Schlichter optimistisch
Der amtliche Konferenzbericht
Ueber die gestrige Schlichterbesprechung wird furz berichtet:
die
Dem Reichsarbeitsminister berichteten Schlichter über ihre Erfahrungen bei der Durchführung der Verordnung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit. Die allgemeine Meinung war, daß die stellenweise sich ergebenden Schmierigkeiten, die übrigens in der Deffentlichkeit übertrieben wurden, feinen Anlaß geben, an der Verordnung oder an den Weisungen, die bisher den Schlichtern erteilt worden sind, etwas zu ändern.
Da jezt auch die Anwartschaft auf die Beschäftigungsprämie mirffam geworden ist, rechnen die Schlichter mit zahlreichen Neuein= stellungen von Arbeitern für die nächste Zeit. Uebrigens, was wir im gestrigen Abendblatt dazu sagten, mar nicht von, sondern vor der Schlichterfonferenz.
Aufs falsche Gleis Eine ,, Arbeitgeber"-Schiebung
Die Zeitschrift der Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände ,,, Der Arbeitgeber", bekundet ihr Mißfallen darüber, daß die freien Gewerfschaften sich gegen Notverordnungslohnkürzungen menden und die Rechtmäßigkeit des Einbruches in die Tarifverträge zu bezweifeln wagen.
,, Weder die Erklärungen des Reichsarbeitsministers noch die bisher ergangenen einstweiligen Verfügungen, die den Gewerkschaften die Unterlassung jedweder direkter oder indirekter Streikmaßnahmen aufgegeben haben, hat an dem Verhalten der an diesen Kampfmaßnahmen beteiligten Gruppen etwas geändert."
Richtig, die Gewerkschaften haben die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren ohne Rücksicht auf das Ertrageschäft, das die Unternehmer mit der Notverordnung zu machen gedenken. Dem aus dem ,, Arbeitgeber" zitierten Satz folgt jedoch unmittelbar der folgende Sat:
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,, Der politische Kampf dieser Gruppen gegen die Reichsregierung fennt feine Grenzen selbst dann nicht, wenn es gilt, einen Teil der Arbeitslosen wieder in die Wirtschaft einzugliedern."
Das ist eine Glanzleistung an Verdrehung! Der nadte wirtschaftliche Eristenzkampf der Arbeitnehmerschaft gegen noch stärkeren Lohndruck wird in einen politischen Kampf umge fälscht. Und dieselben Kreise, die Millionen von Arbeitnehmern aus der Wirtschaft ausgegliedert" haben, denen die Regierung erst eine 400- MarkPrämie für jede Neueinstellung als Anreiz bieten muß und sie dazu gleichzeitig zu weiterer Lohndrückerei ermächtigen will, fie vergießen Krokodilstränen darüber, daß die Gewerkschaften als ihre Tarifvertragspartner angeblich nur aus politischen Kampfgründen Neueinstellungen verhinderten, weil sie dem Unternehmertum nicht freie Hand laffen, die mehrfach ermäßigten" Tariflöhne durch einfaches Diktat zu ändern. fie noch weiter herunterzudrücken.
Eine derart unanständige Art der Scharfmacherei richtet sich von selbst.
Einstweilia
Gegen den Buchbinderverband
Die Leipziger Großbuchbinderei Siete u. Co. hat beim Amtsgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Verband der Buchbinder und Papierverarbeiter erlangt. Dem Verband wird verboten, den in den Streik getretenen Arbeitnehmern der Firma die direkte oder indirekte tätliche, moralische und finanzielle Unterstügung zu gewähren. Ferner wird dem Verband aufgegeben, es zu unterlassen, den Streif weiter zu organisieren und durchzuführen und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, daß bei der bestreiften Firma der tarifliche Zustand durch Aufforderung der Mitglieder
Notverordnung als Geschäft
Was die Unternehmer dabei verdienen
Der Vorsitzende des Zentralverbandes der Schuhmacher, Josef Simon in Nürnberg , zeigt an folgenden Beispielen, wie die PapenNotverordnung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit in der Pragis gehandhabt wird und was die Unternehmer dabei verdienen.
Eine Schuhfabrik, die bisher 23 Stunden wöchentlich arbeitete und 43 Arbeiter beschäftigte, hat nach dem Erlaß der Notverordnung entdeckt, daß sie plötzlich mehr Ware herzustellen in der Lage ist. Alle bisherigen Be= schwerden der Arbeiter über ungenügende Beschäftigung und Verdienst waren fruchtlos; die Firma fonnte nach ihren Erklärungen nicht mehr Arbeit herbeischaffen. Jezt, nach dem Erscheinen der Notverordnung, hat die Firma mit einem Male so viel Arbeit, daß sie nicht nur die Arbeitszeit auf 40 Stunden erhöhen, sondern auch noch neun Arbeiter neu einstellen konnte. Während bisher die 43 Arbeiter nur Arbeit für insgesamt 989 Arbeitsstunden in der Woche hatten, hat die Firma plöglich für 52 Arbeiter und für 2080 Arbeitsstunden Beschäftigung. Woher?
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Wie steht es mit der praktischen Aus= mirfung der Notverordnung in diesem Falle. Auf Grund der Ausführungsbestimmungen zur Notverordnung wird, weil die Firma die Arbeitszeit von 23 auf 40 Stunden erhöht hat, die Zahl der Neueingestellten für die Lohnfürzung doppelt angerechnet. Die Firma erhält also in diesem Falle die Prämie für neun Arbeiter und fürzt außerdem den Lohn um 50 Pro 3. für die 31. bis 40. Wochenarbeitsstunde. Da die Prämie 100 mt. pro Quartal oder 8 Mt. pro Woche beträgt, so erhält der Unternehmer 9 mal 8 Mt. 72 Mt pro Woche. Der Mindestzeitlohn eines über 21 Jahre alten männlichen Arbeiters beträgt in der 5. Ortsklasse, zu welcher die Firma gehört, 64,26 Pf. pro Stunde. Davon 50 Proz. Lohnabzug, ergibt pro Stunde 32,13 Pf.; für 10 Stunden 3,21 Mt., mal 52 Arbeiter ist 166,92 mt. Mit der Prämie von 72 Mt. ergibt diefes einen wöchentlichen Befrag von 238,92 Mr. Da der männliche Arbeiter über 21 Jahre nach dem Lohnabzug nur noch 22,49 Mr. in der Woche verdient, kann der Unternehmer mit Prämie und Lohnabzug 10,6 Arbeiter, über 21 Jahre alt, bezahlen. Er bekommt also die Arbeitsleistung von 10,6 Arbeitern umsonst.
Diese Berechnung geht davon aus, daß der Unternehmer nur männliche Arbeiter, über 21 Jahre alt, beschäftigt. Das trifft zwar nicht zu, ändert aber an dem Kern der Sache nichts. Im Gegenteil. Wenn der Unternehmer bei den Neu
in ihrer Zentrale und ihren Filialen bis zum Jahresschluß unverändert weiter zu zahlen. Die Firma hat im Laufe der letzten Monate ihren Personalbestand an Arbeitern und Angestellten um 378 Köpfen erhöht. Sie ist der Auffassung, daß weitere Herabfegungen des gegenwärtigen Lohnniveaus eine Schwächung der Kaufkraft und damit einen Rückgang der Umfäße zur Folge haben. Der Inhaber der Firma, Herr Julius Klaus ner , hatte bereits dem Betriebsrat gegenüber sich zur Beibehaltung der Löhne und Gehälter bereit erklärt, bevor eine Verhandlung mit dem Gesamtbetriebsrat und den Organisationsvertre tern vorgesehen war.
Von der Betriebsvertretung wurde uns be= stätigt, daß in der Besprechung am 4. Oftober die bisherige soziale Einstellung der Firma Leiser durchaus anerkannt wurde.
Der Berliner Einzelhandel, der in erster Linie auf die Kaufkraft der großen Masse der Berliner Bevölkerung angewiesen ist, sollte bei den Schlichtungsverhandlungen dieser Erkenntnis folgen.
nach Wiederaufnahme der Arbeit wieder herbei Streit in der Spedition
geführt wird. In jedem Fall der Zuwiderhandlung wird Geldstrafe in unbeschränkter Höhe oder Haftstrafe bis zu sechs Monaten angedroht.
Zu dieser einstweiligen Verfügung kommt der Beschluß des Hauptvorstandes des Verbandes deutscher Buchdruckereibefizer vom 5. Oftober, die Abstimmung über die Aussperrung im ge= samten Tarifgebiet unverzüglich überall dort einzuleiten, wo fie noch nicht beschlossen ist. Das wäre ein Idealzustand für die Unternehmer, daß sie jederzeit die Arbeiter aussperren fönnen, die Arbeiter aber nicht streiken dürfen.
Der Tarisstreit im Berliner Speditionsgewerbe, der infolge der Kündigung des Gehalts- und Manteltarifvertrags für die Angestellten durch den Arbeitgeberverband entstanden ist, hat bis jetzt noch keine Entspannung erfahren Der Arbeitgeberverband der Berliner Spediteure hat zwar Die Gewerkschaften wissen lassen, daß er bereit sei, den Gehaltstarif bis zum 31. De= zember unverändert zu verlängern. Die Unternehmer verlangen jedoch, daß dann die von ihnen geforderten Verschlechterungen des Manteltarifvertrags, wie z. B. der Abbau des Urlaubs, die Umgruppierung usw., vorgenommen werden.
Eine Funtionärkonferenz der Berliner Spe= ditionsangestellten hat diesen Vorschlag
Das Beispiel von Leiser mit Entrüftung zurückgewiesen und die Ge
Zum Konflikt im Einzelhandel
Wie wir gestern berichteten, hat die Schuhfirma Leiser sich unbeschadet des Ausgangs des gegenwärtigen Gehaltsstreits im Einzelhandel bereit erklärt, die bisherigen Gehälter und Löhne
werkschaften beauftragt, nochmals mit den Spediteuren über die Verlängerung beider Tarife zu verhandeln. Für den Fall, daß die Unternehmer unnachgiebig bleiben, soll eine neue Funktionärkonferenz die Maßnahmen beschließen, die zur Durchsetzung der Forderungen der Angestellten notwendig sind.
einstellungen nicht männliche und weibliche und die verschiedenen Altersstufen in gleichem Berhältnis zu den Beschäftigten berücksichtigt hat, wenn er etwa- wie das in der Regel der Fall ist mehr Jugendliche oder Weibliche eingestellt hat, die einen erheblich geringeren Lohn erhalten, dann erhöht sich sein leber= schuß entsprechend, wie er sich verringert, wenn umgekehrt verfahren würde.
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Auch andere Beispiele liegen vor, die deutlich zeigen, wie es die Unternehmer verstehen mit der Notverordnung ein Geschäft zu machen. Aus dem vielen uns vorliegenden Material greifen wir für heute nur einen Fall heraus:
Ein Schuhfabrikant hat zu einer Arbeit, die bisher von einer Arbeiterin im Akkord ausgeführt wurde, noch eine Arbeiterin hinzugestellt. Die beiden Arbeiterinnen sollen sich in die Arbeit und damit auch in den Verdienst der einen bisher beschäftigten Arbeiterin teilen. In diesem Falle steckt der Unternehmer die 8 Mt. Prämie abzüglich der sozialen Beiträge als Ertraverdienst ein.
Und was ist der Effekt? Durch die Notverordnung werden keine neuen Aufträge geschaffen; denn es liegt ja, insbesondere in der Schuhindustrie so, daß es nicht an Arbeitsraum, Maschinen, Rohstoffen oder Arbeitern fehlte, es fehlt an Aufträgen. meil trotz der unter Friedenspreis gefuntenen Schuhpreise die Käufer fehlen. Daher ist die Produktion seit dem Jahre 1929 dauernd zurückgegangen. Durch die Notverordnung wird aber die Kauftraft nicht vermehrt, sondern vermindert.
Wenn nun ein Unternehmer, mie in dem vor= stehenden Beispiel angeführt, die Arbeitskraft von 10,6 Arbeitern oder 20,4 Proz. der Beschäftigten umsonst hat, so tann er seine Ware um soviet billiger absetzen, als ein anderer Unternehmer, der von dieser Notverordnung feinen Gebrauch machen kann. Die vermehrten Aufträge, die er auf Grund dieser billigeren Preise hereinnimmt, gehen aber einem anderen Unternehmer verloren, der nun entweder zu Arbeiterentlassun= gen oder Kurzarbeit schreiten muß. Wo bleibt da die Ersparnis an Arbeitslofenunterstügung, von der in der Begründung der Notverordnung die Rede ist? Und wenn mie im vorliegenden Falle neun bisher Arbeitslose eingestellt werden und damit die Arbeitslosen-, Krisen- und Wohlfahrtsunterstützung eingespart mird, so fommt im günstigsten Falle der Betrag zur Einsparung, den der Unternehmer an Prämie erhält. Das ist doch ein gutes Geschäft, nicht wahr, Herr von Papen? Aber nicht für das Reich, sondern für den Unternehmer.
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Schuhmacher in Not
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Zunftgesetz soll helfen
Die Freie Vereinigung selbständiger Schuhmacher die neben der Zwangsinnung besteht- hatte zu Montag in Haverlands Festsäle eine öffentliche Versammlung einberufen, mit dem Thema:„ Die Not im Schuhmacherhandwerk, die durch die Großunternehmer verursacht wird. Wie können wir uns vor dieser Ausbeutung schützen?"
Es drehte sich dabei nicht um die Schuhherstellung, die dem Handwerk längst von den Fabrifen abgenommen wurde, sondern um die Instandsetzung fertig gekaufter Schuhe. Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden, Warenhäuser, die großen Schuhfirmen und Spezialgeschäfte gingen mehr und mehr dazu über, die Ausführung von Schuhreparaturen anzunehmen und so das Handwerk zu schädigen, dem einzig und allein diese Arbeiten zuständen.
Die Gewerbeordnung müsse dahin geändert werden, daß die Annahme und Ausführung von Instandsegungen nur den gelernten Schuhmachern zusteht, die in die Handwerksrolle eingetragen find. Alle Reparaturen für Heer, Marine, Polizei, Feuerwehr, Angestellte und Arbeiter der Kommunen, die auf dem Dienstwege besorgt würden, seien dem Handwerk zu überlassen
Uns scheint, die Inhaber der Schuhreparaturanstalten kommen mit solchen Forderungen um einige Jahrzehnte zu spät. Sie wurden von dem deutschnationalen Stadtverordneten Major Merkel belehrt der eine Attacke gegen die Regiebetriebe ritt.
3dA. Krisenfest!
Kampf gegen Gehaltsabbau
Die Ortsgruppe Groß- Berlin des Zentralverbandes der Angestellten besitzt hinsichtlich der Mitgliederbewegung eine ungeheure Krisenfestigkeit. Wie der Ortsgruppenvorsitzende Genosse Gottfurcht in der Generalversammlung mitteilte, sind dem ZdA. in Berlin während der ganzen Krise erst 2664 Mitglieder verlorengegangen, so daß er zu Beginn des zweiten Halbjahres 1932 immer noch 35283 Mitglieder zählte. Die
Mitgliederabgänge find in allen Quartafen nicht größer gewesen als in den sogenannten guten Zeiten. Genau wie bei den Arbeitergewerkschaften zeigt sich auch beim ZDA., daß sich die Verluste fast ausschließlich auf solche Mitglieder beschränken, die erst kurze Zeit der Organisation angehörten und daher mit ihr noch nicht verwachsen waren. Bei den Ausschlüssen hat sich das Bild der legten Zeit wesentlich geändert. Während früher in der Hauptsache nur Kommunisten wegen Verhaltens organisationsschädigenden ausge= schlossen werden mußten, richteten sich in letter Zeit die Ausschlüsse meistenteils gegen Anhänger oder Mitglieder der NSDA P. Auf Grund der Entscheidung des Hauptvorstandes, wonach Nationalsozialisten in verkürztem Verfahren ausgeschlossen werden können, konnten diese ge= schworenen Gewerkschaftsfeinde, nachdem sie sich entpuppt hatten, schleunigst aus der Organisation entfernt werden.
Gottfurcht schilderte kurz die lohnpolitische Situation in den einzelnen Fachgruppen, wobei er ganz besonders gegen den notverordneten Ge= haltsabbau bei den Sozialversiche= rungsangestellten protestierte, den man schamhaft Angleichung" nennt. Der Ortsgruppe sind ungefähr vierzig Tarifverträge zum Zwecke der Verschlechterung gekündigt worden.
An die Adresse der Unternehmer gerichtet waren die Schlußworte des Genossen Gottfurcht, in denen er den schärfsten Widerstand gegen jeden neuen Gehaltsah bau ankündigte. Den mit einem deutlich sichtbaren Fabrikationsstempel versehenen Anträgen, in denen die Aufnahme erwerbsloser Angestellter und die Bildung von Erwerbslosenausschüssen gefordert wurde, versagte die Generalversammlung nach furzer Debatte fast einmütig ihre Zustimmung.
Ende des Fischerstreits
Durch einen Vergleich
Bremerhaven , 5. Oktober. Nach beinahe fünfstündigen Berhandlungen des Gesamtverbandes in der Hochseefischerei einigten fich die Parteien auf folgenden Vergleich: Der Manteltarifvertrag wird bis zum 31. Januar 1933 verlängert, der Lohn- und 3ufazvertrag bis zum 31. Dezember 1932. Die Parteien sind gehalten, rechtzeitig ihre Abänderungswünsche vorzubringen, und zwar für den Manteltarifvertrag bis zum 15 Dezember und für den Lohn- und Zusagvertrag bis zum 15. November 1932.
Die Fischdampferbejagungen werden Donnerstag früh ihre Arbeit wieder aufnehmen.
Die Arbeiter mußten erst streiten, um für ein paar Wochen vor Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen sicher zu sein.
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Der Streif im Altonaer Fischerei hafen ist nach Berbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches auf Beschluß der Lohnkommission des Gesamtverbandes am Mittwoch früh beendet worden.
Ein Beispiel
Eine kurze Meldung besagt, daß die Verhandlungen über die Löhne der Hamburger Hafenarbeiter zu der Vereinbarung führten, die Löhne bis Jahresschluß unverändert zu lassen. Damit ist der Versuch gescheitert, die Notverordnung zu mißbrauchen, um den Schichtlohn von 7,60 m. auf 6,40 m. herab= zudrücken, ohne Neueinstellung von Arbeitern.
Der Reichsarbeitsminister mußte den Herr schaften erst klarmachen, daß die Notverordnung weniger auf Lohnkürzungen als auf eine Ent lastung des Arbeitsmarktes abgestimmt sei. Damit war den Herren der Vorwand für ihre Lohndruckaktion aus der Hand geschlagen, so daß sie ihre Forderungen preisgaben.
Hätten sie jedoch ihre Aktion auf die Spitze, die Arbeiter zum Abwehrstreif getrieben, dann wäre auch dieser Streik als„ Sabotage der Gewerkschaften" ausgegeben worden. Das Beispiel im Hamburger Hafen sollte als Warnung dienen.
Lohnkürzung abgewehrt
Der Versuch der Weißenfelser Schuhfabrifanten, mit Hilfe der letzten Notverordnung eine nicht unerhebliche Lohnfürzung vorzunehmen, ist vollkommen gescheitert. Vor dem Landesschlichter wurde ein Abkommen abgeschlossen, nach dem die vor Erlaß der Notverordnung geltenden Tariflöhne weitergezahlt werden sollen.
Dieses Abkommen ist am Montag von der Unfernehmerorganisation und den Gewerkschaften angenommen worden. Maßregelungen find in feinem Falle erfolgt. Die Weißenfelser Schuharbeiter haben also mit ihrem Abwehrkampf einen vollen Erfolg erzielt.
Hierzu 2 Beilagen
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