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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 152.

Reichstag.

118. Gigung vom 1. Juli 1896. 11 Uhr. Am Tische des Bundesraths: v. Boetticher, Schoen stedt, Nieberding. Auf der Tagesordnung steht zunächst die Berathung des Antrages der verbündeten Regierungen, daß der Reichstag seine Zustimmung gebe zu seiner Vertagung bis zum 10. November. Die Berathung ist in Uebereinstimmung mit den verbündeten Regierungen eine einmalige. Der Antrag wird ohne Debatte angenommen. Darauf wird die dritte Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuch 3 fortgesetzt und zwar beim Abschnitt über die Grundschulb(§§ 1174-1181).

Donnerstag, den 2. Juli 1896.

13. Jahrg.

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Abg. v. Stumm( Rp.): Ich spreche dem Abg. Bebel meinen Dant aus, daß er die Jülufion zerstört hat, als ob wir beide Arm in Arm gehen.

Der Antrag v. Stumm wird gegen die Stimmen der Deutschkonservativen, der Reichspartet, der Mehrheit der Nationalliberalen und einer sehr geringen Minderheit des Bentrums abgelehnt.

Auch der Antrag Enneccerus   wird abgelehnt und§ 1288 unverändert genehmigt.

dann haben Sie ( Heiterkeit links.) Herr v. Stumm will leichtsinnige Ehe- zur Ehe der von ihm beschäftigten Arbeiter schließungen verhindern. Allerdings soll auch nach unserer volles Stumm'sches Cherecht.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) Meinung die Ehe nicht in möglichst jungen Jahren geschloffen Bundesrathskommissar Professor v. Mandry tritt für den werden, das wirklich reife Alter liegt in vielen Fällen vielleicht Antrag v. Stumm ein. Früher mußte überhaupt die Genehmigung noch etwas über 21 Jahre. In meiner Fraktion find 12, pet. der Eltern zur Eheschließung ertheilt werden. Man ist im Zivil Unverheirathete in vorgeschrittenem Alter, die nach meinen eigenen standsgefeß auf das 25. Lebensjahr zurückgekommen. Es wäre Erfahrungen in der Ehe gut baran thäten, sich ein Ehe- ein sehr rascher Sprung, wenn man jetzt auf das 21. Lebensjahr gesponst an die Seite zu sehen.( Heiterkeit.) Wir nehmen zurückgehen wollte, zumal es jeden Augenblick möglich ist, beim also einen ganz unabhängigen Standpunkt ein. Ich freue mich, Vormundschaftsgericht die Ergänzung der Genehmigung zu er daß auch Herr Gröber, der, soviel ich weiß, unbeweibt ift, für halten, welches dieselbe nur bei wichtigen Gründen vers unfern Antrag eingetreten ist und einen Jdealismus entwickelt fagen wird. hat, der ihm in diesem Falle aur höchsten Ehre gereicht. Hoffent lich folgt das Centrum seinem Führer. Der nationalliberale Antrag unterscheidet sich gegenüber dem Antrag Stumm durch feine Halbheit. Trotzdem ließe sich über diesen Antrag reden, Abg. Euneccerus weift darauf hin, daß Lasker   fich dagegen Abg. Graf Mirbach( t.) beantragt, die Bestimmungen wenn Sie beweisen könnten, daß die Eltern in der Mehrheit der gewendet habe, daß das Kind die Klage auf Ergänzung begrün­fämmtlich zu streichen. Fälle, in solchen Eheschließungsfragen von vernünftigen und fitt- den müßte, während jetzt der Water seine Weigerung begründen Abg. v. Ploek( f.): Der Abschnitt über die Grundschuld lichen Anschauungen ausgingen. Das bestreite ich entschieden. Es muß. ist für uns der bedenklichste in dem ganzen Gefeßentwurf, giebt manche Eltern, die aus frivolen Gründen eine Ehe zu verhindern Abg. Gröber( 3) erklärt, daß die Mehrheit des Zentrums hatten gehofft, daß das deutsche Recht hier zum fuchen. Die Zahl dieser Eltern ist viel größer, als Herr Rintelen wie in zweiter Lesung stimmen werde. Nachdem die Volljährig Durchbruch kommen werde; das Gegentheil ist eingetreten. zugiebt. Man will die elterliche Autorität stärken. Traurig ist feit auf 21 Jahre festgesetzt ist und jedes Kind mit diesem Zeit­Eine schlimmere Mobilifirung des Grund und Bodens kann ich die elterliche und firchliche Autorität, die das Gesetz schützen punkt sich wirthschaftlich selbständig machen kann, muß den mir nicht denken, und deshalb bin ich voll und ganz für den muß. Soll denn der Staat als Polizeibüttel immer daneben Rindern auch die Eheschließung ohne Genehmigung gestattet Antrag des Grafen Mirbach. Ueberhaupt ist auf das Aeußerste stehen? Wird denn damit der Familienfrieden geschlossen, daß werden.( Sehr richtig! bei den Soz.) zu bedauern, daß eine sachliche und gründliche Prüfung dieses die Eltern, gestützt auf das Gefeß, eine Eheschließung verhindern? Abg. Bebel: Die väterliche Gewalt wird durch den Be Abschnittes durch die Schnelligkeit, mit der er durchgepeitscht Wird damit für den Sohn oder die Tochter das Glück für das schluß zweiter Lesung nicht befeitigt. Der Vater hat namentlich worden ist, verhindert worden ist. Ich spreche nicht sowohl ganze Leben begründet? Das gerade Gegentheil ist der Fall. durch die Verfügung über das Vermögen der Familie immer noch von dem Plenum, als von der Schnelligkeit der Auf- Die Eltern sehen ihren Willen auf den Trümmern des Glückes so viel materielle Gewalt, um eine Heirath verhindern zu können, einanderfolge von Kommissions- und Plenarberathung. Die und der Ehre ihrer Kinder durch.( Sehr richtig, links.) Wie die ihm nicht zusagt. betheiligten Berufsstände haben absolut nicht Zeit gehabt, oft ftellt sich heraus, daß diejenigen Rinder recht haben, die sich nicht sich gründlich mit dem Gesetzbuch zu beschäftigen. Aus allen zu einer Geld- oder Vermögensehe entschließen, die doch das ver­diesen Gründen bin ich leider genöthigt, gegen das ganze Bürger- urtheilenswerthefte ist, was gedacht werden kann.( Sehr richtig! links.) liche Gesetzbuch zu stimmen. Wieviele Kinder wandern aus, wieviele werden durch die Hart herzigkeit und Hartnäckigkeit der Eltern zum Selbstmord getrieben, wo dann diese zu spät ihres Unrechtes inne werden und am liebsten, wie man sagt, die Kinder mit Nägeln aus der Erde graben möchten! Das tommt tausende von Malen vor. Wenn Sie diesen rein fittlichen Gründen in Wahrheit Beachtung schenken wollen, dann dürfen Sie nie und niemals einem Antrage Stumm Ihre Zustimmung geben.( Beifall lints.) Sie befinden sich hier in einem unlösbaren Widerspruch: einerseits ist Ihnen die Ehe das höchste fittliche Band zwischen zwei Menschen. Ich denke: Braut und Bräutigam stehen sich auf dieser Erde am aller­nächsten, näher als die eigenen Eltern( Sehr richtig!), und ander feits befördern Sie, oder geftatten Sie solche Geloheirathen! Kinder, die keine Eltern haben, tönnen heirathen, ohne daß das Abg. Munckel( frf. Vp.) führt unter großer Unruhe des Gesetz ihnen ein Hinderniß in den Weg legt. Und die anderen, vollbesezten Hauses aus, daß er den am vorigen Freitag für die die Glück haben, noch Eltern zu besitzen, die wollen Sie in eine Ehescheidung wegen unheilbaren Wahnsinns angeführten Gründen Abg. v. Stumm( Rp.): Man hätte nicht erwarten sollen, schwere Zwangs- und Gewissenslage bringen! Rönnten diese neue nicht hinzuzufügen habe; sie seien wohl bekämpft, aber daß der Beschluß der zweiten Lesung zu stande kommen fonnte. nicht fagen: ach, hätten wir doch Redner wendet sich namentlich gegen auch feinen nicht widerlegt worden. 1875 hat das Haus einen ganz entgegengesetzten Standpunkt in Vater, der in folcher Weise Widerspruch erhebt, die neuliche Rede des Abg. Pauli, der erklärt hatte, er würde dieser Frage eingenommen. Es ist eine falsche Annahme, daß nicht den Tyrannen, der uns hindern will, unser Glück zu finden. niemals den Schurkenstreich begehen, feine geiftestranke Frau zu die Ehemündigkeit mit der Mündigkeit zusammenfällt. Die Herr v. Stumm will einen fünstlichen Unterschied zwischen der verstoßen. Würden wohl seine eigenen Freunde und die Mehrs einen solchen Schurken­Familie wird durch die zu frühen Ehen ohne Einwilligung des vermögensrechtlichen und ehelichen Mündigkeit machen, der heit der verbündeten Regierungen Waters dauernd geschädigt. Ich halte das Heirathen vor dem absolut nicht vorhanden ist. Ich bitte Sie dringend: treten ftreich gebilligt oder vorgeschlagen haben, wenn es einer wäre? 25. Jahre mit wenigen Ausnahmen überhaupt für ein Unglück. In der Sie jedem Versuch, der von dort( rechts) wie hier aus der Mitte Ob durch den Wahnsinn der geistige Tod herbeigeführt wird nicht, will ich evangelischen Kirche wird durch die Eingehung der Ehe vor diesem gemacht wird, die Beschlüsse zweiter Lesung über den Haufen zu oder bahingestellt fein lassen; Alter die Zivilehe auf das Aeußerste begünstigt, denn eine ganze werfen, mannhaft entgegen, ftimmen Sie dagegen, und zwar im ich laffe mich mich auch auf den Begriff der Unsterblich Maffe Arbeiter wird in diesem Alter auf den firchlichen Segen Interesse der Sittlichkeit, im Interesse der öffentlichen Moral! feit der Seele und des Geiftes nicht ein und gebe Jhnen den verzichten. Wenn ich vorausgesetzt hätte, daß der katholischen( Beifall bei den Sozialdemokraten.) Ausdruck preis. Die Natur selbst hat die Ehe getrennt, int Kirche in der Frage der Scheidung von Tisch und Bett Bu bürgerlichen Sinne, und ebenso wie bei dem Verschwinden eines geständniffe gemacht würden, hätte ich auch zugeftändnisse für Ehegatten fonstatirt wird, daß der Mensch todt ist und anch die evangelische Kirche verlangt. Der Antrag Enneccerus ist mir nicht menschliche Mittel die Ehe trennen, sondern nur festgestellt immerhin noch lieber als der Beschluß der zweiten Lefung. wird, daß die Ehe getrennt ist, so liegt es auch in diesem Falle. Nehmen Sie meinen Antrag an und bewahren Sie dadurch die Der sakramentale Charakter der Ehe wird hier gar nicht bes evangelische Kirche vor einer außerordentlichen Schädigung. rührt. Ich habe ausdrücklich nur die Fälle im Auge, wo eine Abg. Rintelen( 3.) hält eine Aenderung des Beschlusses geistige Gemeinschaft nicht mehr möglich ist; die Gebote der aweiter Lesung für dringend nothwendig, da sonst die väterliche Menschlichkeit, des Rechts und der Billigkeit gegen den unglitc Gewalt und damit der Zusammenhalt der ganzen Familie er­lichen Ehegatten bleiben bestehen.( Beifall.) schüttert werden würde.

Graf Mirbach( f.) erklärt, daß er den Antrag im Namen der Mehrheit seiner Partei zurückziehe; der Antrag sollte be­zwecken, der Ueberverschuldung und weiteren Mobilifirung des Grundbesitzes vorzubeugen.

§ 1288 bestimmt nach den Beschlüssen der zweiten Lesung, daß zur Eheschließung die Einwilligung des Vaters nicht er­forderlich sein soll, wenn das Kind das 21. Lebensjahr voll. endet hat.

Die Abgg. v. Stumm( Rp.) und Rintelen( 3.) beantragen, statt des 21. Lebensjahres das 25. zu sehen, wie es in der Vorlage enthalten war.

Die Abgg. Enneccerns( natl.) und Genossen beantragen das gegen zu sagen, daß zur Eheschließung die Genehmigung des Waters erforderlich sei, so lange der Sohn das 25., die Tochter das 21. Jahr nicht vollendet hat".

Präsident v. Buol theilt mit, daß Abg. v. Stumm die namentliche Abstimmung über seinen Antrag beantragt hat. ( Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Präsident v. Buol theilt mit, daß der Antrag auf nament­liche Abstimmung wieder zurückgezogen ist.

Bei§1346( Eheliches Güterrecht) führt Abg. v. Stumm aus, daß er auf seinem Standpunkte stehen bleibe, troh Abs lehnung seiner Anträge; er halte es aber für wahrscheinlich, daß man bald zur Aenderung der Beschlüsse tommen werde. Man habe ihn geschlagen, aber nicht besiegt und seine Ansichten würden hoffentlich bald sich zum Siege durchringen.

Bei§ 1552, der gestrichen ist, beantragen die Freifinnigen Munckel und Genossen die Wiederherstellung der Regierungs­vorlage, wonach Geistestrantheit als Ehescheidungsgrund gelten soll.

ganz

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Heiner

Abg. Enneeeerns( natl.): Die Uebertreibungen des Vor­rebners werden durch das Gesetz widerlegt, denn die verweigerte Genehmigung der Eltern fann einem volljährigen Rinde gegen­über vom Vormundschaftsgericht ersetzt werden, wenn teine trif­tigen Gründe zur Verweigerung vorliegen. Dem gegenüber tann nur Herr Bebel von Despotismus und Tyrannen sprechen. ( Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) Die Annahme des An­trages Stumm unterliegt also besonderen Bedenken nicht. In Preußischer Justizminister Schönstedt  : Die große Mehrheit den Arbeiterkreifen werden allerdings vielfach frühzeitige Ehen der verbündeten Regierungen steht auch heute noch auf dem geschlossen; aber fie find nicht wünschenswerth. Die jungen Standpunkt des Entwurfes und ist durch die Aufnahme, welche Leute fönnen, wenn sie sich nicht frühzeitig verheirathen, durch die bezüglichen Anträge bei der zweiten Lesung gefunden haben, Abg. Bebel( Soz.): Der Antrag auf Festsetzung der Ehe- Ersparnisse eine gute Grundlage für die Familienbildung legen. in demselben noch bestärkt. Ich fann auch heute Sie nur bitten mündigkeit auf das 25. Jahr hat uns nicht überrascht.( Sehr Deshalb werde ich in erster Linie für den Antrag Stumm ein namens der Mehrheit der verbündeten Regierungen, den Res richtig! bei den Sozialdem.) Wenn Herr v. Stumm von dem treten, erst in zweiter Linie für meinen Antrag. gierungsentwurf wieder herzustellen. Auf die Gründe nochmals Beschluß der zweiten Lesung überrascht war, so ist er den Kom- Abg. Stadthagen  ( Soz.): Die Partei des Abg. Enneccerus einzugehen, erlassen Sie mir wohl, aber einen Fall möchte ich miffionsverhandlungen nicht genau gefolgt. Unser Antrag wurde ist seinerzeit für die Beseitigung der ökonomischen und poli- Ihnen vorführen, der vielleicht Ihre Entscheidung noch beein in der Kommission nur mit 8 gegen 7 Stimmen Mehrheit ab- zeilichen Hindernisse bezüglich der Eheschließung eingetreten und fluffen könnte. In Schleswig Holstein  , wo in 9 Jahren in gelehnt, und zwar nur, weil Mitglieder der Parteien, welche hat sich das mit recht zum Ruhme angerechnet. Denn daß diese 26 Fällen die Ehe wegen Geistestrankheit durch landes­dafür stimmten, in der Sitzung fehlten. Herr v. Stumm bat, Beseitigung von günstigem Einfluß auf das Eheleben und auf herrliches Resfript getrennt worden ist, lebt den Beschluß zweiter Lesung wieder umzustoßen. Bei einer so die Eheschließung ist, beweist die amtliche Statistit. Thatsächlich Grundbesiger, ein Hufner, welcher Wittwer und Vater Er schritt zu einer zweiten Ehe, mit despotischen Neigungen ausgestatteten Natur wie der des wird denn auch die fittliche Wirkung dieser Cheerleichterungen zweier Kinder war. Herrn v. Stumm finde ich diesen Standpunkt sehr begreiflich. allseitig anerkannt. Jezt schlägt die nationalliberale Partei mit in welcher ihm abermals zwei Kinder geboren wurden, ( Sehr gut! lints.) Wer für seine eigenen Arbeiter ein Hörigkeits- ihrem Antrag die entgegengefeßte Bahn ein, eine Bahn, die im worauf die Frau geistestrant wurde und in Raserei verfiel, in verhältniß zu konstruiren sucht und verlangt, daß jeder seiner Ar- schroffsten Widerspruch zu ihrer früheren Haltung steht. Der welchem Zustande sie ihren beiden Kindern den Hals durch beiter, fei er auch 50 Jahre alt, erst seines Herrn Genehmigung Abg. Enneccerus hat darauf hingewiesen, daß nach§ 1291 das schnitt. Das Verfahren gegen die Frau mußte wegen geistiger zur Heirath haben müsse, von dem begreife ich, daß er erst recht Vormundschaftsgericht die elterliche Genehmigung erseßen tann, Unzurechnungsfähigkeit eingestellt werden. Dies trug fich 1891 in bezug auf den Familiendespotismus verlangt, daß das Ober- wenn nicht triftige Gründe gegen die Eheschließung vorliegen. zu; die Frau wurde in eine Irrenheilanstalt gebracht und bes haupt der Familie unter allen Umständen zu entscheiden habe, Aber gerade die richterliche Ergänzung ist im Jahre 1875 von findet sich dort seit fünf Jahren; ihr Zustand ist nach ärztlichen wann ein Kind heirathen soll. Ich wundere mich nur, daß Herr dem Abg. Laster und Windthorst und auch von Schulte Gutachten gänzlich unheilbar. Fünf Jahre hat der Mann das worden; und v. Stumm sich mit 25 Jahren begnügt und nicht unter allen scharf bekämpft mit recht, zwar meil schwere Schicksal getragen; er erklärt, seine Kinder nicht Umständen die Genehmigung des Vaters verlangt, auch wenn sie eine Bresche legt in das Prinzip der Familie. Abg. Lasker mehr mutterlos laffen zu können( Lachen im Zentrum), und die Kinder weit über das fanonische Alter hinaus sind. Aus führte damals aus, daß der Nichter in den meisten Fällen die hat im Gnadenwege nunmehr die Ehescheidung nachgesucht. Biel Jst jemand berechtigt zu sagen: Der Mann verstößt seine Frau?! persönlichen Interessen und persönlichen Erfahrungen heraus Verhältnisse nur ganz oberflächlich beurtheilen könnte. hat Herr v. Stumm in bezug auf die Vermögensverwaltung der schärfer noch sprach sich über diesen Punkt der Abg. Windthorst Er begeht einen Schurkenstreich?! Ich habe nicht den Muth Frau eine radikale Stellung eingenommen, in allen übrigen Be- aus. Er stellte sich absolut auf denselben Standpunkt wie Bebel gehabt, das zu sagen und habe keine Bedenken getragen, das ziehungen ist er so reaktionär wie möglich gewesen. Die und ich, wie er überhaupt, man mag über ihn denken, wie man Gesuch an allerhöchster Stelle zu befürworten. Freilich ist das Gründe für seinen Antrag waren außerordentlich mangel- will, niemals etwas gethan hat, um die Familienbande zu zer fein alltäglicher Fall, aber ein bedeutender rheinischer Jrrenarzt haft. Einen haltloseren Grund als die Gefährdung stören gegen diesen Vorwurf des Abg. Rintelen verwahre hat ausgesprochen, daß es bei jedem Verfolgungswahnsinn es nur der Eintracht der Familie durch den Beschluß zweiter ich ihn. Er meinte, es wäre lange nicht so bedenklich, daß eine Frage der Zeit sei, wenn er gemeingefährlich wird. Lefung giebt es nicht, und ebenso haltlos sind die Gründe, daß jemand gegen die Wünsche der Eltern heirathete, als wenn man Theoretisch kann man glauben, daß der Geistestrante wieder die väterliche Autorität und die Autorität der evangelischen darüber einen gerichtlichen Prozeß führe, der nach seiner Ueberzeugung gesund werden tann. Glauben Sie aber, daß jener Mann seine Kirche gestärkt werden müßten. Wenn Sie den moralischen zur dauernden Berrüttung der Familienbande beitragen müsse. Frau, die ihm seine Kinder getödtet hat, wieder würde zu sich Imponderabilien der Familie, der Eltern, der Kirche so wenig Außerdem wäre es sehr mißlich, die Entscheidung hierüber dem nehmen wollen, zumal bei der Gefahr des Rückfalles? Man hat mir Butrauen schenken, daß Sie immer erst der Staatsgewalt bedürfen, freien richterlichen Ermessen anheimzugeben ohne entgegengehalten, daß wenn jemand 5 Jahre gewartet habe, tönne er um deren Autorität zu stärken, dann ist es um diese Autorität fefte Grundsäge. Sollte denn der Richter besser beurtheilen noch länger warten. Vorübergehend lassen sich solche Zustände sehr traurig bestellt.( Sehr richtig! links.) Dann geben Sie zu, tönnen, ob die Kinder heirathen dürfen, als die eigenen Eltern? wohl ertragen, aber auf die Dauer nicht. Ich weise nochmals daß das Familienoberhaupt und die Mutter in den allerwenigsten Es werde eine Art Willkür entstehen. Redner zitirt die dies- darauf hin, daß in erster Linie die Familien der mittleren Fällen keinen Einfluß auf ihre Kinder haben, um sie zu einer bezüglichen Aeußerungen Windthorft's und des Abgeordneten Stände und der arbeitenden Klassen getroffen werden, daß es vernünftigen Eheschließung zu bewegen. Ebenso wackelig muß v. Schulte aus dem Jahre 1875. Aus diesen gehe flar her- sich um eine schwerwiegende Frage mit gar nicht absehbaren es mit der Autorität der evangelischen Kirche aussehen.( Sehr vor, daß das Erforderniß der elterlichen Zustimmung Folgen handelt, daß es sich handelt um ein Stück sozialer Frage. richtig! lints.) Das ist die alte Erfahrung, daß auf den Ge- nicht Grundsatz fatholischen und kanonischen Ehe- Lösen Sie diese so, daß die Lösung nicht große Voltskreise ver­bieten des sozialen und moralischen Lebens die evangelische rechts ist. G3 widerspricht solch Erforderniß vielmehr schnur Kirche nicht ohne Hilfe des Staates auskommen kann. Dagegen straks dem Dogma von der Satramentsnatur der Ehe. Und doch zeigen die Männer des Zentrums einen wahrhaft hoch- und weit- tritt der Zentrumsabgeordnete Rintelen hier dafür ein! Das herzigen Standpunkt; sie wissen, daß die Autorität ihrer Kirche Erforderniß der elterlichen Einwilligung ist franzöfifch- staatliches zusammen mit der Autorität der Eltern einer gefeßlichen Be- Recht, eingeführt als staatliches Gesetz in Frankreich   im ftimmung wie die von 25 Jahren gar nicht bedarf. Herr Jahre 1566 durch Heinrich II  , wiederholt durch Ludwig XIV  , Badischer Bevollmächtigter von Jagemann: Namens der v. Stumm hat der evangelischen Kirche einen sehr schlechten und das wird uns hier als deutsches Recht gepriesen. Ich ver­Dienst erwiesen, und es hat auf mich, der ich doch Protestant weise darauf, daß z. B. im Bisthum Würzburg bis 1875 die Männer großherzlich badischen Regierung fann ich mich ausdrücklich der wenigstens gewesen bin, einen beschämenden Eindruck gemacht, nur bis zum 18., die Mädchen nur bis zum 15. Lebensjahre Erklärung des Herrn Vorredner anschließen. Abg. Pauli( Rp., persönlich): Ich habe nicht gesagt, daß daß Herr v. Stumm, um die Autorität der evangelischen Kirche elterliche Einwilligung bedurften, in Fulda   bedurften sie nur die zu retten, das Zentrum aufforderte, für seinen Antrag zu Proteftanten und Studirenden u. s. w. Geschichtlich ist also der ich es für einen Schurkenstreich halten würde, wenn jemand seine stimmen, damit die Autorität der katholischen Kirche   gestärkt würde. Standpunkt unserer Gegner durchaus unhaltbar. Die sittlichen, Ehefrau verstieße; ich habe nur gesagt: Mein Gewissen sagt ( Heiterkeit links.) Die Vertreter der evangelischen Kirche sprechen hier sozialen, ethischen Momente für unseren Antrag hat Bebel aus- mir, daß ich aus ethischen Gründen mich nicht aus einem solchen immer im Interesse der evangelischen Kirche in einer Weise, daß führlich dargelegt. Wollen Sie Freiherrn von Stumm entgegen Grunde scheiden lassen würde. Was mein Gewissen mir sagt, den Herren im Zentrum heimlich das Herz im Leibe lachen muß. tommen, so fordern Sie doch die Einwilligung des Unternehmers das geht keinen etwas an.

des

wundert.( Beifall.)

Sächsischer Bundesraths- Bevollmächtigter Graf Hohenthal: Im Anschluß an diese Ausführungen kann ich auch namens der sächsischen Regierung erklären, daß sie den größten Werth auf die Beibehaltung dieses schon im Sächsischen   Bürgerlichen Gesetz­buch enthaltenen Ehescheidungsgrundes legt.