Nr. 36948. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärts
Aufsichtspflicht des Staates.
Sie ist eine volkswirtschaftliche und soziale Notwendigkeit.
Der Gedanke, daß der Staat, der in einer fritischen Stunde für die Banten mit dem Geld seiner Steuerzahler einspringt, auch das wirksame Aufsichtsrecht über die Banten haben muß, scheint sich durchgefegt zu haben. In seiner Rundfunkrede hat der Reichs fanzler Dr. Brüning diesem Gedanken folgenden Ausdrud gegeben: Nachdem einmal der Staat auf dringendes Ersuchen der Beteiligten sich rettend und schüßend auf diesem Gebiet hat einschalten müssen, fann er sich nicht der Pflicht entziehen, auch Maßnahmen vorbeugender Art für die Zukunft zu treffen, wie es andere Bölfer längst getan haben." Die Notwendigkeit der staatlichen Aufsicht über die Banten ergibt sich also nach dieser Formulierung aus der Tatsache, daß der Staat ,, auf dringendes Ersuchen der Beteiligten" hat eingreifen müssen. Wir sind nun der Auffaffung, daß zwar die Schlußfolgerung von Brüning völlig richtig ist, ihre Begründung aber auch einer allgemeinen und un bedingten Form bedarf. Da der Staatfür die Banten in fritischen Stunden einspringen muß, muß er auch die Aufsicht über die Banten ausüben.
Als den Großbanken die Gefahr des Zusammenbruchs drohte, hätte der Staat auch ohne„ dringendes Ersuchen der Beteiligten alles tun müssen, um Zusammenbrüche großer Banken zu verhüten.
Es war zweifelsohne ein verhängnisvoller Fehler, daß der Staat nicht schon früher die Danatbank unter seine Kontrolle genommen und die Sicherheit der Einlagen garantiert hat, und daß er die Einstellung der Zahlungen der Danatbant und die dadurch bewirkte allgemeine Erschütterung des Kredits zugelassen hat. Diese Erschütterung zu verhindern, war die Pflicht des Staates, nicht den Attionären der Danatbanf und nicht nur ihren Gläubigern, sondern der Allgemeinheit gegenüber. Die Zahlungsunfähigkeit einer größeren Bant bedeutet mehr als Berluste einzelner Kapitalisten und für einige Taufende von Sparern. Sie zieht viel breitere Kreise in Mitleidenschaft und ist geeignet, eine allgemeine Erschütterung des Bertrauens und eine Panif, wie wir sie auch erlebt haben, hervor zurufen. Mag eine solche Bankpleite für die Direktoren und Groß aftionäre der Bank ein verdientes Schicksal sein, sie darf aus volts mirtschaftlichen und sozialen Gründen nicht zugelassen
werden.
Man muß sich über folgende Zusammenhänge flar fein: In einer Bant werden die Betriebsmittel von Unternehmungen angelegt, und von der Bant werden Betriebskredite gegeben. Der Einleger verläßt sich darauf, daß er, menn er das Geld braucht, um Rohstoffe zu taufen, Löhne und Gehälter auszuzahlen, dieses von ihm eingelegte Gelb sofort von seiner Bant bekommt; ebenso rechnen andere damit, daß sie das ihnen nötige Geld als Kredit betommen fönnen. Die Zahlungsunfähigkeit der Bank be= deutet also, daß eine Reihe von Unternehmungen die für die Weiter führung der Betriebe notwendigen Mittel nicht bekommt; ein Teil davon ist auch nicht imftande, einen Ersatz zu finden, und dann find Stillegungen eine uvermeidliche Folge.
Dazu gefellt sich die psychologische Wirtung, die bei jeber größeren Banfpleite unvermeidlich ist. Wenn eine größere Bant zahlungsunfähig geworden ist, so verbreitet sich auch bei den Einlegern anderer Banten und der Sparkassen eine an sich völlig unbegründete, aber verständliche Angst, daß ihre Einlagen bedroht find. Jeder fürchtet, daß dasselbe, was mit der Bant. A geschehen ist, auch mit der Bant B oder C, in der er sein Geld hat, geschehen fann. Also muß man so schnell wie möglich sein Geld nach Hause
bringen. Auf diese Weise entsteht ein ,, Run", d. h. ein„ Rennen" auf bie Banken und auf die Sparkassen. Wenn aber der größere Teil der Einleger gleichzeitig sein Geld verlangt, so fann feine Banf und feine Sparkasse den Anforderungen mehr genügen, da das eingelegte Geld ja als Kredit meitergegeben worden ist und nur allmählich zurückfließt, so wie die Kredite fällig werden. Es entsteht
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Sonntag. 9. August 1931
beruhigende Maßnahme der Ausbreitung der Banif vorzubeugen, wurde eine Gruppe aus 23 Banten gebildet, die sich bereit erflärt hat, den Einlegern der Bant der Vereinigten Staaten " das Geld bis zur Hälfte ihrer Einlagen zu leihen.
Die getroffenen Maßnahmen haben tatsächlich beruhi= gend gewirkt, und in der Presse wurde als ein ,, ermunternder" Umstand die Tatsache bezeichnet, daß eine schwere Angelegenheit ohne Gefährdung der gesamten Lage der Banten erledigt wurde". Ohne
deshalb die Gefahr, daß die Auszahlungen allgemein ein gestellt oder ,, kontingentiert", d. h. auf einen bestimmten Bruchstaatliches Eingreifen ist aber die Sache auch in diesem teil der Einlagen beschränkt werden müssen und dadurch das ganze Wirtschaftsleben erschüttert wird.
Beispiele, aus denen man schon früher hätte lernen müssen.
Als die Desterreichische Kreditanstalt zahlungs unfähig wurde, berechnete man, daß dadurch für 70 Proz. der österreichischen Industrie die Gefahr der Stillegung entstand.
Es war selbstverständlich, daß der Staat solcher Katastrophe nicht tatenlos entgegensehen konnte, und es gab feinen Anhänger der mirtschaftlichen Freiheit", der bei dieser Gelegenheit gegen das Eingreifen des Staates protestiert hätte. Es war vielmehr eine große Unterlassungsfünde, daß der Staat die Dinge so lange laufen ließ, bis der Zusammenbruch schon unmittelbar bevorstand.
Die Geschichte der Desterreichischen Kreditanstalt war für Deutsch land eine ernste Warnung, und trotzdem haben die deutsche Reichsbank und die deutsche Reichsregierung die gleiche Sünde begangen. Bielleicht hat man sich damit beruhigt, daß die Kreditanstalt die einzige Großbant in Desterreich ist, während es bei uns mehrere Großbanten gibt, und daß bei uns die Dinge ,, nicht so faul" mie in Desterreich seien. Die Hauptgründe der Bassivität waren aber zweifelsohne die, daß man sich erstens nicht traute, 3mangs maßnahmen gegen die Banken zu treffen, und zweitens nicht mußte, mas man machen fann und soll. Das Bewußtsein, daß der Staat eine Pflicht zum Eingreifen hat, ist zu spät gekommen, und es fehlte zudem die genaue llebersicht über die Lage der Banken, die nur durch ständige Ueberwachung der Banten gewonnen werden konnte.
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Falle nicht gagangen. Letzten Endes gelang es nur dadurch, die Einleger zu beruhigen, daß der Staat die Sorge um ihre Interessen übernommen hat. Die allgemeine Erschütterung wurde verhütet, mehrere Unternehmungen haben die Gefahr des Bankrotts vermieden, und dadurch haben einige Tausende ihre Arbeitsstätten behalten.
Es liegt also nicht bloß im Interesse der unmittelbar Beteiligten, sondern ist
eine volkswirtschaftliche und soziale Notwendigkeit, daß größere Bantpleiten vermieden oder daß ihre Auswirkungen durch energisches Eingreifen lofalifiert", d. h. auf einen engeren Streis beschränkt bleiben. Sind die Banten zu solchen Knotenpunkten des Wirtschaftslebens geworden, so dürfen sie schon aus diesem Grunde allein, abgesehen von anderen schwerwiegenden Ueberlegungen, nicht fich selbst überlassen bleiben, sondern müssen unter eine wirksame Kontrolle gestellt werden. Und wir werden darauf achten müssen, daß jezt nicht bloß vorübergehende Maßnahmen getroffen werden, etwa mit dem Vorfah, so schnell wie möglich den Banten ihre frühere Freiheit von jeder mirtfamen Aufsicht zu schenken.
Diskontsenfung?
In der Deffentlichkeit wird die Frage einer Herabsetzung des Reichsbantdistantes erörtert. Der jetzige Distont beträgt 15 Pro3. Für Wirtschaftstrebite werden sicher im Durchschnitt mindestens Wir wollen noch an einen Fall aus der nicht meit hinter uns 17 bis 18 roz. infolgedessen bezahlt. Das ist eine furdytbare liegenden Bergangenheit erinnern, nämlich an die Geschichte der Belastung des Wirtschaftslebens; eine Belastung, die fich gerade in New Yorker Bank der Vereinigten Staaten " Strifenzeiten, wo das Geld billig sein soll, verheerend auswirken ( Bank of United States "), die im vorigen Dezember in staatlichen tann. Zu rechtfertigen ist ein Distont von 15 Prog in der Tat Befig übernommen wurde. Dieses Beispiel ist dadurch besonders nur als Notdiskont, als Kreditverteuerung in Zeiten wirtschaftinteressant, daß es in diesem Fall gelang, eine Panit zu verficher Banit und zur Berhinderung einer ungefunden Kreditauf meiden. biägung. Die Aufgabe eines so hohen Distontes ist es, sobald als möglich wieder zu verschwinden.
Die Bant der Bereinigten Staaten" gerhörte nadh amerika. nischem Maßstab zu den mittelgroßen Banten. Ende September hat fie Einlagen( Depofiten) in Höhe von etwa 850 Millionen Mark gehabt.( Danat hatte mehr als doppelt so viel; die Desterreichische Kreditanstalt ungefähr 1050 Millionen.) Als die Schwierigkeiten der Bank befannt wurden, feßte der Abzug der Einlagen ein, und als die Bant geschlossen und von zuständigen Beamten des Staates New York übernommen wurde, betrugen die Depofiten rund 670 Millionen Mart.
Im Laufe des Jahres 1930 haben in den Bereinigten Staaten insgesamt 1326 Banten ihre Zahlungen eingestellt. Das waren aber alles ffeine Banten, deren Bleite nur örtliche Bedeutung hatte. Diese Banfpleiten haben zweifelsohne zu der Berschärfung der Wirtfchaftslage beigetragen, aber feine allgemeine Erschütterung bemirft. Dagegen drohte der Zusammenbruch einer größeren Bant mie der Bant der Bereinigten Staaten" mit einer solchen Erschütterung. Unmittelbar vor der Schließung der Bank mar die Stimmung schon außerordentlich nervös. Man wollte die Bank durch ihre Berschmelzung mit zwei anderen bedeutenden Banten retten, es hat sich aber herausgestellt, daß dieser Rettungsversuch die Kraft der in Frage fommenden Banken überstieg.
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Da griff der mit der Bantenaufficht betraute Bertreter des Staates ein mit der Ankündigung, daß die Bant reorganisiert werden soll mit dem zwed, daß die Rückzahlung der Einlagen zu einem möglichst nahen Zeitpunkt gesichert wird. 400 000 Einleger haben die Verfügung über ihr Geld, das sie in der Bant der Bereinigten Staaten" angelegt hatten, verloren. Im die Weiterführung der bedrohten Geschäfte zu ermöglichen und durch eine
Man spricht von der Wiederherstellung eines Diskontes von 10 Praz. Auch der damit gegebene Breis für Betriebstrebite von 12 bis 13 Bro3. wäre noch furchtbar hoch. Gegenüber der ausländischen industriellen Konkurrenz bestünden dann noch Zins differenzen von mindestens 6 bis 7 Prog. Es märe also sehr wünschenswert, wenn man möglichst bald wenigstens von 15 auf 10 Proz. heruntergehen könnte.
Dennoch gibt es hier ein Aber. Jede Distontpolitit soll so beweglich wie möglich sein, immer soll der Strebit der Zentralnoten beweglich wie möglich sein, immer soll der Kredit der Zentralnoten bant eines Landes so billig wie nur möglich sein. Es muß aber bei der jetzt fo erwünschten Distontsentung vermieden werden, dass fie etma zu schnell erfolgt, es muß unter allen Umständen erreicht werden, daß man eine vorgenommene Diskontsentung auf rechterhalten tann. Der Schaden wäre unvergleichlich größer, menn man den Diskont später mieder erhöhen müßte, statt die meitere Entwidung auf dem Geldmarkt mindestens in der nächsten Woche zu beobachten und abzuwarten.
Man muß flar wissen, daß die Entwicklung bei den Sparkassen
Reichsbant zurückfließen, daß die Devisenbestände der Reichsbank sich
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sich endgültig auch günstig gestaltet. Daß jetzt Zahlungsmittel zur erhöhen, ist selbstverständlich und nur ein Ausdrud der mit Recht - vorher durchgeführten Kreditschöpfung und der Bekämpfung der Kapitalflucht durch Anmeldungszwang und Distonterhöhung. Die Tatsache solcher Rückfüüsse allein gemügt noch nicht zur Dis
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