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i Ausschuß diese unanfechtbare Rechtslage ausdrücklich an- erkennen� wird, wie die Reichsregierung bereits erklärt hat, einem Erscheinen des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Reichsministers des Innern vor dem Ausschuß nichts mehr im Wege stehen. gez.: von Hindenburg.' Herr Lehrer, ich bins nicht gewesen! Das Schreiben des Reichspräsidenten hat Göring sofort folgendermaßen beantwortet: Sehr geehrter Herr Reichspräsident, mein heutiges Schreiben I. 2352 enthielt nicht den Ausdruck einer Willenskundgebung von mir, mithin auch keineswegs«inen von mir persönlich erhobenen Vorwurf des Versassungebruchs durch den Reichskanzler bzw. Reichsminister des Innern, sondern bis auf den letzten von mir angefügten Schlußsatz den Wortlaut einer vom Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung in seiner heutigen Sitzung gefaßten E n t- schließung, die ich als Präsident des Reichstags auf Beschluß des Ausschusses o e r p s l i ch t e t war, an Sie. Herr Reichs- Präsident, weiter zu leiten. Ich habe daher Ihre Antwort vom heutigen Tage an- den Herrn Vorsitzenden dieses Ausschusses ab- ! gegeben. Im übrigen darf ich auf meinen heutigen ausführlichen Brief an Euer Exzellenz verweisen.» In ausgezeichneter Hochachtung habe ich die Ehre zu sein Euer Exzellenz sehr ergebener gez. Hermann Göring . » Dieser umfangreiche Briefwechsel findet noch eine Er- gänzung durch ein Schreiben Popens an den Abg. F r i ck, den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses. Darin stellt Papen gleichfalls das Verlangen, Göring solle erst ein- mal die Regierung als rechtsgültig amtierend anerkennen, dann würde die Regierung einer Einladung zum Ausschuß folgen... Ferner wird als amtliche Darlegung eine lange juristische Aeußerung verbreitet, die den Nachweis zu er- bringen sucht, daß alles in Ordnung sei. Sie beruft sich sogar auf den ersten Reichspräsidenten Eberl , der im März 1924 den Reichstag mit der Begründung auflöste, die Re- qierung habe festgestellt, daß ihre Ermächtigungsgesetze im Reichstag keine Mehrheit finden. Die amtliche Mitteilung ver- gißt allerdings hinzuzufügen, daß der damals aufgelöste Reichstag ohnehin kurz vor seinem Ende stand und nicht erst zur zweiten Sitzung zusammengetreten war. Sie vergißt weiter, daß noch keine Regierung, auch die damalige nicht, sich auf ganze 42 Abgeordnetestützen" konnte.

Papen brüskiert weiter. Trotz klarer Vorschrift der Verfassung weigert er sich, im Reichstag zu erscheinen. nächst«» Sitzung in das Ermessen des Vorsitzenden gestellt werde, daß aber der Vorsitzende verpflichtet sein soll, die Sitzung s o» fort einzuberufen, falls mindestens zwei Fraktionen dies verlangen

auch durch den deutschnationalen Schriftführer an der Ab- stimmungshandlung beteiligt war. Nachdem ich das Ergebnis der Abstimmung bekanntgegeben hatte, ergriff ich sofort das Schriftstück und erkannte nun er st, daß es sich um das A u f l ö s u n g s d e k r e t handelte, welches ich darauf zur Verlesung brachte. Fest steht demnach: 1. daß somit der Abstimmungsakt vor der Auflösung des Reichstags stattgefunden hat: 2. daß das Ergebnis dieser Abstimmung zu Recht besteht: 3. daß nach der Reichsverfassung die betreffenden Notver- ordnungen außer Kraft zu setzen sind: 4. daß die Regierung Papen mit einer vernichtenden Mehrheit vom deutschen Volke durch seine erwählt« Vertretung gestürzt worden ist. Ich war zunächst der Auffassung, daß eine gestürzte Regierung zur Gegenzeichnung eines solchen Dekrets nicht berechtigt ist und betrachtete aus diesem Grunde das Dekret als hinfällig. Die Verwaltungsjuri ften haben mich jedoch davon über- zeugt, daß rein formal das Dekret zu Recht besteht, da auch eine gestürzte Regierung, solange sie nicht vom Herrn Reichspräsidenten entlassen ist, das Recht zur Gegenzeichnung besitzt. Somit ist for- mal der Reichstag im Augenblick nach der Abstimmung aufgelöst worden. Gegen die Begründung dieser Auflöfungsarder muß ich jedoch als Präsident der deutschen Volksvertretung Verwahrung ein­legen. Gewiß ist es in das Crmessen des Herrn Reichspräsidenten gestellt, den Reichstag aufzulösen. Jedoch niemals aus dem gleichen Anlaß. Tatsächlich ist jedoch der Reichstag am 4. Juni 1932 aufgelöst worden mit dem.ta t s ä ch l i ch e n Sinne, daß die damalige Re- oierung Papen nicht das Vertrauen der deutschen Volksvertretung gefunden Hütt«. Tatsächlich ist auch der neue Reichstag auf- gelöst worden, weil die Regierung Papen wiederum kein Vertrauen gefunden hätte. Ich darf'in diesem Zusammenhang feststellen, daß die Reichs- regierung und die ihr nahestehende Presse Aeußerungen gebracht hat bzw. Gerüchten nicht entgegengetreten ist, wonach die Reichs- regierung fest entschlossen war, die Auflösung herbeizuführen, bevor eine Abstimmung über Mißtrauen oder Aushebung der Notverordnungen stattfinden konnte. Nachdem bekannt geworden war, daß eine Slbstimmung stattfinden sollte, hat der Herr Reichskanzler, wie ich später erfuhr, bei seinem Eintritt In den Reichstag ostentativ und in einer für den Reichstag verletzenden Form mit der roten Mappe gegen die viplomatenloge hinaus­gewinkt. Vor allem aber werden diese Zusammenhänge bestätigt durch den Wo rtlaut der Auflösungsorder selbst. Es sollte also von vornherein die Abstimmung unmöglich gemacht werden. Die Aufhebung einer Rotverordnung gehört zu den ver­fassungsmäßigen Rechten de, Reichstages, und zwar ist dem Reichs­ tag hier das Recht der Aushebung eingeräumt worden als Regulativ gegenüber einer Regierung, die sich anmaßen sollte, willkürlich Anordnungen und Bestimmungen aus dem Wege von Rotver­ordnungen zu erlassen, um somit Verfassung und Volkshoheit jeder­zeit zu garantieren. Wenn nun ein Reichstag jedesmal aufgelöst werden soll, weil die Gefahr besteht, daß er ein durch die Ver- sassung gegebenes Recht, ja eine durch die Verfassung auferlegte Pf l i ch t im Interesse des Volkes ausübt, fo bedeutet dies eine dem Sinn der Verfassung widersprechende Handlung. Es wird somit praktisch der Deutsche Reichstag als Vertretung des souveränen Volkes, als gesetzgebender Körper und als Organ der «teuerbewilligung vollständig ausgeschaltet. Es könnte iamit eine Regierung jede Maßnahme verfügen, ohne daß das Volk durch seine rechtmäßig gewählte Vertretung die Möglichkeit hätte. sich dagegen zu wehren. Der Gedanke der Volkssouveräniläk und des ersten Grundsahes unserer versassungDie Staatsgewalt geht vom Volke aus" würde durch eine derartige Haltung verletzt. Ich sehe mich daher verpflichtet, hochverehrter Herr Reichs- Präsident, gegen die Begründung des Auflösungsdetrets vor dem ganzen deutschen Volke feierlichst Protest einzu- legen, da ich als Präsident des Deutschen Reichstages hierin eine Verletzung der Rechte der deutschen Volksoer- tretung erblicke. Gewiß sind Sie, Herr Reichspräsident, vor vier Monaten gewählt worden. Aber es muß betont werden, daß auch der Reichstag , und zwar, was hierbei von Bedeutung ist, zu einem späteren Datum, ebenfalls durch das deutsche Volk als seine Vertretung gewählt worden ist. Wenn die Regierung Papen heule glaubt, in verächtlicher Weise von den politischen Parteien Deutsch - lands sprechen und dieselben ausschalten zu können, so vergißt diese Regierung, daß die Organisation des politischen Lebens versasiungs- gemäß parteimäßig ihren Ausdruck findet, und daß ja schließlich auch die Wahl des Reichspräsidenten durch die Organisationen dieser Parteien und mit Ihrer Hilfe bewerkstelligt wurde. Die politische Willensbildung der Ration kann sich Verfassung,- mäßig nur durch Parteien dokumentieren, will man die politi- schcn Parteien restlos ausschalten bzw. vernichten, so schaltet man praktisch den Volkswillen selbst aus und wendet sich damit gegen Geist und Sinn der deutschen Reichsversassung. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß es der Re- gierung Papen in erster Linie darauf ankam, vor Ihnen, hochver- ehrter Herr Reichspräsident, vor dem deutschen Volte und vor dem gesamten Auslande zu verschleiern, auf welch erschreckend schmaler Basis diese Regierung steht, und daß aus diesem Grunde«ine derartige Abstimmung vermieden werden sollte. Nun ist in aller Oeffentlichkeit durch eine rechtsgültige Abstimmung dar- gelegt, daß diese Regierung so gut wie keine Gefolgschaft im beut- scheu Volke hat, daß der Regierung Papen ein vernichtendes Mißtrauen durch das deutsche Volk ausgesprochen wurde. Ich darf Sie versichern, hochverehrter Herr Reichspräsident, daß das deutsche Volk sich zur Zeit in einem Zustande namen- loser Unruhe und Empörung befindet, weil dieses Volk empfindet, daß seine in der Verfassung niedergelegten Grundrechte in Gefahr sind. Das Volt kann und wird«s nicht verstehen, daß es weiterhin regiert werden soll von einer Anzahl van Männern, denen soeben durch den Reichstag bestätigt wurde, daß sie sich auf keinerlei Vertrauen des Volkes berufen können. So wert- voll die Autorität Eurer Exzellenz fein mag, so darf nicht über- sehen werden, daß das Vertrauen des Reichspräsidenten zur je- welligen Regierung seine Ergänzung finden muß in dem Vertrauen des deutschen Volkes. Ich darf daher der berechtigten Hoffnung Ausdruck verleihen. daß Sie, hochverehrter Herr Reichspräsident, die zu Recht er- folgte Abstimmung berücksichtigen werden und einer Regie- rung, die vom deutschen Volke mit überwältigender Mehrheit abgelehnt wird, ebenfalls Ihr Vertrauen ent- ziehen. Der Reichstag ist vom Volk gewählt worden, Sie. Herr Reichspräsident, sind vom Volk gewählt worden. Reichspräsident und»eichslng gehören noch Ihren eigenen Worten zusammen.

Beide müssen sich ergänzen, damit der Wille des Volkes oberstes Gesetz bleibe. Dieser meiner Auffassung hat sich der Ausschuß zur Wahrung der Volksrechte im wesentlichen angeschlossen. Mit der Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung habe ich die Ehre zu sein Euer Exzellenz ergebenster gez.: Göring , Reichstagspräsident." Göring hat weiter eine kurze Mitteilung über den Beschluß des Ueberwachungsausfchusses an Hindenburg gerichtet, die folgenden Wortlaut hat: Der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung hat gemäß Artikel 33 öer Reichsversassung die Anwesenheit des Herrn Reichskanzlers und des Herrn Reichsministers des Innern zu seiner heutigen Sitzung verlangt. Der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsminister des Innern haben ihr Erscheinen von Bedingungen abhängig gemacht. Das ist nach dem klaren Wortlaut des Artikels 33 ver Reichsverfassung nicht zulässig, wie die Reichsregierung durch ihr Verhalten in den Sitzungen des Ausschusses vom 22. und 25. Juli 1932 anerkannt hat. Der Aus- schuß stellt fest, daß sich der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsminister des Innern durch ihre Handlungsweise eines offenen Bruches der R e i ch s v e r f a s su n g schuldig gemacht haben. Er erwartet, daß der Herr Reichspräsident als der be- rufene Hüter 0er Verfassung den Herrn Reichskanzler und den Herrn Reichsminister des Innern zur Erfüllung ihrer verfasiungs- mäßigen Pflichten unverzüglich anhalien wird." Hindenburgs Antwort. Darauf ist von Hindenburg eine Antwort eingetroffen. die sich völlig auf die Seite der Papen -Regierung stellt. Hindenburg schreibt: Den in Ihrem Schreiben vom heutigen Tage gegen den Herrn Reichskanzler und den Herrn Reichsminister des Innern erhobenen Vorwurf des Verfassungsbruchs weise ich mit Entschiedenheit zurück. Die Fragen, mit denen sich heute der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung befaßt hat, wären nie entstanden, wenn Sie, w'e es die Reichsversassung vorschreibt, dem Herrn Reichskanzler das Wort zur Verlesung meiner Auflösungs- Verordnung erteilt oder zum mindesten sogleich nach Zu- stellung dieser Verordnung die Sitzung des Reichstags geschlossen hätten. Sobald Sie, Herr Reichstagspräsident, und der

Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags trat unter dem Vorsitz des Abg. Dr. F r i ck(Rsoz.) zusammen und forderte, da Vertreter der R e i ch s r e g i eru n g nicht anwesend waren, nach längerer Aussprache in einem Beschluß, daß der Reichskanzler, der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichs- wshrminister alsbald m dem Ausschuß erscheinen sollen, um chren verfassungsmäßigen Pflichten zu genügen. Der Ausschuß vertagte sich dann wst eine Stunde, um die An- kunft der Minister abzuwarten, Aber auch in der Gpätnachmittagsitzung erschienen kein« Ver- treter der Reichsregierung im Ausschuß, Der Vorsitzende Abg. Dr. Fbick(Nsoz.) machte dem Ausschuß davon Mitteilung, daß er austragsgemäß auf Grund des Artikels 33 der Reichsversassung die Herbeizitierung des Reichskanzlers, des Reichsaußenministers und des Reichswehrministers versucht habe. Es fei dies scuvlchl schriftlich wie auch durch telephonisch« Rück- sprachen mit dem Reichskanzler und dem Reichsaußenminister ge- schehen. Diese Bemühungen hätten zu keinem Erfolg geführt. Nach längerer Aussprache wurde folgender Antrag des Abg. Dr. Bell(Z.) vom Ausschuß e i n st i m m i g angenommen(die Deutschnationalen waren in der Sitzung nicht mehr anwesend): Der Auswärtige Ausschuß hat auf Grund des Ar- tikels 33 der Reichsverfafsung die Zuziehung des Herrn Reichskanzlers, des Herrn Reichsaußenministers und des Herrn Rcichswehrminister beschlossen, um in den für das Schicksal des deutschen Volkes entscheidenden Fragen der Außenpolitik, insbesondere über das Lausanner Ab» kommen und die A b r ll st u n g s f r a g e, die erforder- lichcn Auskünfte zu erhalten. Tie Weigerung der Reichsregierung, diesem Ersuchen zu folgen, bedeutet einen Verfassungsbruch, gegen den sowohl aus Rechtsgründen wie aus zwingenden Gründen der Außen- Politik schärfste Verwahrung eingelegt wird." Der Ausschuß beschloß danw noch, daß die Anberaumung der

Tagung der Fraktion. Vorbereitung des Wahlkampfes Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat am Dienstag in einer umfassenden und eingehenden Aus- spräche, die den ganzen Tag in Anspruch nahm, die einzelnen Probleme erörtert, die durch die Reichstagsauflösung ausgeworfen worden sind. Zugleich wurden die Aufgaben besprochen, die die bevor st ehende Wahlbewegung der Sozialdemokratischen Partei stellt. Der Kampf soll nicht nur um die Erhaltung der demokratischen Freiheiten geführt werden, sondern darüber hinaus der Aufrüttelung der Volks- Massen zur Verteidigung und Verbesserung ihrer Lebens- Haltung dienen. Zu diesem Zweck hat die Sozialdemokratische Partei bereits das Volksbegehren eingeleitet, durch das der sozialpolitische Teil der Notoerordnung des Kabinetts von Papen vom 4. September 1932, mit dessen Hilfe der Tarifbruch und die Lohnsenkung durchgeführt werden sollen, außer Kraft gesetzt werden soll. Zu gleicher Zeit wird die werktätige Bevölkerung aufgerufen, ihren Willen zur U e b e r- windung des kapitalistischen Wirtschafts» s y st e m s durcb die Unterstützung der von der sozialdemo- kratischen Fraktwn bereits eingebrachten Anträge auf Soziali- sierung der Schlüsselindustrien und der Banken, auf Ent« pignung des Großgrundbesitzes, Durchführung

Göring schreibt rnteniwegi. Zwei Driefe an papen. Reichstagspräsident Göring hat au den Reichskanzler von Papen am Dienstagnachmittag zwei Schreiben gerichtet. Das e r st e lautet: j Sehr geehrter Herr Reichskanzler! Den Vorwurf des Verfassungsbruches, den Sie mir in Ihrem gestrigen Briefe gemacht haben, muß ich aufs schärfst« zurückweisen. Ich stelle ausdrücklich fest, daß ich bereits die Abstimmung eröffnet hatte, als Sie sich zum Worte meldeten. Ich bin der Auffassung, daß während einer Abstimmung, die ein« unteilbare Handlung bedeutet, überhaupt keine Worterteilung gegeben werden darf. Dies beweist die bisherige Praxis aller Par- lamente. Ich war also gezwungen, zunächst die Abstimmungs- Handlung abrollen zu lasten. Die Auflosung des Reichstags war daher nach meiner Auffassung erst nach der Abstimmung wirksam. Ich b i t te Sie daher, den Vorwurf des Versgssungs- braches zurückzunehmen, da die Loraussetzungen für«ine solch schwere Ehrenkränkung nicht gegeben sind. In vorzüglicher Hochachtung gez. Göring .'

Das zweite Schreiben hat folgenden Wortlaut: Nachdem ich mich überzeugt habe, daß auch Minister, denen der Reichstag das Vertrauen entzogen hat, zur Gegenzeichnung eines Auslösungsdekrets berechtigt sind, habe ich meine Auffassung bereits gestern abend dahin korrigiert, daß der Reichstag formaljuristisch zu Recht aufgelöst ist und daher weitere Sitzungen oder Handlungen mit Ausnahme der in der Verfasiung vorgesehenen Ausschüsse nicht stattfinden werden. In vorzüglicher Hochachtung gez. Göring .'

eines Arbeitsbeschaffungsprogramms, Enteignung der Fürstenvermögen usw. zu unterstützen. Die Fraktion pro- testierte schließlich noch aufs schärfste gegen die polizei- liche Haussuchung in den Räumen des Reichstags in der Nacht zum 13. September, die einen Verstoß gegen die Verfassung darstellt. Die Beratungen werden Mittwoch vor- mittag fortgeführt. An der Dienstagsitzung der Fraktion nahmen bis auf 3 Abgeordnete, die durch Krankheit oder Teilnahme an aus- ländischen Konferenzen oerhindert waren, sämtliche Mit» g l i e d e r der Fraktion teil.

Ein Verrückter auf dem Schafott. Heute morgen Hinrichtung Gorguloffs. Paris , lZ. September.(Eigenbericht.) Der Präsident der Republik hat das Gnadengesuch des Präsi- dentenmörders Gorguloff abgelehnk. Die Hinrichtung Gor- g u l o s f s erfolgt deshalb am Illillwochmorgcn bei Sonnenaufgang. um 5.20 Minuten, aus dem Boulevard Arago in der Röhe des Ge- fängniffes. in dem der Mörder zur Zeit sich befindet. Frau Gorguloff , die am Dienslagnachmillag ein letztes Mol mit ihrem Mann sprechen wollke. hat keine Besuchsgenehm i- gung erhalten. Man befüechte'e, daß sie durch ihre Aufregung die Entscheidung des Präsidenten verraten würde, voa der Ablehnung des Gnadengesuches soll Gorguloff erst kurz vor der Hinrichtung unterrichtet werden.