Ulr. 447» 49. Jahrgang
1. Beilage des Vorwärts
vonnerstag, 22. September 4932
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Notverordnung muß sein!" Bradiis Vorstoß �egen Berlins Selbstverwaltung.
Zwei auf einen Streich— zwei Erlasse auf einmal! Was ist denn eigentlich geschehen oder unterlassen, das dem Herrn Essener Oberbürgermeister und Papen -Beauftragten den Anlah hätte geben können, � seinem Oberbürgermeisterkollegen im Berliner Rathause diese beiden Schriftstücke an einem Abend ins Büro zu feuern? Nun, dort, im Berliner Rathause, berät man zurzeit ernschaft darüber, ob man gewisse Aenderungen der Bezirksverfassung und Bezirkseinteilung zweckmäßigerweise vor den im Frühjahr fälligen Wahlen von etwa 6v Bezirksstadträten vornehmen solle. Der Magistrat hat seine Be- ratungen so ziemlich beendet, und in der nächsten Woche sollte eine entsprechende Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung gehen. Herr Dr. Bracht„ersieht" dies aus der Presse. Und erschrickt. Erblaßt. Ohne ihn? Ohne den Preußendiktator? Unmöglich! Da muß er dabei sein. Ohne Notverordnung? Unmöglich! Notverord- nung muß sein. Ohne Notverordnung gehts nicht. In Preußen im Jahre 1932. Und darum wird dekretiert. Ein Erlaß. Zwei Erlasse. Zwei an einem Tage. Mit der Neueinteilung der Bezirke fängt es an. Verringerung der Zahl— da läßt es sich am leichtesten einhaken. Das klingt nach Verbilligung. Und schon fällt das ominöse Wort, gleich in der dritten Zeile, das Zauberwort, das den Weg zur Not- Verordnung öffnen soll. Und gleich wieder in Verbindung mit „Vereinfachung". Das hat zwar nichts mehr mit Notverord- nung zu tun. Aber es erweitert den Spielraum, gibt unbegrenzt Möglichkeiten zum Eingreifen. Genau so, ganz genau so, mit den- selben Worten wie bei der preußischen Verwaltungsreform. Eine letzte Gnadenfrist: bis zum 15. Oktober. Falls die„Selbftverwal- tungsorgane" bis dahin nicht zu einem„brauchbaren" Ergebnis kommen— Notverordnung! Ausschaltung der Stadtverordnetenver- sammlung als erstes Stadium des dann beginnenden Ausnahme- zustandes. Ausschaltung des Magistrats als zweites. Uebergangs- regelung? Natürlich gleichfalls durch Notverordnung.
Und nun kommt Nr. 2: die neue Verfassung der Bezirke. Ob Ein- oder Zweikammersystem— das ist doch sicher keine Frage des Kostenpunktes, sondern des Verwaltungsprinzips. Ein Bürger- meifter kostet genau soviel, wenn er Führer der Verwaltung, als wenn er Bezirksamtsdirigent ist. Ein Stadtrat genau soviel als Be- zirksmitglied wie als Beigeordneter. Macht nichts. Notverordnung muß sein. Notverordnung gibts nicht ohne Verbilligung. Also:„Ich beabsichtige zur(natürlich!) Vereinfachung und Verbilligung.. Aenderungen in der Verfassung der Berliner Verwaltungsbezirke vorzunehmen." Vorschläge bis zum 15. Oktober. Notverordnung auf jeden Fall. Gleichviel, ob mit oder ohne Vorschlag. Nein, so gehts wirklich nicht. So kann und so darf es nicht gehen. Aenderung der Gemeindeverfassung, Aenderung der Berliner Verfassung ist kein Objekt irgendeiner Notverordnung. Auch nicht unter dem glorreichen Regime der Herren Barone. Das kann und das darf sich der Landtag nicht gefallen lassen. Das kann und das darf man der Reichshauptstadt nicht bieten. Sie war eben dabei, ihre Angelegenheiten selbst zu ordnen. Die Bezirkseinteilung durch Ortsgesetz. Die Bezirksversassung durch Vor- schlag an die gesetzgebende Körperschaft. Es gibt keine andere Mög- lichkeit, als daß sie auf diesem Wege fortfährt. Und daß sie sich durch keine Drohung, durch kein Ultimatum darin stören läßt. Noch weniger aber durch das Geschrei derer, die sonst mit den Herren Papen und Bracht durch dick und dünn gehen. Und die nun vollends durcheinander geraten sind, weil sie um ihrer Partei- egoistischen Ziele willen eine wirkliche Reform der Berliner Verwaltung nicht wollen.„Brachts Eingreifen", schreibt die „Deutsche Zeitung",„wird bei der Sozialdemokratie hellen Jubel auslösen". Ein grotesker Irrtum— verständlich nur bei jemandem, der es sich nicht vorstellen kann, daß es eine Partei gibt, der die Selbstverwaltung mehr ist als ein Aushängeschild und die Verfassung mehr als eine Festtagsphrase.
Llm die„Heimbau"- Siedlung. Voruntersuchung gegen zwei frühere Vorstandsmitglieder. Zu unseren ZNeldungen über den Zusammenbruch der„Heimbau". Gemeinnützige Beamtensiedlung ffi. m. b. H., erfahren wir noch, daß gegen zwei frühere Bor st and s Mitglied er des Siedlungsunternehmens, gegen die schon seit längerer Zeit ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft III schwebte, inzwischen auch die Voruntersuchung wegen des Verdachts des Be- truges bzw. der Antreue eröffnet worden ist, und zwar gegen Walter Paul und Anton Maser. Infolgedessen dürsten die Vorgänge, die zu dem Zusammenbruch der Beamten- siedlung und damit zur Schädigung von Hunderten von Beamten führten, voraussichtlich auch eine gerichtliche Klärung finden.
Das Unternehmen befand sich schon seit längerer Zeit in Schwierigkeiten. Ende vorigen Jahres hatte die Bilanz, wie mit- geteilt, einen Fehlbetrag von rund einer halben Million ausgewiesen, und es war zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen dem Vor- stand und den Genossen gekommen, die schließlich einen neuen Vor- stand wählten. Gegen die früheren Vorstandsmitglieder schwebt seit dem Frühjahr bei der Staatsanwaltschaft II ein Verfahren unter dem Rubrum Paul und Genossen, und zwar' wegen Be- truges. Es wird ihnen vorgeworfen, daß sie die Schulden der Gesell- schaft zum Teil durch nicht ordnungsgemäße Verwen- dung von Genossenschaftsgeldern, durch zu hohe Spesen und sonstige Manipulationen bei Verträgen mit Bau- firmen verursacht hätten. Inzwischen sind die Schulden auf etwa 750 009 Mark angewachsen. Der neue Vorstand hatte gehofft, daß die Deutsche Reichspost bei dem schon im März d. I. erfolgten Ver- gleichsoorschlag der„Heimbau" ihre Hilfe leisten würde, weil rund 700 Postbeamte Mitglieder dieser Genossenschaft sind und von dem Verlust ihrer 200 Mark betragenden Anteile bedroht werden. Außer- dem hatte die Post 1,1 Millionen Mark als sogenanntes Arbeitgeber� darlehen in Form einer zweiten Hypothek gegeben und schließlich noch Bürgschaften in Höhe von rund einer halben Million über- nommen, so daß für die Post selbst etwa 1,0 Millionen Mark auf dem Spiele stehen. Die Post hat weitere Hilfe abgelehnt, so daß der Konkurs unabwendbar war. Für die Mitglieder der Genossen- schaft besteht dadurch natürlich die Gefahr, daß sie nicht nur ihre Anteile verlieren, sondern noch statutengemäß persönlich für weitere 800 Mark haften. _ Beerdigung des BVG.-Mordopfers. Auf dem Friedhof der Luisenstädtischen Gemeinde am Fürsten - brunner Weg in Charlottenburg wurde gestern der Betriebsinspektor Otto Meyer zur letzten Ruhe gebettet. Tausende von BVG.-An- gestellten, darunter seine näheren Kollegen vom Bahnhos Helmholtz- straße in Charlottenburg , gaben dem Toten das letzte Geleit. Ueber 25 Jahre stand Meyer bereits im Dienst der Verkehrsgesellschaft, als ihn bei dem Bandenllberfall vor der Filiale der Stadtbank am Charlottenburger Rathaus die Mörderkugel traf. Die Direktion der BVG. und der Magistrat waren durch Kranzdelegationen vertreten. Besonders stark war die Anteilnahme der Bevölkerung an dem Begräbnis. Nach der Feier in der Kapelle wurde der Sarg durch ein Doppelspalier, das von BVG.-Beamten gebildet war. unter Vorantritt einer Trauerkapelle zur Gruft getragen. Als der Sarg in die Tiefe glitt, ertönte Chorgesang der BVG.-Sängervereinigung.
Ein Gedenkstein für Friedrich Ebert . Im proletarischen Norden, im sogenannten Afrikanischen Viertel, haben die Wohnungsbaugesellschaft„Eintracht" und der Bau- und Sparverein„Eintracht" an der Müller-, Swakop- munder, Afrikanischen , Togo - und Windhuker Straße 1418 Klein- wohnungen für Minderbemittelte nach den Plänen der Architekten Medes, Emmerich, Taut und Hofmann errichtet. Die Siedlung hat zu Ehren des verstorbenen ersten Reichspräsidenten den Namen „Wohnsiedlung Friedrich Ebert " erhalten. Zum Ge- dächtnis an ihn ist in der Siedlung an der Ecke Afrikanischen und Swakopmunder Straße in einer besonderen Anlage ein Gedenk- stein errichtet worden, dessen Grundsteinlegung im Sommer 1929 stattfand. Nunmehr ist die ganze Wohnsiedlung fertiggestellt, und am kommenden Sonntag, 25. September. 12 Uhr, erfolgt die feier- liche Enthüllung des Steins, der mit einer von Professor Eberhard Encke hergestellten Plakette geschmückt ist. Die Einweihungsrede hält Genosse Staatsminister Carl Severing .
Das Photo soll beweisen. SA.-Aussagen im Kommunistenprozeß. Die Kontrolle vor dem Eingang zum Gerichtssaal im Sommu- niftenprozeß vor dem Berliner Sondergericht war gestern noch schärfer als am ersten Verhandlungstag. Die SA.-Zeugen wurden sämtlich nach Waffen durchsucht. Die Verhandlung brachte keine Klarheit über die blutigen Ereignisse am 29. August vor dem SA-Verkehrslokal. Der Vorsitzende bemühte sich vergeblich, von den zahlreichen SA.-Zeugen eine Erklärung dafür zu bekommen, wieso gerade die gegenüberliegenden Häuser zahlreiche Einschüsse aufwiesen und in der Nähe des SA.-Lokals Patronenhülsen gefunden wurden. Die S A.- L e u t e b e st r i t t e n im Chorus, daß aus ihrem Lokal ge- schössen worden wäre. Der einzige wirkliche Belastungszeuge dieses Tages war der Verletzte Theodor K w i a t k o w s k i. Er wollte drei von den Angeklagten wiedererkennen, einen, der per Rad ihn und seine Kameraden am Weitergehen gehindert habe, zwei andere, die er als Schützen bezeichnete. Auf einen der Schützen will er später auf dem Polizeiauto den Beamten aufmerksam gemacht haben. Es sei dies der Angeklagte Heine gewesen. Der Zeuge erklärte weiter auf die Frage des Vorsitzenden, daß auf den ihm von der Kriminalpolizei vorgelegten Photogra- p h i e n er außer dem Angeklagten Hein« auch den Angeklagten S t e r d t als«inen Radfahrer, der ihn am Weitergehen behinderte, und den Angeklagten Schall als den zweiten Schützen wieder- erkannt habe. Die Wicdererkennung des Angeklagten Beier könne er jetzt nicht mehr aufrechterhalten; a-ber auf einer der Photo- graphien habe er noch einen weiteren Kommunisten erkannt. Der Angeklagte S t e r d t hielt dem Zeugen entgegen, daß die Be- schreibung seiner Kleider nicht stimme, und daß er an jenem Abend auch nicht im Besitz eines Fahrrades gewesen sei. Auf die Vor» Haltung des Vorsitzenden, daß nach dem Gutachten des Sachver- ständigen die Schüsse nicht von der rechten Seite der Straße, sondern von der linken gekommen sein müßten, wußte der Zeuge nichts zu erwidern. Auf Antrag der Verteidigung wurde die Ver- eidigung des Zeugen ausgesetzt. Es wurden dann weiter die S A.- L e u t e vernommen, die an jenem Abend in dem Verkehrslokal Röntgenstraße 12 gewesen sind und die Schießerei gehört haben. Sie wollen alle auf dem Wege zu ihrem Verkehrslokal verdächtige Gestalten bemerkt haben, die sie für Kommunisten hielten. Sie bestritten sämtlich auf ent- sprechende Fragen des Vorsitzenden, Waffen besessen, Waffen bei ihren Kameraden gesehen und aus dem Lokal geschossen zu haben. Die Zeugenkomödle. Eine besonders bezeichnende Stelle aus dem Verhör der SA.» Zeugen sei noch wiedergegeben: SA.-Mann D o m n i n g: Ich war dabei, aber ich bin erst nach dem Zusammenstoß in den Sturm 33 als Mitglied eingetreten. Vor» her war ich im Sturm 90. Verteidiger: War Ihr Bruder nicht Mitglied des Sturms 33 und ist wegen Teilnahme an einer Schießerei rechtskräftig verurteilt worden? Zeuge: Jawohl. Vors.: Haben die Kommunisten Waffen gehabt? Zeuge: Das weiß ich nicht. Vors.: Im Protokoll steht: Ich konnte hören, wie einer eine Waffe entsicherte. Zeuge: Ich hörte etwas knacksen. Ob es eine Waffe war, weiß ich nicht. Verteidiger: Sie fuhren nur auf dem Rade vorbei? Zeuge: Ja, aber ich habe es trotzdem
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Glaubwürdigkeit erledigt. Ein netter Zeuge im Prozefj Dr. Wcifj gegen„Angriff".
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Am gestrigen vierten Verhandlungstage des Prozesses gegen die „Angriff"-Redakteure Dr. Lippert und krause wegen Be- leidigung und Verleumdung des Polizeipräsidenten Grzesinski nnd des Polizeivizepräsidenten Dr. weiß wurde zunächst der jetzige Leiter des Spielerdezernats, Kriminalpolizeirat Böse, als Zeuge gehört. Er bekundete, daß auch während seiner Tätigkeit im Dezernat die schon bestehenden Gepflogenheiten gegen die geschlossenen Klubs beachtet worden seien und daß darin auch nach dem Ausscheiden von Dr. Weiß aus der Polizei keine Aenderung eingetreten sei. Aus Befragen von Rechtsanwalt Dr. Arras sagte der Zeuge noch aus, er habe gefühlsmäßig den Eindruck, daß Kriminalkommissar Greiner Dr. Weih feindselig gesinnt sei. Greiner habe nämlich ein- mal verlauten lassen, daß er sich alles notiert habe und bei Gelegen- heit damit aufwarten werde. Hierauf wurde Oberregierungsrat Dr. Kopp über die Vernehmung des Zeugen Bast gehört. Bast hatte bekanntlich in der letzten Sitzung unter seinem Eide ausgesagt, Dr. Kopp habe im Polizeipräsidium bei der Vernehmung ihm aus- zureden versucht, daß er Conrad Weiß 2000 Mark gegeben habe. Dr. Kopp hatte dies sofort als unwahr bezeichnet und wies heute feine Bekundung an Hand der Akten urkundlich nach. Die Aussage von Bast, er, Dr. Kopp, hätte ihn zu beeinflussen versucht, er hätte keine 2000 Mark gezahlt, sei unwahr. Aus dem Protokoll gehe vielmehr hervor, daß Bast ausdrücklich auf die Unglaubwürdigkeit seiner Aussage, daß er Conrad Weiß, dem Bruder von Dr. Weiß, nichts bezahlt habe, hingewiesen worden sei. Dr. Kopp teilte ferner mit, daß Bast der Inhaber zweier Absteige- quartiere sei, daß gegen ihn ein Verfahren wegen Kuppelei schwebe und daß er bereits in der Landesirrenanstalt Teupitz war. Der Zeuge Bast wurde hierauf noch einmal aufgerufen, und der Vorsitzende legte ihm mehrere Fragen vor. Bast schränkte seine Aussage, daß man ihn im Polizeipräsidium beeinflußt habe, wesentlich e i n und erklärte lediglich, er habe Ansätze gemacht, zu erzählen, daß er Conrad Weiß Geld gegeben habe. Bast
erklärte dann plötzlich, Conrad Weiß habe ihm gesagt, er habe Ge- burtstag und dann bekäme er von seinem Bruder wieder eine Nacht- konzession geschenkt. Der Nebenkläger Dr. Weiß erklärte sofort. daß diese Behauptung unwahr sei. Bast schilderte weiter, daß er während des Krieges als Soldat infolge Unterernährung gelähmt war und deshalb in die Irrenanstalt gekommen fei, mußte aber auf weitere Fragen zugeben, daß er nur in Gent und an der dänischen Grenze und nicht an der Front gewesen sei. RA. Arras:„Haben Sie nicht im Jahre 1917 eine einjährige Festungshaft oerbüßt, weil Sie einen Brief eines russischen Offiziers befördert haben?"— Zeuge:„Daran kann ich mich nicht mehr erinnern." Vors.:„wenn Sie sich an eine einjährige Festungshaft nicht erinnern können, dann ist allerdings Ihre Glaubwürdigkeit erledigt." Polizeirat Krüger, der hierauf vernommen wurde, be- kündete, daß ihm kein einziger Fall bekannt fei, in dem ein vorgehen gegen geschlossene Spielklubs von Dr. weih unterdrückt worden fei. Auf den verschiedensten Gebieten der Kriminalpolizei gebe es unge- schriebene Regeln zu dem Zweck, ein überflüssiges Einschreiten zu verhindern, denn es sei selbstverständlich, daß man gegen anständige, unbescholtene Leute anders vorgehe als gegen bekannte, gewerbs- müßige Verbrecher. Die Verhandlung wurde schließlich auf Freitag vertagt, und zwar wird an diesem Tage die gesamte Beweisausnahm« ge- schlössen werden. „Hasi-glsn?* macht die Frisur haltbar!& verleiht dem Haar Straffheit und Schmiegsamkeit zugleich. Daher nimmt es Ondulation und Dauerwellen leicht an und hfilt ihre Form unverändert fest.„Haarglanz" erhalten Sie mit jedem weißen Beutel Schwarz kopf-Schaumphn, dem milden Haarpflegemittel und auch mit dem hochwertigen, kosmetisch wirksamsten Schwarzkopf-Extra. Für Blondinen.Extra-Blond", die aufhellende Spezial- Sorte!
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