Einzelbild herunterladen
 

Ist den verbündeten Regierungen bekannt:

1. Daß die Lokonotirungen an der Berliner und anderen deutschen Produktenbörsen den wirklichen Verkaufspreis vielfach nicht entsprechen?( Große Heiterkeit.)

2. ob und mit welchen Mitteln die Aufsichtsbehörden der einzelnen Landesregierungen diesen Mißständen entgegen­zutreten beabsichtigen?

In namentlicher Abstimmung wird der Antrag mit 161 gegen bürgerlichen Rechts für das Deutsche Reich und die unverkenn= 1 Präsident von Buol theilt mit, daß folgende Inter. 133 Stimmen angenommen. Der Abstimmung enthalten sich die bare Bedeutung des großen Werkes auch für die gegenwärtige pellation des Abg. Graf Arnim und Genossen eins Abgg. Klemm- Mülhausen , Nauck, v. Stumm, Graf Douglas, Gesellschaftsordnung. Wenn für das Zustandekommen einer gegangen fei: v. Frege und v. Herder. Für den Antrag stimmen geschlossen solchen Schöpfung jeder Ginzelne, jede Gesellschaftsklasse und die Sozialdemokraten, die deutsche Volkspartei, die freisinnige jede politische Partei Opfer zu bringen hat, so will auch die Volkspartei, die freisinnige Vereinigung, die Nationalliberalen, deutsche Zentrumspartei den Anforderungen dieser Lage sich die Antisemiten, die Reichspartei mit Ausnahme der Abgg. Pauli nicht entziehen. Daß diese Anforderungen schwere sind, ist oft und v. Gültlingen und von den Deutschkonservativen die Abgg. und nachdrücklich von uns betont, aber wenn wir uns ent­v. Langen, Ment, Sachse, Hauffe- Dahlen und die wildkonservativen schlossen haben, dem Ganzen zuzustimmen, so müssen wir doch, Abgg. Graf Bismarck , Uhden, v. Dalwig, Graf Dönhoff, Hahn wie 1876 der Abg. Windthorst gegenüber der Zivilprozeß­und Prinz Hohenlohe. Gegen den Antrag stimmen geschlossen ordnung, meche in ähnlicher Lage vor uns lage Der Präsident von Buol schlägt vor, vor der Gesammt­Sentrum, Welfen, Bolen, Elsässer und die Mehrheit der Konser- und auch von uns angenommen wnrde, auch heute nochmals abstimmung über das Bürgerliche Gesetzbuch den nächsten Gegen ausdrücklich sagen, daß wir damit in feiner Weise irgend etwas stand der Tagesordnung, den Bericht der Geschäftsordnungs­Ein gestern angenommener Antrag v. Kardorff und von dem aufgeben, was wir in bezug auf die Ehefrage bisher Rommission über die Giltigkeit der Wahl des Abg. Köhler zu Schmidt Warburg betreffend die Schadensersatzpflicht für grundsätzlich vertheidigt haben.( Lachen lints.) Nach diesem berathen. Hausthiere wird, da er gestern nur handschriftlich vorlag, noch- Vorbehalt und Protest darf ich erklären, daß wir für das Gesetz­mals zur Abstimmung gestellt und gegen die Stimmen der Rechten und einiger Zentrumsmitglieder unter großer Seiterfeit abgelehnt.

vativen.

Die Kommission hatte bezüglich der Chefcheidung 4 neue Paragraphen( die§§ 1557a, 1557 b, 1566 a und 1566b) eingeschaltet über die Klage auf Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft( statt der Klage auf Scheidung), wobei die Wirkungen der Ehescheidung eintreten, aber die Eingehung einer neuen Ghe nicht gestattet ist.

Abg. Vielhaben( Reform- P.) beantragt, alle vier Baragraphen zu streichen. Die Ausführungen des Redners bleiben bei der herrschenden Unruhe völlig unverständlich. Redner beantragt über die wichtige Frage namentliche Abstimmung und bittet den Präsidenten, die Unterstühungsfrage zu stellen.

Abg. Jokrant( Reform- P.) bezeichnet die neu aufgenommenen Bestimmungen als den dunkelsten Punkt des Bürgerlichen Gefeß­buchs. Die Ehen, welche nach jüdischer Weise geschlossen sind ( Heiterkeit), sollen nach katholischer Weise nicht getrennt werden. Präsident v. Buol ruft den Redner zur Sache.) Die vier Paragraphen entsprechen dem kanonischen Recht und es sollte den Evangelischen ein solches tanonisches Recht nicht auf gewungen werden. Die obligatorische Zivilehe ist nur Legalisirung des Konkubinats.( Widerspruch.) Nichts ist weniger liberal, nichts ist weniger evangelisch christlich, als die Beibehaltung dieser Paragraphen.( Widerspruch links.)

0

Abg. Guncecerus( natt.): Auf diese Rede brauche ich wohl nichts zu antworten, ohne deshalb mißverstanden zu werden. Dieser Antrag reiht sich würdig den Anträgen an, welche früher gestellt sind zur Verhinderung der Berathung; es ist der letzte Derselben. Der Antrag wird darauf gegen die Stimmen der Anti­femiten abgelehnt und die vier bezeichneten Paragraphen aufrecht erhalten.

buch und das Einführungsgesetz im ganzen stimmen werden, um für alle Zukunft Zeugniß dafür abzulegen, daß wir nicht minder als andere im deutschen Reichstag bereit waren und sind, dieses Wert, einen Merkstein in der Rechts- und Voltsgeschichte unseres Vaterlandes, mit aufzurichten.( Ruf links: Amen!) Abg. Richter( zur Geschäftsordnung): Ich halte derartige Erklärungen an dieser Stelle für sehr zweckmäßig, der Geschäfts­ordnung aber entsprechen sie nicht. Ich möchte nur diesen Präzedenzfall verallgemeinern und daß die Generaldiskussion bei der dritten Lesung nicht an den Anfang, sondern an das Ende gelegt wird. Ich möchte vorschlagen, diese ganze Frage der Geschäftsordnungs- Kommission zu überweisen.

Das Haus folgt dem Borschlage des Präsidenten. Die Geschäftsordnungs- Kommission beantragt, das Mandat des Abg. Köhler durch die Uebertragung einer Postagentur für erloschen zu erklären. Das Haus tritt dem Antrage seiner Kommission bei. Abg. Graf Mirbach beantragt, die dritte Berathung der Margarinevorlage Dor der Gesammtabstimmung über das Bürgerliche Gesetzbuch vorzunehmen. Die Nationalliberalen und die Zentrumspartei haben bündige Erklärungen abgegeben, daß diese Vorlage noch erledigt werden solle. Wir haben bei der Durchberathung des Bürgerlichen Gesetzbuches vollkommen loyal gehandelt, unsere Mitglieder herangezogen, soweit wir konnten, haben in keiner Weise die Verhandlungen gestört und appelliren Präsident v. Buol erkennt das Bedenken Richter's an, an Ihre Loyalität( Oho!) und richten an Sie die Bitte, die glaubt aber, daß die Erklärung an dieser Stelle zugelassen Schlußabstimmung über das Bürgerliche Gesetzbuch auszusehen. werden mußte; die Geschäftsordnungs- Kommission könnte ja die Frage ins Reine bringen.

Abg. Lieber glaubt das Recht zu haben, sein Votum zu einem Gefeß vor Annahme der Einleitung und Ueber­schrift zu motiviren, da in der Einleitung von der Zustimmung des Reichstages die Rede set.

Abg. v. Bennigsen: Allerdings ist von verschiedenen Parteien mit der Rechten über die Frage verhandelt und das Ein­verständniß erklärt worden, die dritte Berathung der Margarine­vorlage noch in dieser Session vorzunehmen, dagegen ist weder von mir, noch, meines Wissens, von einem meiner Freunde ver= sprochen worden, daß diese Berathung vor der Schlußabstimmung Abg. Graf v. d. Decken erklärt im Namen der Welfen: über das Bürgerliche Gesetzbuch stattfinde. Und nachdem dieses Wir Hannoveraner haben der Berathung des Bürgerlichen Gesetz- Gesetzbuch nach vielen Schwierigkeiten soweit gediehen ist, liegt buches im Sommer und der damit verbundenen Uebereilung fein Grund vor, die Margarinevorlage vorweg zu nehmen. Wir widersprochen. Troydem hat eine Anzahl meiner Freunde sind gern nach wie vor bereit, das Margarinegefeß auf die mittelbar für das Bürgerliche Gesetzbuch gestimmt. Nachdem nächste Tagesordnung zu sehen. aber heute die Bestimmungen über den Wahnsinn im§ 817 von Abg. Lieber: Ich stimme mit Herrn v. Bennigsen voll. der Majorität des Hauses nicht aus sachlichen Gründen, sondern fommen überein. Haben die geehrten Herren von der Rechten durch unberechenbare Zufälle angenommen worden sind( Präsident den entschiedenen Willen, die Margarine noch zu stande zu v. Buol rügt diesen Ausdruck), sind meine Freunde veranlaßt, bringen, so haben sie das in der Hand( Widerspruch rechts); fie fich der Abstimmung zu enthalten. brauchen nur so vollzählig zu erscheinen wie wir, und an dem Abg. v. Bennigsen hält es für angemessen und politisch Resultat wird nichts geändert, wenn auch einige von der Linken zweckmäßig, grundsätzliche Erklärungen am Schluß der dritten abreisen. Was den Appell an unsere Loyalität betrifft, so muß Bu§ 1682 betreffend die rechtliche Stellung der unehelichen Berathung abzugeben. Die Generaldiskussion am Anfange der ich für meinen Theil eine derartige Redeweise namens meiner Rinder liegt ein Antrag der Konservativen vor, die in zweiter dritten Berathung sollte ganz ausgeschlossen werden; die Spezial- politischen Freunde mit aller Entschiedenheit zurückweisen.( Beifall Lesung auf Antrag der Sozialdemokraten angenommenen Worte diskussion ist dazu da, auf die Entscheidung des Reichstages in im Zentrum.) zu streichen:" Der Ehemann der Mutter fann durch Erklärung dritter Berathung einzuwirken. Abg. Graf Mirbach: Herr Lieber hätte zu dieser Zurück­gegenüber der zuständigen Behörde dem Kinde mit Einwilligung Abg. v. Czarlinski( Pole): Wir werden trot vieler Beweisung keinen Anlaß gehabt, wenn er meine Worte im Zu der Kinder und der Mutter seinen Namen ertheilen; die Erdenten für das Bürgerliche Gefeßbuch im ganzen stimmen, weil sammenhang hätte interpretiren wollen. flärung des Ehemanns sowie die Einwilligungserklärungen des wir es immerhin für einen Fortschritt des jezigen Rechtszustandes Kindes und der Mutter sind in öffentlich beglaubigter Form ab- betrachten. Was die religiösen Seiten betrifft, so schließen wir zugeben." uns vollständig den Ausführungen des Abg. Lieber an. Es folgt die Berathung der Refolutionen. Abg. von Stumm beantragt, dieselben erst im Herbst zur Berathung zu stellen, da ihre Besprechung mehrere Tage be­anspruchen würde, während die Berathung wirklich nicht so

Abg. v. Buchka( t.) bezeichnet diese Bestimmung als un­annehmbar; denn es habe nicht jeder einzelne über seinen Familiennamen zu verfügen, sondern das steht nur der Familie felbst zu.

Abg. Bebel: Diese Bestimmung schadet niemandem, eilig fei. nügt aber dem unehelichen Kinde. Ich war nicht Abg. von Bennigsen( natl.): Es unterliegt feinem Zweifel, darauf gefaßt, daß dieser Beschluß der zweiten Lesung angezweifelt werden würde. Dadurch, daß zahllose uneheliche Kinder nur den Namen der Mutter führen können, leiden sie er­heblich. Wenn ein Mann einem solchen armen Wurm seinen Namen geben will, so sollte das anerkannt und erleichtert, aber nicht erschwert werden.

Nachdem Abg. v. Buchka nochmals gegen die Bestimmung gesprochen, erklärt Abg. Enneccerns( nail.), daß hier das Interesse der Familie selbst dafür spreche, daß nicht innerhalb der Familie die Verschiedenartigkeit des Namens zu allerlei Vor­würfen führt.

Abg. Haukmann( frs. Bp.) spricht sich ebenfalls gegen den Antrag der Konfervativen aus. Herr v. Buchka hätte schließlich auch verbieten müssen, daß der Bater das Kind adoptirt, was bisher gestattet wurde und bleibt.

Abg. Bebel: Mit Annahme des Antrages würde ja ber Ehemann unter die Vormundschaft seiner Familie gestellt werden, trotzdem er doch aus freiem Willen die betreffende Ehe mit der Frau, die ein uneheliches Kind hat, abgeschloffen hat.

§ 1682 wird unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen.

Bum 1693 liegt ein Antrag des Abg. v. Strombeck( 3.) vor, die exceptio plurium zu streichen. Der Antragsteller empfiehlt denselben damit, daß bei der zweiten Berathung fich eine erhebliche Minderheit dafür gezeigt habe, und daß er heute bei der vollen Besetzung des Hauses nicht aussichtslos fei. Abg. Lerno( 3.) erklärt sich gegen den Antrag, der mit großer Mehrheit abgelehnt wird.

Die übrigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches werden ohne weitere Debatte angenommen; ebenso ohne Debatte das Einführungsgesetz bis auf Artikel 60. Nach diesem Artikel sollten auch die Bestimmungen über die Ansiedelungsgüter be­ftehen bleiben.

daß die Refolutionen eine mehrere Tage dauernde Debatte er­forderlich machen, namentlich, wenn wir der Regierung die Gründe für die Resolutionen flarmachen wollen. Wir können doch kaum glauben, daß wir Gegenstände wie das Bergrecht, das Jagdrecht, das Fischereirecht, das Versicherungsrecht und das Verlagsrecht in wenigen Stunden erledigen können. Deshalb stimme ich dem Antrage des Herrn von Stumm zu.

Der Antrag Mirbach wird gegen die Stimmen der Konfer vativen und Antisemiten abgelehnt. Darauf beginnt um 42 Uhr die namentliche Abstimmung über das Bürgerliche Gesetzbuch im ganzen. Dieselbe ergiebt die vom Hause mit großem Beifall begrüßte Annahme des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit 222 gegen 48 Stimmen. Der Abstimmung enthalten fich 18 b geordnete, darunter die Abgeordneten v. Arnswald- Böhme, v. Arnswaldt- Hardenbostel, Graf Bernstorff- Uelzen, Charton, von Langen, Liebermann v. Sonnenberg, Müller- Waldeck, Göz v. Olen husen, Ritter- Merseburg, v. Wangenheim, Werner und Winterer. Mit Nein" stimmen die Sozialdemokraten, von den Antisemiten der Abg. Vielhaben, von den Deutschkonservativen die Abgg. v. Plötz und v. Werdeck und vom bayerischen Bauernbund die Abgg.Bachmeier, Bruckmaier und Sigl.

Präfident v. Buol schlägt vor, morgen 11 Uhr eine Sigung zu halten und auf die Tagesordnung zu sehen: die dritte Be rathung des Margarinegesetzes und die heute eingebrachte Inter­pellation.

Abg. v. Levehow schlägt vor, den Antrag des Grafen Schwerin wegen der Boltredite auf die Tagesordnung zu sehen. Dem widerspricht Abg. Rickert, während die Abgg. Graf Schwerin und Graf Arnim den Antrag des Herrn v. Levezow unterstützen.

Abg. Singer( Soz.): Es ist doch eigenthümlich, daß diefelben Herren, welche die Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuches durch­gedrückt haben, jetzt die Fragen, welche in organischem Zu fammenhange mit diesem Gesetzbuch stehen( Widerspruch), nicht mehr berathen wollen. Ich würde es für sehr unzweckmäßig halten, wenn wir die Resolutionen jetzt nicht durch einen Spruch des Reichstages erledigen würden. Wenn die Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht bis zum Herbst vertagt werden tonnte, so können diese Refolutionen auch nicht vertagt Abg. Richter: Ich möchte den Herren entgegenkommen und werden, weil sonst die Regierungen mit ihren Vorberei- bitten, die Interpellation an die erste, den Antrag des Grafen tungsarbeiten nicht vorgehen fönnen zur Ausführung der Schwerin an die zweite, das Margarinegeses aber an gar keine Resolutionen. Dafür könnte man doch noch 1 oder 2 Tage Stelle zu setzen.( Heiterkeit.) opfern. Wie die Beschlüsse der Kommission beim Gesetzbuch zum Gesetz erhoben worden sind, so werden auch die Resolutionen angenommen werden. Wenn Sie dasselbe Maß von Gründlich­teit anwenden wie beim Bürgerlichen Gesetzbuch, dann wird die Berzögerung feine erhebliche sein. Es macht den Eindruck, als ob man die Resolutionen nicht distutiren will, um Platz für andere Resolutionen zu bekommen. Unsere Resolution über die Gewerbegerichte wird gewiß nicht lange Zeit in Anspruch nehmen, fie fann aber die Regierungen veranlassen, die gesetzgeberische Vorbereitung zu treffen.

Abg. Lieber( 3.): Die Resolutionen betreffen Dinge, die außerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt werden sollen. Die ersten beiden Resolutionen betreffen Aenderungen der Zivil­prozeß- Ordnung, welche mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Ver­Die Polen beantragen eine ausdrückliche Abstimmung darüber bindung stehen. Die anderen Refolutionen haben aber Zeit bis und diese Abstimmung ergiebt die Ablehnung der betreffenden nach der Bertagung; sie erfordern eine gründliche Erörterung, Worte gegen die Stimmen der Konservativen und National- wenn sie auf die verbündeten Regierungen einen Eindruck machen liberalen. Die Ansiedlungs- Gefeßgebung ist damit sollen. gefallen.( Große Aufregung.)

Bei der Berathung der Einleitung und Ueberschrift des Ein­führungsgesetzes erflärt

Abg. Lieber( 8): Hier, wo es fich um die Zustimmung bes Reichstages zu einem großen Gesetzeswerk handelt, dürfte der geeignete Platz fein, diejenige Erklärung namens meiner Freunde abzugeben, die wir uns für die Schlußabstimmung vorbehalten haben. Der Abg. Rintelen, der erste Redner aus unferer Mitte bei der ersten Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuches , schloß mit den Worten: Der Entwurf enthält Vor­schriften über das persönliche Eherecht, welche mit den Glaubens­fäßen der katholischen Kirche in Widerspruch stehen. Die Kirche erfennt das Recht des Staates zur Ehegesetzgebung für Katholiken überhaupt nicht an. Gelingt es nicht, diefe Vor­schriften aus dem Gefeßbuch zu entfernen oder sie so umzu­gestalten, daß die Bedenken der Katholiken beseitigt werden, so find wir genöthigt, nicht nur gegen diese Vorschriften, sondern auch gegen den Entwurf im ganzen zu stimmen. Möchten bas hohe Haus und die verbündeten Regierungen uns dieser traurigen Nothwendigkeit entheben!" Auch der zweite Redner aus unserer Mitte, der Abg. Spahn, sprach sich für Aus­scheidung der persönlichen Ehegesetzgebung aus dem Entwurf aus, wofern es anders nicht gelingen sollte, die das Gewissen und die religiösen Anschauungen von Millionen deutscher Volksgenossen verlegenden Vorschriften zu entfernen. Die Ent fernung jener verlegenden Vorschriften ist nicht gelungen. Dennoch konnten wir der Ausscheidung des gesammten Gegenstandes aus den von mir am 24. Juni erklärten

Gründen nicht zustimmen. Infolge unserer Bemühungen find Zusätze und Aenderungen hinsichtlich der Eheschließung und Trennung beschloffen und von den verbündeten Regierungen un widersprochen geblieben, die wir leider nicht als solche Umgestal­tungen betrachten tönnen, welche die Gewissensbedenken vollständig beseitigen. Ebenso wenig dürfen wir aber auch verkennen, daß gegen den feit 1875 bestehenden Rechtszustand Besserungen vor genommen sind, deren Ablehnung zu verantworten wir faum in der Lage sein würden. Daneben steht die so hohe und zuerst von Joseph v. Görres geforderte Einheit bes

Abg. v. Bennigfen( natl.): Die ersten beiden Refolutionen enthalten allerdings nicht wichtige Gegenstände. Es würde nichts bem entgegenstehen, diefe Refolutionen jetzt sofort zu berathen. Abg. v. Stumm schließt sich diesen Ausführungen an. Abg. Singer: Auf die Berathung der dritten Resolution wollen wir auch nicht bestehen, wohl aber auf die Erledigung unserer Resolution über die Gewerbegerichte.

Das Haus genehmigt darauf die folgenden beiden Re­folutionen:

1. Es werde die Erwartung ausgesprochen, daß in der gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in traft tretenden Novelle zur Zivilprozeß- Ordnung folgende Vorschriften auf­genommen werden:

1. im§ 621: Die von den zu Entmündigenden angebotenen Gegenbeweise sind zu erheben; zu dem Antrage auf Entmündigung wegen Trunksucht ist die Staatsanwaltschaft

nicht befugt;

2. als§ 49a:

Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist. Bereine, die nicht rechtsfähig sind, können verklagt werden, wie wenn sie rechtsfähig wären; und als§ 668a:

Bur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt ein gegen den Verein ergangenes Urtheil.

II. den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, bei dieser No­velle zur Zivilprozeß- Ordnung Vorschriften in Erwägung zu nehmen, nach welchen

1. eine schleunigere Beitreibung des verdienten Arbeitslohnes ermöglicht wird; 2. in einem auf Räumung einer Wohnung lautenden Urtheil eine angemessene Frist zur Räumung gewährt werden muß;

3. Der Kreis der unpfändbaren Sachen erweitert, mindestens auf alle für den Erwerb oder Beruf des Schuldners un­entbehrlichen Gegenstände ausgedehnt wird.

Abg. Bachen bezeichnet als die dringendste Aufgabe die Er­ledigung des Margarinegesezes.

Es bleibt beim Vorschlage des Präsidenten. Schluß 54 Uhr. Nächste Sigung Donnerstag 11 Uhr. ( Dritte Lesung des Magarinegesetzes, Interpellation des Grafen Arnim betr. die Lokopreise und Antrag des Grafen Schwerin.)

Tokales.

dm

Die Sängerkommission in Luckenwalde hat an uns eine Buschrift gerichtet, in der die Gefangvereine vom Arbeiter- Sängers bund Berlin , welche zu dem am 11. und 12. Juli in Luckenwalde stattfindenden Sängerfest eine Einladung erhalten aber noch nicht geantwortet haben, gebeten werden, schleunigst an H. Frenzel, Luckenwalde , Buffeftr. 18, Nachricht ergehen zu lassen.

Heute Abend 81/2 Uhr findet bei Wernau , Schwedter straße 23/24, eine Voltsversammlung statt, zu der die Frauen ganz besonders eingeladen werden. Das Kommunistische Manifest wird vorgelesen und erläutert. Die Einberuferin. Den Lokal Kommissionen zur Nachricht, daß die nächste & otalliste für Berlin und dessen Umgebung am 12. Juli erscheint. Neuaufnahmen und Aenderungen müssen bis spätestens zum 9. Juli an den Unterzeichneten eingesandt werden. Genaue Angaben der Adressen und Ortschaften ist dringend erforderlich. Alle Briefschaften und Anfragen in Lokal- Angelegenheiten sind zu richten an Karl Scholz. Berlin S.O., Wrangelstr. 32 v. part.

Der Antrag auf Abschaffung der Nachtarbeit in Bäckereibetrieben gelangte in der stattgehabten außerordent­lichen Generalversammlung der Bäckerinnung zu Berlin ( Ger­ mania ") zur Verhandlung und gab zu einem sehr lebhaften Meinungsaustausch Veranlassung. Während der gleiche Antrag von der hiesigen Bäckerinnung Kontordia" mit allen gegen eine Stimme angenommen wurde, ist derselbe in der erwähnten Sizung der Bäckerinnung" Germania " mit großer Majorität abgelehnt.

worden.

wurden in einem Polizeirevier von 12 demfelben unterstellten Sabbathschändende Bäckermeister. Am letzten Sonntag Bäckermeistern nicht weniger als 7 zur Anzeige gebracht, weil sie ihre Arbeiter länger als die zulässigen 8 Stunden beschäftigt hatten.

Die Gleichlegung der Ferien für höhere Lehranstalten und für Gemeindeschulen ist von der Berliner Lehrerschaft wiederholt gefordert und von der Stadtverordneten- Bersammlung auch in diesem Jahre abgelehnt worden. Jetzt wird bekannt, daß die städtischen Schulinspektoren aufgefordert waren, sich zur Sache zu äußern und daß die Aeußerung ganz im Sinne des Antrages bis zum Erfolg ist unter diesen Umständen vielleicht zu ers der Lehrer ausgefallen ist. Die stetige Erneuerung des letzteren

warten.

Der Afrikaforscher Oskar Neumann hat dem Museum für Naturkunde eine sehr werthvolle Sammlung oftafrikanischer Thiere geschenkt. Besonders werthvoll find viele Säugethiere,