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Gerichts- Beitung.

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Auch ein fürstlicher Empfang. Einen nach Berliner   Be- tönne hieraus noch keine Entschädigungspflicht deffelben auf deutsche   Arbeiterschaft, ihre im Eulengebirge streitenden Brüder griffen fast an Majestätsbeleidigung grenzenden Mangel an grund der Unfallgesetzgebung hergeleitet werden. Dieselbe würde und Schwestern auch fernerhin nach bestem Können unterstützen Der Herr Vorsitzende des Gewerbeschiedsgerichts Unterwürfigkeit hat wiederum der Wurzelsepp auf der Aus- uur bestehen, wenn der Unfall auf dem Betriebs terrain wird. stellung einer fürstlichen Persönlichkeit gegenüber an den Tag pafsirt wäre, davon könne aber hier nicht die Rede sein, denn giebt am Schluß seines Bescheides den Streifenden kund, zähle nur gelegt. Der durch seine Protestrede in Moskau   kürzlich bekannt zu diesem Terrain der Bahnhof und das daß er später wieder versuchen werde, eine Einigung gewordene Prinz Ludwig von Bayern hat am Dienstag die Aus- Bahnplanum. Ferner sei es unerheblich, daß der Fuß- herbeizuführen. Die Streifenden werden jetzt abwarten, bis ihnen stellung besucht. Der Prinz sah, wie ein Berichterstatter meldet, weg eine Zugangsstätte zur Behausung des Klägers war, die Firma in genügender Weise entgegenkommt. Die von der an der Stufenbahn den Alten, der mit seinem Rucksack vorüber zumal er dazu nicht bestimmt gewesen sei, eine solche zu bilden. Firma gezahlten Durchschnittslöhne sind zwar schon angeführt, wanderte und rief dem in München   wohlbekannten Sohn Der Kläger Hoppe erklärte in feiner Erwiderung, daß der Weg aber aus einigen direkt den Lohnbüchern entnommenen Angaben der Berge ein herzliches: Grüaß di Gott" zu. Der Wurzelsepp, mehr als 20 Jahre lang von den Arbeitern zur Erreichung ihres möge man ersehen, daß der Durchschnittslohn der Weber und der gerade nicht gut aufgelegt war, antwortete: Bist Du a da! Heims benutzt worden, und daß er gerade am fraglichen Tage, Spuler in Wirklichkeit außergewöhnlich niedrig ist. In sechs Königliche Hoheit? Was willst denn Du in dem dalketen Berlin  ?" bei Schnee und Eis, keine Veranlaffung gehabt hätte, einen Um- Wochen verdiente der Weber B. 42 M.; der Weber R. 36 M.; Die Gewerbe- Ausstellung anschauen," meinte lachend der Prinz. weg zu machen. Das Reich 3 Versicherungsamt der Weber R. 30 M. und der Weber H. gar nur 20 Mart. Da siehst woas rechts!" knurrte der Wurzelsepp. wies den Rekurs des Eisenbahnfistus mit der Begründung zurück, Die Spuler erhalten nur einen Durchschnittslohn von 3 M. pro Wo fummst Du denn her?" Als der Prinz erwiderte, daß er daß sich der Verlegte noch im Banne des Eisenbahnbetriebes Woche. Wer von ihnen so glücklich ist, einmal in einer Woche foeben aus Hamburg   eingetroffen sei, nicht viel Zeit habe und befunden habe, als er den Unfall erlitt und daß er deshalb zu 6 M. zu verdienen, dünkt sich einem Krösus gleich. Daß die Löhne weiter müffe, gab der Wurzelsepp dem hohen Herrn die Hand und entschädigen sei. nicht zu niedrig angegeben sind, beweist die schon angeführte That­sache, daß Weber, welche auf ihrem Stuhl in sechs Wochen 35 M. den guten Rath dazu, in Berlin   fein Bier zu verdienen, eine Prämie erhalten. Ueberbaupt steht das Prämiensystem faufen". Lachend versprach der Prinz ihm dies und wollte sich in genannter Fabrit in höchfter Blüthe. Die Auffeher erhalten entfernen. Der Wurzelsepp aber meinte:" Du königliche Hoheit, eh' Du abreift, fommift zu mir Schnaps saufen; brauchst Abermals ein prügelnder Student. Der Student der eine Prämie, wenn die ihnen unterstellten Weber in 14 Tagen Di nit zu schämen, f'timma no andere anständige Leut' Rechte Walter Steinicke hieb nach einer Bierreise, die er mit ein bestimmtes Quantum Waare fertig stellen; weshalb die Auf­zu mir." Sprach's, tippte an den Riesenhut und verschwand, mehreren Freunden gemacht hatte, plöglich in der Elsafferstraße feher natürlich die Weber aufs äußerste antreiben; und doch werden ehe der Prinz seinem Landsmann nochmals Lebewohl sagen mit den Fäusten auf das Geficht des Friseurs Edward Hoff nur so niedrige Löhne erzielt! Ferner erhalten die Auffeher Prämien, mann ein, der dort ahnungslos mit einem Bekannten im Ge- wenn sie recht wenig Treibriemen, Weberschiffchen 2c. verbrauchen Man vergleiche mit diesem urwüchsigen Benehmen die spräch stand. Mit Mühe gelang es endlich unter Hilfe eines lassen, was wieder für die Arbeiter den Nachtheil hat, daß sie Art, wie Li- Hung- Tschang kürzlich hofirt worden ist. Schußmanns, den Angeklagten von seinem Opfer zurückzuhalten, sich oft mit recht schlechten Arbeitsmitteln quälen müssen. Gelder zur Unterstüßung der Streifenden Zur Bequemlichkeit des Publikums wird in der Nähe deffen Gesicht durch die Mißhandlung ganz verschwollen war Rommen infolge deffen an der Waare Fehler vor, so werden des Portal I und zwar an der Brücke über die Rundbahn, und sich am nächsten Tage braun und blau verfärbte. Abzüge gemacht. gegenüber dem Chemiegebäude, eine Garderobe errichtet werden, Steinide wurde zur Wache fiftirt und begab sich nachher, find an H. Kräßig, Weber, Langenbielau, 4. Bezirk Nr. 178 welche zur allgemeinen Benutzung der Ausstellungsbesucher bis als er sich dort genügend legitimirt hatte, in ein Café, su senden. um die Kneiperei fortzusehen. In der Verhandlung behauptete Der Streit der Glaser in Leipzig  . Von den 247 Ges 12 Uhr geöffnet sein wird. er feige, von dem ganzen Vorfall nichts zu wiffen. Der Staats- hilfen, die seinerzeit in den Streit eingetreten sind, arbeiten anwalt beantragte in der Verhandlung vor der 139. Abtheilung gegenwärtig 158 bei 36 Arbeitgebern nach den bewilligten des Schöffengerichts gegen den Rowdy vier Wochen Gefängniß, Forderungen weiter, 55 haben Leipzig   verlaffen, 13 find der Gerichtshof ließ es jedoch mit 300 Mart Geldstrafe be- zum Militär eingezogen oder haben die Arbeit unter den alten wenden, die den gebildeten" Strolch wohl nicht allzu hart Bedingungen wieder aufgenommen 2c., so daß nur noch 21 Ge­hilfen streifen und der Unterstützung bedürfen. 88 bei 31 Arbeit­

tonnte.

drücken werden.

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Ein Krüppel mit Stelzfüßen wurde gestern von der gebern beschäftigte Gehilfen haben sich überhaupt nicht am Streit ersten Straftammer am Landgericht I wegen öffentlicher Be- betheiligt. Mit Rücksicht auf die geringe Anzahl der zu unter­leidigung und Körperverletzung zu 14 Tagen Haft und einem flüßenden ausständigen Gehilfen wurde beschlossen, die von den Jahr Gefängniß verurtheilt. Es ist dies der mehrfach nach dem Gehilfentarife weiter arbeitenden Gehilfen zu zahlenden vorbestrafte Kellner Hermann Helbig, der auf dem Bahnhof wöchentlichen Beiträge zur Streikkasse von 4 bez. 3 M. auf 3 bez. Friedrichstraße randalirt und dann auf der Polizeiwache die 2 M. zu ermäßigen. Endlich beschloß die Versammlung noch, die Kommission der Innungsmeister zu einer gemeinsamen Sigung Beamten geschlagen und beleidigt hatte. mit der Gehilfen- Lohntommission behufs definitiver Beilegung des Streits einzuladen.

Runft und Wissenschaft. Neber die Sichtbarkeit der Röntgen'schen Strahlen hat Herr Brandes vor kurzem der Berliner Akademie der Wissenschaften interessante Versuchsresultate mitgetheilt. Bekannts lich sind diese Strahlen für das menschliche Auge unsichtbar, während sie sich durch ihre fluorescirende Wirkung auf verschiedene Substanzen und durch ihre Wirkung auf die photographische Platte verrathen. Man hielt es für wahrscheinlich, daß sie des wegen auf das Auge nicht wirken, weil sie den empfindlichen Theil desselben, die Nezhaut, gar nicht erreichen. Die durch die Pupille in das Auge dringenden Lichtstrahlen treffen dort auf die Krystalllinfe; diese wirkt wie eine Glaslinse, indem sie die von Anarchistenprozeß vor dem Reichsgericht. Aus Leipzig  einem Punkte ausgehenden Strahlen wieder in einem Punkt, welcher wird vom 1. Juli berichtet: Der vereinigte 2. und 3. Straffenat hinter der Linse auf der Netzhaut liegt, vereinigt, so daß dort ein des Reichsgerichts verurtheilte den Buchbinder Jacobi, 20 Jahre Bild des lichtaussendenden Punktes entsteht. Da die Nezhaut alt, aus Jeßnitz   in Anhalt  , zuletzt in Freiburg   i. Br., wegen das ausgebreitete Ende des zum Gehirne führenden Augen­nerven ist, so wird dieser durch das auf der Netzhaut entstehende Aufforderung zum Hochverrath in Verbindung mit dem Ber­Bild gereizt, wodurch die Lichtempfindung hervorgerufen wird. brechen gegen das Sprengstoff- Gesetz, sowie Aufreizung zu Man glaubte nun, daß die Krystalllinse fich gegen die Gewaltthätigkeiten, begangen durch Verbreitung anarchistischer Röntgen'schen Strahlen wie die meisten Metalle verhalte, so Flugblätter, zu drei Jahren sechs Monaten Buchthaus, fünf daß fie durch die Linfe, wie durch einen Metallschirm, von der Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit der Stellung unter Polizei­Aufsicht. Nezhaut zurückgehalten würden und nicht auf sie wirken könnten. Ist diese Meinung richtig, so müßten in einem Mordprozeß in Danzig  . Die Blutthat, die in der Nacht Auge ohne Linse die X- Strahlen bis zur Nezhaut dringen zum 30. April d. J. zu Dirschauer- Wiesen verübt wurde und das und dort eine Lichtwirkung hervorbringen. Linsenlose Augen sind größte Aufsehen erregte, da zwei Menschenleben zum Opfer aber nicht ganz selten; die grauer Staar" genannte Krankheit fielen und das Leben zweier Personen gefährdet wurde, fand am besteht in einer Trübung der Krystallliuse, so daß fein Licht durch Dienstag vor dem Schwurgericht in Danzig   ihre gerichtliche sie mehr hindurchdringt und das betreffende Auge blind ist. Um Sühne. Angeklagt war der Arbeiter Johann Pesta aus Mühl­Diese Krankheit zu heilen oder wenigstens die Blindheit zu be- chen bei Konig, der den Besizer Dähnte und den Zimmermann feitigen, schneidet man die undurchsichtig gewordene Krystalllinse Bakrzewski mit einer Art ermordet, gegen Frau Dähnte und heraus und ersetzt sie durch eine vor das Auge gebrachte Glas- deren Dienstmädchen einen Mordversuch gemacht, sowie eine linse( Staarbrille), wodurch das Sehen wieder in gewöhnlicher Brandstiftung verübt hatte, um die That zu verdecken. Frau Weise ermöglicht wird. Dähnke und das Dienstmädchen sind noch nicht völlig von den erlittenen Verwundungen hergestellt. Pesta wurde schuldig bes funden und wegen Doppelmordes zweimal zum Tode und zu 15 Jahren Zuchthaus verurtheilt.

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Gewerkschaftliches.

Herr Br. ließ nun eine Person mit linsenlosen Augen gegen eine birnenförmige Röhre, in welcher X- Strahlen erzeugt wurden, blicken, und thatfächlich erhielt dieselbe im völlig verdunkelten Zimmer unter Anwendung aller Vorsichtsmaßregeln zur Abhaltung fremden Lichtes die Röhre war mit einem schwarzen Zuche verhüllt und dicht vor das Auge ein schwarzer Papierschirm ge­bracht einen Lichteindruck; aber zum größten Erstaunen des Arbeiter, Parteigenossen! Wie allen bekannt sein Herrn Br. erhielten auch seine gefunden Augen einen Licht wird, befinden sich die Hutarbeiter und Arbeiterinnen eindruck. Auch bei anderen Personen zeigte sich dasselbe Resultat; feit dem 21. Mai im Ausstande. Die Manipulationen des 3. B. bekam ein Mann, welcher ein gesundes und ein linsenloses Unternehmerthums gehen darauf hinaus, die feit 25 Jahren be Auge befaß, auf beiden Augen einen gleich starken Eindruck. stehende Organisation zu zerstören. Daß sich die Hutmacher Daher glaubt Herr Br., daß die Krystalllinse die ihr zugeschriebene gegen ein derartiges rigoroses Vorgehen mit aller Entschiedenheit Eigenschaft, die X- Strahlen von der Netzhaut des Auges abzu ehren, ist wohl selbstverständlich. Die Organisation ist es der eigenen halten, gar nicht hat, sondern daß der Augenkörper selbst es ist, Ehre sowohl, als auch allen andern Gewerkschaften gegenüber schuldig, der die X- Strahlen nicht durchläßt. Aber aus seinen Versuchen, das den Arbeitern gefeßlich gewährleistete Soalitions. meint er, geht hervor, daß sehr fräftige Strahlen doch in das recht gegen einen solchen Angriff zu vertheidigen. Aus diesem Auge eindringen und die Netzhaut erregen; um die Strahlen zu Grunde ersuchen wir alle Gewerkschaften Berlins  verstärken, hatte er den Boden der Röhre, welche er zur Gr- und auswärts, die Hutmacher   in ihrem schweren Kampfe zeugung derselben benutzte, mit einer Schicht des Salzes Jod­Rubidium bedeckt, und diesem Umstande schreibt er es zu, daß er die X- Strahlen gesehen hat, was anderen Beobachtern bisher nicht gelungen ist.

Es bleibt abzuwarten, ob die interessante Neuigkeit auch von anderer Seite Bestätigung finden wird; in diesem Falle würde man in der Erkenntniß der geheimnißvollen Natur der X- Strahlen vielleicht einen Schritt vorwärts fommen.

Soziale Rechtspflege.

zu unterstützen, denn ein Unterliegen der so gut organisirten Hutmacher bedeutet ein Schlag gegen sämmtliche Gewerkschaften. Möge es deshalb jeder Arbeiter als seine Pflicht betrachten, unter seinen Berufsgenossen dafür Sorge zu tragen, daß die Aus­gesperrten genügend unterstützt werden können. Im Ausstande befinden sich 900 Personen, darunter 500 weibliche. Thue also ein jeder seine Schuldigkeit und der Sieg ist den Arbeitern gewiß.

Gelder richte man an den Unterzeichneten. Der Ausschuß der Gewerkschaftskommission. J. A.: R. Millarg, Annenstr. 16, v. p.

lichem Maße fühlbar. In den Arbeiterwirthschaften, welche Rarls­Der Bierboykott in Karlsruhe   macht sich schon in erheb lichem Maße fühlbar. In den Arbeiterwirthschaften, welche Karls­ ruher   Bier ausschänken, wird nur Selterswasser, Wein und der gleichen getrunken Die Restaurants, in denen auswärtiges Bier verzapft wird, waren zumeist überfüllt. In den großen Fabrik­etablissements wird gleichfalls tein Bier getrunken, in der Brauerei entsteht, auf ca. 1200 Liter pro Tag. Die Einführung Metallpatronen- Fabrik beläuft sich der Ausfall, der der betreffenden auswärtiger Biere soll von seiten der Streifenden im großen ges fördert werden. Eine Bierkommission hat sich in einem Aufruf an diejenigen Wirthe gewendet, welche durch den Streit in Mits leidenschaft gezogen sind, und will die Beschaffung, fremder Biere" vermitteln.

In Wien   haben die Tischlermeister beschlossen, ihre sämmtlichen Arbeiter auszusperren, wenn nicht die Arbeiter den Streit für beendet erklären, der in drei Wiener   Tischlereien aus­gebrochen ist.

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Dermischtes.

Straßenbahn Zusammenftok. In Straßburg   im Elsaß  stießen gestern Abend am Meßgerthor zwei Straßenbahnzüge zusammen. Acht Personen wurden verlegt, jedoch keine lebens­gefährlich.

Mord. In Untertürkheim  ( Württemberg  ) erschlug in der Nacht zum Mittwoch der dem Trunke ergebene Weingärtner Suppenbauer seine Mutter, seine Tante und seine zwölfjährige Tochter mit Beilhieben. Seiner Ehefrau gelang es zu entfliehen. Der Mörder ist verhaftet.

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Eingelaufene Druckschriften.

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von der Nenen Zeit"( Stuttgart  , J. H. W. Dies' Verlag) ist soeben das 39. Seft des 14. Jahrganges erschienen. Aus dem Inhalt heben wir hervor: Der Kehraus. Staatsstreich und politischer Maffenftrett. Von Parvus. 12. Der politische Maffenstreit. 13. Die Desorganisation der Regiersing. 14. Warnung! Nochmals Marr und der wahre" Sozialismus. Bon F. Mehring. Ein Poet der Decadence. Bon H. Ströbel. Der Ursprung des Gentes. Bon Heinrich Cunow  . Kleine Briefe. Feuilleton: Das Ende vom Liede. Eine Geschichte von Konrad Zelmann.( Fortfehung.) Bon der Gleichheit, Zeitschrift für die Intereffen der Arbeiterinnen( Stutte gart, J. H. W. Diez Berlag) ist uns soeben die Nr. 13 des 6. Jahrgangs zugegangen. Aus dem Inhalt dieser Nummer heben wir hervor: Wirthschaftliche Kriege und Klaffentampf. Die Stellung der deutschen  Frauenrechtlerinnen zu den auf die Rechte der Frau bezüglichen Bestim mungen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Aus der Bewegung. Die eheherrliche Bogtei des Mannes über die Frau im neuen bürgerlichen Recht. Arbeitszeitvertürzung und Gesundheitspflege. I. Von einem Arzt. Feuilleton: Sein Weib. Das Lied vom Arbeiter( Gedicht). Bon Karl Henckell  .

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Kleine Nachrichten.

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Die Gleichheit" erscheint alle 14 Tage einmal. Preis der Nummer 10 Bf., durch die Post bezogen( eingetragen in der Reichspost- Bettungslifte für 1896 unter Nr. 2887) beträgt der Abonnementspreis vierteljährlich ohne Bestell­geld 55 Pf.; unter Kreuzband 85 Pf. Jnferatenpreis die zweigespaltene Betitzeile 20 Pf. Löwenthal, Dr. Ed., Geschichte ber Philosophie im Umriß. Berlin  , Hannemann's Buchhandlung. 55 G. RI. 8°.

Mar Rockenstein. 278 S. 8°.

Kommissionsverlag von Oswald Muge. 130 G. RI. 8°.

Briefkasten der Redaktion.

Die Altersversicherung der Heimarbeiter wird in einem Zum Streik der Hutmacher  . Von der Lohnkommission prinzipiell wichtigen Urtheil des Reichs- Versicherungsamtes berührt. Eine Dame, welche in ihrer eigenen Behausung für einen Notar wird uns gemeldet, daß gestern von Herrn H. Bock plötzlich als Abschreiberin thätig gewefen, wurde mit ihrem Anspruche fünf der bei ihm thätigen Hutarbeiterinnen unter ganz un- Dupont, Hermann, Enterbte des Glüds. Berliner   Roman. Berlin   1896. auf Altersrente mit der Begründung zurückgewiesen, daß fie qualifizirbaren Schimpfworten entlassen wurden. Später schien Laviersp, Richard, Ein Beitschmerz, Drama in fünf Aufzügen. Leipzig  . nicht versicherungspflichtig sei. Die Antragstellerin hatte in dem Arbeiterinnen wieder zur Aufnahme der Arbeit zu bewegen. sich der Herr die Sache zu überlegen und versuchte, die selben Verhältniß zu ihrem Arbeitgeber gestanden, wie die in Leider sind diese Bemühungen von Erfolg gewesen und haben feinen Räumen beschäftigten Schreiber; hauptsächlich wegen Raummangels hatte sie nicht gleich diesen im Bureau gearbeitet. Sämmtliche Arbeiterinnen trotz dieser Behandlung die Arbeit P. B.   in Ch. Sie scheinen von der Arbeiterpreffe febr Das Reichs- Versicherungsamt hat nunmehr zu gunsten der Klägerin entschieden. Dieselbe sei als abhängige Lohnarbeiterin beschäftigt In der Luxuspapier- Fabrik von Priester u. Eyck wird wenig zu verstehen. Sonst würden Sie wissen, daß viele Notizen von Arbeitern geschrieben werden, die auf der Volksschule nicht worden und deshalb versicherungspflichtig. Es sei falsch, an die Sperre noch immer mit Eifer aufrecht erhalten. in die Geheimnisse der Grammatik und des Stils eingeweiht zunehmen, das Reichs- Versicherungsamt habe den Grundsatz auf­find. eine Berichtigung. Herr Gustav Gerson, Reisender bei der worden Wenn aber jemand Vorlesung gestellt, ein Heimarbeiter sei nur dann versicherungspflichtig, Firma Marolo( Knopffabrit) theilt uns mit, daß nicht er, sondern über Stil und Grammatik halten will, dann muß wenn er in der eigenen Behausung lediglich zufällig und vorüber der Buchhalter R. in der von uns erwähnten Versammlung an­gehend thätig sei. Das Revisionsgericht habe vielmehr als ausschlaggebend erachtet, ob die betreffenden Personen zu ihren wefend war.

wieder aufgenommen.

Auftraggebern in einem mehr oder weniger persönlichen Zu einer imposanten Kundgebung gestaltete sich ein Abhängigkeitsverhältniß ständen. Unzulässig sei es, den vom Feftzug der Hamburger Bäcker und Konditoren, der gestern zu Reichs- Versicherungsamt bezüglich der industriellen Verhältnisse aufgestellten Grundsatz, nach welchem eine stetig außerhalb der gunsten der Einführung der verkürzten Arbeitszeit veranstaltet Betriebsstätte des Fabrifanten 2c. für dessen Rechnung beschäftigte wurde. Ueber 1000 Theilnehmer hatten sich der Manifestation Person nur ausnahmsweis als versicherungspflichtiger Heim- angeschlossen. arbeiter anzusehen sei, auf alle im§ 1 des Alters- und In­validitäts- Bersicherungsgefeges genannten Arten von Personen

anzuwenden.

er vor allen Dingen selber tapitelfest sein. Und wer, wie Sie, von den Tempora(!) der Zeitwörter" spricht, giebt ein so " gipfelhaftes(!) Beispiel"( Ihr deutscher Stil!) von Unwissen­heit, daß er das Recht, von Grammatit und Stil zu reden, über­haupt verwirkt hat.

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Hofmann. Diesen internen Angelegenheiten können wir im Vorwärts" feinen Raum gewähren. Sch. 100. Sie meinen wahrscheinlich den 1756 zu Wizfeld bei Schweinfurth geborenen Revolutionsmann Eulogius Schneider  , Zum Streit im Eulengebirge   wird uns aus 2 angen der aber schon am 1. April 1794 in Paris   guillotinirt wurde. bielau unterm 30. Juni geschrieben: Die Firma B. Neu- Ein Eugen Schneider, 1805 zu Nancy   geboren und 1875 ge­gebauer Söhne hat es abgelehnt, sich vor dem Gewerbe- ftorben, war unter Napoleon III  . 1851 Handelsminister, 1865 bis Ein interessanter Rechtsstreit zwischen dem Bahnarbeiter Schiedsgericht in Reichenbach mit den Streifenden zu ver- 1870 Präsident des gefeßgebenden Körpers. am K. W. 22. Mit dem einseitig ausgesprochenen Lohnabzug Hoppe und dem preußischen Eisenbahnfistus beschäftigte dieser gleichen. Diese Nachricht erhielten die Streifenden Tage das Reichs- Versicherungsamt unter dem Vorsiz des Präsi- 29. Juni abends, während die bürgerlichen Blätter schon brauchen Sie sich nicht einverstanden erklären, müssen vielmehr vollen Lohnes bestehen. Wird denten Dr. Bödiker. Der Kläger   war am 19. Januar 1895, 4-5 Tage vorher diese Nachricht verbreiteten. Der ablehnende auf volle Zahlung des als er sich nach Beendigung des Dienstes auf dem Heimwege be- Bescheid ist, wie der Vorsitzende des Gewerbefchiedsgerichts schreibt, fand, auf dem von ihm benutzten mit einer Eistruste überzogenen angeblich darauf zurückzuführen, daß in einem Flugblatte zu Fußstege ausgeglitten und hatte sich einen Schenkelbruch zu scharfe Ausdrücke gegen die Firma gefallen feien. Dabei wird gezogen. Der Eisenbahnfistus, vertreten durch die Direktion zu in dem Flugblatte nichts weiter als die thatsächliche Lage der Halle, hatte dann später seinen Anspruch auf Unfallrente ab- Streifenden geschildert. Wahrscheinlich hat die Firma nur den gewiesen, wohingegen das Schiedsgericht ihm demnächst eine angegebenen Grund herausgesucht, um den Streit noch etwas folche zusprach. Die genannte Eisenbahndirektion legte darauf in die Länge zu ziehen, Man glaubt sicher, daß die Streifenden Returs ein und machte geltend: Es sei nicht zu bestreiten, daß reuig von selber ihre Arbeitspläte wieder einnehmen und zu den der längs der Bahn hinführende Fußweg, auf dem Kläger   ver- alten Arbeitsbedingungen wieder arbeiten werden. Doch hierin unglückte, innerhalb des Befigthums des Fiskus liege, jedoch wird man sich gewaltig täuschen, um so mehr, als gewiß die tagswahlkreis. Verantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey, Berlin  . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  , Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin  ,

der Lohn nicht gezahlt, so können Sie ihn eintlagen, ohne daß Sie zu fündigen brauchen. Die Kündigungsfrist beträgt, falls nichts anderes vereinbart ist, für gewerbliche Arbeiter, die nicht Werkführer sind, 14 Tage, für Werfführer 6 Wochen zum Ersten G. Rh. 100. Ihre Kündigung mußte des Quartals. sie ist spätestens am 27. in den Händen des Wirthes sein verspätet. Oberschmidt. Dr. Heymann, Staligerstr. 108, war im vorigen Jahre Vorsitzender des Wahlvereins für den 4. Reichs

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