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Nr. 7349. Jahrgang

1. Beilage des Vorwärts

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Hausfrauen stapeln Gutscheine.

Die Zugaben als Hemmnis des Preisabbaus.

Hunderttausende von Hausfrauen in Groß- Berlin bewahren in ihren Küchentischen alle möglichen Sorten von Gutscheinen auf. Jeden Abend rechnen sie die Gutscheine zusammen und überlegen, ob sie sich wieder eine Tasse oder ein Handtuch holen können.

Es kann daran kein Zweifel mehr sein, daß das Zugabewesen gegenwärtig seinen Höhepunkt erreicht hat. In letzter Zeit sind fogar die Grünframhändler dazu übergegangen, Gut scheine auszugeben. Wer für 20 Marf eingekauft hat, erhält eine Tafel Schokolade. Man sucht auf diese Art in den Zeiten der sinkenden Kauffraft die Kunden an das zugebende Ge= schäft zu feffeln. Kaufleute, Seifenhändler und Buttergeschäfte ver= abfolgen ja schon seit Jahren Zugaben. Da die Hausfrau aber die Sugabeartikel mitbezahlen muß, steht das oft gerügte Zugabewesen dem Preisabbau hindernd im Wege.

Der Außenstehende macht sich kaum einen Begriff davon, welchen Umfang das Zugabewesen angenommen hat. Es gibt näm­lich nicht nur der Einzelhändler dem Konsumenten eine Zugabe, nicht minder der Fabrikant dem Groß oder Einzelhändler. So gibt eine Schuhcremefabrit ihren Großabnehmern Motor­räder oder Klaviere; Bäder erhalten, wenn sie ein be­stimmtes Badfett abnehmen, bei 15 Zentnern Verbrauch eine Kri­ſtallbomle, bei 40 3entner eine Schreibmaschine, bei 70 3entner ein Dreirad. Die Zugaben der Einzelhändler an die Konsumenten brauchen wir nicht aufzuzählen; jede Hausfrau kennt die Tassen, Teller, Kannen, Handtücher, Seifenstüde usw. usw. selber zur Ge­nüge. Im Ausland ist das Zugabewesen soweit gedichen, daß cine Pariser Textilfirma den Kindern ihren Kunden Stoffrefte zugibt, damit fie immer genügend Buppenlappen haben und ihre Puppen anziehen können. Den Vogel schießt aber Amerika ab. Wie in dem Buch Das Zugabewesen", erschienen als Heft 8 in der Schriftenreihe der Forschungsstelle für den Handel, Berlin , mit geteilt wird, gab die American Tobacco Company bereits 1910 fünstliche Gliedmaßen als Zugabeartikel ab! Höher geht's nimmer.

So alt wie das Zugabewesen ist, so alt ist der Kampf um sein Verbot. Industrieverbände, Handelskammern, Parlamente haben

Apotheker Heiser und der§ 218.

Gericht bedauert, nicht auf Zuchthaus erkennen zu fönnen. Vor dem Landgericht III stand gestern wieder der Apotheker Heiser. Sein aufreibender Kampf gegen§ 218 und sein sensationeller Prozeß ist weiten Kreisen der Arbeiterbevölkerung noch in guter Erinnerung.

Heiser hatte bei einem jungen Mädchen in Oranienburg unter Anwendung seines Bastaverfahrens eine Abtreibung vorgenommen. Alles war gut gegangen. Der Bäckergeselle, dessen Freundin an epileptischen Anfällen litt und deshalb Kinder nicht haben darf, ba­zahlte 40 M. Das Gericht in Oranienburg sprach das junge Mäd­chen von der Anklage der Abtreibung frei. Der Eingriff sei medi­zinisch gerechtfertigt gewesen, es habe für das Leben der Angeklagten eine Gefahr bestanden, ihr Notstand, sei unverschuldet gewesen und habe auf andere Weise nicht beseitigt werden können. Im Widerspruch mit diesem Urteil stand aber das Urteil des Schöffengerichts, das den Apotheker Heiser wegen derselben Ab­treibung unter Zubilligung einer Bewährungsfrist zu 6 Monaten Gefängnis verurteilte. Gegen dieses Urteil hatte Heiser Be­rufung eingelegt und erreicht, daß die Sache an das Berliner Land­gericht überwiesen wurde. Er gab zu, auch in mehreren anderen Fällen, in denen die Abtreibung gleichfalls medizinisch angezeigt

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Anita

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NOVELLE

VON ERNA BUSING

und Cowboy

Chr

Billys Besuch.

ZEHNERT

ausführlich Stellung genommen, Zeitungsartikel find geschrieben worden und bewegte Versammlungen haben Refolutionen für und wider die Zugaben angenommen. Dabei ist kaum eine Wirtschafts­gruppe in ihrer Stellungnahme einig. Der Verband keramischer Gewerke in Deutschland hat errechnet, daß die ihm angeschlossenen Betriebe jährlich etwa für 5 Millionen Mark Zu­gabeartikel herstellen. Tausenden von Arbeitern gebe man dadurch Brot. Und die Porzellangeschäfte wieder sind so erbost über die von den Kaufleuten zugegebenen Porzellantassen und Stein gutteller, daß einige jetzt beschlossen haben, in Zukunft Kaffee, Tee und Zucker zuzugeben, um die Kaufleute zu ärgern! Die Gegner des Zugabewesens führen schweres Geschütz ins Feld und fagen: ein auf Zugabewesen eingestellter Betrieb leiste einer Ver­teuerung der Waren nur Vorschub. Bei Qualitätsverschlechterungen bleibe der Konsument nur beim Händler, weil er seine Gutscheine nicht verfallen lassen will. Viele Sammler fommen ja nie in den Genuß der angepriesenen Zugaben, denn wer ein Dugend ver filberte Löffel haben will, müßte vorher fürf Zentner irgendeines Nährmittels verbrauchen.

Halt, rufen demgegenüber die Anhänger des Zugabewesens und sagen: die Reflame muß die Hausfrau ohnedies bezahlen, die wird über Unkostenfonto verrechnet. Aber als Werireflame, die das Zu­gabewesen darstellt, kommt sie dem Konsumenten zugute, von allen anderen Reklameformen hat der Konjument nichts. Nun, das mag allenfalls für die großen Markenartikelfirmen gelten, die sich tat­sächlich durch das Zugabewesen oftmals erst ihren Kundenkreis aufgebaut haben. Aber jetzt geben doch Geschäfte Zugaben, die nie­mals seit ihrem Bestehen Reklame getrieben haben: Grünfram­händler, Räucherwarenhandlungen, Drogerien, Bäder, Schlächter. Da hinkt der Einwand der Zugabenanhänger.

John hatte es doch gewagt, Anita seiner Familie vor zustellen. Nun hatte sie, das Mädel aus der Prärie, das ganz auf Tradition eingestellte Haus betreten. Dieses Haus altbremer Familiengeschichte wurde bereits dadurch etwas entwertet, weil ihm gegenüber Autotaren parften. Das hatten die Bewohner des Hauses nicht nur bei sich gedacht, sondern auch laut ausgesprochen und bei allen Freunden und Be­fannten Bestätigung der eigenen Ansicht gefunden. Nun kam nach der äußeren Entwertung des Hauses die innere. Ein Mädel aus der Prärie murde in ihm als Braut eingeführt. Am liebsten hätte die Familie das junge Baar auf dem Hausflur warten lassen. Dort standen ja Korbsessel und Anita hätte sich die Schiffsbilder an den Wänden betrachten fönnen, die von der Bedeutung und der Wohlhabenheit der alten Familie erzählten. Doch fonnte feiner aus der Familie einen dementsprechenden Auftrag geben. Die Bremer sind vorsichtig. Sie machen es nicht wie die Neureichen, die das Dienstpersonal gleich Hunden betrachten, vor denen man alles erledigen kann, sich jedoch nicht hauen darf. Für die alten Bremer besteht das Dienstpersonal, auch wenn man es heute zu den Hausangestellten rechnet, bloß aus Ohren. Darum geht der Bremer zu Hause verhältnismäßig behutsam mit feinen Worten um. Das ist mit einer der Gründe für diese wohl temperierten Großfaufmannsehen.

Deshalb schließen sich die Hausfrauen dem Standpunkt eines bekannten Reklamefachmannes an und sagen: das Ziel gefunden Wettbewerbs ist, beste und billigste Ware zu liefern. Das Zugabe­wesen lenkt von diesem Wege ab, beirrt die Kritit des Publikums und ist häufig nur eine Spekulation auf den Rechenfehler! Die Grünframhändler sollen sich ihre Schokolade schenken und dafür lieber die Kartoffeln billiger verkaufen.

John führte Anita zuerst in den Wintergarten. Anita war erstaunt über die molligen Stühle und entzückt über die fremdartigen Pflanzen. Die Blumen und Gewächse mannig facher Art machten ihr viel Freude. Anita strahlte über das ganze Gesicht, der Wintergarten hatte sie unerwartet freund­lich aufgenommen. Alle Zagheit mich von ihr, sie wurde ficher. Darum machte Anita bei der folgenden offiziellen Be­grüßung einen recht vorteilhaften Eindruck.

Die Mutter mar stodsteif. John betrachtete, nicht als Sohn, fondern unverhohlen als Krititer feine Mutter. Daß

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gewesen war, abgetrieben zu haben. Es lag alfo gewerbsmäßige Abtreibung vor.

Heiser, der bereits im 63. Lebensjahre steht und ein schwer­franter Mensch ist, verteidigte sich damit, daß die Patientin an epi­feptischen Anfällen litt und seiner Ueberzeugung nach Kinder nicht haben durfte. Der Dranienburger Arzt 2., in dessen Behandlung das junge Mädchen gestanden hatte, bestätigte, daß sie an Epilepsie litt. Der Sachverständige Dr. Dyrenfurth war allerdings der An­sicht, daß dieser Fall der Epilepsie nicht so schwerwiegend sei, um eine Abtreibung für gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Er gab aber zu, daß in der medizinischen Welt keine Einigkeit darüber bestehe, in welchen Fällen Epilepsie eine Abtreibung rechtfertige. Man fei vielfach der Meinung, daß aus eugenischen Gründen, um geistes trante Nachtommenschaft zu verhindern, eine Ab­treibung stets gerechtfertigt sei.

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Sonnabend, 13. Februar 1932

wesen, auf eine Zuchthausstrafe zu erkennen, da es durch das Urteil des Schöffengerichts gebunden war. Eine geringere Strafe fäme gar nicht in Frage.

Der Staatsanwalt beantragte Verwerfung der Berufung Rechtsanwalt Dr. Themal wies u. a. darauf hin, daß eine große Anzahl von namhaften Aerzten der Ansicht sei, daß die Epilepsie geeignet sei, bei der Schwangerschaft stets lebensgefährliche Kompli­fationen hervorzurufen; er stellte zur Widerlegung des Dyrenfurth­schen Gutachtens den Eventualantrag auf Ladung des Leiters der Landesfrauenklinik Prof. Hammerschlag. Das Gericht verurteilte den Apotheker Heijer zu 6 Monaten Gefängnis. In der Urteils­begründung heißt es: Leider fei das Gericht nicht in der Lage ge­begründung heißt es: Leider sei das Gericht nicht in der Lage ge­

Berhöhnung des Rechtsgefühls

200 Diebstahl des Eisernen Buches- straffrei.

Das Schnell gericht Berlin- Mitte hat gestern einen Frei­fpruch von der Anklage des versuchten Diebstahls verkündet, der geradezu unfazbar erscheint,

Der 22jährige Nationalsozialist Herbert Friedrich war am Mittwoch in einem Lokal in der Westfälischen Straße er­schienen und hatte vorgegeben, sich in das dort ausliegende Eiserne Buch eintragen zu wollen. Plöglich ergriff er das ihm vorgelegte Buch und versuchte, damit zu flüchten. Man faßte ihn aber und übergab ihn der Polizei. Vor dem Schnellrichter gab Fr. an, daß er schon mehrere Tage die Absicht hatte, ein Eisernes Buch zu ver­nichten. Auch am Mittwoch sei er mit dem Vorsatz in das Lokal gegangen, diesen Plan auszuführen. An der sofortigen Ausführung aber habe er sich durch die Anwesenheit der vielen Gäste gehindert gefühlt. Er sei geflohen, um nachher ungestört das Buch vernichten zu können. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte 14 Tage Gefängnis. Das Gericht aber kam zum Freispruch. In der Begründung führte der Borsigende aus, daß nach ständiger Rechtsprechung zum Begriffsmerkmal des Diebstahls die Aneignungs­abficht gehöre. Wenn aber der Täter beabsichtige, den angeeigneter Gegenstand sofort zu vernichten, dann liege fein Diebstahl vor.

aus einem Menschen doch alle Blutwärme weichen tann! Wie| eingebildet macht doch schlecht angewandte Tradition.

Der Bater war liebenswürdig. Er war eigentlich nie un­höflich, er war von Natur aus ein gütiger Mensch; doch fürchtete er die beiden Mahlsteine im trauten Heim. Das waren seine Frau und seine Schwiegertochter. Die waren eifersüchtige Wächter einer Etikette, die er nie so recht begriff, die er jedoch aufs strengste befolgte. Bon Gattin und Schwiegertochter hing es ab, wer bei ihm zu Hause ver­fehren konnte. Mit nicht gern gesehenen Gästen traf sich das Haupt der Familie in Cafés oder Weinrestaurants. Auch bei diesen Treffen wurde eine Regel beobachtet, die freilich der Herr des Hauses aus sich selbst heraus befolgte. Als Ge­schäftsmann trant er nie vor 5 Uhr nachmittags Alkohol. Bei Alkohol schließen Jobber Geschäfte ab, jedoch keine Kauf leute. Folglich wurden ernste Gespräche nur im Kontor er­leute. Folglich wurden ernste Gespräche nur im Kontor er­ledigt, man hörte höchstens einmal am Staffeetisch und plauderte in der Weinstube. Das war alles geordnet. Aber nun fam Anita und die ließ sich ohne weiteres nicht ein ordnen. Der Chef des Hauses machte auch feinen Registrier­perfuch, er betrachtete Anita als ein liebes, junges Kind und fand dieserhalb den richtigen Ton.

Helene, Tims Frau, war der Hochmut selbst. Sie hätte gar zu gerne Anita gedemütigt, doch fand sich dazu beim allerbesten Willen teine Gelegenheit.

Tim machte große Augen, als er Anita sah. Donner­wetter, sein Bruder hatte Geschmad. Wie nett war dieses gertenschlanke Mädchen mit dem tiefschwarzen Haar. Sie trug noch Flechten. Wie romantisch!

Die Schlußfolgerungen, die man aus diesem Frei spruch ziehen muß, find ungeheuerlich. Wenn jemand in einer Gaststätte sich über die politischen Ansichten irgendeines Gastes ärgert, und er glaubt, beispielsweise in der Aktentasche oder auch im am Kleiderständer aufgehängten Mantel des ihm politisch un­sympathischen Menschen Schriftstüde vermuten zu können, die von dieser dem Angreifer peinlichen politischen Gesinnung Zeugnis ab­legen, dann greift er hinein und rennt auf die Straße, mit der Absicht, das geraubte fremde Eigentum zu zerreißen. Er hat sich dann keines Diebstahls schuldig gemacht, da die Absicht der An­eignung nicht vorlag.

Der Staatsanwalt hat gegen das Urteil sofort Be­rufung eingelegt.

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Die Rechtsauslegung des Schnellrichters ist auch irrig; fic steht in trasfem Widerspruch zu der neuesten Rechtsprechung des Reichsgerichts, die z. B. die Entführung eines Autos zum Spazieren­fahren als Autodiebstahl mertet. Das Urteil schlägt schließlich dem gefunden Menschenverstand und der Laienvernunft direkt ins Gesicht, da es eine gemeine und gemeingefährliche Handlung unbestraft läßt und so zu ähnlichen Handlungen anipornt. Man sollte sich nicht mundern, wenn die Heldentat des Nazirowdys in der nächsten Zeit Nachahmung fände; die Verantwortung dafür fiele auf den Freispruch des Schnellrichters. Ein Berufsrichtertum, das fich derart an den Buchstaben des Gesetzes flammert, läuft Gefahr, in Mißtredit zu geraten und gibt denjenigen recht, die die Einschrän fung des Laienrichters zugunsten des Berufsrichters aufs schärfste befehden. Laienrichter, Schöffen hätten fich die Rechtsauslegung des Berufsrichters in diesem Falle bestimmt nicht zu eigen ge­macht. Der Freispruch bedeutet aber auch das Versagen des mora­lischen Rechtsschutzes und ist geeignet, bei den Angegriffenen die Versuchung entstehen zu lassen, sich in ähnlichen Fällen auf eigene Faust zu schüßen. Was unter feinen Umständen gutgeheißen werden könnte und unter allen Umständen vermieden werden sollte.

Tim dachte unwillkürlich über sich nach. Er hatte es nicht einmal in Betracht gezogen, selbst seine Brautmahl zu treffen. Er war Geschäftsmann, weiter nichts als Geschäfts­mann und er handelte dementsprechend. Die Ehe war für ihn nichts anderes als eine lohnende Geschäftsverbindung von Dauer. Helene und er, fie beide, gingen ohne große An­Sprüche in die Ehe. Sie verlebten die Flitterwochen derart, mie temperamentgeladene Menschen die verklingende Feft woche nach der Silberhochzeit zu verbringen pflegen. Nur teine unnötigen Aufregungen. Das ruhige Gleichmaß der Tage hatte Tim bislang für das richtige gehalten und das wollte er auch nicht verwerfen, trog John und Anita. Anita war schön, zugegeben, und doch verstand er John nicht. Reineswegs gibt man etwas sicheres weg und experimentiert. John aber liebte das Experiment. Tim war im Grunde ge­nommen ein flein wenig besorgt um Johns Zukunft.

Bei der Kundgebung des Kartells der Republikanischen Ber­bände Deutschlands Gegen Terror, für Demokratie!" am Sonntag, den 14. Februar d. 3., vormittags 11 Uhr, im Plenarjaale des che maligen herrenhauses, Leipziger Str. 3, werden u. a. noch sprechen: Reichstagsabgeordneter Stampfer, Ministerialdirektor Dr. Spieder, sowie die Führer der Verbände. Die Kundgebung ist mit Rücksicht auf die bevorstehenden Wahlen von be sonderer Bedeutung. Eintritt 20 Pfennige.

Er liebte den Bruder nicht, nein, fie verband nur die gemeinsam verlebte Jugend und das Aneinandergewöhntsein. Aber ein echter Geschäftsmann befürchtet immer unliebfames. Aufsehen und Störungen schwerwiegender Art.

Die Familie hatte gerade Anitas Einführung über wunden, als sie ein besonders harter Schlag traf.

Billy fündigte seinen Besuch an. Das war von dem jungen Thormeilen arrangiert worden. Sein Name hatte für alle Familienmitglieder einen unangenehmen Bei­geschmack; denn Thormeilen jun. verursachte mit zäher Bos­heit unangenehme Situationen. Jezt hatte Billy seinen Be­fuch einfach angesagt. Als ob man in Bremen so mir nichts dir nichts jeden Menschen empfänge.

John und Anita holten Billy und den jungen Thormeilen Dom Bahnhof ab. Billy tam in voller Cowboyausrüstung. Jeden Schritt, den er machte, benutzte er zur Reflame für sich. In Europa muß man schreien. Billy war doch nicht auf den Kopf gefallen. Er verstand es, fich in Szene zu setzen, er achtete peinlich genau darauf, daß er nicht übersehen wurde. Insgeheim war Helene auf den anmaßenden Menschen gespannt.

Mit der Sorglosigkeit, die stets verblüfft, stand Billy auf einmal in dem vornehmen Haus in Bremen . Unbefangen begrüßte er die Insassen. Sie waren höflich und ihnen graute vor einem Standal, sie luden Billy zu Tisch.

Der junge Thormeilen, John und Billy sprachen. Die anderen hörten zu und ließen sich nur vernehmen, damit sie bekundeten, daß sie das Zimmer noch nicht verlassen hatten. Der Chef des Hauses war bereitwillig aufmerksam. Ihm machten diese Menschen, die sich nicht in eine Schablone zmängen ließen, im Grunde seines Herzens Freude, doch mußte er persönlich nichts mit ihnen anzufangen. Er war darauf dreffiert, das Schema zu verbrauchen.

Als dann Anita jogar von Steigerpferden und der Freude am ungebärdigen Pferd sprach, ermahnte die Mutter zur Vorsicht. Sie ermahnte aus Bosheit, weil sie höhnend darauf aufmertfam machen wollte, daß ein solches Gespräch hier nicht angebracht war.

Doch Billy, ganz in das Gespräch vertieft, antwortete: Ach, gnädige Frau, bei dem Mudi, diesem Teufelspferd, wären Sie mehr als einmal aus dem Sattel gekippt. Das macht ja nichts. Immer fig weg vom Pferd oder sich recht schön auf den Körperteil gefeßt, der mun mal dazu ba iſt." ( Fortsetzung folgt.)