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welches dem Personal verabreicht wird; es ist nicht selten ihre Gesammtlänge von 700 auf 902 km, die Leistungsfähigkeit| Neese aus Eberswalde  , welche gestern vor der III. Straftammer vorgekommen, daß das Gebäck sowohl wie das Mittagbrot der Zentralftationen von 18 150 auf 25 095 Stilowatt und die am Landgericht I Berlin   stattfand, ergab ein wesentlich anderes von recht bedenklichem Alter war. Außerdem herricht in dem Bahl der Motorwagen oder Lokomotiven von 1236 auf 1747 ge- Resultat, als die früher in gleicher Sache in Eberswalde   statt­Etablissement die Sitte, die Angestellten bei irgend einem Ber- tiegen. Weitaus an der Spitze steht dabei Deutschland   mit gefundene Verhandlung, in welcher der Angeklagte zu 6 Wochen fehen mit Titulaturen, die meistens dem Thierreich entnommen 406 km Linien und 857 Motorwagen; dann folgen Frankreich   Gefängniß verurtheilt worden war. Das Reichsgericht hatte in find, anzureden. Alle diese Umstände bedingen, daß ein ewiger mit nur 132 km und 225 Wagen; England nebst Irland   der Revisionsinstanz das Urtheil aufgehoben und die Sache Wechsel im Personal herrscht, und man kann wohl sagen, daß mit 107 km und 168 Wagen; und Desterreich Ungarn   an das Landgericht I Berlin   überwiesen. Am 14. Oktober die Arbeitsverhältnisse im Etablissement für Boltsernährung im mit 71 km und 157 Wagen, während Rußland 3 elettrische vorigen Jahres hatte Neese eine Anzeige bei der Polizei­allgemeinen der berühmten Qualität der Speisen nicht viel nach Bahnen mit im ganzen 10 km und 32 Wagen weit hinter verwaltung gegen den Polizeisergeanten Breuße gemacht, in denen der Schweiz  , Italiens  , Spaniens   und Belgiens   zurück- welcher er behauptete, daß dieser ihn bei einer Siftirung zur bleiben.

geben.

Gerichts- Beifung.

von

Zu der verfloffenen Woche wurden auf der Sanitäts­wache 170, auf der Unfallstation 128 Erkrankungs- und Unglücks­fälle behandelt. Unter den Personen, die auf diesen beiden Stationen Hilfe erhielten, befanden sich außerordentlich viele Besucher, vorwiegend Fremde, welche an Darm- und Ver dauungsleiden erkrankt waren. Die armen Leute haben sich diefe Erkrankungen doch hoffentlich nicht an tuberkulösem Fleisch geholt? Arbeitsausschuß und Waarenverkauf. Aus der Ge­werbe Ausstellung wird uns geschrieben: Der Arbeitsausschuß der Gewerbe Ordnung hatte, wie be­fannt, ursprünglich bestimmt, daß in der Hauptausstellung kein Waarenverkauf stattfinden soll. Diese Bestimmung wird aber neuerdings nicht mehr innegehalten, was bei den Pächtern von Alt- Berlin nicht geringe Unzufriedenheit hervorgerufen hat, da sie nur in der Voraussetzung der Aufrechterhaltung jener ursprünglichen Bestimmung des Arbeitsausschusses in Alt- Berlin gepachtet haben. Auf eine Beschwerde besagter Bächter erwiderte der Arbeits­ausschuß, er finde feinen Rechtstitel, aus welchem verlangt werden könne, daß in der Hauptausstellung nicht verkauft werden dürfe. Ob der Arbeitsausschuß sich hier im Recht befindet, er­scheint mehr als fraglich, und eine Schadenersatzklage der Bächter Subdirektor einer Versicherungsgesellschaft Lieutenant a. D. Mißhandlung eines Knaben durch den Polizisten beobachtet haben Ein Erzek zweier Lieutenants a. D. führte gestern den haben. In einem Falle war von einem Kaufmann, der eine rohe dürfte nach dem obenbezeichneten Sachverhalt kaum als aussichts- von Pawlikowsky- Colewa vor die vierte Strafkammer will, hierüber bei der Polizei Anzeige erstattet worden, ohne daß Los anzusehen sein. Die nachträgliche Aenderung der bezüglichen am Landgericht II Berlin  . In der Nacht vom 8. zum 9. Aug. hörte eine Verfolgung deswegen eingetreten ist. Der Staatsanwalt Bestimmung des Arbeitsausschusses kann jedenfalls keinen An der Gendarm Höhne II in Tempelhof   einen weithin schallenben hielt alle diese Fälle für gleichgiltig, da in jedem derselben nur spruch auf Korrektheit machen, sofern viele Aussteller ihre und die nächtliche Ruhe störenden Lärm. Der Beamte ging ein Zeuge auftrat, der die Beschuldigung gegen den das Anordnungen bereits auf grund der ursprünglichen Bestimmung darauf zu und traf auf der Straße eine Gesellschaft von Gegentheil beschwörenden Beamten erhob, somit Beugniß getroffen hatten. mehreren Leuten, die vor dem Riesewetter'schen Lotale auf gegen Zeugniß stände nicht ersichtlich sei, auf Daß die von dem Kauf Zn peinlichen Erörterungen kam es vorgestern Abend die Pferdebahn warteten und laut nach Bier schrieen. Er welcher Seite das Recht liege. an dem Eingang zum Hörsaal des Chemiegebäudes ge- untersagte den Ruheftörern den Lärm, da er sich aber mann erfolgte Anzeige gegen Preuße nicht zur Verfolgung legentlich des Vortrages des Herrn Profeffor Schweninger. in Biviltleidung befand, so verlangten jene seine Legitimation zu gelangt sei, müffe als Beweis von der Unschuld des Polizisten Der Hörfal war bereits bei Beginn des Vortrages um 6 Uhr sehen, um zu prüfen, mit welchem Rechte er sich anmaßte, ihre in diesem Falle gelten. Der Angeklagte sei an jenem Tage, als vollständig besetzt, so daß fünf Versonen, welche sich als Kreise zu stören. Der Gendarm legitimirte sich, verlangte aber er wegen eines groben Erzesses in einem Schantlokale fiſtirt Journalisten bezeichneten, Einlaß nicht mehr finden nun seinerseits die Legitimation der lautesten Schreier und da wurde, start angetrunken gewesen, er tönne sich die Verlegungen fonnten, dieselben benahmen sich den Aufsichtsbeamten diese sich weigerten, sich zu legitimiren, vielmehr verlangten, der auch anderweitig zugezogen haben. Die Festsetzungen des Borders gegenüber sehr ausfallend, so daß fich ein größeres Gendarm solle ihnen seine Legitimation in die Hand geben, so richters feien nicht erschüttert und müsse das von diesem fest­Publikum in der Umgebung aufsammelte. Leider hat man erklärte er die beiden für seine Arrestanten. Er erhielt darauf gefeßte Strafmaß auch als gerecht bestehen bleiben. Der Gerichts­es verabsäumt, die Personalien der fünf Personen, welche nur die höhnische Antwort: Nein, Sie sind unser Arrestant! fam jedoch zu einem andern Ergebniß. Er hielt zwar auch die wohl schwerlich Vertreter der Presse gewesen sein dürften, fest- Folgen Sie uns zur Wache!", wobei fie in febr zur Entlastung des Angeklagten vorgebrachten anderen Miß zustellen. bedrohlicher Weise mit ihren Stöcken vor der Nafe handlungsfälle für nicht maßgebend, meinte aber, daß eine Wir bemerken übrigens bei dieser Gelegenheit, daß der Hör des Gendarmen herumfuchtelten. Dieser erklärte einfach, wissentlich falsche Anzeige seitens des Angeklagten nicht faal im Chemiegebäude während der Dauer der Vorträge weder daß er mitgehen würde zum Amtsbureau. Als die Gesellschaft erwiesen sei und erkannte daher auf Freisprechung. betreten noch verlassen werden darf, um unnöthige Störungen dort anlangte, verlangte der Gendarm von neuem die Sperre verhängt, lautete das Wort, wegen welches sich der des Vortrages zu vermeiden. Legitimation, die er aber erst erhielt, als die beiden Lärmmacher Tischler Otto Neumann als Vertrauensmann des Holz­Treptower Fischzug. Der Festausschuß hat eine Fest- stellte sich heraus, daß der lauteste der beiden der Herr von Straffammer in Rottbus zu verantworten hatte. Ungefähr faben, daß sie über Nacht eingesperrt werden sollten. Nunmehr arbeiter- Verbandes, Bahlstelle Kottbus, am 9. d. Mts. vor der tommission ernannt behufs Vorberathung zur Veranstaltung von Baw litow3ty Colewa und der andere der Lieutenant a. D. zu derselben Zeit, als in Rottbus der große Textilarbeiter­Festen. Es soll, wie gemeldet, in jedem Monat ein großartiges von Loß war. Gegen beide wurde darauf Anklage wegen Streit ausgebrochen war, ftreiften auch die Arbeiter Fest auf dem Ausstellungsgelände veranstaltet werden. Die nächste nächtlicher Ruhestörung und wegen Widerstandes gegen die des Tischlermeisters Hähnelt. Neumann brachte diese That­dieser Festlichkeiten für Anfang nächsten Monats geplant, dürfte Staatsgewalt erhoben. Das Schöffengericht verurtheilte von fache durch Anheftung eines Plakats an der Arbeiter- Herberge in einem großen Ruderblumen Korso zur Ausführung kommen. Bawlikowsky zu 50 Mart, von Loß zu Der nächste Jlluminationsabend ist vorläufig auf den 16. d. M. 20 Mart zur allgemeinen Kenntniß. Das Platat schloß mit den Worten: Geldstrafe, eventuell zu je festgesetzt. Wenn der Katzenjammer nach alle dem Jubel nur nicht je 5 Mart. einem Tage Gefängniß für Achtung! Sperre verhängt." Das Schöffengericht in Rottbus Beide Berurtheilten legten Berufung ein, verurtheilte deshalb Neumann wegen groben Unfugs zu einer zu arg wird. v. Loß zog es aber vor, zur Hauptverhandlung nicht zu erscheinen, Geldstrafe vou 150 m. Hiergegen legte der Angeklagte wodurch seine Verurtheilung rechtsfräftig wurde. Die erneute Berufung ein und stellte durch seinen Vertheidiger, R.-A. Dr. Heine­Beweisaufnahme hatte nunmehr das Resultat, daß der Gerichts- mann aus Berlin  , den Antrag, eine Anzahl Bengen darüber zu vers hof bei der Urtheilsverkündung sehr bedauerte, daß nicht auch die nehmen, daß bei den andern Unternehmern in Kottbus das Plakat Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt habe, denn der recht nicht nur feine Unruhe, sondern ganz im Gegentheil Freude erregt hat, grobe Grzeß habe eine viel strengere Sühne da dieselben gern bereit gewesen wären, den Lohn ihrer Arbeiter verdient. Es konnte daher nur auf Berwerfung der Berufung aufzubeffern, dies nur nicht zu thun wagten, aus Furcht, die Ronkurrenz mit Hähnelt wegen der von ihm gezahlten Der Gerichtshof lehnte unerheblich ab. Der Bertheidiger

Wache stark mißhandelt habe, und zwar sollte Preuße ihm, während er ihn mit der linken Hand an dem einen Arm gefaßt hielt, mit der rechten Faust in einem fort Büffe in den Rücken und in das Genic versetzt haben. Der Beamte bestritt dies, und da der Nachtwächter, welcher bei der Sistirung an Maifeft- Zeitung. Mitte April d. J. wurde hier bekanntlich Beihilfe geleistet und den Angeklagten bem anderen die Wiener   Maifeft- Beitung beschlagnahmt. Nach Ansicht der Arm festgehalten hatte, Anklagebehörde enthielt der Text an einer Stelle eine Beleidigung gefehen einer Mißhandlung nichts haben wollte, während er es eigentlich hätte des Kaisers und durch ein doppelseitiges Bild die Aufforderung fehen müssen", andererseits aber Beugen zur Bestätigung der zum Ungehorsam gegen die Gesetze. In dem Mittelpunkt des Neese'schen Angaben nicht vorhanden waren, so wurde deffen Bildes befand sich nämlich eine Frauengestalt, welche, in der einen Anschuldigung als wiffentlich falsch angesehen und Anklage er Sand ein Schwert, in der anderen eine Fahne haltend, die sie um- hoben. Der Angeklagte hatte eine Reihe von Entlastungszeugen gebende aus allen Bevölkerungsklassen sich zusammen aus Eberswalde   gestellt, die zwar nichts über den in Rede feßende bewaffnete Menschenmenge zum Kampfe anfeuerte. Es stehenden Fall befunden können, dagegen zu beschwören vers fonnte nur das objektive Verfahren eröffnet werden. Im mochten, daß sie selbst gelegentlich von dem Polizeisergeant gestrigen Termine vor der dritten Straftammer des Landgerichts I Preuße mißhandelt worden seien oder gesehen hätten, wie andere führte Staatsanwalt Kanzow aus, daß beide Vergehen vor- Personen von demselben mißhandelt wurden. So soll er in ver lägen; der zu dem Bilde gehörige Text folle zur Berherrlichung schiebenen Fällen die betreffenden Personen bei der Schulter ge­der Revolution dienen und in einem anderen Theile des Tertes packt und mehrmals auf die Erde geftaucht haben, in werde der deutsche Kaiser beleidigt. Er beantrage die Einziehung einem anderen Falle sogar einen alten Mann, ber der beschlagnahmten Exemplare. Der Gerichtshof erkannte nach in das Wasser gefallen und vorläufig nach dem Polizeigebäude diesem Antrage. geschafft worden war, dort mit einem Peitschenstiele bearbeitet

Der Lesesaal der Wandelhalle hat bei den fremden Be­suchern großen Beifall gefunden, wie die starke Benutzung des Saales beweist. Die Zahl der ausliegenden Blätter beträgt gegenwärtig 2500 aus allen Ländern der Welt. Im Lesesaal find zur allgemeinen Benutzung für das Publikum Schreibtische aufgestellt, auf welchen zur unentgeltlichen Verwendung Brief bogen und Kuverts ausliegen.

Keine Verföhnung. Herr Hans Löwe, der Redakteur der Berliner   Ausstellungs- Beitung", schreibt uns:

erkannt werden.

Durch Annahme von Geschenken sollte sich der Polizei, billigen Löhne nicht auszuhalten. ben Antrag als

wachtmeister Karl Wienecke der Bestechung schuldig ge= Die dem Berliner Tageblatt" entnommene, in der heutigen macht haben. Im geftrigen Termine wurde folgender Sachver- beantragte daraufhin in längerer Ausführung die Freisprechung Nummer des Vorwärts" enthaltene Meldung, der Beleidigungs- balt festgestellt: Der in dem Revier des Angeklagten wohnende des Angeklagten auf grund des§ 152 der Gewerbe- Ordnung, prozeß des Kommerzienraths Frizz Kühnemann gegen mich Schankwirth Stümte war beim Polizei- Präsidium um die Kon- wie denn auch das Kammergericht die Koalitionsfreiheit der werde auf dem Wege des Vergleichs seine Erledigung finden, session eingekommen. In der Voraussetzung, daß er um so Baragraphen gerichteten Angriffe wirksam geschützt und die Arbeiter gegen die dagegen mit Hilfe des Groben- Unfugs entbehrt der Begründung. schneller auf Erfolg zu rechnen habe, wenn einer der Revier­Mir ist von einer Beilegung dieser Angelegenheit auf dem Wachtmeister das Gesuch befürwortete, wandte Stümte sich an Ankündigung: Buzug ist streng fernzubalten", straflos gelassen Wege des Vergleichs nichts bekannt. Thatsache ist nur, daß den Angeklagten, der sich bereit erklärte, die Eingabe abzufaffen habe. Der Gerichtshof verwarf die Berufung, indem er zwischen gelegentlich eines in den letzten Tagen im Haupt- Restaurant der und abzusenden. Stümte zahlte dem Angeklagten hierfür den Ausdrücken:" Buzug ist fernzuhalten" und" Sperre verhängt" Ausstellung stattgehabten Festessens mir von dritter, un- 20 M. Das Gesuch wurde abgelehnt, worauf der Angeklagte einen wesentlichen Unterschied machen zu müssen glaubte. In betheiligter, aber auch nicht autorisirter Seite der für Stümte den Stadtausschuß in Anspruch nahm. Diese Be- dem letzteren Worte liege eine Drohung ausgedrückt für die­Vorschlag zur Verföhnung gemacht wurde. mühungen des Angeklagten wurden insgesammt mit 56 m. be- jenigen Arbeiter, die sich nicht dem Streit fügen wollten. Dies er das Geld nur für seine Privatthätigkeit und nicht für dienst felbst mit Rücksicht auf den dort ausgebrochenen allgemeinen lohnt. Der Angeklagte führte zu feiner Entschuldigung an, daß sei besonders für Kottbus gefährlich und geeignet gewesen, das liche Handlungen angenommen habe. Der Gerichtshof trat dieser Textilarbeiter Streik Unruhe bei der ganzen Bevölkerung au Anschauung aber nicht bei, sondern verurtheilte ihn nach dem Antrage des Staatsanwalts zu 3 Wochen Gefängniß.

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erregen.

Dermischtes.

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Kleine Ausstellungsnachrichten. In der Ausstellung haben, obwohl einzelne Theater faum fertig sind, in anderen bereits die Ausbefferungs- Arbeiten begonnen. In der Nähe des Theaters Alt- Berlin am Karpfenteich ist eine kleine Brücke schon so ver braucht, daß sie einen neuen Bohlenbelag erhalten muß; mit deffen Auflegen ist man gegenwärtig beschäftigt. In der Der grobe Unfugs- Paragraph gegen Reklame- Anzeigen. Brutanstalt der Fischerei Abtheilung ist es jetzt gelungen, Groben Unfug durch eine Geschäftsannonce hatte das Schöffen­eine vollständige Forellenbrut lebend zu erhalten. Ein Theil gericht in einer Verhandlung gegen den Kaufmann Arthur Jm Wupperthale ging am Dienstag ein schweres der Fische ist vor 14 Tagen, der zweite Theil der Brut vor Heinemann für vorliegend erachtet und den Angeklagten zu witter mit Hagelschlag nieder, welches schweren Schaden vers 5 Tagen ausgeschlüpft. In anderen Abtheilungen der Brut 60 M. Geldstrafe verurtheilt. Auf die Berufung des Angeklagten ursachte. In   Iserlohn zertrümmerte der Hagel tausende von anstalt macht sich noch immer die bereits erwähnte Sterblichkeit hatte sich auch die 8. Strafkammer des Landgerichts   I mit der Fensterscheiben. der jungen Thiere bemerkbar, die, wie man annimmt, das zur Sache zu befassen. Im Anfang März d. J. hatte der Angeklagte Künstlerehe. Professor Franz von   Lenbach läßt sich von Verwendung fommende Spreewaffer nicht vertragen tönnen. eine längere Annonce im Berliner Lokal Anzeiger" erscheinen seiner Frau, einer geborenen Gräfin   Moltke, scheiden. Man Der Riesen- Feffelballon, der seit dem Mittwoch der Pfingstwoche lassen, in welcher er für sein Wäschegeschäft Reklame machte. Die erzählt sich, nach der Augsb. Abendatg.", der Künstler beabs nicht in die Lüfte gestiegen ist, wird vor Ablauf zweier Wochen Aufmerksamkeit des Publikums hatte er dadurch auf seine Anpreifung fichtige, Lola v. H., die Tochter eines jüngst verstorbenen Kome feine Fahrten nicht wieder aufnehmen tönnen. Durch die zu lenten gesucht, daß er dieselbe mit den fettgedruckten ponifien, zu ehelichen, deren Bildniß auf der letzten Kunst Aus mangelnde Sachkenntniß des Unternehmers und seiner Angestellten Worten: Lieber Gott im Himmel" begann. Hierauf wurde die stellung im Glaspalast im Zenbachfaal bewundert wurde. Ferner ist nämlich das Wasserstoffgas der Füllung so verdorben, daß Aufmerksamkeit der Anklagebehörde durch ein anonymes, mit will man wissen, Frau von   Lenbach werde sich nach ihrer der Ballon gänzlich geleert und vollständig von neuem gefüllt ein Chrift" unterzeichnetes Schreiben gelenkt, in welchem es als Scheidung mit einem vielgenannten Ärzte bayerischer Abkunft, werden muß. grober Unfug bezeichnet wurde, daß der Name des Aller- aber im Norden seßhaft( Prof.   Schweninger?) verheirathen. höchsten" in derartiger Weise zu Reklamezwecken gemißbraucht würde. Diese Ansicht hatte das Schöffengericht getheilt und Selbstmord im Gerichtssaal. Aus Raiserslautern wird Kunft und Wissenschaft. den Angeklagten verurtheilt. In der Berufungsinstanz machte berichtet: Der Geschäftsmann Sport in   Ludwigshafen wurde fein Vertheidiger geltend, daß der Angeklagte nicht der   Ber- von der Strafkammer in   Frankenthal wegen Untreue zu einem Die   Berliner Universität wird in diesem Sommerhalbjahr fasser der Annonce sei, sondern ein Annoncensammler in Jahre Gefängniß verurtheilt; unmittelbar nach der Urtheils von 4649 Studenten besucht, das sind 631 mehr als im legten   Friedenau, der sich bereit erklärt hatte, eine recht wirksame verkündigung erschoß der Berurtheilte sich im Gerichtssaal. Sommer. Verblieben waren zu Beginn des Semesters 3326, Annonce für den hierin wenig bewanderten Geschäftsmann aufzu Türkische Näuberromantik. Aus   Konstantinopel wird be. hinzugekommen find 1323. Außer den immatrikulirten Studenten setzen. Da dieser aber ein Christ sei, so könne man umsoweniger richtet: Die Räuberbande, welche, wie gestern gemeldet, zwei find 3664 Personen, darunter 35 Frauen, zum Hören der Vor- dem Angeklagten, einem Juden, zum Vorwurf machen, daß er nach dem Badeorte Jalowa fahrende Damen gefangen nahm, Iefungen berechtigt; die Gesammtzahl ist mithin 8313. Unter den Anfang eines chriftlichen Gebetes zu seiner Anpreisung ver- fordert für die Französin 15 000 und für die Nichte des serbischen den vier Fakultäten steht der Frequenz nach die philosophische wendet habe, da er die chriftlichen Gebete doch nicht fennen Dragomans 10 000 Pfund Löfegeld. Die Französin, welche obenan; sie zählt 1759 Rommilitonen. Von den 1222 tönne. Im übrigen stehe doch nicht fest, daß eine größere An- früher im Yildiz- Harem angestellt war, hat an den   Sultan einen Preußen, die bei dieser Fakultät eingeschrieben find, haben zahl von Leuten Anstoß an der Annonre genommen hätte. Der Brief gerichtet, auf welchen derselbe die Bezahlung des Lösegeldes 526 ein Gymnasium, 270 ein Realgymnasium, 25 eine Staatsanwalt beantragte die Verwerfung der Berufung. Es zusicherte. Oberrealschule durchgemacht, 401 find noch ohne ein Beugniß genüge das Vorliegen der Möglichkeit, daß Anstoß erregt der Reife. Die zweitstärkste Fakultät ist die juristische mit 1396 werden könne, um eine Bestrafung wegen groben Unfugs Studirenden; es folgt die medizinische mit 1118, die theologische herbeizuführen und fei es durchaus nicht nothwendig, mit 376 Kommilitonen. Der Herkunft nach sind von den 4649 daß einzelne Zeugen dafür aufträten, daß fie thatsächlich wir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( gwet Buchstaben oder eine Baht) Immatrikulirten 3402 aus Preußen, 571 aus den übrigen Reichs- Anstoß genommen hätten. Er halte die vom Schöffengericht er­ländern. Von den auswärtigen   europäischen Staaten haben tannte Strafe für außerordentlich gering. Der Gerichtshof schloß die   Schweiz 81, Desterreich 61, fich der Ausführung des Staatsanwalts bezüglich der Straf Dienstag, Freitag und Sonnabend, abends von entsandt: Rußland 199, die   Schweiz 81, Die juristische Sprechstunde findet am Montag,  Ungarn 29,   Großbritannien und Irland 24,   Schweden und würdigkeit des Angeklagten an, wobei er den Vertheidiger noch 6-7 Uhr statt.  Norwegen 16,   Bulgarien 16, die direkt von der Regierung dahin berichtigte, daß die Strafbarkeit nicht darin liege, daß der hierher geschickt find,   Italien 15,   Frankreich 12,   Niederlande 9," Anfang eines chriftlichen Gebets" gentißbraucht worden sei, fdem  Luxemburg,   Rumänien und die   Türkei je 7,   Belgien 4, Däne- dern es sei an und für sich eine Ungebührlichkeit, den Namen mark 3,   Griechenland und   Spanien je 2,   Serbien 1 Studirenden. Gottes" in derartiger Weise zu gebrauchen, wie es durch den Bon ben anderen Erbtheilen sind   Amerika durch 163, Aften durch Angeklagten geschehen sei. Der Gerichtshof habe die Sache aber

18 Rommilitonen vertreten.

Die elektrischen Bahnen Europa'  s find nach einer Statistit ber Industr. électr." im Jahre 1895 an Bahl von 70 auf 111.

milde aufgefaßt und die Strafe auf 30 M. herabgefeht.

Die Polizei in   Eberswalde. Eine Verhandlung wegen wiffentlich falscher Anschuldigung gegen den Schankwirth Emil

Briefkasten der Redaktion.

anzugeben, unter der die Antwort ertheilt werden foll.

Biehhose in gekochtem Zustande verkaufte Fleisch tuberkulöser

$. R., Köpnickerstraße. Gesundheitsschädlich ist das auf Thiere nicht.

ausscheidet. Deshalb ist auch die Eintragung in die Wählerlisten

Heuer. Der 15. Bezirk fehlt, weil in diesem fein Bertreter. unnöthig,  

Norrköping. Die Namen der Geschworenen, die im Prozeß Schröder Recht sprachen, find: Schürholz, Kaufmann;