gesichtspunkt der Berufsumschulung oder Berufs­fortbildung

gefördert werden(§ 137 AVAVG.), bedarf der Prüfung im einzel­nen Fall. Jedenfalls bitte ich Sie, umgehend zu prüfen und mir bis spätestens 11. Mai zu berichten, ob und wo in ihrem Bezirk geeignete Objekte für die Verwirklichung des Gedankens der Arbeits­folonie in diesem oder im nächsten Jahre vorhanden sind."

Die Reichsanstalt steckt im Defizit. Alle Welt zerbricht sich den Kopf, wie das Defizit behoben werden kann. Es wird an allen Ecken und Enden gespart, und man trägt sich mit dem ungeheuerlichen Gedanken, die völlig unzureichenden Unterstützungen noch weiter ab­zubauen.

Der Landesarbeitspräsident Kälin hat offenbar andere Sorgen. Wie kann man für das Unternehmen einer nationalistischen Sta­dentengruppe Mittel frei machen? Ganz einfach, indem man eine Etatschiebung vornimmt ,, unter dem Gesichtspunkt der Be­rufsumschulung oder Berufsfortbildung". Ganz abgesehen davon, daß es sich hier um eine gewöhnliche Lohndrückerei handelt, wäre es auch sonst angebracht, Herrn Kälin zur Ordnung zu rufen.

Die Heimarbeiter stellen den größten Prozentsatz der Arbeits­lofen, weil naturgemäß die Unternehmer zunächst die Betriebs­arbeiter beschäftigen. Anders ist es allerdings, wenn der Unter­nehmer die Notlage der Heimarbeiter ausnußt, um sie als Lohn drücker gegenüber der Betriebsarbeiterschaft zu verwenden.

Es geht auch ohne Lohnabbau.

Erfolg des Zentralverbandes der Schuhmacher.

Die Firma H. Leiser, Schuhwarenhaus, unterhält eine Schuh­reparaturwerkstätte, in der mehr als 100 Arbeiter beschäftigt sind. Um fonkurrenzfähig zu bleiben, mußte die Firma die Preise für Reparaturen fenfen. Diese Preissenfung wollte die Firma zum erheblichsten Teil auf die Arbeiter abwälzen. Sie kündigte daher das bestehende Lohnabkommen und beantragte eine Lohn fenfung.

Der Zentralverband der Schuhmacher hatte mit dieser Tatsache gerechnet und die Belegschaft rechtzeitig darauf eingestellt. In mehreren Versammlungen wurde beschlossen, jedem Lohnabbau den schärfsten Widerstand entgegenzusetzen. Die Belegschaft forderte den Neuabschluß eines Abkommens mit den bisherigen Löhnen.

Nach langwierigen Verhandlungen fam ein neues Ab. tommen zustande. Alle Löhne und Akkordsätze blieben in der bisherigen Höhe bestehen. Das Abkommen gilt bis zum 30. April 1932. Der Mindestſtundenlohn beträgt 1,27 Mr.

Dieser Erfolg ist auf die Geschlossenheit der Leiser- Belegschaft zurückzuführen. Zur Zeit gehören 98 Proz. der Belegschaft der freien Gewerkschaften an, 2 Proz. der RGO. Aber auch diese 2 Proz. der RGD.- Anhänger dürfte es in Bälde nicht mehr geben, denn auch die letzten der Leiser- Arbeiter müssen einsehen, daß nur die Einheit der Arbeiterklasse solche Erfolge erringen fann. Dem Unternehmer­tum wird aber damit gezeigt, daß Herabsehung der. Preise nicht unbedingt Lohnabbau nach sich ziehen muß.

Betriebsratswahl im Bezirksamt Mitte .

auch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die RGO hat zwar Die Betriebsratswahl im Bezirksamt Mitte hat der RGO. ihre Gesamtstimmenzahl gegenüber dem Vorjahr gehalten, wogegen aber die freien Gewerkschaften 47 Stimmen mehr erhielten als im Vorjahr.

Bei der Wahl zum Angestelltenrat entfielen auf die freigewerkschaftliche Liste 245 Stimmen( im Vorjahre 228) und auf die Liste der RGD. 67( 48) Stimmen. Die freien Gewerkschaften erhalten demnach im Angestelltenrat 7( 6) Size und die RGO. 1( 1) Siz.

Bei der Wahl zum Arbeiterrat erhielten die freien Ge­werkschaften 289( 259) Stimmen, die RGD. 213( 232) Stimmen und die Christen 27( 37) Stimmen. Der Arbeiterrat setzt sich zu­fammen aus 5( 5) Freigewerkschaftlern und 4( 4) RGD.- Leuten. Die Christen erhalten ebenso wie im Vorjahr auch im Arbeiterrat feinen Sig.

Der Betriebsrat setzt sich zusammen aus sieben Frei­gewerkschaftlern, davon sind vier Arbeiter und drei Angestellte, und vier RGO.- Leuten, darunter drei Arbeitern und einem Ange­stellten.

Bräsident der Reichsanstalt in einer Veröffentlichung der Höhe der Wochenarbeitszeit herſtellt. Für jede in der Heimarbeit tätige Verbindlichkeitserklärung in der Rheinschiffahrt

Verwaltungskosten der Arbeitsämter als durchaus befriedigend bezeichnete. Nach seinen eigenen Angaben machten fie nur 4,2 Proz. der Gesamtausgaben aus. Auf den Kopf der Ber­sicherten bezogen, betrugen die reinen Verwaltungskosten 3,70 Mark im Jahr. Und das bei einem ungeheuren Publikums verfehr. So betrug im Jahre 1929, das der Rechnung zugrunde gelegt ist, die Zahl der Arbeitsgesuche 13,7 Millionen, die Zahl der Natsuchenden in der Berufsberatung: 390 000, die Bahl der unter­stügten Kurzarbeiter 400 000, die Zahl der beschäftigten Notstands: arbeiter 640 000 und die Zahl der Hauptunterſtügungsempfänger durchschnittlich im Jahr 1 450 000.

Inzwischen haben aber zwei Notverordnungen die Arbeiten der Angestellten der Reichsanstalt sehr erschwert. Die Zahl der Haupt­unterstützungsempfänger und damit auch die Zahl der Arbeit­fuchenden ist um das Dreifache gestiegen, während man anderseits die Meßziffer, d. h. die Zahl der von einem Angestellten zu be­treuenden Arbeitslosen, um ein volles. Drittel erhöht hat. Schon heute kann man sagen, daß die Arbeit der Angestellten auf den Arbeitsämtern in den letzten drei Jahren um 100 Proz. ge­stiegen ist. Und trotzdem schickt man noch den Sparkommissar.

Der Sparkommissar sollte sich lieber einmal um das materielle Recht der Arbeitslojen fümmern. Ganz besonders zu empfehlen wäre ihm, fich einmal die Dauer eines Rechtsverfahrens in der Arbeitslosenversicherung anzusehen. Ein Arbeitsloser braucht durch­schnittlich zur Herbeiführung eines Termines in der ersten Instanz bis zu zehn Wochen, in der zweiten Instanz mindestens 6, meistens aber 8 bis 9 Monate. Senatsentscheidungen werden oft erst nach Veränderungen des Gesetzes durch Notverordnungen oder Novellen gefällt.

Hier ist bereits so viel gespart worden, nämlich durch Abbau des Personals, daß das Recht zu einer Farce wird. Denn was nüßt es einem Arbeitslosen, der heute von der Verwaltung auf sechs Wochen oder überhaupt von der Unterstügung ausgeschloffen wird, wenn er nach neun Monaten wirklich zu seinem Recht

fommt.

Solche Rechtszustände müßten in einem geordneten Staats­wesen, also auch bei der Reichsanstalt unmöglich sein. Wir glauben, daß der Sparkommissar an anderen Stellen dankbarere Betätigungs­gebiete finden könnte, als auf den Berliner Arbeitsämtern.

Ausnahmerecht gegen Heimarbeiter?

Ein Proteft des Bekleidungsarbeiterverbandes. Hartnäckig behauptet sich das Gerücht, die Regierung beabsich tige, die Arbeitslosenversicherung für Heimarbeiter und Haus gemerbetreibende besonders zu behandeln. Daß mit dieser beson­deren Behandlung" eine weitere Rechtlosmachung der Heimarbeiter verbunden sein wird, steht wohl außer Frage. Aus dieser Besorgnis heraus hat die Zentralleitung des Deut schen Bekleidungsarbeiter Verbandes eine Dentschrift an die Reichsregierung gerichtet, in der besonders auf die sozialen und tarifpolitischen Wirkungen hingewiesen wird, die schon die jetzt geltenden einschränkenden Bestimmungen im Gesetz für Arbeits­fofenversicherung ausgelöst haben. Allein in der Herrenschneiderei beträgt die Zahl der männlichen Heimarbeiter ein Drittel aller Beschäftigten, in der Herrenkonfektion die Hälfte, in der Uniform lieferungsschneiderei vier Fünftel. Verhältnismäßig hoch ist ferner die Zahl der männlichen Heimarbeiter in der Konfettion und in der Müßenbranche. Die weiblichen Heimarbeiter find vertreten in der Herrenkonfektion mit cinem Drittel, in der Arbeiterfonfektion mit einem Viertel, in der Damentonfettion mit neun Zehnteln und in der gesamten Wäscheindustrie mit mindestens einem Drittel aller Beschäftigten.

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Der Deutsche Bekleidungsarbeiter- Berband richtet an die Reichs­regierung bestimmte Vorschläge, die im wesentlichen lauten: Es ist gesetzlich festzulegen, daß an Heimarbeiter und Hausgewerbe­treibende auf die einzelne Arbeitskraft nicht mehr Arbeit ausgegeben werden darf, als eine Arbeitskraft im Betrieb in der betriebsüblichen Arbeitskraft ist ein Lohn- und Lieferbuch zu führen. Durch Ein­führung der Beitragspflicht der Unternehmer für nichtversicherungspflichtige Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende soll der Anreiz genommen werden, daß versicherungsfreie Heim arbeiter den versicherungspflichtigen vorgezogen werden. Gegen eine etwa bestehende Absicht, für die Heimarbeiter die Bestimmungen der Arbeitslosenversicherung weiter zu verschlechtern, wird mit Rück­ficht auf die, damit, perbundene, wurtouche, und Johnpolitiche ungünstige Wirkung aufs schärfite Protest erhoben.

Polizeischikanen in Gosen.

Unberechtigte Eingriffe in einem Arbeitskampf. Aus Gosen erhalten wir die Mitteilung, daß sich der dortigen Bevölkerung eine ungeheure Empörung bemächtigt hat. weil in Gosen seit Dienstag gewissermaßen der Belagerungs­zustand verhängt worden ist. Obwohl sich die im Abwehrkampf pöllig diszipliniert verhalten. ist eine Hundertschaft Schutz gegen einen 25prozentigen Lohnabbau stehende Arbeiterschaft bisher Polizei im Orte einquartiert worden.

Ein Teil der Polizeibeamten nimmt ganz einseitig Partei für die Arbeitswilligen und geht rücksichtslos gegen die Arbeiter vor, die die Arbeitswilligen auf ihr unsolidarisches Ver­halten aufmerksam machen wollen. Während der Arbeitskampf fo­lange ohne Zwischenfälle verlief, weil sich die Landjäger des Kreises Beeskow - Storkom äußerst zurückhaltend benahmen, wird jezt die Bevölkerung durch die Polizei ständig beunruhigt, so daß es leicht zu blutigen Zwischenfällen fommen fann. Es wird von der Bevölkerung daher die Forderung erhoben, die Bolizei zurückziehen, da die Landjäger völlig zur Aufrecht­erhaltung der Ruhe und Ordnung genügen.

Kundgebung auf den Toiletten.

Die RGO. bei Karstadt .

Die Firma Karstadt hat ein Mitglied des Betriebsrats, das der RGO. angehört, fristlos entlassen, nachdem der Be­treffende wiederholt, aber vergeblich verwarnt worden war. Darauf­hin wurde eine Kommission der RGO., bestehend aus Betriebs­fremden, bei der Firma vorstellig. Diese lehnte jedoch jede Ver­handlung ab. Die RGO. beschloß nun, zu einem großen Schlage

auszuholen.

,, Die Arbeiterschaft Neuköllns", wie es in der ,, Roten Fahne" heißt, in Gestalt von 25 fommunistischen Erwerbslosen, veranstaltete gestern eine große Kundgebung". Das geschah durch Verteilen von Flugblättern. In der richtigen Erkenntnis des Wertes dieser Flug: blätter wurden sie auf den Toiletten verteilt, in der Er­

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In der Rheinschiffahrt sind die Schiedssprüche vom 28. März betreffend Rahmentarif, vom 11. Mai betreffend Gehalts­und Lohntarif und vom 27. und 28. März betreffend Ge­halts- und Lohntarif für Maschinisten und Heizer vom Reichs­arbeitsminister für verbindlich erklärt worden. Die Schiedssprüche find von den Gewerkschaften angenommen, von den Unternehmern abgelehnt worden.

Bauarbeiterschutzfongreß in Berlin .

Auf Beschluß des Bundesvorstandes des ADGB . findet am 8. und 9. Juni im Berliner Gewerkschaftshaus ein Bauarbeiterschuh­Kongreß statt. Es ist dies der vierte Kongreß, der sich mit den Fragen des Bauarbeiterschutzgesetzes beschäftigt. Der letzte( dritte) Kongreß war im August 1913 in Leipzig , als dort die Internationale Baufachausstellung abgehalten wurde. Zuerst wird Genosse Sachs vom ADGB . einen Ueberblick geben über die Entwicklung des Bau­arbeiterschutzes in den letzten zwei Jahrzehnten. Genosse üst vom meyer Brodnih vom ADGB . ist die Aufgabe gestellt, vom Baugewerksbund soll über die Zusammensetzung und die Aufgaben der Bauarbeiterschußfommissionen referieren. Dem Genossen Dr. ärztlichen Standpunkt aus die Erkennung und Verhütung der Be­rufskrankheiten im Baugewerbe zu behandeln. Schließlich wird der Leiter der Hamburger Bauhütte, Genosse Briel, die Gefahren aufzeigen, die mit der Rationalisierung im Baugewerbe, den so= genannten modernen Baumethoden für die Bauarbeiter verbunden find.

Der Kongreß wird eingeleitet durch eine allgemeine Kund= gebung im Plenarsaal des Reichstages. Nach der Eröffnungs­ansprache des Vorsitzenden des ADGB. , des Geossen Leipart, wird der Vorsitzende des Baugewerksbundes, Genosse Bern­hardt, den zu dieser Kundgebung geladenen Vertretern der Reichs­regierung, der Länderregierungen, der Berufsgenossenschaften, der staatlichen und kommunalen Baubehörden, Krankenkassen usw. den 3wed des Kongresses wie überhaupt die Ziele der Bauarbei terschußbestrebungen vor Augen führen. Um diese Kund­gebung wenigstens indirekt einem großen Teilnehmerkreis zu er schließen, soll sie vom Deutschlandsender übertragen werden. Den Abschluß des Kongresses selbst bildet eine Besichtigung der Bau­ausstellung.

Acht Prozent Lohnabbau.

In der Gladbacher Metallindustrie. Gladbach- Rheydt , 23. Mai.

Die vor zwei Wochen vom Metallarbeiterverband Gladbach­Rheydt ausgesprochene Gesamtkündigung ist hinfällig geworden, da der Lohnkampf jezt durch einen Schiedsspruch des staatlichen Schlichtungsausschusses beendet worden ist. Dieser Spruch ist von beiden Seiten angenommen worden. Er sieht vor, daß die bis­Das Abkommen ist bis Ende Oktober d. I. unkündbar. herigen Tariflöhne vom 1. Suni ab um 8 Proz. gesenkt werden.

wartung, daß sie eine zweckentsprechende Verwendung finden würden. Nach dieser eminent revolutionären Tat versuchten die Berteiler Bergarbeiterentlaffungen in Ostoberschlesien.

des kommunistischen Klosettpapiers in den Verkaufsräumen einigen Klamauf zu machen, wurden aber von der Polizei hinausbefördert. Art des Vorgehens, das nur geeignet ist, den Ansehen des Personals Das Personal und die Betriebsvertretung sind entrüstet über diese zu schaden. Wenn dem entlassenen Betriebsrat ein Unrecht geschehen sein sollte, dann stehen andere Mittel zur Verfügung als derartige Kundgebungen auf den Toiletten.

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Kattowih, 23. Mai.

Auf der Neue Helene- Grube in Brzezowih wurden mit Ge­Giesche- 2.- G. in Rosdzin- Schoppinig will mit dem 26. Mai 360 Ar­nehmigung des Demobilmachungsfommissars 300 Bergleute entlassen und 230 Bergleute für einen Monat beurlaubt. Die Zinkgrube der beiter zur Entlassung bringen. Der Friedenshütte wurde die Ge­nehmigung zur Stillegung zweier Hochöfen erteilt. Damit werden ungefähr 300 Arbeiter brotlos.

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