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Versammlangen.

Am

An die Mitglieder des Allgemeinen Vereins der, nationalliberalen Unternehmerthums ist mit seiner Verleumdung Töpfer und Berufsgenossen Deutschlands ! In Görlig unserer belgischen Genossen schneller Lügen geftraft worden, als haben, wie schon bekannt, 60 Ofenfeßer die Arbeit nieber es sich vermuthlich hat träumen laffen. Internationale Konferenz der Lederarbeiter. gelegt; nur 8 arbeiten weiter. Der Grund der Differenzen ist folgender: Seinerzeit zogen die Görliger Töpfermeister auf den Aus London berichtet die Londoner A. R.": Der Exekutiv 8. Auguft traten zu Berlin im Saale des Lotals Marienbad, fogenannten Normalofen 1,50. M. ab. Nach diesem Normalofen Ausschuß des Internationalen Verbandes der Schiff 3., Dod: Badstraße 35, die Delegirten der Lederarbeiter( Weiß- und Roth­werden alle anderen Defen berechnet, so daß es für jeden Ofen und Flußarbeiter berieth am Donnerstag über die Räth- gerber, Färber, Lederzurichter u. s. w.) zu einer internationalen 1,50 M. weniger Segerlohn giebt als vordem. Schon im verbritanniens, Amerika's und des Festlandes. Von 87 europäischen Desterreich durch 3, Dänemark , Schweden und Norwegen lichkeit eines allgemeinen Ausstandes in allen Säfen Groß- Konferenz zusammen. Vertreten waren Deutschland durch 6, gangenen Jahre legten die Kollegen deshalb die Arbeit nieder, durch einen Delegirten, während die Mandate für Häfen waren Berichte eingegangen über die vom Verband ge tamen aber mit ihrer Forderung nicht durch. Nun ist jetzt die stellten Forderungen. Vorerft sollen Rundgebungen in den Haupt- Luxemburg und Ungarn von 2 Berliner Delegirten Zurückziehung dieses Abzuges von neuem gefordert und, wie oben häfen Englands, Schottlands und des Festlandes stattfinden, ehe ausgeübt werden. Ein Vertreter Frankreichs hat gleichfalls sein angegeben, die Arbeit niedergelegt worden, weil durch gütliche der allgemeine Ausstand ausgeschrieben wird. Anfangs hatte Erscheinen zugefagt. Berhandlungen nichts zu erreichen war. Um die 60 Kollegen man den 16. August als Tag der Ausstandserklärung festgesetzt; genügend unterstüßen zu können, fordern wir alle unsere Mit- bavon hat man aber inzwischen Abstand genommen. glieder auf, fich sogleich an der Entnahme von Streifmarken zu betheiligen. Ferner ersuchen wir dringend, den Zuzug nach Görlitz fernzuhalten. Kollegen! Thut, was Ihr nur irgend fönnt, damit die Görliger Berufsgenossen siegreich aus ihrem Kampfe hervorgehen. Der Zentral- Borstand. Ferd. Kaulich.

Achtung, Metallarbeiter in Moabit und Charlotten­ burg ! Da der Streit der Metallarbeiter Berlins und Umgegend bereits die 15. Woche währt und das Ende noch nicht abzusehen ist, so tann Unterzeichneter nicht umhin, immer wieder darauf hinzuweisen, daß jeder in Arbeit stehende Kollege seiner Pflicht laut öffentlichem Versammlungsbeschluß nachkommen möge. Kollegen, bedentet, welche Opfer die Ausständigen bringen, sucht es ihnen annähernd gleich zu thun. M. Beder, Vertrauens mann für Moabit und Charlottenburg , Stephanftr. 23.

Soziale Rechtspflege.

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Die Tagesordnung lautet:

reliou:

1. Schaffung nationaler Berufsorganisationen. 2. Regelung des Reiseunterstützungswesens. 3. Unterstüßung in jeder Form bei Streits. 4. Einsetzung eines internationalen Sekretariats. In das Bureau wurden gewählt: Arend- Berlin , Poftler- Wien, Schmidt- Altona. Die Delegirten erstatteten eingehende Berichte über die Lage ihres Gewerks in den betreffenden Ländern und schritten dann zur Erledigung des ersten Punktes der Tagesordnung.

Der diesjährige Streik der Privatpost- Angestellten hatte am Sonnabend vor der Kammer VII des Gewerbe Au die Mitglieder des Deutschen Schneider- und gerichts ein- Nachspiel, dessen Ausgang für einen großen Theil Schneiderinnen Verbandes in Berlin . Die örtliche Ver- der betheiligt gewefenen von hoher Bedeutung ist. Fünf der waltung beschloß in ihrer letzten Sitzung, daß bei den Kollegen Leute, welche am 3. Juni die Arbeit niedergelegt haben, bean­Die Redner sprachen sich sämmtlich für den Zusammenschluß der und Kolleginnen, welche dem Verband die Beiträge länger als fpruchten von der Gesellschaft Privatpoft" die Herausgabe der bestehenden Einzelorganisationen aus und erkannten die Nothwendig 13 Wochen schulden, die Beiträge abgeholt werden sollen. Die hinterlegten. Sparkassenbücher im Werthe von 75 Mark. Der Berfeit einer nationalen Bentralorganisation als Vorbedingung eines Ortsverwaltung nimmt an, daß diese Kollegen lediglich nur aus treter der Beklagten , Brasch, bestritt vorerst die Zuständigkeit des erfolgreichen internationalen Wirkens auf gewerkschaftlichem Gebiet Nachlässigkeit ihre Pflicht versäumt haben und hofft, daß fie Gerichts. Seiner Meinung nach gehörten wohl Kautionsangelegen an. Folgende Resolution fand einstimmige Annahme: daher auf diesem Wege ihre Schuldigkeit thun werden, um bei heiten vor das Gewerbegericht, aber nur dann, wenn die " In Erwägung, daß die Kämpfe der Arbeiter mit den Unter­zutragen, daß die Organisation start und mächtig wird. Die Kaution in bestimmten Geldbeträgen vom Lohn abgezogen werde. nehmern fortwährend an Schärfe zunehmen und infolge dessen ständigen Mitglieder werden indeß ersucht, nach wie vor ihre Sier aber sei ein Sparkassenbuch vor dem Dienstantritt bei der die Arbeiterschaft darauf bedacht sein muß, dem übermächtigen Beiträge in den Zahlstellen und in Bersammlungen zu ent- Gefellschaftskaffe deponirt worden, und in dem Klage- Antrage Rapital eine fräftige Organisation entgegen zu stellen, um richten. Die Kassirer des Verbandes haben eine graue Le- werde, auch nicht die Herauszahlung einer Raution, sondern des fiegreich aus diesen Kämpfen hervorzugehen, gitimationsfarte, welche nur auf die Person ausgestellt ist und Sparkassenbuches, also eines Inhaberpapier 3 gefordert. Erwägung, daß eine träftige, fräftige, Leiftungsfähige Organis den Stempel des Verbandes sowie die Unterschrift des Bevoll- Handlungs- Hilfsarbeiter Schumann, der die Kläger verfation nur durch die Zentralisation gebildet werden kann, mächtigten Ph. Witte und des Kassirers J. Timm trägt. trat, hob dagegen hervor, daß ja doch die Einstellung beschließt die internationale Konferenz, mit Energie dahin zu ar­Die Bevollmächtigten. in das Arbeitsverhältniß von der Hinterlegung des Buches beiten, daß in jedem Lande, soweit nicht unüberwindliche Hinder­abhängig gemacht worden sei und deshalb eine Forderung aus niffe vorhanden, Zentralverbände zu schaffen sind. Dieselben dem Arbeitsverhältniß angenommen werden müffe. Es wäre haben die Gegenseitigkeit zu pflegen, einen Kampffonds zu auch gleichgiltig, ob die Raution in baarem Gelde oder in einem gründen, um bei Streits und Aussperrungen erfolgreich wirken zu Papier bestanden habe. Gegen die Ansprüche an fich wandte fönnen." Herr Brasch ein, die Kläger hätten fich durch die plötzliche Nach Ablauf der Mittagspause erfolgte die Berathung von Arbeitsniederlegung am 3. Juni eines Kontraktbruches schuldig Punkt 2 der Tagesordnung, wozu folgende Anträge vorliegen: gemacht, ba eine breitägige Ründigungsfrist befand, und 1. Einführung internationaler Reise- Unterstützungs- Legitimationen. dem Dienstvertrage infolge Aur 2. Behufs gegenseitiger Kontrolle ist die jedesmalige Abmeldung Bahlung einer Konventionalstrafe von 15 Mark verpflichtet. einzutragen. 3. Die gegenseitige Unterſtüßung ist einzuführen Gegen diefe Summe oder die Erlaubniß, sie abheben zu dürfen, nach dem Muster des deutschen Lederarbeiter- Verbandes. Achtung, Dekatenre Berlins ! Wir machen nochmals hätten die Leute die Bücher auch wieder erhalten follen, wären In der sehr eingehenden Debatte wurden gegen das darauf aufmerksam, daß am Mittwoch den 12. August, abends aber darauf nicht eingegangen. Namens der Kläger betonte Brinzip einer internationalen Reise- Unterstützung keinerlei Ein­81/2 Uhr, bei Pasch, Alte Jakobstr. 83, eine öffentlich e nunmehr deren Vertreter, daß von einem Kontraktbruch nicht die wendungen gemacht, nur über die Form der Quittung und der Bersammlung abgehalten wird. Kollegen, es ist unsere Rede sein könne, weil der Streit lediglich das Resultat einer Legitimation der zur Unterstützung Berechtigten herrschten ver Pflicht, an den Versammlungen theilzunehmen, wenn wir das willkürlich von der Beklagten vorgenommenen Aenderung des schiedene Ansichten. Namentlich wünschten die Desterreicher, bei Errungene nicht wieder preisgeben wollen. Schon machen sich Arbeitsvertrages sei. Am 1. Juni wären die Touren erheblich benen Weißgerber, Rothgerber und Lederfärber, im Gegensa in einzelnen Betrieben Anzeichen bemerkbar, die auf eine Ver- vergrößert worden, am 2. hätten die Leute unter Proteft zu Deutschland , gesondert organisirt sind, daß auch aus längerung der Arbeitszeit hindeuten. Darum erscheint alle, verfucht, wie sie zurecht tämen, und am 3. früh habe den Legitimationen und Quittungen ersichtlich fein foll, Mann für Mann, in der Versammlung. Auch die Kollegen, die bereits der Streit begonnen. Brasch gab die Vergrößerung der welcher Kategorie die Unterstützungs Empfänger angehören, der Bewegung noch fern stehen, müssen sich an den Versamm Touren zu, meinte aber, sie sei nur mit Rücksicht auf den ge- was den deutschen von bekämpft deutschen Delegirten lungen und an der Organisation betheiligen, denn vereinzelt find ringeren Sommerverkehr vorgenommen. Auf Befragen des Vor- da man die Ausgleichung der Verschiedenheiten der Spezialberufe sie nichts, nur vereinigt mit uns können sie ihre Lage verbessern. sitzenden Dr. Unger stellte der Herr dann den Antrag, die Kläger anstreben müsse. Da man eine endgiltige Regelung des inter­Die Vertrauensmänner der einzelnen Betriebe werden zur Zahlung von je 15 M. au verurtheilen. Einen Bergleich nationalen Unterstützungswesens auf dem gegenwärtigen Rongreß besonders darauf aufmerksam gemacht, daß sie mehr als bisher lehnte er wegen des großen Schadens, welcher der Beklagten für verfrüht hielt, wurde folgende von Schnelle- Brandenburg ge für die Versammlungen agitiren müffen, wenn sie ihren Verdurch den Streit erwachsen fei, ab. Die Gesellschaft hätte Leute stellte Resolution, womit die oben angeführten Anträge gefallen pflichtungen wirklich nachkommen wollen. Näheres siehe im Inserat annehmen müssen, wie sie dieselben gerade traf, und statt 2 M. find, einstimmig angenommen: in der Dienstag- Nummer des Vorwärts". J. A.: Fr. Raasch. habe sie 3 und 4 M. für den Tag zahlen müssen. Ein Theil der Briefe" Die Regelung der internationalen Reise- Unterstützung er Die Zeitungskorrespondenz ,, Nene Poft" in Berlin vers und die ebenfalls benutten Dienstleute hätten nicht unter 6 und der Organisationen in den einzelnen Ländern." fei in der Noth der Reichspoft zur Beförderung übergeben worden folgt auf grund gegenseitiger Berständigung der Hauptvorstände fendet folgende Mittheilung: Eine allgemeine Lohnbewegung der 7 M. gearbeitet. Das Gericht erklärte sich für zuständig Punkt 3 der Tagesordnung fordert die Anfammlung eines Scheibentöpfer der Provinzen Brandenburg und Schlesien und verurtheilte die Beklagte, jedem Kläger gegen Bablung von lokalen Streitfonds. Nach kurzer Debatte wurde hierzu folgende wird vorbereitet. Eine in Berlin stattfindende Vorkonferenz je 15 M. fein Sparkaffenbuch herauszugeben. Der Vorsitzende Resolution angenommen: wird sich mit der Aufstellung der Forderungen befassen. Die internationale Ronferenz hält es für eine Nothwendig. Diese Nachricht ist vollkommen erfunden. Das Korre. aab folgende, etwas fonderbare Begründung des Urtheils: Die Mehrheit des Gerichts habe angenommen, spondenzbureau der" N. P." wäre auch die letzte Stelle, an die lange zwischen daß der so teit, daß die Organisationen und Gewerkschaften, soweit es noch den Parteien bestandene Vertrag feitens der Töpferorganisation solche Mittheilungen gelangen bem 1. Juni dadurch sein Ende mit nicht geschehen, lokale Widerstandsfonds zu schaffen und sich bei erreicht würden. Also man hat irgend etwas gehört und sich effektvoll von diesem Tage ab die Beschäftigung der Kläger an Umfang zu unterstüßen haben. habe, daß Streits, Aussperrungen und Fernhalten des Buzuges gegenseitig aurecht gelegt. Ein allgemeiner Streit der Scheibentöpfer der zunehmen sollte. Gehe man aber hiervon aus, so müiffe weiter In Fällen, wo die tämpfende Organisation des Landes ex Provinzen Brandenburg und Schlesien ist nicht in Sicht. Ebenso angenommen werden, daß an stelle der breitägen die gefeßtlärt, daß ihre eigenen Mittel zur Durchführung des Kampfes wenig tann die Rede davon sein, daß eine Vorkonferenz in Ii che vierzehntägige Kündigungsfrist getreten fei. Von dem nicht ausreichen, ist mit aller Kraft von den am Rongreß Berlin einen solchen Streit vorbereiten solle. Moment ab wäre aber die Beklagte im Falle eines Kontrakt vertretenen Organisationen für materielle Unterstützung eins bruches berechtigt gewesen, als Buße den ortsüblichen Tagelohn zutreten. für sechs Tage zu fordern, was 17,50 n. ausmache. Kontraktbruch liege nun unstreitig vor. Da die Beklagte nur 15 M. beantragt habe, hätten die Kläger nicht zu mehr verurtheilt werden können.

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Die Lohukommiffion der Küfer in Mainz unterbreitete den Rüfermeistern und Faßfabrikanten schriftlich die aufgestellten Forderungen und erbat sich Antwort darauf bis Montag. Ge­fordert werden Erhöhung der Akkord- und Wochenlöhne, eine regelmäßige zehnstündige Arbeitszeit, freies Koalitionsrecht, sowie Lieferung des vollständigen Werkzeugs und des Materials, sobald es gebraucht wird. Man erwartet, daß die Forderungen in Güte bewilligt werden.

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Die schwarzen Listen sind jetzt, schreibt man uns aus Leipzig , in der Buchdrucker Tarifbewegung in vollem Flor, Um aber ein Mißlingen von Streits zu verhindern, haben nachdem die ausständigen Seher der Firma Grumbach durch die Organisationen genau auf die jeweilige Konjunktur zu achten, schwarze Listen gekennzeichnet worden sind. Sie wurden am und sind die Angriffsstreits bei ungünstiger Konjunktur so viel Freitag vom Gewerbegericht mit ihrer Klage auf Zahlung des als möglich zu meiden. Dasselbe gilt auch von Abwehrstreifs, rückständigen Lohnes abgewiesen und auf Antrag der Das Zustandekommen des Arbeitsvertrages in Fabrik- weil die Unternehmer bei ungünstiger Geschäftsperiode gern Firma Grumbach gemäß§ 134 der Gewerbe- Ordnung zu einer betrieben betrifft eine äußerst wichtige Entscheidung der solche Streits provoziren, um die Organisation zu schwächen. an die Firma zu zahlenden Konventionalstrafe in Höhe eines Rammer VIII des Gewerbegerichts. Gegen die Druckerei. Pflicht der Organisationen und Gewerkschaften ist es, für die burchschnittlichen Wochenlohnes verurtheilt. Die 21 Beträge aefellschaft, Wilhelma ", Genossenschaft mit beschränkter gewerkschaftliche Agitation im Sinne der modernen Arbeiters schwanken zwischen 16 und 24 M. Am 6. August versandte nun Haftpflicht, flagte der Geger W. auf Lohnentschädigung wegen bewegung energisch einzutreten. Der Fachpresse liegt die mora der Vorstand der Leipziger Buchdruckerinnung, Johs. Baensch unberechtigter Entlassung ohne vorherige Auffündigung. Herr lische Unterstützung ob." Drugulin und Rud. Brockhaus jun., eine schwarze Lifte über Hornberg , der Vertreter der Gesellschaft, berief fich demgegenüber Die Verhandlung des 4. Punktes der Tagesordnung wurde 18 Sezer und 3 Drucker, die bei der Firma J. B. Hirschfeld auf die in der Druckerei aushängende Arbeitsordnung, bis Sonntag vertagt. wegen Tarifdifferenzen ausständig geworden sind. So laut welcher die gesetzliche Kündigungsfrist ausgeschlossen sei. Die öffentliche Metallarbeiter Versammlung, welche wirthschaften die großen Freunde der Buchdrucker Tarif Das Gericht erhob dann Beweis darüber, in welcher Weise der Dienstag Abend sich mit den Verhältnissen bei der Firma gemeinschaft! Aushang erfolgt ist. Es wurde festgestellt, daß sich die Arbeitsänice u. Co., Maschinenfabrit, beschäftigte, wählte eine ordnung an der Wand hinter der Druckmaschine befindet, die Kommission, um die vorhandenen Differenzen nach Möglichkeit noch nicht einmal einen Meter von der Maschine entfernt ift. beizulegen. Diese Kommission hatte, am Mittwoch nachmittag Der Vertreter des Klägers machte nunmehr geltend mit Herrn Rödelheimer eine Unterhandlung und beftritt derfelbe daß die Seter überhaupt nichts hinter der ganz entschieden, Lohnkürzungen beabsichtigt zu haben. Herr Druckmaschine au thun hätten. Dann sei dem Rödelheimer stellte, wie in der Versammlung so auch bei der Kläger aber auch kein fein Exemplar der Arbeitsordnung Unterredung bestimmt in Abrede, daß Maßregelungen feinerseits ausgehändigt worden, Gewerbe Ordnung vorschreibe, noch habe man ihn auf das Plakat verwiesen. unter die Fabrikordnung resp. deren neue Strafbestimmungen vorgenommen und daß er bestimmte Arbeiter zur Unterschrift Ferner spreche gegen den Kündigungsausschluß die Thatsache, zwingen wollte oder gezwungen hat. Weiter erklärte Hr. Rödelheimer, Die Brauer Augsburgs haben den Brauereibefizern daß dem Kläger beim Engagement bedeutet worden sei, es läge daß er nur diejenigen Arbeiter wieder einstellen werde, die ihm folgende Forderungen unterbreitet: 1. Eine geregelte tägliche eine dauernde Arbeit vor. Es handelte sich um die fertig genehm find. Auf die Wiedereinstellung von sechs Arbeitern, die Arbeitszeit von höchstens 11 Stunden, Sonntags 3 Stunden, stellung der Allgemeinen Börsen- Zeitung". Das Gericht ich erlaubten, eine andere Meinung bezüglich der Fabrikverhält exkl. einer Stunde Mittag, einer halben Stunde Frühstück und wies den Kläger unter folgender Begründung ab: Die niffe zu haben und dieselbe offen in genannter Versammlung einer halben Stunde Vesper. 2. Für die im Brauereigewerbe Gewerbe- Ordnung bestimmt, der Erlaß der Arbeitsordnungen, zum Ausdruck gaben, ginge er unter teinen Umständen ein. Diese unaufschiebbaren Arbeiten eine Entschädigung von 40 Pf. pro welche für Fabriken vorgeschrieben find, erfolgt durch Leute hätten ihn durch ihr Auftreten und ihren Widerspruch Stunde an Wochentagen, 50 Pf. an Sonntagen, bei über die in den Aushang. Nach diesem Wortlaut wird die Arbeits- gegen seine Aeußerungen in genannter Versammlung beleidigt. Bunkt 1 angegebenen Zeiten hinausgehender Arbeitsdauer. ordnung dadurch rechtsgiltig, daß sie aushängt, Herr Rödelheimer mußte auf fofortiges Borhalten in dieser An­3. Einen Minimallohn von 100 m. pro Monat für die hinteren und es bedarf deshalb, um die Arbeitsordnung verbindlich zu ihn Burschen bei Wegfall der bisher üblichen Kost. 4. Vierzehn machen, nicht erst der Aushändigung eines Exemplars an den gelegenheit erklären, daß thatsächliche Beleidigungen gegen nicht vorgekommen. tonnte Die Kommission tägige Lohnauszahlung. Eine Antwort auf diese Forderungen Arbeiter. Richtig ist nun allerdings, daß im Gesetz vorgeschrieben diesen Umständen Herrn Rödelheimer nur erklären, daß ift bis jetzt nicht eingetroffen. ist, jeder Arbeiter folle eine Arbeitsordnung erhalten. Das ist durch dieses Vorgehen sich weitere Verhandlungen erübrigen. Wie die Augsburger Abend- Zeitung" berichtet, hat der aber nur eine im Interesse der Arbeiter gegebene Ordnungs Nach der Unterbreitung einer derartigen Auffaffung feitens des Augsburger Brauerverein beschlossen, auf die Forderungen der vorschrift, durch deren Nichtbefolgung fich der Arbeit­Gehilfen grundfäßlich" nicht einzugehen, aber vom 15. Auguft geber strafbar macht, ohne das die Rechtsgiltigkeit der Wiedereinstellung verzichten zu wollen. Nachträglich stellt sich Herrn Rödelheimer erklärten die Kollegen einmüthig auf die an die Arbeitsdauer auf 12 Stunden herabzusehen. Diese Dauer Arbeitsordnung alterirt wird. Die Arbeitsordnung muß nun heraus, daß verschiedene der Ausständigen auf dem Ar­soll aber in bestimmten bringenden Fällen verlängert werden auch an zuständiger Stelle aushängen. Im vorliegenden Falle beitsnachweis der Kühnemänner in der Gartenstraße, trotzdem sie nun heraus, daß verschiedene der Ausständigen auf dem Ar­beitsnachweis der Kühnemänner in der Gartenstraße, trozdem sie tönnen. Die Regelung der Lohn- und Kostfrage wurde jedem hält der Gerichtshof für erwiesen, daß hiergegen nicht verstoßen anderweitig bereits eingestellt, Arbeitsscheine nicht erhalten. einzelnen Unternehmer überlassen. ist; nach der Verhandlung und Beweisaufnahme hängt sie an Auf den Arbeitsbescheinigungen der Entlassenenen prangt gewöhnliche ,, ordnungsgemäß" ausgetreten. Diese In Szczakowa ist, wie aus Lemberg in Galizien gemelbet einem Gange, der auch als Gang benutzt und dadurch als folcher daß Maßregelungen vorgekommen wird, in der Soda Ammoniat Fabrit des Ritters" markirt wird, daß die Maschinen nach der Seite mit Schutz- Thatsache beſtätigt, und auch noch weitere Maßregelungen au erwarten v. Guttmann ein Streit ausgebrochen. Ungefähr 500 Ar- vorrichtungen versehen sind. Wenn der Kläger auch im beiter, welche eine 40prozentige Lohnerhöhung und die Ent- Maschinenraum als Sezer nichts zu thun hatte, find. Ez erweist sich demnach als eine dringende Pflicht der Ento mußte er sich um die dort ausgehängte Berliner Metallarbeiter, die Fabrit des Herrn Rödelheimer, in fernung des Aufsehers Ehnstein fordern, befinden sich im Ausstand. Arbeitsordnung boch fümmern, denn jeder Firma Janice u. Co., Lindenstr. 44, au meiden und den Zuzug Aus Brüssel wird telegraphisch gemeldet, daß die Tisch Arbeiter muß es wissen, daß in Fabritbetrieben Firma Jänicke u. Co., Lindenstr. 44, zu meiden und den Zuzug ter die Arbeit wieder aufgenommen haben, weil die Meister eine Arbeitsordnung vorhanden ist. Berließ er fernzuhalten. Im Auftrage der Dreier- Kommission, H. Faber. die Forderungen bewilligten. Berichtet wird weiter, seinen Platz, um sich über den Inhalt der Arbeitsordnung zu daß die Streifenden von der Leitung des tatholischen Geinformiren, dann wären ihm daraus teine Rechtsnachtheile er fellenhauses unterstützt worden sind; das erklärt sich aber wachsen. Die Erklärung der Arbeit für eine bauernde befage schon daraus, daß die Organisation der katholischen Arbeiter nichts weiter, als daß es sich nicht um eine Aushilfe handele; von vornherein mit für die Bewegung der Tischler eingetreten fie verpflichte zu nichts. Wenn Kläger eine andere Arbeitszeit ist. Die nationalliberale Magdeburgische Zeitung" wollte be hatte, wie die auf der Arbeitsordnung angegebene, dann berühre fanntlich den Brüffeler Tischlerstreit zur Sozialistenhat benutzen; bas durchaus nicht die Giltigkeit der anderen Bestimmungen der fie schrieb, infolge der Einmischung der Sozialisten fei die Lage Ordnung; besondere Verabredungen neben der Arbeitsordnung bedrohlich" geworden. Nun, das Magdeburgische Organ des sind zulässig."

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Depelchen und lehte Nachrichten.

Madrid , 7. Auguft.( W. T. B.) Während der Messe in der Kirche in Rabida legte ein Individuum am Altar eine Bombe mit brennender Zündschnur nieder. Ein Gendarm löschte die Zündschnur und arretirte den Mann, welcher noch zwei Bomben bei sich hatte.

Verantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey, Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Mag Badina in Berlin . Hierzu 2 Beilagen,