Zum Tode verurteilt. Der Ehauffeur-Mörder von Potsdam . Unmittelbar nach Eintrikl in die heulige Verhandlung gegen den Chauffeurmörder Johannes Kabelih aus Steglitz ergriff der Anklageoerlreler Oberftaalsanwall Tehlaff das wort zu feiner Anklagerede. Die M u t t e r des Angeklagten war trotz Vorhalts des Vor- sitzenden nicht dazu zu bewegen, während der Rede des Staatsan- walts den Saal zu verlassen.„Nein, nein, ich bleib« bei meinem Jungen/' ruft sie und bleibt weinend mit gefalteten Händen im Ver- Handlungsraum sitzen. Auch heute ist das Jnteresse an dem Prozeß sehr groß. Viele müssen umkehren, weil alles besetzt ist. Dann leuchtet der Oberstaatsanwalt in die letzten Winkel der grausigen Tat, die in einer dunklen Ianuarnacht auf einsamer Chaussee bei Ferch verübt wurde, hinein. Was ist das Motiv dieser Tat? Wollte sich Kabelitz eines Mitwissers entledigen? Nein. Es gibt nur ein Motiv: den Chauffeur niederzuschießen, um ihn dann zu be- rauben. Waren doch die Schulden des Angeklagten gerade vor der Tat mehr als drückend. Die Tot war gut vorbereitet und ist mit Ueberlegung begangen. Hat doch der Angeklagte noch wenige Tage vor der Mordnacht zu einem Bekannten geäußert: Geld muß ich beschaffen und wenn es mit Gewalt geschieht. Der Anklagever- treter beantragt wegen Raubmordes die Todesstrafe. Die Mutter schrie bei dem Antrag der Todesstrafe laut auf. Der Verteidiger, R.-A. Dr. Wienholz-Berlin , plädierte dafür, daß es sich um eine A f f e k t t a t handele und bat, den Angeklagten daher nur wegen Totschlages zu verurteilen. Der Angeklagte K a b e l i tz, zum letzten Wort zugelassen, ist derart fassungslos, daß er den Vorsitzenden um eine kurze Er- holungspause bittet. Als er wieder aus der Zelle vorgeführt wurde, erklärte Kabelitz unter Tränen:„Ich habe ein schweres Verbrechen begangen und gestehe es ein, aber ich habe nicht dieTat mitUeberlegung begangen. Ich weiß nicht, wie ich. dazu gekommen bin. Um ein mildes Urteil darf ich nicht bitten, aber ich bitte um eine gerechte Strafe." Darauf zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Das Gericht verkündete um 142 Uhr das Urteil gegen Sabelih. Es lautete auf Todesstrafe und dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte wegen des Mordes an dem Ehauffeur Vonigk. Revolverheld stellt sich selbst. Oer Tod der Wirtfchasterin Olschowski. Im Zentrum der Stadt, an der Ecke Linien- und Rosenlaler Straße, wurde in der Rocht zum Luhtag, wie berichtet, die 32 Jahre alte Wirtschafterin Alma Olschowski aus dem Zahrdamm mit einer Schußverlehung aufgefunden. Die Zrau wurde ins kranken- Haus am Zriedrichshain gebracht, wo sie bald nach der Einlieferung starb. Passanten hatten aus einiger Entfernung Streit zwischen der Frau und einem unbekannten Mann gehört. Plötzlich fiel ein Schuß, die Frau sank mit einem Aufschrei zu Boden und ihr Begleiter flüchtete. Der Polizeipräsident hatte zur Aufklärung der Bluttat 600 M. Belohnung ausgesetzt. In der vergangenen Nacht hat sich der Schütze selbst gestellt. Er erschien gegen 1 Uhr auf dem Polizeipräsidium am Alexanderplatz 'und erklärte, daß er der Gesuchte sei. Es handelt sich um den 28 Jahre alten Willi Sch. Bei seiner Vernehmung gab er an, daß die Olschowski durch einen unglücklichen Zufall den Tod gefunden habe. Mit der Frau habe er eine Kneiptour unternommen. An der Ecke Linien- und Rosen- taler Straße habe er sein Taschentuch aus der Tasche nehmen wolle, dabei habe er seine entsicherte Pistole mit herausgezogen. Dabei sei er dem Abzug zunoh« gekommen und der verhängnisvolle Schuß sei losgegangen. In der Angst sei er geflüchtet und habe sich verborgen gehalten. Die Kriminalpolizei schenkt dieser Darstellung zunächst noch wenig Glauben, da die Zeugenaussagen in krasiem Widerspruch dazu stehen. Tod auf dem Fahröamm... In der Atzpodienstraße in Lichtenberg wurde in der vergangenen Nacht der Pfarrer einer religiösen Sekte, der 54 Jahre alte Wilhelm K a u l f u ß aus der Dofsestraße IS, auf dem Fahrdamm tot ausgefunden. Da äußere Verletzungen an dem Toten nicht fest- zustellen waren, wird bisher angenommen, daß der Mann auf dem Heimweg einen plötzlichen Herz- oder Gehirnschlag erlegen ist. Die Leiche ist zur genauen Feststellung der Todesursache beschlagnahmt worden. Enischließung der Polizeibeamten. Forderungen vor der Notverordnung. Die Funktionäre des Gaues Groß-Berlin im Verbände der Preußischen Polizeibeamten hatten sich am Montag in den Musiker- sälen versammett, um in der letzten Minute nochmals mit allem Nachdruck ihre warnende Stimme zu erheben. Eine E n t- s ch l i e ß u n g besagt: „Wir fordern durchgreifende gesetzgeberische Maßnahmen zur Senkung der Preise, Mieten, Zinsen und öffentlichen Tarife. Wir fordern weiterhin mit Nachdruck die Beseitigung der wirtschaftlich unberechtigten Preisbindungen. Ebxnzo fordern wir ein« Beseitigung der preissteigernden Zollpolitik. Nicht durch weitere Einengung der Lebenshaltung und der Kaufkraft der Be- amten und der übrigen Arbeitnehmerschicht kann das deutsche Volt aus der Wirtschaftskrise herausgeführt werden, sondern durch Stärkung der kauskrofl. Dieses allein ist und bleibt Boraussetzung und Vorbedingung für die Wiederbelebung der Wirtschaft, für die Gesundung der Staatsfinanzen und damit für die Ueberwindung der deutschen Not. Diese Forderungen sind gleichzeitig die vordringlichsten für die Erhaltung und Stützung der von uns durch unseren Eid be- schworenen Staatsform, der Deutschen Republik, für deren Bestand wir uns nach wie vor weiterhin einsetzen werden."
Das Ende einer Illusion. Wieder steigende Arbeitslosenzahl in England. London . S. Dezember. Räch einer Mitteilung des Arbeitsminifleriums beträgt die Zahl der Arbeitslosen am 30. Rovember 2 622 027; das ist 6Sl2 mehr als in der Vorwoche und 316 3SS mehr als im vor- fahre. 25. Abteilung. Zahlabend Finte bei Heinisch, Am Friedrichs- Hain 6. Die anderen Zahlabende an bekannter Stelle. Wetter für Berlin : Zeitweilige Bewölkungsabnahme, etwas kühler, keine nennenswerten Niederschläge.— Für Deutschland : Allgemeine, im Nordosten stärkere Abkühlung, strichweise Schauer.
Die Schrumpfung der Kauftrast Die Preisdiktatur/ Gesenkte Gütertarife/ Das 4- Pfennig- Stück Die Metsenkung/ Die Reichssinchtsteuer
In der heute morgen ausgegebenen„amtlichen Verlautbarung" zur vierten, vom gestrigen 8. Dezember datierten Notverordnung stellt die Reichsregierung ihre wirtschaftlichen Ziele dar. Die Ver- schärfung der Weltwirtschaftskrise, das Absinken des Pfundes und anderer Währungen, der neu entfesselte Zollkrieg haben„einen starken Rückgang im deutschen Geschästsleben verursacht, der die Erzeugung, die Umsätze und den Verkehr immer weiter hat einschrumpfen lassen. Infolgedessen können nur sehr tiefe Eingriffe Erfolg versprechen, wenn das klar erkannte und unverrückbar feststehende Ziel erreicht werden sott, nämlich die Wetlbewerbssähigkeil der deutscheu Wirtschaft erneut zu stärken und die große Arbeitslosigkeit zu mindern". Abgesehen von der notwendigen Sicherung der Haushalte ver- folgt die neue Notverordnung deshalb„das Ziel, die Gesamtpro- duktion, Umsatz und Lebenshaltung des deutschen Voltes in jeder nur irgendmöglichen Weise zu e n t l a st e n. Um die Produktion zu entlasten, war an einer weiteren Senkung von Löhnen und Ge- hältern nicht vorbeizugehen. Wie aber schon bei den Beratungen des Wirtschaftsbeirats klar ausgesprochen wurde, ist eine Senkung von Löhnen und Gehältern ohne Sicherstellung gleichzeitiger und entsprechender Senkung der Preise untragbar, da sonst eine verhängnisvolle Schrumpfung der Kaufkraft die Folge wäre. Räch der Aufzählung der für die Preissenkung getroffenen Maß- nahmen— Miet-, Verkehrstarif-, Zins- und Preissenkungen— erklärt die Verlautbarung:„Erst nachdem durch Maßnahmen solcher Art ein wesentliches Abgleiten sämtlicher Preise sichergestelü war, hat sich die Reichsregierung zu dem erneuten Eingriff in Löhne und Gehälter entschlosien. Die schicksalhaste Verbundenheit von Löhnen und Preisen bleibt selbstverständlich auch für die Zukunft erhalten. Sollten heute noch nicht übersehbare Umstände eintreten, die die Wechselbeziehungen zwischen Löhnen und Preisen wesentlich ver- ändern, so wäre eine neue Lage entstanden. Gerade um eine unerträgliche Schrumpfung der Kaufkraft des deuk- schen Volkes zu vermeiden, wird die Reichsregierung es als ihre vornehmste Pflicht ansehen, darauf zu achten, daß der jetzige Stand von Löhnen und Gehältern nur bei einem entsprechend tiesgehaltenen Stande aller Preise auf» rechterhalten bleiben kann." Ueber die Besugnisse des «.Reichskommissars für die preisübersetzmig* wird gesagt:„Er kann mit dem Ziele der Preissenkung Vorschriften oder Anordnungen über alle Preise für lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs oder für lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs erlassen und wird feine besondere Aufmerksamkeit der Beseitigung überhöhter Preisspannen in den Preisen zuwenden. Der sachliche. Arbeitsbereich des Reichspreiskommissars ist dabei praktisch unbegrenzt. Er kann z. B. ebenso im Lebensmittelmarkt eingreifen wie überhöhte Preise für industrielle Erzeugnisse herabsetzen, die für Landwirtschaft und Gewerbetreibende sowie für jeden Haushalt von Bedeutung find. Er kann außerdem aber auch für angemessene Senkung der W e r k t a r i f e der Kommunen(Gas, Elektrizität u. ä.) sowie der Tarife für handwerkliche Leistungen (Reparaturen usw.) Sorge tragen. Es bleibt ihm überlassen, ob er auf freiwlllige Senkung durch die Betelligten hinwirken oder aber mit Zwang vorgehen will. Zur Senkung der Preise für Fahr- karten von Straßenbahnen. Kleinbahnen und Privateisenbahnen ist ein besonderer Anreiz dadurch gegeben, daß für den Fall der Er- Mäßigung der Fahrpreise die Beförderung? st euer ganz oder teilweise"zu erlassen ist. Das weitere Recht des Preiskommissars, Betriebe zu schließen, die sich seinen Anordnungen nicht fügen oder sonst die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, und die Befugnis, den Preisschilderzwang und die Pflicht zur Führung von Preisverzeichnissen in Läden und auf den Märkten einzuführen, kennzeichnen die Bewegungsfreiheit des Preis- kommrfsars. Eine straffe und doch unerträgliche Härten vermeidende Amtsführung des preiskommiffars vorausgefehl. darf mit Sicherhett erwartet werden, daß die Preisbildung damtt in Bahnen gelenkt wird, die der Vermögens- und Einkommenslage der weitaus meisten Schichten des deutschen Volkes angepaßt sind. Dabei darf eines von vornherein nicht außer acht gelassen werden: Die Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte liegen nach der ausdrücklichen Feststellung des Wirtschaftsbeirats der Reichsregierung unter dem allgemeinen Preisniveau. Wenn daher der Preiskommissar sich mit der Preisbeeinslussung für Lebensmittel (landwirtschaftliche Erzeugnisse) befassen wird, so wird es, wie schon der Wirtschaftsbeirat mit Entschiedenheit betont hat, dabei auf einen Ausgleich der Preise und eine Verringerung der in vielen Gegenden noch besonders hohen Preisspannen ankommen." Auf dem Gebiete der gebundenen preise wird erklärt, daß„alle Preise, die durch Kartelle, Syndikate und ähnliche Abmachungen sowie durch Verpslichtungsscheine und Liefe- rungsbedingungen gebunden sind, bis zum 1. Januar 1932 um mindestens 10 Proz. gegenüber dem Stand vom 1. Juli 1931 gesenkt werden. Dieses Verlangen beruht nicht auf einer Nach- Prüfung der in den einzelnen Wirtschaftszweigen zur Zeit be- stehenden Preishöhe.— eine solche individuelle Behandlung ist bei der Vielgestaltigkeit der hier in Betracht kommenden Verhältnisse vollkommen unmöglich. Es beruht vielmehr auf der Feststellung, daß die gebundenen preise im verlaufe der gegenwärtigen Depression den durch sie bedingten Senkungsteodenzen stärkeren Widerstand als die Preise des freien Marktes entgegengestellt haben. Werden die Preise nicht in dem geforderten Ausmaße herabgesetzt, so sind ihre Bindungen am 1. Januar 1932 nichtig. Die Senkung der Preise für Markenwaren, die gebunden sind, hat in der Weise zu erfolgen, daß der Preis durch das Zusammenwirken aller daran beteiligten Wirtschaftsstufen(Hersteller und Handel) gleichfalls um mindestens 10 Proz. bis zum 1. Januar 1932 gesenkt wird. Preis- empfehlungen, wie sie zum Beispiel im Handwerk, dem übrigen Leistungsgewerbe und im Einzelhandel häufig sind, dürfen im in- ländischen Geschäftsverkehr nur«rtellt werden, wenn die empfohlenen Preise entsprechend herabgesetzt sind. Um die ermäßigte Preislage
für die Zukunft nach Möglichkett sicherzustellen, ist angeordnet worden, daß die Erhöhung kartellgebundener Preise und die Ein- führung neuer Preisbindungen in der Zeit bis zum 1. Juli 1932 genehmigungspflichtig sind. Zuwiderhandlungen hier- gegen, wie auch sonstige Versuche, die Vorschriften dieses Kapitels zu umgehen, sind unter Strafe gestellt. Besonders geregelt sind die Preisbindungen in der Kohlen- und Kaliwirtschaft. Deren Zwangssyndikate haben mit Wirkung vom 1. Januar 1932 ihre Preise um 10 Proz. zu senken. Die Kohlen- syndikate und Kohlengroßhändler dürfen künfttg Einzelhändler nicht bestrafen, weil sie die durch örtliche Händlerorgani- sationen festgesetzten Kleinverkaufspreise nicht eingehalten haben. Für die Preisbindungen des Kohleneinzelhandels ist eine besondere Regelung vorbehalten, die der Reichskommissar für Preis- Überwachung erlassen wird. Dieser hat im übrigen auch die Be- fugnis, über die Auswirkung der allgemeinen Bestimmungen hinaus in die gebundenen Preise einzugreifen. Zur weiteren Förderung der Preissenkung, bei der der Wert des Pfennigs wieder stärker in die Erscheinung treten soll, hält es die Reichsregierung für geboten, ein 4-pfennigstück zu schaffen.„Es soll dazu dienen, den Zahlungsverkehr mtt Pfennig- rechnung zu erleichtern und soll vor allem auch der gesamten Be- völkerung immer stärker zum Bewußtsein bringen, daß bei Spar- samkeit im kleinsten eine Steigerung des Sparsinnes und damit der gesunden Grundlage des Wohlstandes zu erhoffen ist. Die Aus- prägung soll alsbald beginnen. Bei der Ausgabe des neuen Geld- ftückes soll das �Pfennigstück allmählich in entsprechendem Ausmaß eingezogen werden."
Zum Zwecke der
Metsenkung
wird jedem Mieter„ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Altbau oder Neubau, um Wohnungen oder Geschäftsräume, handett, das einmalige außerordentliche Recht gegeben, einen vor dem 13, Juli geschlossenen, über den 31. März 1932 hinaus laufenden Miet- vertrag vorzeitig zu dem letztgenannten Termin durch eine spätestens am 3. Januar 1932 dem Hauswirt zugehende K ü n d i- gung zur Auflösung zu bringen. Dieses Kündigung?- recht soll nur ausgeschlossen sein, wo der Hauseigentümer sich mit dem Mieter im Laufe des Jahres 1931 auf eine Senkung des Miet- Zinses um mindestens 20 Proz. geeinigt, also ihm einen Teil seiner wirtschaftlichen Sorgen bereits freiwillig abgenommen hat, oder wo der Vermieter auf besonderen Wunsch des Mieters kost- spielige Um- oder Ausbauten der Räume— insbesondere für Geschäftszwecke— vorgenoinmen hat und sich dafür eine längere Ver- tragsdauer hat garantieren lassen. Bei den Allwohnungen soll die Friedensmiele ab 1. Januar um 10 Proz. gekürzt, bei den Reubauwohnungen fall die Zinssenkung dem Mieter zugutekommen. Die Z�eichssiuchtsteuer. Gegenüber den Skeuerflüchligen, die ihren Wohnsitz im Ausland verlegen, und ein Einkommen von 20 000 M. und mehr oder ein vermögen von über 200 000 Al. haben, wird eine R e i ch s s l n ch t- st e u e r ausgeschrieben, die ein viertel des gesamten steuerpflichtigen Vermögen» betrage» soll. wer sich dieser Steuer ealzieht, dem wird die Rückkehr und mich nur der vorübergehende Aufenthalt im Inland unmöglich gemacht. Das Finanzamt soll einen Steuersteckbries erlassen: der Steuerflüchtling wird, wenn er dennoch auf deutschen Boden kommt, festgenommen. Sein ganzes Vermögen wird beschlagnahmt. Die Vermögensbeschlagnahme enthält u. a. das Verbot an alle inländischen Personen, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken. Der Steuersteckbries und die Vermögensbeschlagnahme werden unter Nennung des Namens des Steuerpflichtigen im„Reichsanzeiger", im„Kriminalpolizeiblatt" und in sonstigen geeigneten Blättern bekanntgegeben. Die Nichtzahlung der Reichsfluchtsteuer wird mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestraft. Neben der Freiheitsstrafe ist aus Geldstras« zu erkennen; der Höchstbetrag der Geldstrafe ist unbeschränkt. Die leitenden Angestellten von deutschen Unternehmungen, wenn sie formell ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber trotzdem im In- land die Geschäfte führen, sollen so behandelt werden, als wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, d. h. sie sollen unbeschränkt steuerpflichtig sein. Das gleiche gilt auch für die A u f f i ch t s r a t s m i t g l i« d e r, die im Ausland wohnen, aber vertretungsweise oder vorübergehend die Geschäfte eines Vor- standsmitgliedes im Inland führen. Um den Eingang der Steuern zu sichern, kann der Reichsminister der Finanzen anordnen, daß die Steuer bei beschränkt steuerpflichtigen Einkünften im Wege des Steuerabzugs, d. h. an der Quelle erhoben wird. Die Steuer für Wertpapiergeschäft«, die die Banken in sich ausgleichen, wird wieder eingeführt. Sie war vom 1. Januar 1924 ab außer Hebung gesetzt worden. Seitdem berechnen die Banken wenn sie Aufträge zum An- und Verkauf gleicher Papiere in ihrem Büro kompensieren, dem Bankkunden die Börsenumsatzsteuer und die Maklergebühr, wie wenn sie die Geschäfte an der Börse ausgeführt und einen Makler mit der Vermittlung beauftragt hätten. führen aber weder die Steuer an das Reich noch die Courtage an den Makler ab. Dies Verfahren hat u. a. auch den Nachteil, daß solche Geschäfte bei der Kursfeststellung nicht berücksichtigt wurden. Die Verordnung will dem Reich die entgangenen Steuerbettäge wieder zuführen. Die einfache Steuer soll aber nur dann erhoben werden, wenn ein Kursinakler von der Bank den Aufttag zur Ver- mittlung des An- und Verkaufs erhalten hat. Kompensiert die Bank aber nach wie vor in ihrem Büro, so soll sie verpflichtet sein, eine wesentlich höhere, auch die Courtage umfassende Steuer zu ent- richten. Hitler laßt„legal" schießen. Nazihorden als Versammlungssprenger. Görlitz , 9. Dezember. (Eigenbericht.) In einer am Montag abgehaltenen öffenttichen Versammlung der Sozialdemokratie kam es zu schweren Tumutten. National- s o z i a l i st e n gaben auf den Redner, den Reichstageabgeordueten Buchwitz, mehrere Schüsse ab. Ein Reichsbannermann wurde am Arm verletzt. Schließlich gingen die Nazis mtt Stühlen und Tischbeinen gegen die andersdenkenden Versammlungsteilnehmer vor. Drei Personen wurden schwer verletzt, etwa 40 leicht.