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Der Hochverrat in der Polizei.

Schraders Verband nicht gegen Grzesinski .

Wir erhalten die folgende Erklärung des Borfizenden des Ber­bandes Preußischer Polizeibeamten E. B.:

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Der Berliner Lokal- Anzeiger" veröffentlicht in seiner Aus­gabe vom 11. d. M. eine längere Abhandlung mit der Ueberschrift: ,, Schrader Verband gegen Grzefinsti!"

Ich erkläre hiermit ausdrüdlich, daß der Berband Preußischer Bolizeibeamten( Schrader- Berband) teine Beranlassung hat, gegen den Herrn Polizeipräsidenten Grzesinsti Stellung zu nehmen.

Ich habe auf die außerordentlich zahlreichen fernmündlichen Anfragen Berliner Zeitungen aller Richtungen erflärt, daß ich von den Einzelheiten der gegen die verhafteten Personen erhobenen An­fchuldigungen feine Kenntnis habe, sondern nur das weiß, was in den Zeitungen darüber berichtet worden ist und mir auch deshalb ein Urteil über die vorliegenden Anschuldigungen und über den Ausgang des Verfahrens nicht erlaubt.

Ich bedauerte jedoch, daß in dieser Zeit der großen Erregung vor der Wahl, in der die Polizeibeamtenschaft ganz besonders und überaus start in Anspruch genommen wird, die Bresse diesen Vor­gang in der sensationellsten Aufmachung veröffentlicht hat. Durch diese Art der Veröffentlichung fann in diesen sturmbewegten Tagen das Vertrauen der breitesten Volksfreise zur preußischen Polizei, zur Autorität des Staates und zur Ruhe, Ordnung und Sicherheit nicht gehoben werden. Ich habe jedoch nie erklärt, daß dieses Bor­tommnis vom Polizeipräsidium Berlin als Wahlmache benutzt worden ist.

Ich halte es für richtiger, wenn mit aller Sorgfalt und Energie die Ermittlungen und Untersuchungen fortgesett werden, aber ohne daß daraus eine öffentliche Sensation gemacht wird.

In diesem Sinne waren meine Antworten auf die Anfragen des Berliner Lokal- Anzeigers" gehalten.

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Die Stellung unseres Berbandes zum heutigen Staat ist so bekannt, daß sie nicht wiederholt werden braucht. Durch einen be­fonderen Wahlaufruf find alle unsere Mitglieder aufgerufen, Herrn Don Hindenburg ihre Stimme zu geben. Ernst Schrader.

Polen gegen Danzig .

Uebergabe der Zollverwaltung beantragt.

Danzig , 12. März.

Die polnische Regierung hat beim Bölkerbundskommissar den Antrag gestellt, die Abschnitte 1, 3 und 4 des Teiles 7. des Ab­

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tommens mit Bofen vom 24. Oftober 1921 außer Kraft zu fegen und die Danziger Sonderfontingente und die übrigen Rechte, die

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Danzig bisher noch beim Erlaß polnischer Ein- und Ausfuhrbeschrän- der Hand- und Kopfarbeiter!

fungen hatte, zu beseitigen.

Geschieht das, so wäre Danzig auf wirtschaftlichem Gebiet voll­ständig von polnischen Gesezen und Anordnungen abhängig. Damit wäre es mit dem legten Rest der Danziger wirtschaftlichen Selb­ständigkeit vorbei und das Gegenteil von dem erreicht, was im Ber­sailler Frieden bei der Gründung des Freistaates Danzig beab­sichtigt war.

Der Senat hat versucht, durch Verhandlungen mit Polen zu einer Einigung zu fommen. Da diese Bemühungen erfolglos geblieben sind und Polen nunmehr den Klageweg beschritten hat, wird der Senat Anträge zur Abänderung des Warschauer Abkommens stellen, die für die Erhaltung der Danziger Wirtschaft und des Danziger Eigen lebens gefordert werden müssen.

Bolen begehrt in einem weiteren Antrag, daß die gesamte Organisation und Berwaltung des Danziger Zolldienstes Polen überantwortet wird und die Danziger Zollbeamten, soweit sie überhaupt von Polen zum Zodienst zugelassen werden, vor der polnischen Behörde den Dienfteid ablegen.

Aber ohne die Zustimmung Danzigs fönnen die Bestimmungen des Pariser Vertrages und des Warschauer Abkommens praktisch nicht abgeändert werden. Bis zu einem Einvernehmen über eine Abänderung bleiben die bisher geltenden Bestimmungen in Kraft.

Achtung, Motorkorps

Die Mitglieder des Motorkorps der Eisernen Front werden gebeten, sich für die heutige Wahlarbeit mit ihren zuständigen Kreiswahllokalen in Verbin­dung zu setzen.

Die für gestern angekündigte Werbefahrt mußte leider in letzter Stunde abgesagt werden, weil sie unter das allgemeine Umzugs- und Demonstrationsverbot fiel, das der Berliner Polizeipräsident für gestern und heute erlassen hat. Das ist um so bedauerlicher, als sich zu Hunderten die Mitglieder des Motorkorps zur Teilnahme bereits freiwillig gemeldet hatten. Der größte Teil konnte rechtzeitig telephonisch von dem Verbot unterrichtet werden, viele erfuhren es erst am Sammelplatz in der Lehrter Straße . Dort hatte sich eine beträchtliche Menschen­menge angesammelt, die sich nur langsam und enttäuscht zerstreute.

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Neues Recht für die Synagogengemeinden. Das preußische Staatsministerium hat dem Staatsrat einen Gefeßentwurf zugeleitet, der die Rechtsverhältnisse der Synagogengemeinden neu regeln foll. Bisher maren die Rechtsverhältnisse der Synagogengemeinden in den verschiedenen Gebietsteilen Preußens in einer Reihe vonein ander abweichenden Gesezen geregelt, die zum Teil in die erste Hälfte des 19. Jahrhundert zurüdgehen. Im Bereich des preußischen Staatsgebiets bestehen zur Zeit in der Hauptsache noch 14 solcher Geseze. Durch den neuen Gesezentwurf werden u. a. auch die über die besonderen Verhältnisse der Juden erlassenen Gefeze als staatliche Vorschriften aufgehoben.

Gewerkschaftliches siehe 3. Beilage.

Berantwortlich für Politif: Bictor Schiff; Wirtschaft: 6. Klingelhöfer: Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : Dr. John Schitowski; Lotales und Sonstiges: Frig Karstäbt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Verlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin . Drud: Borwärts.Buchdruderek und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co., Berlin GB. 68. Lindenstraße& Sieran 5 Beilagen.

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