Wirrwarr im Recht. Auflösung des neuen Reichstags?- Llnd die Rotverordnungen? In einem Gewerbe hat die Regierung P a p e n die Arbeitslosigkeit bereits restlos beseitigt, nämlich in dem der Staatsrechtslehrer. Hier herrscht Hochbetrieb, und täglich werden am Fließband neue Theorien aufgestellt. Jede Stunde bringt eine neue Rechtslage. Bis zum Abgang der Regierung Brüning waren die Dinge ziemlich klar. Die Regierung Brüning war eine „Präsidialregierung" mit parlamentarischer Notgrundlage. Sie konnte vor den Reichstag treten, ohne Mißtrauens- voten zu erhalten, und Nowerordnungen erlassen, ohne daß sie vom Reichstag aufgehoben wurde. An Stelle dieses verhältnismäßig klaren Zustandes hat die„grundsätzlich neue Art der Staatsführung" einen wahren Rattenkönig staatsrechtlicher Probleme er- zeugt. Die„autoritäre" Regierung löste den Reichstag auf und jagte, ohne zu sagen, was sie selber wollte, das Volk führerlos in neue Reichstagswahlen. Die Auflösung erfolgte mit der Begründung, daß der Reichstag nicht mehr dem Willen des Volkes entsprach. Jetzt hat man einen Reichstag, der dem Willen des Volkes entspricht, und weiß, daß dieser Reichstag entschlossen ist, nahezu einstimmig jedes Mißtrauensvotum gegen diese Regierung anzunehmen und die Aufhebung jeder von ihr erlassenen Notoerordnung zu fordern. Nach dem vollkommen eindeutigen Wortlaut der Ver- fassung muß die Regierung zurücktreten, wenn ihr der Reichstag das Vertrauen entzieht, und müssen die Notver» ordnungen aufgehoben werden, wenn der Reichstag es ver- langt. Ja, aber wenn der Reichstag überhaupt keine trag- fähige Grundlage für irgendeine wie immer geschaffene Re- gierung bietet— was dann? Dann tritt der von den Staatsgelehrten viel beschworene„st a a t l i ch e N o t st a n d" ein, der irgendwelche über die Verfassung hinausgehende Maßnahmen erfordert. Das Vorhandensein des Notstands kann nicht geleugnet werden. Aber sofort ergibt sich die Frage, ob dieser Notstand derjenigen Regierung, die ihn durch ihre geniale Staats- führung erst geschaffen hat, das Recht gibt, sich über Verfassung und Gesetz zu stellen. Diese Frage muß auf das entschiedenste verneint werden. Auch der von der Papen - Regierung geschaffene Notstand gibt nicht das Recht, den neuen Reichstag aufzulösen, ohne in der vorgeschriebenen Frist Neuwahlen vorzu- nehmen. Ebensowenig hat die Regierung Papen das Recht, die zu erwartenden negativen Entscheidungen des Reichstags durch schleunige Wiederauflösung zu hindern. Um- gekehrt hat der Reichstag das Recht zu sagen, wie er zu dieser Regierung und zu den von ihr erlassenen Notverordnungen steht. Von hier aus ergibt sich ein Ausblick auf eine andere höchst interessante Frage: die Frage nach der Rechts- gültigkeit der auf Grund der Notverordnun- aen ausgesprochenenSondergerichtsurteile. Die Aufhebung dieser Notverordnungen durch eine unge- heure Mehrheit des Reichstags ist gewiß. Damit verlieren, wenn man den Sinn der Verfassung achten will, alle auf Grund der Notverordnung vom 9. August gefällten Urteile die Rechtsgrundlage und alle Verhandlungen sind vor den ordentlichen Richtern zu wiederholen, wobei nur das Straf- recht, wie es o o r dem 9. August bestand, zur Anwendung kommen kann. Auf solche Weise würden alle von Sonder- gerichten gefällten Todes- und Zuchthausurteile ungültig werden! Angesichts dieses unübersehbaren Wirrwarrs, von dem hier nur ein kleiner Teil aufgezeigt wurde � man denke z. B. an Preußen!—, muß immer wieder die Forderung er- hoben werden, daß mit der Rückkehr zu geordneten Rechtszuständen begonnen wird. Jeder Schritt weiter weg von der Verfassung ist ein Verbrechen am deut- s ch e n Volk! Gumbels Maßregelung. Skandalöse Begründung des Unterrichtsministeriums. Karlsruhe , 26. August.(Eigenbericht.) Die babische Unterrichtsverwaltung teilt heute die Gründe mit, welche zur Entziehung der Lehrberechtigung des Professors Dr. Gumbel an der Universität Heidelberg führten. Die Unter- richtsverwaltung erklärt u. a.: „Der bestimmungsgemäß an der Universität Heidelberg über den bekannten Vorfall eingesetzte Untersuchungsausschuß hat fest- gestellt, daß Professor Dr. Gumbel in einem am 27. Mai 1932 im Heim der sozialistischen Studentengruppe in Heidel- berg abgehaltenen Vortrag, nachdem ihm bekannt war, daß politische Gegner anwesend waren, im Zusammenhang einer Darstellung der Not und der Schrecken eines Krieges sich dahin geäußert habe,„das angemessene Kriegerdenkmal sei nicht eine leichtbetleidete Jung- srau mit der Siegespalme in der Hand, sondern ein Stein mit einer Kohlrübe" Nach Auffassung des Untersuchungsausschusses war diese Aeuhe- rung ihrem Ton und Wortlaut nach geeignet, die Ehrfurcht vor den Gefallenen des Weltkrieges zu verletzten und das nationale Emp- finden auf das tiefste zu kränken. Entscheidend und erschwerend falle hierbei ins Gewicht, daß die gemachte Aeußerung sich in der- selben Richtung bewege und den gleichen Charakter habe, wie die allgemein bekannte, von Professor Dr. Gumbel selbst zugegebene Aeußerung von 1924 über das Feld der Unehre. Mit der gemachten Aeußerung habe Professor Dr. Gumbel aufs neue bewiesen, daß er nicht imstande sei, eine Verletzung von heiligsten Empfindungen zu vermeiden. Unbeschadet seiner wissenschaftlichen Qualitäten und seines wissenschaftlichen Interesses sei festzu- stellen, daß Professor Dr. Gumbel seine politische Anschauung in einer mit den Pflichten seiner akademischen Stellung nicht verträg- lichen rücksichtslosen und demagogischen Weise vertrete und keine hinreichende Selbstkontrolle besitze, um Aeußerungen zu vermeiden, die beleidigend und verletzend und die die Achtung und das Der- trauen, dessen ein Hochschullehrer bedarf, erschüttern. Dieser Stellungnahme des Untersuchungsausschusses ist auch die philo- sophische Fakultät der Universität Heidelberg und der engere Senat der Universität beigetreten".
Oer Aazipräsident verlangt von Papen- Schuh der Verfassung!
Zwischen dem Reichskommissar für Preußen und dem Preußischen Landtag ist, wie zu erwarten war, ein offener Verfassungskonfliit ausgebrochen. Der Stell» Vertreter des Reichskommissars, Dr. Bracht, hat vor einigen Tagen den Landtagspräfidenten aufgesucht und ihm mitgeteilt, daß die kommissarische Preußenregierung sich nur dem Reichspräsidenten verantwortlich fühle und nicht geneigt sei, anzuerkennen, daß sie dem Landtag irgendwelche Rechenschast schuldig wäre. Das ist am Freitag auch schon praktisch vorgeführt worden, als im Gemeindeausschuß des Landtages die Regierung erklären ließ, daß sie an der von ihr erlassenen Verordnung über die Zu» sammenlegung von Kreisen festhalten werde, ganz gleichgültig, ob der Gemeindeausschuh oder derLand» tag etwas anderes beschliehe. Dieser Verfassungskonflikt ist jetzt sogar dem national- sozial! st ischen Landtagspräsidenten Kerrl zum Bewußtsein gekommen. Deshalb hat er an den eigentlichen, von Hindenburg eingesetzten Reichskommissar für Preußen, von Papen, einen langen Schreibebrief geschrieben, in dem er auf die— Znnehallung der Verfassung drängt! Verfassungsmäßig, sagt er, sei jede Regierung dem Landtage verantwortlich, und verfassungsmäßig habe jeder Minister vor dem Landtage zu erscheinen, sobald es verlangt wird. Statt sich auf ihre Aufgabe, Wiederherstellung verfassungsmäßiger Zustände, zu be- schränken, habe diese kommissarische Regierung sogar eine Ver- waltungsreform in Preußen durchgeführt. Deshalb lege er als Präsident des Landtags schärfsten Protest«in gegen die Durchführung von Maßnahmen, von denen noch nicht feststehe, ob sie den Interessen des Volkes dienen. Kerrl muß zugestehen, daß er in einem Schreiben vom 19. Juli etwas ähnliches wie die Einsetzung eines Reichskommissars ge- fordert habe. Der Reichspräsident sei aber über sein« Forderung hinausgegangen und habe durch Notverordnung die gesamte preu- ßische Regierung in die Hände des Reichskommissars übergeführt. Zum Schluß richtet Kerrl an Papen die Bitte, dem Reichspräsi- denten den Erlaß einer Notverordnung vorzuschlagen, durch welche die vom alten Landtag beschlossene Geschäfts- ordnungsänderung für nichtig erklärt wird. Er fügt wörtlich hinzu: „Der Herr Reichspräsident hat bekanntlich für die p e i n- liche Befolgung der Verfassungsrechte stets Sorge getragen: das läßt mich hosten, daß er auch meinem Ver- langen nach Wiederherstellung völlig verfassungsrechtlicher Zu- stände in Preußen enstprechen wird." Wenn der Exponent der Hitler -Partei, der jetzt den Präsidentenstuhl des Landtags benutzen darf, sich als Hüter der Verfassung aufspielt, so entbehrt das gewiß nicht der Komik.
Aber die Sache hat auch einen ernsten Hintergrund. In dem schon erwähnten Brief, den Kerrl am 19. Juli an den Reichs- kanzler richtete, behauptete der neue Landtagspräsident im Vollgefühl seiner Würde, die verfassungsmäßige, aber nur g e s ch ä f t s- führende Regierung fei in der Lage, sich über jeden Beschluß des Landtags hinwegzusetzen und habe das auch beretts bei verschiedensten Beschlüssen des Landtages getan. Deshalb sei für Preußen ein N o t st a n d hereingebrochen, der unbedingt abgeändert werden muh. Aus diesem Grund« stellte Kerrl „der Reichsregierung zur Erwägung, ob nicht durch den Herrn Reichspräsidenten aus Grund des Artikels 48 eine Verordnung erlassen werden kann, durch die dieser unwürdige, dem Willen der Mehrheit des preußischen Volkes nicht enstprechende Zustand abgeändert wird". Weiter fordert dieser seltsame Landtagspräsident den Reichs- kanzler auf, in Preußen die Polizeigewalt auf das Reich zu übernehmen! Das war, wie gesagt, am 19. Juli. Der„Vorwärts" hat sofort gegen diese Ungeheuerlichkeit protestiert und zum Ausdruck gebracht: „Reichskommissar ist Staats st reichkommissar, in den Augen der verfassungstreuen Bevölkerung ein Gewalt- haber ohne Recht. Reichskommissar bedeutet nicht Ordnung, sondern Chaos, nicht weniger Blut, sondern mehr— niemand kann sagen, wieviel! Reichskommissar ist der Name des Jnstru- ments, mit dem eine gewatttätige Minderheit nach der politischen Macht greift." Trotz dieser Warnung ist unmittelbar nach dem Schreiben Kerrls der Riechskommissar ernannt worden. Jedermann im Lande wußte, daß hier ein Spiel mit oerteilten Rollen gespielt war, daß der Brief Kerrls gewissermaßen den noch fehlenden Rechts- grund für die Ernennung des Reichskommissars liefern sollte. Jetzt ist der Reichskommissar vier Wochen im Amte. Die Ord- nung im Lande ist, wie der„Vorwärts" vorausgesagt hat, nicht verbessert, sondern verschlimmbessert worden. Jetzt muß auch der Landtagspräsident von Hitlers Gnaden erkennen, daß der Reichskommissar und seine kommissarische Regierung ihm und seinen Gefolgsleuten aus dem Nazilager noch weniger Ehrfurcht ent- gegen bringt, als das die demokratisch denkende, verfassungsmäßige geschäftsführend« Regierung zu tun bereit war. Deswegen verlangt er jetzt Wiederherstellung der Verfassung, nachdem er ihre Verletzung selber angeregt hat. Aber er geht gleichzeitig darüber hinaus und verlangt eine weiter« Ver- fassungsoerletzung, indem er den Reichspräsidenten aussordert, die Geschäftsordnung des Landtags zu ändern, die in keiner Weise zu den Zuftändigketten des Reichspräsidenten gehört. Die Geschäfts- rrdnung des Landtags ist Sache des Landtags— das sollte auch ein Landtagspräsident wissen, der sich als Hüter der Verfassung ausgeben möchte!
Wenn aste nationali st ischen Hochschullehrer mit dem Maße gemessen würden, das hier an Gumbels Aeußerungen gelegt wurde, dann wären viele Lehrstühle schon seit langem ver- waist oder umbesetzt worden. Denn was Nationalisten sich inbezug auf„rücksichtslose und demagogische" Vertretung ihrer Ansichten über Republik und Republikaner leisten, das ist hinreichend bekannt und mit den gelegentlichen Bemerkungen des Pazifisten Gumbels überhaupt nicht zu vergleichen. Besonders bedauerlich bleibt, daß die Maßregelung des Pazifisten gerade in Baden erfolgt, das einst den Ruf genoß, ein„Mufterländle" der Freiheit zu sein!
Gegen die Auflösung der Landkreise. Einheitsfront der Parteien im Gemeindeausschuß. Der Gemeindeausschuß des Preußischen Land- tags beschäftigte sich am Freitag mit den zahlreichen Anträgen und Eingaben, die sich gegen die Notverordnungen zur Auflösung und Zusammenlegung zahlreicher Landkreise wenden. In allen Eingaben wird betont, daß die Notverordnung wirkliche Ersparnisse nicht bringe, da die Beamten übernommen und die Angestellten anderweitig untergebracht werden müßten. Dafür aber würde der Bevölkerung eine unberechtigte Belästigung auferlegt, weil sie weitere Wege zurücklegen müßte, um zur nächsten Kreis- stadt zu gelangen: Sämtliche Parteien erklärten sich gegen die Verordnung der kommissarischen Regierung- In der Abstim- mung wurde zunächst ein deutschnationaler Antrag gegen Kommu- nisten und Sozialdemokraten angenommen, der das Staatsministe- rium um baldigste Vorlegung eines Gesetzes über eine planmäßige Verwaltungsreform ersucht. Weiter wurde unter Stimmenthaltung des Zentrums«in nationalsozialistischer Antrag beschlossen, wonach die Verordnung des Reichskommissars als rechtsungültig außer Kraft zu setzen sei. Alle übrigen Anträge waren dadurch erledigt. Ein Vertreter des Staatsministeriums hatte vor der Abstimmung die Erklärung abgegeben, daß der R e i ch s k o m- missar an seiner Verordnung festhalte, auch wenn der Gemeindeausschluh und der Landtag gegenteilige Beschlüsse faßten. Die kommissarische Regierung sei nur bereit zu Zugestand- njssen kleinerer Art. Sprengsiofflager beim Tfazi. Schwerer Unglücksfall in Thüringen . Gera , 26. August.(Eigenbericht.) Durch einen bedauerlichen Unglücksfall, dem drei Kinder zum Opfer fielen, ist man in Gera einem versteckten Mu- nitionslager der Nazis auf die Spur gekommen. Die spielenden Kinder fanden an dem Grundstück des als Streikbrecher bekannten Nazis Raschke eine Kiste mit Sprengkapseln. Aus bisher nicht bekannten Gründen geriet ein Sprengkörper zur Ex- plosion und verletzte die Kinder schwer. Der 9jährige Knabe Schumann mußte mit schweren Kops-, Arm- und Beinoer- letzungen ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Vorgang oer- anlahte die Polizei, auf dem Grundstück des Raschke sofort Haus- s u ch u n g e n vorzunehmen, die auch von Ersolg waren. Man fand beträchtliche Mengen Munition und Waffen vor. Aus dem Grundstück finden an jedem Sonntag Uebungen des Nazi-Tampourkorp» statt. Man hat es aljo hier offenbar mit einem offiziellen Waffenlager der SA. zu tun.
Hitlers Gesundheitszustand. Gerüchte in der französischen presse. Paris , 26 August.(Eigenbericht.) Der Kamp! um die Führung in ver Hitler -Partei ixird von der französischen Presse eingehend besprochen. Di« Blätter sprechen da- von, daß der Gesundheitszustand Hitlers , der wegen seines Nerven» Zusammenbruchs plötzlich ein Sanatorium habe aufsuchen müssen, nicht mehr der beste sei. Der„Matin" ist der Auffassung, daß Hitlers Stellung als Führer in der Nationalsozialistischen Partei mindestens ebenso stark erschüttert sei wie seine überanstrengten Nerven, oenn man habe zum Stellvertreter Hitlers Georg Straßer ernannt, der bisher als der„mtimste Feind" Hillers gegasten habe. « Aus dem Braunen Haus in München werden diese Nachrichten als unrichttg bezeichnet— aber in Deutschland und auch anderswo ist das DemeMieren so sehr zur automatischen Reaktion dementier- fähiger Stellen auf alle irgendwie unangenehmen Nachrichten ge- worden, daß sehr viele Leute solche Dementis nur noch als fällige Bestätigung der angeblich falschen Nachricht ansehen. So wird es wohl auch jetzt bei denen sein, die an Herrn Hiller schon längst bedauerliche Zeichen von geistiger Schwäche wahrzunehmen so ab- bauwillig gewesen sind. „Berlin am Morgen" verboten. Wegen der Kritik am Schmidtke-Prozeß. „Berlin am Morgen" ist vom Berliner Polizeipräsidium bis einschließlich 2. September verboten worden und zwar wegen des am 25. August unter der Ueberschrift„Ausnahmeguillotine in Moabit" erschienenen Berichts über die Verhandlung gegen S ch m i d t k e und B i ck e l. In der Verbotsbegründung heißt es, daß sowohl in der Ueberschrift als auch im Bericht selbst eine Verächtlichmachung des Sondergerichtes und seiner Richter enthalten sei, ferner eine Aufforderung zu Ge- walttätigkeiten gegen die Richter und endlich eine Gefährdung lebenswichtiger Interessen des Staates. Von einer Verwarnung bzw. einer Auslageerklärung werde kein Gebrauch gemacht, well damtt der Zweck nicht erfüllt werden könnte. Oer verkannte Brüning. Eine Zieportergroteste aus Konstanz . Nachdem die Meldungen einiger Blätter über eine Zusammen- kunfl führender Zentrumspolstiker mtt Gregor Straßer in Stuttgan sich als falsch erwiesen hatten, konnten einige findige Reporter die Meldung in die Welt setzen, daß sich Brüning und Straßer in Konstanz getroffen hätten. Auch diese Nachricht stellt sich jetzt als falsch heraus. Die„Deutsche Bodenseezeitung", das Zentrumsorgan des badischen Seekreises, glaubt, daß die Nachricht von der angeblichen Zusammenkunst darauf zurückzuführen sei, daß in den letzten Tagen ein Obertelegraphenjetretär Johann Brüning aus Bremen und ein Reichsbahnpolizeibeamter M. Straßer aus Krefeld in Konstanz übernachtet haben.— Reporterpe-Hl
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