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recht der Arbeiter zu zerschlagen und um einen Lohn­abzug von 20 Proz. auf der ganzen Linie vornehmen zu können. Man molle die 1800 nationalen Verbände zusammenbringen, um gerüstet zu sein gegenüber dem Widerstand, den die Arbeiter aller Schattierungen leisten würden, wenn die Pläne der Oppofition in die Birklichkeit umgesetzt werden würden. Die Tagung in Harzburg gewinne eine größere politische Bedeutung als in normalen Zeiten. Aus eigener Kraft könnten die führenden Leute der..Nationalen Opposition" ihre politischen Ziele nicht erreichen, wenn sie nicht einen Bundesgenossen in der Not und Berzweiflung der Voltsmassen hätten. Es gelte also, dieser Verzweiflung Herr zu

werden. Das könne nur erreicht werden durch Einigkeit aller Republikaner.

Zur Regierungsumbildung sagte der Minister, Umbildungen der Reichsregierung seien immer von Uebel, weil sie die Stabilität der Reichspolitik allzu oft gefährden. Er wandte sich dann gegen die Behauptung, daß die neue Zusammensetzung des Kabinetts einen Rud nach rechts bedeute und erklärte, wie wenig dies zutreffe, hätten die Auslassungen Dingeldens und die Stellungnahme der Wirtschafts­partei bewiesen. Deutschnationale und nationalsozialistische Minister würden die Dinge nicht besser machen können. Ihr Eintritt in die Reichsregierung würde als Fanal in der deutschen Auslandswirt­schaftspolitik wirken. Die gegebenen Kredite würden in schnellem Tempo zurückgezogen werden. Deutschland könne sich heute diese Versuche nicht leisten. Die Nationalsozialisten verlangen, so erklärte der Minister weiter, von den Ministerposten nur die Polizei und die Reichswehr , um damit in Deutschland ein faschistisches Re­gime aufzurichten. Was die Polizei bedeutet, wird vielleicht in en diesem Augenblick recht oft der Deffentlichkeit demonstriert werden müssen. So sehr wir auch die Kraft der Polizei schäßen Finanz­und Wirtschaftsfragen ließen sich mit dem Gummifnüppel nicht lösen, sondern nur mit der Intelligenz.

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Am Schluß seiner Ausführungen sprach der Minister noch über die Abspaltungen in der Partei. Es komme nicht darauf an, sich nach theoretischen Richtlinien für Monate und Jahre in der Partei­politik festzulegen, auch er sei nicht immer mit dem einverstanden, was erreicht worden sei. Aber gerade weil er weiter aufbauen möchte, bleibe er auf seinem Posten.

Halb verdeckt...

Der Photograph bringt es an den Tag.

In Harzburg haben die Photographen vom Hause Hugenberg ein breites Betätigungsfeld gefunden. Die Früchte ihres Schmeißes fegt uns Hugenbergs Montagsblatt in Gestalt mannigfacher Führer. gruppen vor. Unter dem bedeutsamsten Bilde lesen wir:

,, Die Führer der nationalen Front nehmen die Parade ab. Zweiter von rechts hugenberg, zu seiner Linken Schmidt= Hannover, hinter beiden( halb verdeckt) Prinz Eitel Friedrich ."

Der durchlauchtigste Prinz halb verdeckt, bescheiden hervor. Tugend hinter den Führern des Kapitalismus und der Interessen­verbände ein Symbol!

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Johann Saffenbach 65 Jahre alt.

Der Lebenslauf unseres Genossen Saffenbach wird einma für die Gewerkschaftsjugend ein Beispiel dafür sein, was ernstes energisches Streben im Dienste der Arbeiterbewegung vermag. Die Berliner Arbeiterschaft fennt Sassenbach als Mit­begründer und langjährigen Verwalter des Berliner Gewett. fchaftshauses, wie als Lehrer der Gewertschafts. schule. Und wenn einmal das Jugendschutzgesetz sich durchringen wird, darf Sassenbachs Name als einer der Urheber eines durch greifenden gesetzlichen Lehrlings. und Jugend ichuzes nicht vergessen werden.

In der internationalen Gemertschaftsbewegung wird die Tätigkeit Sassenbachs als Sekretär und General fetretär dauernd in bester Erinnerung bleiben.

Wir wünschen unserem Freunde Sassenbach, daß er sich der wohlverdienten Ruhe, die er in Frankfurt a. M. gesucht hat, nech recht viele Jahre erfreut, ohne daß wir damit auf seine Er­innerungen aus den Anfängen der Arbeiterbewegung verzichten

möchten.

Hörfing an Waentig.

Ein notwendiger Reinigungsprozeß.

Der Bundesführer des Reichsbanners Schwarz- Rot- Gold hat dem preußischen Staatsminister a. D. Prof. Dr. Waentig nach stehende Mitteilung zugehen lassen: Sie haben es mit Ihrer gerade jetzt so deutlich betonten demo­tratischen Grundeinstellung für vereinbar gefunden, Ihre Gründe zum Ausscheiden aus der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands ausgerechnet zunächst der antidemokratischen, verfassungsfeindlichen Hugenbergpresse mitzuteilen. Auch Ihr Platzwechsel im Preußischen Landtag veranschaulicht deutlich, daß Sie das republitanische Lager verlassen haben. Sie sind damit der Ehrenstel Iung eines Mitgliedes des Reichsausschusses unseres Bundes der republikanischen Kriegsteilnehmer und Kriegsteilnehmersöhne un=

würdig geworden. Sie haben sich damit aber auch in schwerer Notzeit aus den kameradschaftlichen Reihen unseres Bundes über­haupt persönlich entfernt."

Jüterbog - Bia Torbagy. Neue Verdachtsmomente gegen den mutmaßlichen Täter. Wien , 12. Oftober. Der Kaufmann Silvester Matusta, auf den der Ber. dacht lastet, der Urheber des Eisenbahnanschlages bei Bia Torbagn am 13. September zu sein, wurde gestern den ganzen Tag über vernommen. Er beharrt dabei, mit dem Attentat in gar feinem Zusammenhang zu stehen. In der Wohnung wurde u. a. eine Hofe

Feuerfampf in Lichtenberg .

Zwischen Kommunisten und Nazis.- Ein Todesopfer.

Der blutige Zwischenfall, der sich in der Sonntagnacht in der den Folgen ihrer Handlung zu entziehen. Der zweite in Haft befind­Schillerstraße in Lichtenberg zwischen Nationalsozialisten und liche Hakenkreuzler hüllt sich vorläufig in Schweigen und bestreitet Kommunisten abspielte, hat durch die schnelle Arbeit der Politischen bisher, geschossen zu haben. Mehrere inzwischen erfolgte Haus­Polizei unter Leitung des Kommissars Dr. Braschwitz eine über- fuchungen haben eine Schußwaffe, einen Revolverknauf und Munition

raschende Aufklärung gefunden.

Gegen 2 Uhr nachts ertönten in der Schillerstraße mehrere Schüsse. Ein 22jähriger Nationalsozialiſt, der Postaus: helfer Kurt Nomad, der mit zwei Gesinnungsgenossen die Straße entlang ging, brach von einer Kugel getroffen tot zusammen. Seine beiden Begleiter behaupteten, daß sie das Opfer eines hinter­hältigen fommunistischen lleberfalles geworden seien. Sie seien ahnungslos vor einem Hause in der Schillerstraße stehengeblieben, als ihnen plötzlich die Kugeln um die Ohren sausten. Diese Dar­stellung wurde durch die Nachforschungen der Polizei sehr schnell widerlegt.

Zunächst wurde der Tatort durch Beamte der Politischen Polizei genau abgesucht. Dabei wurden leergeschossene Batronen hülsen Kaliber 7,65 Millimeter und 9 Millimeter gefunden. Die 9- millimeter- Hülsen zeigten am Ende charakteristische Einferbungen. 9- Millimeter- Hülsen zeigten am Ende charakteristische Einferbungen. Als die Taschen des Erschossenen durchsucht wurden, wurden darin zur größten Ueberraschung 15 scharfe Pistolenpatronen Kaliber 9 Millimeter gefunden, die genau dieselben Merkmale trugen wie die leergeschossenen Hülsen. Weiter wurde durch Zeugen ermittelt, wo sich ungefähr der Standplag der kommunistischen Schüßen be­funden hatte. Als die Häuserfront an dieser Stelle in Augenschein genommen wurde, entdeckten die Beamten an der Fassade mehrere frische Einschüsse.

Nun ffand es mit ziemlicher Sicherheit fest, daß die Erzählung der Hakenkreuzler über den Hergang der Tat bewußt gefälscht war.

Unter der Wucht dieses geradezu erdrückenden Beweismaterials legte schließlich einer der Nazis ein Geständnis ab. Er gab zu, daß es zu einem regelrechten Feuerkampf gekommen sei, in dessen Berlauf Nomad den tödlichen Schuß erhielt. Die Erzählung von dem fommunistischen Ueberfall hätten sie nur erfunden, um sich

zutage gefördert. Der fommunistische Haupttäter fonnte noch nicht ermittelt werden. Ein an der Schießerei beteiligter Kommunist wurde am Sonntagabend festgenommen. Er gab seine Mittäterschaft zu, behauptet jedoch, den Schüzen nicht näher zu kennen.

Raubüberfall in Neukölln.

Geschäftsführer im Hausflur um 3000 M. beraubt.

In den heutigen frühen Morgenstunden wurde auf den 40 Jahre alten Geschäftsführer Ostar Behnte im Hause Hermann­straße 46 in Neukölln ein schwerer Raubüberfall verübt. Zwei junge Burschen fielen über den Mann her und stahlen ihm die Brieftasche, die annähernd 3000 m. enthielt.

B. ist Geschäftsführer eines großen Fleischereibetriebes. Im Hause Hermannstraße 46 wohnt er seit längerer Zeit zur Unter miete. An zwei Tagen der Woche fuhr B. stets zum Viehhof hinaus, um größere Einkäufe zu erledigen. Auch heute früh verließ Behnke gegen 6 Uhr seine Wohnung, um wie gewöhnlich am Montag ein­gufaufen. In seiner Brieftasche befanden sich rund 3000 m. Als der Geschäftsführer den Hausflur betreten hatte, fielen, nach seinen Angaben, plötzlich zwei Burschen über ihn her. Einer würgte ihn und hielt ihm den Mund zu, so daß er nicht um Hilfe rufen konnte, während der zweite Täter ihm die Brieftasche ent= mendete. Mit dem Raube seien die Burschen, die noch einen dritten im Bunde hatten, der vor dem Hause Schmiere" stand, geflüchtet, nachdem sie die Haustür noch abgeschlossen hatten, um ihre sofortige Verfolgung zu verhindern.

Die Täter sollen etwa 20 Jahre alt gewesen sein. Vielleicht handelt es sich um frühere Angestellte des Fleischereibetriebes, da sie sehr genau mit den Gewohnheiten des Geschäftsführers vertraut

maren.

Erfolg der Pogromiffen

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Der Richter als befangen" ausgeschaltet

Unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Burzek trat heute morgen das Schöffengericht Charlottenburg zusammen, um seinen Befchluß über die Ablehnungsanträge der Angeklagten Graf Helldorff und Genossen gegen den Landgerichtsdirektor Schmitz, den Beisitzer Landgerichtsrat Thiemann und den Schöffen Start zu verkünden.

Landgerichtdirektor Burzek erklärte zu Beginn der Sitzung, daß er als Vorsitzender über den Ablehnungsantrag gegen den Schöffen Stark selbständig befunden habe, und ihm als be­gründet stattgegeben habe. Der Ablehnungsantrag war be­gründet, nachdem der Schöffe Start jich selbst für befangen erklärt hatte. Der Ablehnungsantrag der An­geklagten Helldorf und Ernst gegen den Landgerichtsdirektor Dr. Schmitz und den Landgerichtsdirektor Thiemann jei gleichfalls begründet; der Ablehnungsantrag des Angeklagten Kurt Schulz gegen die gleichen Richter sei dagegen unbegründet.

Landgerichtsdirektor Burzet führte folgende Gründe für den Beschluß des Gerichtes an: Alle drei Angeklagten, sagte er, begrün­den ihr Ablehnungsgesuch gegen Landgerichtsdirektor Dr. Schmit und Landgerichtsrat Thiemann in erster Linie damit, daß der eine als Vorsitzender, der andere als zweiter Richter in einer Haupt­verhandlung gegen Schuster und Genossen mitgewirkt haben, in der dieselben Vorgänge wie in der vorliegenden Straffache Gegenstand der Erörterung und Urteilsfindung gewesen sind. Die Angeklagten meinen, daß infolge der Tätigkeit im Vorprozeß, der mit schweren Strafen gegen die Mehrzahl der damaligen Angeklagten geendet habe, beide Richter sich derart festgelegt hätten, daß fie jetzt nicht mehr in der Lage seien, unbefangen die Beweis­aufnahme der neuen Hauptverhandlung zu würdigen und, wenn auch vielleicht unbewußt, von vornherein gegen sie eingestellt feien. Min­destens aber könnten und müßten die Angeklagten von ihrem Standpunkt aus eine derartige Einstellung der beiden Richter annehmen.

Aus dem Entwurf des ersten Urteils, auf den sich Landgerichts­direktor Dr. Schmits in seiner dienstlichen Aeußerung ausdrücklich

bezieht, geht hervor, daß das Schöffengericht die strafbare Hand lung des nageklagten Kühne darin erblickt habe, daß er die jeßigen nAgeflgaten rGaf Helldorf und Ernst während der Unruhen in seinem Auto hin- und hergefahren habe. Es sieht in der Pendel­fahrt dieses Autos eine Unterstützung der übrigen Angeklagten und mertet sie als Rädelsführerschaft im Landfriedens­bruch. Das Gericht hat demgemäß den Angeklagten Kühn wegen Beihilfe verurteilt.

verständlich, wenn sie von ihrem Standpunkte aus jetzt der Auf­faffung sind, daß sie von Richtern, die nach umfänglicher Beweis. aufnahme in einem Vorprozeß dort ihre Schuld festgestellt haben, und in der mündlichen und schriftlichen Urteilsbegründung ihren in dem Vorprozeß gemachten Zeugenaussagen den Glauben ver= sagen, fein unbefangenes Urteil erwarten können.

Wie wenig fernliegend eine solche Auffassung ist, ergibt sich auch schon aus den eigenen dienstlichen. Aeußerungen des abgelehnten Landgerichtsdirektors Dr. Sch mig. Er erklärt darin, daß er nicht verkenne, daß die prozessuale Lage für seine richterliche Tätigkeit schwieriger sei als beispielsweise in der getrennten Ab­urteilung von Mittätern oder in der Mitwirkung bei einer Haupt­verhandlung im Wiederaufnahmeverfahren.

selbst die Angeklagten von ihrem Standpunkt aus die Besorgnis Daß bei solcher Einschätzung durch den abgelehnten Richter hegen können, der Richter werde trotz besten Willens dieser von ihm selbst angeführten Schwierigkeiten nicht Herr werden, ist begreiflich. Eine solche verständliche Auffassung ist aber zureichend, um die Besorgnis der Befangenheit im Sinn des§ 24 StPO. zu rechtfertigen.

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Die Gründe befassen sich darauf eingehend mit dem Ab­lehnungsantrag des Angeklagten Kurt Schulz und stellen fest, daß weder die Verhandlungsleitung des Landgerichtsdirektors Schmitz, noch seine Urteilsbegründung einen Anlaß geben, dem Ablehnungs­antrag stattzugeben. Ebenso wenig die angebliche jüdische Ver= sippung des Landgerichtsdirektors. Landgerichtsdirektor Schmitz habe dienstlich erklärt, daß er sich aus Beziehungen zum Judentum nicht befangen fühle und eine Aeußerung zu der allgemeinen Wendung, die jüdische Bersippung", ablehnen müsse.

Nach Verkündung des Beschlusses des Gerichts teilte Land­gerichtsdirektor Dr. Burcek mit, daß er nun laut der Geschäfts­ordnung die Leitung der Verhandlung gegen Graf Hell­dorf und Genossen übernehme und sie zwecks Vorbereitung auf unbestimmte Zeit vertage. Während das Publikum sich aus dem Saal entfernte, erschallen laute Heilrufe.

Deutscher Bericht über die Mandschurei . Bestätigung des japanischen Raubzuges.

Genf , 11. Oktober.

Das Völkerbundssekretariat veröffentlicht unter anderen Dotu­menten zum chinesisch- japanischen Konflikt auch folgenden, vom deut­ schen Auswärtigen Amt übermittelten Bericht der deutschen Gesandt­schaft in Peking : Das Konsulat in Mufden hat am 9. Oktober telegraphisch mitgeteilt, daß die Zahl der japanischen Truppen fich nicht geändert habe. Ihre Verteilung ändert sich täglich. Neuerdings zur Verfolgung flüchtiger Soldaten und Räuberbanden finden fast werden die Truppen häufig in Lagern konzentriert und durch japanische Gendarmerie und durch chinesische Polizeibeamte ersetzt. Täglich machen Flugzeuge Rekognoszierungs­wenn sie, wie von japanischer Seite versichert wird, angegriffen flüge in westlicher Richtung und lassen auch Bomben fallen, werden. Was die Ereignisse in Kintschau angeht, so läßt sich im wesentlichen keine Feststellung treffen, da alle Verbindungen

gelben Fleden des Etrafits zeigte. Matusta gab fein Urteil auf eine bestimmte Auffassung des ihm vorliegenden täglich auf chinesischem Gebiet Expeditionen statt.

darüber verschiedene Erklärungen. Bekanntlich hat Matusta be­hauptet, daß er die von ihm gekauften Etrafitpatronen in einen Kanal in der Nähe seiner Fabrik bei Tattendorf geworfen habe. Der Kanal wurde heute abgelassen und genauestens durchsucht, doch wurde keine Spur von Efrafitpatronen gefunden. Dagegen wurde im

Materialdepot der Fabrif ein Stüd des 3ugdrahtes einer elektrischen Lampe gefunden. Dieser wurde mit dem Draht ver­glichen, der bei der Höllenmaschine von Bia Torbagy als Ceitungs. draht diente. Es ergab sich eine auffallende Aehnlichkeit.

Die Untersuchungen in Budapest und Wien sind noch nicht ab. geschlossen. Die dortigen Polizeibehörden haben sich wegen des Attentats in Jüterbog mit der Berliner Untersuchungskommission erneut in Verbindung gesetzt. Nach seinen eigenen Angaben ist Matuska am 17. April d. I. auf der Durchreise einige Stunden in Berlin gewesen. Er bestreitet, in der fritischen Zeit zwischen dem 6. und 11. August die Reichshauptstadt betreten zu haben.

In der Frage, ob die Besorgnis der Befangenheit eines Richters darauf begründet werden kann, daß er in einem früheren Verfahren denselben Sachverhalt zuungunsten der jetzigen Angeklagten ge­die dahin geht: Auch für einen Richter, der in einer früheren Sache würdigt hat, teilt die Straffammer die Auffassung des Reichsgerichts, Sachverhalts gestützt habe, besteht selbstverständlich die Pflicht, sich in einem neuen Verfahren, in dem es wieder auf eine Beurtei­lung desselben Vorganges antomme, sein Urteil unbe­fangen zu bilden; mit der gewissenhaften Erfüllung dieser Pflicht können die Angeklagten rechnen. Nach dieser Auffassung des Reichsgerichts fönne alfo in einem solchen Falle dem Ab­lehnungsantrag nur ftattgegeben werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Solche Umstände sind in dem Falle des Grafen Helldorf und Ernst erstens darin gegeben, daß der Angeklagte im Borprozeß nicht als Mittäter, sondern als Gehilfe der jetzt abzuurteilenden Haupttäter verurteilt worden ist. Das Gericht war deshalb damals gezwungen, die Schuld der Haupttäter festzustellen. Die heutigen Angeklagten, die in jenem Prozeß nur Zeugen waren, hatten aber feine Mittel, fich gegen die Feststellung in jener Verhandlung zu wehren. Entscheidend ist aber ein zweiter Umstand. Den Angaben der damaligen Zeugen, Graf Helldorf und Ernst, ist vom Gericht tein Glauben geschenkt worden. Es ist deshalb

unterbrochen sind."

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Briand nimmt nun doch an der morgigen Ratssitzung in Genf teil.

Japan hat nach Genf drei Noten telegraphiert, wonach es nur im Interesse des Rechts und durch die antijapanische Bewegung zu seinem Kriegszug gezwungen worden sei...

Zur Verstärkung des Schutzes für die japanischen Staats­angehörigen find in Shanghai von einem japanischen Kreuzer 300 japanische Seesoldaten gelandet worden.