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2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 187.

Juli.

Interm neueffen Kurs.

1. Leipzig  . Wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe­Ordnung Genosse Franz Meusch drei Wochen Ge­fängniß.

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Stettin. Wegen des gleichen Vergehens der Maurer Behrendt zwei Wochen Gefängniß.

2. Ludwigshafen  . 10 M. Geldstrafe Genosse 3ielowsty wegen Aufforderung zu einer polizeilich nicht erlaubten Sammlung.

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3. Unterweißig. 3wei Genoffen je 50 M. Geldstrafe wegen Verkaufs von Karten zu einem Vereinsvergnügen an Nichtmitglieder.

Gotha  . Zwei Genossen wegen Verübung groben Unfugs je 20 M. Geldstrafe.

4. Stade  . 100 M. Geldstrafe Genoffe Kretschmar, Hamburg  , wegen Beleidigung der Bäckermeister Harburgs.

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Nürnberg  . Wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe­Ordnung der Zeitungsträger Meyer 3 Wochen und der Tischler König und der Glasschleifer Bundle je 14 Tage Gefängniß.

Zwickau  . Genosse Keil wegen Richterbeleidigung drei Monate Gefängniß.

Wegen Beleidigung eines Fabrikanten Genosse Jahn, Charlottenburg  , 30 M. Geldstrafe.

7. Berlin  . Schlosser Anstedt wegen Bergehens gegen § 153 der Gewerbe- Ordnung 1 Monat Gefängniß. Antrag: 3 Wochen.

Leipzig  . Wegen des gleichen Vergehens der Stuckateur 4 Deger 5 Tage Gefängniß.

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Ursprünglich des gleichen Vergehens angeklagt, der Ar­beiter Bach wegen Vergehens gegen§ 366 Al. 7 des Str.-G.-B. 10 M. Geldstrafe..

Waldenburg  . Genosse Gerhardt Breslau wegen Beleidigung eines Pfarrers 100 M. Geldstrafe. Antrag: 2 Monate Gefängniß.

Mittwoch, den 12. August 1896.

23. Preek  . 20 M. Geldstrafe Genosse Uslaw wegen Ver­gehens gegen das Vereinsgesetz.

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Chemnitz  . In der Berufungsinstanz Genoffe Irmscher 100 M. Geldstrafe wegen Vornahme einer polizeilich nicht genehmigten Geldsammlung.

13. Jahrg.

die Versammlung sehr schwach besucht war, wurde von dem an­gesetzten Vortrag Abstand genommen. Es wurde hierauf in eine Diskussion darüber eingetreten, ob es zweckmäßig sei, mit den Zuschneidern eine gemeinsame Organisation zu bilden resp. sich den letzteren anzuschließen. Die Versammlung beschloß, 27. Magdeburg  . Wegen Vergehens gegen das Preßgesez diesen Punkt bis zur nächsten Generalversammlung zu vertagen. Drucker Arnoldt 30 M. Geldstrafe. Nachdem noch zur regen Betheiligung an der am 30. August Dresden  . In der Berufungsinstanz Genosse Graf stattfindenden Dampferpartie aufgefordert war, erfolgte Schluß wegen Beleidigung eines Fabrikanten 200 M. Geldstrafe. der Versammlung. Vier Schuhmacher wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung je 2 Monate Gefängniß. Die Schmiede waren am 5. Auguft bei Hoffmann in der Leipzig  . In der Revisionsinstanz Genoffe 3iegler, glied der Lohnkommission, über deren Thätigkeit, die theils in Alexanderstraße versammelt. Eingangs berichtele Helm, Mits Erfurt, wegen Beleidigung von Unteroffizieren 300 M. Regelung kleiner Vorgefechte eines, jedenfalls im nächsten Früh­Geldstrafe. 28. Gießen  . Wegen Beleidigung des Gießener   Offiziertorps jahr unausbleiblichen Lohntampfes bestanden, theils in Vorarbeiten zu dem bevorstehenden Kampf. Die Diskussionsredner hatten an Genosse Scheidemann 200 M. Geldstrafe. 29. Stettin  . Genoffe enning wegen Berübung groben der Thätigkeit der Lohnkommission nichts zu bemängeln, nur wurde von einigen die Ansammlung eines Refervefonds als verfehlt Unfugs 1 Woche Haft. 30. Königsberg  . erklärt; andere fanden die wöchentliche Sammlung von 25 Pf. 150 M. Geldstrafe Genoffe Lorenz zu dem Fonds zu hoch und befürworteten eine monatliche wegen Beleidigung eines Stadtraths in Tilsit  . Iserlohn  . Wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Sammlung in dieser Höhe. Nachdem der Kassirer den Rechnungsbericht Ordnung 4 Buch- und Steindrucker je 8 Tage Gefängniß. 675,25 m. aufweift, der eine Ausgabe von 280,75 M. gegeben, welcher eine Einnahme von Gotha  . In der Berufungsinstanz Genosse Joos wegen gegenübersteht, somit einen Bestand von 394,50 M. ergiebt, Verübung groben Unfugs 50 M. Geldstrafe. 31. Stade  . Wegen Beleidigung eines Redakteurs Genoffe der Kassenverhältnisse entlastet. Beschlossen wurde, die Lohns wurde auf Antrag der Revisoren die Lohnkommission hinsichtlich Thiel Harburg 100 M. Geldstrafe. Seifhennersdorf  . 10 Tage Gefängniß Genosse Mras wegen Berübung groben Unfugs. Des weiteren ist der Genosse, der Ausländer ist, ausgewiesen. Jahre, 1 Monat, 2 Wochen und 2 Tage Gefängnißstrafe. Insgesammt wurden erkannt auf 3019 M. Geld- und Hamburg- Eimsbüttel, den 5. August 1896. Eichenstraße 4 I.

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Der gefchäftsführende Ausschuß.

Versammlungen.

Harburg  . Wegen unerlaubten Rollektirens Genosse Moabit   referirte der Giersdorf 12 M. Geldstrafe.

8. Cannstadt. Zwei Zimmerer 5 Wochen und 2 Monate bie Gefängniß wegen Vergehens gegen§ 158 der Gewerbe­Ordnung.

9. Berlin  . Wegen des gleichen Vergehens die Maurer Penschte und Roschitty je eine Woche Gefängniß. Breslau  . 200 M. Geldstrafe Genosse Gerhardt wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft.

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erlaubten Sammelns.  

tommission weiter bestehen zu lassen und die wöchentliche stätten, wo solches noch nicht der Fall, Vertrauensleute 25 Pfennig Sammlung fortzusetzen; außerdem sollen in Werk. ernannt werden, die die Sammlungen energisch in die Hand nehmen. Anstelle des ausgelooften Gewerbegerichts- Beisitzers wurde nach lebhafter Debatte Helm als Kandidat aufgestellt. Desgleichen wurde Helm. nach heftiger Opposition zum Delegirten der Gewerkschaftskommission gewählt und als Stellvertreter Hahn ernannt. Den ausständigen Flensburger  . Werftarbeitern, unter denen sich auch eine Anzahl Schmiede befinden, bewilligte die Versammlung 100 M.

In einer öffentlichen Versammlung der Zimmerer in Der Verein zur Wahrung der Jntereffen der Maurer Bertranensmann Fischer über den hielt am 6. August im Lofal von Hoffmann, Alexanderstr. 27, Neunstundentag. Redner führte. den Anwesenden kurz feine Mitgliederversammlung ab. Bevor in die Tagesordnung Bedeutung der fürzeren Arbeitszeit vor Augen eingetreten wurde, ehrte man das Andenken des Mit­und besprach alsbann die Erfolge des diesjährigen gliedes Schulze, welcher am 28. Juli verstorben, durch Lohntampfes in eingehender Meife. nur die stets im Lohndrücken in erster Reihe stehende Firma das Thema: Unsere Lohnbewegung und wie stellen sich die In Moabit   tämen Grheben von den Plägen. Hierauf referirte Rater über Stiebig u. Köppchen und allenfalls die Firma Reuter Berliner Maurer zu den Zehustunden Bauten? Redner be u. Hartmann, Haidestraße, in betracht, welche es verstanden hauptete, daß die von außerhalb kommenden im Zentralverband haben, sich einen Stab von denjenigen Leuten 10. Berlin  . In der Berufungsinstanz Genosse Raspar sammeln, 3 organisirten Maurer von den hiesigen Kollegen auf die Zehu welche fyftematisch, bei ( Steglig) 100 M. Geldstrafe wegen Beleidigung des Amts- dem Arbeitgeber als willfährige Werkzeuge dienen. Be Taktik in betreff der Streifbrecher sei es unmöglich, die zehn­jeder Gelegenheit, fiunden- Bauten gewiesen werden. Bei Beibehaltung der jetzigen fekretärs. Erstinstanzliches Urtheil 20 M. Geldstrafe. sonders sei die erstere Firma, deren Inhaber bei den stündige Arbeitszeit zu beseitigen. Denn diese Leute fönnen doch Genoffe Ströbel wegen Majestätsbeleidigung diesjährigen Berhandlungen vor dem Einigungsamt den Aus nicht, weil sie feine Papiere haben, auf Neunstunden- Bauten 4 Monate Gefängniß. spruch that, er würde, wenn die Zimmerer bei ihm nicht arbeiten, und da ist es nöthig, einen Ausweg zu finden, um diese 11. Branuschweig. Wegen Uebertretung des Vereinsgefeges bedingungslos arbeiten wollten, feine Arbeiten Genoffe Gelbte 75, Doberschü 3 60 und Kießling Soldaten anfertigen lassen, berühmt. Dazu sei es ja nun empfehle es sich, dafür zu sorgen, daß ihnen ein Arbeitsfeld durch Leute zu rehabilitiren. Bei Abschiebung der zugereisten Kollegen 20 M. Geldstrafe. nicht gekommen, sondern der Polier Neumann habe es ver- nachgewiesen und auch eine Reise- Unterstüßung gewährt wird, Halle  . In der Berufungsinstanz Genosse Weiß mann standen, sich eine Anzahl junger unerfahrener Leute zu verschaffen, sonst dürfe man kaum erwarten, daß einer Berlin   verläßt. 60 M. Geldstrafe wegen Beleidigung des Bergwerts über welche er mit Argusangen wache, damit ihnen kein Leid Redner bezeichnet es als eine Pflicht eines jeden Vereins­Direktors Leuschner. Erstinstanzliches Urtheil 100. geschehe und auch die Behörde leiste demselben in aus follegen, mit aller Kraft für die Organisation zu wirken. Geldstrafe. giebigfter Weise Beistand. Wenn sich ein arbeitslofer Zimmerer In der Diskussion befürworteten einzelne Redner, die jungen Nürnberg  . Ein Former der Klett'schen Eisengießerei wegen vor dem Platze aufhalte, werde derfelbe fofort vertrieben. Kollegen dahin zu belehren, daß sie endlich mit der sogenannten Nöthigung ein Monat Gefängniß. Des Abends gehen die dort Beschäftigten gewöhnlich mit Tau- Enden Staterei". innebälten, damit es den alten Arbeitern möglich Düffeldorf. 15 M. Geldstrafe ein Genoffe wegen un- versehen nach Hause und haben wiederholt ihnen begegnende wird, mit den jungen mitzukommen. Hierauf wurde zur Wahl Zimmerer mit diesen Instrumenten geschlagen. Nachdem nun die eines Hilfstafsirers für den Wedding geschritten und Drewin, 18. Gera  . Genoffe Seifarth 2 Monate und 2 Wochen Firma ihre größeren Arbeiten fertig gestellt und zu Entlassungen Gerichtstr. 76, gewählt. Derselbe tafsirt Sonnabends abends von Gefängniß wegen Beleidigung eines Sektionsvorstandes schreiten mußte, set sofort ein Trupp dieser Leute 8-10 Uhr, Rolbergerstr. 23. bei Rabe. einer Berufsgenossenschaft und Beleidigung eines Lehrers. nach Leipzig   gereift, weil ihnen der Boden in Berlin   zu Gera  . Wegen unerlaubten Sammelns Genoffe Neupert heiß wurde, und auch dort würden Sie wohl, genau so wie hier, Der Lokalverein der Konditoren vollzog in seiner Mits 2 M. Geldstrafe. fich als Lohnbrücker gebrauchen lassen. Die übrigen noch in gliederversammlung am 6. Auguft die Erfahwahl einiger Vorstands " Nixdorf. Der Tischler Graf wegen Bergebens gegen Moabit   als gesperrt geltenden Firmen tämen weniger in mitglieder. Zum ersten Vorsitzenden wurde Seßler und zum § 153 der Gewerbe- Ordnung 3 Monate Gefängniß und betracht, so beschäftige bie Firma Weise, Zwingli- zweiten Vorsitzenden Brühl   gewählt. Unter Verschiedenem schil­der Arbeiter Pawelled 30 M. Geldstrafe wegen Be- straße nur 1, die Firma Bredereck 7, Tiede, Beusselstraße 4, derte Wels die Thätigkeit des Vereins in den letzten 5 Jahren leidigung. und Holy Gozkowskistraße auch nur einige Behn- und beantragte, um eine ersprießliche Agitation zu entfalten, daß 14. Berlin  . Ebenfalls wegen Vergehens gegen§ 153 der Stundenarbeiter. Rebuer schließt mit einem sämmtliche Laboranten und Kocher zu einer öffentlichen Ver­Gewerbe- Ordnung der Hutmacher No act 4 Wochen Ge- Appell und fordert zu reger Agitation für die Aufrecht sammlung eingeladen werden, damit man vorerst mit diesen in fängniß, und der Hutmacher Schulze 8 Tage Gefängniß erhaltung der Beschlüsse auf. In der Diskussion bespricht eine Lohnbewegung eintrete. Im Falle des Gelingens solle später wegen versuchter Gefangenenbefreiung. Stehr in recht drastischer Weise die einzelnen Vorkommniffe mit den andern Spezialfächern fortgefahren werden. Der Antrag Dresden  . Wegen groben Unfugs der Maurer Grille auf den Zehnstunden- Plätzen und tadelt das Verhalten der findet viel Anklang, jedoch ist man der Ansicht, gleich alle Fächer 20 M. Geldstrafe und der Maurer Schurich 6 Wochen Zimmerer, welche bei Ludwig Löwe   beschäftigt sind und dort zu berücksichtigen. Es entspinnt sich hierüber eine lange Debatte Gefängniß wegen Aufreizung. sowohl Ueberstunden als auch für 45 Pfennig Stundenlohn und wird der Antrag wegen vorgeschrittener Zeit zur nächsten Halle. Wegen Vergehens gegen das Versammlungsgeset arbeiten. Die von Löwe anwesenden Zimmerer bestreiten neue Sigung vertagt. der Tischler Döring 20 und seine Kollegen Wer sig. Arbeiten ausgeführt zu haben. Sämmtliche neue Arbeiten werden Für die in der Gold- und Silberwaaren Brauche be Krull und Pezold je 15 M. Geldstrafe. an Unternehmer vergeben. Eine im Sinne der Diskussion ge- schäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen tagte eine öffentliche 15. Annaberg  . Die Genossen Grumb, Reichel, Sengst, baltene Resolution wurde angenommen und hierauf die Ver- Versammlung am 6. August in der Annenstr. 16. Der Referent Kaden, Eckart und Loß je 10 M. Geldstrafe wegen sammlung geschlossen. Millarg gab in seinem, mit regem Intereffe entgegens Verübung groben Unfugs. genommenen Vortrage einen Gesammtüberblick über bie In der Mitgliederversammlung des Verbandes der technische technische Entwickelung auf allen Gebieten des Er Bauarbeiter, welche am 2. August tagte, hielt Genosse Saffen- werbslebens und schilderte im Anschluß hieran die Folgen b a ch einen interessanten Vortrag über die Zustände im Often. der veränderten sozialen Verhältnisse für die Arbeiterklaffe. Redner schilderte, welchen Einfluß die veränderten politischen Von einer Diskussion wurde Abstand genommen. Als Kandidat Verhältnisse in China   und Japan   auf die wirthschaftliche Ent- zu Brandenburg  . Wegen Beleidigung eines Superinten- wickelung der europäischen   Kulturstaaten nehmen wird. Eine 8 den Gewerbegerichts- Wahlen ernannten die Versammelten ihren Berufskollegen Brückner. Nachdem zur regen Be­denten Genosse Hugo 1 Woche Gefängniß. Diskussion wurde nicht beliebt. Nach Erledigung einiger interner theiligung des am Sonnabend, den 8. Auguft, in der Neuen Welt Angelegenheiten erfolgte Schluß der Versammlung. stattfindenden Sommervergnügens aufgefordert worden war, Der Fachverein der Stuckateure hielt am 3. b. Mts. regte Henning die Innungsfrage an, die eine recht eifrige seine ordentliche Mitgliederversammlung in Buste's Lokal, Debatte eröffnete. Einige Redner hielten die Frage zwar noch Grenadierstr. 33, ab. Bevor in die Tagesordnung eingetreten nicht für diskutabel, da dazu erst der Reichstag   fprechen müsse. Int wurde, verlas der Vorsitzende einen Antrag des Mitgliedes allgemeinen war man sich jedoch darüber einig, daß der Entwurf Migelburg, der besagt, daß die als Werkstattarbeiter ein wahrscheinlich mit noch einigen Verschlechterungen. angenommen geschriebenen Kollegen bei der Arbeitsausgabe vor den als Bau- würde. Versprachen sich auch einige Reoner keinen Vortheil von und Werkstattarbeiter eingeschriebenen vorgezogen werden einem Betheiligtsein im Gesellenausschuß, so ging die vor 18. Zwickau  . Acht Monate Gefängniß Genosse Gladewiß sollen. Dem stimmte die Versammlung zu. Zum ersten herrschende Meinung doch dahin, daß mit aller Energie dahin wegen Beleidigung eines Bergwerkdirektors.

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Erfurt  . 30 Mark Geldstrafe Genosse Wiertelarz wegen Beleidigung zweier Staatsanwälte. Antrag: 6 Wochen Elberfeld  . Genoffe Lingweiler wegen Beleidigung eines Polizeibeamten 200 M. Geldstrafe.

Gefängniß.

16. Leipzig  . Der Schmied Kusche wegen Verübung groben Unfugs 3 Tage Haft.

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Halle  . Eine Woche Gefängniß Genosse Pezold wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung.

17. Berlin  . Wegen Beleidigung des Steuererhebers Genosse Duchateau Rixdorf 30 M. Geldstrafe.

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Hamburg  . Genoffe Stenzel wegen Beleidigung des Unteroffiziersstandes zwei Monate Gefängniß.

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Wegen Vergehens gegen§ 130 des St.-G.-B. Genosse Schröter 4 Monate Gefängniß. Antrag: 1 Jahr. Gegen Genossen Harbaum 4 Monate, wurde jedoch freigesprochen.

warinen

Punkt der Tagesordnung, betreffend die Regelung des zu wirken fei, daß tüchtige talentvolle Arbeiter in den Ausschuß Gladbach M. Gin Fabritarbeiter, ein Schreinermeister Arbeitsnachweises, beschließt die Versammlung, beschließt die Versammlung, denselben gewählt werden müssen. Da die Innungsfrage für die Branchens und ein Buchdrucker wegen Vergehens gegen das Preßgefeß nach dem jeßigen Reglement bestehen zu lassen. Bei angehörigen gerade von größerer Wichtigkeit sei, wurde in nächster und wegen unerlaubten Verbreitens von Druckschriften an der Erfahwahl für die Arbeitsnachweis Kommission wurden die Zeit eine Versammlung in Aussicht genommen, die sich ausschließ öffentlichen Orten 10 bezw. 30 M. Geldstrafe. Mitglieder Schack und Völkel gewählt. Im Punkt Verschiedenes lich mit dieser Frage beschäftigen soll. 20. Magdeburg  . Genosse Harbaum und vier Genossen tritt ein Genosse für die Interessen der Kürschner   ein und wegen Bergehens gegen das Vereinsgesetz je 20 Mart ersucht um Unterstützung der Ausständigen. Ein diesbezüglicher Süden tagte am 7. August im Märkischen Hof", Admiralstraße. Eine öffentliche Versammlung der Zimmerer für den Geldstrafe. Antrag, den streifenden Gewerkschaften der Kürschner sowie der Der Vertrauensmann Fischer bemerkte in feinen Aus­Hutmacher je 50 M. zu überweisen, wurde angenommen. führungen, daß auch im Süden auf einigen Pläßen der Der Verein Deutscher Schuhmacher( Filiale I) tagte am Neunstundentag nicht eingehalten werde. Es sei dies aller= 3. b. M. im Lokal des Herrn Feind, Weinstraße 11. Auf der dings fast nur bei solchen Firmen der Fall, die nur nur hin und wieder Zimmerer Tagesordnung stand ein Vortrag des Gen. Bruno Pörsch wenige oder überhaupt über Robert Owen's Leben und Wirken", der recht beifällig beschäftigen. Der Redner erörterte sodann die Arbeits. aufgenommen wurde. Sodann gelangte die Abrechnung zur Ver- verhältnisse der Baugeschäfte von Barsetow it. Wolf, lefung. Danach betrug die Einnahme 918,55 M., die Ausgabe Urbanstraße; Friz, Görliger Ufer; Jänice, Hafenplaß; 830,50 M., bleibt mithin 83,05 M. Kaffenbestand. Die Zahl der Otto, Oranienstraße und Thiele, Camphausenstraße und Mitglieder beläuft sich auf 675. Zu der am 23. d. M. statt forderte die Anwesenden auf, in jeder Weise ihre Pflichten zu findenden Konferenz der Schuhmacher der Provinz Brandenburg   erfüllen, um die Errungenschaften der letzten Bewegung auf wählte die Versammlung Nauer und Hildebrand als recht zu erhalten. An der Diskussion betheiligten sich Obst und Delegirte. Ferner wurde bekannt gegeben, daß zwei Bablftellen Rusche, eingerichtet sind. Bei Willner, Schillingstraße 24, werden jeden Tag, und bei Weichmann, Andreasstraße 32( Andreashof) jeden Sonnabend von 6-8 Uhr abends die Beiträge entgegen­

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Forst. Wegen unerlaubten Sammelns fünf Genossen je 10 M. Geldstrafe.

22. Herford  . 50 M. Geldstrafe Genosse Schent wegen Be­leidigung eines Redakteurs." Dresden  . Der Maurer Schönfelder wegen Gen­darmenbeleidigung und Körperverletzung eines als Streit­brecher behandelten Kollegen 5 Wochen Gefängniß und Erfurt  . Wegen Verübung groben Unfugs in 3 Fällen Genosse Wiertelarz 50 M. Geldstrafe. 23. Dresden  . Vier Genossen je 60. Geldstrafe wegen Buwiderhandelns gegen das Verbot der Schulkinder in Festveranstaltungen.

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1 Woche Haft.

Wegen Verstoß gegen§ 158 der Gewerbe- Ordnung Bild­hauer Dutsch 6 Wochen Gefängniß.

genommen.

Eine Versammlung des Vereins der Plätterinnen tagte am 4. August im Lokale von Buste  , Grenadierftr. 33. Da

gleichfalls zum einigen Vorgehen ermunternd. Nächste Woche soll eine allgemeine Bimmerer- Bersammlung stattfinden und hierzu eine rege Agitation entfaltet werden.

Eine gut besuchte Versammlung der Arbeiter und Arbeiterinnen der Wäsche fabriken von Cohn u. Samuel, Rappaport u. Friedländer, Plaut u. Zöllner ,. Cohn 1. Ellenburg tagte am 7. Auguft bei Mörschel, Schönhauser 2llee 28. Die