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Beglaubigte Abschrift. J. II. 263 96. In der Straffache außerdem sei der Tenor des Erkenntnisses in üblicher Weise durch Die Vertheidiger suchten darzulegen, daß entweder überhaupt gegen den Redakteur August Jacobey zu Berlin , geboren am gerichtlichen Aushang und durch die in Charlottenburg erscheinende von Landfriedensbruch bei dieser Prügelei gar feine Rede sein 21. März 1854 zu Frankfurt a. D., evangelisch, wegen Beleibi Neue Zeit" zu veröffentlichen. tönne oder aber daß die Schuld ihrer Klienten gar nicht als erwiesen gung, hat die vierte Straffammer des königlichen Landgerichts I Koalitionsrecht und grober Unfugsparagraph. In der zu erachten sei. zu Berlin am 25. April 1896 für Recht erkannt, daß der An- Ameise", dem Verbandsorgan der Porzellanarbeiter hatte Nach erfolgter Berathung verkündeten die Geschworenen durch geklagte der Beleidigung durch die Presse schuldig und deshalb folgende Notiz geftanden:" Die Sperre ist über folgende Orte ihren Obmann Hauptmann a. D. Pehlow, daß die Frage unter Belastung mit den Kosten des Verfahrens zu bestrafen mit verhängt( hierauf folgten die Namen). Mitglieder, die betreffs schweren Landfriedensbruchs bei allen Angeklagten mit mehr einer Geldstrafe von 150 einhundertfünfzig Mart, welcher in diefen Orten in Arbeit treten, werden vom als sieben Stimmen bejaht worden sei. Außer Buder ſeien für den Unvermögensfall für je 5 Mart ein Tag Gefängniß zu Verband ausgeschlossen." Daraufhin erhielt der ver- sämmtlichen Angeklagten mildernde Umstände bewilligt. Hierauf substituiren, daß ferner den Unteroffizieren und Mannschaften der antwortliche Redakteur der Zeitschrift, Porzellanarbeiter Jahn, beantragt der Staatsanwalt gegen Buder 4 Jahre Zuchthaus 10. Rompagnie des Garde- Füsilier- Regiments die Befugniß zuzu- ein Strafmandat, das auf sechs Wochen Haft lautete. Er sollte und 5 Jahre Ghrverlust, gegen Mathien, Richter, Kroll und ſprechen, ben verfügenden Theil des Urtheils binnen& vier groben Unfug verübt haben. 4 Das Schöffengericht er- Buschert je 2 Jahre Gefängniß, gegen Brannascht 1 Jahr Genach des rechtskräftigen Urtheils durch ein- fannte dann auf vierzehn Tage Haft und das Befängniß. Die Vertheidiger ersuchen sämmtlich um Herabsehung malige Einrückung in der nächsten Nummer des Vorwärts" auf rufungsgericht ermäßigte die Strafe auf 50 Mart der Strafe und um eventuelle Anrechnung der Untersuchungshaft. der rechten Seite des ersten Beiblattes auf Kosten des Angeklagten Geldbuße. Die Gerichte stellten fest, stellten fest, daß die Zeitung Nach einviertelstündiger Berathung verkündet der Gerichtshof bekannt zu machen, daß ferner die Nummer 34 des Vorwärts" von den 6 bis 7000 Verbandsmitgliedern unentgeltlich bezogen das Urtheil dahin: Die Angeklagten find der Theilnahme am vom 9. Februar 1896 und die zu ihrer Herstellung bestimmten wird, daß aber außerdem noch eine Anzahl Bostabonnenten vor Landfriedensbruche schuldig und ist deshalb unter Bezug 166 bis Platten und Formen zu vernichten. Die Richtigkeit der Abschrift handen sind und daß jeder, der die Zeitung wünschte, daraufnahme auf die Gefährlichkeit der damaligen der Urtheilsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des abonniren konnte. Als Denunziantin war im vorliegenden Falle Situation" erkannt bei Buder auf zwei Jahre ZuchtUrtheils bescheinigt. Berlin , den 4. Mai 1896.( 2. S.) die Firma Schäfer u. Vater in Rudolstadt aufgetreten, baus und zwei Jahre Ehrverlust, bei Mathieu und Richter gez. Lindner, Gerichtsschreiber des königlichen Landgerichts I, dieselbe hatte drei Exemplare der„ Ameise" der berufenen Hüterin auf je ein Jahr, bei Kroll und Buschert auf je neun MoStraffammer 4. von Gesetz und Ordnung übermittelt. Die Straffammer war bernate, bei Brannascht auf vier Monate Gefängniß. Meinung, daß die Notiz besonders insoweit einen Druck auf das Die Angeklagten erklären mit Ausnahme Buder's, ihre Strafe Publikum ausgeübt und eine Beunruhigung desselben hervorgerufen sofort antreten zu wollen.
Soziale Rechtspflege.
pic Gerichts- Beifung.
verhandelt.
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stehe thatsächlich fest!
Vermischtes.
fegelten Sonntag Vormittag 10 Uhr an Bord des Dampfers " Birgo" von Gothenburg nach Spitzbergen ab.
Die Mitglieder der Andree'schen Nordpool- Expedition
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habe, als sie den Ausschluß aus dem Verband androhe. Die Ar- Der Gnadenerlaß des Herzogs von Anhalt und das Gegen die Herren Berg, Gespannleister der Mail. beiter feien zur Niederlegung der Arbeit bezw. zur Nichtarbeit Reichsgericht. Das Reichsgericht verwarf die Revission in Gegen die Herren Berg, Gespannleister der Mail genöthigt und in der Freiheit ihrer Entschließung beschränkt Sachen des Zimmermanns Höhne, welcher vom Landgericht beiter ſeien eur Goach Gesellschaft, stand am Sonnabend abermals auf dem Gewerbegericht Termin an in Sachen eines Viererfahrers Arbeitgeber beunruhigend gewirkt. Die Revision des Angeklagten fängniß verurtheilt worden war. Höhne hatte geltend gemacht, dem Gewerbegericht Termin an in Sachen eines Viererfahrers worden. Im höchsten Maße hätte aber die Notiz auf die Deffau wegen Unterschlagung und strafbaren Eigennußes zu Ge englischer Herkunft, der sich für unberechtigt entlassen hielt. Herr Jahn vertrat in der mündlichen Verhandlung vor dem Straf der Gnadenerlaß des Herzogs von Anhalt vom 22. Mai müffe E. Berg entgegnete auf die Entschädigungsklage des Kutschers, senat des Kammergerichts am daß dieser am Tage vor der Entlassung widerrechtlich von der Freudenthal. Es wurde geltend gemacht, daß der Vorder- gemäß Einstellung des Verfahrens beantragt. Das Reichsgericht am 4. Juni Rechtsanwalt die Niederschlagung des Prozesses zur Folge haben, und demArbeit fortgeblieben sei. Hiergegen machte der Kläger geltend, richter den§ 360( 11) des Strafgesetzbuches unrichtig an- war der Ansicht, das ein derartiges Niederschlagungsrecht die daß der betreffende Mittwoch( 20. Mai), der ihm vertraglich für gewandt und den§ 152 der Gewerbe- Ordnung ver: Erledigung eines beim Reichsgericht anhängigen Prozesses nicht jede Woche zugestandene freie Erholungstag gewesen wäre. letzt habe. letzt habe. Der Angeklagte hätte nur von dem Rechte hindern könne, da das Reichsgericht nicht im Namen des HerUebrigens hätte er sich alle erdenkliche Mühe gegeben, des Gebrauch gemacht, welches der§ 152 der Gewerbe- Ordnung zogs von Anhalt, sondern in dem des Reichs Recht spreche. Das er Herrn Berg am Dienstag, den 19. Mai, habhaft zu den Arbeitern gewährleiste, um ihre wirthschaftlichen Intereffen Niederschlagungsrecht des Herzogs von Anhalt finde seine natür werden, um ihm zu sagen, daß er am Tage die Arbeit ruhen lassen werde. Seine Versuche gegenüber den Arbeitgebern gemeinsam vertreten zu dürfen. Der lichen Schranken innerhalb der Grenzen von Anhalt. feien indeffen erfolglos geblieben. Nach über dreistündiger Verthal, die Vorentscheidung aufzuheben, nicht statt, sodern beließ Straffenat gab aber dem Antrage des Rechtsanwalts Freudenhandlung, bei der Direktor Wolf als Dolmetscher fungirte, ver es bei der Verurtheilung. Die Art und Weise, wie Jahn glichen sich die Parteien. Der Kläger , welcher vorläufig geglaubt habe, die Rechte aus§ 152 der Gewerbe- Ordnung aus 120 M. beansprucht hatte, erhielt 220 m, wofür er auf alle üben zu dürfen, sei gesetzwidrig. Sie sei geeignet gewesen, weiteren Ansprüche aus seinem Arbeitsvertrage verzichtete. Die felben hätten unter Umständen auf noch einige hundert Mart ergerniß zu erregen, und eine Beunruhigung des Publikums mehr im Laufe der Zeit anschwellen können. In Kottbus spielte sich im Anschluß an den Tuch lesen wir: Ein moderner Diogenes ist entschieden der bekannte Wurzelsepp. In einem uns zugesandten bayerischen Blatte macherstreit am Freitag abermals eine Gerichtstragödie ab, Wurzelsepp aus München , der nun auch auf der Berliner die sowohl durch die Schwere der Verurtheilungen als auch durch Gewerbe Ausstellung sein Zelt aufgeschlagen hat. das Auftreten des Staatsanwalts ein markantes Gepräge erhielt. Angeklagt waren eine Reihe blutjunger Leute, die Arbeiter Mathieu, Wurzelsepp, eine abenteuerliche Erscheinung mit langen, schneeDuellfererei. Wegen einer Herausforderung zum Zwei- 19 Jahre alt, Buber, 23 Jahre alt, Richter, 19 Jahre alt, weißen Bart, einem riesigen Hut auf dem Kopfe, bereitet einen kampf mit tootlichen Waffen wurde von der 7. Straftammer am Stroll, 22 Jahre alt, Buschert, 19 Jahre alt, Brannascht, 21 Jahre Enzianschnaps, auf den er sich viel zu gute thut, Bei dem Landgericht I gegen den Rechtsanwalt Dr. jur. Rudolf Saraum alt. Die Angeklagten, mit Ausnahme Richter's, arbeiteten in der letzten Ottoberfeſt in München trat der leutselige Prinzregent Praxis übt, war vom Erscheinen zur Verhandlung der weiten die Arbeit nieder. Dem Färbereibefizer Geißler war es gelungen, früher habe ich ihn besser bei Dir getrunken!" Der Angeklagte, der jetzt in Sonnenburg seine Färberei des Fabrikanten Geißler und legten infolge des Streits mit seinem Gefolge zum Wurzelsepp heran und trant einen Schnaps. Scherzend meinte der hohe Herr:" Du, Wurzelsepp, Entfernung wegen entbunden worden. Bei seiner in Sonnenburg einige Arbeiter zu finden, welche sich in Gegensatz zur kämpfenden der Enzianfchnapsverfertiger:" Du glaubst vielleicht, für Dir Grob erwiderte stattgefundenen Bernehmung war er geständig gewesen und hatte Arbeiterschaft stellten und bei dem Unternehmer Beschäftigung wird an extra Wurst gebrat'n? Wanns Di nit paßt, brauchst über die Veranlassung zu seinem Vorgehen folgende Angaben nahmen. Sie wurden am 20. Februar von den angeklagten jungen mit zu mir g'fimma!" Sprachs, verschwand und war nicht mehr gemacht: Er hatte im vorigen Jahre den hiesigen Rechtsanwalt Leuten angefallen und einem derselben, dem früheren Haus. Dr. Gennerich in einer Prozeßfache vertreten und nachher diener Jacob, ist eine zwei Zentimeter breite und drei Zenti- zu bewegen, die Entschuldigung des lachenden Prinzregenten ent den Rostenbeschluß verlegt. Dadurch waren bei der Beitreibung der sehr geringfügigen Summe verhältnißmäßig hohe welche Jacob angeblich fünf Wochen und zwei Tage arbeitsmeter tiefe Wunde an der Schulter beigebracht worden, durch gegenzunehmen." Koften herbeigeführt worden. deffen die Aeußerung anderen Leuten gegenüber gethan haben, er der Angeklagten und zweifellos auch durch deren Unbekanntschaft mit in Aussicht stehen, wenn er sich in Berlin ebenso bayrisch- grob Dr. Gennerich soll infolge unfähig geworden ist. Diese Rohheit, die nur durch die Jugend an uns: Wieviel Monate Gefängniß würden dem Wurzelsepp habe an den Rechtsanwalt Dr. Sarauw eine Forderung, und den Lehren der Sozialdemokratie erklärt werden kann, gab der Staatshieran Bemerkungen geknüpft, durch die sich der Angeklagte be= anwaltschaft Veranlassung, Anklage wegen schweren Land= Aus München wird berichtet: Nach Meldungen der Blätter leidigt fühlen mußte. Als eine schriftliche Aufforderung des friedensbruch zu erheben. Der Fall hatte daher das aus Wolfrathshausen wurde dort der Forstmeister Freiherr legteren, daß Dr. Gennerich die beleidigenden Aeußerungen Schwurgericht zu beschäftigen. Durch die Angeklagten selbst v. Lupin gestern von Wilderern erschossen. zurücknehmen solle, ohne Erfolg blieb, forderte er denselben in wird festgestellt, daß sich alle in oder dicht bei der Menge Abend Zeitung" eine Mittheilung, die eine Satire auf die Unsere Posteinheit. Aus Bayreuth erhält die„ Augsb. einem Briefe zum Duell. Seiner Ansicht nach habe ihm ein befunden haben, welche auf Jacob eindrang. Einer hat anderer Weg nicht zu gebote gestanden; die in dem Standes immer den anderen gesehen, auch wollen mehrere der Angeklagten fgl. bayerische Postanstalt verkauft in der Nürnberger Ausstellung postalischen Einrichtungen im Deutschen Reich darstellt. Treife, welchem er angehöre, herrschenden Ansichten hätten ihm gesehen haben, wie der oder jener auf Jacob geschlagen habe. denselben zur Pflicht gemacht. Der Staatsanwalt beantragtes wirst ein dicht auf die Führung der Verhandlung, daß den sogenannte Ausstellungs Postkarten", die sich von den gewöhn gegen den Angeklagten drei Monate, während der Gerichtshof Geschworenen zum Schluß der Beweisaufnahme noch das auch gebäudes auf der Vorderseite der Karte unterscheiden. Bei einem lichen 5 Pf. Postkarten nur durch den Aufdruck des Ausstellungs eine Woche Festungshaft für eine hinreichende Sühne hielt. uns seinerzeit mitgetheilte Urtheil der Straf ,, Auch ein Irrenvater". Unter dieser Ueberschrift tammerfisung vom 80. v. M. nebst Begründung Besuch der Ausstellung fertigte der Einsender der Mittheilung brachten die„ Charlottenburger Nachrichten" am 12. Oktober verlesen wurde, um den Geschworenen ein Bild der damals eine solche Karte nach Leipzig ab. Bald darauf erhielt er nun vor. Js. einen Artikel, der sich mit dem Kreisphyfitus Sanitäts- hier herrschenden Zustände" zu geben. die Nachricht, daß diese offizielle tgl. bayer. Postkarte von der rath Dr. Mittenzweig befaßte und schwere Vorwürfe Nach Wiedereröffnung werden den Geschworenen etwa taiferlich deutschen Poft mit einem Strafporto von 15 Pf. belegt gegen denselben enthielt. Es wurde behauptet, daß Dr. 30 Fragen zur Beantwortung vorgelegt, welche in der Haupt- wurde, da ein Bildaufdruck auf der Vorderseite der Karte nicht Mittenzweig ein Gutachten über den Geisteszustand einer sache dahin lauten, ob die Angeklagten an der öffentlichen Bu- zulässig sei! Frau B. ausgestellt habe, auf grund dessen dieselbe ent- sammenrottung einer Menschenmenge, welche mit vereinten Kräften mündigt worden sei. Dieser Entmündigungsbeschluß sei dann vom gegen Personen Gewaltthätigkeiten beging, theilgenommen habe. unternehmer Austin Corbin wurde während einer Spazierfahrt Landgericht wieder aufgehoben und die biergegen eingelegte Be- Der erste Staatsanwalt betont,( wir folgen einem Bericht der mit seinem Enkel durch Umstürzen der Equipage getödtet. Der rufung vom Berliner Rammergericht verworfen worden mit der Be- Bolts- 8tg.") daß die Ursache dieses Vorfalles der Textilarbeiter- Stutscher blieb ebenfalls todt, der Entel Corbin's ist schwer gründung, daß Frau B. wahrscheinlich auch zur Zeit der Ent- Ausstand war, welcher die Bevölkerung wochenlang gequä It" verletzt. nündigung geistig gesund gewesen sei. In dem Artikel und geängstigt" habe. Während im vorigen Falle einfacher Die Cholera in Egypten ist in stetiger Abnahme begriffen. wurde behauptet, daß Dr. Mittenzweig entweder verbrecherisch Land friedensbruch vorgelegen, handelees sich hier um einen schweren. In Alexandrien tamen Sonnabend nur 4, in Kairo 18 Grtrans gehandelt haben oder unfähig sein müsse", es sei unbegreiflich. Auch heute müsse er die Jugend der Angeklagten hervorheben und fungen vor. Senilität. Fürst Bismarck hat, wie das Berl. Tagebl." daß er seine„ unheimliche Thätigkeit" immer noch weiter ent- behaupten, daß die Hauptschuldigen, welche man wie wickeln dürfe. Die Staatsanwaltschaft nahm sich des Beleidigten gewöhnlich nicht fassen tonnte, nicht die An- berichtet, vor kurzem den holländischen Berufs Meisterringer an, indem sie gegen den Verfasser des Artikels, den Redakteur geklagten, sondern jene gewissenlosen Menschen" van den Berg empfangen, sich von ihm( nach Aussage Oswald Knorr Anklage erhob. Gestern fand vor dem Schöffen- feien, welche durch ihre Heyereien" ben Streit in Szene van den Berg's) etwas vorringen lassen und ihm ein Kompliment gericht zu Charlottenburg unter dem Vorsiz des Amtsrichters von gesetzt hätten. Eine Anzahl gewiffenlofer feiger über feine kräftigen.... Armmusteln gemacht.
von
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Der Einsender des Blattes richtet folgende neugierige Frage
benommen hätte?
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Die
Briefkasten der Redaktion.
Viele Görliger. Anonyme Einsendungen berücksichtigen wir nicht.
E. M., Ka- iro.- Kleinschmidt, Scheidung, A. 83, F. R. 12. Ja.- C. W. 25. Ist nichts anderes vereinbart, so kann jedes gewerbliche Arbeitsverhältniß unter Einhaltung einer vierzehntägigen Kündigungsfrist, und zwar an jedem Tage, aufgehoben werden. Es ist die Annahme, daß nur an einem Sonn abend die Kündigung ausgesprochen werden könne, durchaus hinfällig. O. M. 44. Das Recht auf Rückforderung der Hälfte von mindestens 285 Klebe- Wochenmarten steht auch der verheiratheten
Arnim die Verhandlung statt. Der Angeklagte erklärte, daß er Menschen" habe fortgesetzt gehetzt und andere zu einem so alles in dem Artikel Gesagte aufrecht halte und einen umfang- wahnsinnigen" Streit aufgeftachelt, fie feien an dem reichen Wahrheitsbeweis antreten wolle. Er berufe sich ganzen Unglück schuld. Jm Hauptquartier bei dem Gastwirth auf eine ganze Anzahl Zeugen, vornehmlich auf den Stabs- Ullrich sei den jungen Leuten der Wahnsinn eingetrichtert worden, arat a. D. Dr. Sternberg, den Hauptmann von Breecker und den durch solch unsinnigen Streit" mehr zu erreichen, als Pfarrer Witte darüber, daß dieselben von Dr. Mittenzweig für die Fabrikanten bewilligen konnten." Diefer Ullrich sei einer der geiftestrant erklärt worden seien, obgleich sie es nicht waren, Hezer und gewiffenlosen Menschen", bei ihm sei das Haupt wie dies auch von anderen Psychiatern anerkannt worden sei. quartier der Streifenden gewesen, er habe dabei so wie andere Der Gerichtshof lehnte alle diese Anträge ab, da sie zu der Hetzer fein Schäfchen geschoren, indem die als Unter vorliegenden Strafsache, in der es sich lediglich um die Frau B. füßung gegebenen Streifgroschen hier gleich wieder ver handle, in keiner Beziehung ständen. Der Vorsitzende stellte sodann trunken worden seien". Bei ihm hätten sich die jungen aus den Akten fest, daß Frau B. dreimal auf grund ärztlicher Leute Weisheit geholt und getrunken und wären so zu unGutachten als gemeingefährlich irrsinnig in Austalten für Geistes glücklichen Opfern geworden. Die Angeklagten feien mit Austrante untergebracht worden war. Als es sich um ihre Entnahme Brannascht's sämmtlich des schweren Landfriedensbruches Frau innerhalb 3 Monaten nach ihrer Heirath zu, die als Frau mündigung handelte, wurde sie vom Kreisphysitus Dr. Mitten schuldig, Brannascht habe sich jedoch nur des einfachen Land- weiter Hlebt. Nur werden die vor der Heirath geleisteten zweig untersucht, der sich den Gutachten seiner Kollegen anschloß. friedensbruches schuldig gemacht. Ausgenommen Buder beantrage Beiträge bei etwaiger späterer Alters- oder Invalidenrente Richtig sei die Aufhebung des Entmündigungsbeschlusses durch er für alle Anklagte milderude Umstände. nicht berücksichtigt. Bauer. 1. Ja: Verordnung vom die beiden höheren Instanzen. Reiner unserer Leser wird uns zumuthen wollen, diese sozial- 20. November 1844. 2. Ja. G. N., Leopoldshall.§ 22 Der Staatsanwalt beantragte eine Gefängnißftrafe von sechs politische Rede des Staatsanwalts auch nur mit einem des Statuts läßt gegen den Entscheid des Vorstandes bei Wochen. Der Gerichtshof erkannte mit Rücksicht darauf, daß der Worte zu widerlegen, fintemalen sie neuerdings bei ähnlichen Unterstüßungs- Ansprüchen keinen Rechtsweg zu. Um übrigen Artitel in mancher Beziehung thatsächliche Richtigkeiten ents Gelegenheiten so ziemlich an allen Orten des Deutschen Reiches scheint bezüglich der Anstellung der Vorstand Vorstand sich im halte, auf eine Gefängnißstrafe von drei Wochen, in ziemlich gleicher Tonart gehalten wurde.
Am Sonnabend, den 6. Juni verstarb unser Mitglied, ber Weber
stat Otto Nönnich
im Alter von 52 Jahren. Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 10. Juni, nachmittags 5 Uhr auf dem Kirchhof in Rixdorf, Rudower Straße statt. Die Mitglieder werden ersucht sich recht zahlreich zu be= theiligen. Der Vorstand.
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197/17
W. Pahr,
Angeschmußte Languetten- Damen: Arbeitsanzüge Brunnenste. 112.
hemden, hochfeine Waare, 1/4 Dyd. 4,50. D. Meyerson, Blumenftr. 6 I.
Vereinszimmer mit Piano oder auch als Zahlstelle zu vergeben. 20086] G. Glaue, Krausenfir. 18.
Kolonialwaaren- Geschäft
Allen Verwandten und Freunden die traurige Nachricht, daß mein guter Mann heute früh, 4 Uhr, nach schwerem Leiden sanft entichlafen ist. Rixdorf, den 8. Juni.
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Rahmen seiner Befugnisse bewegt zu haben.
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3. Nein.
Allen Freunden u. Bekannten hiervangbinderei und mit die traurige Nachricht, daß unser guter unvergeßlicher Sohn Alfons
Blumenhandlung 4974L* 21016 Hübner im Alter v. 18 Jahren nach Robert Meyer,
Wittwe Wernicke nebst Rindern. Die Beerdigung findet Donnerstag, den 11. Juni, nachmittags 5 Uhr, vom Rigdorfer Kirchhof aus statt.
Danksagung.
Für die herzliche Theilnahme bei der Beerdigung unseres lieben Mannes,
eintägigem Krantenlager am Montag
früh 4 Uhr an Scharlach verstorben ist. Nr 2. Mariannenstraße Nr. 2. Die Beerdigung findet am Donnerstag, Widmungs- Kränze, Guirlanden, Ballden 11. Juni, nachm. 5 Uhr, auf dem sträußchen, Bouquets u. f. w. werden sehr Böhm. Kirchhof am Halleschen Thore geschmackvoll und preiswerth geliefert. statt. Die in ihrem Schmerze tief gebeugten Eltern Adolf Hübner nebst Familie, Wilhelmstr. 184.
Blumenhandlung
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Bruders, Baters und Schwiegervaters, P. Abromeit, sliderßrake 14,
des Tischlers Louis Rouwolf, sagen wir allen Verwandten und Bekannten sowie den werthen Kollegen der Firma Benedig unsern herzlichsten Dant. 2088b Die trauernden Hinterbliebenen.
ist mit Waaren für 1000. zu verk, Eleg. Einrichtung. Jährl.Miethe 480 M. Näheres Golgstr. 44.
Berlin SW. 49732 Kränze, Bouquets, Topfgewächse, Guirlanden u. s. w. Billigste( Markthallen-) Preise bei geschmackvoller Ausführung.
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gute, verkaufen, b.
straße Nr. 63.
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2091b
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