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es handelt sich um rund 40 Proz. aller BBG.- Kunden, die bisher schon die Sammelfarte benutten und daher für die Einzelfahrt nur 20 Pf. zu bezahlen hatte wird überhaupt keine Berbilligung gefchaffen.

Der Beschluß des Aufsichtsrates, den Preis der Sammelkarte auf 95 Pf. festzusetzen, bedeutet praktisch die Abschaffung des so schnell populär gewordenen Fahrscheines. Denn wer wird sich fünftig schon noch die Sammelfarte faufen, wenn er dabei nur noch 1 Pf. pro Fahrt sparen fann, dafür aber der BVG. 95 Pf. vorausbezahlen muß. Der Aufsichtsrat der BVG. hat hier zweife! los einen voreiligen Beschluß gefaßt, ohne sich über die schweren Auswirkungen vollkommen im flaren zu sein. Es wird notwendig sein, im Aufsichtsrat sich mit dem ganzen Kompler noch einmal gründlich zu befassen.

Die Herabsetzung der Anleihezinjen spielt, entgegen den Behauptungen in einem Teil der Breffe, bei der BVG. leider feine ausschlaggebende Rolle, da es sich in der Hauptsache um Gelder handelt, die unter das Stillhalteabtommen fallen und von der Zinsherabsetzung nicht berührt werden. Wie wir hören, wird sich auch noch Preiskommissar Dr. Gördeler eingehend mit dem Preisabbauprogramm der Verkehrs- Gesellschaft beschäftigen.

Buchthausanträge gegen Mordbuben

Der Staatsanwalt hält Totschlag, aber nicht Mord für erwiesen

T

Im Mordprozeß gegen die Nationalsozialisten, die in der| gehört, mit welch verbrecherischer Leichtfertigkeit man aus entgegen­Silvesternacht die Parteigenossen Willi Schneider   und Graf gefeßter politischer Ueberzugung die Berechtigung herleitet, über das erschossen, hielt heute Staatsanwaltschaftsrat Dr. Fischer die An. Leben seiner Mitbürger zu entscheiden. Wenn Sie wollen, daß das flagerede. Er bedauerte, daß die Tat in der Silvesternacht vorigen zur Regel werde, dann urteilen Sie milde. Wenn Sie wollen, daß Jahres so spät ihre Sühne findet. Die Angeklagten, die den es endlos so weitergeht, heute, morgen, übermorgen, so billigen Sie feigen Mut zur Tat hatten, besaßen aber nicht den Mut, für den Angeklagten milbernde Umstände zu. ihre Tat einzustehen; sie waren geflüchtet, und zwar nicht ins Blinde hinein, sondern nach einem wohlgefaßten Plan mit Unterstützung ihrer Gesinnungsgenossen. Trotz der vielen Monate, die vergangen sind, ist es in der Verhandlung gelungen, volle Klarheit über die Ereignisse jener lutigen Nacht zu erhalten, nicht zuletzt, da sich diese Ereignisse unauslöschbar in dem Gedächtnis der durch die Tat Betroffenen eingegraben hat. Selbst

die

bodenlose Berlogenheit der Angeklagter

Abgelehnter Mißtrauensantrag Lügen haben sie zur Wahrheit verholfen.

Die Grubenkatastrophe von Mont Cenis  .

Der Preußische Landtag   lehnte heute mittag in namentlicher Abstimmung den deutschnationalen Mi trauensantrag gegen den neuen Finanzminister Dr. Klepper mit 217 Stimmen der Regierungsparteien gegen 177 Stimmen der vereinigten Rechts- und Links opposition ab.

Vorher begründete Abg. Otter Bochum( Soz.) die sozialdemo fratische Anfrage über die Schlagwetteregplofion auf der Zeche Mont Cenis am 19. Oktober d. J., die 17 Berg­arbeitern das Leben fostete und bei der 26 mehr oder weniger schwer verletzt wurden. Der Redner wies darauf hin, daß als lokale Ursache die Zündung der Schlagwetter burch eine elettrische Gruben­lampe anzusehen ist. Aber obwohl die Betriebsleitung wie die Berg: behörde auf festgestellte Schlagwetter aufmerksam gemacht wurden, ist das Unglüd nicht vermieden worden. Der Grund dazu liege in dem schon so oft gegeißelten Antreiberin stem, bas den Bergarbeitern zu den nötigen Sicherheitsmaßnahmen keine Zeit laffe. Gerade auf der Grube Mont Cenis   stand dieses System in höchster Blüte. Der Redner führte geradezu erschütternde Beispiele an, die beweisen, daß im ganzen Ruhrbergbau das Antreibersystem herrscht. Die Arbeiter sind gezwungen,

unter ständiger Drohung mit der Kündigung Mehrarbeit zu Leiften,

so daß ihnen kaum einmal Zeit zu Frühstückspausen bleibt. Erst mit der Beseitigung dieses Antreibersystems würden die Quellen für diese furchtbaren Grubenfatastrophen verstopft werden. Deshalb müsse die Bergbehörde ihre Aufmerksamkeit auf diese Erscheinung

Ienfen.

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war nicht in der Lage, die Wahrheit zu vermischen, gerade durch diese Lügen haben sie zur Wahrheit verholfen. Der öffentliche Anfläger rekonstruiert darauf in furzen Rügen   die einzelnen Vor­fommt, dem Willi Schneider   zum Opfer gefallen ist, schluchzt der gänge jener Nacht. Als er auf den tödlichen Schuß zu sprechen Bater Schneider auf. Der Staatsanwalt stellt feft, daß in dem Augenblid, als die Angeklagten Kollah, Becker und Hauschke vor dem Schneiderschen Lokal erschienen sind, eine Schlägerei nicht mehr im Gange war, im Gegenteil vollkommene Ruhe herrschte. Der einzige Grund, weshalb Beder in den Laden gegangen fel, war der, daß von den Dreien

ganz bewußt ein Ueberfall auf den Laden vollführt werden sollte. Ein Toter war ihnen nicht genug, es fiel auch ein zweiter Schuß, ein zweiter Toter lag auf der Straße. Die Beweisaufnahme hat unverrüdbar ergeben, daß Beder es gewesen sei, der den Schuß auf Willi Schneider   abgegeben hat. Es ist nicht wahr, daß er in Notwehr gehandelt hat; fein Beuge hat beſtätigen können, daß Willi Schneider   gegen ihn das Stuhlt ein geschwungen hat. Rollag Behauptung, er habe u gleicher Zeit mit Beder einen Schuß abgegeben, ist erlogen. Gegenüber Kollah' Unglaubwürdigkeit verlohne es sich nicht, auch fein ganzes Verhalten im Laufe der Nacht bewiesen, daß er Beders nur ein Wort zu verlieren.( Kollag lacht!) Kollag hat durch Tat bewußt gewollt hat; er hat ihn zum Schneiderschen Laden geführt, er wußte, daß Becker eine Waffe befizt, er wußte, was vorangegangen war, fannte seine Kameraden und mußte sich sagen, was geschehen würde.

den Inhalt seiner Briefe als auch seine Selbstbezichtigung gegen­Hauschke ist der Tötung des Graf überführt, sowohl durch über den Angeklagten Rollag, Beder und Weber.

gung schuldig gemacht. Der Angeflagte Bressel hat gewußt, daß Die Angeklagten Porath und Weber haben sich der Begünsti. gegen das Waffengeset schuldig gemacht. sein Waffenschein nicht genügt, er hat sich des Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht.

Es ist gefragt worden, weshalb die Staatsanwaltschaft nicht An­

Ein Regierungsvertreter beantwortet die sozialdemokratische Große Anfrage mit der Darstellung der Ursachen der Katastrophe, die über eine Schlagwetterexplosion auch noch zu einer Kohlen- flage wegen Mordes erhoben hat. Auch die Staatsanwaltschaft hat ftauberplosion geführt hätte. Die Sicherung durch elektrische stauberplosion geführt hätte. Die Sicherung durch elektrische Lampen werde nach diesem Unglücksfall erneut nachgeprüft und weiter ausgebaut werden. Das Betriebstempo sei nicht überspannt gewesen. Das Rettungswert sei mit Umſicht und Schnelligkeit durch geführt worden.

Die Berhandlung geht weiter.

Gachsen gegen die Notverordnung.

Beschluß des Landtags.

Dresden  , 18. Dezember.( Eigenbericht.) Der Sächsische Landtag   nahm am Donnerstag einen Antrag an, worin gegen die Teile der Notverordnung, die eine einseitige Belastung der breiten Massen bedeuten, der schärfste Protest ein­gelegt wird. Der Antrag fordert, die Regierung solle in Berlin  die rasche Beseitigung dieser einseitigen Belastung perlangen. Ferner nahm der Landtag einen Antrag an, worin verlangt wird, die sächsischen Sondermaßnahmen, die über die Be­stimmungen des Reiches hinausgehen, wie z. B. die Beförderungs­sperre und die Aenderung der Besoldungsordnung wieder zu be­seitigen. Der Landtag vertagte sich bis zum 19. Januar.

Flugfatastrophe in Amerika  . Zusammenstoß zweier Militärflugzeuge.- Drei Zote. New York  , 18. Dezember. Wie aus Mount Clemens im Staate Michigan   gemeldet mird, stießen beim Geschwaderflug amei amerikanische   Militär­flugzeuge zusammen und stürzten ab. 3 wei Leutnants und ein Unteroffizier wurden hierbei getötet.

Bugzufammenstoß in Ostpreußen  .

Königsberg  , 17. Dezember.

Auf Bahnhof   Maldeuten fuhr gestern die Lokomotive eines Güterzuges einem aus Richtung Allenstein   einfahren­den Personenzug in die Flante. Dabei entgleisten beide Lokomotiven, der Padwagen und ein Wagen des Personen­zuges. Der Lokomotivführer Ruch aus Allenstein   und eine mit reisende aus Sassen( Ostpreußen  ) wurden schwer verletzt, leicht ver­legt wurden zwei Personen, darunter ein Reisender mit Namen Ludwig Seng aus Klengen   im Schwarzwald  .

Schweden   unter schweren Schneestürmen. Stocholm, 17. Dezember.

In ganz Schweden   müteten schwere Schneest ürme, die großen Schaden angerichtet haben. Telephon, Telegraphen und elektrische Leitungen find vielfach gestört worden. Die Telegraphenverbindungen mit Deutschland   und Finnland   wurde gänzlich unterbrochen. Große Teile der

Etadt Wisby   liegen, da die Elektrizitätsleitungen teilweise zer stört sind, im Dunkeln. Ein Schiff mit fünf Mann Besagung wurde vom Sturm abgetrieben und konnte bisher nicht geborgen werden.

die Frage ernstlich erwogen, ist jedoch zu dem Ergebnis gekommen, daß nach Lage der Sache eine Tötung mit Ueberlegung nicht vorliege; zum gleichen Ergebnis war sie bereits früher des öfteren auch in anderen ähnlich liegenden Fällen gelangt. Das Er. gabnis der Berhandlung fonnte an der Stellungnahme der Staats anwaltschaft nichts ändern.

Der Brogeß, ber fich in biefem Saale vor uns abgerollt hat, hat wieder einmal mit aller Deutlichkeit gezeigt,

wohln wir fommen. wenn unfertigen Burschen Waffen in die Hand gedrückt und sie dann auf die Menschheit losgelassen werden. Wir haben es hier mit einem Verbrechen zu tun von so beifſpiel­lofer Dreiftigkeit, baß sie jeber Beschreibung spottet. Wir haben

Die Eifersuchtstragödie von Koburg.

Oberstleutnant von Brodorotti freigesprochen.

Vor dem Schwurgericht Koburg   steht der 63jährige Oberst­leutnant Georg von Brodoroffi, der in einem Worfwechsel am 9. Oftober seine Frau erschossen hat.

Wenn Sie aber nicht wollen, daß es so weitergeht, wenn Sie mit mir der Ueberzeugung sind, daß es unerträglich ist, wenn Verbrechen gegen das Leben unter dem Deckmantel politischer Ueberzeugung begangen werden, so verhängen Sie harte Urteile,

dann verjagen Sie den Angeklagten jede milde.

Die Angeflagten Becker, Hauschte und Kollag verdienen feine Milde, sie haben während der Verhandlung teine Spur von Mitleid mit den Eltern ihrer Opfer gezeigt, einen Funten Reue, sie haben acht Tage lang hier im Ge­richtssaal gegrinst. Selbst bei der Vernehmung der Mutter und des Vaters des einen Opfers haben sie gelacht! Sie sind aus die sie aus ihrer Organisation ableiten, in den Schneiderschen Laden eigener Machtvollkommenheit oder aus der Machtvollkommenheit, eingedrungen, sie haben den Sohn aus der Familie her. ausgeschossen, links die Mutter, rechts der Bater. Und zu alledem verlacht der Angeklagte Hauschke in seinem Briefe das Gericht: Ich spreche dem System", heißt es da, das Recht ab, mich für die Tat zur Berantwortung zu ziehen. So hat er das Urteil über sich besiegelt.

Ich beantrage:

fünf Jahre Ehrverluſt; gegen Beder wegen Totschlags zehn Jahre Zuchthaus und

Chrverlust; gegen Hauschke neun Jahre Zuchthaus   und fünf Jahre

verlust, gegen denselben wegen Begünstigung sechs Monate Ge­gegen Rollag fechs Jahre Zuchthaus   und fünf Jahre Ehr­fängnis; beide Strafen find zu einer Gesamtstrafe von sechs Jahren

einem Monat Zuchthaus   zusammenzuziehen.

Begünstigung je sechs Monate Gefängnis; gegen Bresser Ich beantrage ferner gegen Porath und Weber megen fängnis. wegen Verstoß gegen das Waffengeset zwei Jahre Gea

Den Angeklagten Kollag, Becker und Hauschke ist plötzlich das Lachen vergangen.

Das Wort erhält sodann der Vertreter der Nebenklage Rechts­anwalt Dr. Joachim. Der Nebenkläger hebt die grenzenlose Ge­meinheit der Tat hervor, dem zwei unschuldige friedliche Menschen zum Opfer gefallen sind. Aus bloßer Lust am Morden sind die Eltern ihrer einzigen Kinder beraubt worden. Man stehe augen­nicht um einen politischen, sondern um einen ganz gemeinen blicklich geradezu in einer Bürgerkriegspindhose; es handle, sich hier Mord. Auch der

Bater des ermordeten Schneider

erhebt sich, um einige Worte für seinen Jungen zu sagen. Er führt aus: ,, Jch hätte mich dem Prozeß nicht als Nebenkläger angeschlossen, wenn mein Junge im offenen Kampfe auf der Straße gefallen wäre. Wer auf der Straße in den Kampf eingreift, muß mit der Möglichkeit rechnen, sein Leben zu lassen. Wir Sozialdemokraten haben es stets so gehalten. Meine Gäste und ich waren zu meinem Laden zurückgegangen im Gefühl, daß die Schlägerei zum Glück verhältnismäßig unblutig verlaufen ist. Um so finnloser war aber bie furchtbare Bluttat, bie hinterher geschah. Wenn mein Junge dem Reichsbanner angehört hat, so nicht aus Cust am Randalieren, son­dera bloß, um das zu verteidigen, was fein Vater in 30jähriger Arbeit mitaufgebaut hat."

sämtliche Anwesenden einen tiefen Einbrud. Die schlichten Worte, gefaßt und ruhig gesprochen, machten auf

wendung des§ 51 RStGB. gegeben find. Der Staatsanwalt hatte den Angeklagten als verantwortlich bezeichnet und unter Zubilli­gung mildernder Umstände zwei Jahre Gefängnis be­antragt.

Aus der Berhandlung ergibt sich, daß die Che anfangs har. Der Herr Gnadenbeauftragte.

monisch war und erst durch das Dazwischentreten des Freundes der Frau, eines Herrn von Metsch, unglücklich wurde. Frau von Bro­dorotti, die fast 30 Jahre jünger als ihr Mann war, sei nach Aus­fagen der Zeugen ihrem Freund direkt nachgelaufen. Der An­geklagte schilderte in seinem Berhör die Ereignisse vor der Tat. Die Aeußerung seiner Frau, daß ihr der Freund lieber sei als ihr Mann und die Kinder, habe ihn so in Aufregung gebracht, daß er zum Ge­mehr gegriffen habe. An die Tat selbst fönne er sich nicht er­innern. Von Brodorotti bestreitet entschieden die Tötungsab­ficht.

Eine Tochter sagt aus, daß ihr Bater seit dem letzten halben Jahr schwermütig gewesen sei. Der als Zeuge vernommene Erfte Staatsanwalt erklärte, daß das Verhalten des Angeklagten nach der Tat nicht natürlich gewesen sei, während der Gerichtsarzt die Meinung vertrat, daß von Brodorotti bei Begehung der Tat nicht| ganz zurechnungsfähig gewesen sei. Der Landfrankenhaus direktor hat bei dem Angeflagten eine tiefe physische Störung und eine Schrumpfniere festgestellt, die Zustände hervorrufen fönnen, die an Geistes tranfheit grenzen.

Zuchthaus für einen, der Mütter und Ehefrauen betrog.

Der Schauspieler" Dide ist 38 Jahre alt und wegen Bes trügereien verschiedenster Art vielfach, auch mit Zuchthaus, vor bestraft. Fünfzehnjährig verließ er das Haus seiner wohlhabenden sein Vater war Fabrikant und bald war es um ihn geschehen. Ohne Halt und Beruf wurde er hin und her geworfen, zwischen Verbrechen und Gefängnis.

Eltern

-

J

Dide nugte die Zeit seines legten Aufenthalts im Gefängnis Tegel   sehr gut aus, schmiedete Pläne, sammelte Material, ließ fich von seinen Mitgefangenen eingehend ihre persönlichen Verhältnisse und Straftaten erzählen und besorgte sich durch Vermittlung von Gefangenen, die bei der Vernichtung von ausrangierten Gerichts­aften mithalfen, Formulare mit amtlichen Stempeln, Entlassungs­scheine und ähnliche amtliche Papiere. Als er im Juli seine Freiheit zurüdgemann, fonnte er an die Ausführung seines niederträchtigen Planes gehen. Schauspieler, der er war, legte er die Maste eines Gnadenbeauftragten" an. Nur zu gut kannte

Mit besonderem Interesse wurde der Zeugenaussage des Freun- er die Sehnsucht der Ehefrauen und Mütter, ihre Männer und des der erschossenen Frau, von Meßsch, entgegengesehen. Er sagte Söhne wieder bei sich zu sehen: er zweifelte teinen Augenblick, daß aus, er hätte feine intimen Beziehungen zu Frau von Brodorotti sie das Lehte hingeben würden, wenn es darauf ankäme, und unterhalten. Sie sei eine sehr naive und kindliche Natur gewesen. Daß sie nicht viel danach forschen würden, wer der Gnadenbeauf­Die übrigen Aussagen des Herrn von Metsch sind nicht von Befragte mit der Heilsbotschaft sei. Und so suchte er die Angehörigen deutung. Der Sachverständige verbreitete sich in einundeinhalb der Gefangenen auf, wiegte sie in Sicherheit durch seine eingehende Schluß, daß bei dem Angeklagten schon Weihnachten 1930 eine Gehörigen, erzählte ihnen, daß die Strafe verkürzt oder gar gänzlid stündiger Rede über den Zustand Brodorottis und fam zu dem Kenntnis der Familienverhältnisse und der Straftaten des Ange­hirnstörung eingetreten sei, die auch jetzt noch nicht behoben fei. Er vertrat die Ansicht, daß der Angeklagte bei Begehung der Tat in einem Zustand der Bewußtlofigteit gehandelt habe. borotti eine geistige Störung mit einer Einengung des Be­Der Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Kuzenberg stellte bei Bro­wußtseins fest. Aehnlich urteilte auch Universitätsprofeffor Spec­Erlangen.

Das Gericht fällte im Totschlagsprozeß Brodorotti dieses Urteil: Der neue Kämmerer der Stadt Frankfurt  . In öffentlicher Der Rittergutsbesiger Hermann v. Brodorotti wird von der An­Sigung der Stadtverordneten wurde am Dienstag im zweiten Wahl gang mit 39 Stimmen der Demokraten, des Zentrums, ber Sozial- flage des Verbrechens des Totschlags unter Ueberbürbung der Roften Demofraten und der Arbeitnehmergruppe gegen 38 Stimmen der auf die Staatstaffe freigesprochen. In der Urteilsbegründung ver­bisherige Kämmerer der Stadt Rönigsberg in Preußen, Dr. Leh. trat das Gericht auf Grund der Sachverständigen aus mann, zum Kämmerer in Frankfurt am Main   gewählt. fagen ben Standpunkt, daß alle Boraussetzungen für die An­

erlaffen werden sollte. Es müßten nur noch die erforderlichen Ge­richtstoften gezahlt werden. Und er tassierte die Gelder gleich ein. Unter den Betrogenen befand sich auch die Mutter bestellte er eine Frau nach Moabit  , fagte ihr hier, er habe soeben eines der im Röntgentalprozeß verurteilten Täter. Eines Tages in der Gerichtstasse die Gerichtstoften bezahlt und erhielt von ihr gegen Quittung des Geld. Der Frau tamen aber doch Zweifel; fie erfuhr bei der Gerichtskasse, daß sie einem Betrüger zum Opfer gefallen war. Das Gericht verurteilte ihn zu einem Jahr sechs Monaten Buchthaus und brei Jahren Ehrverluft.

Eigentümlich, daß die betrogenen Frauen einen solchen Gauner für einen Gnadenbeauftragten, d. h. für einen hohen Justizbeamten halten fonnten.