Die Nordwestlichen defretieren. Sie wollen feine Aussprache mit den Angestellten.
Düffeldorf, 17. Juni.
Was man nicht für möglich halten sollte, ist eingetreten. Der Der Arbeitgeberverband Nordwest des Vereins Deutscher EisenGenfer Verband im Gastwirtsgewerbe ist zum Schußengel für die und Stahlindustrieller hat dem Schlichter für den Bezirk Westfalen gewerbsmäßige Stellenvermittlung geworden, die bekanntlich am 30. Juni 1931 auf Grund des Reichsgesetzes aufgelöst wird. Bei der mitgeteilt, daß der Verband sich an der von dem Schlichter für Freitag, den 19. Juni, erbetenen Aussprache mit den Ange: Aussprache im Fachausschuß für das Gastwirtsgewerbe beim Arbeitsamt Berlin- Mitte über einen Antrag, der das Landes- stelltengewerkschaften über den Schiedsspruch vom 22. April 1931 arbeitsamt Berlin- Brandenburg bzw. die Reichsanstalt für Arbeits- nicht beteiligen werde, da eine derartige Aussprache durch die vermittlung und Arbeitslosenversicherung ersucht, wegen Ueberleitung tatsächlichen Verhältnisse überholt und die Angestellten der Mitder gewerbsmäßigen Stellenvermittlung für weibliches Gastgliedswerke infolge der vorgenommenen Neuregelung über die Auswirtspersonal, der Stellenvermittlerin Udom in Berlin , in wirfung des Schiedsspruchs im einzelnen bereits unterrichtet seien. In der ausführlichen Begründung erklärt der Arbeitgeberverdie öffentliche Stellenvermittlung Berhandlungen zu führen, stellte band, daß die Neuregelung der Gehälter im Bereich von Nordwest sich heraus, daß die Hauptverwaltung des Genfer Verbandes versucht, diese gewerbsmäßige Stellenvermittlung an sich zu reißen. die Gesamtminderung aus Kurzarbeit und tariflicher Gehaltssenfung Unter dem Deckmantel der„ nicht gewerbsmäßigen" auf„ nur“ 15 Proz. begrenze und außerdem gewährleiste, daß die Bereinsstellenvermittlung soll die gewerbsmäßige alte Leistungsentlohnung, die im Jahre 1930 durchschnittlich 30 Pro3. über Tarifgehalt betragen habe, wiederhergestellt werde. Bermittlung durch den Genfer werdani weiter betrieben merden. Der Vertreter des Genfer Verbandes mußte zugeben, daß Auch die Befürchtungen, es fönnten im Verfolg des Schiedsspruchs seine Hauptverwaltung beim Vorstand der Reichsanstalt die Aus Entlassungen von Angestellten in besonderem Ausmaß vorgenommen werden, seien im Hinblick auf die tatsächliche Entwiddehnung der nichtgewerbsmäßigen Stellenvermittlung des Verbandes in Berlin auf das weibliche Gastwirtspersonal, und zwar für lung ungerechtfertigt. das ganze Reichsgebiet beantragt hat.
Es ist geradezu ein Stück aus dem Tollhaus, daß der Genfer Berband als Feind der weiblichen Arbeitskräfte sich mit der Arbeitsvermittlung weiblicher Arbeitnehmer befassen will. Da der Genfer Verband so gut wie gar feine weiblichen Arbeitnehmer organisiert hat, kann es sich hier nur um eine Hilfsaktion für die gewerbsmäßigen Stellenvermittler handeln. An Stelle der Ausbeutung der arbeitslosen weiblichen Arbeitnehmer durch die gewerbsmäßigen Stellenvermittler soll die Ausbeutung durch den Genfer Verband
treten.
Da man die Haltung des Vorstandes der Reichsanstalt, die sogenannten nichtgewerbsmäßigen Stellenvermittler pfleglich zu be handeln, zu kennen scheint, verlangt man die Ausdehnung dieser Bermittlung auf das gesamte Reichsgebiet, um die Zuständigkeit des Vorstandes der Reichsanstalt erreichen zu können. Von einem Antrag an das Landesarbeitsamt Berlin- Brandenburg, die Vermittlung für das Gebiet des Landesarbeitsamts zu genehmigen, scheint man sich keinen Erfolg zu versprechen.
Diesen Bestrebungen muß mit aller Entschiedenheit entgegengewirkt werden, wenn man nicht den Kampf um die Arbeitsvermittlung zwischen den gewerblichen Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit voller Heftigkeit neu entfachen will. Es muß dringend erwartet werden, daß der Vorstand der Reichsanstalt dem Genser Berband flar macht, was möglich und notwendig ist.
Tagung der Strafvollzugsbeamten.
Personalfrage entscheidend für Strafvollzug.
Der freigemertschaftliche Bund der Gefängnis, Straf und Erziehungsanstaltsbeamten hielt dieser Tage in Berlin seine Generalversammlung ab.
Die Rüdständigkeit des österreichischen Strafvollzugs wurde von den Vertretern der österreichischen freigewerkschaftlichen Strafvollzugsbeamten Schober beleuchtet. Die österreichische Regierung habe allem Anschein nach nicht die Absicht, den Strafvollzug zu reformieren. Sie habe lediglich unter dem Druck der öffentlichen Meinung einige Aeußerlichkeiten der deutschen Reform( Radio, Kino, Blumen und dergl.) übernommen; der Geist des alten Strafvollzugs sei jedoch geblieben. Die Rechtsparteien sträubten sich noch immer gegen jede Reform. Der Gedanke des neuen Strafvollzugs sei in Desterreich nur von der freigewerkschaftlichen Organisation aufgegriffen worden. Sie habe zu diesem Zweck Kurse eingerichtet, um ihre Mitgliedschaft über die Bedeutung einer modernen und human eingestellten Betreuung der Gefangenen zu unterrichten. Durch Zusammenarbeit mit der deutschen Bruderorganisation werde es hoffentlich gelingen, auch in Desterreich vorwärts zu fommen. In der Aussprache wurde an der Personaldrosselung in den Strafanstalten scharfe Kritik geübt. An vielen Beispielen aus der Praxis wurde dargelegt, daß auch hier wieder einmal am falsches: Fled gespart wird, da der Abbau sich bereits zu einer Gefahr für den Strafvollzug wie zu einer Bedrohung der Strafvollzugs beamten an Leben und Gesundheit geführt hat.
Die Not der Tabatarbeiter.
Berschärft durch die Notverordnung.
Besonders übel hat die Notverordnung den Tabatarbeitern mitgespielt. Sie sollen ihre Sonderunterstügung verlieren. Auch den besonders in Mitleidenschaft gezogenen Gemeinden und Gemeindeverbänden wird die ihnen zugesicherte Entschädigung entzogen. Den Fabrikanten dagegen wird fie weitergezahlt.
Ein geradezu klassisches Beispiel, wie ungleichmäßig die ReichsSeit der Stabilisierung der Währung ist das Tabatsteuergefez mit seinen Ausführungsbestimmungen mindestens zwanzigmal geändert worden, und jede Aenderung brachte Absazstodungen, Betriebsumstellungen und Produktionsstörungen, unter denen die Tabafarbeiterschaft zu leiden hatte.
Noch vor der Veröffentlichung der Notverordnung hatten die beiden Tabatarbeiterverbände die Regierung ersucht, die Sonderunterstützung nicht zu beseitigen. Ihre Bitte war umsonst.
Der Verbandsvorsitzende Hornig unterstrich in seinen Dar legungen über den Strafvollzug besonders die Bedeutung der Ber- regierung in der Notverordnung Licht und Schatten verteilt hat. fonalfrage. Ein moderner Strafvollzug sei nicht möglich ohne ausreichende Aus- und Fortbildung des Personals. Die einjährige Ausbildung, die immer noch nicht erreicht sei, müsse endlich einmal kommen. Ohne Qualitätspersonal nüge die beste Berordnung über den Strafvollzug nichts. Der Strafvollzug in Stufen vom 7. Juli 1929 sei von den Beamten begrüßt worden, weil er einen großen fittlichen Wert habe. Vor allem sei die Trennung der Gefangenen entsprechend der Schwere ihres Verbrechens und ihrer Charaktereigen schaft notwendig gewesen, denn ohne eine solche Trennung sei ein beffernder Strafvollzug nicht wirksam zu gestalten. Allein nach wie vor hänge alles von einem tüchtigen und ausreichenden Strafvollzugspersonal ab. Der Beamtenmangel in den Strafanstalten sei nicht länger zu ertragen. Seit 1924 seien trotz des Anwachsens der Aufgaben durch neuen Strafvollzug ei wa 34 Proz. der Be amten abgebaut worden. Das sei ein unhaltbarer Zustand.|
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