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Die Stimme seines Herrn.

Hugenberg:Wenn die Walze nicht zieht..."

Das Reichsstädtebaugesetz. Ein Werk der Gemeinnützigkeit gegen das Privatinteresse.

Der Wohnungsausschu� des Reichstages beriet vom 8. bis 19. Februar den Entwurf eines Reichsstädtebaugesetzes bis-auf einen kleinen Rest in zweiter Lesung und setzte dann die Fortsetzung der Beratung bis Ende Mai aus, um der Regierung Zeit zu lassen, sich mit den Ländern über die Einwände gegen den Entwurf zu verständigen. Damit soll künstigen Einwendungen des Reichsrots begegnet werden. Die verschiedenen Interessentengruppen: Deutscher Städtetag. Verband der preußischen Provinzen, Deutscher Siedler- und Vcrkehrsbund, Verband der Elektriker, der Architekten usw. hatten ihr- Einwendungen den Ausschußmitgliedern mitgeteilt. Ihre Anregungen wurden von den Ausschußmitgliedern der Sozial- demokratischen Partei aufgenommen und. soweit sie in den Rohmen de« Gejctzas paßten,- auch vpm Ausschutz Mgenomwen. Die An- träge zeigten, wie wenig der Grundgedanke des Entwurfs an» gefochten wurde. Dadurch ist der größte Seit der Bedenken gegen den Entwurf beseitigt worden. Die Wünsche der Kleinsiedler auf Schonung ihrer wirt- schaftlichen und sozialen Eigenart bei Planung und Anlieger- lcistungen, sowie bei Rückgabe enteigneten Grundbesitzer wurden berücksichtigt. Der Kreis der aus dem Wohnbezirk auszuschließenden Betriebe ist auf dielästigen" ausgedehnt worden. Bei der Planung sollen auch die Unterhaltungspflichtigen Provinzvcrbände, Kommunalverbände und Wasserläufe mitbestim­men. Der Begriff der Durchgangs- und Ausfallstraßen ist klarer gefaßt morden. Di« E n t e i g n u n g soll auch für die Errichtung von Anlagen, die der lebenswichtigen Versorgung der Allgemeinheit dienen, mbg- lich sein. Als unbebaute Flächen sollen auch solch- Grundstück« gelten, auf denen minderwertig« Baulichkeiten, wie Schuppen, stehen. Den wilden S i e d l u n g e n soll dadurch vorgebeugt werden, daß die Teilung von Grundstücken der Genehmigung bedarf.

Vorsorge ist getroffen worden, daß die Zuständigkeit des zu schaffenden Reichsoerwaltungsgerichts nicht im voraus durch die Landesgcsctzgebung ausgeschaltet werden kann. usw.

Auch bei der zweiten Lesung prallten die Gegensätze Pri- vatwirtschaft oder Gemeinnützigkeit hart oufen'- onhcr. Als Exponent der rücksichtslosen Profitwixtschast trat be- sonders der Wirtschaftsparteilcr Lücke hervor, der gleich«Inen Katalog vpn Anträgen vom Haus- und Grundbesitzer- verein übernvmmen hatte. Eine Rechtsfront einschließlich des Zon- trums entstand gegen das im Entwurf vorgesehen« Berkaufsrecht der Gemeinden. Ivterzssant war dos Eingeständnis des Zentrum?» abgeordneten Dr. Schetter, der zwar rechtlich die Bstr- fchrtften für unbedenklich und einwandfrei bezeichnete, aber gegen dos Berkaufsrecht war, weil es geeignet fei, den Grundstucks»«rt herabzudrücken: der Großgrundbesitzer ging also mit dem Juristen durch. Der Angriff wurde mit Unterstützung der Staotsportei und des chnsUich-sozialen Aolksdienftes abgeschlagen. Di« Kirche sucht« auck, hier ihre besonderen Interessen zu wahren. Bei der Enteignung ihrer Grundstücke soll ihr« Zustim- mung an Stelle der Landesregierungen gelten. Ein Anspruch, der das Recht der Lander annulliert und von den Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt wurde. Der Mehrheitsbeschluß wird nicht durch die Erklärung des Zentrumsabgcardneton Dr. Schester schmock- basier, daß dies nicht für dos im Besitz der Kirch« befindlich« Ge- länd« galten soll. Für bebaute Grundstücke wurde wieder, wie in der I.Lesung, der ermittelte Stauerwert als Entschlicßungswert festgelegt, obgleich der Roglerungspertreter erklärte, daß dann dse Rcichsrcgierung dem Gesetz nicht zustimmen werde. Die endgültige Regelung wird in der Endberatung erfolgen.

Pa»'nlev6 verhandelt«och. Aonzentratioastabinett abermals gescheitert.- Uni*- regiernng wird doch versucht. Part», la. Februar. lEigenbcricht.) Die Situation hat sich tu den späten Abendstunden wieder vollkommen geändert. Der auf Anrate« Doumer, unker. nommene zweite versuch palnlenös. ein Konzentration�. labt nett zu bilden, ist wieder gescheitert, so daß paintens nichts andere« übrig bleibt, als da» heute nonntlkoz geplante Linkskabiuell zu kovstltuleren. Die Ursache dieses neuen Mißerfolges liegt in der Besetzung de» Auhenmin iftcrtums. painlev« hatte sich am Vormittag telcphonisch mit Paul Vonrour in Verbindung geseht und ihm das Bvßenministcriun, angeboten. Paul Voncour nahm diese« An- erbieten an. Dardieu und Laval«erlangten nun noch dem Ein. gretfen Doumcrs. daß L a v a l das Außenministerlum behatte. ivährcnd Tardteu sich damit einverstanden erklärte, den Posten eines Stoatsministers ohne Portefeuille und des ersten Delegierten für die Abrüstungskonferenz zu übernehmen, wenn die Verteilung der übrigen Portefeuilles für die bisherige Mehrheit annehmbar fei. Mit Rücksicht aus Paul Voncour und unter einem sanften Druck der Radikalen nachgebend, mußte painleve die velostuag Lavals im Außenministeriuni ablehnen. Aber er bot Laval ein anderes wichtiges Ministerium an. Darauf gingen Tardieu und Laool nicht ein. painleve erstattete daher dem Präsidenten der Republik Bericht über den Mißerfolg seiner vemühungen und erklärte ihm. er sei jetzt fest entschlossen, noch in dieser Rächt ein Linkskabtnett zu bilden. Die versuche über die Zusammen- schung dieses Ministeriums dauern um 1 Ahr morgens in der Mahnung painlevös noch an und dürften kaum vor 5 Uhr be- endet sein. Sicher Ist bisher nur, daß Paul Boncour in das Außenministerium einzieht, painleve wird wahrscheinlich neben der Minislerpräsidentschast das Innenministerium übernehme«, Bar» ihou das Kriegsmiaisterium, Steeg oder Chautemp» das Justizministerium und Leygues da, Marineminifiertnm. Das Kabinelt wird sich am Dienstag der Sammer vorstellen. ?Nen rechnet daraus, daß es eine Mehrheit von etwa 10 Stimmen erhalten wird.

Kormale �eichswehrbeleidigung. (Seeger zu 500 M. Geldstrafe verurteilt. Das Schöffengericht Berlin-Mitte verurteilt« gestern den Reichs- tagsabgeordneten Gerhard Sc c g e r wegen formaler Beleidigung der Reichswehr zu SOl) M. Geldstrafe, für die im Richtbeitreibungs- mlle 50 Tage Gefängnis treten. Dem Reichswehrminister wurde die Publikationsbesugms imVorwärts" zugesprochen. Saeger soll an einem Klubabend der Liga stir Menschenrechte am 17. Zdpvember ISZO als einer der vielen auftretenden Redner zum Thema Abrüstung nach dem Bericht der Berliner Börsen- Leitung" gesagt haben, die Reichswehr müßte diffamiert, und die Reichswehrjoldaten müßten wie die Pest gemieden werden. Seeger batts unmittelbar darauf an verschiedene Blätter eine Berichtigung eingeschickt, in der er behauptete, mißverstanden worden zu sein. Er babg nur von hsn jenigen Militaristen gesprochen, die, im Gegensatz mr offiziellen Adruswngspolitik, die Reichsregierung zu einem neuen Krieg Hetzen Dies« Anschauung müsse diffamiert werden. In dar Verhandlung im Iqnuor d. I. hielt Seeger diese seine Erklärung aufrecht und fügte hinzu, daß ein« Beleidigung der Reichs- wehr als solche seiner Gesamteinstellung und seinem Empfinden widerspräche. Er habe selbstverständlich den einzelnen Reichswehr - soldaten. der ja nur sein« Pflicht erfüll«, nie beleidigen wollen. Die Verhandlung wurde vertagt, um dem Verteidiger de? Angeklagten. RA. Otto Landsberg , die Möglichkeit zu geben, sich mit dem Reichswchrminister wegen eines Vergleiches in Verbindung zu setzen. Seeger erklärt« sich auch bereit, soweit jener Ausspruch mihper- ständlich sei. ihn mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückzu- nehmen. Reichswohrminister Groener hatte feine Einwilligung zu diesem Vergleich bereits gegeben, aber die Bedingungen nach ver- Ichärft, nachdem Seeger im Zusammenhang mit der Verurtei­lung des Redakteurs der Weltbühne Ossietzky wegen Landesverrats einen kritischen Artikel geschrieben hatte. Also scheiterte der Vergleich und es kam gestern zur zweiten Derhandlung. Staatsanwalt Dr. R r e i s m a n ir erachtete auf Gruiid der Be» messaufnahme den Tatbestand einer formalen Beleidigung für gc- geben und beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten. Rechtsanwalt Landsberg äußerte seine Verwunderung über die Höhe des Strafantrags, der in vollstem Gegensatz zu den Strafen stehe, mit denen Beleidigungen selbst hoher Beamten noch geahndet werden, unterstrich, daß es nicht durch die Schuld Seegers zur Hauptverhandlung gekommen sei und beantragte Freispruch. Die Feststellung der Beweisaufnahme, erklärte er, sei nicht zuungunsten des Angeklagten ausgefallen. Es mag zugegeben werden, daß er sich in jener Rede nicht klar ausgedrückt habe. Selbst unterstellt, die Ausdrücke seien so gefallen, wie die Anklage es behauptet, so liege kein Vorsatz vor. Seeger habe erklärt, daß er etwas ganz anderes gemeint habe, als aus feinen Worten herausgehört worden sei. Er habe eingangs der Rede vom 12. November 1930 ausdrück- bch betont, er wolle die Politik seiner Partei verteidigen Diese sei oder nicht gegen die Institution der Reichswehr gerichtet. Seeger habe auch mit seinen Parteigenossen für den Reichswehretat ge- stimmt, obgleich es ihm freigestanden hätte, der Abstimmung fern­zubleiben. Es sei ihm nicht zuzutrauen, daß er gesagt habe, man müsse um die Reichswehr einen Pestkordon ziehen. Er habe sich schlimm st enfalls ungeschickt ausgedrückt. Es könnte des- halb höchstens Fahrlässigkeit als gegeben erachtet werden. Eine nicht mit Willen ausgesprochene Beleidigung sei ober nicht strafbar. In der Urteilsbegründung führte Landgerlchtsdircktor R ü ck e r t aus, daß sowohl der objektive wie der subjektive Tatbestand der Be- I-idigung erfüllt sei, von einer Fahrlässigkeit könne keine Rede sein. Der Angeklagte habe sich des chrenkränkenden Charakters seiner Worte bewußt sein müssen Er Hot allerdings nicht im Namen seiner Partei gesprochen, sondern als überzeugter Pazifist zu Pazifisten und nicht den einzelnen Reichswehrsoldaten, sondern die Reichswehr als solch« im Auge gehabt. Strafmildernd sei zu berück- süchtigen, daß die Rede im engen Kreise von Pazifisten gehalten war- den sei. und daß die Forderung der Dstfämierung nicht von allzu großer Gefährlichkeit sei; es Hab« sich mehr um eine starke rhetorische Phrase gehandekt.

Gocbbcls-verdol aufgehoben. In der gestrigen Sportpalast- Versammlung der Nazis wurde bekanntgegeben, daß das Redeverbor gegen Goebbels ob nächsten Montag ausgehoben ist. 1

Untersuchung gegen Frick. parlamentarischer Ausschuß in Tätigkeit. Weimar , 19. Februar.(Eigenbericht.) Der Untersuchungsoussäwß des Thüringischen Landtags, der vor ollem Fricks Amtsführung als Minister unter- suchen soll, ist am Freitag zu seiner ersten Sitzung zusammen- getreten. Vorsitzender des Ausschusses ist der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Brill. Di« von ihm vorgelegten BeweisontrSge wurden von dem Ausschuß und von der Regierung gebilligt. Am 13. März sollen von dem Ausschuß folgende Zeugen ver- nommcn lverden: Hitler , Frick, Hauptmann Stennes. Kapitän- leutnant Ehrhardt und die beiden an der Hilidburghauser Affäre beteiligten Ministerialbcamten. In dem Beweisantrag zu dieser Affäre fordert der Ausschuß die Vorlage der entsprechenden Akten des Ministeriums des Innern und des Staatsministeriums sowie das Vernehmungsprotokoll der Ministcriolbcamten über diese An- gelegenhcit. Die goldene Hitler -Lugend. Gefängnisstrafe wegen Mißhandlung eines Lovrnalisten. Köln , 19. Februar. Die Nationalsozialisten hatten im März v. I. in der Messehalle in Köln -Dcutz eine Versammlung abgehalten, in deren Verlauf der Berichterstatter eines Kölner Zentrumsblattes, der am Pressettsch die Ausführungen des Parteiredners Dr. Ley aufgenommen hatte, von mehreren Nationalsozialisten mißhandelt und schließlich mit Fußtritten aus dem Saal gewiesen worden war. Auf die Anzeige des verletzten Journalisten war gegen den Haupttäter, einen Re- dakteur, Offizialan klage erhoben worden, die aber üt erster Instanz. entsprechend dem Antrage des Staatsanwalts, zu einem Freispruch führt«, well gemeinschaftliche Körperverletzung nicht hinreichend er» wiesen und wegen einfacher Körperverletzung kein Strafantrag ge- stellt worden war. Die Oberstaatsanwallschaft legte Berufung ein, die heute vor der Großen Strafkammer mit einer Verurteilung des angeklagten

Schriftleiters, wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung endete. Unter Versagung mildernder II in st än de und ohne Bewährungsfrist wurde der Angeklagte zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. In der Begründung hob dos Gericht hervor, daß der Täter das Gastrecht gröblich verletzt habe, da der Berichterstotter in Erfüllung einer Berufspflicht in der Versammlung gewesen sei. Auffichtsräte. Hinter den Kulissen der.Wirtschostsfvhrong". Im Schultheiß -Prozeß ereignete sich dos folgende Zwiegespräch zwischen dam Vorsitzenden ünd dem früheren Direktor der Deutschen Bant van Stauß: Vors.: Wie war die Arbeitsweise des Auffichtsrats? Stauß: Der Anfsichtsrat hatte im allgemeinen den Ueberblick gewonnen, den man in einem derartigen Konzern haben kann, und zwar auf Grund von Vorträgen der Ge- n e r a l d i r c k t o r e n, die einen durchaus Verantwortung?- bewußten Eindruck machten. Der Anfsichtsrat war von dem großen Vertrauen getragen, das die Gesellschaft in der Oeffenllichkeit genoß. Die Herren Aufsichtsratsmitglieder waren also ungefähr so in- formiert wie der Leser des Handelstcils einer größeren ZeUung vielleicht sogar noch etwas schlechter. Für diese Tätigkeit bezogen sie ihre Tantieme. Wie wäre es, wenn die Zeitungsleser gleiche Tantiemeforderungcn anmelden würden? Irlands Wahlergebnis. Erfolg der(Äinnfeiuer-partei. London . 19. Februar.(Eigenbericht.) Das Ergebnis der irischen Wahlen lag oan Freitagabend noch nicht vollständig vor. Bis jetzt hat die Partei de Baleras 47, die Regierungspartei 37, die Unabhängigen 11 und die Labour- Party 5 Sitze erhalten. Die Partei de Baleras hat auf Kosten oller anderen Parteien zahlreich« Sitze gewonnen.