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Pasteurs Institut und Lübeck .

Ablehnung des deutschen Gerichts als wissenschaftliche Instanz Cübed, 23. Oftober.

In der Berhandlung des Tuberkulose- Prozeffes beschäftigte sich das Gericht erneut mit der Frage, ob nicht doch vielleicht eine Ber­wechslungsmöglichkeit im Laboratorium des Cübeder Krankenhauses bestanden haben könne.

Die Schwester Anna Schüße wurde befragt, auf welche Art eine Verwechslung überhaupt hätte vorkommen fönnen. Die An­geflagte betonte, daß sie nicht an die Möglichkeit irgendeiner Ber­mechslung glaube. Sie habe die Abimpfungen von BCG.- Kulturen stets im fleinen Laboratorium gemacht, in dem sich feine humanen Bazillen befanden. Von den flüssigen Nährböden, auf denen sich die BCG.- Kulturen befunden hätten, seien die Abimpfungen stets ge= trennt erfolgt von den Abimpfungen der festen Böden, auf denen die humanen Bazillen gezegen worden seien. Es sei aus geschlossen, daß bei der Herstellung der Emulsion eine Ber­wechslung stattgefunden habe.

Man sprach dann über die Etikettierung der einzelnen Kulturen. Diese Frage ist wesentlich, da man eine nichtetikettierte Kultur humaner Bazillen im Eisschrank fand. Die Schwester betont, fie habe sämtliche Kulturen mit einem Etikett versehen; es sei aber vorgekommen, daß infolge der Wärme im Brutschrank oder der Kälte im Eisschrank sich einzelne Zettel lösten, die sie dann wieder angeflebt habe. Die Schwester hatte im Untersuchungsausschuß er­Plärt, der Schlüssel zum Brutjórant im großen Labo ratorium hate an einer bestimmten Stelle gelegen, während sie in der Verhandlung fagte, fie habe den Schlüssel stets bei sich getragen. Heute erklärt fie, diese Aeußerung nicht getan zu haben. Nebentläger stellten daraufhin eiren Beweisantrag, daß diefe Aeuße rung tatsächlich im Untersuchungsausschuß gefallen fei, monach jeder an den Brutschrank hätte herankommen fönnen.

Dic

In der weiteren Verhandlung wurde Rechtsanwalt Dr. Frey plöglich abgerufen. Wie man nachträglich erfuhr, hatte er sich mit dem Basteur Institut in Paris in Berbindung gesezt und mit Professor Guérin gesprochen. Dieser gab, eine Erklärung ab, in der es heißt:

dem Pasteur- Institut fei nichts von einer durch BCG.- Fütte­rung in Bulgarien verursachten Katastrophe bekannt. Das Inftitut lehne es ab, irgendeine Aeußerung zu dem Tuberkulose­

Prozeß und vor einem deutschen Gericht abzugeben, denn das Pasteur- Institut halte ein Gericht nicht für die zuständige Instanz, um vom wissenschaftlichen Standpunkt aus eine Entschei­dung über BCG. zu treffen

300 Mt. für üble Nachrede.

Ein Naziftudent als Berfammlungsredner. Ein 20jähriger Nationalsozialist namens Johann Prochnow, Student der Theologie, der also auf Kosten der Republik sich auf der Hochschule seine Bildung holt, gefiel sich am 1. Februar d. I. auf einer Naziversammlung in Drewiz bei Potsdam in sinnvollen Stamml aumegfurfionen. Er bemängelte in einer Weise, die wegen ihrer geschmacklosen Geistlosigkeit nicht wiedergegeben werden fann, die angebliche Abstammung des Polizeipräsidenten Grzesinsti Der Polizeipräsident stellte gegen den Burschen Strafantrag wegen übler Nachrede.

In der gestrigen Verhandlung vor dem Schöffengericht Schöne berg erklärte der Polizeipräsident als Zeuge, daß die Nazilegend: von seiner jüdischen Abstammung von ihm bereits ausgiebig unter Eid widerlegt worden sei. Benn er einen Strafantrag in diesem Falle wie in vielen anderen gestellt habe, so nicht, weil er etwa in der jildischen Abstammung eines Menschen einen Matel erblide, sondern nur deshalb, weil die Art, wie seine angebliche jüdische Ab­stammung herangezogen werde, eine Ehrenkränkung für seine Mutter Darstelle; als Sohn halte er sich aber für verpflichtet, die Ehre seiner Mutter zu schützen.

Der Staatsanwalt beantragte 6 Wochen Gefängnis wegen übler Nachrede. Das Gericht hielt angesichts der geistigen Unreife des Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 300 m. für aus reichend. In der Urteilsbegründung hieß es unter anderem, daß der Borwurf der jüdischen Abstammung an und für sich keine Be­leidigung darstelle. Unter besonderen Umständen könnte dieser Vor­murf jedoch eine Beleidigung sein; das mar hier der Fall, da die Zuhörer, für die die Aeußerungen des Angeklagten bestimmt waren, Der Ansicht seien, daß die jüdische Abstammung einen Menschen zur Bekleidung hoher Staatsämter ungeeignet mache. Also lag hier die beleidigende Absicht vor.

50 Jahre 120. Gemeindeschule. 1881, vor 50 Jahren, wurden die Müden" endlich abgeriffen, jene schon von ihrer Errichtung an baufälligen Häufer, die in Zeiten fatastrophalen Wohnungsmangels, um 1820 herum, von dem Rammerherrn von Wultniß erbaut wurden. Eine gewinn bringende Spekulation: Die armen Bewohner mußten es aus­baben; 2500 Menschen wohnten zeitweilig in den fünf Häusern, oft zwei Familien in einer einzigen Stube. Die vielen verwahrtosten Kinder aber schwärmten in der Umgegend mie Müden und gaben den Häusern ihren Namen. 1881 munden fie endlich nach vielem Drängen der Presse abgerissen.

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An ihrer Stelle wurde die 120. Gemeindeschule, Gartenstraße, gebaut. Die Schule feiert jetzt also ihr 50jähriges Bestehen. Der große Saal der Germaniajale" ist gedrängt voll. Alle Eltern, alle Schüler, Sechzig bis Siebzigjährige, die Schüler dr Schule bei ihrer Errichtung waren, die Lehrer, find in froher Festesstimmung versammelt. Der Reftor Krafft gibt in seiner Ansprache einen furzen Entwicklungsgang der Schule. Das Schulorchester unter Leitung des Musiklehrers Pa e ch spielt Werke von Glud, Händel, Mozart , die Kindersinfonie von Romberg. Den Höhepunkt bilden musikalische Szenen aus Wir bauen eine Stadt" von Hindemith : Auf der Bühne singende, fröhliche Jungen als Maurer, Architekten, Zimmerleute unter der Leitung der Herren Tropp und Günther tor selbstgebauten, farbig reizenden Papphäusern. Das nur aus Schülern und einigen älteren Schulentlassenen bestehende Orchester leistet Erstaunliches. Es ist sicher eine Seltenheit, daß an einer Volksschule ein Orchester überhaupt besteht. Wieviel Opferfreudig feit und intensive Arbeit seines Dirigenten gehört aber dazu, um folche Leistungen zu erreichen. Nicht vergessen soll die reizende Auf­führung Die Schulgeister" werden von der Lehrerin Frl. Gold mann verfaßt und einstudiert. Die blaue und rote Zinte, der Fleiß und die Fröhlich, feit gaben sich ein Stelloichein. Die Jüngsten als Maus, Katze, Hund, Wolf, Knecht und Magd, die sich alle ge­fangen nehmen, um zum Schluß von der Mago abgeführt zu wer den, holen sich reichen Beifall Cin Theaterstück bildete den Abschluß der Feier, die dann noch Eltern, Schüler und Lehrer lange bei Jammien hielt.

Eine vorbildliche Feier, die Eltern und Lehrer zu ge meinsamer Erziehungsarbeit vereint!

Sklareks gesegneter Kelch.

Die Liquidation der KVG.- Zusammenstoß mit Staatsanwalt.

Die nüchterne und ernste Sflaret- Materie wird immer wieder| durch muntere Intermezzi aufgeheitert. Gestern war der Anlaß zu einer fröhlichen Stimmung der filberne Sflaret- Pokal, ein glänzender Rest von der einst so glänzenden und feuchtfröhlichen Stimmung im Hause von Mag Sflaret.

Leo Stlaref hatte dieses Potals in der Mittwochsigung zum Beweis für die Freundschaft der Prominenten für ihn und seine Brüder Erwähnung getan. So steht nun dieser Gralskelch heute morgen auf dem Gerichtstisch. In einem Begleitschreiben der Gattin von May Sklaref an den Rechtsanwalt Dr. Julius Meier wird mit­geteilt, daß sie den Pokal gelegentlich einer Gesellschaft zum Gesten? erhalten habe und daß er vom Pfarrer Edgar Wolf, dem deutschnationalen Reichstagsabgeordneten, gesegnet worden sei. Außer diesem Pokal seien noch zwei weitere vorhanden gewesen, die aber in die Konkursmasse gelangt seien. Der Pokal trägt die In­schrift unserer Freundschaft. 28. Jänner 1928." und die Namenszüge von Professor Schäfer, Ella Stlaret, Moriz Rosenthal , Friz Brolat, Edgar Wolf, Gustav Degner, Paul Hirsch , Frih Schneider, Frau Schneider, Mar Sklaret, Leo Sflaret, Willi Sklaret. Leo Stlaref erklärt, daß er diesen Pokal gar nicht gemeint habe, fondern einen von den beschlagnahmten;

der trüge noch mehr Namenszüge. Rechtsanwalt Dr. Puppe stellt fest, daß die Stadtbankdirektoren, die Angeklagten Hoffmann und Schmitt, mit dem Pokal nichts zu tun haben. Ist aus dem Bokal überhaupt getrunken worden?" fragte er. Leo Stfaret: Und wie getrunken; er ist ja auch gesegnet worden. Borsigender: Die Freundschaft ist wohl gesegnet worden? Leo Stlaref: Der Segen ist scheinbar zu einem Unsegen geworden. Der Pokal ver­schwindet dann vom Richtertisch und fann wieder eingepact werden. Nach Erledigung einiger Reste aus den früheren Tatbestand: tompleren wendet sich das Gericht nun der Liquidation der KBG. zu. Im April 1925 wurde die

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KVG. An den Verhandlungen über den Vorvertrag, wie auch über den endgültigen Vertrag, der nach einigen Abänderungen durch den Stadtsyndikus Lange und nach der Zustimmungserflärung des Stadtfämmerers perfekt wurde, haben sämtliche drei Brüder Stlaret teilgenommen. Die Unterschriften der drei stehen auch unter dem Bertrag. Wir haben seinen Jhalt nicht gekannt", erklären jetzt Willi und Leo Sflaret. Das Unterschreiben war für uns eine reine Formalität." Sie haben aber durch die Unterschrift doch eine selbst schuldnerische Bürgschaft übernommen", sagt der Oberstaatsanwalt Steineder. Mar Stlaret hätte doch wahnsinnig sein können; sie hätten ja unsinniges Zeug unter­schreiben können", ruft der Vorsitzende aus. Und Sie, Angeklagter Kohl! Der Umstand, daß der Stadtfämmerer Karding und der Stadtfyndikus Lange zu dem Vertrag die Zustimmung gegeben haben, befreite Sie doch nicht von der Verantwortung für das standekommen des Vertrages Der Beschluß des Magistrats, der die Uebernahme des Warenlagers der KVG durch die BAG. war ja nicht aufgehoben." Der Angeklagte Kohl ist anderer Meinung: die juristische Verantwortung für das Zustandekommen des Vertrages, trügen Stadtfämmerer und Stadtfyndikus.

Die nächste Sigung ist Montag, 9 Uhr.

134 Mieter verurteilt.

S'e müssen zahlen/ Maffenprozeß um Neubaumietverträge. Die Verhältniffe auf dem Neubauwohnungsmartt fpißen sich jetzt immer mehr zu, und die Fälle, bei denen die Diffe­renzen zwischen Mietern und Vermietern wegen der Höhe der Mieten und den Bedingungen der Mietverträge gerichtlich zum Aus­trag kommen müssen, mehren sich von Tag zu Tag. Bor dem Land­gericht I fand ein Maffenprozeß statt, den die Schrammsche Grundstücksverwaltung in Wilmersdorf gegen 134 ihrer Neubau­mieter angeffrengt hatte.

Den Mietern dieses Neubaublods, der fidh an der Hindenburg­Borstraße in Berlin- Wilmersdorf befindet, wurden Mieten abverlangt, die sich im Durchschnitt auf fast 28 Mart pro Quadratmeter jährlich belaufen, während die Altbaumieten etwa 8 bis 10 Mark betragen. Diese Wohnungen, die mit Hauszinssteuerzuschüssen errichtet wurden und gemäß den Bedingungen des Wohlfahrtsministerium und der Wohnungsfürsorge nur unwesentlich über den Friedensmieten liegen sollen, erreichen also fast die dreifache Höhe der Altbaumieten, ja daß beispielsweise eine Zweizimmerwohnung ohne Komfort und Heizungskosten 125 Mart monatlich fostet und sich unter Berück fichtigung der gezahlten Mieterdarlehen und Baukostenzuschüsse und einschließlich der Warmwassertoften auf 150 Mart und darüber zu stehen kommt. Da auch beim Abschluß der Verträge verschiedene Unrichtigkeiten bemängelt wurden, haben die Mieter dieses Blocks die Mietverträge geschlossen angefochten und die Miete einstweilig auf die Baukosten verrechnet, so daß fie de facto seit einigen Mo­naten nichts mehr zohlen. Statt ein zeitgemäßes Entgegenkommen zu zeigen, wie dies andere Wohnungsgesellschaften, teils durch gerichtlichen Vergleich, teils freiwillig getan haben, hat die be treffende Gesellschaft über 140 Prozesse angestrengt

Auflösung der BG. wegen der großen Verluste vom Aufsichtsrat beschlossen. Es wurde dem Magistrat ein schlag unterbreitet, laut dem die KVG. zum 1. Juli 1925 aufgelöst werden sollte. Das Warenlager sollte die BAG. übernehmen, die es für Rechnung der KVG. veräußern sollte. Der Magistrat stimmte dem Borschlage zu, auch die Stadtverordnetenversammlung. Neben Rieburg wurde Safolofsti mit der Liquidation betraut. Ein Ausschuß sollte das Ganze überwachen. Am 15. Juni traf ein Schreiben des Kaufmanns Bape ein, der sich bereit erflärte, die KVG. zu übernehmen Am 26. Juni traf ein anderes Schreiben ein, nämlich von Mar Sflaret. Er berief sich darin auf seine früheren Lieferungen an die BAG., erklärte, daß er Interesse habe, daß Unternehmen zu erhalten und er würde es unter denselben Ge­fichtspunkten weiterführen, das Warenlager wolle er fommissions weise übernehmen, die Abzahlungen würden je nach Verkauf der Ware erfolgen, da ja das Lager mit neuen Waren vervollständigt werden müsse. Sollte sich das Ganze rentieren, so würde er in drei Monaten in Berhandlungen betreffs des Anlaufs des Lagers treten. Eine Abschrift dieses Schreibens, hieß es im Brief, ginge auch an den Bürgermeister Kohl. Auf eine Frage des Vorsitzenden erklärt Leo Stlaret, gar nichts zu wissen, während Willi Stlaref etwas von einer Offerte gehört haben will.

Borsigender: Früher haben Sie etwas anderes gefagt. Schon Ende 1924 follen Verhandlungen im Gange gemefen sein: Mar hätte ihnen gejagt, hieß es bei dieser Bernehmung, daß Sie nun alle Lieferungen bekommen sollten. Drei Monate vor dem end­gültigen Beschluß, die. AVG. zu liquidieren, sei bereits ein Bor. vertrag geschlossen worden. Bei den Besprechungen, die in Ihren Räumen am Hausvogteiplak stattgefunden haben, feien sämtliche drei Brüder und, außer Kieburg, auch Kohl und Schüning dabei ge­wesen. Leo Stlaret: Ich weiß nicht, wie ich zu dieser Aussage tam. Borfizender:

Da müffen Sie ja nicht normal gewesen sein. Einmal müssen Sie gelogen haben, entweder damals oder jetzt.

Der Angeklagte, Bürgermeister Rohl, erinnert sich nicht, über­haupt je in den Räumen Stlarets gemesen zu sein, und an ähnlichen Verhandlungen teilgenommen zu haben. Als der Vorsitzende. sein schlechtes Gedächtnis rügt, erhebt sich Rechtsanwalt Dr. Braubach und gibt für feinen Mandanten die Erklärung ab, daß dieser jetzt mur noch ein Schatten seiner selbst sei, und daß er unter den Drang salierungen, denen er bei den ungezählten Bernehmungen ausgefeßt worden sei, vollkommen zusammengebrochen sei. Der Angeklagte Rohl erhebt die heftigsten Borwürfe gegen den Staatsanwaltschaftsrat Dr. Weißenberg. Er wirft ihm vor, daß er auf ihn bei den Ber­nehmungen einen Drud ausgeübt habe, daß er, troß des ärztlichen Gutachtens über seinen Gesundheitszustand. ihn veranlaßt habe, Bro­tofolle mit Zahlenangaben zu unterschreiben, in denen er sich gar nicht mehr zurechtgefunden habe. Staatsanwaltschaftsrat Weißenberg erwidert mit nicht geringerer Heftigkeit auf die Anwürfe des Angeklagten Kohl: Es sei richtig, daß die Angeklagten mitunter von Kriminalbeamten zu Bernehmungen geholt wurden. Die Staatsanwaltschaft sei eben fein Mädchenpensionat. Der Bor figende richtet an den Angeklagten Kohl die Frage, wieso er, nachdem bereits der Beschluß gefaßt worden sei, die KBG. an ein städtisches Unternehmen zu übertragen, mit einer Privatfirma ver­handelt habe Kohl bestreitet noch einmal, derartige Verhandlungen gepflogen zu haben. R.- 2. Dr. Braubach bittet um eine Bause, damit der Angeklagte Kohl sich beruhigen tönne; er sei im Augen­blick nicht mehr in der Lage, Rede und Antwort zu stehen. Der An­geflagte macht tatsächlich den Eindruck eines Menschen, der im nächsten Augenblick zusammenbrechen kann.

Nach der Pause erscheint im Gerichtssaal auf Veranlassung des Oberstaatsanwalts Medizinalrat Dr. Störmer, der den Ange­flagten Kohl am 1. Januar 1929 untersucht hatte. Kohl erklärte Dr. Störmer, habe damals einen deprimierten Eindrud gemacht, viel gemeint, es sei ihm schwer gewesen, sich zusammenhängend zu äußern und schwierige Frage komplege durchzudenken. Sein Zustand scheine sich bedeutend gebessert zu haben, an eine Erinnerungs­losigkeit glaube er nicht.

Die Erregung verließ jedoch den Angeklagten Kohl auch während der Nachmittagssigung nicht. Der Stadtkämmerer Karding habe der Vorlage, mit der Firma Sflaret einen Vertrag abzu­schließen, zugestimmt, sich dabei nur interessiert, ob sie als Kon­trahent der Stadt imſtande sein würde, die erforderlichen Vorschüſſe zu zahlen. Er Kohl, habe darauf hingewiesen, daß die Firma Eflaret mit der Stadtbank arbeite und eine Auskunft von dieser habe befagt, daß die Sflarets gegen Sicherhetten 2. Millionen Mart Kredit bekommen haben,

Ueber das Zustandekommen des Vertrages mit den Brüdern Stlaref

erzählt ausführlich der Angeklagte Satolofsti, der Liquidator der

Bon den Mietern wurde angeführt, daß die Mieten in diefem Blod die höchft en leien, die bisher in Berlin bekannte geworben find, und es wird weiter geltend gemacht, daß seit dem Abschluß der Verträge, die eine Laufzeit von 10 Jahren haben, die Beamten und Angestellten der Privatmirtschaft Gehaltstürzungen Don 30 bis 50 Broz. hinnehmen mußten, fo daß ihnen eine weitere Erfüllung der damals zwangsläufig geschlossenen Berträge unmög lich geworden sei.

Das Gericht unter Borsig DON Landgerichtsdirettor Dr. Krieg verurteilte die Beflagten den Klageanträgen ents sprechend auf Zahlung der rüdständigen Mieten. Das Gericht sagt in der kurzen Begründung, daß die Wohnungsfürsorge gesellschaft eine halbamtliche Einrichtung sei, bie dem Ber mieter die Genehmigung der Mietpreise erteile. Die Klägerin, die Schrammsche Grundstüdsverwaltung nämlich, habe die Möglichkeit, bei der Städtischen Wohnungsfürsorgegesellschaft die Genehmigung einzuholen, die übet hohen Mieten zurüdzuziehen.

Um ein soziales Mietrecht". In dem geftrigen Bericht über die Versammlung der sozialdemokratischen Mietervertreter ist irr tümlicherweise von einer Unzufriedenheit der Mieterpolitik der Partei gesprochen worden. Gemeint ist natürlich die Unzu friedenheit mit der Mieterpolitit der Regie­rung. Die Bemerkungen bes Genossen Ruben in seinem Referat galten auch nicht der Sentung ber Altbaumieten, fondern der Sen fung der Hauszinssteuer.

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