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Beilage

Donnerstag, 11. August 1932

Der Abend

Spalausgabe des Vorwärts

Drohende Kulturreaktion

Die Regierung lüftet die Maske

Ein Rundschreiben von Gayls

verfassung zuwiderlaufen, in der bestimmt ist, daß die Bekenntnis zu erfolgen hat.

erfüllen und wenn sie auch daran gewöhnt worden ist, sich in Bucht zulaffung zu den öffentlichen Aemtern unabhängig vom religiöfen

fie gelernt hat, fachlich zu arbeiten, flar zu denken, ihre Pflicht zu und Gehorsam den Ordnungen der Erziehungsgemeinschaft einzu­fügen und sich willig echter Autorität unterzuordnen". Sollten wir uns irren? Nun machen wir die Probe aufs Erempel. Unsere Sammelschulen haben sich erfolgreich bemüht, die Kinder dazu zu erziehen, daß sie sachlich arbeiten, klar denken, ihre Pflicht er= füllen. Die Kinder sind daran gewöhnt, sich echter Autorität unter­zuordnen, ihren Platz im Gemeinwesen der Schule auszufüllen und darüber hinaus selbständig in der Organisation der Schulgemeinde zu arbeiten. Ob der Freiherr v. Gayl sich nun schützend vor die Sammelschulen stellt gegen die wütenden Angriffe der National­sozialisten, derem Terror sie sich nicht beugen wollen?

Der Reichsminister des Innern, Freiherr von Gay1, hat an die Unterrichtsminister aller Länder ein längeres Greiben gerichtet, in dem er seine schulpolitischen Absichten mitteilt. Es scheint der Versuch zu sein, die diktatorische Gewalt des Artikels 48 der Reichsverfassung auf schulischem Gebiet sich auswirken zu lassen. Und da der Reichsinnenminister gleich am Anfang seines Briefes darauf hinweist, daß ,, die Frage des Reichsschulgesetzes, nach wieder­holten vergeblichen Versuchen, noch immer der Lösung harrt", wird es bei dieſen literarischem Versuch nicht bleiben. Herr v. Gayl deutet damit vielmehr einschneidende gesetzgeberische Maßnahmen an, die er auch, wenn der Versuch der Lösung der Frage des Reichsschulgesetzes wieder scheitern würde, wahrscheinlich auf dem Wege der Notverord= ständnis für das proletarische Kind und seine Pflege und Erziehung nung durchführen will. Vorläufig will er wohl das Zentrum, die evangelische Orthodopie und die Nationalsozialisten für seinen Reichs­schulgesetzvorschlag gewinnen. Deshalb entwirft er in seinem Brief den Plan einer christlichen 3wangsschule mit völki shem Charakter.

Nach der Nationalversammlung   haben wir schon viele Entwürfe zum Reichsschulgesetz erlebt, aber dieses hier ist der reaktionärste Vor­schlag, der je gemacht wurde. Statt einen klaren Aufbau des Schul­mesens und eine inhaltliche Zielsetzung zu geben, die dem geschicht­lichen Werden des deutschen Volkes gerecht wird, arbeitet das Rund­schreiben mit unklaren idealistischen Werten, hinter denen wir die schlimmsten Absichten vermuten müssen, den Terror gegen die fortschrittliche Eltern- und Lehrerschaft.

Kein Wort steht in dem Brief von der Einheits- und Gemein­schaftsschule, um die alle wirklichen Erzieher die langen Jahre ge­kämpft haben, weil nur sie eine Ausbildung unserer Kinder ermög­licht, die jeder Veranlagung gerecht wird, ohne Rücksicht zu neh­men auf den Geldbeutel und die politische Einstellung des Vaters. Und der Aufbau des Staates ist undenkbar, wenn die wertvollen Kräfte aus dem Proletariat nicht durch richtige schulische Pflege zu positiver Mitarbeit ausgebildet und begeistert werden. Aber der freiherrliche Brief scheint nur das christlichnationale Bürgertum zu kennen und hat deshalb deutlich erkennbar die Tendenz gegen den Aufstieg des proletarischen Kindes.

am

Wir glauben nicht daran; denn dieser Brief zeigt kein Ver­

zu

in der öffentlichen Schule. Dieser Brief scheint sich vielmehr völlig nationalsozialistischen Schulprogramm orientieren mit seiner Forderung nach der ständisch gegliederten völkischen Konfessionsschule, die in ihrer dogmenhaften Unduldsam­feit einseitig gegen sozialistische Weltanschauung gerichtet ist und deshalb keinen Platz bietet für den Aufstieg des Arbeiterkindes. Dieter Distel.

Ein Eingriff in Preußen

Die kommissarische Preußenregierung hat dieser Tage der Evan­gelischen Landeskirche das Recht der Einsichinahme in den Religionsunterricht der öffentlichen Schulen zugesprochen. Bekannt­lich forderte die Kirche vor einiger Zeit nach zwölfjähriger fried­licher Zusammenarbeit mit der Schule das Recht, den Religions unterricht durch eigene Beauftragte zu über machen und bei der Anstellung der staatlichen Schulräte mitzuwirken. Dieses Ansinnen, das den tieferen Sinn hat, das nach der Revolution verloren gegangene kirchliche Aufsichtsrecht über Schule und Lehrer wiederzuerlangen, wurde unter voller Billigung der preußischen Lehrerschaft von dem bis­herigen Kultusminister Dr. Grimme zurückgewiesen. Die kirchliche Forderung gründet sich auf einen Ausführungserlaß der alten Preußischen Verfassung von 1850, die jedoch seit 1920 feine Rechtsgültigkeit mehr hat. Eine Mitwirkung der Kirche bei der Anstellung der Schulaufsichtsbeamten würde zudem der Reichs

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Trotz dieser Bedenken hat die neue Staatsführung" den Machtansprüchen der Kirche nachgegeben und damit die Gefahr eines neuen Schulkampfes heraufbeschworen, der in einer Zeit des Schulabbaus schwere Folgen haben fann. Schon vor einigen Wochen haben die preußischen Lehrerverbände und die organisierten evangelischen Religionslehrer sich in ihrer Gesamtheit für die Ablehnung der Kirchenforderungen ausgesprochen. Die Lehrerschaft sieht darin eine bedauerliche Mißtrauenstund gebung gegenüber den Religionslehrern und ihrer Arbeit und hat die Kirche wiederholt gewarnt, den mühsam erreichten Frieden zwischen Kirche und Schule zu stören. Wie stark die Abneigung der Lehrerschaft gegen die Wiederkehr der Schulaufsicht durch pädago­gisch ungeschulte Geistliche ist, beweist eine Umfrage, die der 70 000 Mitglieder zählende Preußische Lehrerverein vor einiger Zeit in verschiedenen Kreisen an seine Mitglieder stellte. Hier­nach waren 80 bis 90 Pro 3. der Lehrer entschlossen, von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch zu machen und den Religionsunterricht niederzulegen, falls der Kirche das Recht der Beaufsichtigung zugestanden werden sollte. Eine Ent­scheidung, die verständlich wird, wenn man weiß, wie die Lehrer­schaft unter der kirchlichen Aufsicht der Vorkriegszeit um die rein staatliche Schulaufsicht gekämpft hat. Es war die von der Lehrer­schaft unvergessene befreiende Tat des ersten sozialdemo= fratischen preußischen Kultusministers, die geist­liche Schulaufsicht beseitigt zu haben. Mit dem Erstarken der reaktio= nären Machtgruppen ist in der Kirchenregierung, die dem republika­nischen Staat nie freundlich gegenüberstand, das Bestreben ge= wachsen, wieder Einfluß auf die öffentliche Erziehung zu gewinnen. Umgestaltung der Erziehung in firchlichem Sinne fordert General­superintendent Dibelius; und jedem Einsichtigen ist klar, was das bedeutet: unsere neue Erziehung soll den unvermeidlichen Schritt nach rückwärts tun, zu den Methoden einer auf Drill und Prügel gegründeten Autoritätspäda= gogif, mie sie unter der Kirchenaufsicht üblich war.

Es ist das fragwürdige Verdienst der neuen Staatsführung, diesen Konflikt zwischen Schule und Kirche in einer Weise ent­schieden zu haben, die einen neuen Kulturkampf veranlassen muß. Ob damit der Papenschen Staatsraison" und der inneren Befrie­dung Deutschlands   gedient ist, wird man bezweifeln müssen.

0. g.

Das Programm der, Nationalen

Die nachfolgenden Ausführungen zeigen, wie sehr die pro-| radezu mittelalterlich an. Im nationalsozialistischen Kulturstaat" grammatischen Leitsäße von Gayls mit den deutschnationalen und nationalsozialistischen Wünschen übereinstimmen.

Jeder könnte damit einverstanden sein, daß parteiische Ein­seitigkeiten in der Personalpolitit, parteipolitisch gefärbte Schulver fuche, Einführung parteiischer Lehrbücher" ausgeschaltet werden müssen. Aber gerade unter der Aera v. Gayl   werden tüchtige Schulverwaltungsbeamte und Lehrer abgebaut, nur aus politischen Gründen, um deutschnationalen und nationalsozialistischen Beamte.i Platz zu machen. Die Nationalsozialisten lassen in Braunschweig  , Mecklenburg   und Anhalt in unverant­wortlicher Weise das Parteibuch maßgebend sein; wir brauchen nur an den Abbau sozialistischer und dissidentischer Lehrer bei der Zer­schlagung der Sammelschulen in Braunschweig   zu erinnern. Wir haben aber noch nicht gehört, daß sich Herr v. Gayl   gegen diesen Mißbrauch der Parteigewalt wendet. Vielmehr steht in seinem Der Reichsinnenminister Freiherr von Gayl hat dieser Schreiben: Schulen oder Erzieher, die sich dieser deutschen Bil- Tage ein neues Reichsschulgesetz angekündigt, das die dungsaufgabe verfagen, weil sie selbst kein Verständnis zum deut deutsche   Jugenderziehung auf neue Grundlagen stellen soll. schen Volkstum haben oder unklaren Wünschen einer in ihrem deut- Wir fönnen uns gut vorstellen, in welcher Art man die öffentliche schen Empfinden getrübten sogenannten modernen Ju- Erziehung im neuen Deutschland   umstellen wird; denn erst vor gend" nachgeben, sollten im deutschen   Bildungswesen keinen einigen Wochen haben die Deutschnationalen und die Raum haben." Was heißt getrübtes deutsches Empfinden? Das Nazis ihre Schulforderungen und Erziehungsprogramme ausführ­dürfte inhaltlich zutreffen auf Nationalsozialisten, die zum Bürgerlich in Wort und Schrift dargelegt. Und es besteht kein Zweifel krieg hezen. Wir müssen aber annehmen, daß Herr v. Gayl darüber, daß die neue Staatsführung sich in erster Linie nach den diese Kreise nicht meint, sondern alle demokratischen Erzieher, die Forderungen dieser aufbauwilligen Kräfte" richten wird. gemäß der Reichsverfassung den Gedanken der Völkerversöhnung pflegen. Was heißt moderne Jugend"? Soll das ausdrücken, daß an der Schule des Freiherrn   v. Gayl kein Plag ist für so zialistische und dissidentische Lehrer?

Das Ideal der deutschen Erziehung ist und bleibt die Ge meinschaftsschule, in der konfessionelle Streitigkeiten und firchliche Unduldsamkeit keine Stätte haben. Wir leben in einem weltlichen Staat, also muß auch die deutsche Gemeinschafts­schule eine weltliche Grundlage haben. Herr v. Gayl hält es aber stets für seine besondere Pflicht, das Recht und die freie Entfal­tung der christlichen Schule und die christliche Grundlage aller Erziehung zu sichern und zu schützen." Weiß der Herr Innenminister nicht, daß es in dem von ihm geleiteten Staat Millionen von Freidenkern gibt, daß daneben Millionen von Eltern die Kirchenschule ablehnen, daß Hunderttausende von Kin­

dern vom Religionsunterricht abgemeldet sind? Will er das Recht dieser Eltern, Lehrer und Kinder mit Füßen treten und sie dem Büttel der diktatorischen Gewalt zur Gesinnungsheuchelei zwingen? Nun, jeder Politiker weiß, was dabei herauskommt. Wer Wind jät, wird Sturm ernten!

Der Deutsch   nationale Lehrerbund veröffentlicht in der Nationalen Erziehung" die deutschnationalen Schul­forderungen für die künftige Arbeit in Preußen". Da heißt es u. a.: Die Schularbeit wird politische Willensforderung, gerichtet auf die Entfaltung und Förderung der Volkheit. Die Kriegs schuldfrage, der Kriegsverlauf, das Heldentum im Kriege, die Revolution im November 1918, der Ver­jailler Vertrag, die Frage der Kolonien sind für die deutsche Schule nicht Probleme; die Behandlung dieser Fragen hat das Wollen der jungen Deutschen   zielbewußt auf die Behaup= tung staatlicher und völkischer Freiheit zu lenken. Die staatsbürgerliche Erziehung findet ihr ehernes Gesetz in der wehrhaftigkeit und im Wehr willen."

So soll aber schon in der Schuljugend der Revanche"- Gedanke geweckt werden und die Anschauung wachsen, daß der Krieg nicht etwas Schreckliches, Menschenunwür diges, sondern Heldentum und Größe bedeutet. Dieser Auffassung entspricht auch die Forderung, daß" Lehrer, die interna­tionale pazifistische Bestrebungen förderten oder fördern, von der Arbeit an den deutschen Schulen a u s- zuschließen sind". Erziehung zum Friedensgedanken soll also zum Wehrwillen" gerichtete Schule, in der auch der Führergedanke" besondere Förderung erfahren soll, paßt die Pädagogik der Kamerad= schaftlichkeit und der Erziehergüte schlecht hinein. Die Deutschnatio­nalen fordern darum Wiederherstellung der Autori tät, 3ucht und Disziplin" in der Schule. Der Ausdruck Wiederherstellung" zeigt deutlich, daß eine Wiedereinfüh­rung der Vorkriegsmethoden in der Schulzeit gemeint ist, deren Hauptmittel die Prügelstrafe war. Die zur Zeit geltenden, demnach in Zukunft außer Kraft gesetzt werden.

(?) soll die Erziehung von folgenden Grundsägen ausgehen:

1. Kinder sind nicht mehr als Privatangelegen heit der Eltern, sondern als tostbares Volksgut zu betrachten. Der Staat allein leitet die Erziehung der Kinder, wobei in erster Linie die körperliche Ertüchtigung der Jugend und erst in zweiter und dritter Linie die Ausbildung des Charakters und des Geistes gewährleistet werden muß. Der deutsche Knabe soll zum Krieger, das deutsche Mädchen zur Kriegermutter werden."

Im Dritten Reich hat also die Frau nicht mehr das Recht, ihre Kinder mit der heiligen Kraft ihrer mütterlichen Liebe zu pflegen und zu erziehen. Das besorgt allein der Staat; ihm ge= hören die Kinder. Er erzieht sie zu Kriegern und Kriegermüttern, zu Rekruten, die   Hitler in seinen Eroberungskriegen als Kanonen­futter benötigt, und zu Frauen, die keine andere Aufgabe haben als die, wiederum neues Refrutenmaterial zur Welt zu bringen. In allgemeinverständlichem Deutsch: Die in den Schulen der Nazis er­30genen jungen Menschen können getrost die größten Schweine­die Hauptsache ist, hunde und die dümmsten Wasserköpfe sein daß ihre Körperkraft ausreicht, um als SA.- Mann den Marxisten niederzuknüppeln oder als Hitlerrekrut Gewehr und Tornister zu tragen.

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2. Der Feldwebel muß im Zustand der rassi­schen Entartung die Schulklasse übernehmen und der mit Humanität vollgesaugte(!) Schulmeister abtreten."

Es soll wieder so werden wie zu Zeiten des Alten Frizz. erziehern seine Vorbilder erblickt und die ihm anvertrauten Kirder Der Lehrer, der in   Goethe,   Pestalozzi und den großen Menschheits­zu nützlichen Gliedern der Volksgemeinschaft im Geiste der Mensch­lichkeit erzieht, soll verschwinden, an seine Stelle soll der Feldwebel treten, der aus der Schule eine Kaserne macht. Die alte preu­Bische Militärerziehung mit ihrem Kadavergehorsam und Drill,

ihrer Roheit und Prügelstrafe soll an die Stelle der erzieherischen

3. Im Dritten Reich werden Kinderheime geschaffen, in denen die Kinder sittlich und rassisch verdäch= tiger Eltern untergebracht werden. Auch die un­eheliche Mutter muß mit ihrem Kind in ein Heim gehen,

Nein, dieser Brief des Herrn von Gayl atmet nicht den Geist der Verfassung, nicht den Geist eines einsichtigen Pädagogen und aufbauenden Schulorganisators. Er ist als Grundlage für ein danach mit Dienstentlassung bestraft werden. In eine auf Erziehung Güte und Menschlichkeit treten. Reichsschulgesetz völlig undiskutabel, weil er die Gemeinschaftsschule verneint zugunsten einer fonfessionellen Zwangsschule, weil er das Recht der Gewissensfreiheit ausschaltet und den Willen der Erziehungsberechtigten unter= drückt. Wie einseitig und ungerecht diese christliche Grundlage aller Erziehung gesehen ist, ergibt sich auch daraus, daß er, wenn er schon§ 146,1 der Reichsverfassung nicht berücksichtigen und nach § 146,2 seine stens auch die in diesem Abschnitt vorgesehene freigeistige die Prügelanwendung stark einschränkenden Bestimmungen dürften tät nationalsozialistischer Erziehungsmethoden. Zu den rassisch

Weltanschauungsschule gestatten müßte. Wir kennen diesen Ton schon von den nationalsozialistischen Rednern aus dem Preußi­schen Landtag: Die weltlichen Schulen werden aufgelöst und da mit basta!" Die Eltern haben zu parieren, sonst bekommen sie die Knute zu fühlen.

Dieser Brief ist das schulpolitische Dokument junkerlicher Restauration. Scheinbar sollen die deutschen Schulen umgewandelt werden in Kasernen, in denen staatsbürger­liche Refruten gedrillt werden, die sich einem freiherrlichen Diftat ohne Knurr und Murr unterwerfen. Nur donn ist aber die Ju gend für ihren Dienst an Volk und Staat recht vorbereitet, wenn

Neben all diesen nach dem Ideal" der Vorkriegsschule hin­strebenden Forderungen finden die eigentlichen pädagogischen Gegen wartsfragen, Arbeitsschule und Gemeinschaftserziehung, kaum Er­wähnung. Sie werden lediglich mit dem vielsagenden Satz abge­tan, daß die pädagogischen Konjunkturmacher der Nachkriegszeit faltzustellen seien..

Atmen schon diese Erziehungsforderungen den Geist der päda­gogischen Reaktion, so muten die Ausführungen, die in Heft 22 der programmatischen   Nationalsozialistischen Monats heften" über das Thema Erziehung" veröffentlicht werden ,, ge­

um sich dort bei Arbeit und Kinderpflege als der mütterlich und sittlich einwandfreie Charakter zu erweisen, dem eine Rente anver­traut werden kann."

In diesen Ankündigungen offenbart sich die ganze Brutali

und sittlich Verdächtigen" gehören nach der Ansicht der Naziführer nicht etwa nur die Angehörigen fremder Rassen, sondern alle, die die nationalsozialistische Lehre bekämpfen. Allen Eltern, die den Sozialismus" Hitlers als Volksbetrug erkannt haben, will man demnach im Dritten Reich zur Strafe die Kinder fortnehmen und in Kasernen sperren, wo ihnen der   Nationalsozialismus mit Gewalt eingetrichtert werden wird.

Das sind die Grundlagen", auf denen im neuen   Deutschland die Jugenderziehung aufgebaut werden soll! Den Jüngern des Menschenfreundes   Pestalozzi wird die Arbeit in den Schulen des o.£. neuen" Staates wenig Freude bereiten.