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Nr. 1749. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Die Regelung der Zinsen.

Drei Abkommen zwischen sieben Bankengruppen.

Nach wochenlangen Verhandlungen zwischen dem Bankenkommissar Dr. Ernst und den Spiken verbänden der Banken, Sparkassen und Genossenschaften ist jetzt das Zinsabkommen unterzeichnet worden.

Wie die Notverordnung vom 8. Dezember 1931 die Kapital zinsen zwangsweise herabgesetzt hat, so bezmedten die Berhand­lungen des Bantenkommissars mit fämtlichen Kreditinstituten eine Regelung der Zinspolitik für Leihgelder im Sinne dieser Not­verordnung, also einen allgemeinen Zinsabbau. Der Vertrag zwischen den Spitzenverbänden der Kreditinstitute zerfällt in drei Teile. Das erste Abkommen stellt einen sogenannten Mantelvertrag dar, in dem sich die sieben Spizenverbände, und zwar der Zentralverband des Banken- und Bantiergewerbes, der Deutsche Beamten- Genossenschaftsverband, der Deutsche   Genossen schaftsverband, der Deutsche Sparkassen und Giroverband, die Freie Vereinigung der Arbeitnehmerbanken, der Reichsverband der landwirtschaftlichen Genossenschaft( Raiffeisen), sowie der Verband der öffentlich- rechtlichen Kreditanstalten

verpflichten, bei der Hereinnahme von Geldern bestimmte Höchstzinsfäße nicht zu überschreiten.

Die Höchstsätze für Habenzinsen werden auf Grund eines besonderen Abkommens zwischen den Spizenverbänden festgesetzt. Dieser Höchst zinssatz besteht in einem sogenannten Normalzinssaß, der dem Reichskommissar vom zentralen Kreditausschuß zur Genehmi­gung mitgeteilt wird. Normale Spareinlagen sind höchstens zu diesem Normalzinssatz zu verzinsen. Er beläuft sich auf 4 Proz. Für Kündigungsgelder, ganz gleich welcher Art, darf der Zinssatz nur 1 Proz. über dem Normalfaz liegen.

Der zentrale Kreditausschuß setzt sich aus den sieben Spizen verbänden zusammen. Jeder Verband hat eine Stimme, unabhängig von der Bedeutung der einzelnen Berbandsmitglieder. 211e Bea schlüsse sind einstimmig zu fassen. Kommt eine Eini­

gung nicht zustande, so liegt die Entscheidung bei dem Reichs fommissar. Als Unterorganisation find örtlich zuständige Kredit­

Tiefstand beim Stahltrust.

Weitere scharfe Produktions- und Umsatzschrumpfung. Der theinisch- westfälische Stahlfruit, die Bereinigte Stahlwerke A.-G. in Düffeldorf, veröffentlicht jetzt den üblichen Quartalsausweis für das letzte Vierteljahr 1931. Dieser Abschnitt stellt das erste Quartal des ab 1. Oftober laufenden neuen Geschäftsjahres 1931/32 bar.

ausschüsse in den einzelnen Bezirken errichtet. Diese Ausschüsse sind berechtigt, für ihren Bezirk Abweichungen von den Höchftzinsfäzen nach unten festzusetzen. Eine Abweichung der Höchstzinssätze nach oben ist nur durch den Reichskommissar zu genehmigen. Für eventuelle Streitfälle wird bei den örtlichen Kreditausschüssen Schlichtungsverfahren durchgeführt.

Außerdem sind für die Habenzinssätze noch

Sonderregelungen für Genossenschaften, Privatbankiers und fleine Banken getroffen worden,

Dienstag, 12. Januar 1932

Ein neuer Wirtschaftsskandal.

Schwere Borwürfe gegen Verwaltung des Norddeutschen Llond.

Erst jetzt erfährt die Deffentlichkeit, daß schon Anfang Dezember vorigen Jahres ein Aktionär des Norddeutschen Lloyds gegen die Berwaltung dieser Gesellschaft Strafanzeige erstattet hat. Die Bor­mürfe gehen dahin, daß sich die Verwaltungsmitglieder auf Kosten der Gesellschaft( also der Aktionäre) Vorteile verschafft hätten und daß die Lage der Gesellschaft in der Bilanz für 1930 falsch dar­eingestellt sei. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind noch nicht abgeschlossen, so daß die Vermutung gerechtfertigt ist, daß die Ber­fiöße nicht ganz so harmlos sind, wie eine Erklärung der Nordlloyd­Verwaltung es darstellt. Bier Fälle unterstehen der Untersuchung.

die ganz oder teilweise Habenzinsen von ¼ bis ½ Proz. über den Normalzinssatz gewähren dürfen. Diese Grundsätze murden von dem Bantenkommiffar selbst festgelegt, da in dem zentralen Kredit­ausschuß keine Einigung zustande kam. Die bis zu einem Jahre geliehenen Gelder sind in jeder Höhe frei, da man von dem Gedanken ausging, daß diese Gelder bereits den Bedingungen des Kapital marktes und nicht mehr des Geldmarktes unterliegen. Ein weiteres Abkommen sieht die Regelung der Zinssätze für die ausgeliehenen Gelber, also der Debeizinssätze vor.

Wie der Bankkommissar Dr. Ernst in einer Pressekonferenz auseinandersetzte, hat man sich bei den sogenannten Debetzinjen nicht für einen Höchstzinssatz entschließen können, da für die ein­zelnen Kreditinstitute die Lage zu unterschiedlich ist. Man hat sich vielmehr entschlossen, den Kreditinstituten die Wahl zu überlassen, ihre Zinsen in Gestalt von Nettozinsen oder getrennt nach Soll­zinsen und Kreditprovision zu berechnen.

Werden die Bedingungen für ausgeliebene Kredite nach Sollzinsen und Kreditprovision berechnet, so soll der Zinssatz fich im allgemeinen an den Diskontsag der Reichsbank anlehnen. Erhoben werden die Zinsen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Kredit. Die Höhe der Brovisionen wird mit Braz. im Monat, also 2 Broz. jährlich, festgesetzt. Es würde sich also danach

immer noch eine Gesamtbelastung von 10 Proj. Zinjen

bei Bankkrediten ergeben, eine Belastung, die für die gegenwärtige 3eit als außerordentlich schwer anzusprechen ist.

als sie bisher schon durch die Kartell- und Händlerorganisation der Eisenwirtschaft gegeben war. Die Gewährung des Treurabatts beweist, daß die Eisenpreise von vornherein schon mehr hätten gejenti werden fönnen, als es geschah.

Ein Fiasko Schieles.

Die falsche Futtergetreidepolitik und die ungenügenden Roggenvorräte. Roggenvorräte.

Diese Zeit vom Oftober bis Dezember stand unfer einem denkbar ungünftigen Stern. Abgesehen von der weiteren Wirtschafts­schrumpfung hatte die Diskussion über die Notwendigkeit einer Eisenpreisfenkung die gesamte Händlerschaft zu vorsichtigster Dis- jährige Getreidepolitik der Reichsregierung friti position veranlaßt, so daß von zwei Seiten zugleich ein Drud auf die Werksumfäße ausgeübt wurde. Hätten die vom Stahltrust maß­geblich beeinflußten Eisensyndikate von sich aus einen fühlbaren Preisabbau durchgeführt und nicht erst den 3wang durch die Notverordnung abgewartet, so hätte zweifellos ein wesentlicher Teil des neuen Umfaßrüdganges aufgefangen werden können.

Gegenüber dem vorhergehenden Quartal ist die Kohlenförde­rung weiter um 6 Proz. auf 3,96 Millionen Tonnen, die Kots­produktion sogar um 14 Proz. auf 1,06 Millionen Tonnen und die Roheisenerzeugung und Stahlproduktion fogar um 20 bis 23 Proz. auf 602 000 bzw. 633 266 Tonnen gefallen. Auch der Belegschafts­cbbau, der beim Stahltrust im Laufe der letzten anderthalb Jahre geradezu verheerenden Umfang angenommen hat, war im letzten Quartal noch nicht zum Stillstand gekommen. Rund 14 500 Mann wurden in dieser Zeit entlassen. Damit ist die Gesamtbelegschaft bei den Bereinigten Stahlwerken auf 84 512 Mann gefunken, nachdem zum Jahresende 1930 noch rund 121 000 Mann und in der letzten Konjunkturphaje, im Sommer 1929, 176 207 Manu beschäftigt waren. Die Umfäße find gleichfalls gegenüber dem vorhergehenden Quartal von 188,8 auf 144,3 millionen gesunken, nachdem in dem entsprechenden Quartal 1930 und 1929 noch Umfähe von 233,7 bzw. 356,2 millionen erzielt worden waren. Von dem Umfaß entfallen knapp 83 Millionen auf das Inland und 61,4 Millionen auf das Ausland. Die Auftragsbestände Ende Dezember stellen sich auf 44 Proz. der im Monatsdurchschnitt 1930/31 vorhandenen Auftrags­mengen.

Die neueste Vorratsstatistik gibt denen recht, die die dies fiert haben. Die Roggenvorräte betrugen am 15. Dezember 1931 nur noch 2,7 Millionen Tonnen gegen 4 Millionen Tonnen am 15. Dezember 1930. Die Weizenvorräte maren am Stichtag ebenso hoch wie im Vorjahre. Die Gerstenvorräte lagen mit 1,4 Mil­lionen Tonnen um 100 000 Tonnen höher als 1930, und schließlich sind in diesem Jahre die Vorräte an Hafer mit 4,3 Millionen Tonnen 100 000 Tonnen niedriger als im Vorjahre.

Die Sozialdemokratie hat angesichts der schlechten Roggenernte schon seit Monaten gefordert, daß die Futtergetreide einfuhr möglichst erleichtert wird, um jede Verjütterung von Roggen zu vermeiden und um die Erzeugungskosten der Viehproduzenten, die schwer unter den niedrigen Fleischpreisen leiden, zu senken. Biel  zu spät hat die Reichsregierung dieser Forderung ent­fprochen und dazu noch in völlig unzureichender Weise.

Erster Fall: Die Bremer Reederei- Bereini­gung A.-G., an der der Nordlloyd maßgebend beteiligt ist, hätte mit Unterstützung des Nordlloyd starte Aktienfäufe vorgenommen; die Entwertung dieser Aktien müßte schließlich zu Verlusten beim Nordilond führen. Die Verwaltungserklärung gibt zu, daß die Reedereivereinigung zum Zwecke des Auffaufs von Nordlloyd­Attien gegründet sei, daß der Nordlloyd selbst aber nur 36 Broz. des Kapitals befize und feine Forderungen an diese Gesellschaft habe. Bleibt die Frage, ob nicht etwa Bürgschaftsverpflichtungen des Nordlloyd für die hohen Schulden der Reedereivereinigung be­stehen.

F

3weiter Fall: Die Opposition bet der Deutschen  Südsee- Phosphat A. G.  , in dessen Aufsichtsrat der Prä­fident des Nordlloyd, Heineken, saß, ist vom Nordlloyd aufgetauft worden. Die Verwaltung erklärt, daß feine begründeten Regreß ansprüche gegen die Nordland- Vertreter bestanden hätten, was aud) die Opposition anerkannt hätte. Warum dann der Aufkauf? Hot sich nicht die Opposition gerade dieses Anerkenntnis bezahlen lassen? hier scheinen tatsächlich Gelder der Nordlloyd- Gesellschaft zugunsten einzelner Verwaltungsmitglieder aufgewandt zu sein.

Der dritte Fall betrifft die Bilanz vom 31. Dezember 1930. Der Nordlloyd hatte Forderungen gegen den bremischen Staat in Höhe von 20 Millionen Mark und Schulden an die Danatban in Höhe von 7 Millionen Mart. Für die Bilanzie­tung hat man aber Buchungen über Scheinzahlungen vorgenommen, durch die die Banfschulden verschwanden und die Forderungen ent­rungen an den bremischen Staat als Bankguthaben" aufgeführt. sprechend niedriger erschienen. Außerdem hat man diese Forde­Als Erklärung für diese merkwürdigen Aufrechnungen gibt die Ver­maltung an, daß sonst die Nordlloyd- Bilanz als zu liquide"(!) erschienen wäre. Nach dem Bilanzstichtag sind die Echeinbuchungen wieder berichtigt worden.

Der vierte Fall bedarf am dringendsten der Aufklärung. Er erinnert an Vorgänge bei Schultheiß  . Sechs Leute der Nord­lloyd- Bermaltung, die Generaldirektoren Stimming und Gläffel und einige Aufsichtsratsmitglieder( darunter die aus dem Nordmolle­Standal bekannten Konjul Strube und Senator Bömers) bildeten ein Konsortium und kauften im April und Mai 1930 Nordlloyd­Aftien auf eigene Rechnung. Als die Kurse fanfen, sollen fie die Aktien der Nordland- Gesellschaft zum Ankaufspreise übertragen haben. Später tauschte der Norddeutsche Lloyd   diese Aktien gegen ein Batet Hansa- Aktien aus, wobei er einen weiteren Verlust er­lilt. Diese Aktien sind in der Bilanz für 1930 nicht als Effekten, sondern als Bankguthaben(!) ausgewiesen, ein schwerer Verstoß gegen die Bilanzierungsvorschriften. Die Verwaltungserklärung zu diesem Punkte ist sehr gewunden. Die Verwaltungsmitglieder hätten bei dem Verkauf der Nordlloyd- Aktien nur 5% Broz. zu viel er­halten( sie haben also mehr als dem Börsenkurs entsprach erhalten!). Man hätte dadurch das Hochtreiben des Bärsenkurses. vermeiden wollen. Und weil der Umtausch gegen die Hansa- Aktien über die Bremer   Staatshauptkasse erfolgte, seien die Effekten als Bankgut­haben ausgewiesen worden. Aber einmal ist die Staatshauptkaise teine Bank und zweitens hatte man feine Forderung auf Bargeld, sondern auf Effekten!

Wie die Aufklärung auch ausfallen mag auch aus diesem Fall geht hervor, wie bedenklich weit in Bremen   die Staatsfinanzen mit den Privatintereffen einzelner Unternehmungen verzwidt waren. Und daß in Deutschland   die Wirtschaftsführer ihre Privatgeschäfte vielfach über die beherrschte Ge­sellschaft und sehr oft auf deren Kosten machen, das scheint auch beim Norddeutschen Lloyd   nicht anders gewefen zu sein.

Jetzt wird das Fiasko der Futtergetreidepolitit durch die Statistik des Deutschen Landwirtschaftsrats erwiesen. Da die Roggenernte in diesem Jahr um 1 Million Tonnen geringer war als im Vorjahr, 1930/31 aber zufäglich 800 000 Tonnen Eosin­roggen verfüttert wurde, ergibt sich für dieses Jahr ein zuschuh um die Wohnungs- und Bauwirtschaft. bedarf von mindestens 500 000 Tonnen Roggen. wären die Grenzen rechtzeitig für die Einfuhr von Gerste und Mais geöffnet worden, so hätte der Getreidezuschußbedarf Deutschlands  allein durch die Einfuhr an diesen billigeren Futtergetreidearten ge­deckt werden können. Jetzt ist dies nicht mehr möglich.

Der Bund Deutscher Mietervereine gegen dieNotverordnung

Devisenkredite der Reichsbank verlängert erfolgen. Die verfehlte Futtergetreidepolitik bedeutet einen glatten fährden muß. Der Abbau einer Steuer wie der Hauszins

Was wird Frankreich   tun?

Der Berwaltungsrat der Bant für Internationale Zahlungen( B33.) hat den Bankpräsidenten ermächtigt, den der deutschen   Reichsbant gewährten, am 4. Februar 1932 fälligen 25- Millionen- Dollarkredit für einen Zeitraum bis zu drei Monaten zu erneuern, wenn die anderen am Kredit beteiligten Notenbanken ihren Anteil zu den gleichen Bedingungen verlängern. Neben der BIZ. haben die Bank von England  , die Bank von Frankreich und die Federal Reserve Bank of New York   ebenfalls je 25 Millionen Dollar für den Gesamtkredit von 100 Millionen Dollar gegeben. Die aufgeregten französischen   Kommentare zu Brünings Er­flärungen über die Reparationen lassen es möglich erscheinen, daß die Bank von Frankreich die Verlängerung des Kredites an die deutsche Reichsbant verzögern wird.

Treurabatte der Eisenverbände.

Berschärfter Gebietsschuh.

Bom Stahlmertsverband wird mitgeteilt, daß die Eifenverbände den Händlern, die bis zum 31 Januar nur beut Thes Eisen beziehen, eine Sondervergütung( Treurabatt) ge­währen, die bei Bandeisen 6 Mart, bei Stabeisen, Formeisen, Universaleisen und Grobblechen 5 Mart und bei Halbzeug 3 Mart je Tonne ausmachen soll. Die Gewährung dieses Treurabatts hat eine noch stärfere Beherrschung des inländischen Marftes und eine noch schärfere Fernhaltung der ausländischen Konkurrenz zum Ziele,

Die Einfuhr von mindestens ½ Million Tonnen Roggen fann bei der infolge der allgemein schlechten Roggenernte entstandenen Knappheit am Weltroggenmarkt nur zu steigenden Preisen voltswirtschaftlichen Verlust. Da eine wesentliche Preissteigerung des Roggens über seinen jezigen Stand infolge der Brotpreistlaufel ausgeschlossen ist, ganz abgesehen davon, daß auch jebe Verteuerung des Brotes in der jezigen Zeit untragbar wäre, wird es notwendig sein, um den Roggenbedarf bei gestiegenen Welt­marktpreisen ohne Preiserhöhung auf den Inlandsmarkt decken z können, den Roggenzoll zu fenfen.

Um den Roggeneinfuhrbedarf aber möglichst niedrig zu halten, ist es weiter notwendig, nochmals eine Erleichterung der Futtergetreideeinfuhr vorzunehmen, denn nur, wenn der Preisunterschied zwischen Futtergetreide und Roggen ver­größert wird, werden die Landwirte sich veranlaßt sehen, statt des eigenen Roggens Gerfte und Mais zu verfüttern.

Wir fördern daher noch einmal vor allem Senfung der Maismonopolpreise. Mais ist das billigste Getreide auf dem Beltmarkt und deshalb muß die notwendige Einfuhr an Futter getreide im Interesse volkswirtschaftlicher Ersparnisse in erster Linie auf dem Maismarkt gedeckt werden. Daneben muß aber auch die Einfuhr an Gerste erleichtert werden Nur auf diese Weise ist es möglich, die durch die kurzsichtige Politik des Reichsernährungs­ministers in Unordnung geratene Getreidebilanz wieder einiger maßen mit möglichst geringen Verlusten für die Allgemeinheit in Ordnung zu bringen.

Die Kohlenumlage des Rheinisch- Westfälischen Kohlensyndikats wurde für Dezember 1931 weiter auf 3,94 gegen 3,72 m. im November erhöht. Bei der Verbrauchsbeteiligung erhöht sich die Umlage von 1,73 auf 1,83 m.

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Die in der Reichsorganisation Bund Deutscher Mietervereine zusammengeschlossene Mieterschaft wendet sich in einer Entschlie= Bung an das deutsche Volt, weil mit der vierten Not­verordnung die Reichsregierung eine Richtung eingeschlagen habe, die eine gesunde Wohnungs- und Bauwirtschaft aufs schwerste ge= Steuer zugunsten der Hausbefizer stelle feine Maßnahme dar, die durch den Artikel 48 zu rechtfertigen sei. Er sei nur der geschickten Ausnugung der politischen Lage durch die Wirtschaftspartei zu danten. Mit den Zielen der Preissentung sei es unvereinbar, das Ende des Mieterschußes fchon für 1933 anzukündigen und darüber hinaus den gesamten Gewerberaum schon ab 1. April 1932 aus dem Mieterichuk herauszunehmen. Die Reichsregierung nehme mit den Vorschriften über die Berwendung der noch aufkommenden Hauszinssteuer unserer Wirtschaft die Mittel zur Neugestaltung der Wohnungswirtschaft. Sie mache damit die Ankurbelung der übrigen Wirtschaft geradezu unmöglich. Die deutsche Mieter= fchaft fordert Mieterschutz mit weiterer Senkung der Altbau­mieten, eine gerechte, dem Inflationsgewinn des einzelnen Grund­studs Rechnung tragende Hauszinssteuer und eine gesunde Neubau wirtschaft mit tragbaren Mieten.

New York   fucht 90 Millionen Dollar, um die im Januar fälligen Schulden abbeden zu können Die Banken machen Schwierig­feiten und verlangen eine Umgestaltung der städtischen Unter nehmungen zu größerer Rentabilität. Der Bürgermeister James Walker drohte den Banken mit der Ausgabe einer direkten Stadt­anleihe, um die Fortführung der Stadtgeschäfte zu ermöglichen und die New- Yorker Bevölkerung vor Hunger zu schüßen.

Der Schuhhandel meldet für den Weihnachtsmonat gegenüber November eine Umfaßsteigerung. Gegenüber dem Weih­nachtsmonat 1930 ist aber ein wertmäßiger Monatsrückgang von 20 bis 25 Bros. eingetreten.