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Nr. 27348. Jahrgang

3. Beilage des Vorwärts

,, Angleichung", nicht Lohnabbau.

Ein neues Wort für eine alte Praxis.

Der Reichsarbeitsminister hat in der letzten Zeit wiederholt gungen( Ruhelohngeld) damit verbunden, die es in der Privat­erklärt, daß er sich einer zweiten Lohnabbaumelle industrie nicht oder so gut wie nicht gebe. Schließlich dürfe man midersehen würde. Diese würde den wirtschaftlichen Schrumpfungsprozeß noch verschärfen, zumal die Preis­fentung hinter der Lohnsenkung zurückgeblieben sei.

Nun enthält jedoch die Notverordnung eine Reihe von Be­stimmungen, die praktisch eine zweite Lohnabbaumelle bedeuten. Da ist zunächst der Abbau der Beamtengehälter. Wenn er auch in erster Linie aus fistalischen Gründen angeordnet wird, so bedeutet er wirtschaftlich deshalb nicht weniger eine Drosse lung der Kauftraft, die den Schrumpfungsprozeß weiter treibt. Mit diesem Abbau der Beamtengehälter geht einher der Abbau der Bezüge der Angestellten der Behörden, die die Notverordnung so behandelt, als hätten sie nicht Beiträge zur Ar­beitslosen, Kranken- und Angestelltenversicherung zu zahlen und hätten eine der der Beamten gleichgeartete Stellung. Zu diesem

Abbau tommt

die Angleichung".

im Interesse der Landwirtschaft

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Sonntag, 14. Juni 1931

Maschinisten und Heizer.

Zu ihrem Verbandstag in Dresden .

Heute beginnt der Verbandstag des Zentralverbandes der Ma­schinisten und Heizer in Dresden . Den Delegierten wird das wirken der Organisation in den letzten drei Jahren vor Augen geführt. Db­wohl der Verband eine in, sich gefestigte Organisation ist, war die schlechte Wirtschaftslage natürlich auch auf die Ergebnisse der Ver­bandstätigtetit nicht ohne Einfluß.

Die Anforderungen an die Finanzen der Organisation waren außergewöhnlich groß. Einnahmen und Ausgaben der Haupttasse des Verbandes bilanzierten im Jahre 1930 mit 2271 366 Mark. Außergewöhnlich groß waren

die Leistungen für soziale Unterstützungen

im Betrage von insgesamt 706 704 Mart, was gegen das Jahr 1928 eine Steigerung von 100 auf 133 im Jahre 1929 und auf 168 im Jahre 1930 bedeutet. Die Arbeitslosenunterstügung betrug 407 072 Mart im Jahre 1930.

die Löhne nicht in die Höhe treiben, weil sonst die Landflucht ver stärkt würde. Mit solchen und ähnlichen Argumenten und auf Grund der Tatsache, daß ein einziger übermächtiger Unternehmer einer verhältnismäßig geringen Zahl weit zerstreuter und nicht immer lückenlos organisierter, aus allen möglichen Berufsschichten und Provinzen stammenden Arbeiter gegenübersteht, sind bisher die Bezüge der Reichsarbeiter besonders niedrig gehalten worden. Unvermeidlich kommt dann aber auch die Angleichung" der Löhne der gemischtwirtschaftlichen und privaten öffentlichen Unternehmun gen. Nicht aufzuhalten wird dann aber auch das Uebergreifen auf Die Aufwendungen für die Invalidenunterstützung die Löhne in Industrie, Handel und Verkehr der übrigen Privat stiegen von 92 772 Mart im Jahre 1928(= 100) auf 138 007.im industrie sein. Nach den Berechnungen des Instituts für Konjunktur- Jahre 1929(= 148,7) und 183 220 Mart im Jahre 1930(= 197,5). forschung ergibt sich- ohne Einrechnung des Abbaues der Augenblicklich sind 3 Prozent der Mitglieder des Maschinistenver­übertariflichen Löhne und Gehälter im ersten Bierteljahr bandes Empfänger von Invalidenunterstügung. Troß der großen 1931 eine durch Lohnsenkung, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit ver­Ausgaben, die die Verbandskasse zu leisten hatte, wurde noch ein 11eberschuß von 345 340 mart erzielt. Lohnminderung von 15 Prozent,

der Arbeiter und Angestellten der öffentlichen Betriebe und Berursachte waltungen der Länder und Gemeinden an die Bezüge der Reichs arbeiter. Es bedarf wohl feines besonderen Hinweises, um auch diese Angleichung als einen Lohnabbau zu charakterisieren. Wenn aber die Arbeiter und Angestellten z. B. der Städtischen Wasserwerke oder der Städtischen Gasmerke in Berlin ,, ange­glichen" werden, dann werden die Gasbetriebsgesellschaft und die gleichfalls in Privatbesiz sich befindenden Charlottenburger Wasser­werke, sobald die Tarifverträge ablaufen, vor dem Schlichtungs­ausschuß die ,, Angleichung" an die Bezüge der städtischen Arbeiter verlangen. Es dürfte kaum ein übertriebener Pessimismus sein, wenn wir annehmen, daß der Schlichtungsausschuß einem der artigen Verlangen sich nicht widersehen würde. Dieses Spiel würde fich auf der ganzen Linie für alle gemischtwirtschaftlichen Betriebe fortsetzen. Kann der Reichsarbeitsminister die Garantie dafür über­

nehmen, daß

bei Verhandlungen vor den Schlichtungsinftanzen scharf unter­fchieden werden würde

zwischen gemischtwirtschaftlichen und ausschließlich im Privatbesih sich befindenden öffentlichen Unternehmungen auf der einen, den anderen Privatunternehmungen auf der anderen Seite? Daß 3. B. die Angleichung" der Arbeiter der Müllabfuhr in Berlin , die ein städtisches Unternehmen ist, feine Auswirkungen haben wird auf die Löhne der Kutscher und Chauffeure in den Privat unternehmungen? Daß die Angleichung" der Löhne der Werk­stättenarbeiter der Reichsbahn, der Arbeiter der Deutschen Werke, ohne Wirkung auf die Löhne der Metallarbeiter in der Privat­industrie bleiben wird? Diese Fragen stellen heißt sie beantworten. Die Löhne der Reichsarbeiter sind aus einer Reihe von Ur­sachen bisher sehr niedrig gehalten worden. Einmal pflegen die Bertreter des Reichsfinanzministeriums bei Verhandlungen auf die gespannte Lage" der Reichsfinanzen hinzuweisen. Des weiteren sagen diese Vertreter, die Beschäftigung der Reichsarbeiter sei eine wesentlich stabilere als die der Arbeiter der Privatindustrie, fenne feine oder faft feine Arbeitslosigkeit, auch seien andere Bergünsti­

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gegenüber dem ersten Vierteljahr 1930, der eine Senkung der Lebenshaltungskosten um 7 Prozent gegenübersteht. Da aber auch die Senkung der übertariflichen Löhne und Gehälter be­rechnet werden muß, dürfte der Ausfall sich auf mindestens 20 Prozent belaufen. Das bedeutet rein wirtschaftlich. ge= sehen eine unerträgliche Berengung des Marftes. Die Notverordnung setzt diesen Prozeß fort. Sie fürzt nicht nur die Löhne und Gehälter oder schreibt eine derartige Rürzung zwingend vor; fie treibt nicht nur zur allgemeinen Lohntürzung; fie setzt gleichzeitig die Bezüge der Unterstügungsemp= fänger in der Arbeitslosenversicherung und der Krisenfürsorge entweder direkt herab, oder indirekt durch die Verlängerung der Wartezeiten, Berkürzung der Bezugsdauer, Anrechnung von Sozial­renten, Herabstufung usw. oder Entziehung jeglicher Unterstügung. Die Gesamtminderung beträgt hier durchschnittlich mindestens 20 Prozent. Daß die Wohlfahrtsfäße dieser Kürzung an geglichen werden, erscheint nicht gerade unwahrscheinlich. Die Herab­segung der Knappschaftsrenten ist ja auch angeordnet. Ob man dies ,, Angleichung" oder Lohnabbau

nennt, ist praktisch ohne Bedeutung. Von Bedeutung aber ist, daß durch eine derartige Maßnahme der Abfab weiter ge­drosselt wird, dem Markt eine noch gar nicht abzuschäßende 3ahl von Milliarden entzogen werden.

Glaubt die Reichsregierung, daß mit einer derartigen Schrump fung des Wirtschaftsprozesses die Gesamtwirtschaft noch aufrecht erhalten werden tann? Ein Zusammenbruch von riesigen Aus maßen müßte die unvermeidliche Folge sein. Die Kündigung der amerikanischen Gelder ist die natürliche Antwort auf die drohende Katastrophe, die in der Notverordnung enthalten iff. Die Ameri­faner wissen, daß man sich nicht großhungern tann, sondern nur großessen. Die Notverordnung aber will mit Rezepten aus der Zeit der Postkutsche den Wirtschaftsverkehr im Zeitalter der Elek: trizität regeln.

Der Maschinistenverband wurde zwar nicht so hart mitges nommen wie einige andere Gewerkschaften, dennoch ist seine Be­laftung ziemlich groß. Bei diesen Verhältnissen ist die

Entwicklung der Mitgliederzahl

von besonderer Bedeutung. Der Verband der Maschinisten und Heizer hatte im Jahre 1927 durchschnittlich 43 497, 1928: 49 121, 1929: 51 241 und 1930: 50 066 Mitglieder. Im Vorjahr ist also ein geringer Mitgliederrüdgang erfolgt. Trogdem ist gegen das Jahr 1924 eine Steigerung von 19,4 Prozent zu verzeichnen.

Recht interessant ist eine Erhebung des Verbandes über die Arbeitszeit. Maschinisten und Heizer haben der Natur des Berufs gemäß vielfach eine längere Arbeitszeit als Be­triebsarbeiter. Im Jahre 1930 hatten 63,1 Prozent der Verbands. mitglieder eine möchentliche Arbeitszeit bis 48 Stunden. 1925 ar. beiteten erst 30,3 Prozent der Verbandskollegen 48 Stunden die Woche und darunter. Der

Kampf um die Verkürzung der Arbeitszeit fonnte mithin mit Erfolg geführt werden. Troß schärfster Angriffe auf die Lohnhöhe vermochte der Verband die Löhne der Berufsa follegen erfolgreich zu verteidigen. Im Reichsdurchschnitt betrugen die Stundenlöhne der Verbandsmitglieder Ende 1930: 110,6 Pfennig, gegen 108,9 Pfennig 1929, 100,9 Pfennig 1928 und 90,9 Pfennig 1927. Es war also ein ununterbrochener Fortschritt in der Era höhung der Stundenlöhne zu verzeichnen. Ein fleiner Rückschritt erfolgte erft Ende 1930. In dieser erfolgreichen Verteidigung der Löhne fommt die Stoßtraft des Maschinistenverbandes deutlich zum Ausdrud.

Ein derart befriedigendes Ergebnis der Verbandsarbeit fonnte natürlich nur erreicht werden durch startite Anstrengung des Appa­rates und größter Hingabe der Funktionäre. Wenn auch die Wirt­schaftskämpfe des Verbandes im Jahre 1930, an Zahl und Umfang gemessen, an den drei vorhergehenden Jahren einen Rückgang auf­zuweisen hatten, so zeichneten fich doch die jüngsten Kämpfe durch außergewöhnliche Hartnäckigkeit aus. Die Erfolge waren verhält­nismäßig immer noch sehr gut. Es liegt in der Struktur des Ver­

Kürzung der Arbeitslosenunterstützung. Namens im Alphabet weiter vorn steht als der feines arbeitslosen bandes, daß er auch zur

Gollen sie schon ab 29. Juni beginnen? Artikel 9 der Notverordnung, der die Verschlechterung der Arbeitslosenhilfe betrifft, besagt über den Zeitpunkt des Inkraft: Die Borschriften dieses Kapitels treten am 29. Juni 1931 in Kraft. Sie ergreifen mit Ausnahme des Artikels 1 Nr. 27 auch laufende Anträge und Unterſtüßungsfälle, und zwar derart, daß

tretens:

fpätestens vom 13. Juli die Vorschriften dieses Kapitels allgemein anzuwenden find."

In der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen­versicherung scheint man mit einer Abänderung der verschlechterten Unterſtügungsbestimmungen nicht zu rechnen. Vielmehr trägt man fich hier mit dem Gedanken, die vorstehende Bestimmung derart an­zuwenden, daß bereits ab 29. Juni die Berschlechterungen einheitlich auch für die laufenden Unterstübungen eingeführt werden. Sollte die Notverordnung in der jeßigen Form in Kraft bleiben, so fann einer derartigen Auslegung nicht scharf genug widersprochen werden.

Bisher war es bei Abänderungen des Sozialversicherungsrechts selbstverständlich, daß laufende, also rechtsgültig bewilligte Ber­ficherungsfälle nicht zuungunsten der Bersicherten umgerechnet, rüd­märts revidiert werden dürfen. Die Notverordnung schafft hier einen bedauerlichen Präzedenzfall.

Sie läßt immerhin die Möglichkeit zu, daß einheitlich am 13. Juli als dem leßtmöglichsten Termin die Umrechnung erfolgt. Allein das beabsichtigte Berfahren, bereits ab 29. Juni mit den Ber­schlechterungen zu beginnen, und zwar in der Weise, daß zuerst die Unterstützungsbezieher mit dem Anfangsbuchstaben 2 an die Reihe tommen, dann die mit B, so daß bis 13. Juli die alphabetische Reihenfolge durchgefürzt ist, führt für die Unterstützten zu schweren Härten. Dafür ein Beispiel:

Ein Bauarbeiter mit fünf Kindern erhält gegen wärtig noch 37,80 m. oder nach furzer Anwartschaft 33,60 m. Nach den Bestimmungen der neuen Notverordnung bekommt er fortab nur noch den Satz der Krisenfürsorge, und zwar 22,43 M. oder 21 M., alfo wöchentlich 15,37 oder 12,60 m. weniger als bisher. Nun ist es immer noch ein für ihn ganz gewaltiger Unterschied, ob er die bisherige ungefürzte Unterstüßung noch zwei Wochen lang weiter bekommt oder ob er bereits in der Zeit vom 29. Juni bis zum 13. Juli um 30,74 m. bzw. 25,20 m. schlechter gestellt wird und zwar lediglich deshalb, weil der Anfangsbuchstaben feines

Kollegen mit dem Anfangsbuchstaben K oder W.

Der bürokratische Einwand, daß es, technisch nicht möglich sei, die Durchführung der Notverordnung auf einen einheitlichen Termin abzustellen, wird von Praktikern entschieden bestritten. Gewiß, an einem Tage fönnen nicht alle drei Millionen Unter­ftüßungsaften umgearbeitet werden. Wohl aber fönnen die neuen Säge der laufenden Unterstügungen von einem Tage ab angewiesen werden, wenn die Aenderungen in einem Zeitraum von 14 Tagen mit genügendem Hilfspersonal erledigt werden, das ohnehin für den Uebergang herangezogen werden muß.

mit dem gleichen Satz zu zahlen. Dringlicher aber ist die Not und Für die Auszahltassen mag es bequemer fein, volle Wochen wichtiger das Recht der Versicherten. Es fehlte gerade noch, einen Teil der Unterstüßungsbezieher schon vorher zu schädigen, bevor die Schlechterstellung beginnt.

eine nachteilige Auslegung gestattet wäre, die Situation noch be­Die Notverordnung schafft böses Blut genug, als daß es durch fonders zu verschärfen. Wenn schon Verschlechterungen, dann erst ab 13. Juli und nicht schon ab 29. Juni!

Annäherung im französischen Textilfonflikt. Kommunisten gegen Polizei.

Paris , 13. Juni. ( Eigenbericht.) Die Stadtverordnetenversammlung von Roubair hat am Frei­tag einen neuen Kredit von 500 000 Franten für Unterstügungen an streifende Arbeiter bewilligt. Sieben Fabriken haben sich bereiterklärt, den bisher von elf Unternehmern gemachten Vermittlungsvorschlag für die Wiederaufnahme der Arbeit an­

zunehmen.

In Roubair ist es am Freitag zu schweren Zusammen. ft ößen zwischen der Polizei und streifenden Kommunisten ge­fommen. In dem Arbeiterviertel rotteten sich über 1000 Rom­munisten zusammen. Als sie von der Polizei zum Auseinander­gehen aufgefordert wurden, bombardierten sie die Beamten mit Flaschen und Steinen. Abends errichteten die Kommunisten aus Pflastersteinen, Straßenlaternen und Brettern Barrikaden . Ein Kraftwagen mit Polizeibeamten wurde von den Kommunisten im Sturm genommen und der Chauffeur schwer verletzt. Schließlich wurden sieben Kavallerieabteilungen gegen die Kom­munisten eingesetzt. Auf Anordnung des Liller Präfekten wurden die Abwehrmaßnahmen jedoch bis zum Tagesanbruch verschoben. Am Sonnabend früh war die Ordnung wieder hergestellt..

Unglaublis

Schulung seiner Mitglieder

in den letzten Jahren ziemliche Mittel aufgewandt hat. Seit Be­stehen der bodenständigen Heizerschulen, dem Jahre 1921, wurden 408 Lehrgänge mit 13 494 Teilnehmern abgehalten. Im Jahre 1930 besuchten 1121 Berufskollegen diese Veranstaltungen. Der Verbandstag wird die Einigkeit und Gefchloffenheit des Ver­bandes erneut zeigen und der Leitung des Verbandes unter den Ge­nossen Klebe und Schlichting zweifellos erneut das Bertrauen

aussprechen.

Verbindlich erklärter Schiedsspruch.

Der Schiedsspruch für die thüringische Metallindustrie vom 16. Mai 1931 ist am Sonnabend vom Reichsarbeitsminister für ver­bindlich erklärt worden.

und Steindruder find nicht, wie aus unserem Bericht hervorzugehen Die Berliner Delegierten zum Verbandstag der Lithographen scheint, sämtlich Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei. Bon zehn Delegierten sind vier politisch unorganisiert, stehen jedoch auf dem Boden des JGB.

SPD.- Betriebsfraktion beim Arbeitsamt Güb. Mittwoch, 17. Jumi, 19% Uhr, Restaurant Schult, Mariendorfer Str. 5, Fraktionsversamm

lung. Referat des Genossen Franz Künstler, M. d. N. Die Not­

E verordnung."

SPD . Fraktion ber erwerbslosen Silfsarbeiter und arbeiterinnen. Montag, 12% Uhr, Lokal Laudahn, Luifenufer 52, Vortrag Genosse W. Rohde: Satenkreis und RGO., die Feinde der Arbeiterbewegung". Enmpathisierende können durch Varteigenoffen eingeführt werden. Der Fraktionsvorstand.

Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin

Morgen, Montag: Gruppenleiterfihung im 19% Uhr im Saal 11 des Gewerkschaftshauses, Engelufer 24-25, Sof parterre. Zutritt nur mit Funktionärbarte und Verbandsbuch. Kunstlommiffionssikuna um 19% Uhr im Simmer 26, Gewerkschaftshaus, Engelufer 24-25.

Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten

Morgen, Montag. 15. Juni, finden folgende Beranstaltungen statt: Webbing: Jugendheim Turiner Ede Geestraße. Spaziergang nach Bolts­park Rehberge. Weißensee: Jugendheim Bistoriusftr. 24. Vortrag: Gymnaftit früher und heute. Referent: Polemanti. Brin: Städtisches Jugendheim, Rat­haus. Bortrag: Unsere Gegner. Referent: Derkow. Urban: Jugendheim Sobredt Ede Sanderstraße. Gruppenbesprechung. Unsere Musikanten üben

int Jugendheim Spandau, Neuendorfer Straße( Schützenhaus). Freien ab 19 Uhr Dominicusfpielplas, Schöneberg .

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