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Lohnsenkung auf Stand von-192? Tarisparieien sollen bis zum �9. Dezember zusammentreten
In dem K. Abschnitt der Notoerordnung wird die Lohnsenkung in der Form vorgenommen, daß nach Ansicht der Reichsregierung an den rechtlichen Grundlagen der kollektiven Arbeiterrechte nichts geändert wird". Aber einefühlbare Senkung der Produktions- kosten könne meist nicht ohne eine entsprechende Senkung der Löhne und Gehälter durchgeführt werden. Dabei glaubt die Reichsregie- rung, daß grundsätzlich auf den Stand zu einer Zeit zurückgegangen werden muß, in der nach Krieg, Inflation und Währungskrise ein gewisses Gleichgewicht erreicht war, d. h. auf den Stand im Anfang des Jahres 1327, ohne daß dabei in allen Wirtschafts- zweigen und in allen Einzelheiten genau die Lohnregelung zu diesem Zeitpunkt wieder erreicht werden müßte oder könnte." Die Reichsregierung ermißt die ganze Schwere dieser Maß- nähme, glaubt sie aber den Arbeitnehmern zumuten zu können, weil die Lebenshaltungskosten bereits erheblich gesunken sind. und zwar nach dem Lebenshallungsindex unter den Stand von 1327, und weil die Reichsregierung im Gesamtergebnis von ihren Maßnahmen eine weitere bedeutende Verbilligung der Lebens- Haltung erwartet, die auf die Dauer eine Senkung des Real- lohns verhindert. Die weitere Verbilligung der Lebenshaltung und damit die Er- Haltung des Reallohnes kann aber mir erreicht werden, wenn die Herabsetzung der Gesamtkosten der Wirtschast zu gleicher Zeit ein- tritt: ein allmähliches Absinken der Gestehungskosten würde nach den Erfahrungen eine schleunige Preissenkung nicht herbeiführen." Die Reichsregierung hat den Weg gewählt, die Senkung der Löhne und Gehälter in der Verordnung selbstunter Aufrecht- erhaltung der Tarifverträge im übrigen" vorzunehmen. Die laufen- den Tarifverträge sind danebenfür einige Zeit" verlängert worden,damit eine Beruhigung des Arbeitslebens eintreten und die erforderlich« feste Grundlage für den Wiederaufbau des Wirt- schaftslebens und die ihm entsprechende Versemerung des Tarifver- tragssystems geschaffen werden kann." Die Verordnung schafft deshalb mit Wirkung vom I. Januar 1332 unmittelbar eine Senkung der Löhne und Gehälter, und zwar grundsätzlich auf den Stand am 10. Januar 1927, indem sie für die Zeit vom 1. Januar 1932 an die damaligen geldlichen Lohn- oder Gehaltssätze an Stelle der heutigen als im Tarifverträge vereinbart gellen läßt. Da in den meisten Wirtschaftszweigen die Löhne und Gehälter feit ihrem Höchststand bereits einmal oder mehrere Male gekürzt worden find, würde die ausnahmslose Zurückführung auf den Stand vom 10. Januar 1927 im Durchschnitt noch eine Kürzung von etwa 10 bis 15 Proz. ausmachen. In einer Reihe von Wirtschaftszweigen würde die Kürzung aber erheblich über dieses Maß hinaus- gehen, was die Reichsregicrung nicht für erträglich hält. Die Verordnung bestimmt deshalb, daß im Höchstfall Senkun- gen um 10 Proz. und in den seltenen Ausnahmefällen, in denen feit dem 1. Juli 1931 keine Kürzung eingetreten ist, um 15 Proz. ein- treten dürfen. Dieselben Hundertsätze der Lohn- und Gehaltssenkung gelten auch für die Wirtschaftszweige, in denen am Stichtag, dem 10. Januar 1927, kein Tarifvertrag bestand. Sie gelten ferner für die Senkung der Löhne und Gehälter der Arbeiter und Ange- stellten des Kohlen- und Kalibergbaus, wo die besonders schwierige Wirtschaftslage und die besondere Bedeutung des Lohn- und Gehaltskontos für die gesamtwirtschaftlich notwendige Preis­herabsetzung zu«wer einheitlich bestimmten Lohn- und Gehalts- senkung nötigen. Bei ewer derartigen allgemeinen und scheinatischen Senkung der Löhne und Gehälter läßt sich die Entstehung gewisser Unklarheiten in dem neuen Aufbau der Löhne und Gehälter nicht vermeiden, die schnellstens beseitigt werden müssen, um Reibungen im Fortgang der Arbeit auszuschalten. Die Verordnung sieht deshalb vor, daß der neue Lohn- oder Gehaltsstand unverzüg- lich bis ins einzelne festgelegt wird. Zu diesem Zweck treten die Parteien jedes Tarifvertrages bis zum 19. Dezember 1931 zufammea. um die nach den Vor- schriften der Verordnung ab 1. Januar 19ZZ geltenden Sätze in einem Rachlrag zum Tarifvertrag festzulegen. Dabei werden sie Gelegenheit haben, etwa durch die Lohnherab- setzung entstandene Unebenheiten des Tarifoertrogs im übrigen durch Vereinbarung zu beseitigen. Falls die Tarifvertragsparteien in freier Verhandlung nicht zu der Festlegung gelangen, z. B. weil die Aenderung der Lohn- oder Gehaltssätze gleichzeitig« Aenderungen von Bestimmungen des Mantellarifvertrags nahelegt, über die sie sich nicht zu eimgen vermögen, muß die Klarstellung des Ergebnisses der Kürzungsvorschriften der Verordnung durch eine Behörde erfolgen. Die Verordnung sieht hierfür die Schlichter als die geeigneten Stellen vor. Sie treffen ihre Festsetzungen endgültig und bindend gegenüber allen Beteiligten. Im allgemeinen werden sie lediglich die Sätze festzusetzen haben, die sich aus den entsprechenden Vorschriften unmittelbar ergeben. In Ausführung des Zweckes der Verordnung, den allgemeinen Lohn- und Gshaltsstand vom 10. Januar 1927 wieder einzuführen, können sie aber in Ausnahme- fällen die etwaigen Widersprüche bereinigen, die sich aus inzwischen eingetretenen Aenderungen des Systems der Entlohnung ergeben können. Sie können z. B. bei der Festsetzung der Sätze berücksichtigen, daß die Löhne oder Gehälter des Wirtschaftszweiges im Januar 1927 untef der Voraussetzung des Bestehens von Sozialzulagen bestimmt waren, die heute nicht mehr vor­gesehen sind; sie können weiter beispielsweise Akkordberechnungsmethoden ändern. die im Manteltanfvertrag mit Rücksicht auf die heutigen Lohnsätze vereinbart sind, für die neuen Sätze aber oftensichtlich nicht mehr passen. Die Schlichter haben auch die Möglichkeit, in Fällen, in denen am 10. Januar 1927 kein Tarifvertrag bestand und deshalb nach der Verordnung eine Kürzung der Löhne oder Gehälter-von zehn oder fünfzehn Prozent eintreten muß, von diesen Kürzungs- sätzen abzuweichen, wenn durch ihre unmittelbare Uebernahmc eine mit dem allgemeinen Lohn- und Gehaltsstand im Januar� 1927 offensichtlich nicht vereinbare Regelung geschaften würde. Sie können schließlich auch die Lausdauer der Tarifverträge bis zum 30. September 193? verlängern, wenn das für die ruhige Fortentwicklung des Wirtschaftszweiges erforderlich erscheint und die Verhältnisse genügend übersehbar sind Da durch die Herabsetzung der Löhne und Gehälter im Lauf des Tarifvertrages keine Aenderung eintreten soll, trifft die Verord- nung auch Vorsorge dafür, daß die neuen Sätze mit größter Be- schleunigung im Rahmen eines im übrigen allgemeinverbindlichen Tarifvertrages ebenfalls allgemeinverbindlich werden. Sie beschränkt dieses verkürzte Verfahren der Allgemeinverbindlich- ertlärung aber auf die Fälle, in denen dem Reichsarbeitsminister
von der Aenderung unverzüglich Kennwis gegeben wird: andern- falls müssen die Parteien das regelmäßige Verfahren in den Kauf nehmen. Das geschilderte Verfahren der Lohnsenkung gilt nicht für die Arbeiter und Angestellten, deren Löhne oder Gehälter nach den Vorschriften der Verordnung bereits im Zusammenhang mit der Krüzung der Beamtengehälter gesenkt werden. Ueber die augenblickliche Lohnsenkung hinaus erstrebt die Reichsregierung eine »Verfeinerung des Tarifvertragsfyflems". Zu diesem Zweck müssen nötigenfalls einheitliche Tarifverträge in getrennte Vereinbarungen für einzelne Gebiete oder Wirtschaftszweige zerlegt werden. In den Tarifverträgen sollte ferner in geeigneten Fällen die Möglichkeit geschaffen werden, eine vorübergehende, besondere Notlage einzelner Be- triebe angemessen zu berücksichtigen. Die zeitliche Dauer der tarif- vertraglichen Bindung muß den Bedingungen des Einzelfalles vor- sichtig angepaßt werden. So wertvoll langfristige Abschlüsse zur Schaffung sicherer Produktionsgrundlagen der Wirtschaft und zur Sicherung des Lebensbedarfs der Arbeitnehmer sind, so not-
wendig erscheint es andererseits im beiderseitigen Interesse, in Zeiten schwerer wirtschaftlicher Erschütterungen die rechtzeitige Be- rücksichtigung unvorhergesehener wichtiger Aenderungen der Ver- Hältnisse zu ermöglichen. Diese Grundsätze werden in erster Linie von den Tarifvertragsparteien selbst bei ihren Ver- Handlungen in die Praxis zu überführen fein. Der Reichsarbeits- minister wird zwar auch die Schlichtungsbehörden mit entsprechen- den allgemeinen Richtlinien versehen, ihnen darin aber auch nahegelegen, die Verantwortung für die tarifoertragliche Rege- lung noch mehr als bisher den Beteiligten selbst zu über- lassen. Insbesondere soll die Verbindlichkeitserklärung eines Schiedsspruches in der Regel nur da erfolgen, wo wichtige gesellschaftliche Interessen zur Anwendung dieses letzten staatlichen Mittels nötigen, wo die eine Seite tarif- vertragliche Vereinbarungen grundsätzlich ablehnt oder wo die Be- fürchtung gerechtfertigt ist, daß ein tarifvertragloser Zustand zu un- erträglichen sozialen Härten oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen würde. Die Gehaltssenkung im Staat. Die vom 1. Januar ab vorgesehene Gehalts- und Lohnsenkung bei den Beamten, Angestellten und Arbeitern beträgt 10 Proz. Da die Kürzung bei den Beamten und Angestellten an den vor den bisherigen Kürzungen festgesetzten Dienstbezügen vorgenommen wird, ist in der Verordnung ein Kürzungssatz von 9 Proz. vorgeschrieben: dieser Satz bedeutet jedoch eine Kürzung der jetzigen Bezüge um etwas mehr als 10 Proz.
Volkskunst im Gchitter-Theater AiebergallsDatterich  "
Darmstadt  , wo 1815 der Musikersohn Ernst Elias Niebergall  zur Welt kam, wurde schon von den Vorfahren des Naziassessors und Hochverräters Best bevölkert. Di« Reaktionsbestien kastelten den schwarzrotgoldenen Burschenschaster und Theologiestudenten Ernst Elias   ein. Ms sie ihn freiließen und ihm die Karriere eines geistlichen Steißpaukers gestatteten, hatte sich Niebergall   schon das Kneipen, man kann auch sagen das Sausen angewöhnt. So geschah es, daß sein« schwachen Lungen nicht lange atmeten. Erst 28 Jahr« alt, starb er und hinterlieh der hessischen Nachwelt die Posse vom Datterich  ", der ein Ebenbild des Niebergall   war, ein ewig be- trunkener Faxenmacher, ein Schuldenmacher, ein ziemlich geringe!- tes und rügenwürdiges Gewürm. Doch hinter der Verluderung verbarg sich das Volksdramatikergenie, ein herrlicher Spottvogel, ein Aufschneider und Nassauer von Gottes Gnaden, der die Spießerei und Krähwinkelei in all ihrer Lächerlichkeit entlarvte. DerDatterich" ist Volksposse im Dealett. Di« Typen kommen aus dem Volkskalender, sie sind saftig und mit Lächerlichkeit ge° spickt. Vom dämlichen und verliebten Handwerksburschen bis zum süßen Backfisch und der Klatschtrine und zum Haustyranncn und stumpftinnigen Polizeibüttel ist alles glänzend gesehen. Das Maul- und Herzenswerk wird forsch aufgedreht. Und Hauptnuminer ist Datterich   selbst, der schließlich die Strafe für sein hundsföttisches Schweineleben empfängt. Diesen spiritusgeladenen, liebenswürdigen Bösewicht spielt Theodor Laos, der sonst im Tragischen wirkt, mit überraschender Beweglichkeit. So luftig, anmutig verkommen und pfiffig stolziert er durch seine Sünden, daß ihm das Lachen im Sturme zufließt. Er bringt groß« Stimmung des Vergessens und eine Ausgelassenheit, die für Stunden den Nowerordnungskmmner wegwischt. Ludwig Donath  , Leibelt, Satte Belke und andere, die stur in Epi- soden erheitern, stehen ihm bei. Ein bißchen zu selbstgefällig, zu vergessen auf Pointen, zu breib- spurig. Aber das ist Schuld des Regisseurs Lindtberg, der vermeint, er müßte mit schleppender und allzu gründlicher Gemütlichkeit das behagliche Spiel der Witze vor sich gehen lassen. Die Beflügelung wäre besser gewesen. Dabei ist der Regisseur schüchtern. Die tolle Prügelszen«, das alle, herrliche Bravourstück der Bolksposse, macht er tot, da er sie fast ganz in die Kulissen verlegt. Soll schon im Lachen getobt werden, dann muß auf der Bühne das edle Hinterteil des prächtigen Säufers Datterich   mtt allen Ehrungen und als weit
sichtbare Augenweide oerfohll werden. Immerhin, die überraschten und amüsierten Leute waren auch mit dieser Unterschlagung eines allzu noblen Regisseurs einverstanden. » Es heißt noch immer, das Schillertheater soll geschlossen wer- den und das Schicksal der Krolloper teilen. Die Behörden mögen sich darüber klar sein, daß sie durch Verwirklichung solcher Attentats- pläne einen weiteren Schritt auf dem Wege zur Zerstörung unserer Kultur tun werden, einen Schritt, der auch mit wirtschaftlichen Not- maßnahmen nicht begründet werden darf. Denn alle Informierten sind sich darin einig, daß die ökonomische Führung des Schiller- theaters den Staatssäckel am wenigsten belastet. Ein Wichtigstes wird bei diesen Anschlägen übersehen: die Privattheater wackeln und wanken immer mehr. Eben ist wieder die Direktion Dr. Klein zusammengebrochen. Das bedeutet: Unter- nehmer, die weder nach Kunst noch nach Kulturzielen fragen, son- dern mit den Resten ihrer Kreditfähigkeit eins nach dem anderen der allen Sprechtheater in zweifelhafte Operettengeschäfte verwan­deln, siedeln sich in den verlassenen Theaterwüsten an. Das Sprech- thegter, das Jdeentheater, das Seelentheoter, das Zeittheater, kurz alles, was erzieht und veredelt, verschwindet mehr und mehr. Da selbst diesen gerissenen Operettenspekulanten, die einig« ihrer Stars verwöhnen, die übrigen Künstler jedoch immer tiefer ins Prole- tariat hineintreiben, eines Tages auch die Spekulantenmittel ent- rissen sein werden, ist mit mathematischer Sicherheit der Ruin der meisten Berliner   Privattheater vorauszusagen. Und dann? Dann hat dör Staat der Bühnenkunst die große Nothilfe zu leisten, dt« er den verkrachten Banken auch nicht ver- sagte, es sei denn, ee wird als Notverordnung bestimmt, daß im Land« Preußen die Theaterkunst vollkommen auszusterben hat. Hauptleidtragender dieser Katastrophe wird allein das Volk fein, das schon genügend benachteiligte Volk. Uebrig bleiben werden nur einige Amüsiertheater für die letzten wohlhabenden Snobs. Das Volksthsater wird ganz und gar ausgespielt haben. Di« geistige Armut der Müssen wird dann ebenso drückend sein wir die wirt- schaftlich«. Noch ist es Zeit, das zu verhindern. Und nach einem Abend, der das künstlerische Recht des Schillertheaters wiederum bewies, wird noch einmal aus besorgtem Herzen der Alarmruf ausgestoßen im Namen des kunstliebenden Volkes. Max Hochdorf  .
Gegen Ehebruch versichert." Wallner-Theater. Ein Schwank, noch bewährten Mustern gearbeitet, mit Ver- wechslungen und Situationskomik. Aber die Komik ist matt, und der Dialog kommt über billige Witze nicht hinaus, er quäst sich dahin, ohne an Schlagkraft zu gewinnen. Peter P i r p o n t hat kein« neue Idee, er variiert nicht einmal die gewohnten Figuren. Wieder liebt der alle Herr Seitensprünge, wieder ist der Schwieger- söhn nur noch Schüchternhest, wieder beherrscht ein aller weiblicher Drachen das Haus. Wozu soll die Aufführung des Schwankes dienen? Di« Berliner   Bühnen, gleichgültig, ob sie im Osten oder Westen liegen, haben keine Stücke, d. h. die Direktoren verfügen über keine Initiative, neue dramatische Möglichkeiten zu entdecken. Ein einigermaßen kluger Geschäftsmann bietet angestaubte Modewaren von vorgestern auch nicht als neueste Novität an, und die deutsche Lustspielmanufaktur arbeitet hauptsächlich mit Typen einer ver- gangenen Zeit, die einmal, als die Schönthans und Mosers schrieben. modern waren. Daß sich die Menschheit geändert hat, wird in dieser Branche vergessen. Aber neue Typen fordern, hieße wohl die Begabung der meisten Schwankfabrikanten überschätzen. Der wirffchaftliche Rückgang der Theater liegt nicht allein in der allgemeinen Krise, sondern auch darin, daß die angebotene Ware kein Interesse findet, daß das Theater immer mehr zu einem Antiquitätenladen wird.> Die Aufführung gefiel sich in Uebertreibungen. _ F. Seh. Eine Nacht im Grand Hotel." Eapitol. Sonst träumen nur die kleinen Mädchen ihr« Wunschträume im Film zu Ende. Hier ist es umgekehrt, der junge Mann, der nur noch von Pfandleihers Gnaden besteht und sich nun vom Film seine große Sehnsucht nach einer schönen Frau und dem Leben der großen Welt erfüllen läßt. Man denkt immer, daß er einmal aus seinem Traum erwachen wird und Otto S t r a n s k y neben dem stets wiederholten Schlager von demBaby" undDu, Du, Du", jetzt frei nach OffenibachEs war ein Traum" anstimmen wird. Aber nein, wir sollen das alles für Wirklichkeit nehmen, wie der junge Mann das Ziel seiner Träume im Grand Hotel erblickt, mit allen möglichen Schlichen ihre Bekanntschaft nwcht und dank genialer
Pumpereien mit ihr einen Abend verbringt und ihr Herz erobert, wie sie ihre reichen Freunde ihm zuliebe aufgibt und er schließlich als Sieger auf der ganzen Linie dasteht. Max N e u f e l d hat sich in das Milieu eines Luxushotels förmlich verliebt und kann sich nicht genug tun, es in seinem ganzen Glanz« vorzuführen. Schließlich müssen sogar noch die Fürstentümer herhalten. Der einzig« Gewinn des Abends ist Martha Eggerth  , eine wirtlich entzückende und charmante Frau(die sich schon vorher durch ihr persönliches Austreten mit ihrem Schlager beim Publikum eingesungen hat). Sie ist die Fee des Märchens, und Ulrich B e t t a c ihr bald frecher, bald stammelnder Verehrer. Max Schipper, Kurt G e r r o n und Karl E t l i n g e r sind die Ge- fährten dieser Himmelfahrt, elfterer als treu besorgter Freund, die anderen als die geldgesegneten Verehrer. Willi P r a g e r ver- mittell die Vekanntschast mit einem engelhaften Geldverleiher, r. Thealerdireklor klein gibt aus. Das Lessingtheater   wird wieder an seine Besitzer, die Rotters, zurückfallen. Der bisherige Pächter, Direktor Klein, kann es nicht weiterführen. Der letzte Ver- sagerImmer erst den Anwalt fragen" wird heute zum letztenmal gespielt. Dann bleibt das Theater bis Weihnachten geschlossen. Klein, der als Reibarogründer und Reinhardfftellvertreter eine Zeitlang sehr groß war, hatte beim Berliner   Publikum schließlich keinen Erfolg mehr. Er will jetzt auf Gastspielreisen gehen. Abendführungen im Museum. In den Staatlichen Museen bat die Vorderasiatische Abteilunq mit großem Ersolg den Verhich gemacht, die beiden Babvlon-Säle künstlich zu beleuchten, heute abend Uhr wird der Vortrag über Babylon   wiederholt. In der Berliner Sezession   spricht Donnerstag 8.80 Uhr, vudapester Straße 10, zugunsten der Künstlerhilfe Pros. Emil O r l i k überReise« eines Malers in das alte Japa n". 2. Werbekonzert der Kunstgemeinschast Rosebery d'Arguto Freitag, 8 Uhr, im Lvzeum Berliner Str. 10(Hermannplay). Zum Vortrag gc- langen Gemischte und Kinder-Volkschöre sowie Chorgesang mit Tanz- bewcgung. Eintritt: Erwachsen 25 Ps., Kinder 10 Pf. So macht mau selbst Schallplatten. Freitag, 8.15 Uhr. hält im Rahmen der Urania-Borträge yng. Heinrich K l u t h im Haus der Technik einen Experimental- und Lichtbildervortraa überDie tönende S ch r i s t". Während des Vortrags wird das Aufnehmen von Schall  - platten nach verschiedenen Verfahren vorgeführt. In der Volksbühne findet Sonntagvormittag 11.30 Uhr eine Aufführung von Karl Kraus  'Die Unüberwindlichen" in der Inszenierung des Leipziger Komödienhauses statt, an der der Autor persönlich mitge- wirkt hat. Musik in der Wirtschastskrise." Der vom Zentralinsfitut für Er­ziehung und Unterricht veranstaltete Ausspracheabend findet ieyt Freitag, 8 Uhr, statt. Außer den Referenten Prof. Georg Schünemani, lWie können wir der Arbeitsnot in der Musik steuern?) und Arnold Ebel  lWirsschaft und Musik") werden eine Reihe Musikpädagogen und Musiker dys Wort ergreifen.