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2. Beilage zumVomiirts" Berliner   VoWlatt. Uv. 148. Komrabend. den 27. Juni 1896. 13. JuhrK. Achkung» GeiVervegeriUzksnratzl l Die Wählerlisten werden am Montag, den 29. Juni abends S Uhr geschloffen. Am Sonntag werden Anmeldungen von 123 Uhr mittags entgegengenommen. Anmeldestellen steheVorwärts" vom 26. Juni. Ehrensache der Arbeiterschaft Berlins   ist es, von der Ein- zeichimng in die Wählerlisten auSgiebigen Gebrauch zu machen Formulare zur Einzeichnung in die Wählerlisten für Arbeit­geber und Arbeitnehmer betreffs der Gewerbegerichtswahl sind an folgenden Stellen zu haben: Südost: Tolksdorf, Restaurateur, Görlitzerstraße SS. Meyer, Restaurateur, Görlitzerstraße 63. T r i t t e l w i tz, Restaurateur, Falckensteinstr. 7. Koppen, Restaurateur, Reichenbergerstraße 113. Erbe, Restaurateur, Cuvry- straße 25. Eeidler, Restaurateur, Ratiborstraße 16. Goltz, Restaurateur, Grünauerflr. 3. C. S ch o l z, Glasermeister, Wrangelstr. 32. Brödenfeld, Restaurateur, Manteuffelstr. 69. G.Schulz, Zigarrengeschäft, Admiralstr. 40a. F. Thiel Zeitungsspediteur, Skalitzerstr. 35. Kruschke, Barbier, Skalitzer- straße 18. Schilling, Restaurateur, Pücklerstr. SS. K ö p p e n Restaur., RSpnickerstr. 20a. Beyer, Restaurateur, Wrangelstr. 136. Schuhmacher. Restaurateur, Pücklerstr. 49. R a ch f a h l, Restaurateur, Waldeniarstr. 13. Osten: Otto Zabel. Restaurateur, Frankfurter Alle  « 90. Wilhelm Lock, Restaurateur, Grüner Weg 46. Otto Franke  , Restaurateur, Friedrichsbergerstr. II. E. K o l m s, Restaurateur, Mühkenstr. 33. Friedrichs, Restaurateur, Breslauerstr. 27. F. Wille, Andreasstr. 26. E. Böhl. Frankfurter Alle« 74. A. B ö h l, Rüdersdorferstr. 3. K ö p n i ck. Schilling- und Magazinstraßen-Ecke. W. Baumgarten, Königsberg   erstr. 7. Nord-Westrn und Norden: I. Pfarr, Restaurateur, Puttlitzstr. 10. Fran�Gleinert, Restaurateur, Müllerstr. 7». D aus ch« l, Restaurateur, Grenzstr. 4. R. A u g u st i n, Restaurateur, Kastanien- Allee 11. Max Faber, Stephan straße IV. Remser, Restaurateur. Beusselstr. 19. Bach- gänger, Restaurateur, Swinemünderstr. 124. Marten, Restaurateur, Ackerstr. 123. Witzel, Restaurateur, Acker- straße 14S. S ch aye r, Restaurateur, Brunnenstr. 44. Meß- mann, Restaurateur, Danzigerstr. 73. Nike, Zigarren- geschäft, Saarbrückerstr. 7. F. L i e tz k e. Restaurateur, Schwedter- straße 34. Haberland, Restaurateur, Bellermanustr. 37. G a ß m a« n, ZeitungSspediteur, Grünthalerstr. 64. Mörschel, Restaurateur, Schönhauser Allee 23. Hilgen selb, Nestau rateur, Bergstr. 60. A. H i n tz e, Zigarrengeschäft, Pankstr. 13. W. GieShot-t, Restaurateur, Boyenstr. 40. I. Gnadt, Restaurateur, Puttbuserstr. 32. Hildebrandt, Restaurateur, Brunnenstr. VI, Eingang Bernauerstraß«. Ander?, Restaurateur, Buttmannstr. 17. Zeutoum: R. vabtel, Restaurateur. Rosenthalerstr. 57. Linke, Restaurateur, Jüdenstr. 36. Reul, Zigarrengeschäst, Barmmstr. 42. Südwesten«nd Westen: H. Werner, Restanrateur, Bülowstr. 69. Kitzing, Restaurateur, Bellealliancestr. 74. Saß, Restaurateur, Markgrafenstr. 102. Grube, Restaurateur, Mariendorferstr. K. C. Schonheim, Restaurateur, Gräfestr. 3. Fritz Zubeil  , Restaurateur, Lindenstr. 106. Süden: W. Börner, Zigarrengeschäst, Ritterstr. Iv. Paul Müller, Restaurateur, Gräfestr. 31. Nord-Osten: A. Vogel, Elbingerstr. 9. W. E p ä t, Weinstr. 23. MertinS, Landwehrstr. 11. Schulze, Weber- straße 10._ Soziale MechkspPtege. Verjährung. Der Zimmerer Hafft war von der thüringischen Baugewerks- Berufsgenosfenschaft, sowie auch von deren Schiedsgericht mit seinem Ansprüche auf Unfallrente wegen Verjährung abgewiesen worden, da er den Anspruch erst a ch t Jahre nach dem fraglichen Unfälle geltend gemacht hatte. In dem dann beim Reichs- Versicheruugsamt anhängig gemachten Rekurse, den in der mündlichen Verhandlung Genosse Faber ver- »rat, wurde hervorgehoben, daß, abgesehen von der Zeit des Heilverfahrens, sich erst ganz neuerdings störende Unfallfolgen bemerkbar gemacht hätten und daß deshalb nach§ 59 des Unfall-Versicheruugsgesetzes der Verjährungseiuwand hinfällig sei. Der Vertreter des Klägers war in der Lage, sich auf ein ärzt- liches Attest berufen zu können, in dem gesagt ist. daß die jetzt in Frage stehenden Lähmungserscheinungen sich sehr wohl auf die vor acht Jahren erlittene Verletzung zurückführen ließen. Der l. Senat des Rekursgerichtes fällte unter dem Vorsitz des Geheime» Regiernugsrathes Dr. Sarrazin folgendes bemerkens- iverlhe Urtheit: Der Kläger   müsse abgewiesen werden, weil es nach einer achtjährigen Zwischenzeit, während welcher Hafft völlig erwerbsfähig war, sich gar nicht feststellen lasse, ob die nunmehrige Armlähmung mit jenem Unfälle im ursächlichen Zu- fammenhang stehe. Der Senat würde unter solchen Umständen einem Arzte, der etwa mit B e st i m m t h e i t diesen Zusammen- hang behaupten wollte, niemals beitreten, denn es liege auf der Hand, daß die verflossenen 3 Jahre tausende von Möglichkeiten in sich bergen, die das körperliche Wohl des Mannes beeinträchtigt haben können. In Fällen, wie dem vorliegenden, entziehe es sich einfach der gutachtlichen Feststellung des Arztes, ob eine Unfall- folge zu verzeichnen sei. der Faktor, dem die Leitung des Betriebes anvertraut war. sonst ein so zuverlässiger Mensch sei, daß sich eine besondere Beauf- sichtigung seitens des Chefs vielfach erübrige. Das Kammer- gericht wies aber die Revision des Angeklagten zurück. Nach dem§ 131 der Gewerbe-Ordnung sei der Gewerbetreibende, der es bei der Auswahl oder Beaufsichtigung der Betriebsleiter oder Aufsichtspersonen es an der erforderlichen Sorgfalt hat fehlen lassen, dann ebenfalls strafbar, wenn von den genannten Per- sonen bei der Ausübung des Gewerbes polizeiliche Vorschriften übertreten werden. Ein Mangel an Sorgfalt der bezeichneten Art müsse aber darin erblickt werden, daß es der Revisionskläger unterlassen habe, den Faktor auf die neuen gesetzlichen Be- stimmungen betreffend den Ausschluß der Nachtarbeit der Fabrik- arbeiterinnen aufmerksam zu machen. Daß ein KreiSsekrctär a. D. eine Unfallrente bean- tragt, dürfte bisher noch nicht vorgekommen sein. Mit einem solchen Falle hatte sich dieser Tage das Reichs-Versicherungsamt zu beschäftigen. In einem Sägewerk waren eines Tages zwei Arbeiter dabei, einen schweren Baumstamm mittelst einer Winde abznladen. Die Arbeil überstieg offenbar die Kräste der beiden, denn einer von ihnen rief plötzlich noch einen Mitarbeiter, der ihnen helfen sollte. Da letzterer aber den Zuruf nicht hörte, so sprang der zufällig in der Nähe anwesende Kreissekretär a. D. Stahm den Arbeitern bei, wurde jedoch von dem nieder- stürzenden Baumstamm zu Boden geworfen und schwer verletzt. Der Verletzte ersuchte sodann die in Frage kommende Berufsgenossenfchaft um Zuerkennung einer Rente. Gegen den ablehnenden Bescheid der Genossenschaft legte der Kreissekretär rechtzeitig beim Schiedsgericht Berusung ein, das die Beklagte denn auch verurtheilte, ihm die Rente zu geben. Den Rekurs der Berussgenossenschaft gegen dieses Urtheil wies das Reichs-Versicherungsamt zurück und machte geltend daß hier die Frage, ob Stahm als Arbeiter thätig gewesen, uns deswillen unberührt bleiben könne, weil die Berlifsge« offen schaft dies nicht weiter bestritten habe. Im übrigen stände aber fest, daß die unfallbringende Thätigkeit Stahm's dem Betriebe nützlich und vortheilhaft gewesen sei; auch sei nicht zur Rechd fertigung des Anspruchs des Verletzten erforderlich, daß derselbe zur Hilfeleistung aufgefordert wurde. Gevirizks Das Knackfustbild vor Gericht. Die Allegorie mit dem TitelVölker Europas, wahrt Eure heiligsten Güter!", die nach einem Entwurf des Kaisers vom Professor Kuackfuß in Kassel  ausgeführt worden ist, hat Veranlassung zu einem Strafprozeß gegeben, der dieser Tage vor der zweiten Strafkammer am Landgericht II verhandelt wurde. Wegen unbefugter Nachbildung von Werken der bildenden Kunst war der Sekondelieutenant a. D Schriftsteller Karl Johann Besecke aus Charlottenburg   an geklagt. Herr B. ist Inhaber eines kartographischen Justituls und befaßt sich u»ter anderem damit, de» Zeilungsredaktiouen Klichees von Plänen, Karten und anderen Dingen neb' erklärendem Text gegen Honorar zur Verfügung stellen. Im November v. I. bot ,'er den Zeitungen ein Clich. an, das die Knackiuß'sche Heliogravüre in kleinem Maßstabe ver- anschaulicht«, für de» Preis(einschließlich des erklärenden Textes) von 310 M. Eine Anzahl von Zeitungen hat auch von diesein Anerbieten Gebrauch gemacht. Dadurch fühlte sich die Kunst Handlung von Amsler u. Ruthardt, Behrenftr. 22», der das alleinige Recht der Verbreitung übertragen worden war, ge schädigt. Der Inhaber dieser Firma, Kunsthändler Meder, stellte Strafantrag und trat dem Verfahren als Neben kläger bei. Die Anklage stützte sich auf das Gesetz über das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst vom 9. Januar 1376, ferner auf das Gesetz vom 11. Juni 1370 und endlich auf Z 74 des Strafgesetzbuchs. Der Staatsanwalt beantragte 100 M. Geldstrafe und Einziehung oder Unbrauch barmachung aller Platten, Formen u. s. w. Der Vertheidiger beantragte Freisprechung mangels eines rechtsgiltigen Straf antrages. Der Gerichtshof entschied, daß, da das Verfahren nicht von Amlswegen, sondern auf Antrag des Nebenklägers ein geleitet worden sei, der Strafantrag zu prüfen war. Zur An lragstellung war nur der Urheber, der Kaiser, berechtigt, von diesem sei aber ei» Antrag nicht gestellt worden. Ein Verlags- vertrag, wodurch das Urheberrecht an den Nebenkläger über gegangen sei, lrege nicht vor, vielmehr nur ein Vertriebsvertrag. der die Rechte des Urhebers nicht aufhebe. Es liege demnach ein rechtsgiltiger Slrafantrag nicht vor. es sei daher nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen. Der Hochverrathöprozesi gegen den Buchbindergehilfen o Jacoby aus Freiburg   i. Br. findet am Mittwoch, den H» )"g- - I uli vor dem Reichsgericht in Leipzig   statt. Vevjantwlimgen. Eine Umgehung der Arbeiterschuhbestimmungc» wurde dem Druckereibesitzer H e m p e l zur Last gelegt. Schöffengericht und Landgericht verurtheilten ihn zu einer Gildstrafe vom 20 M., weil in seinem Betriebe in der Nacht vom 28. zun 29. November 1895 vier Arbeiterinnen entgegen dem gesetzlichen Verbot beschäftigt worden waren. Auf die Ausführungen des Angeklaglen, daß er selbst nichts von der nächtlichen Beschäftigung der Arbeiterinnen gewußt hätte, und daß sein Faktor Wetzel in dem Jrrthun» befangen gewesen fei, die Arbeilerinnen dürften nur m der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag nicht beschäftigt werden, legte das Gericht kein Gewicht. Es nahm an, Hempel habe sich dadurch strafbar gemacht, daß er es an der erforder- lichen Beaufsichtigung habe fehlen laffen(Z 151 der Gew.-Ordn.). I» der Revisionsbegründling wurde dann hervorgehoben, daß Arbeiter- Sängerbund Berlins   und Umgegend. Zur Besprechung und Beschlußfassung über das geplante Sängerfest fand am 22. Juni eine außerordentliche Ausschußsitzung statt. ur Aufnahme hatten sich 7 Vereine gemeldet. Außer einem «rein, welcher nicht vertreten ivar. wurden sämmtliche auf genommen. Ueber das Sängerfest entspann sich eine lebhaste Debatte und zwar war allgemein die Ansicht vertreten, daß der ;etzige Oekonom von Schloß Weißensee nur darauf Bedacht habe, große Feste in seinem Lokale abhalten zu lassen, im übrigen aber bedürfe er der Arbeiter nicht. Der Vorstand erklärte, daß nur zwei Lokalitäten zu empfehlen feien, Schloß Weißensee und Pichelsdorf. Jedoch habe Pichelsdorf ungenügende Verbindung mir Berlin  . Vorwürfe könnten ihm nicht gemacht werden, da im Schloß Weißensee auch seitens der politischen Partei Feste ab- geschlossen seien. Es erfolgte namentliche Abstimmung. Die Majorität beschloß, das Sängersest am 9. August in P i ch e l s- d o r f stattfinden zu lassen. Eine öffentliche Versammlung der Staaker wurde am Sonntag im Lokal von Schneider in der Belforterstraße ab- gehalten. Sillier sprach unter lebhaftem Beifall der Anwesenden über die Vertheilung des Arbeitsertrages. Die Versammlung nahm eine Resolution an, in der sie die Kollegen zum Beitritt in den Verein aufforderte. Zum Delegirten wurde August Bliefenick gewählt. Deutscher Holzarbeiter- Verband. Für den Bezirk S ü d o st- B e r l i n ist in der letzten Versammlung die Werkstatt- Kontrollkommission durch die Wahl der Kollegen Valuza, Wenk« und Franke ergänzt worden. Ter Fachverein der Stuckateure hielt am 22. d. M. seine Versammlung ab, in welcher mitgetheill wurde, daß über die Firma Jschyrota-Treptow, die Sperre verhängt ist. Die Versammlung beschloß alsdann, 7 Mitglieder aus dem Fach- verein auszuschließen, weil dieselben trotz der Sperre bei vor- genannter Firma weiter arbeiten. Gleichfalls wurde mitgetheilt, daß dort noch drei andere Stuckateure, deren Namen eben- falls bekannt gegeben wurde», angefangen haben. Zum ersten Punkt der Tagesordnung: Wahl sämmtlichcr Kommissionen. wurden Klein ert, Osw. Daske, M. Müller und R ö s n e r als Liechtsschutz-Kommission gewählt. Das Ver- gnügungskomitee bleibt bis auf einen Mann bestehen; i» dieses wurde W a e g e als Ersatz gewählt. Hilfskassirer wurde» Böhm. Daschütt, Morche, Bahr, Bungert, Henning, Dellmann, Karl Hovele, Jänsch. Der hieraus gestellte Autrag der Arbeitsnachweis-Kommission auf Abänderung des Arbeitsreglements wurde bis zur nächsten Ver- sammlung verschoben. Der Verband der Möbelpolircr(Filiale Südost) hielt am 22. Juni eine Versammlung ab, in der W e b er über die Geiverkschaftsorganisation reserirle. Diskussion fand nicht statt. Schulz berichtete über den Streik bei I u s e, Blumeustr. 30. Dem betreffenden Herrn wurde der Vorwurf gemacht, daß er seinen Pflichten gegen das Jnvaliditätsgesetz in recht laxer Weise nachkäme. Eine rege Debatte rief die Werkstattangelegenheit der Firma Müller, Blücherstraße hervor, welcher der Vor- wurf gemacht wurde, Sonntags und nach Feierabend arbeiten zu lasse». L u i t n e r forderte die Kollegen auf, sich in die Listen zu de» Gewcrbegerichtswahlen eintragen zu lasse», und theilte mit. daß der Verband am 9. August eine Dampferpartie nach Nedlitz   macht, Preis 1 M. Eine sehr gut besuchte öffentliche Versammlung der selbständigen Kürschner und Mützenmacher und deren Arbeiter und Arbeiterinnen tagte am Donnerstag im Schützenhaus, um zu der bevorstehenden Arbeitsniederlegung der selbständigen Mützenmacher Stellung zu nehmen. Meister T h o m s e n bemerkt, daß es endlich an der Zeit fei, mit den Fabrikanten ein ernstes Wort zu sprechen, wenn man verhüten wolle, daß die so geringen Löhne in kurzer Zeit noch bedeutend mehr sinken. Die Füiiferkommission, welche beauftragt sei, vor- bereitende Schritte für die Bewegung zu unternehmen, habe ihr Hauptaugenmerk auf die Hausagitation verlegt und Unterschriften derjenigen Selbständigen gesammelt, welche eventuell gewillt seien, bei beharrlicher Verweigerung der gestellten Forderungen seitens der Fabrikanten die Arbeit einzustellen. An 150 solcher Unterschriften lägen bis jetzt vor, und täglich liefen weitere ein, so daß ein kaum nennens- werther Bruchtheil der Zwischenmeister augenblicklich als Nicht- betheiligte zu verzeichnen sei. Gehilfe R o g g e befürwortet in längeren Ausführungen das Vorgehen der Meister, die Gesellen gedenken während der Bewegung keine Forderungen zu stellen, wenn die bisher gezahlten Löhne nicht reduzirt iverdcn. Von den Meistern wird folgende Resolution einstimmig an- genommen:In Erwägung, daß die Fabrikanten unserer Branche bei Arbeitsniederlegung ähnlicher Art den Vorwurf erheben, als gingen die selbständigen Mützenmacher ungerecht und provozirend vor, beauftragt die heutige Versammlung die gewählte Kommission, die drei Hauptforderungen nochmals den Fabrikanten zuzustellen und sie aufzufordern, sich endgiltig bis zum I.Juli zu äußern, ob sie dieselben anerkeimen oder es auf eine Arbeitseinstellung unsererseits ankommen lassen wollen. Falls die Fabrikanten hierzu keine Stellung nehmen, ist die Arbeit am Sonnabend den 4. Juli einzustellen." Eine zweite Resolution, welche die Gehilfen zur moralischen Unterstützung der Selbständigen   im Kampfe gegen die Fabrikanten verpflichtet, giebt Anlaß zur längeren Debatte. R o g g e und andere betone», daß es lediglich an den Meistern selbst liegen werde, ob sie genügend Muth besitzen, gegen ihre Unterdrücker vorzugehen oder ob sie in demselben Fahrwasser von 1893 zu segeln gedenken. Die Arbester werden genau wissen, wie sie sich zu verhallen haben. An den Meistern selbst also wird es liegen, sich das Solidaritätsgefühl ihrer Arbeiter zu erwerben und zu erhalten; es kann dies nur dann der Fall sein, wenn die Selbständigen als Männer auf- treten. S a l i n g e r räth unter lautein Widerspruch der Ver- sammlung von der ganzen Bewegung ab, er weist ans die in letzter Zeit verloren gegangenen Streiks hin und betont, daß er von dem nothwendigen Solidaritätsgefühl der Meister nicht überzeugt sei.(Unruhe und Zwischenrufe: Erst bezahlen sie mal ihre Arbeiterinnen, und: Seine Frau läßt arbeiten und er zahlt nicht aus.) Nach längerer Debatte findet nachstehende Re- solution Annahme:Die heutige Versammlung selbständiger Kürschner und Mützenmacher nebst ihren Arbeitern und Arbeiterinnen erkennt an, daß es die höchste Zeit ist. den rapid um sich greifenden Lohnredukttonen mit allen zu Gebote stehenden Mitteln ein Ende zu bereiten; die selbständigen Mützenmacher fordern die in der Mützenbranche beschäftigte» Arbeiter und Arbeiterinnen auf, in allen Werkstätten, in denen Wanren von Fabrikanten hergestellt werden, die die Forderungen der selbständigen Mützenmacher nicht anerkannt haben, die Arbeit zu verweigern, da nur dadurch die Löhne der Arbeiter und Ar- beiterinnen für die Folge gesichert werden können." R o g g e be- merkt, daß den Gehilfen trotzdem freigestellt sein müsse, in der am Montag im Schützenhaus tagenden Versammlung wettere Beschlüsse zu fassen, zu welcher die Meister eingeladen sind. In einer eingelaufenen schriftlichen Erklärung bedeutet der Verein elbständiger Kürschner und Mützenmacher, die Bewegung in mora- lischer und materieller Beziehung zu unterstützen.(Beifall.) Auf Antrag wird die Tellersammlung im Interesse der streikenden Hutarbeiter fortgesetzt. Nach einem Hinweis auf die Gewerbe- gerichtswahlen trat Schluß der Versammlung ein. Die Vertreter der Damen- und Kindermäntel-Kon- cktion hielten am Donnerstag Abend eine Sitzung im Branden  - burger Haus ab, in welcher zunächst Herr M a n h e i in e r über die Thätigkeit der Fünfzehner-Kommission und über die allgemeine Lage der Branche Bericht er- kältete. Redner hat, um festzustellen, ob die Klagen der Arbeiterinnen über zu niedrige Löhne gerechtfertigt sind, eine Lohnstalistik aufgestellt, aus welcher u. a. hervorgeht, daß Arbeiterinnen vor dem Streik bereits 23,10 M., 27,30 M., 29,70 M. it. f. w. verdient haben sollen. In den billigsten Werkstätten betrügen die Durchschnittslöhne 1214 M. und nur verschwindend wenige Arbeiterinnen verdienten einen Wochenlohn von 1011 Mark. Die Legende, daß in Berlin   in der Konfeklionsbranche Huiigerlöhne gezahlt würden, müsse end- lich verschwinden. Redner schilderte sodann die be- kannten Vorgänge in der Meister- Kommission, die 'ich im Gegensatz zu der Füiiferkommission der Arbeiter wenig entgegenkommend gezeigt habe. Die allgemcine Lage der Brancbe 'ei schlecht, das Frühjahrsgeschäft sei so traurig gewesen, wie »och nie. Die den Arbeitern bewilligte Lohnerhöhung sei die äußerste Grenze dessen, was die Firmen gewähren könnten; trotz- dem dürfe nian die Löhne nicht wieder auf das Niveau vor dem Streik herunterdrücken, denn sonst würde die Konfektionsindustrie wieder schlimmen Zeiten entgegengehen, und diele Arbeiter würden in Mitleidenschast gezogen. Ueber die Stellungnahme zur Neuwahl der Koni Mission der Meisterschaft referirte Herr Singer; derselbe empfahl, mit der neuen Kommission der Meister nicht eher in Unter- Handlungen zu treten, als bis sie sich bereit er- klären würde, die Beschlüsse vom 20. Februar anzuerkennen. Im Anschluß hieran nahm die Versammlung einstimmig folgende Resolution an:In Erwägung, daß wir zur Beilegung des Streiks durch die Beschlüsse der gemeinschaftlichen Kommissionen vom 20. Februar sehr bedeutende Opfer gebracht haben, ferner in Erwägung, daß das infolge dieser Beschlüsse gebildete Schiedsgericht nur einmal in Thätigkeit getreten ist und die wenigen dort vorgelegten Fälle gütlich geschlichtet wurden, in