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Die Bombenwürfe auf Schanghai  .

Japans   Verbrechen.

Die Mitschuld der Mächte.

Bas gegenwärtig in Schanghai   geschieht, ist ein Ber brechen an der Menschheit. Ueber die Schuldfrage arübrigt sich jede Diskussion. Sie trifft ausschließlich die japanischen Militaristen und ihre imperialistischen Hinter­japanischen Militaristen und ihre imperialistischen Hinter männer in Tokio  . Schon das Vorgehen in der Mandschurei mar   eine brutale Verlegung des Bölkerrechts, das jetzige Luftbombardement des Chinesenviertels von Schanghai   ist reinster Massenmord, begangen an einer mehrlosen und igent an an einer wehrlofen unschuldigen Zivilbevölkerung.

Der Staat, der dieses Berbrechen begeht, ist Mitglied des Völkerbundes. Er hat fogar einen ständigen Siz im Völkerbundsrat. Er hat den Kellogg   Baft unter schrieben. lleber alle feine internationalen Verpflichtungen feßt er sich hinweg und behauptet einfach, daß alles, was in China   geschehe, sei doch gar nicht Krieg.

rita- zwar nicht aus reinem Jdealismus, fondern wegen der Bedrohung seiner eigenen Interessen im Fernen Osten  - zu einer energischen Aktion gegen Japan   entschlossen. Alle Freunde des Friedens und der Menschheit müssen in diesem Bege Halt machen, sondern por feiner Konfequenz Falle wünschen, daß die Vereinigten Staaten nicht auf halbem zurückschrecken, und daß sie dabei die aktive, rückhaltlose Unter­tüzung der gesamten übrigen Welt finden. Denn nur so iſt Japan   noch Einhalt zu gebieten, nur so ist der Glaube der Menschheit an die Macht des Rechtes und an den Wert der internationalen Verträge zu retten.

Wird der Völkerbund   endlich handeln?

Genf  , 29. Januar.  ( Eigenbericht.) Die Behandlung des chinesisch- japanischen Konflikts durch den Völkerbundsrat hat am Freitag überraschend eine sehr schwerwiegende Wendung genommen. China   den Rat auf Grund des Artikels 15 des Völkerbundspafts angerufen. Der Rat mußte trop der japanischen Gegenzüge einmütig sofort in dieses Verfahren eintreten. Die Verhandlung im überfüllten Ratssaal trug den Stempel höchster Spannung. Zu Beginn der Sigung verlas der Generalsekretär folgende Mitteilung der chine­fischen Regierung an den Rat:

Um die Belegung Schanghais wirksamer abzuwehren, hat

1. Zwischen zwei Mitgliedern des Bölkerbunds, China   und Ja­ pan  , besteht ein Streitfall, der auf den Angriff dieser Macht gegen ferritoriale und verwaltungstechnische Unversehrthet und die politische Unabhängigkeit jener unter Berletzung der Bestimmungen des Bölkerbundspakts zurückzuführen ist.

Es ist in der Tat kein Krieg, es ist eine einseitige Abschlachtung von waffenlosen Männern, Frauen und Kindern mit Geschüßfeuer und Fliegerbomben, verübt ohne Kriegserklärung auf Grund eines Ultimatums, das nicht etwa eine Regierung der anderen auf diplomatischem Bege, sondern ein Admiral dem Bürgermeister einer Stadt überreicht hat. Nebenbei bemerkt: die Forderungen des Ultidie matums waren größtenteils unberechtigt, sogar undurchführ­bar, denn man kann eine Zivilbevölkerung durch kein amt­liches Boykottverbot zwingen, Waren eines bestimmten Landes zu kaufen. Trotzdem ist das Ultimatum schließlich von der wehrlosen chinesischen Stadtverwaltung Schanghai  angenomunen worden. Dennoch sind die japanischen Truppen mit Gewalt in die Chinesenstadt eingedrungen, dennoch hat das Luftbombardement eingefeßt, find Häuser in Brand gesteckt worden. Die Zahl der chinesischen Opfer geht in die Tausende.

Eine schwere moralische Mitschuld trägt die ge­samte übrige Welt, die die Japaner seit viereinhalb Monaten hat gewähren lassen. Der Völkerbund  , dessen klare Pflicht es gewesen wäre, schon zu Beginn des japanischen Raubzuges in der Mandschurei  , also Mitte September 1931, energisch zum Schuße Chinas   einzugreifen, hat tatastro phal nerfagt. Die europäischen   Mächte, ebenso wie die Bereinigten Staaten, stehen unter dem Druck einer unerhörten Wirtschaftskrise und der daraus entstandenen afuten inner­politischen Sorgen. Infolge des Streits um die Probleme der Reparationen, der interalliierten Schulden und der Abe rüstung sind sie unter sich uneiniger denn je. Die geistigen und finanziellen Voraussetzungen für ein gemein­fames energisches Vorgehen auf Grund des Bölkerbunds­ftatuts und des Kellogg Baltes waren infolgedessen äußerst ngünstig. Aber das ist bei weitem teine genügenbe Ent schuldigung für das klägliche Trauerspiel, das fie felt dem Herbst bieten. Die Japaner haben die Unfähigkeit der Mächte richtig erkannt und haben aus der schwächlichen Haltung des Völkerbundsrates, der auf drei verschiedenen Tagungen wochenlang an nichtsfagenden Kompromißrefolu tionen herumgedoktert hat, die Schlußfolgerung gezogen, daß ihnen von dieser Sette teine Gefahr drohe. Daher die freche Fortsetzung des Vormarsches in der Mandschurei  , daher die unerhörte Steigerung dieser militaristischen Aktion während der letzten Tage in Schanghai  .

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War es übrigens wirklich nur das Gefühl der eigenen Ohn­macht, verbunden mit der Angst vor einem Prestigeverlust, das die Mächte zu dieser passiven Haltung veranlaßte? Es scheint, daß noch andere Gründe dabei mitgespielt haben: Einfluß­reiche Kreise in England, in Amerika   und in Frankreich   haben das Vorgehen der Japaner bisher durchaus wohlwollend beobachtet, weil sie darin einen Schuh ihrer eigenen im­perialistischen Sonderrechte gegen das erwachende chinesische Bierhundertmillionenvol erblickten. Es ist jedenfalls bezeich nend, daß der Versuch der Washingtoner Regierung, England für ein gemeinsames energisches Vorgehen gegen Japan   zu gewinnen, auf wenig Gegenliebe stößt, und daß die englische

einer juristischen Regelung unterworfen entsprechend irgendeinem 2. Diefer Streitfall wurde weder der Schiedsgerichtsbarkeit noch Artikel des Patts.

3. Dieser Streitfall hat nun einen Punkt erreicht, wo die Ge­fahr eines fofortigen Bruches zwischen China   und Japan   gegeben ist.

4. China   verlangt hiermit( zufählich zu allen Maßnahmen aus Arttel 11) die Anwendung der Artikel 10 und 15 des Partes auf diesen Streitfall, und es magt beim Rat formell diese Frage an hängig, damit er alle von beiden Artikeln vorgesehenen und not. wendigen Maßnahmen ergreifen fann. Jylosbe

her erstatteten Berichte während der Ratsverhandlung seit dem 5. Zu diesem Zweck beruft sich China   auf alle Akten und bis­18. Dezember 1931 bis heute und erklärt hermit, daß diese Doku­mente die Darstellung einer Angelegenheit sind.

Darauf schilderte Ratspräsident Paul Boncour unter atem. Lofer   Aufmerksamkeit die Versuche des Rates, der alles getan habe, um zu vermeiden, daß die Sache die Wendung nehme, die sie uns glücklicherweise jett genommen habe.

Ven- China betonte, daß alle Bemühungen um eine Beilegung des Konflikts ohne Wirkung gewesen seien. Angesichts der dauernden Angriffe Japans   müsse China   neue Mittel anwenden. Die Berach tung der Verpflichtungen aus dem Völkerbundspakt durch Japan   sei um das augenblicklich noch eine heftige Schlacht tobe. flagrant. Zum Beweis verlas Yen neue Berichte aus Shanghai  , Sate- Japan entgegnete mit der üblichen Schilderung ber angeh­lichen Bronotationen der Chinesen. Er bezweifle, baß der Streit hon beim Bruch angelommen fet Direkte Verhandlungen falen der Beginn jeder. friedlichen Regelung, die man nicht perlucht habe. juristischen Berschleppungsversuche. Es hänge nicht vom Rat ab, Baul Boncour antwortete mit einer Surudweisung der über die Prozedur zu bestimmen, sobald er nach Artikel 15 ange­rufen sei. Borrour bat um Zeit bis Sonnabendvormittag, um bem Nat Berschläge über die Untersuchungen an Ort und Stelle machen zu fönnen.

Paul Boncour schloß feine Darlegungen mit der Feststellung ab, der Nat werde am Sonnabendvormittag die Borschläge des Generalsekretärs prüfen. Es sei unmöglich, die Tagung am Senn

abend zu schließen.

Moskau   und Tokio  .

Japan   hat von Rußland   die Erlaubnis gefordert, Truppen über bie o ft chinesische Eisenbahn nach Charbin   zu beför bern, die unter ruffisch- chinesischer Verwaltung steht.

Rußland, so antwortete Boltsfommiffar Karachan dem japanischen Botschafter in Mostau, ist damit einverstan

den, falls auch die chinesischen   Behörden( welche?) ihre Zustimmung

erteilen.

Troß dieser feineswegs ablehnenden Antwort wird aus Tofin eine verstärkte Spannung zwischen der Sowjetunion   und Japan   gemeldet.

Generalffreif in Shanghai  .

Schanghai  , 29. Januar.

gegeben, daß die chinesische   Bevölkerung in Schapei Das japanische Hauptquartier hat ben Befehl aus­während der Nacht die Häuser nicht verlassen darf. Der Aufruf zum Generalstreif geht von der chinesi­

tchen andel& Fammer aus. Alle chinesischen Banken

in Schanghai   haben deshalb geschlossen. Das Geschäfts­leben ist vollkommen lahmgelegt. Die streiken­den Läden haben Plakate folgenden Inhalts ausgehängt: eistet den Japanern Widerstand bis zum

PP

Tode."

truppen an Land gesetzt, die den Schutz des Schanghaier Der amerikanische Zerstörer Borie" hat Marine­Kraftwerks übernommen haben.

Bombenwürfe trot Waffenftitiffand.

Condon, 29. Januar.  ( Eigenbericht.) internationalen Siedlung in Schanghai   anfäffigen Konfuln am Der Waffenstillstand, der auf Betreiben der in der Freitag zwischen den Chinesen und Japanern abgefchloffen wurde, hat die& ämpfe um Shanghai   nicht beendet. Kurz hat die& ämpfe um Shanghai   nicht beendet. Kurz nach der Unterzeichnung des Abkommens bewarf ein japanisches amerikanischen   Methodist en zerstörte. Flugzeug die Stadt mit Bomben, von denen eine ein Heim der

Die chinesischen Truppen haben inzwischen Verstärkung erhalten. Auch die Japaner ziehen weiteres Militär heran.

Die chinesische   Vorstadt Schapei steht in Flammen. lung, werden aber an den Eingängen durch Soldaten der Siedlungs­Chinesische Flüchtlinge suchen Schuh in der internationalen Sied­mächte zurüfgetrieben.(!)

Unter diesen Umständen wird die Frage immer bringender, wie Siedlung verhalten soll, zumal von amerikanischer Seite die eng sich England zu der wachsenden Gefährdung der internationalen lische Beteiligung an einem internationalen Schritt stark gewünscht wird. Das englische Auswärtige Amt hat inzwischen seinen Bot­fchafter in Tokio   mit einer Demarche beauftragt, die am Freitag erfolgte. Der Botschafter brachte der japanischen   Regierung gegen über die Hoffnung zum Ausdrud, daß die internationale Siedlung durch die Vorgänge in der Eingeborenenstadt niet betraffen werben wird.(!) Ferner wurde Sapan gebeten, eine Darlegung seiner bisherigen Maßnahmen in China   au geben, sowie eine Erklärung über die weiteren Absichten zur Verfügung zu stellen. Von diesem englischen Schritt wurde die amerikanische   Regierung offiziell perſtändigt. Amerita wurde zugleich aufgefordert, ebenso zu verfahren. Damit ist England den amerikanischen   Wünschen, durch eine festa Haltung(!) eine Ausdehnung des japanischen Macht­bereiches zu perhindern, entgegenkommen.(!) Qb England allerdings ebanie weit zu gehen entschloffen ist wie Amerika  , ist eine andere Frage, Große Begeisterung zeigen das englische Auswärtige Amt Diten   nicht und auch die Presse in London   für eine Einmischung Englands in

Bomben auch auf Charbin.

Mufden, 29. Januar.

Die von Tichangtichun abgesandten japanischen Truppen Lonn ten bis jest noch nicht in Charbin einmarschieren, da die Sun­gari- Brüde, über die die chinesische   Ostbahn nach Charbin  führt, von den Chinesen zerstört worden ist. Chinesen und Japaner haben auf beiden Seiten des Flusses Artillerie aufgefahren und zur Zeit ist ein heftiger Artilleriekampf im Gange. Japanische Flugzeuge haben erneut bie Außenbezirfe Charbins bombarbiert

Gerüchtweise perlautet, daß die Zerstörung der Brüde auf Er­fuchen bar somjetrussischen Eisenbahnbehörde erfolgt sei, die schon vorher gegen eine Benutzung der Eisenbahnlinie durch die Japaner Widerspruch erhoben hatte.

ide

ob.osin

Anklage gegen die Justiz.

Regierung sich auf ein Mindest maß von diplomatischen Rein Rechtsschutz mehr für Politifer.- Erflärungen im Strafrechtsausschuß des Reichstags.

Borstellungen in Totio beschränkt.

Den europäischen   Mächten, die zusammen mit Japan   die Ruznießer der Zwangsverträge sind, von denen sich das neue China   befreien möchte, fommt es lediglich darauf an, daß ihre Konzessionen durch die japanische Attion in Schanghai   nicht betroffen werden und daß thre Wirtschafts­intereffen keinen direkten Schaden erleiden. Die Niedermezze­lung von chinesischen   Zivilisten durch die japanischen Er­oberer scheint sie nicht zu berühren. Mit Abscheu liest man, daß Chinesen, die vor dem Fliegerbombardement aus Scham daß Chinesen, die vor dem Fliegerbombardement aus Scham­pei flüchten und in den internationalen Bierteln Schutz fuchen, durch europäische Wachtposten daran gehindert werden. Das ist geradezu ein Tiefpunkt europäischer Kulturschande.

Selbstverständlich muß dabei der Glaube der Nationen an den Völkerbund und an das Bölkerrecht zum Teufel gehen. Die Folgen diefes bisherigen gemeinsamen Berrats der europäischen   Mächte und der Bereinigten Staaten an den Grundsägen des Bölkerbundes und des Kellogg   Battes mird man schon auf der Abrüstungskonferenz zu spüren bekommen: das Faustrecht des Mittelalters feiert gegenwärtig im Fernen Often Triumphe, und daraus werden die Militaristen aller Länder Argumente gegen die Abrüstung ziehen.

Oder sollte sich der Bölkerbundsrat doch noch in legter Stunde aufraffen? Man wagt faum noch, es zu hoffen. Die gestrige Sigung in Genf   tönnte der Ausgangspunkt für jene Politik der gemeinsamen Sanktionen gegen den japanischen Friedensbrecher sein. Noch ist es Zeit, den unermeß­lichen Schaden wieder gutzamachen, den das bisherige Ber fagen der Regierungen dem Völkerbundsgedanken zugefügt hat. Die Gelegenheit ist günstig, denn endlich scheint Ame

Der Strafrechtsausschuß behandelte gestern die Bebem Gutdünfen des Gerichts abhängig sei: mit dieser Bestimmung leidigungsbelitte.

Abg. Dr. Bell( 3.) mies barauf hin, daß in den weitesten Boltsschichten immer lauter der Wunsch nach einer Reform bes Ehrenschußes erhoben merbe. Die Wünsche gingen sowohl nach der Richtung, daß die jest noch geltenden Bestimmungen über die Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht mehr den Ane forderungen der heutigen Zeit entsprächen, wie auch nach ber Richtung einer strengeren Bestrafung für Beleidigungen und einen durchgreifenderen Schutz für den Beleidigten vorzusehen. Demgegen über wies der Berichterstatter darauf hin, daß die Gesetzgebung dem Richter schon jetzt die Möglichkeit einer strengen Bestrafung an die Hand gebe, daß aber in den allermeisten Fällen davon nicht Ge­brauch gemacht werbe.

Wie oft habe man es erleben müssen, daß verdiente Staats­männer in der Oeffentlichkeit aus niedrigen Motiven in dea Schmuß gezogen wurden, daß aber bei der Verhandlung nichts von den Vorwürfen erwiesen wurde und daß trotzdem nur auf eine niedrige Geldstrafe erkannt wurde, die nur eine Prämie für weitere Beschimpfungen sei.

Deshalb sollte der Strafrechtsausschuß sich nicht auf die Geftattung der Gesetzgebung beschränken, sondern auch an die Richter­aft appellieren, sie auf der Grundlage der Gerechtigkeit nach dem Willen des Gefeßes anzuwenden.

hohe Strafmindestmaß der Rotverordnung die vielen Beleidigungen Abg. Dr. Emminger( Bayr. Bolfsp.) führte aus, daß das und Vorwürfe in der politischen Presse gegen die führenden poli­tischen Persönlichkeiten schon jetzt zum größten Teil zum Ber­schwinden gebracht habe. Höchst bedenklich sei die Bestimmung der Notverordnung, daß die Erbringung des Wahrheitsbeweises von

in Verbindung mit der theoretischen Möglichkeit des Schnellner fahrens mare in einer Diftatur die Möglichkeit gegeben, die ganze Breffe mundtot zu mad; en

Abg. Marum( S03.) ftellte als übereinstimmende Meinung des Ausschusses feft, daß der Ehrenschuß der im öffentlichen Leben stehenden Männer beffer und fundierter gestaltet merden müsse als es gegenwärtig der Fall ist. Was soll man dazu fagen, wenn ein Gericht den Berleumder, der lügenhafter Weise behauptet, ein früherer Reicheminister habe sich bestechen faffen, mit einer Geldstrafe von hundert Mart bestraft? Das führt zu einer völligen Bernichtung und Zerrüttung des allgemeinen Rechtsbewußtseins.

Leider hat uns die Erfahrung der letzten Tage gezeigt, daß die Richter in Beleidigungsfachen, die in der Oeffentlichkeit ftehende Personen betreffen, nicht gerecht urteilen, mandymal auch nicht gerecht urteilen wollen, So ungeheuerlich diese Tat­fache tft, fo muß fie ausgesprochen werden. Die Folgen der allgemeinen Verwilderung im politischen Kampfe, der unerhörten dort üblichen Berleumdungskampagnen zeigen sich auch deutlich im Rechtsleben Es ist für den im öffentlichen Leben stehenden Politifer nicht mehr möglich, fein Recht gegen Berleumdungen vor Gericht zu finden.

Ob eine Aenderung dieser für einen Rechtsstaat beschämender Zu­stände bei dem mangelnden Millen der urteilenden Richter durch fann eine höher angesetzte Mindeftstrafe manches in dieser Hinsicht Berschärfung der Gesetze möglich ift, erscheint fraglich. Immerhin erwirten.

Nach ausführlichen juristischen Darlegungen des Regierungs vertreters wurde die Generaldebatte über das Beleidigungskapitel abgeschloffen und der Ausschuß pertagte fich auf ben 16. februar.