Nr. 455 49. Jahrgang
Beilage des Vorwärts
Nazis wollen Reichsbannerheim stürmen
Aber Reichsbannerleute werden verhaftet
Das Reichsbannerheim in der Rudower Straße in Brih ist den Hakenkreuzlern von jeher ein Dorn im Auge gewesen. Erst vor wenigen Monaten versuchten die Banditen, das Heim, in dem einige erwerbslose Reichsbannerkameraden ein Unterfommen gefunden haben, durch eine Brandbombe anzuzünden. Im letzten Augenblick wurde das Feuer bemerkt und gelöscht. Am vergangenen Sonntag war das Reichsbannerheim abermals das Ziel einer mordlustigen Nazigruppe. Das Tollste an der Sache ist aber die Tatsache, daß die Hitler- Banden buchstäblich unter den Augen der Polizei den Sturm auf das Reichsbannerheim unternehmen konnten.
Gegen 19 Uhr war es am Sonntag unmittelbar vor dem Reichsbannerheim zu einem Wortgeplänkel zwischen zwei Reichsbannerkameraden und einem uniformierten SA.- Mann gekommen. Mit der Bemerkung ,,, daß der Laden gemeint war das Reichsbannerheim in drei Minuten ausgeräumt sein würde und man nur anzuflingeln brauche" ging der Nazi davon. Eine halbe Stunde später erschien derselbe SA.- Mann, jegt aber in Zivil, und
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faft gleichzeitig näherten fich dem Heim auf Fahrrädern zwei Polizeibeamte des zuständigen Reviers.
Die Beamten forderten eine Durchsuchung des Hauses. Das wurde selbstverständlich ohne Widerstand gewährt, nur mußte der Hafen freuzler mit dem einen Beamten am Tor stehen bleiben, da die Reichsbannerleute diesem Burschen das Betreten des Grundstücks mit Recht verweigerten. Die Durchsuchung des Gebäudes und der Scheune verlief völlig negativ. Als der Heimleiter mit den Beamten wieder der Toreinfahrt zuschritt, ertönte auf der Straße Gebrüll und
eine Meute von etwa 30 bis 40 S.- Leuten versuchte das Heim zu stürmen.
Zehn Mann drangen durch das Tor ein und schleuderten den dort postierten Beamten zur Seite. Die anderen Nazigruppen versuchten den Zaun zu überklettern. Der Heimleiter war im Augenblick von den Nazis umzingelt. Der neben ihm stehende Polizeiwachtmeister W. wurde zu Boden gestoßen. Der Heimleiter, der einen Waffenschein besitzt, trat einige Schritte zurüd, zog feine Waffe und rief:
zurück, oder ich schieße!" Erst nachdem der Kamerad zwei Schreckschüsse abgegeben hatte, flüchteten die Nazibanditen. Drei Mann fonnten von dem am Tor postierten Schupobeamten, der sich inzwischen Luft gemacht hatte, gefaßt werden. Inzwischen war auch der Schupobeamte W. wieder auf die Beine gekommen. Seine erste Handlung war das Ziehen seines Dienstrevolvers unter dem Ausruf: ,, Wer hat geschossen?" Sofort meldete sich der Heimleiter und stellte seine Waffe gesichert zur Verfügung. Der seltsame Schupobeamte forderte nun die anwesenden Reichsbannerkameraden, die sich auf dem Hof befanden, auf, die Hände hochzuheben. In dieser Stellung mußten die Ueberfallenen verharren, bis das Ueberfall
tommando anrückte.
Den drei Nazis dagegen geschah nichts; sie wurden entgegen den genauen Bestimmungen bei politischen Zwischenfällen nicht ein
mal zur Politischen Polizei mitgenommen. Mehrere Reichsbannerkameraden mußten hingegen den Weg zum Alexanderplatz antreten. Nachdem man sich aber offenbar von der Alexanderplatz antreten. Nachdem man sich aber offenbar von der Notwehr des in höchster Gefahr befindlichen Reichsbannerheimleiters überzeugt hatte, wurden sie am Montag wieder entlassen. Längere Zeit war das Reichsbannerheim von der Polizei für jeden Zutritt gesperrt und es bedurfte längerer und energischer Interventionen, bis es wieder freigegeben wurde.
dem Reichsbanner etwas anzuhängen und die Schließung des Heims Die ganze Angelegenheit geht offenbar bewußt darauf hinaus, zu erzwingen. Damit dürften die Hitler - Banditen aber fein Glück haben. Das zuständige Polizeirevier untersteht dem Hauptmann Schallert, dem die Arbeiterschaft noch nicht die vor Jahren erfolgten Mißhandlungen eines Brizer Arbeiterjungen vergessen hat. Er bekam damals seine Strafe und wurde außerdem versett. Zum Erstaunen der Brizer Arbeiterbevölkerung tauchte er aber wieder in Briz auf und bekam sogar dasselbe Revier. In Briz tann nur eines helfen: Ein energischer Polizeioffizier, der mit dem Banditentum der Hakenkreuzler durchgreifend aufräumt.
Der Gauvorstand des Reichsbanners wird wegen des unqualifizierten Verhaltens der Polizei Beschwerde beim Polizeipräsidenten einlegen.
Wird Sturm 33 geladen?
,, Es geht um Ihren Kopf", sagt Herr Tolk
Zu Beginn der geffrigen Sitzung des Berliner Sonder| fommen verrostet und unbrauchbar und dem Sohne nicht zugäng gerichts im kommunistenprozeß verkündete der Vorsitzende den lich gewesen. Belastend war höchstens die Aussage eines fommuGerichtsbeschluß über die neuen Beweisanträge der Bernistischen Zeugen, der auf der Polizei erzählt hatte, Calm habe bei teidigung. Die Ladung einiger der gewünschten Zeugen ist beschlossen worden. Der Beschluß über die Ladung aller Mitglieder des Sturmes 33 wird bis auf weiteres zurückgestellt.
Dann wurden die ersten kommunistischen Zeugen vernommen. Es sind dies in der Hauptsache Mitglieder der antifaschistischen Staffel, die am fraglichen Abend an der Sitzung im Lokal Willmann teilgenommen haben. Die Vorgänge in der Röntgenstraße schilderten sie wie die Angeklagten. Kaum waren sie an der Ecke der Straße angelangt, als Schüsse ertönten. Einer der Zeugen will ganz genau gesehen haben, daß unmittelbar vom Bürgersteig vor dem Lokal geschossen wurde. Die Zeugen be haupteten ferner, wie dies übrigens auch ein ganz neutraler Zeuge erklärt hatte, daß jemand von ihren Genossen gerufen habe: es find nur Schreckschüsse, bleibt zusammen. Der Vorsitzende richtete an sämtliche Zeugen die Frage, ob sie auch selbst geschossen haben oder ob sie gesehen, daß jemand von ihren Genossen geschossen. Sämtliche Zeugen verneinten diese Frage.
Einige der jungen Kommunisten bestätigten die Aussagen von neutralen Zeugen, daß die Nationalsozialisten nach der Schießerei zur Röntgenbrücke davongelaufen sind. Entlastet wurden durch die tommunistischen Aussagen u. a. auch der Angeklagte Calm, bem Rädelsführerschst vorgeworfen wird, und der Angeklagte Sterot, von dem behauptet wird, er sei an diesem Abend mit seinem Rade dagewesen. Sterdis Vater, ein Zigarrenhändler, erklärte mit aller Bestimmtheit, daß das Rad am fraglichen Abend zu Hause gewesen sei; der Sohn habe es auch gar nicht benutzen fönnen, da es ohne Laterne war. Der bei der Haussuchung gefundene Revolver gehöre ihm und sei im Jahre 1919 von seiner Frau erworben; er sei voll
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Beginn der Versammlung im Lokal Willmann gefagt: Die Nationalsozialisten werden an dem Abend möglicherweise einen Ueberfall veranstalten, ob die Anwesenden auch Material, d. h. Waffen, hätten.
Einen ziemlich erregten 3wischenfall gab es, als die Angeklagten bei der Nichtvereidigung eines der Zeugen wegen Verdachtes der Teilnahme am Landfriedensbruch lachten. Landgerichtsdirektor Iolt meinte: Was ist denn da zu lachen? Sie scheinen sich wohl des Ernstes der Situation nicht bewußt zu sein? Es geht hier um Ihren Kopf. Worauf der Angeklagte Sterdt sagte: Wir wissen ja gar nicht, warum wir hier sizen, und der Angeklagte Galosch ziemlich erregt gegen die Nebenfläger losdonnerte. Als Sterdt sich noch einmal erhob und erklärte, man könne hier die Geduld verlieren, antwortete Landgerichtsdirektor Tolf: Ich werde Ihnen schon Geduld bei bringen. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.
Unfall des Autogiro.
Das von der Focke- Wulf erbaute Autogiro Heuschrecke", das am Montag auf dem Tempelhofer Feld Vertretern der Presse und der Behörden vorgeführt wurde, ist nach den Probe flügen, als es bereits gelandet war und nach den Hallen abrollte, zu Bruch gegangen. Es stellte sich aus noch nicht geklärter Ursache auf den Kopf, wobei der linke Stußflügel und ein Teil der Drehflügel schwer beschädigt wurde. Menschen sind dabei glücklicherweise nicht zu Schaden gekommen. Das Flugzeug bedarf einer ein gehenden Ueberholung, um wieder flugfähig zu werden.
Dienstag, 27. September 1932
3m Zeichen der Dela".
100 Werbeflugzeuge der Deutschen Luftsport - Ausstellung.
Der Auftakt zu der in den Tagen vom 1. bis 23. Oktober stattfindenden Deutschen Luftsportausstellung Berlin 1932 verspricht einen Verlauf zu nehmen, wie ihn bisher noch teine, auch luftsportliche Veranstaltung gehabt hat. Ab Freitag, dem 30. September, werden aus allen Zeilen Deutsch= lands rund 100 Flugzeuge, die an der Unterseite ihrer Tragfläche die einheitliche Beschriftung Dela zeigen, zur Teilnahme an dem großen Dela- Flugtag mit Flugzeugrennen( Sonntag, den 2. Oktober, Flughafen Tempelhof ) starten. Aus allen deutschen Städten, die über Flugplätze verfügen, selbst auch aus den entferntesten, wie Aachen , München , Stuttgart , Breslau , Königsberg , werden sich aktive Flugsportler an diesem großangelegten Werbeflug beteiligen. In weit über 100 größeren Städten gelangen farbenfreudige Flugblätter mit dem Motto:„ Wir fliegen zur Dela" zum Abwurf. Kurz, Berlin und das ganze Deutsche Reich werden am Eröffnungstage der Ausstellung im Zeichen der Dela stehen.
Bei ihrem Fluge von Staaten nach Tempelhof werden die Flugzeuge Kurs auf den Berliner Funkturm nehmen, um die am Fuße des Funkturms gelegene und am Vortage eröffnete Deutsche Luftsportausstellung Dela Berlin 1932 zu begrüßen. Bis 12 Uhr mittags müssen sämtliche Flugzeuge in Berlin- Tempelhof gelandet sein. Nach einer furzen Mittagspause werden die letzten Vorberei= tungen für die Abwicklung des pünktlich 14.30 Uhr beginnenden Flugtag- Programms getroffen.
Der aus Anlaß der Eröffnung der Dela vom Deutschen LuftGesellschaft m. b. H. veranstaltete Großflugtag mit Flugzeugrennen fahrtverband E. V. unter Mitwirkung der Berliner Flughafenwird ein luftsportliches Ereignis werden, wie man es bisher in Deutschland noch nicht erlebt hat.
Unter Anklage des Mordes.
Zehn Jahre Zuchthaus wegen Totschlags.
Das Landgericht III verurteilte den Kaufmann und früheren Leutnant Georg Heilmann aus Glatz wegen Totschlags zu 10 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust. Die Anklage hatte auf Mord gelautet, der Staatsanwalt hatte die Todesstrafe beantragt.
Das Urteil gegen den Angeklagten Heilmann war nur das letzte in einer Serie schwerer Urteile, die in der vorigen Woche in Moabit gefällt wurden. Das Landgericht III verurteilte den Chauffeur Witte, der am 25. September v. J. seine 21jährige Braut beim Verlassen des Restaurants, in dem sie arbeitete, auflauerte und einen tödlichen Kopfschuß beibrachte, zu 12 Jahren Zuchthaus. Dasselbe Gericht verurteilte einen mehrfach vorbestraften Mann namens Schulz, der bei einem Diebstahlsversuch aus einem Güterzug einen Bahnpolizisten angeschossen hatte, wegen versuchten Totschlags zu 10 Jahren Zuchthaus. Das Landgericht II hatte sich mit einer Mordanklage zu befassen. Ein gewisser Schmittte hatte seine schwangere Braut erschossen. Der Staatsanwalt ließ die Mordanklage fallen und beantragte wegen Totschlags 4 Jahre Gefängnis. Das Gericht ging über den Antrag des Staatsanwalts hinaus und erkannte auf 8 Jahre 3uchthaus. Ueber die hohen Zuchthausstrafen gegen die drei, die den Bierkutscher getötet haben, ist bereits berichtet worden. Unter all diesen Angeklagten war aber der jetzt zu 10 Jahren Zucht haus verurteilte frühere Leutnant Heilmann der unsympathischste.
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Heilmann hatte in einem schlesischen Kurort die Stenotypistin B. fennengelernt, ihr verschwiegen, daß er noch verheiratet ist, und sid, mit ihr verlobt. Er hatte ihr u. a. erzählt, daß er von seinem Vater 40 000 Mart geerbt habe, während sein Vater in Wirklichkeit noch lebte. Die Heirat schob er immer weiter hinaus, und als das junge Mädchen von ihm in andere Umstände kam und ihn in zahl= reichen Briefen bat, nach Berlin zu kommen, ließ er sie vergeblich warten. Sie hatte sich bereits von ihm innerlich losgesagt und beschlossen, die Verbindung mit ihm zu lösen. Es war ihr unterdes zu Kenntnis gekommen, daß ihr Verlobter" von seiner Frau noch nicht geschieden ist und daß der Vater noch lebt. Der Angeklagte traf endlich im Januar in Berlin ein; es tam zu heftigen Auseinandersetzungen. Während eines Spazierganges mit feiner Braut" im Lichtenberger Park schoß er zuerst auf sie, dann auf sich selbst. Hinterher behauptete er, sie habe sich selbst das Leben genommen. Der Leichenbefund ergab jedoch, daß dies unmöglich der Fall gewesen sein konnte. Das Gutachten der Sachverständigen hielt das für ausgeschlossen. Bei der Behauptung, daß Selbstmord vorgelegen habe, blieb jedoch der Angeklagte bis zuletzt. Das Gericht schenkte ihm feinen Glauben. Er hatte u. a. in einem Briefe selbst zugegeben: Ich habe Trubchen erschossen.
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Auf oberster Stufe Steht Juno
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