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Umschau der Bankangestellten.

10. Verbandstag des Allgemeinen Verbandes.

um Sonnabend begann im Berliner Gewerkschaftshaus der 10. Verbandstag des Allgemeinen Verbandes der Deutschen Bant­angestellten. Im Mittelpunkt des Geschäftsberichtes, den der Ver­

bandsvorsitzende Genosse Marr für die Zeit seit dem letzten Ver­bandstag im Frühjahr 1929 gab, stand eine fritisch- rückschauende Betrachtung der wichtigsten Ereignisse

auf dem privaten und öffentlichen Kapitalmarkt. Die internationale Erschütterung der Währung, der Favag- Standal, der Zusammenbruch der Danatbant, die verhängnisvolle Politik des verflossenen Reichsbankpräsidenten Schacht, die Unzulänglichkeit des Affienrechtes wurde vom Genossen Marr ebenso einer scharfen Kritik unterzogen, wie das ganze System des heutigen Monopol­tapitalismus famt der Planlosigkeit der Kapitalversorgung der Wirtschaft.

mal turz

In diesem Zusammenhang umriß der Berichterstatter noch ein­die Forderungen der freien Gewerkschaften im allgemeinen und der freigewertschaftlichen Bankangestellten­organisation im besonderen, die auf eine Neuregelung des internatio­nalen Rapitalstromes abzielen, sowie auf eine durchgreifende Kon­trolle der Banken zweds Herbeiführung einer planmäßigen Kredit lenfung, einer wirklich brauchbaren Reform des Aktienrechtes, die Bereinigung der überkapitalisierten Unternehmen durch Kapital­zusammenlegungen usw. Genosse Mary betonte mit Recht, daß die Entscheidung über die fünftige Entwicklung der Wirtschaft eine

reine

Machtfrage zwischen Kapital und Arbeit

besonderen Bekräftigung, daß die Organisation auf einer soliden finanziellen Grundlage steht.

Anschließend ließ der Verbandsvorsitzende Genosse Emonts die Tarifpolitif des Verbandes seit dem legten Ver­bandstag Revue passieren. Genoffe Emonts wandte sich ganz be­fonders gegen die Pragis des Reichsarbeitsministeriums, die Allge­meinverbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen derart einzu­schränken, daß alle Erklärungen der Reichsregierung über ihr Fest­halten am Tarifrecht taum mehr ernst genommen werden können. Unerträglich sei auch die Politit der Reichsregierung durch Defrete und Notverordnungen, willkürlich Lohn- und Gehaltsabbau zu diftieren und damit die tarifliche Regelung der Löhne und Gehälter einfach illuforisch zu machen. Genosse Emonts schloß seinen Bericht mit dem Appell, der bevorstehenden Auseinandersetzung mit den Bantfürsten wegen der Neufestsetzung der Gehälter gelaffen ent­gegenzusehen. Die Organisation ist trotz der Krise noch so start, den Abbauwünschen der Banten wirksamen Widerstand leisten zu fönnen. Zur Frage der

Reform des Affienrechts und der Banfenfontrolle nahm der Verbandstag eine Entschließung an, in der die balbige Infraftsegung der Bestimmungen der Notverordnung vom 19. September über die Reform des Attienrechts gefordert wird. Weiter wird in der Entschließung die Schaffung eines Kartell und Monopolgefeges verlangt, wozu der diesbezügliche Entwurf der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion eine brauch bare Grundlage sei. Zum Schluß wird in der Entschließung die Forderung nach Einführung der Reichsaufsicht über alle gelösten Bankenamtes aufgestellt.

ist. Auch für die Bankangestelltenschaft gilt in der jegigen Situation beutschen Banken mit Hilfe eines von der Reichsbank los

das Wort Benjamin Franklins: ,, Wir müssen alle zusammenhängen, sonst werden wir alle einzeln hängen."

Die Mitgliederbewegung hat trok der Krise nur wenig gelitten. Die Mitgliederzahl ist von 11 526 Ende 1928 nur auf 10633 bis zum Jahresschluß 1930 zurückgegangen. Das ist ange= sichts des starten Personalabbaues im Banfgewerbe- allein die Schaffung der DD- Bank tostete etwa 5600 Bantange stellten die Stellung eine gute Krisenbilanz. Wenn weiter trotz der größeren Ausgaben für Stellenlofenunterstützung usw. im vorigen Jahr die Gewinn- und Verlustrechnung der Organisation einen Ueberschuß von 30 000 Mart ausweist, dann bedarf es keiner

Die Aussprache beschränkte sich im wesentlichen auf einige Er gänzungen zu den Berichten der Verbandsvorsitzenden. Heftig fritisiert wurde die Personalpolitik der Reichsbank.

Die Reichsbant bedient sich fast gar nicht der öffentlichen Arbeits­vermittlung, sondern läßt sich die von ihr benötigten Angestellten entweder von den bürgerlichen Angestelltenverbänden zuweisen, oder engagiert Angestellte aus anderen Betrieben hinweg. Die Tarifpolitik des Verbandsvorstandes fand bei den Delegierten ebenso Zustimmung, wie die Schreibweise des Verbandsorgans.

Herr Gordon von der Firma A. Schilling, Kurfürstendammi und Friedrichstraße, rühmt sich, bei ihm hätte das gesamte Personal verzichtet. Dieser Herr verlangte von seinen Be­schäftigten eine Verzichtserklärung unter Kündigungsandrohung, und erft eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft fonnte ihn veranlassen, seinen Revers zurückzuziehen.

Auffällig ist, daß unter den menigen Firmen, die ben mider rechtlichen Lohnabbau vorgenommen hatten, gerade die prominen testen Konditoreibefizer find, die dadurch den ganzen Konflitt herauf­beschworen haben. Dem Einfluß dieser Herren mit ihrem Syndifus ist es auch zuzuschreiben, daß bisher fein neuer Tarifvertrag zustande Sie sollten längst wissen, daß der Herr- im- Hause"-Standpunkt reichlich überholt ist.

fam.

Abbau der Krisenfürsorge.

Verordnung tritt am 9. November in Kraft.

Die Verordnung über die Krisenfürsorge vom 23. Ottober 1931 bringt eine Verschlechterung, deren volle Auswirkung sich zur Zeit noch nicht übersehen läßt. Auf jeden Fall werden Tausende von Arbeitslosen durch Verschärfung der Bedürftigteits. prüfung von dem Genuß der Krisenfürsorge ausgeschlossen werden. Auch in der neuen Berordnung wird das Einkommen der Angehörigen auf die Unterstützung des Krisenfürsorge­empfängers angerechnet. Wie bisher bleibt ein Betrag frei, der ben persönlichen und örtlichen Verhältnissen entspricht, aber 20 m. in der Woche nicht übersteigen darf. Der Betrag ist für jede Person zu erhöhen, die der Angehörige auf Grund einer rechtlichen oder fittlichen Pflicht ganz oder überwiegend unterhält. Der Ar­beitslose selbst scheidet jedoch dabei aus. Auch bei der Er. höhung sind die persönlichen und örtlichen Verhältnisse zu berücksichti­gen; fie darf 10 M. in der Kalenderwoche für eine Person nicht übersteigen.

Bisher war im Verordnungstert die Frage offen gelassen, ob

die Freigrenze des Unterhaltsverpflichteten auch für den Unter­

halt des Arbeitslosen selbst erhöht wird. Der Spruch. fenat, die höchste richterliche Instanz in der Arbeitslosenversiche rung, hatte aber eindeutig festgestellt, daß das der Fall sein muß. Er sagt in seiner Entscheidung:

" Der anrechnungsfähige Betrag von 20 m. erhöht sich auch für den Krisenunterstützungsempfänger, wenn der Ange­hörige ihn auf Grund eines familienrechtlichen Unterſtügungsan­spruchs ganz oder überwiegend unterhält."

Durch die neue Verordnung wurde die Freigrenzenberechnung um 10 m. für den Unterstützungsfall verschlechtert. Das gilt in der Krisenfürsorge wie bei der Bedürftigkeitsprüfung der Arbeits­losenversicherung.

Der Gemeindearbeiter- Schiedsspruch. unter den Löhnen, die in den Bäckereibetrieben und im Kaffeehaus Freigrenze: Bater 20 M., Mufter 10 und jebes schulpflichtige Kind

Bon beiden Parteien abgelehnt.

Nachdem die große Mehrzahl der Gemeindearbeiter und Nachdem die große Mehrzahl der Gemeindearbeiter und Straßenbahner in den einzelnen Bezirken des Gesamtverbandes den Straßenbahner in den einzelnen Bezirken des Gesamtverbandes den Schiedsspruch vom 1. November abgelehnt hat, setzt die Verbands. leitung den Reichsarbeitsminister von der Ablehnung in Kenntnis. Auch die Arbeitgeber lehnten den Schiedsspruch ab.

Der Reichsarbeitsminister hat nunmehr die Vertreter der an dem Schiedsspruch beteiligten Parteien zu Nachverhandlungen am Montagnachmittag bestellt. Führen diese Berhandlungen zu feiner inigung, dann tommt wahrscheinlich eine Berbindlichkeitsartlärung Des Schiedsspruches in Frage

Etwaige Kampfmaßnahmen in den Bezirken müffen bis zur Erledigung der Nachnerhandlungen zurückgestellt merden.

Um die Löhne der Eisenbahner.

Im Lohnkonflikt bei der Deutschen Reichsbahn nehmen die durch Schiedsspruch vom 27. Ottober 1931 unterbrochenen Berhand lungen am Dienstag, dem 10. November, vormittags 10 Uhr, im Reichsarbeitsministerium unter Vorsitz des Schlichters Dr. Joetten ihren Fortgang.

Konditoreibesitzer gegen Lohnrecht.

Unzulässiger Zwang gegen das Personal. Nachdem der Berliner Konditoreninnung von vier Instanzen, zuletzt durch Urteil bes Landesarbeitsgerichtes vom 5. Oftober, bescheinigt wurde, daß fie Tarifbruch begangen, forbert jetzt ihr Syndikus Dr. Ruhnte die Konditoreibefizer auf, überall da, wo das Personal auf Grund dieses Urteils die Nach­zahlung der widerrechtlich einbehaltenen Cohnanteile verlangt, die jezt schon willkürlich um 13 bis 20 Proz. gefürzten Löhne um 20 Proz. zu fürzen. Dabei sind die Löhne, die die Herren Kon­bitoreibefizer zahlen, schon jet so gering, daß sie dann taum mehr die Säge der Arbeitslosenunterstützung erreichen. Sie liegen weit

gewerbe tariflich festgelegt sind.

Mit welchen Mitteln aber die einzelnen Konditoreibefizer vorgehen, dafür einige Beispiele: Die Firma 3. Dobrin, welche fünf Geschäfte unterhält, teilte ihrem Personal schriftlich mit, wer nicht auf die Nachzahlung verzichte und die neuen willkürlich diftierben Bestim mungen unterschreibe, dem ständen innerhalb drei Tagen die Pa piere zur Verfügung.

Ein Beispiel: Ein Vater mit zwei Kindern und einem Sohn, der ausgelernt hat und arbeitslos geworden ist, verdient 56 M. 10 M., insgesamt also 50 m. Bleiben also 6 M., die auf die Ar. beitslosenunterstützung des Sohnes aus dem Berdienst des Vaters angerechnet werden. Ober: Ein Lediger unterhält Bater und Mutter. Berdient er mehr als 30 M., wird der überschießende Betrag auf die Krisenunterstützung des Baters angerechnet.

Im ersteren Falle war die Freigrenze bisher 60 m., im letzteren Falle 40 M.

Bon der Neuregelung merden alle Krisenunterstüßungen, die Arbeitslosenunterstüßungen der Jugendlichen unter 21 Jahren und die der verheirateten Grauen erfaßt. Bis zum 4. Januar 1932 müssen auch die laufenben Unter­ftüßungen noch diesen Richtlinien umgestellt Jain.

Noch toller machte es die Firma Morih Dobrin. Jeder, der die Forderung auf Nachzahlung stellt, wird aufgefordert, nach dem Büro zu kommen. Dort wird ihm zu verstehen gegeben, daß natürlich Herr Dobrin mit jemandem, der ihn eventuell vertlagt( um zu dem ihm zustehenden Bohn zu kommen, der sonst nicht zu betommen ist! D. B.), nicht zusammenarbeiten tann. Dann verlegt man fich aufs Abhandeln. Die einbehaltenen Bohnanteile betragen für den einzelnen bis zu 130 mart Die ftolae Firma Dobrin bat als Abfindung 10 mart an, und als dies abgelehnt wurde, hot fie 15 Mart, dann 25 Mart. Das war das Höchstgebot. Ein lange Jahre beschäftigter Arbeiter ist in Not geraten und bat um einen Borschuß. Man erklärte ihm: Den Vor­schuß fönnen Sie befommen, aber Sie müssen dann auf Ihre Nacharbeiter angeblich wegen Arbeitsmangels entlassen, obwohl noch zahlung verzichten.

Ob dieses Vorgehen der Beifung des Herrn Dobrin ent spricht, wissen wir nicht, möchten es auch nicht annehmen, da Herr Dobrin in den Wohltätigkeitseinrichtungen der Jüdischen Gemeinde hervorragend tätig ist. Er will doch sicher nicht die Kosten dafür durch Lohndrud wieder eingebracht wissen. Finanziell notleidend fann die Firma nicht sein, denn in den nächsten Tagen eröffnet sie ein neues Unternehmen am Kurfürstendamm . Auch andere Engage­ments, wenn auch mehr privater Natur, lassen darauf schließen. Die Firma Gumpert hat ihr gesamtes Personal gefündigt, dar unter Personen, die teilweise über 25 Jahre bort tätig sind, um neue Verträge abzuschließen. Die einbehaltenen Cohnbeträge zahlt sie nicht nach.

Die Firma Hilbrich erflärte, sie wisse, daß fie vom Arbeits­gericht verurteilt wird. Sie wolle jedem, der die Nachzahlung ver langt, auszahlen, aber sofort den schon zweimal gefürzten Lohn um weitere 20 Broz. herabsetzen.

Die Firma Telschow ist etwas nobler. Sie droht nur eine 10pro­zentige Lohnfürzung an.

Bo bleibt die soziale Gesinnung?

Nachdem den Handelsarbeitern der Firma Israel die übertarif­lichen Zulagen und alle sonstigen Vergünstigungen fast restins ab gebaut wurden, will die Firma eine große Zahl ihrer Handels­

in einigen Abteilungen regelmäßig II eberstunden geleistet werden müssen. Die Handelsarbeiter hatten ihre Bereitmilligfeit erklärt, vertürzt zu arbeiten, um ihre Kollegen vor der Arbeits lofigkeit zu bewahren. Der Arbeiterrat verlangte aber, daß dann von der Kurzarbeit alle Handelsarbeiter betroffen werden und nicht in einzelnen 2bteilungen nach wie por Ueberstunden gemacht werden.

Die Firma lehnte diesen Borschlag ab, mit der Begründung, daß fie auch im Falle der Einführung von Kurzarbeit einen bestimmten Prozentsatz der Belegschaft entlassen müsse. Diese Begründung und das Borgehen der Firmenleitung sind unverständlich in einer Zeit, wo infolge des Weihnachtsgeschäftes fich ganz automatisch gesteigerte Arbeitsleistungen sowohl beim faufmännischen wie beim gewerb. lichen Personal ergeben müssen. Jedenfalls hat es die Firma Israel , die sich bei jeder Gelegenheit ihrer Unabhängigkeit gegenüber den Banten und den Konkurrenzfirmen rühmt, nicht nötig, mit solchen Methoden den übrigen Unternehmern im Berliner Einzelhandel ein fchlechtes Beispiel zu geben. Gibt es denn noch nicht genug Arbeits­lofe? Die Firma R. Israel hat einen guten Ruf wegen ihrer

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