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im ,, Clou❝

Heute Jugendkundgebung 19 Uhr

vorschlagen, daß über Anlage und Verwendung der Gelder den Nationalen Gemerfen eine gewisse Kontrolle zugestanden wird.

Beamtenabbau!

Beamtenpolitif.

3u Artifel 18. Dem Vorhaben, das bestehende Be= amtenrecht aufzuheben und die Reichs, Staats- und Kommunalbeamten dem allgemeinen Arbeitsrecht anzugliedern, wird zugeftimmt. Nur wird empfohlen, die

Ueberführung der öffentlichen Beamten in das Angestelltenverhältnis

gestuft nach der Dauer.der Dienstzeit des einzelnen Beamten vorzu­nehmen, d. h. mit entsprechend elastischen Kündigungsfristen und im Falle der Dienstentlassung unter Gewährung von Abkehr. bzw. Uebergangsgeld je nach der Anzahl der Dienstjahre. Daß die Parteibuchbeamten davon ausgenommen werden sollen, ist an sich richtig; nur wird die Definition dieses Begriffes in vielen Fällen schwierig sein. Es wird empfohlen, auf Grund der von der zu­ständigen Berwaltungsbehörde eingereichten Berfonalatten in der Gauleitung die Entscheidung zu treffen, die gegebenenfalls durch Anrufung der Reichsleitung abgeändert werden kann. Nach zwölfjähriger erfolgreicher Dienstzeit kann dauernde Anstellung er­folgen.

Für die richterlichen Beamten wird eine Ausnahme vorgesehen. Sie bleiben grundsäglich lebenslänglich und unfündbar angestellt. Nur wird durch Notverordnung dieser Grundsatz für die Dauer von sechs Monaten aufgehoben, innerhalb deren eine Aus­siebung des Richterpersonals erfolgt.

Da nach Schätzungen unserer Fachberater etwa 75 Proz. der Richter zum mindesten mit den Fern­zielen der NSDAP  . sympathisieren,

merden etnía 25 Proz. des Bestandes auszuschalten sein. Ungefähr das gleiche Verhältnis besteht bei den meisten Verwaltungen. Ins­gesamt wird sich ein Personalabbau von mindestens 30 Proz. rei­bungslos vollziehen lassen.

Verbot der Gewerkschaften! Ständischer Aufbau.

3u Artikel 22. Bis zum organischen Ausbau des berufs: ständisch gegliederten Staates sieht die Wirtschaftsverfassung pari. tätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerper tretern beschickte Nationale Gewerke vor, die Stelle der gegenwärtig bestehenden Instanzen- alle arbeitsrecht lichen, betriebswirtschaftlichen und lohnpolitischen Fragen zu ent­

an

scheiden haben. Hier wird empfohlen, die einzelnen Rammern in ihrer Beschlußfassung insoweit der Hoheitsverwaltung zu unterstellen, als bei Stimmengleichheit insbesondere bei Lohn streitigkeiten der Beauftragte der NSDAP.   in jeinee Eigenschaft als Vorsitzender den Ausschlag gibt.

Der von den Pgg. Dr. Wagener und Walter Funf aus­gearbeitete Entwurf sieht eine allzumeitgehende Einflußnahme der Unternehmervertreter vor. Ganz unerträglich würde die in Aus­ficht genommene Bestimmung sein, wonach bei Lohndiffe. renzen der Unternehmer den Ausschlag geben foll. Bliebe es dabei, so könnte die NSDAP  . den ohnehin sehr erschwerten Kampf um die Betriebe endgültig einstellen. Es ist sehr charakteristisch, daß die Fühlungnahme zwischen Pg. Gregor Straßer   und dem Sachwalter des ADGB  . Furtwängler  gerade in diesen entscheidenden Fragen ergebnislos verlaufen ist. Der Kampf um die Seele der Arbeiter ist jedenfalls mit solchen Methoden nicht zu gewinnen.

Von dem Verbot der Gewerkschaften wird empfohlen, den Deutschen Gewerkschaftsbund auszunehmen. Er fönnte mit den ihm angeschlossenen Unterverbänden, insbesondere dem DHV.  , die Kaders für den Aufbau der Nationalen Gewerke bilden.

Zeitungs- Dauerverbote. Uebergangsbestimmungen nach der Machtergreifung im Reich.

Preußen wird baronisiert.

Massenentlassung republikanischer Beamten.

In den einstweiligen Ruhestand find versetzt worden: die Ministerialbeanten

Man muß es den militärischen Eroberern Preußens| wiffen, es wird nichts vergessen die Rechnung wird eines laffen, daß sie mit zielstrebender Energie an die Verwirt Tages präsentiert werden, und sie mird vollständig sein! lichung ihres Programms herangehen. Treu der Parole des Regierungsrats Adolf Hitler   werden die sogenannten ,, Parteibuchbeamten" aus ihren Aemtern entfernt. Sozial­demokraten wird es, so wie in der guten alten Zeit, in amtlichen Stellungen bald nicht mehr geben. Wo Ober präsidenten, Regierungspräsidenten, Polizeipräsidenten bei­sammen sind, wird wieder das schöne Lied erklingen: ,, Mang uns mang is feener mang, der nich mang uns mang jehört." Die Verwaltung wird baronisiert.

Die Zahl der Männer aus dem Arbeiterstande, die in den preußischen Verwaltungsapparat aufgenommen wurden, war immer nur sehr gering. Aber jeder, der die Dinge unvoreingenommen betrachtet, wird zugeben müssen, daß sich das neue Prinzip der Durchsetzung der Verwaltung mit Männern aus dem Bolte ausgezeichnet bewährt hat. Wir unterlassen es, in diesem Zusammenhang einzelne Namen hervorzuheben man fann von allen, die jetzt gemaßregelt worden sind, sagen, daß ihre Entfernung aus dem Amte nur deshalb erfolgt, weil sie Sozialdemo= ihnen haben sich in ihrem Amt in ganz hervorragender Weise traten und gute Republikaner sind. Viele von bewährt. Die Massenmaßregelungen erstrecken sich übrigens nicht nur auf Außenseiter, auch Berufsbeamte, die sich zur Sozialdemokratie bekennen, verfallen dem gleichen Schicksal, von dem auch republikanisch gesinnte Zentrumsleute nicht verschont bleiben. Als Ersaz dienen alte, auf wartegeld ge­fezte Beamte von bewährt vorsintflutlicher Gesinnung. Die im Reich und seit gestern auch in Preußen regierende Baronie bricht damit bewußt alle Brüden zu den republi­tanisch gesinnten Volksmassen ab.

Ueber den Ernst dieser Maßnahmen wird sich niemand täuschen. Das ist nicht mehr bloß Reaktion, sondern schon Gegenrevolution. An Stelle des angekündigten Dritten Reichs fommt das zweite, der alte Obrigkeitsstaat, wieder herauf, als ob es nie einen 9. November gegeben hätte.

Es liegt beim Volke selbst, dafür zu sorgen, daß dieses gegenrevolutionäre Zwischenspiel in der Geschichte der Deutschen Republik nur ein Zwischenspiel bleibt und daß der Tag der Bergeltung bald anbricht. Mögen die Herren

der Staatssekretär im Ministerium des Innern, Dr. Abegg, der Ministerialdirektor im Minifterium des Innern, Dr. Badt( der dem Ministerialdirektor Dr. Badt erteilte Auftrag, die Klage der bisherigen Staatsregierung vor dem Staatsgerichts­hof betr. die Rechtsgültigkeit der Verordnung des Reichspräsi denten vom 20. Juli 1932 zu vertreten, bleibt bestehen), der Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe, Dr. Staudinger,

der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Do­mänen und Forsten, Krüger,

die Oberpräsidenten

der Provinz Niederschlesien  , Lüdemann, der Provinz Sachsen  , Dr. Fald, der Provinz Schleswig- Holstein  , Kürbis, der Provinz Hessen- Nassau  , Haas,

die Regierungspräsidenten Dr. Fihner in Frankfurt   a. d. Oder, Simons in Liegnig, Weber in Magdeburg  , von Harnad in Merseburg  , Dr. Herbft in Lüneburg  , Dr. Amelungen in Münster   i. W., die Polizeipräsidenten Tiehe in Königsberg   i. Pr., Dietrich in Kiel  , Bauknecht in Köln  , Früngel in Elbing  , Schöbel in Hagen   i. W., Hohenstein in Kaffel, Ossowski in Oppeln  , Eggerstedt in Altona  ,

die Polizeidirektoren Mai in Wilhelmshaven  ,

Dr. Thiemann in Schneidemühl  .

Bor dem Schalter des Arbeitsamts

Die Tragödie der Arbeitslosen.

einer Möbelschuld im Betrage von 600 m. habe verpfänden müssen.

Vom kommenden Montag ab werden die Arbeitsämter| gefürzt. Der Arbeitslose erklärt, daß er diese Rente aber wegen erstmalig die von der Vapen- Regierung durch Notver­ordnung gekürzten Unterstütungssätze auszahlen! weit die Angestellten der Arbeitsämter die Unterſtüßungs­fälle auf die neuen Säte umgerechnet haben, ist den Arbeitslosen der Unterstügungsraub, der ihnen am Mon­tag droht, bereits bekannt. Zo werden schon jetzt die Expeditionen und die Spruchausschüsse der Arbeitsämter bestürmt, die fast unbeschreiblichen Härten doch wenig stens zu mildern. Aber trotz aller verzweifelten Vor­stellungen der derbenden Erwerbslosen läßt die durch Hitler   ermöglichte Hungerverordnung keine Milderungen zu. Das Folgende ist ein Hörbild vor dem Schalter eines Berliner   Arbeitsamtes.

Da hat man einem Berkehrsarbeiter die Arbeitslosenunterstützung von 14,63 M. wöchentlich auf 2,32 m. gekürzt. Grund: der alte Mann hat eine Tochter, die 90 M. im Monat verdient.

Bon deren Einkommen soll jeht die gesamte Familie leben. Einem jungen Mann hat man die Unterstüßung völlig ge strichen. Der Haushalt besteht aus fünf Berfonen, 3mei bis auf den Bater, der wöchentlich 35 m. brutto, 29 m. netto ver Schwestern und dem jungen Mann. Alle sind arbeitslos

miete beträgt 44,46 M., so daß die fünftöpfige Familie noch keine 15 M. in der Woche zum Leben hat. noch feine 15 M. in der Woche zum Leben hat.

Presse. Die Scheidelinie für Dauer verbote im Bereich Groß- Berlin wäre links von der D23. zu ziehen. Unter Borzenfur wird das Erscheinen widerruflich gestattet: D23 Sheri Bresse, Kreuzzeitung, Deutsche Tagesbient, wovon aber noch 3 M. Fahrgeld abgehen. Die Wohnungs zeitung, Tägliche Rundschau. Unzenfuriert: Angriff, Deutsche Zeitung, Berliner Börsen- Zeitung. Die näheren Ausfüh rungsbestimmungen erläßt das Gaupreiseamt( Pg. Hintel). Besonders wichtig wird die Kontrolle bestimmter, im nationalen Sinne halbstarter Zeitschriften( Tat, Ring, Vorstoß, Fridericus usw.) sein, da anzunehmen ist, daß sich um sie nach der Machtergrei­jung die intellektuelle Opposition gruppieren wird. Für sie kommt Borzensur in Frage.

Bom Feind besetzte Stadt! Deffentliche Sicherheit.

Bis 1. August 1932 stehen in Groß- Berlin zehn Stan­darten einsatzbereit. Die freiwerdenden Gebäude Kl. Alexander­straße 28( Liebknecht- Haus), Inselstr. 6( ADGB  .), Lindenstr. 3( Bor­wärts), Jerufalemer Straße 46/49( offe), Kochstr. 22/26( Ulstein) tommen zunächst für die Unterbringung der S2- Gliederungen 3. b. V. in Stärke von acht Sturmbannen in Frage. Stab des NSK. und Motorstaffeln werden im Liebknecht- und Mosse- Haus unter­gebracht. Durch die Bereitschaften wird die Ruhe in allen Stadt­feilen verbürgt.

Für den Ersatz der Schupo sind 9000 betwährte SA.- Männer mit mindestens zweijähriger Dienst. zeit in Aussicht genommen.

Die Polizeistunde ist für die Reichshauptstadt allgemein für 10 Uhr abends vorgesehen. Ausnahmen, insbesondere für Berkehrslofale, bewilligt auf Befürwortung der zuständigen Seffion der NSDAP  . die Polizeibehörde. Lichtreflamen find ab 10 Uhr zu

verbieten.

Unterstützung pro Woche. Jetzt erhält er plötzlich nur noch 5,80 m. Ein abgebauter verheirateter Bostaushelfer bezog bisher 14.65 M. wöchentlich, weil ihm seine Invalidenrente im Betrage von monatlich 31 m. angerechnet werden muß.

Ein arbeitsloser Kutscher, der vollkommen allein in Berlin   da­steht, bezog bisher 11,45 M. Arbeitslosenunterstützung. Nach der Hungernotverordnung der Papen  - Regierung können ihm aber nur noch 7,85 M. ausgezahlt werden. Er gibt an, daß er möchentlich 6 M. allein schon für Logis zu zahlen hat,

so daß ihm zur Friffung des Lebens nur 1,85 m. für die ganze Woche bleiben!

Den einzigsten Wertgegenstand, den er besitzt, nämlich seinen Winter­mantel, hat er bereits auf die Pfandleihe tragen müssen.

Ein anderer Arbeitsloser mit Frau und Kind betam bisher 25,20 m. Unterſtügung pro che. Daneben bezog er noch eine monatliche Polizeidienstbeschädigtenrente von 23,05 m. Jetzt hat man ihm dieser Rente wegen seine Wochenunterstützung auf 11,08 m.

Arbeitsdienst.

Sammellager für arbeitsunwillige und politisch unzuverläffige Personen im Groß- Berliner Bereich find vorerst in Döbriz, 3offen und Ruhleben in Russicht genommen, wo ausbaufähige Baradenlager und andere geeignete Unterkunftmöglichkeiten vor handen find. Unterbringung, Beaufsichtigung, Verpflegung und Be­fchäftigung nach den für Kriegsgefangene gültigen Beffim­

Ein Buchdrucker erhielt bisher 14,85 M. Krifenunterſtügung, Dom kommenden Montag ab fann man ihn nur noch 10,20 m. aus, zahlen. Er ist außerstande, damit seine Familie auf ehrliche Art durchzubringen. Allein feine Miete beträgt 28 m., die er im Juni loser erhielt bisher 18,90 m. Arbeitslosenunterstügung. Dazu stand und Juli schon nicht mehr hat zahlen können! Ein andere Erwerbs. ihm pro Monat eine Kriegsrente von 23,20 m. zu. Einmal nun ist ihm diese Rente auf 17,91 m. gefürzt worden und zum anderen wird ihm diese gekürzte Rente Doll auf die Arbeitslosen­unterſtügung angerechnet, so daß er nur noch 5,20 m. wöchentlich erhält.

Sein gesamtes Monatseinkommen beträgt somit nur noch 38,71 m., wovon nach Abzug der Hauszinssteuer 36 M. Miete zu zahlen sind. Für Essen und Trinken des Mannes samt seiner Frau bleiben 2,71 m. pro Monat übrig!

Einem alten Mann hat man die Unterstützung von 14,65 m. auf 4,35 m. gekürzt. Der verzweifelte Mann fragt das Arbeitsamt, ob er betteln gehen soll und warum er jahrelang feine Beiträge gezahlt hat, wenn ihm jetzt derart brutal die Unterstützung gekürzt wird. P

unterſtügung in der Woche. Ein Familienpater bezog bisher 18,55 m. Arbeitslosen­8,10 m. erhalten. Davon sollen fünf Personen leben, unterstützung in der Woche. In Zukunft wird er nur noch während

die Miete mit 45,50 m. monatlich mehr als die Unterstützung ausmacht.

Er bittet das Arbeitsamt um dringende Entscheidung, da wohl ein Irrtum vorliegen müsse.

Alle diese erschütternden Fälle find während einer einzigen Recherche vor einem einzigen Kassenschalter eines Berliner   Arbeits­amtes zusammengetragen worden. Immer Lehrt bei den meist voll­tommen faffungslosen Arbeitslosen die Hoffnung wieder, daß es sich um Irrtümer bei der Umrechnung ihrer Unterstügungssäge handeln müsse. In Tausenden von Fällen werden von der kommenden Woche ab die Unterstügungssäge weit unter die Richtsäze der Wohlfahrtsämter gefürzt. Nur mit großer Sorge sieht man auf den Arbeitsämtern dem kommenden Montag entgegen. Dieser Unterstühungsraub, für den Hitler verantwortlich ist, ist in der Tat unerträglich. Auch dafür werden am 31. Juli die Berliner  Arbeitslosen die Quittung erteilen!

mungen. Mindestdauer des Strafdienstes je chs Monate, Höchft­dauer 3 wei Jahre. Standort der Besserungs- Abteilun­gen des Arbeitsdienstes, die zweckmäßiger und politisch wirksamer Straffompagnien zu nennen wären, an den gleichen Stellen. Das Aufsichts- und Kommandopersonal wird sich, um berechtigte Mißstimmung unter den S2- Gliederungen zu vermeiden, nicht ledig­lich aus SS.- Männern, fondern etwa zur Hälfte aus S.- Leuten zufammensetzen müffen.