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geben hat, noch eine weitere und umfangreichere Stützungsaktion des Reiches umfassen. Bei dieser zweiten Aktion handelt es sich um eine Sanierung der agrarischen Genossenschaften, die, wie bereits bekannt, mit Hilfe einer gewaltigen Kapitalerhöhung bei der Preußenkasse durchgeführt werden soll. Man spricht davon, daß es sich um eine Heraufsetzung des Kapitals bei der Preußenkasse um 2lK1 Millionen handeln soll, die gleichfalls zu Lasten des Reiches gehen wird. Wie der Reichsfinanz- minister sich die Finanzierung dieser Aktion denkt, bleibt nach der gestrigen Rede noch völlig im Dunkeln. Daß dieses Programm in erster Linie darauf zu- geschnitten ist, die Existenz des überlebten Großgrundbesitzes zu retten, tritt in dem letzten Teil des Programms deutlich zutage. Der Schutz vor einer Zwangsvoll- st r e ck u n g wird in einem Maße ausgedehnt, daß nach Vev kündung dieser Notverordnung praktisch kein Gläubiger mehr bei einem zusammengebrochenen landwirtschaftlichen Schuld ner seine Rechte geltend machen kann. Mit einem Federstrich wird der Bollstreckungsschutz der Osthilfe auf die gesamte deutsche Landwirtschast übertragen. Diegrundsätzlich neue Staatsführung" kann stolz darauf hinweisen, daß mit dieser Notoerordnung die letzten Reste desAgrarbolschewismus", den das System Brüning-Schlange-Schöningen angeblich ein- führen wollte, zerschlagen sind. Das deutsche Volk hat dafür die Genugtuung, die Hunderte von zusammengebrochenen Latifundienbetrieben weiter erhalten zu dürfen! Der Stoff reizt zur Satire. Kann doch künftig jeder Landwirt sich bei Zahlungsverzug von Hypothekenzinsen auf den Preistiefstand bestimmter agrarischer Produkte berufen und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ver- langen! Daß derartige Maßnahmen, die Deutschland zu einem Schuldnerdorado machen, verheerende Wir- kung für die wirtschaftliche Moral haben müssen, liegt auf der Hand. Selbst den getreuesten Pressepaladinen von Papens wird es bei diesem' Programm unheimlich. In scharfen Worten nimmt dieDeutsche Allgemeine Zeitung" zu dieser Ausweitung des Vollstreckungsschutzes Stellung und stellt in einem lichten Moment fest,daß die Nation ein ab- solutes Interesse nur an der Erhaltung der Betriebe und nur ein bedingtes Interesse an der Erhaltung der Besitzer der Betriebe habe". Verschuldeten Existenzen soll der Besitz erhalten werden. Die Kosten aber zahlt das Volk!

papens Werbedienst. Zentrale für NegiervngSpropaganda. Wie die regierungsossiziöseDAZ." meldet, sind die Vorbereitungen zur Bildung eines Propagandaausschusses für die Regierungspolitik nahezu abgeschlossen. Dieser Propagandaausschuh wird voraussichtlich die BezeichnungW e r b e- zentrale Volksdienst" tragen. Wie dieDAZ." behauptet, befindet sich unter den der neuen Organisation beigetretenen V«r> bänden auch die Deutschnationale Partei! Der NameWerbezentrale Volksdienst" erinnert auffällig an die aus öffentlichen Mitteln unterhalteneReichszentrale für Heimat- dienst". Und sctsam just zur Stunde wird eine Mahregel gemeldet, durch welche die Reichsregierung diese amtliche Werbe- und Aufklärungsstelle noch stärker unter ihren Einfluh bringt. Die Reichszentrale für Heimatdienst " wird nämlich dem Leiter der Presseabteilung der Reichsregierung unterstellt! Es wird allerdings versichert, dah an der Struktur der Reichszentrale für Heimatdienst hierdurch nichts geändert werde, derobjektive Cha- rakter" der Reichszentrale bleibe auch weiterhin bestehen. Wir würden gern darüber Auskunft haben, ob durch die Unter- stellung unter den Reichspressechef etwa eine persönliche Be- ziehung zwischen derReichszentrale für Heimatdienst " und der Werbezentrale Volksdienst" hergestellt wird. Wenn etwa die gleichen Personen an der einen Stelle in amtlicher, an der anderen Stelle in privater Eigenschaft tätig wären, so würde das allerhand zu denken geben. Aber auch, wenn dies nicht der Fall sein sollte, bleibt es auffällig, dah die Regierung für ihre parteipolitische Werbezentrale einen Namen gewählt hat, der auherordentlich leicht zu Verwechslungen mit der bisherigen halbamtlichen Stelle führen kann. Aaziregierung" empfängt Beamte nicht Gin Stückchen aus Oldenburg . Eutin , 26. September. (Eigenbericht.) Im Lande Oldenburg haben einzelne Gemeinden den Lehrern seit mehreren Monaten keine Gehälter mehr gezahlt, da sie zahlungsunfähig sind. Als der Vorsitzende des Oldenburger Lehrer-Vereins vor einigen Tagen dem Oldenburger Ministerium die Sorgen und Wünsche der Lehrerschaft vortragen wollte, lieh ihm der Naziminister mitteilen, daß er den Vorsitzenden des Landes-Lehrerverbandes nicht empfangen könne. Auf die schriftliche Vorstellung ant» wartete das Ministerium,daß die n a t i o n a l s o z i a l i st i s ch e Regierung es ablehne, die Vertreter des Deutschen Beamten- bundes und der ihm angeschlossenen Verbände zu empfangen". Bei dieser Antwort ist besonders beachtenswert, daß das Ministerium nicht von einer Landesregierung, sondern von der N a z i r e g i e- rung(!!) spricht. Dieser Naziregierung kommt es auf das durch die Verfassung geschützte Vereinigungsrecht nicht an. Sie fetzt sich glatt darüber hinweg. Wenn man bedenkt, daß gerade in ge- wissen Beamtenkreisen die Naziseuche mit beson- derer Sorgfalt gehegt und gepflegt worden ist, dann darf schon gesagt werden, dah sich die Beamten selbst eine Rute gebunden haben, mit der sie jetzt die schönsten Prügel erhalten.

Fünf Broschüren--l Lahr , 6 Monate. Kommunistischer Bezirksleiter wegen Vorbereitung hoch« verräterischen Unternehmens verurteilt. Leipzig , 26. September. Der 4. Strafsenat des Reichsgerichts verurteilte am Sonnabend den Metallarbeiter und Bczirksleiter der KPD. , Artur Dogt aus Leipzig , wegen Vorbereitung eines hochverräterifchen Unternehmens zu 1 Jahr 6 Monaten Festungshaft. Der Angeklagte hotte im Jahre 1929 auf einer Propagandareise an Funktionär« der KPD . drei Oktoberheft« und je ein Exemplar der BroschürenMobilmachung gegen Mobllmachung" undSowjetstern oder Hakenkreuz" verteilt.

Die Lüge selbst am Grabe! Das Hakenkreuz deckt jeden Schwindel.

ImAngriff" des Herrn Goebbels (Nr. 194 vom Montag, 26. September) war zu lesen: Die Beerdigung des in Stettin von Kommuni st en ermordeten Hitlerjungen Hör st Range findet heute nach- mittag um 4.36 Uhr auf dem Karlshorster Friedhof statt." Bei dieser Beerdigung sagte der Pfarrer, der sich als Na- tionalsozialist bekannte, daß der Tote gearbeitet und sich weiter gebildet habe bisnach Gottes unerforschlichem Ratschluß sein Leben zu Ende" war. Man könne hier nicht untersuchen, w i e Range starb, aber man wisi« eins: Gott wollte es so! An der offenen Gruft erklärte dann ein G a u f ll h r e r des nationalsozialistischen Iungsturms, daß die Nationalsozialisten nicht ruhen und rasten würden, bis der Meuchelmord gesühnt sei! Als diese Worte sielen, senkten freilich auch zahlreiche nationalsozia- listische Leidtragende vielleicht aus Scham! die zum Hitlergruß erhobene Hand. Die Wahrheit nämlich ist, daß sich der Hitlerjunge Horst Range selbst erschossen hat, weil er sich in seiner Ehre ge- kränkt und als Opfer einer Erpressung und s t r u p e l- loser Parteiwirtschaft fühlte. Am Dienstag der vergangenen Woche war der Führer der Hitlerjugend von Pommern und Mecklenburg , der 21jährige Albrechl Möller, mit seinemDienstouto" von Rostock nach Stellin gekommen. H o r st Range, ein gebürtiger Berliner, war in Stettin Führer der Marineschar der Hitlerjugend . Möller, der bis vor kurzem in Stettin wohnte, ist anscheinend auf höheren Be- fehl rauh Rostock übergesiedelt. Er hinterließ eine Schuldenlast, die man auf etwa 5006 Mark veranschlagt. Möller hielt mit dem kürz- lich amnestierten Unterführer John aus Finkenwalde im Stettiner Tucherbräu eine Führersitzung ab. Er brauchte Geld und erinnerte sich, daß vor einiger Zeit die Marineschar der Hitlerjugend einen Bunten Abend" im Deutschen Vereinshaus« abgehalten hatte. Daraus folgerte er, daß auch ein Reinertrag geblieben sein müsse. Er ließ sich nun den Führer der Marineschar Horst Range kommen. Bei der nun folgenden Aussprache oerschaffte sich Möller Gewißheit darüber, daß der Bunte Abend tatsächlich einen Ueberschutz abgc- warfen halle. Er forderte nun Range auf, ihm das Geld(es soll sich um etwa 366 Mark handeln) zu übergeben. Range oerweigerte die Herausgabe, da das Geld der Marineschar gehöre, die sich dafür «in neues Boot kaufen wollte. Darauf schloß Möller den Marinescharsührer aus der Hitlerjugend aus!

An Leib und Seele gebrochen verließ Range seine bisherigenn Führer und schoß sich eine Kugel in den Kops! Unser Stetllner Bruderblatt, derVolksbote", bemerkt zu dem tragischen Ende des jungen Menschen mit vollem Recht:Tiefes Mitleid und größtes Bedauern muß jeder anständige Mensch mit diesem um seine Ideen betrogenen armen Jungen haben." Selbstjustiz der SS. : Möller und Zohn eingesperrt? In der Zeit, da der junge Range aus gekränkter Ehre den Frei- tod suchte, saßen seineFührer" im Tucher und aßen und tranken. Bald nach Mitternacht fuhren sie in dem Möllerschen Auto nach Finkenwalde . Inzwischen aber Halle die SS., Hitlers Privat- polizei, vom S e l b st m o r d des Marinescharführers erfahren. Eine Wache der SS. wurde beauftragt, die durch die Vorgeschichte des Selbstmordes schwer belasteten Möller und John fest- zunehmen. Acht Mann der SS. fuhren darauf in einem Auto vom Deutschen Bereinshause in der Gutenbergstraße in Stettin , wo eine ständige nationalsozialistische Wache liegt, nach Finkenwalde . Alil Pistolen und Blendlaternen ausgerüstet, forderten sie Ein- laß in das Haus, in dem Möller und Zahn nächtigten. Johns Mutter, um deren Wohnung es sich handelt, weigerte sich jedoch, der Aufforderung der acht SA. -Leutc Folge zu leisten und schrie um Hilfe, da sie sich Einbrechern gegenüber glaubte. Darauf wurden die Türen mit Gewalt erbrochen. Möller und John wurdenfestgenommen" und mit Schulterriemen gefesselt nach Stettin transportiert, wo man sie in den Keller des Deut- schen Vereinshauses einsperrte. Hier erhielten sie schwarzen Kaffee und trockenes Brot. Ob sie inzwischen wieder in Freiheit gesetzt sind, wissen wir nicht. Soviel aber ist uns bekannt geworden, daß sich die Stettiner Nationalsozialisten an die Reichs- leitung der Hitler-Iugend gewandt haben, und daß tatsächlich ein Vertreter der Reichsleitung, und zwar der bekannte Lo h s e aus Berlin , die Vorfälle untersucht hat. Inwieweit sich die Strafver- solgungsbehörde mit den Vorgängen befassen wird oder schon befaßt hat, wird man wohl gelegentlich erfahren. Das Ganze bietet ein neues Zeugnis für die Moral dieserauf- bauwilligen Kräfte: Der Tod eines jungen Menschen, der bitter enttäuscht, in seiner Ehre verletzt, um das, worin er ein Ideal sah, betrogen selbst zur Masse griff, wird von den Nationalsozialisten zu einer Mordhetze ausgenutzt, wie sie niedriger und gemeiner nicht gedacht werden kann.

Bracht und Reichsbanner. Die Arbeiterschaft protestiert gegen das Verbot.

Breslau . 26. September.(Eigenbericht.) Dem früheren Vorsitzenden des auf Anordnung des stellvertreten- den Reichskommissars Dr. Bracht verbotenen Ortsvereins des Reichs- banners Schwarz-Rot-Gold in Ohlau wurde am Sonnabendnach» mittag, d. h. 1 Tage nach dem Bekanntwerden des Verbotes durch die Presse, von der Ortspolizeibehörde die Aus­lösungsoerfügung zugestellt. Der Wortlaut der Verbots- Verfügung ist folgender: Die Ortsgruppe des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold in Ohlau wird auf Grund des Z 2 des Reichsoereinsgesetzes vom 19. April 1908 in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juni 1916 und vom 16. April 1917 mit allen ihren Einrichtungen ausgelöst, weil aus ihrem Verhallen hervorgeht, daß ihr Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft." Zur Begründung des Verbots wind in der amtlichen Verfügung auf das Urteil des Sondergerichts beim Landgericht in Brieg ver- wiesen. Es heißt darin wörtlich:Nach den Feststellungen des Urteils gehören die verurteilten Angeklagten überwiegend der Orts- gruppe des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold in Ohlau an, und zwar zum Teil in führender Stellung. Demnach ist der Beweis erbracht, daß der Zweck der genannten Ortsgruppe auch darauf gerichtet ist, die Strafgesetze zu verletzen. Hiermit rechtfertigt sich das ausge- sprochene Verbot." Wuchtiger Protest gegen die Auflösung. Der Ortsausschuß Ohlau des Allgemeinen Deutschen Gewerk- schastsbundes hatte zum Sonntag die Ohlauer Gewerkschafts-

Mitglieder zu einer Protest Versammlung gegen das Verbot und die sich daraus für die Arbeiterbewegung am Orte ergebenden Rückwirkungen zusammenberusen. Reichsbanner-Gausekretär Steiner- Breslau erklärte: Das Verbot der Ohlauer Gruppe werde im republikanischen Lager als Ungerechtigkeit schlimmster Art angesehen. Bundesleitung und Gau- leitung würden sich mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln gegen die ungerechtfertigte Auflösung einsetzen. Als besonders ver» letzend empfinde jeder Republikaner die B e g r ü n d u n g des Ver- bots mit dem Hinweis auf den s 2 des Reichsoereinsgesetzes. Bei Hunderten von Naziortsgruppen im Deutschen Reich lasse sich wohl sagen, daß i h r Zweck den Strafgesetzen zuwider- laufe, wie allein der Fall Potempa erweise. Trotzdem habe man von einem Verbot der Hakenkreuzbewegung noch nichts gehört. wenn Dr. Bracht die Verdienste des Reichsbanners um den deutschen Staat auch nur einigermaßen zu würdigen verstünde, hätte er niemals das verbot auf den genannten Paragraphen stützen können. Die deuffche Arbeiterschaft werde aus dem polllischen Anschauungs- Unterricht, den ihr das Papen-System erteile, zur gegebenen Zeit ihre Folgerungen ziehen. Die Berbotspraxis des Herrn Dr. Bracht schließe Republikaner und Sozialisten nur um so enger zusammen. Der Mut der Ohlauer Arbeiterschaft lasse sich durch keinerlei Ver» folgungen brechen. Das Ohlauer Reichsbanner werde, das sei schon heute gewiß, nach Ablauf der Verbotszeit mit vervielfachter Kraft neu erstehen.

Oer Adel rust! Oes großen Adolf barönliche Knappen.

Um dem Kabinett der Barone Abbruch zu tun und den Hugen- bergern einen Schabernack zu spielen, veröffentlichen die adligen Naziabgeordneten aus dem Preußischen Landtag «inen Aufruf unter dem TitelDer deutsche Adel sür Adolf Hitler ". Darin heißt es gegen die Harzburger Bundesbrüder: Wir warnen unsere Kameraden und Mitkämpfer im Lande vor der verderblichen Ueberheblichkeit dieser gewissen Kreise, deren verhängnisvolle Kurzsichtigkeit und politische Schwäche den Zusammenbruch des stolzen Bismarck-Reiches zu verantworten hat. Wir klagen diese Menschenart in aller Oeffent- lichkeit an, durch mangelnde politische Schulung die Widerstands- kraft des Volkes gelähmt und durch seine eigene Dünkel- hafti gleit dem Ausbruch der marxistischen Pest Vorschub ge- leistet und körperlich wie geistig der jüdischen Baftardie- rung unserer Kultur das Tor geöffnet zu haben." Der Aufruf entspricht ganz dem Dildungsstand dieser arischen Edelinge. Aber das Wichtigste daran ist, was nicht veröffentlicht wird. Nämlich der preußische Landtagsabgeordnete A u w i hat den Adelsaufruf oorsichtigerweise nicht unterzeichnet... I Er will durch Schweigen wahrscheinlich den Weisen markieren. OerMhrer" in den Bergen. Grvergißt" die Politik Herr Hitler liebt es als guter deutscher Mann, einen Teil seiner Offenbarungen in der ausländischen Presie zu verkünden. Jetzt richtet er in einer Unterredung mit einem Vertreter derDaily Mail" scharst Angrisse gegen die Reichsregierung. Er habe e« gar

nicht nöllg, so erklärte Hitler , gegen die Regierung zu agitieren. Er könne sich ruhig in die bayerischen Berge zurückziehen und die Politik vergessen. Die Regie- rung von Papen würde in der Zwischenzeit sein Propagandawcrk sür ihn durchführen. Die gegenwärtige Regierung sei auf Sand gebaut und nicht auf den Felsen des Volkswillens. Deutschland sei eine Autokratie geworden, die mit dem zaristischen Vor- kriegsrußland zu vergleichen sei. Das Interview schließt mit der Versicherung, daß die kommende deutsche Revolution grausamer werden könne, als die französische gewesen sei, wenn die Regierung sich weiter so benehme. Um so glaubhafter ist es, daß Hitler sich ruhig in die bayerischen Berge zurückziehen kann, die unangenehmeArbeit" draußen für die sind ja die anderen da. Die fangen allerdings schon gegen ihn zu revoltieren an!_ Gregor Straßer rechstkrästig verurleill. Der 2. Strafsenat des Reichsgericht» verwarf jetzt die Revision des nationalsozialistischen Abgeordneten Gregor Straßer gegen das Urteil des Landgerichts III Berlin vom 2. Mai 1932, durch das er wegen Vergehens gegen das Republikschutzgesetz zu 260 M. Gevstraf« verurterlt worden war. Das Verfahren drehte sich um einen am 4. November 1928 unter der pressegesetzlichen Verantworllmg Srraßerz erschienenen Artikel, in dem die Rcichssarben aufs gröblichste geschmäht wurden.' Der kommissarischen preußischen Slaatsregierung sind am Frei­tagnachmittag die Beschlüsse des Landtags zur Frage der Amts- pflichten der Beamten gegenüber Anordnungen der Regierung vom Landtag amtlich zugeleitet worden.