ergebenst übersandt." Unterschrift: Das Büro des anhalti. schen Staatsministeriums, Abteilung Allgemeine Staatsverwaltung und Justiz."
Auf den Inhalt des Artikels, der die Ueberschrift ,, Arbeit und Brot" trägt, einzugehen, lohnt schon deshalb nicht, weil der Naziminister von geradezu unwissend findlicher Vorstellung über die Wirtschaft im allgemeinen und die deutsche Volkswirtschaft im be
Die Fesseln der Presse
Dr. Alsberg über die sonderbare Rechtsprechung des Reichsgerichts
In einer Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes Berlin , aufgefaßt werden, sondern es berücksichtigt nach seinen eigenen
sondern erfüllt ist. Seine Polemit spricht in dem für national im Reichsverband der deutschen Presse sprach gestern abend Rechts. Urteilsbegründungen nur die Wirkung auf den„ Normalsozialistische Parteizeitungen typischen Ton von der politischen anwalt Prof. Dr. Alsberg über die Zeitungsverbote und leser", ohne daß ein Vorsatz zur Beschimpfung oder VerächtlichInstinktlosigkeit" der Anhänger des Papen - Planes, vom die Rechtsprechung des Reichsgerichts bei Beschwerden machung festgestellt zu werden braucht.
,, beutegierigen Finanzfapital". Bezeichnend ist ferner, daß der, sozusagen amtliche, Artikel sofort die Stellungnahme des Nationalsozialismus als Partei gegen die Pläne der Reichsregierung ausspricht. Freyberg zitiert in seinem Wahlartikel mehrfach den„ Bölkischen Beobachter" und jetzt sich für die Vermirklichung des Feder- Plans ein, von dem der Artikel sagt, daß er eine nationalsozialistische Reichsregierung zur Voraussetzung habe. Am Schluß des Artikels erklärt der Ministerpräsident, er werde nicht müde werden, sich immer wieder für die Verwirklichung des nationalsozialistischen Programms einzusetzen.
Ein derartiger parteipolitischer Mißbrauch des amt lichen Apparats des Ministeriums und der amtlichen Mittel stellt einen so ungewöhnlichen Vorgang bar, daß die sozialdemo. kratische Fraktion diesen Mißbrauch im Landesparlament zur Sprache bringen wird. Man darf neugierig sein, ob die Hugenbergschen Stützen des Nazisystems auch diesen neuesten Streich decken werden, wie alle feine Vorgänger.
Wels und Polizei.
Dumme Schwägerei eines anonymen Verleumders. In der Deutschen Zeitung" amüsiert sich ein anonymer Schreiber über die Tatsache, daß Genosse Otto Wels , als er zum Prozeß gegen Ley und Konsorten nach Köln fuhr, von einem Kriminalbeamten begleitet wurde. Er behauptet, Wels hätte diesen persönlichen Schutz verlangt. In Wahrheit hat Wels niemals polizeilichen Schutz für sich gefordert, er hat ihn vielmehr in verschiedenen Fällen ausdrücklich abgelehnt. Wenn sich im Zuge, der Wels als Zeugen gegen die nationalsozialistischen Raufbolde nach Köln brachte, ein Kriminalbeamter befand, so geschah das durchaus zweck= mäßigerweise auf Anordnung des damaligen Polizeipräsi denten. Otto Wels hat wahrhaftig in seinem Leben genug Proben persönlichen Muts abgelegt. Der anonyme Schreiber, der das bezweifelt, macht sich nur selber lächerlich.
Demonstrationsfreiheit-
Amtlich wird mitgeteilt: Zahlreichen Wünschen entsprechend hat der Reichsminister des Innern durch eine Verordnung vom 24. September 1932 bestimmt, daß am 1., 2. und 3. Oktober 1932 solche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge stattfinden dürfen, die zu Ehren des 85. Geburtstages des Herrn Reichspräsidenten veranstaltet werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Veranstaltungen spätestens 48 Stunden vorher bei der Orts polizeibehörde anzumelden sind."
Der Reichsminister des Innern wird sehr bald erfahren, daß er mit dieser Herausstellung dem Reichspräsidenten einen fehr fchlechten Dienst erwiesen hat.
Die Karre ist verfahren. Bermittlungsversuche in Genf gescheitert.
Genf , 28. September. ( Eigenbericht.) Die Bemühungen des Präsidenten der Abrüstungskonferenz, Henderson, zwischen Deutschland und Frankreich zu vermitteln, müssen nach den gestrigen Besprechungen als vorläufig ge scheitert betrachtet werden. Nach den Erklärungen des Reichs. außenministers wird Deutschland an der Abrüstungskonferenz erst mieder teilnehmen, wenn auf seine Gleichberechtigungsforderung eine„ positive Antwort" erteilt ist. Frankreich und die übrigen Staaten denken jedoch vorläufig an eine derartige Antwort nicht. Schweigen in Genf .
Genf , 28. September. ( Eigenbericht.) Auch heute war die Generaldebatte der Völkerbundvollversammlung nur sehr furz. Außer einer mäßigen Kontroverse zwischen Bolivien und Paraguay hörte man nur noch den schweize rischen Bundespräsidenten Motta . In der Ueberzeugung, daß ein völliges Schweigen aller europäischen Mächte in der Deffentlichkeit als Bankerotterklärung des Völkerbundes aufgefaßt werden müßte, gab Motta dem grundsäglichen Bekenntnis der einzigen Friedens. garantie durch den Völkerbund Ausdruck. Seine Rede mußte dadurch die Enttäuschung noch verstärken, da auch er als Vertreter eines neutralen Landes mit stärkster moralischer Position an feinem der großen Konflikte rührte, mit der Ausrede, sie würden ja auf Sonderfonferenzen behandelt werden. Die Aussprache murde vertagt auf Donnerstag vormittag, wo Herriot das Wort ergreifen wird zu einer, wie ausdrücklich versichert wird, ebenfalls nur grundsätzlichen Rede ohne Eingehen auf das Gleichberechti gungs- und Abrüftungsproblem. Der deutsche Reichsaußenminister reist heute nachmittag um 6 Uhr nach Berlin . Ueber den Zeitpunkt seiner Rückkehr ist noch nichts bekannt.
Guilbeaux als Untersuchungsrichter.
Die Tätigkeit bei der Tscheka.
gegen Verbote.
Mit dieser Rechtsprechung schädigt das Reichsgericht die Zeitungsunternehmungen und die darin beschäftigten Arbeiter und Angestellten mehr als den Schriftleiter. Für diesen wird das Moment der erzieherischen Wirkung eines Urteils vollkommen ausgeschaltet, weil gefragt wird mit einer solchen Rechtsprechung, schloß der Redner, ja nicht nach der Gesinnung und der Vorstellungswelt des Täters läßt sich schließlich jede Opposition unterdrücken mit der Verpflichtung zur unentgeltlichen Aufnahme von Aeußerungen und Darstellungen der Regierungen, sogenannten Auflagen, läßt sich jede Zeitung in einen Reichs- und Staatsanzeiger verwandeln.
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Alsberg zeigte, wie das Reichsgericht bei den durch die Notverordnung der Regierung Bapen verursachten Zeitungsverboten lich abweicht. Auch im Republikschutzgesetz habe schon der von seiner früheren Rechtsprechung ganz erheb Begriff der„ Beschimpfung" und der„ böswilligen Verächtlichmachung" bestanden, stets wurde dabei aber die subjektive Stellung des Täters zu dem, was er fritisierte, und zu den von ihm gebrauch ten Aeußerungen in Betracht gezogen. Der objettive Tatbestand, also die Form der Beschimpfung und der Verächtlichmachung fand stets eine so weitherzige Auslegung, daß beispielsweise selbst der Eine solche Rechtsprechung, führte Alsberg weiter aus, hat mit Ausdrud Korruptionsregierung" nach der Meinung des Jurisprudenz nichts mehr zu tun. Das Gefeß gibt aber auch gar Reichsgerichts nicht den Vorwurf der fittlichen Berfeinen Anlaß, das subjektive Moment des bösen Willens" und derbnis und der Bestechlichkeit zu enthalten brauche. Die be- des Vorsatzes nicht zu beachten. Das Schlim.ne ist, daß Zeitungskannten Beschimpfungen der Reichsfarben hat das verbote einen Schaden anrichten, der nie wieder gut zu machen ist. Reichsgericht als Gebrauch von Schlagworten deflariert, wobei Statt Erziehung", wie manche meinten, wird nur eine Rechtses absolut nicht auf die Wirkung der beschimpfenden Ausdrücke in unsicherheit größten Maßstabes erzielt. Vom Standpunkt des Rechts der großen Deffentlichkeit antäne. muß die Praris des Verbots bekämpft werden. Will man Schutz gegen wirkliche Beschimpfung und wirkliche Verächtlichmachung" haben, so könne die ja sonst so geförderte Schnellgerichtsbarkeit eingreifen.
So damals. Bei der Beurteilung von Beschwerden gegen Zeitungsverbote läßt dagegen das Reichsgericht gegenwärtig nur den objektiven Tatbestand gelten. Es geht in feinem Falle auf das subjektive Wollen der Zeitung ein und würdigt nie die Vorstellungswelt, aus der heraus die Kritik erfolgte. Das Reichsgericht urteilt jegt nach genau entgegengesetten Grundsägen, wodurch ein Zustand der Rechtsunsicherheit herbeigeführt wird, der schlechterdings unerträglich ist. Das Reichsgericht fragt nicht mehr: Muß diese oder jene Zeitungsäußerung so oder so
Dem Vortrag folgte eine sehr lebhafte Aussprache, an der sich der Kommentator des Presserechts Dr. Haenzschel, Dr. Ernst Feder, H. von Gerlach und Brammer beteiligten. Einmütig waren alle Redner in der Auffassung, daß die Zeitungsverbote die Entwicklung der Presse aufs stärkste behindern und die politische Meinungsbildung irreführen.
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Der braune Katzenjammer
Die Nazi- uniformfirma muß unsere Enthüllungen bestätigen
Die Großdeutsche Handelsgesellschaft m. b. 5.,| decken. Der niederschmetternde Eindrud, den diese Amtliche Auslieferungsstelle der Reichszeug Insolvenz auf die Nazis gemacht hat, soll abgeschwächt werden durch meisterei der NSDAP . schickt uns eine Berichtigung". die Behauptung, daß die Großdeutsche Handelsgesellschaft eine ganz Natürlich auf Grund des§ 11 des Pressegesetzes. Diese Berichtigung private Firma sei. Diese Behauptung sieht so aus: ist ein mehleidiger Schrieb, eine lendenfahme Bolemit gegen unsere Schlußfolgerungen, aber eben feine Berichtigung.
Die Echtheit des Schreibens wird so wenig bestritten wie die Tatsache der Insolvenz der Großdeutschen - Handelsgesellschaft, sie wird vielmehr ganz offen zugestanden.
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Versucht wird mit der Berichtigung lediglich, die Reichs= 3eugmeisterei der NSDAP . und die NSDAP . selbst zu
Höfliches Stundungsgesuch.
Hitlers Reichszeugmeisterei wünscht ein Moratorium. ,, Wir bitten, sich doch zu gedulden Bezüglich nicht beglichner Posten, Und laden Sie auf unsre Schulden Doch bitte nicht noch weitre Kosten! Wir können uns nicht recht bewegen Jetzt mehr in unserer Bewegung. Wir sind zur Zeit um Geld verlegen Und rechnen nicht auf Rechnungslegung. Voll Jacken hängen die Regale. Der Absatz aber ist nur mager. Trotzdem sind unsre Ideale Die altbewährten Kassenschlager.
Wir zahlen Ihnen Ihre Ware, Wenn einst die Macht in unsern Händen. Ist Hitler 85 Jahre,
Dann wird sich alles( insol) wenden."
Hans Bauer.
Die Blonde und die Schwarze. Zum Ueberfall auf die alte Schneiderin.
Der lleberfall auf die 52 Jahre alte Schneiderin Fräulein Falf
1. Unrichtig ist, daß Hitlers Reichszeugmeisterei ein Moratorium verlangt",
richtig dagegen, daß die Großdeutsche Handelsgesellschaft m. b. 5. ein Privatunternehmen ist, das auf Grund eines Bertragsverhältnisses mit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei ( Reichszeugmeisterei) als„ Amtliche Auslieferungsstelle" Lieferungen an Parteigenossen auszuführen berechtigt ist. Ueber die Berechtigung der Bezeichnung Amtliche Auslieferungsstelle" und über die Vertragsgrundlage bestehen seit einiger Zeit zwischen der Großdeutschen Handelsgesellschaft m. b. H. und der Reichszeugmeisterei Meinungsverschiedenheiten.
2. Unrichtig ist auch, aus der Insolvenz dieser Gesellschaft Schlüsse auf die finanzielle Lage der NSDAP ." zu ziehen, richtig dagegen, daß die Großdeutsche Handelsgesell schaft m. b. 5. als Privatfirma finanziell mit der NSDAP . nicht das mindeste zu tun hat, so daß auch irgendwelche Rückschlüsse aus dem Rundschreiben der Großdeutschen Handelsgesellschaft vom 22. September 1932, das aus Gründen notwendig war, die hier nicht erörtert zu merden brauchen, nach dieser Richtung hin nicht gezogen werden können."
Wie sie zappeln, weil sich die Wahrheit nicht verbergen läßt! Da mill diese gang private" Firma, die nur ein bestrittenes Bertragsverhältnis mit der Reichszeugmeisterei hat, plötzlich voller Eifer für die Reichszeugmeisterei berichtigen!
Diese Berichtigung ist so befliffen, daß fie alles verrät, mas fie vertuschen möchte! Mit folchen faulen Ausreden werden sie den Kater vom Braunen Hause nicht verjagen!
Die Leute von der Großdeutschen Handelsgesellschaft mögen ganz stille sein und sich damit trösten, daß sie nicht für die Ge. famtverbindlichkeiten der NSDAP . aufzukommen. brauchen. Aus ihrer schwächlichen Antwort spricht schon so viel Razenjammer, daß wir gar nicht auszudenken vermögen, wie groß der Generaltazenjammer im Braunen Hause sein muß!
Mißglückter Start der Winkler Rafete.
Frische Nehrung, 28. September. Der Start der Winkler- Rafete, der infolge einer technischen Störung abgebrochen werden mußte, wird nunmehr am Start ihre Unterstützung in Aussicht gestellt. Das Verfagen der 6. Oktober stattfinden. Die Behörden haben auch für diesen Rakete ist darauf zurückzuführen, daß infolge des feuchten Seeflimas die Bentile und Zuleitungsrohre sich mit einer diden Eisschicht bedeckten, da die Temperatur des flüffigen Sauerstoffs und des flüffigen Methans 200 Grad Celsius beträgt. Die lange Verzögerung iſt dadurch erzwungen, daß zunächst wieder Sauerstoff beschafft werden muß.
Galvanisieranſtalt in Flammen.
hat ob der seltsamen Begleitumstände erhebliches Aufsehen erregt. Den beiden Frauen, einer blonden und einer schwarzen, die den Ueberfall mit solcher ungewöhnlichen Raffinierheit aus führten, ist man bisher noch nicht auf die Spur gekommen. Die Polizei vermutet, daß sie irgendwie mit dem Kundenkreis der Schneiderin in Berbindung zu bringen sind. Fräulein Fall hat an der Haustür kein Schild. Hin und wieder inserierte sie Sonntags in einer Zeitung. Wahrscheinlich hat eine Kundin von ihr in Befanntenfreisen über die alte Schneiderin gesprochen. Die Räube rinnen, die das mit anhörten, sind dadurch auf die Idee gekommen, daß die alleinstehende Frau über größere Ersparnisse verfügen könnte. Die noch unbekannte blonde Frau, eine der Täterinnen, fand die Schneiderin allein und sah auch, daß die Nachbartür ver Dieser Zeuge, Leutnant Char schlossen war. Die schwarzhaarige Komplizin hatte dann versucht. Repplerstraße in Charlottenburg alarmiert, wo furz nach durch Anklopfen und ungeschicktes Fragen dem Ueberfall den An fchein einer zufälligen Sache zu geben. Die Ermittlungen der Polizei haben aber das Gegenteil bewiesen. Frl. Falk war besonders ängstlich und hatte deshalb auch mit einer unter ihr wohnenden Frau Klopfzeichen für Fälle der Gefahr verabredet. Aus ihren Angstzuständen ist wohl auch ihr Traum zu erklären, in dem sie sich ermordet im Bett liegen jah.
Der seinerzeit in Abwesenheit von einem Kriegsgericht zum Tode verurteilte Henri Guilbeaug, der sich jedoch vor kurzem der französischen Behörde gestellt hat, wurde vor dem Militärgericht einem Zeugen gegenübergestellt, der bei Kriegsende pentier, dessen Aussage ausschlaggebend für die Verurteilung Guilbeaug war, erklärte, er sei 1918 in Archangelst verhaftet und mit 20 anderen Offizieren in das Moskauer Gefängnis einge liefert worden. Im Juli 1919 sei er von Guilbeaux, der damals Untersuchungsrichter bei der Tscheka gewesen sei, vernommen und schließlich zum Tode verurteilt worden. In dem Gefängnis habe er zwei Wochen lang zahlreichen Hinrichtungen beigewohnt. Später sei er mit seinen franzöfifchen Kameraden in Freiheit gesetzt worden, da die französische Regierung mit der Beschießung von Odessa gedroht habe, wenn die russische Regierung die Gefangenen nicht entlasse. Guilbeaug gab zu, daß er Untersuchungsrichter bei der Tscheka gewesen sei, er erflärte aber, er habe stets seinen Einfluß zugunsten zahlreicher Franzosen geltend gemacht. Charpentier beftritt dies jeboch.
500 m. Belohnung. Der Polizeipräsident hat heute 500 M. Belohnung für die Aufklärung des Raubüberfalls auf die Schneiderin ausgesetzt. Alle Mitteilungen, die an Kriminalfommissar Fähnrich im Polizeipräsidium zu richten sind, werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Die Feuerwehr wurde in der vergangenen Nacht nach der
1 Uhr in der Galvanisieranſtalt und einem Gummizuschneideraum gebrochen war. Zum Glüd wurde die Gefahr rechtzeitig bemerkt der Dr. Cassirer u. Co. A.-G. aus unbekannter Ursache Feuer ausund durch starkes Wassergeben der Brandherd eingefreist. Starke Qualmentwicklung und giftige Dämpfe machten die Zuhilfe nahme von Sauerstoffapparaten notwendig.
Bau dreier amerikanischer Zerstörer. Der amerikanische Marine sekretär hat angekündigt, daß die Regierung sofort an den Bau von drei neuen Zerstörern gehen werde. Der Bau der Zerstörer war feinerzeit aus Sparsamkeitsrücksichten aufgeschoben worden. Die Begründung dafür, daß der Bau jezt in Angriff genommen werden soll, lautet, daß man dadurch die Arbeitslosigkeit vermindern wolle.