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eine Abreffe entgegen genommen hatte, hielt er eine Rede, die sondern bauernde Beschäftigung bes Klägers gerichtet gewesen schaffen, indem es bem Gehilfen das von den Kunden noch ohne beißenden Wig war. Zunächst entschuldigte sich Herr wäre. Es fehle aber auch an irgend einer stillschweigenden erhaltene Trinkgeld als Eigenthum zusprach. Während Adolph Ernst gewissermaßen dafür, daß er während der 181/2 Jahre Willenserklärung dieses Inhalts. in dem Urtheil des Gewerbegerichts hervorgehoben wurde, feines Wirkens feine klassischen Werke gespielt hatte, um dann Eine ähnliche Sache hat foeben die Zivilfammer des Land- die Meister mögen durch Aushänge die Preise bekannt dem Publikum und der Presse, die so oft seine Stücke herunter gerichts Dortmund beschäftigt. Die Tremonia" berichtet darüber geben, warnte der Bundespräsident Wollschläger davor, dem gerissen hat, für ihre Unterstüßung zu danken. Die Rede tönte folgendes: Vor vier Jahren wurde der bei der Stadtverwaltung Gehilfen die üblichen Preise für Bedienung bekannt zu aus in ein Hoch auf das tunstsinnige( 1) Berliner Publikum. von Dortmund angestellte Bureaugehilfe Sehrwald entlassen, geben. Freilich, wer im Trüben fischt, tann Klarheit Bum Schluß spielte das Orchester die Melodie:" So leb' denn angeblich wegen Vernachlässigung seiner dienstlichen Obliegen- nicht leiden. So sorgen die Innungsmeister für das wohl du altes Haus." heiten. Laut Kontrakt war Sehrwald angestellt mit einer drei- Wohl der Gehilfen! Die Diskussion war eine Liebesleben in der Künstlerwelt. Josefine Dora , die monatlichen Kündigung. Er flagte hierauf gegen die Stadt recht rege. Giner besonderen Kritik wurde das Verhalten der bekannte Soubrette und geschiedene Gattin des Direktors wegen ungerechtfertigter Entlassung und erftritt nun auch nach Kongreßdelegirten gegenüber dem Kollegen Starofson unterzogen. Richard Schultz vom Zentral- Theater, hat sich am Freitag mit etwa vier Jahren ein obsiegendes Urtheil, wonach die Stadt ver: Bartlofe Jünglinge find den Herren zur Ausbeutung will­Herrn Georg Worlißsch, der inzwischen auch von seiner pflichtet ist, Sehrwald das ganze Gehalt, etwa 700 M., nach- kommen; doch wo sie sich erkühnen, sich um ihre Intereffen zu Gattin geschieden worden ist, verheirathet. zuzuzahlen und ihn auch wieder in ihre Dienste zu nehmen. Maß- fümmern, sind sie unbequem. Am allerwenigsten haben diese gebend für die Entscheidung dieses Landgerichts war das Er- Leute nöthig, von berufsmäßiger Agitation zu sprechen; dazu fenntniß des Reichsgerichts, wonach ein Kommunalbeamter von haben sie erst das Recht, wenn die Gehilfenorganisation Gehälter Berlin - gemeint ist der städtische Hilfsarbeiter Malizin zahlt, die sich dem nähern, was der Jnnungsbund für die einem gleichen Falle ein obsiegendes Urtheil erftritten. Nach nöthigen Silbergefchirre aufzubringen pflegt. Trotzdem der Bundes­diesem Erkenntniß habe eine Stadtverwaltung nicht das Recht, vorstand nebst den Kongreßdelegirten brieflich eingeladen waren, einen Beamten, der die Geschäfte eines vereideten Beamten wahr hatten sie nicht den Muth uns Rede und Antwort zu stehen; nehme, ohne weiteres zu entlaffen. auch sorgten sie dafür, daß die unschuldigen Innungsschäfchen Der Berliner Magistrat mag sich seines Sieges über einen mit den Gehilfenaufheßern nicht in Berührung famen. Am franken Hilfsarbeiter freuen. Menschenfreundlicher wäre es auf Schlusse der Versammlung fand eine Resolution Annahme, die jeden Fall, wenn die städtische Behörde Leute, aus denen sie gegen die oben vermerkten Beschlüsse protestirt, und das Bureau Jahre lang Nugen gezogen, nicht in die Lage brächte, daß sie der Versammlung beauftragt, die nöthigen Schritte zur behörd derartige Prozesse anstrengen müssen. Das Ansehen der Stadtlichen Kontrolle der Sonntagsruhe- Bestimmungen einzuleiten. verwaltung wird durch solche Vorfälle wahrlich nicht erhöht.

Die aftronomischen Beobachtungen der Sonnenfinfternik find, wie aus Chabarowka, dem Site des Generalgouverneurs des Rüstengebietes im Osten Sibiriens gemeldet wird, in dem Dorfe Orlowstoje am Amur völlig erfolgreich gewesen. Das Wetter war während der Verfinsterung schön. Die Astronomen Werlepolsti, Mitram und Orbinsky find nach Chabarowka zurück­gekehrt.

Zu Andree's Ballonfahrt meldet ein Wolff'sche Tele­gramm aus Stockholm : Mit bezug auf das aus Ottawa ver­öffentlichte Telegramm, nach welchem Indianer in Britisch Kolumbia einen Ballon beobachtet haben wollen, der für den Andree's angesehen wurde, hatte das Ministerium des Aeußern an den schwedisch norwegischen Konsul in Vittoria in Britisch Kolumbia eine Anfrage gerichtet. Auf diese ging folgendes Antwort Telegramm ein. Gedachter Ballon paffirte über Winnipeg am 1. Juli. Ein Kaufmann in Hazelton am Steenafluß auf 55 Grad 16 Min. n. B. und 127 Gr. 40 Min. östl. 2. berichtete am 3. Juli, daß die Indianer am

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genannten Tage um 7/2 Uhr abends einen ballonähnlichen Gegen­stand 4 Meilen westlich Hazelton in einer Höhe von etwa 400 Fuß beobachtet hätten, es hätte zu der Zeit ein steifer Nordnordwest­Wind geherrscht. Indianer bei Headwater am Steenafluß hätten berichtet, daß sie an demselben Abend einen ballonähnlichen Gegen­stand beobachtet hätten, welcher einen starken Lichtschimmer ver­breitet habe und von Nordwesten gekommen sei. Der Kaufmann fieht die Mittheilungen als glaubwürdig an, kann aber erst nach sechs Wochen nähere Nachricht senden.

Kampffmeyer, Paul, Geschichte der modernen Gesellschaftstlassen in Deutschland . Berlin 1896. Verlag der Buchhandlung Vorwärts. Auf diese sehr empfehlens. werthe Schrift, die einen gelungenen Versuch, das wirthschafts­historische Material zu einer Geschichte der untergehenden und aufsteigenden Klassen Deutschlands seit Ausgang des Mittel­alters zusammenzufassen, kommen wir demnächst zurück.

Boztale Rechtspflege.

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Der Bankier Nathan Herzberg in Röthen hatte sich dieser Tage vor dem dortigen Gericht wegen unbefugter Führung des Rommerzienrathstitels zu verantworten, der ihm vom Herzog von Anhalt wieder entzogen worden war, nachdem der gute Bankier sich erst ein Jahr an demselben erfreut hatte. Ein polizeilicher Strafbefeht auf 60 M., den sich der Enttitelte zu gezogen hatte, wurde vom Gericht bestätigt. :

Versammlungen.

Vermischtes.

Die evangelischen Geistlichen machen zuweilen aus felt. samten Gründen von sich reden. Aus Greiz berichtet man der Frankfurter Beitung: Der Gutsbesizer H. Güther in Erben grün hatte seiner verstorbenen Schwester einen Grabstein setzen lassen, der auf der einen Seite folgende Inschrift trug:" Hier wohnt die Auferstehung" und darunter die Verse: Wer jung stirbt, der stirbt wohl, Wen Gott zu lieben pflegt,

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Und ruft ihn aus der Blüth',

Der wird in seiner Blüth'

In fühlen Sand gelegt."

Mit dem Barbierinnungs- Kongreß, der vor kurzem in Berlin stattfand, beschäftigte sich bie am 13. d. M. in den Armin­hallen abgehaltene öffentliche Bersammlung der Barbiers, Friseur Aus Stockholm wird vom Montag berichtet:" Afton- und Berrückenmachergehilfen. Der Referent Egkorn bemerkte Paftor Paulus. Neitschau nahm Anstoß an dieser Inschrift bladet" empfing vom Meteorologischen Bentralinstitut in Stock zunächst, daß von 44 Punkten der Tagesordnung des Kongresses und verlangte die Beseitigung derselben. Güther, ein christlich holm die nachfolgende Mittheilung über die Möglichkeit des nur 4 für die Gehilfenschaft in betracht kommen. Interessant gesinnter Mann, lehnte bies ab; er hatte übrigens die Inschrift erfolgten Aufstiegs von Andree's Ballon: Die Südwinde, die ist der Bericht Des Zentral Nachweisebureaus. = Es nicht selbst gewählt, sondern der Bildhauer in Reichenbach, der wahrscheinlich auf Spißbergen am 4. August herrschten, wurden meldeten sich im legten Geschäftsjahre 22 160 Gehilfen, den Grabstein hergestellt. Der Vers ist thatsächlich auf hunderten tags darauf von nördlichen Winden abgelöst, welche bis zum von benen 13 712 Stellung nachgewiesen werden konnte, von Grabsteinen angebracht; er rührt ja wohl von dem frommen Das Greizer 11. August anhielten. Seit dem 11. d. M. herrschen, in Vardö die Zahl derer, die teine Stellung erhielten, be- geistlichen Liederdichter Baul Flemming her. wenigstens und wahrscheinlich auch auf Spißbergen, südliche bis trägt demnach 9448, was eine 3unahme der arbeits. Ronsistorium, an das sich Güther wandte, verlangte ebenfalls bie südöstliche Winde. lofen Gehilfen seit dem Vorjahre um 1191, feit 1892 um Beseitigung der Inschrift und Pastor Paulus tam sogar in der 3832 bedeutet. An Reiseunterstützung zahlte der Innungsbund Predigt darauf zu sprechen; er meinte, es liege ein heid. im Vorjahre den Stellesuchenden mit vorschriftsmäßigen Papieren nischer Ausdruck in den Versen. ( Attestbuch) 49 deutsche Reichspfennige. Diejenigen, die nicht im Ans Angeln wird berichtet: Beim Bohren eines Brunnens Besitze dieses Buches waren, in diesem Falle 10 582, bekamen traf man in Sterup in einer Tiefe von etwa 50 Fuß auf eine überhaupt nichts. Die gelegentlich des heurigen Klimbims uecksilberschicht, von der man glaubt, daß sie 8 bis m.ted eingeweihte dritte Fahne der Berliner Innung foftet 1200 M. 10 Fuß mächtig ist. Welche Ausdehnung der Fläche nach die Die Sonntagsruhe scheint den Herren schwer im Magen Aber hat, ist noch nicht untersucht worden. Das Quecksilber ist zu liegen, trotzdem sie die diesbezüglichen Bestimmungen nicht fast ganz rein. Der Besitzer hat bereits gemuthet" und will, beachten. Dies beweist aufs eklatanteste die Bemerkung eines fo theilt man den" Iyeh. Nachr." mit, jetzt durch Sachverständige Rongreßbelegirten, daß, wenn die Sonntagsruhe- Bestimmungen untersuchen lassen, ob die Anlage eines Schachtes zur Gewinnung kontrollirt würden, 90 pet. der Meister wegen Uebertretung in untersuchen lassen, ob die Anlage eines Schachtes zur Gewinnung des Metalls rathsam ist. Eine für Radfahrer wichtige Entscheidung hat vor Strafe fielen. furzem das Reichs Bersicherungsamt getroffen. Es hat erklärt, Inwieweit nun die bestehenden gefeßlichen Bestimmungen, Wien und Umgebung wurde Sonntag Abend wiederum das Fahrrad sei nicht mehr als Gegenstand des Sports, sondern selbst wenn sie strikte innegehalten werden, einer Sonntagsruhe von einem Unwetter heimgesucht. Die Donau steigt sehr schnell, als Verkehrsmittel anzusehen, da es weit verbreitet sei und für gleichkommen, ergiebt sich am besten daraus, daß die Arbeits- sodaß auch eine Hochwassergefahr zu befürchten ist. SA manche Gewerbebetriebe eine erhebliche Bedeutung gewonnen zeit des Sonnabends von 6 Uhr früh bis 11 Uhr nachts habe. Es müsse fomit als ein der Gepflogenheit der Bewährt, Vom König von Schweden und Norwegen wissen die und die Sonntagsarbeit von 6 Uhr früh bis völkerung entsprechendes Beförderungsmittel anerkannt werden 2 Uhr nachmittags. Die Arbeit ist an diesen beiden norwegischen Blätter eine Geschichte zu erzählen, welche die Er und seien daher folchen Gewerbetreibenden, die in ihrem Berufe Tagen eine überaus anstrengende, allein schon der verdorbenen ziehung dieses Herrn nicht gerade in einem allzu günstigen Lichte erscheinen läßt. Die Nachricht lautet: Der König hat bei seinem ein Fahrrad benutzten und dabei verunglückten, Renten zuzu- Luft halber, die dann in den Räumen herrscht. G3 fällt den erscheinen läßt. Die Nachricht lautet: Der König hat bei seinem billigen. Bünstlern denn auch schwer, ihr Verlangen nach Ausdehnung gegenwärtigen Besuche in Norwegen von seiner geistigen Ueber­der Sonntagsarbeit bis 4 Uhr nachmittags in legenheit über das gemeine Volt seiner Unterthanen" in über­vernünftige Gründe zu fleiden. Eine diesbezügliche Resolution Drontheim- Christiania belegenen Station Stören hatten sich raschender Weise Kunde gegeben. Auf der an der Strecke weist als Gründe auf:" 1. weil im Winter jedermann länger einige Leute angesammelt, um den durchreifenden Potentaten Die Frage der Beamtenqualität der städtischen Hilfe der Ruhe pflegt; 2. weil den Inhabern von Barbiergeschäften während seines furzen Aufenthalts zu sehen. Ein Bauer vergaß arbeiter beschäftigt noch fortwährend die Gerichte. Hiesige schwere Opfer auferlegt find durch die bedeutenden Ver- bei dieser Gelegenheit, sein Haupt zu entblößen und Seine Blätter bringen die Begründung eines abweichenden Erfennt günstigungen( Freigabe eines halben Wochentages u. f. w.) Majestät, die solches bemerkte, geruhte eigenhändig, mit s. bei dieser Gelegenheit, ſein Haupt zu entblößen und Seine niffes, das vom Landgericht I gegen einen städtischen Hilfs der Gehilfen und Lehrlinge, für die wenigen Stunden der Majestät, die folches bemerkte, geruhte eigenhändig, mit den Worten bem " But ab" Bauern bie Bedachung arbeiter gefällt worden ist, der nach achtjähriger Beschäftigungs- Sonntagsarbeit". Bon einer Rücksichtslosigkeit sondergleichen vom Kopfe zu schlagen. bauer vom Magiftrat wegen Krankheit entlassen wurde. Seine zeugt folgender Paffus, deffen Begründung geradezu lächerlich Ob der König, wenn er nun einmal sein ganzes Volk Forderung auf Auszahlung von 2880 M. Gehaltsrückstand wies flingt:" Die Ausführungsbestimmungen über die Sonntagsruhe die 18. Ziviltammer unter folgenden Gründen ab: Nach Unter- find namentlich mit bezug auf die Lehrlinge lebhaft zu bebauern, entblößten Hauptes vor sich stehen sehen wollte, nicht mit einer zeichnung des Protokolls feien beide Parteien darüber einig ge- da die Prinzipale während der freigegebenen Wochentage nicht hätte? Gine solche genügte doch zum Beispiel auch, als am einfachen mündlichen Aufforderung dasselbe Resultat erreicht wesen, daß R. weder Beamter sei, noch eine dauernde Anstellung in der Lage find, die ihnen pflichtgemäß zustehende Beauf erhalten sollte. Während seiner Beschäftigung sei auch beider fichtigung ihrer Lehrlinge in geeigneter Weise durchzuführen. Durch 20. März 1848 das Voll von Berlin die Leichen der Freiheits­feits keine Willenserklärung abgegeben worden, aus der man auf die freien Wochentag- Nachmittage sind die Lehrlinge den schwersten lämpfer vor dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. vorbeitrig Allzu große Sympathien dürfte Se. Majestät sich eine Abänderung der ursprünglichen Engagements- Bedingungen fittlichen und moralischen Gefahren ausgesetzt. Abgesehen von durch ein derartiges Benehmen bei dem so schon sehr auf Ab­schließen könnte. In dem vom Kläger überreichten Reichsgerichts- dem sittlichen und moralischen Einfluß der Barbierstuben auf die durch ein derartiges Benehmen bei dem so schon sehr auf Ab­Urtheil in Sachen Malik werde zwar ausgeführt, daß die An- Lehrlinge, muß schon in gesundheitlicher Beziehung gegen solche Schaffung der Monarchie bedachten Volke der Norweger gerade stellung eines Gemeindebeamten auf Ründigung dem§ 56 der Städte- nur von der Profitgier dittirten Gründe seitens der Eltern und nicht erringen. Jos nanije mase and Ordnung widerspreche, und daß deshalb die Verabredung einer Angehörigen der Lehrlinge protestirt werden. Der Achtuhr- Die Trennung von Tisch und Bett zwischen dem Rindigung unwirksam sei. Da indeß in§ 56 die lebenslänga benschluß ruinirt nach Ansicht der Herren das Gewerbe Marquis de Nayve und seiner Frau, deren Straffache noch liche Anstellung nur insofern vorgeschrieben sei, als es sich nicht vollkommen, und es ist Zeit, daß auch unsere Gefeß- erinnerlich ist, hat das Pariser Gericht ausgesprochen.( Der um vorübergehende Dienſtleiſtungen bambele, jo fönue per vom gebung einmal auf die selbständigen Gewerbetreibenden Marquis de Nayve war angeklagt worden, einen Sohn, den seine Reichsgericht aufgestellte Grundsay, selbst wenn man ihn für Rücksicht nimmt. Der Punkt Attestbücher ist für die Gehilfen Frau vor der Ehe mit dem Marquis geboren hatte, aus einem richtig halte, auf den Kläger nur dann angewandt werden, wenn deshalb von besonderem Intereffe, weil hierbei die Trint Kloster entführt zu haben, mit ihm nach Italien gereist zu sein die ihm übertragenen Funktionen öffentlich- rechtlicher Natur gegeld frage angeschnitten wurde. In dankenswerther Weise und ihn dort umgebracht zu haben, indem er ihn in einen Ab­wesen und die Absicht der Parteien nicht auf vorübergehende, hat das Berliner Gewerbegericht in dieser Frage Klarheit ge- grund stürzte. Ned.)

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