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der streikenden Messerreider Solingens gefunden hat. Sofort finden, dann würde der Verkehr der Fleischer mit Restaurateuren 2c.| und Montag zwei Personen im Bureau anwesend zu sein haben. als er den Aufruf sammt Uebersetzung empfing, hat der Vorsitzende des sehr stark gehemmt werden. Die Revision wurde aber am Der ständigen Kassirerin wurde für beide Tage Jabus gegen die Sheffielder Gewerkschaftsrath, Ch. Hobson, eine Sigung der Eyekutive 6. Juli zurückgewiesen: Wenn auch der Kutscher nicht als ein übliche Entschädigung dafür beigegeben. Eine weitere Entdes Raths einberufen, und diese hat beschlossen, den Solingern in im Handelsgewerbe beschäftigter Arbeiter anzusehen sei, so hätte schä digung der Streitkommissions- Mitglieder findet nicht mehr Aufgegeben wurde der jeder möglichen Weise zu helfen. Der Sheffielder„ Judependent", er nach der Polizeiverordnung vom 21. März 1895 doch nicht statt. Streitfommission, sofort in den Firmeninhabern F. u. J. Unterhandlung ein bürgerliches Blatt, begleitet den Beschluß mit folgenden des Sonntags zwischen 10 und 12 Uhr vormittags beschäftigt mit Worten: Dieser Appell bietet den Sheffielder Gewertvereinen werden dürfen, denn unzweifelhaft wäre er ein im Gewerbe zu treten zwecks Wiedereinstellung beider gemaßregelten Ver eine glänzende Gelegenheit, nach der sie so lange gesucht, ihren betriebe des Angeklagten beschäftigt gewesener Arbeiter. Die trauenspersonen. Im entgegengeseßten Falle behielt sich die Ver. Solinger Brüdern ihre Freundschaft und ihr Bestreben zu be- Ablieferung von Fleisch gehöre zum Gewerbebetriebe eines sammlung, nach Entgegennahme des Berichtes darüber, die weisen, die Arbeiter in Deutschland in nähere Verbindung mit Fleischermeisters. Verhängung der Sperre über genannte Firma vor. Den Hauptden im selben Beruf engagirten Arbeitern Sheffields zu bringen. verhandlungspunkt der Versammlung bildete folgende ProtestWir sind sicher, daß die Federmesserarbeiter in dieser Stadt resolution: ad the Dersammlungen. Die Buchdruckerei- Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen Berlins baben, sondern der Ansicht sind, daß die von den Fabrikanten Eine gut besuchte Versammlung der Parteigenoffen des protestiren auf das entschiedenste gegen die geplante 5jährige am Ort so oft angerufene Konkurrenz 5. Wahlkreises, die am Donnerstag im Alten Schüßen- Tarifgemeinschaft der Buchdruckergehilfen mit den Brinzipalen. Deutschlands sich hauptsächlich auf die rivalifirenden Unterhaus" tagte, beschäftigte sich mit der Neugründung eines Vereins. Sie protestiren, weil sie wissen, daß, wenn nehmen der beiden Nationen bezieht. Es steht daher zu hoffen, Der von der beauftragten Kommission ausgearbeitete und von fraft der Buchdrucker unterbunden ist( und sie wird daß die Bemühungen der Sheffielder Gewerkvereine, den deutschen St. Schmidt erläuterte Entwurf, der aus 12 Paragraphen durch die Einführung der Tarifgemeinschaft unterbunden) Brüdern zu helfen, dafür wirken werden, eine gemeinsame Grund- besteht, sand nach eingehender Berathung mit einigen unwesent auch Arbeiterinnen Hilfsarbeiter und Lage zu schaffen, auf grund deren die Arbeiter beider Länder fich lichen Abänderungen einstimmige Annahme. Demnach führt der graben wird. Denn dieselben können dadurch nicht in die behufs Besserung ihrer Arbeitsbedingungen verbünden können Berein den Namen:" Sozialdemokratischer Verein für den Lage versetzt werden, innerhalb der 5 Jahre für eine Erkämpfung Obwohl Sheffield und Solingen viele Meilen von einander 5. Berliner Wahlkreis" und hat den Zweck, für die sozialdemo- der neunstündigen Arbeitszeit einzutreten. getrennt sind, sind die Interessen doch identisch." So das, wie fratischen Ideen Propaganda zu machen. Der monatliche Die Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen erwarten, daß die gefagt, bürgerliche Blatt, das alsdann den im Namen der Beitrag ist auf 20 Pf. festgesetzt. Die Verwaltung des Delegirten zur Generalversammlung des Verbandes deutscher deutschen Arbeiter überschickten Aufruf im vollen Wortlaut ab- Vereins liegt dem Vorstand die fünfjährige Tarifgemeinschaft verwerfen. ob, der aus 11 Personen Buchdrucker druckt. besteht. In den provisorischen Vorstand wurden folgende Insbesondere protestiren die Buchdruckerei Hilfsarbeiter und Genossen gewählt: Sassenbach, erster, lösenkamp, Arbeiterinnen gegen den§ 31 Absatz 1 des Tarifs, wonach Boziale Rechtspflege. zweiter Vorsitzender; 3eise, erster, Bußiger, zweiter Kassirer, die Arbeitszeit innerhalb 12 Stunden geregelt werden muß, weil Mager erfter, Krüger zweiter Schriftführer. Der hierauf derfelbe geeignet ist, 3wietracht zwischen den Buchdrucker- Gehilfen Gine ordnungsmäßige Ausbildung in der Bildhauer in Aussicht gestellte Vortrag des Reichstags- Abgeordneten Rob. und Hilfsarbeitern zu fäen, indem laut Versammlungsbeschluß kunft hatte der Bildhauermeister Krause dem Sohne des Kauf Schmidt über: Die parlamentarische Thätigkeit der sozial- vom 3. Mai 1896 die Arbeitszeit bei dem Hilfspersonal innermanns Kühnel vertraglich zugefichert. Nachdem ziemlich zwei demokratischen Partei in der letzten Session des Reichstags, halb 11 Stunden geregelt werden muß." Jahre nach der Einstellung in die Lehre verflossen waren, ver- wurde der vorgerückten Zeit wegen bis zu einer demnächst statt- Der Antragsteller Franke begründete diefe Resolution. Die ließ der junge Mann das Geschäft und sein Vater machte beim findenden Versammlung vertagt. Von dem Komitee wurde auf Versammlung verlangte bei derartigen Abmachungen bezüglich der Gewerbegericht eine Klage auf Aufhebung des Lehr- das Volksfest in Weißensee hingewiesen und die Anwesenden auf- Arbeitszeit Hinzuziehung von Vertretern der Hilfsarbeiter und vertrages mit der Begründung anhängig, daß Kraufe die oben gefordert, fich zahlreich zur Theilnahme an der Kontrolle um Arbeiterinnen. Einstimmig stellten sich die Versammelten Bezüglich Stellung zu angeführte Berpflichtung nicht erfüllt hätte. In der mündlichen 8 Uhr früh im Festbureau einzufinden. Nachdem Genoffe auf den Boden der Resolution. Berhandlung vor der Kammer IV wurde festgestellt, daß Meister Saffenbach an die Genossen appellirt hatte, in jeder Weise den Gewerbegerichts Wahlen theilte Jahns mit, daß nach Zahl Krause zur felben Beit 5 Lehrlinge und nur einen Gehilfen be- für die Ausdehnung der Organisation zu wirken, erfolgte der der Mitglieder beider Organisationen die Buchdruckerei- Hilfs schäftigte, und daß der Beklagte selbst sich nur immer vorübergehend Schluß der Versammlung mit einem begeisterten Hoch auf den arbeiter und Arbeiterinnen berechtigt seien, zwei Beisitzer zum Gewerbegericht zu haben. Anfangs war dem nachauf furze Zeit in der Werkstatt aufgehalten und die Unterweisung neugegründeten Berein. der Lehrlinge dem Gehilfen überlassen hat. Dieser ist noch dazu gekommen. Nachdem bei der Ausloosung vor zwei Jahren einer erst etwas über 20 Jahre alt, hat bei Strause gelernt und ist nie n der Mitgliederversammlung vom 1. d. M. wurde nach einem Neuaufstellung eines eigenen Kandidaten nicht erfolgt, vielmehr Deutscher Metallarbeiter Verband, Bezirk 5( Süd. Oft). ihrer Beisitzer mitausgelooft wurde, sei an deffen Stelle eine anderweitig in Stellung gewesen. Wie der Beklagte seine Vortrage des Genossen Börsch die Frau Wredrich zur den Buchdruckern die Vertretung übertragen. Nach den jüngsten Pflicht gegenüber dem Lehrlinge aufgefaßt hat, geht auch daraus Schriftführerin gewählt. Es wurden sodann verschiedene Miß: Erfahrungen sei es jedoch rathfam, zu jetziger Wahl wiederum hervor, daß er ihm nicht gestattete, vor 7 Uhr abends, d. h. rechtstände bei der Firma Marold zur Sprache gebracht; dort sei einen eigenen Kandidaten zu nomiren. Die weiblichen Kollegen zeitig fortzugeben, um die Fortbildungsschule zu besuchen. Nach am 30. Juni wiederum ein Arbeiter gemaßregelt worden. Als traten energisch dafür ein, es bei der getroffenen Einführung zu ben Angaben des Lehrlings sind die fünf Lehrlinge fogar Revisor wählte man den Kollegen Dunder. Ein Antrag des belaffen, während feitens der männlichen Anwesenden fieben Wochen lang vollständig sich selbst überlassen gewesen. Kollegen Kunert, dahingehend, Vertrauensmänner, die drei energisch die Nominirung eines zweiten Beisitzers gefordert wurde. Das Bild von der ordnungsmäßigen Ausbildung in aufeinanderfolgende Mitgliederversammlungen oder Vertrauens- Gegen die meisten der noch anwesenden weiblichen Bersamm der Bildhauerkunft", welche dem jungen Kühnel theil wurde, wird noch vervollständigt durch folgendes männer- Sizungen ohne Bertreter fehlen, von der Vertrauens- lungstheilnehmer wurde die Nominirung eines Kandidaten be männer- Lifte zu streichen, gelangt einstimmig zur Annahme. Gutachten bes gerichtlichen Sachverständigen, ber bei schlossen und Jahns hierzu aufgestellt. Zum Schluß wurde dem Kunstbefliffenen Krause einen örtlichen Termin abgehalten Der Verband der Bauarbeiter, Zahlstelle Berlin , hielt bekannt gegeben, daß die nächste Versammlung sich mit der batte: Bezüglich der vom Beklagten gefertigten Arbeiten läßt am 3. Juli seine regelmäßige Mitgliederversammlung ab. Die Bentralisationsfrage beschäftigen werde, da die Kollegenschaft sich von bildnerischer Kunst nicht sprechen; sie sind von unter- Abrechnung vom 2. Quartal wurde für richtig befunden und dem außerhalb dazu dränge. geordneter handwerksmäßiger Bedeutung. Doch Kassirer Decharge ertheilt. Der Antrag, einen Verbandstag nach Vor Arbeitern und Arbeiterinnen der Luxus- und würde der Lehrling bei ordnungsmäßiger Ausbildung in Berlin , einzuberufen, fand Zustimmung. Mißstimmung erregte Spigenpapierbranche, die sich am 8. Juli im großen Saale den fraglichen Berrichtungen( geringwerthige Schnißarbeiten ein Schreiben des Regierungsbaumeisters Reßler, das derselbe der Ärminhallen versammelt hatten, referirte Bergmann über an Büffet und Vertikowfüllungen u. f. w.) immerhin in an den Berein gerichtet hatte. die Betheiligung der Branche bei der in Aussicht genommenen der Buchbinder und Berufsgenossen. der Lage sein, in denjenigen Betrieben sein Fortkommen zu finden, in welchen höhere Anforderungen an einen Der Verband der auf Holzplätzen und in Holzbearbei- Lohnbewegung der Zum Schluß tungsfabriken beschäftigten Arbeiter Berlins hielt am 6. Juli führte u. a. aus: Die Nothwendigkeit, auch in der LuxuspapierBildhauergesellen nicht gestellt werden." branche die günstige Konjuftur zur Verbesserung einigten sich die Parteien, indem der Beklagte von der Lehrzeit eine fombinirte Mitgliederversammlung beider Filialen ab, in den als einigermaßen anständig etwas abließ und sich verpflichtete, der Ausbildung des Klägers welcher Türk über Sklaventhum und Proletariat sprach. Be- Arbeitsbedingungen auszunuzen, stehe außer allem Zweifel; vor allem mehr von seiner foft- treffs der Neuregelung des Arbeitsnachweises wurde nach langer bekannten Fabriken der Anfangslohn des Arbeiters( Buch mehr Aufmerksamkeit und betrage doch sogar in nachweises vorläufig abzulehnen. Rühl wurde wieder als Mit- fo Schäfer u. Scheibe, zahlten den Buchbindern jezt noch beim Debatte beschlossen, die Errichtung eines gemeinschaftlichen Arbeitsnur 18 Mart. Verschiedene große Firmen, glieb aufgenommen. Zum Schluß wurde der Besuch des am 18. Juli bei Kliem in der Hafenhaide 15 stattfindenden Sommernachtsballes empfohlen.
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baren Zeit zu widmen. Der junge Mann soll nun auch rechtzeitig in die Fortbildungsschule gehen dürfen. Wer ist der Arbeitgeber des ,, Helfers" eines Rohrlegers? Antritt nur 17 M., und noch garnicht lange sei es her, daß 15 und 16 M. angeboten worden seien. Ein Rollege erhalte als Gegen den Lohnanspruch des Helfers E. wandte der Vertreter Meister" nur 19 M. die Woche. Die Löhne der Arbeiterinnen ber beklagten Aktiengesellschaft für Wasser- und Gasanlagen vor bem Gewerbegericht ein, der Kläger wäre garnicht bei ihr, bielt am 6. Juli eine Mitgliederversammlung ab, in der Dr. Joel besonders geringe Löhne würden aber in der Spigenpapierbranche Der Verein deutscher Schuhmacher, Filiale Berlin 8, in derselben Fabrik seien verhältnißmäßig ebenso schlecht. Ganz sondern bei dem Rohrleger R. in Stellung gewesen. Letzterer über die neuesten Errungenschaften auf dem Gebiete der Astro- gezahlt. Bei Bauli u. Binner z. B. hätten es männliche Arbeiter barhabe die fragliche Arbeit in Akkord übernommen, und ihm sei nomie sprach. Unter Verschiedenent wurde bekannt gegeben, daß unter folche, die vier Kinder zu ernähren hätten, bei angestrengtefter es freigestellt worden, einen Helfer, der ihm paßte, arzunehmen in ber Wertstelle von Breitsprecher, Neue Wilhelmstraße 13a, Arbeit nur auf einen wöchentlichen Attordverdienst von 12 bis und sich mit demselben über den Antheil am Akkordverdienst zu Differenzen ausgebrochen find. Dann ersuchte der Vorfigende 16 Mark gebracht. Das sei die Folge der Konkurrenz der Zuchteinigen. Demgemäß sei der Rohrleger R. auch verfahren. Der hausarbeit; allein die Firma Heiniz u. Seckelsohn beschäftige Kläger bestritt dies nicht, behauptete aber, trogbem bei der Be- die Mitglieder, in den Versammlungen pünktlich zu erscheinen. flagten in Arbeit gestanden zu haben. Auf die erwähnte Der Fachverein der Holz- und Bretterträger Berlins 300 Personen in der Sonnenburger Strafanstalt, während sie in Weise tämen vielfach Arbeitsverhältnisse zwischen Helfern und hielt am 6. Juli eine Mitgliederversammlung ab, in der dem Berlin überhaupt keinen Betrieb mit" freien" Arbeitern befize. Unternehmern zu stande. Uebrigens hätte ihn die Beklagte bei franken Mitgliede St. 20 M. Unterstügung bewilligt wurden. Auch in den chromolithographischen Anstalten, deren In der Krankenkasse angemeldet und auch sein Arbeitsattest aus- Den Hutmachern und ben Angestellten der Privatpost wurden haber einen Ring zur Abwehr der angeblich unberechtigten gestellt. Die Entlohnung des Klägers erfolgte derart, daß der je 10 M. überwiesen. Darauf machte der Vorsitzende auf die diese sowohl wie die Kolleginnen mit wahren Jammerlöhnen ab. Forderungen der Arbeiter geschloffen hatten, ſpeiſe man Rohrleger R. allsonnabendlich abrechnete und ihm dann ein am 20. Juli stattfindende Generalversammlung, sowie auf das diese sowohl wie die Kolleginnen mit wahren Jammerlöhnen ab. Ein weiterer Uebelstand sei die Behandlung, welcher die Drittel der fälligen Attordrate auszahlte, während R. wie das am 8. Auguſt bei Kliem stattfindende Stiftungsfest aufmerksam. Kolleginnen vielfach seitens der Brinzipale wie der Wertführer Ufus ist, die übrigen zwei Drittel für sich in Anspruch nahm. Eine Anfrage wegen Veröffentlichung der Versammlungsberichte ausgesetzt seien. Redner griff auf die öffentliche Versammlung Das Gericht sah die Beklagte als Arbeitgeberin des Klägers an wurde zur Zufriedenheit von Block beantwortet. der Buchbinder und verwandten Berufsgenossen vom und trat in die nicht intereffirende materielle Verhandlung der in eine Lohns Sache ein. Der Vorsitzende führte aus, in Fällen wie dem vor Klubhaus in einer öffentlichen start besuchten Berfammlung, bewegung beschlossen hat. Die Bildhauer tagten am Dienstag im Louisenstädtischen 25. Juni zurück, welche den Eintritt Wie dort schon angeregt liegenden engagire der Rohrleger feinen Selfer für seinen welche zur Aufstellung eines Kandidaten der Holzbildhauer als und auch auch beschloffen sei, würde sich die Bewegung Auftraggeber und zahle ihm für diesen auch den ver- Beisiger zum Gewerbegericht und zur Wahl eines Delegirten zum in der Luguspapierbranche wesentlich nur auf Fabriken erstrecken dienten Lohn. Londoner Internationalen Arbeitertongreß, sowie zur Ergänzungs- fönnen, in denen gelegentlich der kommenden Lohnbewegung der Ein böses Misgeschick ist der Firma Mix u. Geneft wahl des Internationalen Agitationskomitees der Bildhauer ein- Steindrucker und Lithographen ein gemeinschaftliches Vorgehen paffirt. Sie ist beim hiesigen Gewerbegericht von Streitberufen war. Nach einer erläuternden Darlegung der Sachlage mit diesen möglich sei. Die am 25. Juni gewählte Lohn brechern beklagt worden, die von ihr anläßlich des Mechaniker- durch Winkler wurde der bisherige Beisiger, Holzbildhauer Otto tommission habe erst eine Sitzung gehabt und sich mit den streites aus dem fernen Schoppinis, einem Dorfe in der nächsten Meyer wieder als Kandidat aufgestellt. Zum 2. Punkt speziellen Verhältnissen in der Luxuspapierbranche noch nicht Nähe der russischen Grenze, durch viel versprechende Inserate schlägt Dupont vor, von der Delegation eines Vertreters aus eingehend beschäftigen können. Seien fonach noch keine bes nach Berlin gelockt worden waren. Die beiden Kläger be- dem eigenen Beruf zum internationalen Sozialisten- und Gewerk- stimmten Vorschläge zu machen, so stehe doch schon ziemlich anspruchten je 25 M. und einige Pfennige, indem sie behaupteten, fchaftskongreß in London der hohen Roften wegen Abstand zu fest, daß die betheiligten Arbeiter und Arbeiterinnen neben troh ihres Engagements nicht gleich nach ihrer Ankunft in Berlin , nehmen, jedoch dem Vertreter der Holzarbeiter, dem Genoffen der allgemeinen Durchführung des Neunstundentages und etwa 21 Mart, sondern erst nach einer Reihe von Tagen eingestellt worden zu Kloß, das Mandat der Bildhauer für ganz Deutschland zu über einem entsprechenden Minimallohn von fein; für diese Wartezeit glauben sie auf jene Summe ein An- tragen und sich durch denselben in London mit vertreten zu lassen. vor allem wohl die Bezahlung der gefeßlichen Feierrecht zu haben. Der Vertreter der Beklagten machte geltend, die Die Versammlung afzeptirte diesen Vorschlag. Zur Verstärkung tage au fordern haben würden. Dies umsomehr, als dieselbe Kläger hätten schon an einem früheren Termin, als dem Tage des internationalen Agitationsfomitees der Bildhauer werden in verschiedenen Fabriken bereits eingeführt sei. Schwierigkeiten ihrer Ankunft die Stellung antreten sollen. Infolge ihres 8 weitere Mitglieder, Augenfeld, Landsch und Rummel, gewählt. würde es machen, einen Minimallohn für Arbeiterinnen festzus späteren Eintreffens feien die für sie bestimmten Plätze schon besett Die Buchdruckerei- Hilfearbeiter und Arbeiterinnen sehen. Hiermit werde man sich noch eingehender beschäftigen gewesen, und deshalb hätten sie warten müssen, bis andere Pläge hatten sich zu der am 7. Juli in den Arminhallen stattgehabten müssen. Weiter werde wahrscheinlich ein prozentualer Lohnfrei waren. Im übrigen bätte der eine der Kläger öffentlichen Bersammlung zahlreich eingefunden. Gingangs gab aufschlag für Ueberstunden für Ueberstunden gefordert werden. Traurig fich als Mechaniker ausgegeben, doch fei er alles es, daß bei der berühmten Firma Hagelberg Jahns den Geschäftsbericht der Streitkommission. Hiernach ist ein fei wären durch die Regelung ihrer Militärverhältniffe etwas auf und Kolleginnen gegenwärtig noch ohne Beschäftigung. Nach in der regulären Arbeitszeit. Zum Schluß richtete der Redner an die andere, nur nicht Mechaniker. Die Kläger gaben darauf an, sie Theil der Ausständigen untergebracht; im ganzen find 71 Kollegen und auch in mehreren anderen Fabriken noch weniger für die Ueberflunde gezahlt werde, wie für die Stunda gehalten worden, hätten aber von diesem Umstande die Beklagte Lage der Geschäftskonjunktur würde erst im Herbst die Möglich in der regulären Arbeitszeit. Zum Schluß richtete der Redner an die Versammelten die Aufforderung, sich an die Organisation anzu baldigst unterrichtet. Mix u. Genest wurden verurtheilt, feit vorhanden sein, dieselben unterzubringen, da durch die Versammelten die Aufforderung, sich an die Organisation anzu ben Klageforderungen zu entsprechen. Die zuständige Kammer nahm an, daß die Bellagte zu der Vergütung verpflichtet sei, Rommunalferien, Bertagung des Reichstags, sowie durch die That schließen und jederzeit opferbereit zu fein, wenn ein Ruf an fie ergehe. weil ste es unterlassen habe, den Beuten im Engagementsschreiben fache, daß die Metlamedruckereien erst auf Prämiirung auf der( Lebhafter Beifall.) Die Debatte geftaltete fich zu einer äußerst tlar und deutlich mitzutheilen, daß sie bei den Einstellungen nur weiter fei ein jüngstes Borkommniß von weittragender Bedeutung. Die Gillier, der Vorsitzende des Verbandes der Steinbrucker und Ausstellung lauern, fich gegenwärtig Arbeitsmangel bemerkbar mache. lebhaften. Im Laufe derselben wurden die theils sehr erheblichen Mißstände in einer ganzen Reihe von Fabriten erörtert. bis zu einem bestimmten Tage berücksichtigt würden. Firmeninhaber Fast und Jalepp gaben seinerzeit das Versprechen Welche wirthschaftliche Stellung nimmt der Kutscher ab, teine Maßregelungen vorzunehmen, die Firma gehöre fomit Sithographen, versicherte den Anwesenden, die von ihm vertretenen Arbeiter würden im Falle des Kampfes ein solidarisches eines Schlächtermeisters ein? Diese Frage stand in einem auch nicht zu den gesperrten. Nun sei thatsächlich vor 8 Tagen Strafverfahren zur Entscheidung, das gegen den Schlächter- der Vertrauensmann der Kollegenschaft des einen Saales fofort Busammengehen nicht ablehnen, eine Vorbedingung sei indeffen, meister Esche wegen Uebertretung der Vorschriften über die entlassen wegen Sammelns auf Listen; vor einigen Tagen sei daß sich die Luxuspapier- Arbeiter und Arbeiterinnen gut organi firten. In einer Resolution erklärten sich die Versammelten mit Sonntagsruhe anhängig gemacht worden war. Esche hatte seinen auch die Vertrauensperson eines anderen Saales wegen unbe: den Ausführungen des Referenten einverstanden und verpflichteten Rutscher Dikom eines Sonntags zwischen 10 und 12 Uhr vor- deutender Geringfügigkeit entlaffen. Bei beiden liege offenbare amittags mit dem Abfahren von Fleischwaaren an die Kunden Maßregelung vor. Der Versammlung liege es ob zu befinden, sich, mit aller Energie für die Organisation zu wirken, damit bie fiegreiche Durchführung der Bewegung ermöglicht werde. beschäftigt. Er behauptete jedoch, dazu berechtigt ge- welche Schritte hierin zu unternehmen seien. Hiernach feitens ber wefen zu sein, indem er der Meinung Ausdruck gab, der murde der Revisoren der Bersammlung Eine Versammlung der Schloffer tagte am Mittwoch im Rutscher gehöre zu dem Gesinde. In der zweiten Instanz wurde Rechenschaftsbericht der Streitkommission unterbreitet, dessen Lokal Beuffelstr. 9. Der Referent Nät her führte den Ber der Angefchuldigte verurtheilt, nachdem das Landgericht fest- Bilanz eine Gesammteinnahme von 7858,10 m., eine Gesammt sammelten ein Bild der industriellen Entwickelung vor, die es geftellt hatte, daß er sowohl eine Fleischerwerkstatt wie auch ein ausgabe von 7284,15 M. und somit einen Bestand von 78,85 M. ermöglicht hat, daß gleich anderen Metallarbeitern namentlich Berkaufsgeschäft befigt und sich das Fuhrwerk und den Rutscher aufwies. Nachbem von den Revisoren ein bei der Aushändigung auch die Schloffer durch ungelernte Arbeiter ersetzt werden. hauptsächlich zu dem Zwecke hált, das Fleisch abzufahren. Esche der Streitunterftügungen unterlaufener Formfehler Klargestellt Trozdem hätten die Löhne der Schloffer nicht so unglaublich tief fegte Revision ein und betonte, daß der Kutscher bei ihm fein gewerb worden, beantragten sie Dechargeertheilung, welcher, nach furzer finten tönnen, wenn diese nicht in unbegreiflichem Indifferentislicher Arbeiter sei, denn er bringe das Fleisch zu den Kunden, ohne Debatte über Einzelheiten, die Bersammlung einstimmig nachtam. mus in der größten Mehrzahl ber Organisation fern ständen. daß er, Revisionstläger, dafür eine besondere Entschädigung erhalte. Ferner wurde das Fortbestehen der Streitkommission beschlossen, Der Referent wies auf die Lohnkämpfe der Metalfarbeiter, Sollten die angezogenen gefeßlichen Vorschriften hier Anwendung mit der Maßgabe, daß an den Zahltagen am Sonnabend vornehmlich auf den gegenwärtigen Formerstreit hin,