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Die Mannheimer Tischler haben in den meisten Geschäften thre Forderungen ohne Arbeitseinstellung bewilligt erhalten. In den anderen Geschäften, wo man sich dem Verlangen der Arbeiter gegenüber ablehnend verhielt, befinden sich die Ar­beiter im Ausstand.

Soziale Rechtspflege.

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in welchem sie

noch gegen die Gewerbe Ordnung gefündigt worden. Nun Vorsitzende der 8. Straffammer den Ausgang einer Berhands forderte der Polizist den Arbeiter auf, doch wieder zu arbeiten, lung gegen die unverehelichte Helene Schulze wegen wissentlich er sichere ihm polizeilichen Schutz von seiner Wohnung Der Champagnerwirth aus der Ausstellung Alt- Berlin, falscher Anschuldigung. Die Angeflagte ist eine Prostituirte, die bis in das Geschäft zu! Es kommt der Polizei also gar Wujat, erwiderte, auf die Lohnentschädigungsklage vor dem schon so manche Woche im Frauengefängniß in der Barnimstraße nicht darauf an, dem bekämpften Kapitalisten zuliebe eine Schutz- Gewerbegericht seiner vormaligen Buffetmamsell M., daß hat zubringen müſſen. Als sie eines Tages wieder einmal patrouille täglich viermal einen 10-15 Minuten langen Weg er dieselbe mit recht entlassen habe, weil sie das Geschäft ab- aus diesem unfreiwilligen Aufenthaltsorte machen zu lassen, wenn nur ein streitender Arbeiter abtrünnig sichtlich geschädigt hätte. Ferner machte Beklagter vor dem so oftmals weiße Bohnen hatte essen müssen, entlassen wurde, wird! Die polizeiliche Liebesmüh war aber in diesem Falle um Gewerbegericht geltend, die Schöne hätte sich bei hellem lichten wurde sie von dem Sohne ihrer Wirthsleute abgeholt. Nach den sonst, denn alle Versprechungen des bedrohten Unternehmers Tage auf dem Marktplage von Alt- Berlin küssen lassen und ersten Begrüßungen hörte sie von diesem, daß auch am ersten Töpfer, zu dem sich jener Arbeiter in Begleitung des Polizei- dadurch einen Auflauf veranlaßt, und öffentliches Aergerniß erregt, Tage ihrer Freiheit zu Hause wieder weiße Bohnen ihrer beamten begeben hatte, waren ohne Erfolg. so daß die Direktion der Gesellschaft Alt- Berlin sogar ihre sofortige als Mahlzeit warteten und ob dieser Eröffnung gerieth sie in Entfernung aus der Ausstellung verlangt habe. Bur Begründung solche Wuth, daß sie ihren Begleiter sofort verließ, ihren der behaupteten absichtlichen Schädigung des Geschäfts durch die erger zunächst durch alkoholische Getränke zu beschwichtigen Klägerin konnte Beklagter nur anführen, daß die Buffetmamsell suchte und, als ihr dies nicht gelang, eine Strafanzeige sowohl eines Abends mit den Worten an ihn herangetreten sei: Sehen gegen ihre Wirthin, als auch gegen deren Sohn erstattete. Sie be­Sie, jetzt hätte ich noch eine Flasche Sekt loswerden können, ich schuldigte darin die Wirthin der Kuppelei und den Sohn, von dem habe es aber nicht gethan." Der Gerichtshof, Kammer VI, Bor  - sie behauptete, daß er Zuhälterdienste leiste, grober Mißhandlungen. Der Bierboykott in Karlsruhe   nimmt an Umfang zu. Die sitzender Assessor Krause, stellte nunmehr fest, daß der Als auf grund ihrer Strafanzeige später ihre Vernehmung statt­Brauereibefizer greifen zum letzten Mittel, um die öffentliche Engagementsvertrag die Klägerin nicht verpflichtete, Gäste fand, widerrief sie alle ihre Behauptungen und stellte diese als Meinung auf ihre Seite zu bringen. Sie erlaffen öffentliche Er zu animiren. Sie hatte vielmehr nur die Aufgabe, die ver- einen Ausfluß ihres Rachegelüftes wegen der weißen Bohnen auch der ernstesten Vorhaltungen blieb sie tlärungen, in welchen sie die Ausständigen sowie die sozial- langten Getränke auszuschenken und eventuell mal fehlende dar. demokratischen Agitatoren" der Unwahrheit bezichten. Ein Herr Kellnerinnen zu vertreten. Jedoch war es ihr gestattet, persön im Termin bei ihrem Widerruf, so daß dem Staats. als eine Gefängnißstrafe von Schrempf veröffentlichte eine Lohnliste, nach welcher die Brauerei liche Bekannte selbst zu bedienen; und auf solch einen Bekannten anwalt nichts übrig blieb, arbeiter von 105-165 Mt pro Monat erhalten. Die Richtigkeit hatten sich die fraglichen Worte der Klägerin bezogen. Die be- 6 Monaten zu beantragen, die Rechtsanwalt Dr. Werthauer zu einer solchen Behauptung fann man schon damit tenn- flagte Firma wurde verurtheilt, 148,50 Mart an Frl. M. zu mildern suchte. Der Gerichtshof kam aber zur Freisprechung zeichnen, daß dieselben Brauereibefizer stch weigerten, zahlen. Der Fehltritt" auf dem Marktplage komme nicht mehr der Angeklagten, indem er annahm, daß ihre Strafanzeige der einen Minimallohn von 25 Mart wöchentlich zu bewilligen. in betracht, weil die Gefüßte nachher doch weiter beschäftigt Wahrheit entspreche. Maßgebend dafür war, daß der angeb= Am Sonntag fand eine Boltsversammlung statt, die vollständig worden sei; man habe ihr das Vergehen gewissermaßen liche Bühälter in der That als solcher schon einmal wegen überfüllt war, so daß viele wieder umkehren mußten. Die verziehen. gröblicher Mißhandlung der Angeklagten zu zwei Jahren Gefängniß Brauereibefizer waren öffentlich und schriftlich eingeladen, er verurtheilt worden ist. Der Gerichtshof war der Meinung, daß schienen aber nicht. Die Rücksichtslosigkeit, mit der Speditions Unter die Angeklagte aus Furcht vor den Püffen des Zuhälters zu nehmer ihre Angestellten für abhanden gekommene Güter haft dem Widerruf getrieben worden und daß ihr die gerichtliche Zum Böttcherstreik in München  . Eine Sigung der bar machen, ist bekannt. Dieser Tage hatte sich das Gewerbe- Strafe wegen wissentlich falscher Anschuldigung weniger empfind­Bierbrauerei Bester und-Direktoren in Sachen der ausgesperrten gericht wieder mit dem Schadenersatzanspruch eines solchen Unter- lich erscheine als die rohe Fauft ihres Beschüßers. Böttcher hat am Donnerstag stattgefunden und wurde als nehmers zu befassen. Der Herr, namens Hinze, hatte dem Rollfutscher Resultat derselben den Ausgesperrten brieflich mitgetheilt, daß R. für ein verschwundenes Rolli 112,75 M. von seiner Kaution Tauzluftbarkeiten, die ein Offizierkorps unter Hinzus vorerst 67 verheirathete Böttcher eingestellt werden können. in Abzug gebracht, worauf K. dann beim Gewerbegericht Klage ziehung eingeladener Gäste in seinem Kasino veranstaltet, unter­Hiervon haben 36 Mann am Montag angefangen, während erhob. Aufgefordert, die Schuld des Klägers an dem liegen nach einer neuesten Entscheidung des Ober- Verwaltungs­weitere 31 Mann der Einstellung noch harren. Wenn auch diese Schaden nachzuweisen, vermochte der Beklagte nur den Beweis gerichts nicht der Luftbarkeitssteuer, welche einzuführen§ 15 des untergebracht sind, verbleiben noch 64 Ausgesperrte, die der dafür zu erbringen, daß auf dem sog. Boden seitens seines Boden- Kommunalabgaben Gesetzes den Gemeinden freiſtellt. Unterstützung bedürfen. meisters die für die fragliche Fuhre bestimmten Güter Offiziertorps könnte weder als ein Verein noch als geschlossene Maßregelung. Wie Arbeiter, welche im Geruch stehen richtig zufammengestellt worden sind und daß erst beim Gesellschaft, für deren Luftbarkeiten Steuern zu erheben angesehen werden, und die von einem Sozialdemokraten zu sein, aus der Arbeit gedrängt werden, zeigt Abladen der Sachen von dem Rollwagen, also zulässig fei, folgender Fall: Die Genossen in Oldenburg   hatten zum Bremer  - na ch beendeter Tour, das Fehlen des betreffenden Kollo bemerkt solchen Korps veranstaltete Tanzlustbarkeit trage einen häus­havener Gewerkschaftsfeste eine Dampferpartie unternommen, daran fest, daß ihm jene Summe gebühre. Troß diefer Feststellung hielt der Beklagte lichen Charakter. Wenn auch§ 15 des genannten Gesetzes den Er verstieg Gemeinden das Recht auf Erhebung von Luftbarkeitssteuern wobei auch die Fahnen einzelner Gewerkschaften mitgenommen der Kutscher übernehme uneingeschränkt gewähre, so müßte doch nach der Bes wurden. Die rothen Schärpen schienen in den Augen der sich sogar soweit, zu erklären mit den Frachtbriefen die Garantie für die darin gründung des Gesetzentwurfs angenommen werden, daß Ver­Bremerhavener Polizei ganz besonders gefährlich zu ſein bezeichneten Güter, ganz gleich, ob er sich erst davon überzeuge, anstaltungen eines Offizierkorps in seinem Rasino und ähnlich und die Träger der Fahnen und Embleme wurden von einem Schußmann aufgefordert, die Schleifen zu ent- daß die Papiere auch mit der Ladung übereinstimmten, oder ob zustande kommende Luftbarkeiten nicht getroffen werden sollten. fernen. Die betreffenden Genoffen glaubten nun er dies nicht thue. Die zuständige Rammer VII verurtheilte Ob Arbeitervergnügungen mit familiärem Charakter" ebenso daß das, im monarchischen Oldenburg   erlaubt, in den Beklagten zur Herausgabe der gesammten Raution unter behandelt werden würden? folgender Begründung: Das Gericht habe nicht die Aus der Untersuchungshaft entlassen wurden heute die der Bremer Republik verboten sein könne, und gaben der Auf- Ueberzeugung gewinnen können, daß dem Kläger   thatsächlich beiden Krankenwärter Herrmann Glatt und Bruno Schlag forderung nicht sofort Folge, worauf sie nach der Polizeiwache jenes Rollo übergeben sei. Der Beuge habe zwar deren Verhaftung Anfang April erfolgte, weil der Verdacht nahe, geführt wurden, um ihre Personalien festzustellen. Dieser Tage erschien nun ein Schuhmann in dem Schneidergeschäft des Herrn bargelegt, daß auf dem Boden die Sendung genau festgestellt sei lag, daß sie im Charlottenburger   Krankenhause, wo sie be einen Kranten, den Arbeiter Burcinski, Büfer in Oldenburg  , wo einer der Miffethäter in Arbeit stand, und daß Arbeiter die Gegenstände hinausgeschafft hätten; er habe schäftigt wurden, aber nicht bekunden können, daß das fragliche Kollo auch auf während eines Tobsuchts Anfalles zum Zwecke der um denselben nach dem Rathhause zu zitiren, damit er über sein den Wagen gekommen sei. Bur gerichtlichen Anerkennung Beruhigung" erwürgt hätten. Die eingeleitete Unter revolutionäres Treiben in Bremerhaven   verhört würde. Hierbei erzählte der Hüter des Gesetzes dem Arbeitgeber alles, was eines Schadenersatzanspruches hätte es aber hier mindestens suchung scheint schwere Belastungsmomente nicht ergeben zu haben; dem Vernehmen nach haben sich auch die medizinischen fein Arbeiter angeblich verbrochen hatte. Herr Büfer' hatte dieses Nachweises bedurft. Sachverständigen in ihrem Gutachten dahin ausgesprochen, daß nun nichts Eiligeres zu thun, als seinem Gehilfen sofort der Tod des Verletzten keineswegs eine Folge etwaiger Miß­zu fündigen. Es schien ihm, als guten Bürger, wohl an­handlungen gewesen sei. Wenn überhaupt eine Antlage gegen ftößig, einen jungen Mann zu beschäftigen, der es wagte, eine Fahne mit rother Schleife zu tragen. Philister sind eben In dem Prozeß, Hermann Friedmann   hat der Ver- die beiden Wärter erhoben werden sollte, so wird sich dieselbe nur auf das Delikt der Mißhandlung ftüßen. Philister. Was aber veranlaßte den Schußmann, dem Herrn theidiger Revision eingelegt. Büfer zu erzählen, warum sein Gehilfe zur Vernehmung auf das Rathhaus zitirt wurde? Sicher ist ihm von seinem Vorgesetzten der Auftrag dazu nicht ertheilt worden. Würde er auch dem Gehilfen, wenn er den Meister wegen irgend einer Sache hätte vorladen müffen, in behaglicher Breite erzählt haben, warum man den Meister auf dem Rathhause zu sprechen wünscht?

nicht,

Die Beilegung des Streits der Solinger Messer reiber ist durch die schroff ablehnende Haltung der Fabrikanten verhindert. Die Stipulationen, die durch Vermittlung des Land. raths v. Dönhoff festgesetzt wurden, gelangten am 6. Juli in einer Bersammlung der Streitenden zur Besprechung. Nach heftiger Debatte nahm man mit 8 Stimmen Majorität folgenden Antrag an:" Der Reiderverein geht auf die beim Landrath ge­troffenen Abmachungen ein, erklärt jedoch, daß der Streit nicht eher beendet wird, bis das ganze Preisverzeichniß geregelt ist." Bom Fabrikantenverein ist schon vorher jede Verständigung auf diefer Grundlage abgelehnt.

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wurde.

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Gerichts- Beitung.

Ein

Der

Wegen öffentlicher Beamtenbeleidigung hatte sich vor Unter gewaltigem Zulauf aus Schlächterkreisen fand dem Rixdorfer Schöffengericht der Brunnenmachermeister Karl gestern vor dem Schwurgericht am Landgericht I   eine Ver- Friedrich Wilhelm Glasemann zu verantworten. Der Ge handlung statt, die bereits einmal die Strafkammer beschäftigt meindediener Wilhelm Lorenz hatte im Auftrage seiner vor hatte. Letztere hatte sich für unzuständig erklärt und die Sache gefeßten Behörde darüber Recherchen einzuziehen, ob Glafemann Schwurgericht überwiesen. waren Angeklagt die in den Jahren 1875-76 gebaut habe. Lorenz berichtete, daß Schlächtermeister Gustav Adolf Burmeister und dies der Fall gewesen sei und Glasemann die betreffenden Häuser Hermann 2ewin wegen Urkundenfälschung. Bur- verkauft habe. Dies war nach den Angaben des Glasemann meister betrieb in früheren Jahren in Friedrichsberg eine gänzlich unrichtig. Als er nach einigen Tagen den Gemeinde. Schlächterei. In den legten zwei bis drei Wochen vor seiner am Diener in einem Lotal traf, machte Glasemann demselben 8. Februar erfolgten Verhaftung schlachtete er gemeinschaftlich mit über die ertheilte unrichtige Auskunft heftige Vorwürfe, worauf Lewin in deffen in Heinersdorf   belegenen Schlächterei. Schon Lorenz erwidert haben soll: Quatschen Sie mich nicht an, ich seit dem Jahre 1892 stand Burmeister in dem Rufe, daß er mit bin Beamter!" hierüber aufs höchste aufgebracht, erklärte Glase einem falschen Stempel das von ihm geschlachtete Wieh selbst stempele. mann, er sei ein Lump, Plunder 2c., den er aus der Stellung Verschiedene Zeugen wollen einen berartigen mit dem Buchstaben bringen werde, denn durch die falsche Auskunft habe er nur Gelb U.St. I"( Untersuchungs- Station I) versehenen Stempel gesehen haben. verdienen wollen. Lorenz erstattete dieferhalb Anzeige. Eine ganze Reihe von Vorfällen, u. a. auch die Beobachtungen Amtsanwalt beantragte gegen den Angeklagten zwei Wochen in der Untersuchungs- Station selbst, in welcher das von Bur- Gefängniß, der Gerichtshof berücksichtigte jedoch die Erregtheit Basel  , 5. Juli. Der schweizerische Brauerkonflikt wird meister zur Abstempelung gebrachte Fleisch in argem Miß des Angeflagten und erfannte auf 100 m. Geldstraße, event. immer heftiger. Gestern Abend wurde der Oftener Beschluß der verhältniß zu dem von diesem angekauften Schlachtvieh stand, 20 Tage Gefängniß und Publikation in den Ortsblättern. Brauereibesizer ausgeführt mit einer Rücksichtslosigkeit, wie man deuteten darauf hin, daß Burmeister in der That mit einem Das Muster eines Ehemannes, wie er nicht sein soll, es von republikanischen Arbeiterfreunden nicht gedacht hätte. falschen Stempel operirte und damit zweifellos auch manches 300 Brauern wurde gestern Abend die Arbeit gekündigt. Ein durchaus kranke Fleisch, welches niemals hier zum Verkauf zu ist der angebliche Arbeiter Albert Heinrich Bär, der sich gestern großer Theil wurde unter Vorausbezahlung des 14tägigen gelassen wäre, abgestempelt hat. Verschiedenen vor dem Rigdorfer Schöffengericht wegen Mißhandlung seiner Lohnes sofort entlassen. Die Brauereibefizer erklärten, diese bei ihm beschäftigten Gesellen ist es aufgefallen, daß er Ehefrau zu verantworten hatte. Bär, der den größten Theil gestern ausgesprochenen Ründigungen nur dann zurückzunehmen, mehrere Male Fleisch von Friedrichsberg nach Berlin   feines Lebens im Zuchthaus und Gefängniß zugebracht hat, geht wenn bis Mittwoch, den 8. Juli, der Boykott in der ganzen fuhr, welches bereits abgeftempelt war. In den letzten schon seit Jahren jeder Arbeit gefliffentlich aus dem Wege, sodaß Schweiz   bedingungslos aufgehoben sei. Auf dieses Angebot 14 Tagen vor der Verhaftung der beiden Angeklagten haben fie feiner Frau allein es obliegt, den Lebensunterhalt für die Familie fonnte die organisirte Arbeiterschaft nicht eingehen. Die dann das früher von Burmeister allein betriebene Verfahren des zu verdienen. Trotzdem wird der saubere Ehemann überhaupt schweizerische Arbeiterschaft wird mit den Brauereibefizern erst falschen Stempelus gemeinschaftlich fortgesetzt. Jetzt war es nicht mehr nüchtern und wenn er heimkehrt, mißhandelt er seine dann Frieden schließen, wenn neben der Zurücknahme der gestern Lewin, der die Stempelung, jedoch mit Wissen und Willen des Frau. Am 20. April d. J. kam es wieder zu einer solchen ausgefprochenen Kündigungen auch die am 20. Juni aus: Burmeister, Letterer hatte dem Lewin Familienszene, wobei Bär das bedauernswerthe Weib derart mit gesperrten Brauer wieder eingestellt und die im März verein- den Stempel in einem Portemonnaie mit dem Bemerken Fäusten bearbeitete, daß die Schmerzen wochenlang anhielten. barte Arbeitsordnung wieder hergestellt ist. Die in die deutsche übergeben, er habe dieses in der Zentralmarkthalle gefunden. Der Gerichtshof war der Ansicht, daß der unverbesserliche Batron Arbeiterpresse von der Frankfurter Zeitung  " übernommene Gefaßt wurden die Miffethäter, als Lewin am 3. und 7. Februar eine empfindliche Strafe verdiene und verurtheilte den Angeklagten Notiz, daß der schweizerische Bierkrieg seinem Ende nahe, ist daher 1896 mit Einverständniß Burmeister's gestempeltes Fleisch in zu neun Monaten Gefängniß, ließ ihn auch sofort verhaften. etwas verfrüht; der Kampf wird im Gegentheil von jekt an noch Berlin   einführte und zwar auch solches von tuberkulösem Vieh,

boykott erklärt.

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worden

allein vornahm.

energischer als bisher geführt. Die meisten Gewerkschaften und bei dem fie die kranken Stellen vorher herausgeschnitten hatten. Depeschen und lehte Nachrichten. Arbeitervereine haben in ihren Versammlungen den General- Dieses Fleisch wäre geeignet gewesen, die menschliche Fleisch wäre geeignet gewesen, die menschliche Auch die Brauereibefizer laffen fein Mittel Gesundheit in hohem Grade zu gefährden. Das Verhalten der Hamburg  , 8. Juli.  ( Privattelegramm des Vorwärts"). Von unversucht, die Wirkung des Boykotts von sich abzuwenden. beiden Angeklagten, die vom Rechtsanwalt Dr. Schwindt den Sechsundsiebzigern, die heute morgen ausrückten, wurden mittags Neben den sechs Basler Genossen ist nun auch das Bundes- und dem Assessor von Dewig vertheidigt wurden, war siebzehn Mann, darunter ein Unteroffizier, im Manöver bei Boberg tomitee des schweizerischen Gewerkschaftsbundes von den ein ganz verschiedenes. Während Lewin im allgemeinen schlapp. Die hiesige Feuerwehr holte dieselben per Wagen nach Brauereibefizern wegen Geschäfts- und Kreditschädigung verklagt. geftändig war, legte sich Burmeister aufs Zeugnen. hier und bettete sie auf die Hauptfeuerwache, wo sie in ärztliche daß der Stempel, den die Der Brauereibesitzer Haas in Zürich   verlangt nicht weniger als Er behauptete, Beugen Behandlung genommen wurden. Die meisten von ihnen haben

10 000 Fr. Schadenersatz! Die schweizerischen Brauereibefizer bei ihm gesehen haben wollen, seinen eigenen Namens geschwollene Füße. Was das dem Lewin über­

haben diesmal bei den Münchener Brauereibefizern Unterstüßung aug G. B. getragen habe. Stuttgart  , 8. Juli.  ( W. T. B.) Eine Benzinerplosion m und Hilfe erhalten. Diese haben ihre Vertreter in der Schweiz   gebene Portemonnaie betrifft, so will er nicht nachgesehen haben, Keller des Hauses Calverstr. 20 demolirte einen Korbwaaren­angewiesen, an Birthe, die Bier aus boykottirten Brauereien was sich in demselben befand, auch will er von den laden, zertrümmerte alle Schaufenster desselben und warf die führen, tein Münchener Bier abzugeben. späteren Stempelungen des Lewin feine Kenntniß gehabt Hausthür auf das Geleife der Straßenbahn. Ein Dienst. und ein Kuabe erlitten tödtliche Verlegungen In Wien   befinden sich 500 Stellmacher im Ausstand. Die baben. Einen Theil der Zeugen suchte er dadurch unglaub- mädchen In Wien   befinden sich 500 Stellmacher im Ausstand. Die würdig zu machen, daß er ihnen Rachegelüfte unterschob und der Besitzer und seine Frau, sowie ein Knabe erhielten gleichfalls Aussperrung der Tischler hat lange nicht den Umfang an außerdem behauptete, daß diefer und jener mit seiner Ehefrau bedeutende Brandwunden. Ein eben vorübergehender Herr wurde genommen, wie in bürgerlichen Blättern gemeldet wird. Die charmirt und letztere gleichfalls ein Interesse daran habe, ihn zu Boden geschleudert, blieb aber unverletzt. Die Feuerwehr be größeren Firmen haben sich durch die Agitation der Innungs- als unbequemen Ehemann loszuwerden. Die Berhandlung brachte feitigte die Hauptgefahr nach einstündiger Arbeit. helden absolut nicht zu solchen Maßnahmen drängen laffen. nach dieser Richtung hin feine Beweise. Rom  , 8. Juli.  ( W. T. B.) In Pistoja wurde heute früh Allerdings geben sich die Herren die redlichste Mühe, durch per- Die Geschworenen gaben ihren Wahr spruch auf Schuldig 3 Uhr 5 min. ein Erdbeben verspürt. Weitere, weniger heftige fönliche Agitation die Sache zu forciren. der schweren öffentlichen Urkundenfälschung gegen beide Angeklagte

Im Krupp  'schen Werk in Berndorf   bei Wien   ab. Dem Angeklagten Burmeister wurden mildernde Umstände Erdstöße wurden gegen 6 Uhr früh auch in Piteccio, Piastre, haben 18 Former und 5 Hilfsarbeiter die Arbeit eingestellt. versagt, dem Angeklagten Lewin jedoch zugebilligt. Staatsanwalt Pracchia, Montale und Prato   bemerkt. Kairo  , 8. Juli.  ( W. T. B.) Insgesammt find gestern Der Grund ist, man will nicht mit organisirten Arbeitern Woermann beantragte gegen Burmeister 4 Jahre Zuchthaus weiterarbeiten. Es sollten nun in jeder Woche zwei Mann ent- und fünf Jahre Ehrverlust, gegen 2ewin 3 wei 377 weitere Erkrankungen und 278 Todesfälle an Cholera lassen und durch unorganisirte ersetzt werden. Bei der ersten Jahre Gefängniß und 3 Jahre Ehrverluft. Der Gerichtshof gemeldet worden; davon entfallen 7 beziv. 3 Fälle auf Entlassung hörten die übrigen Arbeiter mit auf. Die in der erkannte gegen Burmeister auf drei Jahre Zuchthaus, Alexandrien  , 8 bezw. 5 Fälle auf Kairo  , 32 bezw. 17 Fälle auf Rohrgießerei Beschäftigten werden sich den Hinausgegangenen( wovon 2 Monate verbüßt gelten) und 3 Jahre Ehr die egyptische Armee in Wady- Halfa. In der britischen anschließen. Zuzug ist fernzuhalten. verlust, gegen 2ewin auf 1 Jahr Gefängniß( wovon Armee in Wady- Halfa sind bisher 5 Todesfälle an Cholera vors 3 Monate verbüßt gelten) und 3 Jahre Ehrverlust. getommen. Nach den letzten aus Petersburg   hierher gelangten Nach ( W. T. B.) In den Präsekturen Yokohama  , 8. Juli. richten dauert der Streit noch fort auf der Fabrit von Howard her inter Angeklagten ihren Wunsch zu erfüllen und leberschwemmungen eingetreten. Im Bezirk Toyama   allein such Ein Sittenbild. Der Gerichtshof ist leider nicht in Toyama   und Shiga   an der Westküste von Japan   find verheerende und auf einer Abtheilung der Fabrit von Magwell. Lage, find fie zu verurtheilen, er muß sie vielmehr ihrer eigenen an 3000 Häufer zerstört. Der Verlust an Menschenleben ist noch Absicht zuwider freisprechen." So verkündete gestern der nicht festgestellt.

Verantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey, Berlin  . Für den Inferatentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berliu. Druck und Verlag von Max Bading in Berlin  . Hierzu 1 Beilage,