�Vekleckerie Giaaisbürgerwürde." Die eben in den Staaksverband Aufgenommenen schimpfen. In dem Bestreben, den Mordkameraden von ? �? a bürgerliche Wohlanständigkeit zu attestieren, geht der„Völkische Beobachter" in einer seiner letzten Nummern einen beträchtlichen Schritt weiter. Er befaßt sich mit der für die Salonfähigkeit der Mordbuben nicht gerade schmei- chelhaften Tatsache, daß dem Hauptverbrecher Lachmann die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt wurden und sagt dazu: „Wenn durch diese Maßnahme etwa beabsichtigt gewesen sein lallte, einen Angehörigen der NSDAP , vor aller Welt als ehrlosen Verbrecher zu qualifizieren, so ist das ein absolut untauglicher Ver- such. �Für deutsche Volksgenossen ist dank der nationalsozialistischen Aufklärungsarbeit«in bürgerliches„E h r e n" r e ch t unter den heutigen Verhältnissen ungefähr gerade soviel wert wie der Besitz einer abgestempelten„Staat s"bürger- würde, nämlich nichts! Das ehrlich« deutsche Volk weiß zu genau, was es mit jenen bekleckerten Aushänge- schildern einer uichaltbar gewordenen Staats- und Gesellschafts- form aus sich hat." Seltsam, daß sich Hitler , der Herausgeber des„Völkischen Beobachter" ebenso wie Rosenberg so sehr nach dieser deutschen„Staatsbürgerwürde" gedrängt haben und noch seltsamer, warum sie sie behalten?
Oie ungarische Krankenfälschung. Liste prominenter Mittäter. Die große ungarisch -patriotische Aktion der Fälschung französi- scher Banknoten hat seinerzeit, und nur auf energisches Be- treiben Frankreichs , zur Verurteilung prominenter Horthy - Leute geführt, an deren Spitze der Prinz Ludwig Windisch- g r ä tz stand. Nach einer Mitteilung des Bukarester Blattes „A d e v e r u l" hat Windischgrätz nun in einem Brief an H o r t h y eine Entschädigung für die— übrigens sehr gelinde— Strafhaft und seine Rehabilitierung verlangt. Dazu berichtet nun die Prager Zeitung„C e s k e S l o v o", das Organ der Nationalsozialen Partei, der auch der Außenminister Dr. Benesch angehört, daß Windischgrätz in diesem Schreiben auch die R e v i s i o n des Prozesses fordert und als die Hauptschuldigen der Frankensälschung die gewesenen Ministerpräsidenten Graf vethlen und Gras Paul Teleki bezeichnet. Teleki hat hiernach das Fälscherklischee in Deutsch - l a n d besorgt, und nicht dieses, sondern ein eigens angefertigtes anderes Klischee sei durch die ungarische Justiz beschlagnahmt wor- den. Auch diese Unterschiebung habe den Zweck gehabt, die von Frankreich nach Budapest entsandten Kriminalisten irrezuführen. Dem Brief des Windischgrätz an Horthy liegt eine L i st e hoher Per- sönlichkeiten bei, in der ihre Beteiligung an der Aktion, aber auch ihr Anteil an dem geldlichen Ertrag aufgeführt wird. Diese Per- sönlichkeiten sind: der gewesene Dandespolizeiches Emerich Padossy, der gegenwärtige Zuslizminisker Tibor Zzltvay, der gewesene Zustizminister und jetzige Vorsitzende der Regierungspartei Paul Pefthy, der Präsident des Obersten Gerichtshofes Gabriel Töreky, der gewesene llniversilätsprosessor Julius Meszaros, der gegenwärtige Innenminister Sereszles Zischer, der gewesene Budapefler Oberstadthauptmann(Polizeipräsident) Nikolaus Lezegh-huszagh, der gewesene Präsideal der Postsparkasie Gabriel Laroß und der gegenwärtige wehrminister Julius Gömbös. Zu diesen sensationellen Veröffentlichungen in führenden Blättern der kleinen Entente hat sich unseres Wissens die ungarische Regierung bisher nicht geäußert.
Polizeiposten beschoffen. Dor dem polnischen Generalkonsulat in Oppeln . Oppeln , 3. September. (Eigenbericht.) In der Nacht zum Sonnabend, gegen 12 Uhr, wurde aus den vor dem polnischen Generalkonsulat stationierten P o l i z e i p o st e n ein Anschlag verübt. Aus den umliegenden Gärten wurde der Polizeiwachtmeister Christ mit Steinen beworfen und dann beschossen. Der Beamte erwiderte das Feuer. Er wurde durch einen K n i e s ch u ß verletzt. Die Täter sind unerkannt ent- kommen. Die polizeilichen Ermittlungen sind im Gange. Wahr- scheinlich liegt ein politischer Anschlag gegen das polnische General- konsulat vor. Der mexikanische Staatspräsident Ortiz Rubio ist zurückgetreten. die Regierung desgleichen. Die Ursache sind Meinungsverschieden- heiten mit dem früheren Präsidenten Calles, der nun wieder in die aktive Politik zurückkehren dürste. Spanische Arbeitslose demonstrierten in Puertollano . 16 Per- sonen wurden festgenommen. Die Volksmenge versuchte sie aus dem Gefängnis zu befreien. Die Gendarmerie schoß. Ein Mann wurde getötet, vier schwer verletzt. Ruhe in Ecuador . Der von den Aufständischen gewählte Präsi- dent Bonifaz hat sich in die amerikanische Gesandtschaft ge- flüchtet. Nach den jetzigen Schätzungen sind während des Aus- standes über 1000 Personen getötet und 750 verletzt worden. Deutschnationale und Präsidialpartei. Die Deutschnationale Pressestelle teilt zu den Gerüchten über die Bildung einer söge- nannten Präsidialpartei mit, daß sie aus deutschnationalen Kreisen erfahre, daß die Deutschnationale Volkspartei solchen Bestrebungen fernstehe.
Die Gieuerleiiung.
„ZNil dem Steuerzahlen, lieber Freund Arbeiter, ist das jetzt ein reines Vergnügen. Sieh' einmal her: hier stecke ich. der Unternehmer, meine Steuern herein..
..... und nun brauche ich nur auf einen Snopf zu drücken, ratsch— da kommen sie als Anrechnungsschein wieder heraus."
„Probier' das auch einmal: beispielsweise mit der Senkung der Tariflöhne. Die stecken wir nun hinein..
und nun auf den Knopf gedrückt! Ratsch— da ist das auch wieder in meiner Tasche!"
Verwaltungsumbau in Preußen. Durch Verordnung der kommiffarischen Verwaltung.
Die kommissarische Verwaltung in Preußen hat eine Verordnung zur Reform der Dandesvcrwaltung beschlossen. Die Verordnung steckt sich folgende Hauptziele: 1. Neuordnung des Verhältnisses zwischen Ober- und Regierungspräsident. Z. Eingliederung der Sonderverwattungen in die allgemeine Landesverwaltung. Z. Neuorganisation der Kreisinstanz. 4. Starke Dekonzcntrierung der Verwaltung nach unten. Diese Verordnung stützt sich aus Untersuchungen, Pläne und Arbeiten über eine Verwaltungsresorm In Preußen, die von der Vorkriegszeit bis in die Zeit der letzten verfassungsmäßigen Regierung in Preußen gehen. Z�eichsreform und Oberpräsident. Bei der Neuregelung des Verhältnisses zwischen Oberpräsi- dent und Regierungspräsident ist von dem Gedanken an eine kleine Reichsreform ausgegangen, bei der Preu- ß e n seine bisherige Stellung als Land im Sinne der Reichsver- fasiung verlieren und Reichsland werden würde. Bei der Durchführung einer solchen Reichsreform würden die Oberpräsi- deuten die Kommissare der Reichsregierung für die Verwaltung des Reichslands werden, dem die pro- vinziellen Reichsbehörden unterstellt werden würden. Um den Oberpräsidenten für diese Aufgabe freizustellen, wird er von Detailarbeit befreit und auch von einer Reihe von Z u st ä n d i g k e i t e n e n t l a st e t, die bisher zu unnötiger Doppel- arbeit der Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten führten. Der Oberpräsident soll wieder die ihm ursprünglich zugedachte Stellung als ständiger Kommissar der Staatsregierung er- halten, der die Entwicklung der Provinz in wirtschaftlicher, politi- scher, sozialer und kultureller Beziehung zu beaufsichtigen hat. Der Schwerpunkt der laufenden Verwaltung liegt beim Regierungspräsidenten, der in seiner Behörde nahe- zu sämtliche Zweige der allgemeinen Landesverwaltung oereinigt. Aufhebung von Sonderverwaltungen und Kollegialverfassung Die Sonderverwaltungen, die bisher nur in einem sehr lockeren Verhältnis zur allgemeinen Landesverwaltung standen, werden in diese völlig«ingeglledert. Die Angelegenheiten des höheren Schulwesens werden dem Oberpräsidenten zugewiesen, unter Auf- Hebung der kollegialen Verfassung des früheren Provinzialfchulkollegiums. Di« Landeskulturverwaltung, die vielfache und enge Beziehungen zu der allgemeinen Landesverwaltung hat, wird unter Auflösung der Landeskulturämter in die Instanz des Regie- rungspräfidenten eingegliedert. Sie wird aber aus praktischen Gründen in der Regel nur auf einzelne Regierungs- Präsidenten der Provinz übertragen werden. Ihr Unterbau, die Kulturämter, bleibt naturgemäß bestehen, weil die dort zu leistende Arbeit besondere Fachbehörden erfordert.
Wo bisher in Preußen noch aus früherer Zeit die kollegiale Verfassung von Verwaltungsbehörden bestand, wie beim Pro- vinzialschulkollegium und bei den Regierungsabteilungen sür Schulen und für Domänen und Forsten, wird sie zugunsten einer einheitlichen Verantwortlichkeit des Behördenchefs aufgehoben. Oie Zuständigkeit des Landrats. Die Kreis b«Hörden bleiben in ihrer bisherigen Selb- ständigkeit grundsätzlich erhalten. Der Land rat als der Ver- trauensmann der Staatsregierung soll aber die Möglichkeit erhalten, den technischen Kreisbehörden(Schulrat, Kreisarzt, Ee- werbeaufsicht, Kulturamt, Katasteramt, Hochbauamt, Wasserbauamt, Kreiskassen usw.) gegenüber die Notwendigkeiten der all- gemeinen Verwaltung zu vertreten. Zu diesem Zweck werden die Kreisbehörden verpflichtet, bestimmte Berichte und Ver- fügungen durch die Hand des Landrats zu leiten, und der Landrat wird außerdem ermächtigt, bei Gefahr im Ver- zuge ein st weilige Anordnungen zu treffen, wenn sich die Entscheidung des Regierungspräsidenten nicht mehr einholen läßt. Das Staatsministerium ist ermächtigt, noch einen Schritt weiter zu gehen und fachliche Kreisbehörden mit dem Land- rat zu Kreisämtern zusammenzuschließen, um auf einzelnen Fachgebieten die Verwaltung noch stärker zu vereinfachen. In erster Linie sollen Kreisschulämter, die aus Landrat und Schulrat bestehen, zunächst in einigen Regierungsbezirken eingeführt werden. Verschiebung nach der unteren Znstanz hin. Der notwendigen Dekonzentrierung ist in allen in De- tracht kommenden Instanzen Rechnung getragen. Voraussetzung für sie war die organisatorische Zusammenfassung und Vereinfachung in Mittel- und Kreisinstanz. Dadurch erst wird die Verlegung vieler Entsch-eidungen von der oberen in die untere Instanz, und zwar von der Zentralinstanz in die Mitteliristanz, von der Mittelinstanz in die Kreisinstanz möglich. Sowohl die Ministerien wie die Oberpräsidenten werden dadurch eine erhebliche Entlastung erfahren. Im Verhältnis vom Regierungspräsidenten zu den Kreisbe- Hörden wird insbesondere auf zwei wichtigen Gebieten die Zuständig- keit nach unten oerlagert. So soll der Landrat in Zukunft neben der Kommunalaufsicht über die Landgemeinden auch die- jenige über die Städte bis 10 000 Einwohner über- nehmen und auch an Stelle der Regierung die S ch u l a u f s i ch t in den sogenannten äußeren Angelegenheiten der Volksschulträger (Schulverbände) führen. Der Schulrat, der bisher lediglich Organ der Mittelinstanz war, erhält grundsätzlich die Aufsicht über den inneren Schulbetrieb auf dem Gebiete des mittleren Schulwesens. Dieser Dekonzentration in Vcrwaltungssachen entspricht die Er- Weiterung der Zuständigkeit des Kreisausschusses als Beschlußbehörde und Verwaltungsgericht an Stelle des Bezirksausschusses. Eine radikale Vereinheitlichung aller Rechts- mittel fristen soll größere Klarheit in dem unübersichtlich ge- wordenen Verwaltungsrecht schaffen und damit mittelbar zu einer Vereinfachung beftragen.
politsr»oli«>