Es wird angeglichen!
Wohin steuert die Reichsregierung?
Der Reichsarbeitsminister hat wiederholt verkündet, daß es| Konfurse werden sich wieder beängstigend häufen und die schwersten jest mit dem Lohnabbau auch mirtlich Schluß sein müsse. Stonflitte und Zusammenstöße werden zur Regel werden. Nach Es könnte sich höchstens nur nach um ,, Korretturen" handeln von dem Schiedsspruch im badischen Tertilgewerbe, nach den Schieds,, Schönheitsfehlern", die dadurch entstanden seien, daß am 10. Januar sprüchen für das Baugewerbe tommt jest ein Schiedsspruch für die 1927 die Lohnhöhe sehr ungleichmäßig gewesen sei. Flaschenindustrie. In dieser Industrie, wo durch die Tech nisierung der Produktion der
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Der Logit und der erdrosselten Kauftraft entsprechend müßte die angefündigte Angleidhung" nach oben vorgenommen werden. Es wird aber nicht nach oben, sondern munter drauflos nach unten ,, angeglichen". Diese famose Angleichung ist aber,
in Wirklichkeit nichts anderes als ein allgemeiner und noch brutalerer Lohnabbau als der, der durch die Nofverordnung vom 8. Dezember defretiert worden ist.
Dieser Angriff gegen die Arbeiter wirft nur herausfordernder, wenn er unter der Masfe der 2ngleichung betrieben wird. In dem Schiedsspruch für die badische Textilindustrie sind Löhne von 54 Pf. für den 25jährigen Arbeiter noch herabgesetzt worden! Das sind mohl die Spigenlöhne", die über das allgemeine Lohnniveau ,, hinausragen".
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Die versprochene Preissentung als Ausgleich für die Lohnsentung durch die Notverordnung vom 8. Dezember ist ausgeblieben. Die Lohnsentung ist nur um etwa die Hälfte ausgeglichen worden.
Die Folge zeigt sich auf dem Arbeitsmarkt,
Lohnanteil stärker als in irgendeiner anderen Industrie gesenkt worden ist,
und wo die Löhne froß der schweren Arbeit außerordentlich herab. gebrüdt find, ist durch Schiedsspruch der Lohn bis zu 10 Broz. nochmals abgebaut worden. Angleichung? An was? Soeben wird uns der neue Schiedsspruch für das Berliner Baugewerbe mitgeteilt, der gestern abend gefällt wurde. Zu diesem Schiedsspruch hat der Reichsarbeitsminister einen
Sonder schlichter ernannt und, wie man annehmen kann, ihm auch besondere Instruktionen erteilt. Nach diesem
Schiedsspruch
find die Löhne der Facharbeiter von 1,25 2. auf 1,08 M. gefenft worden.
Der erste Schiedsspruch beschränkte sich, wenn man so sagen darf. auf 1,12 M. Die Löhne der Bauhilfsarbeiter wurden von 1,02 m. auf 90 Pf.( im ersten Schiedsspruch 93 Pf.), die der Tiefbauarbeiter von 78 auf 72 Bf.( 74) gesenft. Die Unternehmer nahmen den Schiedsspruch sofort an, die Arbeiter lehnten ihn sofort ab. Es mo die Frühjahrsbelebung weit hinter der des Vorjahres zurüderübrigt sich also, eine Erklärungsfrist festzusetzen. Besonders inter. geblieben ist, obwohl der Ausgangspunkt ein weit höherer effant und bezeichnend ist noch folgende Klausel in diesem Schiedsist als im Vorjahre. Diese Abdrosselung des Binnenmarktes macht spruch. Danach soll der Schiedsspruch Gültigkeit haben bis 2. März die Fürsorge für die Arbeitslosen zu einem unlösbaren Problem. 1933. Die Löhne sollen aber bereits zum 31. Oftober 1932 fündbar Und nun kommen die neuen ,, Angleichungen", die, wenn sie zur sein, falls der allgemeine Lohnstand innerhalb des Tarifgebiets fich Durchführung fommen, unabsehbare Folgen in wirtschaft- wesentlich verändern würde. Das heißt doch wohl auf gut deutsch , licher, politischer und sozialer Beziehung haben müssen. Unsere gedaß man mit einer allgemeinen Sentung der Löhne rechnet. Wohin Tamte öffentliche Ausgabenwirtschaft, muß zusammenbrechen, die steuert die Reichsregierung?
Das Arbeitsgericht mies die Klage ab. Bar liege ein Arbeitsvertrag vor, hieß es, es bestehe jedoch fein Anspruch auf Lohn. Die Sache fam vor das Landesarbeitsgericht.
Der Vertreter des Angeklagten machte geffend, daß die Siedlungsgesellschaft sich unterdes durch die Arbeit der Genoffen mit 13 Siedlungshäusern bereichert habe. In einem dieser Gied lungshäuser stede auch die Arbeit des Klägers Auf Grund des§ 812 des B02. habe er deshalb Anspruch auf folgten 3med erreicht habe. Er habe diesen Anspruch auch aus Herausgabe dieser Bereicherung, de seine Leistung nicht den er= einem anderen Grunde. Die Genossenschaft der Siedler und Siedlungsgesellschaften stellen eine Gesellschaft in bürgerlich- rechtlichen Sinne vor. Nach Austritt aus der Gesellschaft habe der Kläger Anspruch auf Abfindung.
Das Landesarbeitsgericht wies den läger. gleichfalls' ab. Es erflärte, das Zivilgericht sei für den Rechtsstreit zuständig. Der Kläger wird sich nun an das Zivilgericht menden. In der gleichen Lage befinden sich aber vier weitere Siebler, die das Ergebnis dieses Rechtsstreits abwarten, um auch ihre Ansprüche geltend zu machen. Der Mufifer und seine Frau haben unterdes von der Gesellschaft je 50 Marf erhalten. Ihre Möbel nach Berlin zurückzutransportieren, sind sie aber heute noch nicht in der Lage..
Einigung in der Damenhutindustrie.
Man meidet die Schlichter.
Die Mehrheit der Arbeiterschaft in der Damenhut industrie hat dem Ergebnis der Verhandlungen zugestimmt, die am 18. April über den Neuabschluß des Reichstarifvertrages der Damenhutindustrie geführt worden sind. Das Ergebnis dieser Verhandlungen zwischen den Tarifparteien war die Verlängerung des von den Unternehmern zum 30. April gefündigten Reichstarifvertrages zunächst bis zum 31. Mai. Von der Lohnmoche an, in die der 4. Juni fällt, soll bei einigen Zeitlöhnen ein Abzug von 1 bis 3 Pf. pro Stunde erfolgen. Die im Stüdlohntarif für Damenwinterhüte festgefeßten Attorblöhne sollen ab 7. Mai teilweise um 10 bis 15 Proz., teilweise weniger und für verschiedene Arbeiten gar nicht heruntergesetzt werden. Die Zeitlöhne für die Damenhutindustrie sollen Geltung haben bis zum 1. November 1932, die Stüdlöhne für Damenwinterhüte bis zum 31. Dezember 1932.
Der Deutsche Hutarbeiterverband hat nach der Annahme des Berhandlungsergebnisses durch seine Mitgliedschaft die Ige meinverbindlich feitserflärung des Reichstarifvertrages. beantragt. In allen Tariforten ist von den Mitgliedern der Orga nisation zum Ausdrud gebracht worden, daß sie dem Verhandlungs ergebnis nur zustimmen, weil sie im Augenblid feine Möglichkeit gelangen. Auf die staatlichen Schlichtungsinstanzen wurde überhaupt feine Hoffnung gefegt.
Malermeister auf den Spuren Hitlers . eignet. Sie haben sich wieber hoft der Domänenbere lehen, auf eine andere Art zu einem beſſeren Vertragsabschluß zu
Die Gehilfen find aber nicht für Hitlerei. Der Reichsbund für das Deutsche Malergewerbe hat nach dem Scheitern der Berhandlungen zum Abschluß eines neuen Reichslohntarifes an seine Unterverbände die Anweisung gegeben, die bisherigen Löhne um durchschnittlich 30 Pro 3. herunterzusehen. Ganz im Geifte ihres großen Kollegen Hitler . Von den Landesverbänden und Innungsvorständen wird diese unerhörte Lohnbittatur mit der angeblichen Notwendigkeit einer einheitlichen Lohngestaltung" während der tariflosen Zeit begründet.
In Berlin sind die Malermeister von ihren Innungen auf: gefordert worden, den Gehilfenlohn von 1,25 Marf auf 1 Marf und in den Außenbezirken auf 1,05 Mart zu reduzieren. Soweit in der jegigen Zeit überhaupt Gehilfen beschäftigt sind, haben sie es überall rundweg abgelehnt, sich dieser Hitlerei zu unterwerfen und zu diesen Löhnen zu arbeiten. Daraufhin haben sich die Malermeister dazu bequemt, die alten Löhne bis zum Abschluß eines neuen Tarifvertrages weiter zuzahlen.
Der Hauptvorstand des Verbandes der Maler richtet an seine Mitglieder in seinem Berbandsorgan einen Aufruf, in dem es heißt, daß der Reichstarif nach wie vor in Kraft bleibe und über die Löhne, die vom 1. Mai an gelten sollen, nicht die Unternehmer von sich aus, sondern das von der Organi sation beantragte amtliche Schlichtungsverfahren zu ent scheiden habe. Die Schlichtungsverhandlungen sollen Mitte Mai stattfinden.
Arbeitsvermittlung."
Wie sie auf dem Lande gehandhabt wird.
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1931
tung in Groß- Ammensleben zur Arbeit angeboten. Sie wurden mit der Begründung abgewiesen, daß genügend schlesische Arbeitskräfte vorhanden seien. Die Domäne in Dreileben ( Kreis olmirstedt) hat 21 schlesische Mädchen eingestellt, die voll beschäftigt werden. Die einheimischen verheirateten Landarbeiterinnen werden nicht beschäftigt.
Das Schönste ist, daß den Unternehmern die Beschäftigung deutscher Wanderarbeiter faum billiger zu stehen tommt als die Beschäftigung ansässiger landwirtschaftlicher Arbeitskräfte. Für die Haltung der Unternehmer gibt es daher nur eine Erklärung: man will dem ansässigen Bandarbeiter zeigen, mer Brotgeber ist, und ihn mürbe machen, damit er zu wesentlich ungünstigeren Bedingungen als den tariflichen arbeitet. Die arbeitslosen ansässigen Landarbeiter fallen natürlich der Wohlfahrtsunterstützung, d. h. den Gemeinden zur Last. Aber das fümmert den Agrarier nicht.
Das Reichsarbeitsministerium fann diese Zustände unmöglich länger dulden. Es muß dafür sorgen, daß die Vermittlung deutscher Wanderarbeiter, die heute fast nur Sache der Deutschen Arbeiterzentrale ist, ausschließlich der Reichs anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung über tragen wird und zwar mit der ausdrücklichen Verpflichtung, die Bermittlung durch die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter unter stärkster Berücksichtigung der erwerbslosen ansässigen Landarbeiter durchführen zu lassen.
Borsicht bei Giedlung.
Wer zu schwach, muß die Finger davon lossen.
Eine Berhandlung vor dem Landesarbeitsgericht ent hüllte neulich das Siedlerelend in seiner ganzen Kraßheit. Ein arbeitsloser Musiter beschloß im Oktober vorigen Jahres, als Siedler fein Glück zu versuchen. Er zog auf die Siedlung Wegendorf bei erneuchen hinaus; mit ihm seine Frau. Er verrichtete die ungewohnte Arbeit, schleppte Steine, betonierte, baute, feine Frau fochte und verrichtete für die Siedler die erforder=
Auf dem landwirtschaftlichen Arbeitsmarkt herrschen tolle Zustände. Wer glaubt, daß der Beschluß des Reichs: rats, wonach 1932 neue ausländische Landarbeiter nicht maren es rund 70 000 mehr nach Deutschland hereingelassen werden, zur Einstellung der entsprechenden Anzahl erwerbslofer a nlichen Küchenarbeiten. Beide hatten dafür gleich den übrigen sässiger Landarbeiter geführt hat, befindet sich in einem großen Irrtum. Man beschäftigt, wo es nur irgend geht, mit Vorliebe auswärtige Wanderarbeiter und läßt die ansässigen Arbeitskräfte hungern. Vor allem werden oberschlesische und oftpreußische Wanderarbeiter beschäftigt, oder junge Leute, die sich um jeden Preis, nur gegen Kost und Unterfommen, anbieten.
In Mitteldeutschland liegen nach den Mitteilungen, die dem Deutschen Landarbeiterverband zugegangen sind, die Dinge in der Arbeitsvermittlung der Landwirtschaft besonders übel. So beläuft sich z. B. in Groß- Ammensleben ( Kreis Bolmirstedt) die Zahl der arbeitslosen Frauen und Männer auf 230. Von ihnen erhalten 100 Personen Arbeitslosen-, 80 Krisen- und 50 Wohlfahrts unterstützung. Diese 230 Leute sind fämtlich als Banderarbeiter ge
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23 Siedlern bloß ein Dach über dem Kopf und das tägliche Brot. Für Kleidung mußten sie selbst sorgen, sie wurde von der Arbeit nicht beffer, Geld bekamen fie feinen Pfennig. So ging es vier Monate lang.
Dann ertranfte der Musiker infolge der ungewohnten schweren Arbeit. Er mußte zurück nach Berlin , mit ihm seine Frau, das Erwerbslosendasein begann von neuem. Eine Entschädigung für die viermonatige Arbeit erhielt er nicht. Hätte er ausgehalten, so wäre er ja Bewohner eines Siedlungshauses geworden. Selbst seine Möbel wurden nicht in die Stadt zurückgeschafft. Das wurmte den Mann. Er glaubte, einen Anspruch für die viermonatige 2rbeit zu haben und verflagte die Siedlungsgesellschaft Bauernland" auf 650 Mark für sich und seine Frau.
Arbeiter verrede, wenn du nicht Nazi bist. Ein Rundschreiben eines Raziagitators.
,, Und willst du nicht mein Bruder sein, so schlag' ich dir den Schädel ein." Baßt dieses Wort auf die Nazis, so scheinen die Dritten Reich reden, vorläufig darauf aus zu sein, die Arbeiter Herrschaften, die von dem Aufschmung der Hanfindustrie im brotlos zu machen, die nichts auf ihre Parole von Arbeit und fowi, Kreis Bauzen, im Freistaat Sachsen , jeines Zeichens Brot geben. So hat ein gewiffer Selmuth Körner aus Pies. Landagitator der Nazipartei, dieser Tage verschiebenen national
fozialistischen Bauern eine Mitteilung zufommen laffen, in der es mörtlich heißt:
Ich fordere daher alle Bauern der nationalen Opposition auf, fofort fämtliche marristischen Arbeitskräfte aus ihren Betrieben zu ent=. lassen und dafür ehemalige SA. und SS. Leute einzustellen."
dung. Körner erklärt unter anderem, daß nur das Bestehen ber So unverschämt wie diese Forderung, ist auch die BegrünSA., tommunistische und marristische Unruhen auf dem Lande verhindert habe". Das ist eine freche Berleumdung der Landarbeiter, denen hier einfach Plünderungsabsichten in die Schuhe geschoben werden,
Herr Körner hat seine Rechnung ohne den Deutschen Sandarbeiter Verband gemacht. Dieser wird in jedem Falle, wo ein Mitglied des Berbandes auf Grund der erwähnten Mitteilung entlassen und an seiner Stelle ein Raziarbeiter eingestellt wird, ohne Erbarmen Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Die Landarbeiter wissen, was sie zu verlieren haben. Sie werden sich deshalb gegen die Bestrebungen der Nazis mit aller Leidenschaft zur Wehr setzen.
Gesamtverband der Arbeitnehmer ber äffentlichen Betriebe unb bes Ber. jonen. unb Barenverkehrs. Montag, 19 Uhr, im großen Gaal des$ adeschen hofes, Berlin N., Rofenthaler Str. 40-41, Bolversammlung der bei den Gas, Baffer- und Elektrizitätswerken beschäftigten Angestellten. Tages. ordnung: 1. Stand der Tarifbewegung, 2. Organisationsangelegenheiten, 3. Berschiedenes. J. A.: Horeis.
Freie Gewerkschafts- Jugend Berlin
peute, Sonnabend, 7. at 1932, finden folgende Veranstaltungen statt: Berbeneranstaltung der Gruppen Spandau - Staafen: Ramm zu uns. Jugendheim Berlin - Spanbau, Lindenufer 1. Programm: Gefang, Mufif, Jugendspiel, Sprechchor: Das Lied der Arbeit". Eintritt 20 Pf. Einlag 19% Uhr. Beginn 20 Uhr.
Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten Unser Singetreis übt heute von 20--22 Uhr im Jugendheim Tilsiter Straße 4. Spiele im Freien ab 18 Uhr Sportplas Humboldthain.
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was
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Wer Vim benutzt, hat gut geputzt!
VIM DIE PUTZFRAU IN DER DOSE
VIM
Wille