2. Beilage zum„Vomiirts" Berliner VoWlatt.Uv. 148.Komrabend. den 27. Juni 1896.13. JuhrK.Achkung» GeiVervegeriUzksnratzl lDie Wählerlisten werden am Montag, den29. Juni abends S Uhr geschloffen. Am Sonntagwerden Anmeldungen von 12—3 Uhr mittagsentgegengenommen.— Anmeldestellen stehe„Vorwärts"vom 26. Juni.Ehrensache der Arbeiterschaft Berlins ist es, von der Ein-zeichimng in die Wählerlisten auSgiebigen Gebrauch zu machenFormulare zur Einzeichnung in die Wählerlisten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffs der Gewerbegerichtswahl sindan folgenden Stellen zu haben:Südost: Tolksdorf, Restaurateur, Görlitzerstraße SS.Meyer, Restaurateur, Görlitzerstraße 63. T r i t t e l w i tz,Restaurateur, Falckensteinstr. 7. Koppen, Restaurateur,Reichenbergerstraße 113. Erbe, Restaurateur, Cuvry-straße 25. Eeidler, Restaurateur, Ratiborstraße 16.Goltz, Restaurateur, Grünauerflr. 3. C. S ch o l z, Glasermeister,Wrangelstr. 32. Brödenfeld, Restaurateur, Manteuffelstr. 69.G.Schulz, Zigarrengeschäft, Admiralstr. 40a. F. ThielZeitungsspediteur, Skalitzerstr. 35. Kruschke, Barbier, Skalitzer-straße 18. Schilling, Restaurateur, Pücklerstr. SS. K ö p p e nRestaur., RSpnickerstr. 20a. Beyer, Restaurateur, Wrangelstr. 136.Schuhmacher. Restaurateur, Pücklerstr. 49. R a ch f a h l,Restaurateur, Waldeniarstr. 13.Osten: Otto Zabel. Restaurateur, Frankfurter Alle« 90.Wilhelm Lock, Restaurateur, Grüner Weg 46. OttoFranke, Restaurateur, Friedrichsbergerstr. II. E. K o l m s,Restaurateur, Mühkenstr. 33. Friedrichs, Restaurateur,Breslauerstr. 27. F. Wille, Andreasstr. 26. E. Böhl.Frankfurter Alle« 74. A. B ö h l, Rüdersdorferstr. 3. K ö p n i ck.Schilling- und Magazinstraßen-Ecke. W. Baumgarten,Königsberg erstr. 7.Nord-Westrn und Norden: I. Pfarr, Restaurateur,Puttlitzstr. 10. Fran�Gleinert, Restaurateur, Müllerstr. 7».D aus ch« l, Restaurateur, Grenzstr. 4. R. A u g u st i n,Restaurateur, Kastanien- Allee 11. Max Faber, Stephanstraße IV. Remser, Restaurateur. Beusselstr. 19. Bach-gänger, Restaurateur, Swinemünderstr. 124. Marten,Restaurateur, Ackerstr. 123. Witzel, Restaurateur, Acker-straße 14S. S ch aye r, Restaurateur, Brunnenstr. 44. Meß-mann, Restaurateur, Danzigerstr. 73. Nike, Zigarren-geschäft, Saarbrückerstr. 7. F. L i e tz k e. Restaurateur, Schwedter-straße 34. Haberland, Restaurateur, Bellermanustr. 37.G a ß m a« n, ZeitungSspediteur, Grünthalerstr. 64. Mörschel,Restaurateur, Schönhauser Allee 23. Hilgen selb, Nestaurateur, Bergstr. 60. A. H i n tz e, Zigarrengeschäft, Pankstr. 13.W. GieShot-t, Restaurateur, Boyenstr. 40. I. Gnadt,Restaurateur, Puttbuserstr. 32. Hildebrandt, Restaurateur,Brunnenstr. VI, Eingang Bernauerstraß«. Ander?, Restaurateur,Buttmannstr. 17.Zeutoum: R. vabtel, Restaurateur. Rosenthalerstr. 57.Linke, Restaurateur, Jüdenstr. 36. Reul, Zigarrengeschäst,Barmmstr. 42.Südwesten«nd Westen: H. Werner, Restanrateur,Bülowstr. 69. Kitzing, Restaurateur, Bellealliancestr. 74.Saß, Restaurateur, Markgrafenstr. 102. Grube, Restaurateur,Mariendorferstr. K. C. Schonheim, Restaurateur, Gräfestr. 3.Fritz Zubeil, Restaurateur, Lindenstr. 106.Süden: W. Börner, Zigarrengeschäst, Ritterstr. Iv.Paul Müller, Restaurateur, Gräfestr. 31.Nord-Osten: A. Vogel, Elbingerstr. 9. W. E p ä t,Weinstr. 23. MertinS, Landwehrstr. 11. Schulze, Weber-straße 10._Soziale MechkspPtege.Verjährung. Der Zimmerer Hafft war von derthüringischen Baugewerks- Berufsgenosfenschaft, sowie auch vonderen Schiedsgericht mit seinem Ansprüche auf Unfallrente wegenVerjährung abgewiesen worden, da er den Anspruch erst a ch tJahre nach dem fraglichen Unfälle geltend gemacht hatte. Indem dann beim Reichs- Versicheruugsamt anhängig gemachtenRekurse, den in der mündlichen Verhandlung Genosse Faber ver-»rat, wurde hervorgehoben, daß, abgesehen von der Zeit desHeilverfahrens, sich erst ganz neuerdings störende Unfallfolgenbemerkbar gemacht hätten— und daß deshalb nach§ 59 desUnfall-Versicheruugsgesetzes der Verjährungseiuwand hinfällig sei.Der Vertreter des Klägers war in der Lage, sich auf ein ärzt-liches Attest berufen zu können, in dem gesagt ist. daß die jetztin Frage stehenden Lähmungserscheinungen sich sehr wohl aufdie vor acht Jahren erlittene Verletzung zurückführen ließen. Derl. Senat des Rekursgerichtes fällte unter dem Vorsitz desGeheime» Regiernugsrathes Dr. Sarrazin folgendes bemerkens-iverlhe Urtheit: Der Kläger müsse abgewiesen werden, weil esnach einer achtjährigen Zwischenzeit, während welcher Hafftvöllig erwerbsfähig war, sich gar nicht feststellen lasse, ob dienunmehrige Armlähmung mit jenem Unfälle im ursächlichen Zu-fammenhang stehe. Der Senat würde unter solchen Umständeneinem Arzte, der etwa mit B e st i m m t h e i t diesen Zusammen-hang behaupten wollte, niemals beitreten, denn es liege auf derHand, daß die verflossenen 3 Jahre tausende von Möglichkeitenin sich bergen, die das körperliche Wohl des Mannes beeinträchtigthaben können. In Fällen, wie dem vorliegenden, entziehe es sicheinfach der gutachtlichen Feststellung des Arztes, ob eine Unfall-folge zu verzeichnen sei.der Faktor, dem die Leitung des Betriebes anvertraut war. sonstein so zuverlässiger Mensch sei, daß sich eine besondere Beauf-sichtigung seitens des Chefs vielfach erübrige. Das Kammer-gericht wies aber die Revision des Angeklagten zurück. Nachdem§ 131 der Gewerbe-Ordnung sei der Gewerbetreibende, deres bei der Auswahl oder Beaufsichtigung der Betriebsleiter oderAufsichtspersonen es an der erforderlichen Sorgfalt hat fehlenlassen, dann ebenfalls strafbar, wenn von den genannten Per-sonen bei der Ausübung des Gewerbes polizeiliche Vorschriftenübertreten werden. Ein Mangel an Sorgfalt der bezeichnetenArt müsse aber darin erblickt werden, daß es der Revisionsklägerunterlassen habe, den Faktor auf die neuen gesetzlichen Be-stimmungen betreffend den Ausschluß der Nachtarbeit der Fabrik-arbeiterinnen aufmerksam zu machen.Daß ein KreiSsekrctär a. D. eine Unfallrente bean-tragt, dürfte bisher noch nicht vorgekommen sein. Mit einemsolchen Falle hatte sich dieser Tage das Reichs-Versicherungsamtzu beschäftigen. In einem Sägewerk waren eines Tages zweiArbeiter dabei, einen schweren Baumstamm mittelst einer Windeabznladen. Die Arbeil überstieg offenbar die Kräste der beiden,denn einer von ihnen rief plötzlich noch einen Mitarbeiter, derihnen helfen sollte. Da letzterer aber den Zuruf nicht hörte, sosprang der zufällig in der Nähe anwesende Kreissekretär a. D.Stahm den Arbeitern bei, wurde jedoch von dem nieder-stürzenden Baumstamm zu Boden geworfen und schwerverletzt. Der Verletzte ersuchte sodann die in Fragekommende Berufsgenossenfchaft um Zuerkennung einerRente. Gegen den ablehnenden Bescheid der Genossenschaftlegte der Kreissekretär rechtzeitig beim Schiedsgericht Berusungein, das die Beklagte denn auch verurtheilte, ihm die Rente zugeben. Den Rekurs der Berussgenossenschaft gegen dieses Urtheilwies das Reichs-Versicherungsamt zurück und machte geltenddaß hier die Frage, ob Stahm als Arbeiter thätig gewesen, unsdeswillen unberührt bleiben könne,— weil die Berlifsge« offenschaft dies nicht weiter bestritten habe. Im übrigen stände aberfest, daß die unfallbringende Thätigkeit Stahm's dem Betriebenützlich und vortheilhaft gewesen sei; auch sei nicht zur Rechdfertigung des Anspruchs des Verletzten erforderlich, daß derselbezur Hilfeleistung aufgefordert wurde.GevirizksDas Knackfustbild vor Gericht. Die Allegorie mit demTitel„Völker Europas, wahrt Eure heiligsten Güter!", die nacheinem Entwurf des Kaisers vom Professor Kuackfuß in Kasselausgeführt worden ist, hat Veranlassung zu einem Strafprozeßgegeben, der dieser Tage vor der zweiten Strafkammer amLandgericht II verhandelt wurde. Wegen unbefugter Nachbildungvon Werken der bildenden Kunst war der Sekondelieutenant a. DSchriftsteller Karl Johann Besecke aus Charlottenburg angeklagt. Herr B. ist Inhaber eines kartographischen Justitulsund befaßt sich u»ter anderem damit, de» ZeilungsredaktiouenKlichees von Plänen, Karten und anderen Dingen neb'erklärendem Text gegen Honorar zur Verfügungstellen. Im November v. I. bot ,'er den Zeitungen ein Clich.an, das die Knackiuß'sche Heliogravüre in kleinem Maßstabe ver-anschaulicht«, für de» Preis(einschließlich des erklärenden Textes)von 3—10 M. Eine Anzahl von Zeitungen hat auch von dieseinAnerbieten Gebrauch gemacht. Dadurch fühlte sich die KunstHandlung von Amsler u. Ruthardt, Behrenftr. 22», der dasalleinige Recht der Verbreitung übertragen worden war, geschädigt. Der Inhaber dieser Firma, Kunsthändler Meder,stellte Strafantrag und trat dem Verfahren als Nebenkläger bei. Die Anklage stützte sich auf das Gesetzüber das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunstvom 9. Januar 1376, ferner auf das Gesetz vom 11. Juni 1370und endlich auf Z 74 des Strafgesetzbuchs. Der Staatsanwaltbeantragte 100 M. Geldstrafe und Einziehung oder Unbrauchbarmachung aller Platten, Formen u. s. w. Der Vertheidigerbeantragte Freisprechung mangels eines rechtsgiltigen Strafantrages. Der Gerichtshof entschied, daß, da das Verfahrennicht von Amlswegen, sondern auf Antrag des Nebenklägers eingeleitet worden sei, der Strafantrag zu prüfen war. Zur Anlragstellung war nur der Urheber, der Kaiser, berechtigt, vondiesem sei aber ei» Antrag nicht gestellt worden. Ein Verlags-vertrag, wodurch das Urheberrecht an den Nebenkläger übergegangen sei, lrege nicht vor, vielmehr nur ein Vertriebsvertrag.der die Rechte des Urhebers nicht aufhebe. Es liege demnachein rechtsgiltiger Slrafantrag nicht vor. es sei daher nichtauf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens zuerkennen.Der Hochverrathöprozesi gegen den Buchbindergehilfeno Jacoby aus Freiburg i. Br. findet am Mittwoch, denH»)"g-- Iuli vor dem Reichsgericht in Leipzig statt.Vevjantwlimgen.Eine Umgehung der Arbeiterschuhbestimmungc» wurdedem Druckereibesitzer H e m p e l zur Last gelegt. Schöffengerichtund Landgericht verurtheilten ihn zu einer Gildstrafe vom20 M., weil in seinem Betriebe in der Nacht vom 28. zun29. November 1895 vier Arbeiterinnen entgegen dem gesetzlichenVerbot beschäftigt worden waren. Auf die Ausführungen desAngeklaglen, daß er selbst nichts von der nächtlichen Beschäftigungder Arbeiterinnen gewußt hätte, und daß sein Faktor Wetzel indem Jrrthun» befangen gewesen fei, die Arbeilerinnen dürftennur m der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag nicht beschäftigtwerden, legte das Gericht kein Gewicht. Es nahm an, Hempelhabe sich dadurch strafbar gemacht, daß er es an der erforder-lichen Beaufsichtigung habe fehlen laffen(Z 151 der Gew.-Ordn.).I» der Revisionsbegründling wurde dann hervorgehoben, daßArbeiter- Sängerbund Berlins und Umgegend. ZurBesprechung und Beschlußfassung über das geplante Sängerfestfand am 22. Juni eine außerordentliche Ausschußsitzung statt.ur Aufnahme hatten sich 7 Vereine gemeldet. Außer einem«rein, welcher nicht vertreten ivar. wurden sämmtliche aufgenommen. Ueber das Sängerfest entspann sich eine lebhasteDebatte und zwar war allgemein die Ansicht vertreten, daß der;etzige Oekonom von Schloß Weißensee nur darauf Bedacht habe,große Feste in seinem Lokale abhalten zu lassen, im übrigen aberbedürfe er der Arbeiter nicht. Der Vorstand erklärte, daß nurzwei Lokalitäten zu empfehlen feien, Schloß Weißensee undPichelsdorf. Jedoch habe Pichelsdorf ungenügende Verbindungmir Berlin. Vorwürfe könnten ihm nicht gemacht werden, daim Schloß Weißensee auch seitens der politischen Partei Feste ab-geschlossen seien. Es erfolgte namentliche Abstimmung. DieMajorität beschloß, das Sängersest am 9. August in P i ch e l s-d o r f stattfinden zu lassen.Eine öffentliche Versammlung der Staaker wurde amSonntag im Lokal von Schneider in der Belforterstraße ab-gehalten. Sillier sprach unter lebhaftem Beifall der Anwesendenüber die Vertheilung des Arbeitsertrages. Die Versammlungnahm eine Resolution an, in der sie die Kollegen zum Beitrittin den Verein aufforderte. Zum Delegirten wurde AugustBliefenick gewählt.Deutscher Holzarbeiter- Verband. Für den BezirkS ü d o st- B e r l i n ist in der letzten Versammlung die Werkstatt-Kontrollkommission durch die Wahl der Kollegen Valuza,Wenk« und Franke ergänzt worden.Ter Fachverein der Stuckateure hielt am 22. d. M.seine Versammlung ab, in welcher mitgetheill wurde, daß überdie Firma Jschyrota-Treptow, die Sperre verhängt ist.Die Versammlung beschloß alsdann, 7 Mitglieder aus dem Fach-verein auszuschließen, weil dieselben trotz der Sperre bei vor-genannter Firma weiter arbeiten. Gleichfalls wurde mitgetheilt,daß dort noch drei andere Stuckateure, deren Namen eben-falls bekannt gegeben wurde», angefangen haben. Zum erstenPunkt der Tagesordnung: Wahl sämmtlichcr Kommissionen.wurden Klein ert, Osw. Daske, M. Müller undR ö s n e r als Liechtsschutz-Kommission gewählt. Das Ver-gnügungskomitee bleibt bis auf einen Mann bestehen; i» dieseswurde W a e g e als Ersatz gewählt. Hilfskassirer wurde»Böhm. Daschütt, Morche, Bahr, Bungert,Henning, Dellmann, Karl Hovele, Jänsch. Derhieraus gestellte Autrag der Arbeitsnachweis-Kommission aufAbänderung des Arbeitsreglements wurde bis zur nächsten Ver-sammlung verschoben.Der Verband der Möbelpolircr(Filiale Südost) hieltam 22. Juni eine Versammlung ab, in der W e b er über dieGeiverkschaftsorganisation reserirle. Diskussion fand nicht statt.Schulz berichtete über den Streik bei I u s e, Blumeustr. 30.Dem betreffenden Herrn wurde der Vorwurf gemacht, daß erseinen Pflichten gegen das Jnvaliditätsgesetz in recht laxer Weisenachkäme. Eine rege Debatte rief die Werkstattangelegenheitder Firma Müller, Blücherstraße hervor, welcher der Vor-wurf gemacht wurde, Sonntags und nach Feierabend arbeitenzu lasse». L u i t n e r forderte die Kollegen auf, sich in dieListen zu de» Gewcrbegerichtswahlen eintragen zu lasse», undtheilte mit. daß der Verband am 9. August eine Dampferpartienach Nedlitz macht, Preis 1 M.Eine sehr gut besuchte öffentliche Versammlung derselbständigen Kürschner und Mützenmacher und derenArbeiter und Arbeiterinnen tagte am Donnerstag imSchützenhaus, um zu der bevorstehenden Arbeitsniederlegung derselbständigen Mützenmacher Stellung zu nehmen. MeisterT h o m s e n bemerkt, daß es endlich an der Zeit fei, mit denFabrikanten ein ernstes Wort zu sprechen, wenn man verhütenwolle, daß die so geringen Löhne in kurzer Zeit noch bedeutendmehr sinken. Die Füiiferkommission, welche beauftragt sei, vor-bereitende Schritte für die Bewegung zu unternehmen,habe ihr Hauptaugenmerk auf die Hausagitation verlegtund Unterschriften derjenigen Selbständigen gesammelt,welche eventuell gewillt seien, bei beharrlicher Verweigerungder gestellten Forderungen seitens der Fabrikanten dieArbeit einzustellen. An 150 solcher Unterschriften lägen bis jetztvor, und täglich liefen weitere ein, so daß ein kaum nennens-werther Bruchtheil der Zwischenmeister augenblicklich als Nicht-betheiligte zu verzeichnen sei. Gehilfe R o g g e befürwortet inlängeren Ausführungen das Vorgehen der Meister, die Gesellengedenken während der Bewegung keine Forderungen zu stellen,wenn die bisher gezahlten Löhne nicht reduzirt iverdcn.Von den Meistern wird folgende Resolution einstimmig an-genommen:„In Erwägung, daß die Fabrikanten unsererBranche bei Arbeitsniederlegung ähnlicher Art den Vorwurferheben, als gingen die selbständigen Mützenmacher ungerechtund provozirend vor, beauftragt die heutige Versammlung diegewählte Kommission, die drei Hauptforderungen nochmals denFabrikanten zuzustellen und sie aufzufordern, sich endgiltig biszum I.Juli zu äußern, ob sie dieselben anerkeimen oder es aufeine Arbeitseinstellung unsererseits ankommen lassen wollen.Falls die Fabrikanten hierzu keine Stellung nehmen, ist dieArbeit am Sonnabend den 4. Juli einzustellen." Eine zweiteResolution, welche die Gehilfen zur moralischen Unterstützung derSelbständigen im Kampfe gegen die Fabrikanten verpflichtet, giebtAnlaß zur längeren Debatte. R o g g e und andere betone», daß eslediglich an den Meistern selbst liegen werde, ob sie genügendMuth besitzen, gegen ihre Unterdrücker vorzugehen oder ob sie indemselben Fahrwasser von 1893 zu segeln gedenken. Die Arbesterwerden genau wissen, wie sie sich zu verhallen haben. An denMeistern selbst also wird es liegen, sich das Solidaritätsgefühlihrer Arbeiter zu erwerben und zu erhalten; es kann dies nurdann der Fall sein, wenn die Selbständigen als Männer auf-treten. S a l i n g e r räth unter lautein Widerspruch der Ver-sammlung von der ganzen Bewegung ab, er weist ans die inletzter Zeit verloren gegangenen Streiks hin und betont, daß ervon dem nothwendigen Solidaritätsgefühl der Meister nichtüberzeugt sei.(Unruhe und Zwischenrufe: Erst bezahlen sie malihre Arbeiterinnen, und: Seine Frau läßt arbeiten und er zahltnicht aus.) Nach längerer Debatte findet nachstehende Re-solution Annahme:„Die heutige Versammlung selbständigerKürschner und Mützenmacher nebst ihren Arbeitern undArbeiterinnen erkennt an, daß es die höchste Zeitist. den rapid um sich greifenden Lohnredukttonen mit allen zuGebote stehenden Mitteln ein Ende zu bereiten; die selbständigenMützenmacher fordern die in der Mützenbranche beschäftigte»Arbeiter und Arbeiterinnen auf, in allen Werkstätten, in denenWanren von Fabrikanten hergestellt werden, die die Forderungender selbständigen Mützenmacher nicht anerkannt haben, die Arbeitzu verweigern, da nur dadurch die Löhne der Arbeiter und Ar-beiterinnen für die Folge gesichert werden können." R o g g e be-merkt, daß den Gehilfen trotzdem freigestellt sein müsse, in deram Montag im Schützenhaus tagenden Versammlung wettereBeschlüsse zu fassen, zu welcher die Meister eingeladen sind. Ineiner eingelaufenen schriftlichen Erklärung bedeutet der Vereinelbständiger Kürschner und Mützenmacher, die Bewegung in mora-lischer und materieller Beziehung zu unterstützen.(Beifall.) AufAntrag wird die Tellersammlung im Interesse der streikendenHutarbeiter fortgesetzt. Nach einem Hinweis auf die Gewerbe-gerichtswahlen trat Schluß der Versammlung ein.Die Vertreter der Damen- und Kindermäntel-Kon-cktion hielten am Donnerstag Abend eine Sitzung im Branden-burger Haus ab, in welcher zunächst Herr M a n h e i in e r überdie Thätigkeit der Fünfzehner-Kommission undüber die allgemeine Lage der Branche Bericht er-kältete. Redner hat, um festzustellen, ob die Klagen derArbeiterinnen über zu niedrige Löhne gerechtfertigt sind, eineLohnstalistik aufgestellt, aus welcher u. a. hervorgeht, daßArbeiterinnen vor dem Streik bereits 23,10 M., 27,30 M.,29,70 M. it. f. w. verdient haben sollen. In den billigstenWerkstätten betrügen die Durchschnittslöhne 12—14 M. und nurverschwindend wenige Arbeiterinnen verdienten einen Wochenlohnvon 10—11 Mark. Die Legende, daß in Berlin in derKonfeklionsbranche Huiigerlöhne gezahlt würden, müsse end-lich verschwinden. Redner schilderte sodann die be-kannten Vorgänge in der Meister- Kommission, die'ich im Gegensatz zu der Füiiferkommission der Arbeiter wenigentgegenkommend gezeigt habe. Die allgemcine Lage der Brancbe'ei schlecht, das Frühjahrsgeschäft sei so traurig gewesen, wie»och nie. Die den Arbeitern bewilligte Lohnerhöhung sei dieäußerste Grenze dessen, was die Firmen gewähren könnten; trotz-dem dürfe nian die Löhne nicht wieder auf das Niveau vor demStreik herunterdrücken, denn sonst würde die Konfektionsindustriewieder schlimmen Zeiten entgegengehen, und diele Arbeiter würdenin Mitleidenschast gezogen. Ueber die Stellungnahme zurNeuwahl der Koni Mission der Meisterschaftreferirte Herr Singer; derselbe empfahl, mit derneuen Kommission der Meister nicht eher in Unter-Handlungen zu treten, als bis sie sich bereit er-klären würde, die Beschlüsse vom 20. Februar anzuerkennen.Im Anschluß hieran nahm die Versammlung einstimmig folgendeResolution an:„In Erwägung, daß wir zur Beilegung desStreiks durch die Beschlüsse der gemeinschaftlichen Kommissionenvom 20. Februar sehr bedeutende Opfer gebracht haben, fernerin Erwägung, daß das infolge dieser Beschlüsse gebildeteSchiedsgericht nur einmal in Thätigkeit getreten ist und diewenigen dort vorgelegten Fälle gütlich geschlichtet wurden, in