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lmd einer, der sich aufhängen läßt. Die Sozialdemokraten denken nicht daran, sich von Straßer, Hitler, Frick und Kon- sorten aufhängen zu lassen. Diese Morddrohungen aber sind nicht nur eine Großmäuligkeit, sie sind nicht nur ein Ver- brechen im Sinne des Strafgesetzes, sondern ein Verbrechen am Volke! Sie sind die Quelle des Blutmahnsinns, der die Bürgerkriegstruppe der Hitler  -Partei erfüllt, sie sind die Ur- fache der mörderischen Gewalttaten, deren sich die SA.  - Banditen schuldig gemacht haben! Dafür trägt die Reichsleitung der NSDAP.  , und vor allem Hitler die volle Verantwortung! Diese Morddrohun- gen sind jahrelang von der Tribüne des Reichstags herab von allen Führern der NSDAP  , ausgestoßen worden. Am 27. Februar 1929 schrie Frick von der Reichstagstribüne herab: An den Galgen mit den Verbrechern, die uns seit zehn Iahren mißregiert haben." Am 12. März 1939 verlas GregorStraßer von der Tribüne des Reichstags herab eine Erklärung der national- sozialistischen Reichstagsfraktion, die, wie er sagte, st a a t s» rechtliche Bedeutung habe. Diese Erklärung schloß: Wir klagen die Regierung und die sie stützende Reichstags- Mehrheit des vollendeten Volksverrats an... Wir werden von dem Staatsgerichtshof des neuen Reiches die Köpfe der- j e n i g e n fordern, die die Uvung-Gesetze unterzeichnen werden." Die Toung-Gesetze sind unterzeichnet. Sie tragen an der Spitze den Namen Hindenburgs! Von dieser Stelle aus sind die Morddrohungen ins Land gegangen, wo sie hundertfach wiederholt worden sind. Sie sind ein unveräußerlicher Bestand der nationalsozialistischen Agitation. Sie haben Früchte getragen, und ihre letzte und reifste Frucht sind die Boxheimer Blutdokumente! Sie sind Geist vom Geiste Hitlers  ! Gtöhr leugnet. Er streitet Morddrohungen ab, die er ausgestoßen hat. Der nationalsozialistische Reichstagsabgeordnete Franz Stöhr  hat an die Redaktion desVorwärts" unter Berufung auf den § 11 des Preßgesetzes eine Berichtigung eingesandt, die sich auf die Stelle des Aufrufes des Parteivorstandes vom 27. November bezieht, in der fein Name unter den Naziführern erwähnt wird, die ungezählte Morddrohungen in gewissenloser Demagogie in die Massen geschleudert" haben. Er erklärt: Wahr ist. daß ich noch niemals in meinem Leben gegen irgend jemand eine Morddrohung ausgesprochen, sondern nur wiederholt gefordert habe, das Perbrechen des Landesverrats müßte genau so wie jedes andere Verbrechen von einem legalen Gerichtshof unnachsichtlich gesühnt werden." Herr Stöhr hat am allerwenigsten Anlaß und Berechtigung, sich gegen die Anklage des sozialdemokratischen Parteivorstandes zu wenden, nachdem gerade er in jüngster Zeit eine der rohesten Rede- Wendungen dieser Art gebraucht hat. In einer in Dessau   am 8. Oktober gehaltenen Wahlrede führte er nach einem Bericht derB. Z am Mittag" vom 9. Oktober, der niemals dementiert 'worden ist, folgendes aus: Es müßten nicht immer köpfe rollen: die Veselllguog könne ja auch unblutig gesch:hen. Das höchste Gericht des Dritten Reiches werde eine INelhode ausfindig machen, deren Durch» führung ein Erzeugnis der deutschen   Hanfindustrie im Preise vorübergehend steigern werde." Wir bleiben dabei, daß trotz der vorsichtigen Verbrämung Mit demhöchsten Gericht des Dritten Reiches" diese Parole des Auf- Hängens eine jener typischen Morddrohungen ist, die in gewissenloser Demagogie in die Massen geschleudert" werden und gegen die sich der Aufruf des Parteioorstandes gerichtet hat. Im übrigen kann man bei aller Dreistigkeit dieser Bericht!- gung des Herrn Stöhr ihm nur dankbar dafür sein, daß er auch bei dieser Gelegenheit wieder das Wartl« g a l" da hineinge- schmuggelt und damit aufs neue bewiesen hat, zu welchem Zweck die Nationalsozialisten mit dem Begriff derLegalität" Schindluder treiben. Um die Invalidenversicherung. Gegen eine neue Legendenbildung! Vor wenigen Tagen hat der Reichsarbeitsminister Steger- wald in Berlin   in einer Rede erklärt: Die gesetzliche Sozialversicherung kann mit den gegenwärtigen L e i st u n g e n, die während einer Scheinblüte festgesetzt wurden und wofür die erwarteten Einnahmen ausgeblieben sind, nicht über die gewallige Krise der Gegenwart und der nächsten Jahre hinübergerettet werden." In der Tat reichen die gegenwärtigen Einnahmen der Inoal'den- Versicherung und Unfallversicherung nicht aus, um die Leistungen durchzuhalten. Aber wer trägt denn die Schuld daran? Wir stellen fest: Niemand anderes als das Reichsarbeits- Ministerium selb st i Immer wieder haben Sozialdemokratie und freie Gewerkschaften die Erhöhung der Beiträge, zum mindesten aber die Aus- stockung neuer Lohnklassen zur gerechteren Beitrags- bcmesiung gefordert. Das Reichsarbeitsministerium hat zwar aus- gerechnet, daß allein der Aufbau von drei Lohnklassen 13 5 M i l- lionen Mark Mehreinnahmen bringen würde, es hat aber nichts getan, um dieser Forderung der Sozialdemokratie zur Annahme zu verHelsen. Im Gegenteil! Es hat sich und die Invalidenversicherungreich gerechnet". Das Reichsarbeitsministe- rium hat in der Beiiragsfrage spekulativ gearbeitet. Nicht die Scheinblüte", sondern der Mangel an politischem Ent- scheid ringswillen beim Reichsarbeitsministerium trägt die Schuld an der Finanzkrise. Die Sozialdemokratie und die freien Gewerkschaften haben immer wieder die Beteiligung des Reichs am Ausbau der gang unzulänglichen Invalidenrente gefordert. Dem Grundsatz noch ist das zugestanden worden. Die lex Brüning gab der Invalidenversicherung sozusagen die zweite Hypothek auf eine eventuelle Mchreinnahme beim Lohnsteueraufkommen. Das geschah, well das Ministerium und die Reichsregierung mit dieser Schein- lösung einer politischen Entscheidung, das heißt einer offenen, direk- ten Beteiligung des Reichs am Ausbau der Invaliden- Versicherung aus dem Wege gehen wollten. Der Weg zur Sanierung der Sozialoersicherung führt nicht über.vorübergehende" Leistungssenkungen, sondern aus- schließlich über die Erschließung neuer Einnahmen. Jede andere Maßnahme müßte aus den s ch S r f st e n Wider­spruch der Sozialversicherung stoßen.
Die neue Notverordnung. Die Reichsregierung auf gefährlichen Wegen.
Die Reichsregierung beabsichtigt, ihre neue Notver- ordnung bis Ende der Woche fertigzustellen. Die Ver- ordnung soll die Fehlbeträge in den öffentlichen Haushalten decken, will aber auch durch Preis- und Lohnsenkung in das private Wirtschaftsleben eingreifen Die Verhandlungen im Reichskabinett haben erst am Montag begonnen. Soweit Nachrichten vorliegen, sind bestimmte Pläne, die bereits greif- bare und endgültige Gestalt angenommen haben, noch nicht vorhanden. Es dürfte deshalb sehr zweifelhaft sein, ob die Absicht, die neue Notverordnung bis zum 7. Dezember, dem Tage des Zusammentritts des Stillhaltekomitees in Basel  , fertigzustellen, gelingen wird. Es unterliegt keinem Zweifel, daß nickt nur in den Län- dern und Gemeinden, sondern auch im Reich im laufenden Haushaltsjahr durch den weiteren Rückgang der Steuerein- nahmen neue Fehlbeträge entstanden sind. Viel größer werden diese Fehlbeträge im Rechnungsjahr 1932 sein. So glaubt die Reichsregierung, daß jetzt bereits der Augenblick gekommen ist, um die angeblich letzte Reserve, nämlich die Umsatzsteuer, zu erhöhen. Aber selbst eine Verdoppelung der Umsatzsteuer wird kaum ausreichen, um das Loch zu decken. Deshalb werden Pläne erwogen, die Kapitalertragsteuer, die die jetzige Regierung vor Jahresfrist für die festverzinslichen Wertpapiere aufgehoben hat, wieder einzuführen. In welcher Form und Höhe das geschehen soll, darüber sind die verschie- densten Gerüchte im Umlauf. Auch über den Verwendungs- zweck dieser neuen Steuerquelle scheinen verschiedene Absichten miteinander zu ringen. Eine weitere wichtige Maßnahme zur Sanierung der öffentlichen Haushalle ist die neue KürzungderBeomtengehälter. Sie dürste grund- sätzlich bereits die Zustimmung der Reichsregierung gefunden haben. Ob allerdings auch schon die Höhe dieser neuen Ab-
züge feststeht, ist bei der Geheimnistuerei, mit der die Regie- rung ihre Verhandlungen umgibt, nicht einwandfrei zu er- Mitteln. Selbstverständlich kann diese Gehaltskürzung nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden, sondern frühestens am 1. Januar 1932. Weit umstrittener und unbestimmter sind bisher die Pläne der Reichsregierung, die in das vrivate Wirtscha'ts» leben eingreifen sollen. Richtlinien für diese Maßnahmen sind die Thesen des Wirtschaftsbeirats, die die G e w e r k- schaften aller Richtungen wegen ihrer einseitigen, gegen die Lohn- und Gehaltsempfänger gerichteten Tendenz auf das schärfste be kämpft haben. Hält die Reichs- regierung an der in diesen Thesen niedergelegten Absicht fest, Preissenkungen in unbestimmter Form, Lohnsenkungen aber mit Hilfe der Notoerordnung oder des staatlichen Schlichtungs- wesens mit unmittelbarer Wirkung zur Durchführung zu bringen, so wird die Folge nur eine wettere Einschrumpfung des Wirtschaftsapparates sein, die den Ausweg aus der Krise für die Gesamtheit nicht erleichtert, aber die Lage des ein- zelnen Lohn- und Gehaltsempfängers außerordentlich er- schwert. Auch die Einsetzung eines Reichskommisiars zur Durchführung von Preissenkungen wird das Vertrauen zu einer solchen Maßnahme nicht steigern können. Man muß sich unwillkürlich fragen, weshalb die Reichs- regierung mehr als ein Jahr lang die Vollmachten zum Kampf gegen Kartelle und Monopole und gegen überhöhte Zölle nicht benutzt hat, die sie sich selbst durch Notverordnungen er- teilen ließ. Man muß hrolgsfessen befürchten, daß wiederum alle Energie aus die Senkung der L ö b n e ver- wandt wird, die Vollmachten zur Preissenkung lässig ange- wendet und durch die Erhöhung der Umsatzsteuer unwirksam -gemacht werden.
Hetze nach Boxheimer Muster. OerAngriff" bis?. Dezember verboten.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Be- kämpsung politischer Ausschreitungen hat der Polizeipräsident die in Berlin   erscheinende TageszeitungDer A n g r i s s" einschließlich der Kopfblätter mit sofortiger Wirkung bis zum?. Dezember 1931 einschließlich oerboten. Das Verbot erfolgte wegen eines unter der UeberschriftViel Lärm um nichts" von Dr. Gveb- bels verössentlichten Artikels, der sich mll den Vorgängen in Hessen  befaßte.» Die Gründe für das Verbot desAngriff. Der Berliner   Polizeipräsident gibt folgende Begründung für das Verbot desAngriff" bekannt: DerAngriff" vom 28. November 1931 Nummer 219 bringt unter der Ueberschrift:Viel Lärm um nichts" einen Artikel von Dr. G o e b b e l s, der sich mit dem zur Zeit in Hessen   gegen Dr. Best und Genossen schwebenden Verfahren besaßt Der Artikel gibt offen zu, daß die beschlagnahmten Dokumente durch die von der Untersuchung betrofsenen nationaljozialistischen hesiifchen Führer und Landtagsabgeordnetcn auegearbeitet worden sind. Diese Entwürfe sind erschütternde Dokumente für Hirnlosigkeit und Ver­antwortungslosigkeit von Männern, welche die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei   in einem deutschen   Freistaat für die höchsten Ehrenämter befähigt hält. Todesstrafe, Todesstrafe und immer wieder Todesstrafe; Einrichtung von Feldgerichten,um den Schein der Willkür zu vermeiden": unentgeltliche Ablieferung der Lebens- mittel seitens der Bauern-, Kollektiospeisung der Bevölkerung bis aufs Gramm bemessen auf Grund eines Kartensystems: Anspruch auf Ernährung setzt jedoch die Ernährung unter einem staatlichen unentgeltlichen Arbeitszwang voraus-, Juden werden vom Arbeits- zwang nicht ersaßt, bekommen deshalb auch nichts zu esien: Ab- schaffung des Privateigentums, Aushebung der Mieten; als Ersatz für den wegfallenden Mietzins haben die ohne Entgelt beschäftigten Arbeitszwongepslichtigen die Wohnhäuser zu erhalten; Entlastung und Ernennung von Beamten noch den Richtlinien der Rechts- abteilung des Gaues Berlin   das find die Segnungen, welch« diese hessischen RSDAP.  -Führer dem hessischen Volk dringen wollen. Der gesamte angeführte Artikel nimmt in verhetzender Weise zu diesen Vorgängen Stellung. Er bemerkt wörtlich:Was wir nach dem Siege der Bewegung tun und losten werden, darüber sind wir uns alle einig." Diese Bemerkung kann nur so verstanden werden, daß unter sämtlichen Nationalsoziallsten, also auch zwischen den
gesamten hessischen Führern und Landtogsabgeordneten und den anderen matzgeblichen Führern der NSDAP., volles E'noer- st ä n d n i s besteht. Daraus mutz der Leser solgern, daß die gesamte NSDAP  , das oben bezeichnete Pro- gramm dieser hessischen Nationalsoziali st en billigt. An diese Stelle schließt sich eine Betrachtung darüber an, welche verschiedenen Möglichkeiten der NSDAP  , nach einer Machtergreifung gegeben sind. Es heißt in diesem Zusammenhang wörtlich. .daß diese(Weimarer Verfassung  ) zwar gesetzlich vorschreibt, wie die Machk erworben wird, aber auch nicht mehr. Wenn die Nationalsozialistische Bewegung sich ausdrücklich und unter Eid zum Prinzip der Legalität bekennt, jo besagt das, daß sie streng nach den Regeln der geschriebenen Verfassung an die Mach: zu kommen gedenkt... Kann sein, daß das Volk uns damit be- austragt, möglichst vorsichtig damit umzugehen, kann sein, daß das Volk ausdrücklich verlangt, daß keiner Kreatur auch nur«in Härchen gekrümmt wird, kann sein, daß das Volk unter unierein begütigenden Einfluß sich allmählich besänftigt und mit Glace- Handschuhen diejenigen anfaßt, die alles andere eher verdient hätten. Das alles kann sein.." Zu diesen hestischen Plänen bemerkt der Artikel weiter:Und warum sollten wir heute von Dilettanten Pläne entwerfen lassen, die morgen vielleicht schon von wirklichen Männern durchgeführt werden müsten!" In dem ArtikelLetzte Rückzugsgesechte"(5 Ab­satz) bezeichnet derAngriff" dann auch die beschlagnahmten Doku- mente alsgut gemeinte" Prioatausorbeitungen. Diese Ausführungen gefährden aufs gröbllchste die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der Verfaster des Artikels ist ein maßgeblicher Führer der NSDAP.  , der von Hitler   zum Leiter des Gaues Groh-Berlin und zum Reichs- Propagandaleiter berufene nationalsozialistische Reichstageabgeord- nete Dr. Goebbels  . Derartige Ausführungen müsten nuter diesen Umständen in weiten Bevölkerungskreisen die Meinung erwecken, daß im Falle einer Regierungsbeleiiigung oder hessischen Dokument gezeichnete Weg gegangen, d. h. e i n s i n n- loses Regiment voll Blut und Schrecken Platz greifen wird. Die Prüfung nach Paragraph 2 der Aucführungs- bestimmungen der Richtlinien für die Handhabung der Vcr- ordnungen des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Aus- schreitungen vom 10. August 1931 ergab, daß der erstrebte Zweck nicht schon durch eine Verwarnung oder amtliche Entgegnung erreicht werden kann. gez. Grzesivskt.
Das Beamiendisziplinarrecht. Eine Zieformvorlage in Preußen. Preußen reformiert das Beamtendisziplinarrecht. Das alte preußische Disziplinargesetz stammt noch aus dem Jahre 1852. Mit seinen Rückständigkeiten will Seoering aufräumen. Die aus Initiative der freigewerkschaftlich organisierten Beamtenbewegung in Preußen ausgearbeitete Novelle zur Schassung eines modernen Disziplinarrechts für nichtrichterliche Beamte wird im Landtag noch vor Weihnachten zur Beratung kommen. Im Gegensatz zum bisherigen Recht werden durch die Novelle nicht mehr Körperschaften, die mehr oder weniger verwaltungs- mäßig gebunden sind, über dienstliche Verfehlungen von Beamten aburteilen, sondern unabhängige Gerichte, die mit allen Rechts- garantien ausgestattet sind. Vor allem sollen künftig alle Ver- Handlungen gegen Beamte grundsätzlich öffentlich stattfinden, wie das schon jetzt bei den Reichsbeamten und preußischen Richtern der Fall ist._ Rotsront-Konferenz aufgehoben. 43 Verhaftungen in Schlesien  . Freiburg(Schlesien), 30. November.(Eigenbericht.) Am Sonntagvormittag fand in Freiburg(Schlesien) eine an- geblich lpmmunislische Konserenz von Bauarbeitern
statt, die von Vertretern aus ganz Mittelschlesien   besucht lvar. Auch Vertreter der kommunistischen Zentral« in Berlin   waren anwesend. Di« Landeskriminalpolizei in Breslau   hatte jedoch Kenntnis donon erhalten, daß es sich nicht um eine Konferenz der Dauarbem--:. sondern um eine solche der mittelschlesischen Funktionäre des verbotenen Rotfrontkämpfer-Bundes handelte. Auf Anordnung der Landeskriminalpolizei wurde daher die Konferenz ausgehoben. Die Teilnehmer wurden von dem aus Waldenburg herbeigerufenen Ueberfallkommando oerhaftet. Elf der Verhafteten wurden dem G:richtsgefängms in Waldenburg, zweiunddrcißig dem Schweidnitzer Gerichtsgefängnis zugeführt
Verschleuderte Millionen. Die Kostenabrechnung über den Gtahlhelm-VolkSentscheid. Jetzt liegt die Kostenabrechnung über die Dolksentscheidsaktion des Stahlhelms auf Auflösung des Preußischen Landtages   vor. Danach hat das Voiksbegehren dem preußischen Staat Kosten in Höhe von 244 742 Mark, der anschließende Voltsentscheid Ausgaben in Höhe von 788 895 Mark verursacht, so daß der Staat ins» gesamt 1 033 637 Mark für diese Aktion des Stahlhelms den Gemeinden, die die Beträge verauslagt hatten, zurückzuerstatten hatte. Die angegebene Summ- stelle drei Fünftel bis vier Fünftel der den Gemeinden insgesamt erwachsenen Ausgaben dar. hinzu kämen noch etwa 26 000 Mark Ausgaben des Landesabstimmungs- leiters und die Summen, die die Deranstaller aus eigener Tasche zu entrichten hatten.