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haben sich Harzburger Käse großen Formats gut bewährt.
Moral, daß wir zwischen unsere Gesäßschwielen einen Zwickel anbringen."
ber baden?"- ,, Jetzt nicht mehr, seitdem ich die Badehose à la Bracht mit angeschnittenen Beinen trage,"
Die deutsche Wirtschaft: ,, Bis ich etwas Anständiges anzuziehen habe, bedecke ich meine Blöße mit Papier . Sieht fast wie echt aus."
Preußens Kampf ums Recht
Der Konflikt um Preußen wird vom Montag ab vor dem Staatsgerichtshof in vollem Umfange aufgerollt werden. Das wichtigste und trübste Kapitel der deutschen Verfassungsgeschichte der Nachkriegszeit wird in einer Gerichtsverhandlung noch einmal vor unseren Augen vorübergeführt. Als am 20. Juli Herr von Papen Carl Severing die Reichsegetution gegen Preußen verfündete, stellte Severing feft: ,, biese Stunden schreiben Geschichte." Das sie es getan haben, ist unbestreitbar.
Jezt aber ist es am Staatsgerichtshof, zu ent scheiden,
ob dabei die Reichsverfaffung innegehalten worden ist, ob das Borgehen gegen Preußen und die Auslegung, die dabei dem Artikel 48 gegeben worden ist, mit dem Staatsrecht der Reichsverfassung vereinbar ist oder nicht. Dieser Entscheidung tommt grundlegende staatsrechtliche Bedeutung zu. Die Berhandlungen des Staatsgerichtshofs werden deshalb reich sein an theoretisch- staatsrechtlichen Erörterungen, es mer den erste Autoritäten des Staatsrechts in Leipzig fechten. Für Preußen wird neben anderen Staatsrechtslehrern Professor Anschütz nach Leipzig eilen, um dort das Recht der Reichsverfassung für Preußen gegen die Reichsregierung zu ver teidigen.
Im wesentlichen geht es um folgende Fragen: Ronnte auf Grund des Artikels 48 gegen Preußen mit der Reichserefution vorgegangen werden? Deckt Artikel 48 2bsag 2 die Maßnahmen, die die Reichsregierung ergriffen hat? Hat Preußen eine Rechtspflicht gegenüber dem Reiche verlegt und war also die Erekution nach Artikel 48 Absatz 1 zulässig?
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Der Artikel 48 Abfag 2 läßt teine Maßnahmen zu, die im Widerspruch zu den Vorschriften der Reichsverfassung stehen das ist bisher die herr fchende Lehre des Staatsrechts gewesen, der sich bisher auch das Reichsgericht angeschlossen hatte. Daß die in Preußen ergriffenen Maßnahmen in Widerspruch zu Vorschriften der Reichsverfassung stehen, daß sie für die Dauer bestimmt sind und in die bundesstaatliche Organisation des Reiches eingreifen, ist unbestritten. Auf dem Wege über den Artikel 48 ist das Ende Preußens, sein Aufgehen im Reiche eingeleitet worden. Von den maßgebenden Staatsrechtslehrern sind es nur zwei Außenseiter( Schmitt und Jacobi-, die das Borgehen des Reichs für verfassungsmäßig halten. Sie vertreten den Standpunkt der sozial mäch tigen, aber zahlenmäßig schwachen Gruppen, die mit Hilfe des Artikels 48 die demokratisch- parla mentarischen Rechte der Staatsbürger beiseite schieben wollen.
Entscheidet der Staatsgerichtshof in dieser Frage zugunsten des Reichs gegen die herrschende Lehre des Staatsrechts, so würde, er eine durch macht erfolgte tatsächliche Aenderung der Berfaffung, eine entscheidende Verschiebung
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Der Staatsgerichtshof hat das Wort
rung des Landes Bayern zugesprochen. Mit einem solchen Spruch, der einer stillschweigenden Anerfennung des Sazes macht schafft Recht" gleichkommen müßte, würde sich der Staatsgerichtshof selber das Todesurteil sprechen.
Es ist ein Rechtsstreit, der in Leipzig geführt wird. Daß ihm tatsächliche Machtkämpfe zugrunde liegen, ist niemandem unflar geblieben. Der Kampf um das Recht wird zugleich die Machtkämpfe aufhellen. Wenn die preußischen Minister größten Wert auf die Entscheidung der Frage legen, ob sie sich einer Pflichtenverlegung im Sinne des Artikels 48 Absatz 1 schuldig gemacht hätten, weil in dieser Frage die Ehre des Landes Preußen und seiner Vertreter aufs schwerste angegriffen sei, so wird diese Frage zur Erörterung aller politischen 3u= fammenhänge der legten Zeit führen
müffen.
Welche Motive haben das kabinett der Barone zur Erefutive gegen Preußen veranlaßt? Waren es nicht polifische Pläne und Zielfehungen, und alfo verfaffungsfremde Motive? Unter diesen Gesichtspuntten erfordert der Leip ziger Prozeß die angespannteste Aufmerksamkeit. Er wird die Möglichkeit geben, zu erkennen, was in Deutschland ist!
Mag vielleicht der Entscheidung des Staatsgerichtshofs im Augenblick auch nicht un
Condon, 8. Oftober.
Reuter erfährt aus amtlichen Kreisen, der Tegt der deutschen Antwort liege noch nicht vor, jedoch wiffe man, daß die deutsche Regierung der Anregung zu einem Meinungsaustausch zwischen Deutschland , England, Frankreich und 3talien, wie ihn die britische Regierung vorgeschlagen habe, günftig gegenüberstehe. Frankreich und Italien hätten gleichfalls mitgeteilt, daß sie mit einer solchen Konferenz einverstanden feien. Der Ort der Zusammenfunft stehe noch nicht fest. Angesichts des allgemeinen Wunsches nach Ausräumung der durch das deutsche Fernbleiben von der Abrüstungskonferenz entstandenen Schwierigkeiten dürfte die Frage des Konferenzortes aber nicht auf Schwierigkeiten stoßen.
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mittelbar praktische politische Bedeutung zukomum so größer wird doch ihre Wirkung in die Zukunft sein. Am Schlusse einer grundsätzlichen Betrachtung über den Kern des Rechtsstreits schreibt Professor Waldecker- Breslau in der Justiz":
,, In beiden Fällen darf man der Entscheidung und ihrer Begründung mit Spannung entgegensehen. Denn einerlei, wie sie ausfallen mag wenn anders fie eine wirkliche Entscheidung sein mill, fann sie, staatsrechtlich gesehen, nur einen Schlußstrich in Hinblick auf die Handhabung des Artikels 48 und über die Entwicklung der Dinge bedeuten, wie sie sich im Reich nun einmal ergeben haben sei es, daß dieser Schlußstrich mit der seitherigen Pragis ein Ende macht, sei es, daß er daraus ein bestätigendes Fazit zieht.
Jm einen wie im anderen Fall hat dann das weitere Wort wieder der Politiker, der Parteimann und vielleicht auch der Staatsbürger, auf den es sozusagen doch auch, und zwar viel mehr anfommt, als man so im allgemeinen in Rechnung zu ftellen pflegt.
Die Radikalisierung, der unser politisches Leben in den letzten Jahren anheimgefallen ist, ist ein ficheres Zeichen dafür, daß der Staatsbürger fein Berständnis für die Halbheiten und Zwitterzustände hat, in denen sich unser staatliches Leben augenblidlich bewegt."
einer polizeilichen Durchsuchung verhaftet morden. Ueber die Gründe dieser Maßnahme ist bisher nichts befanntgegeben worden.
Von nationalsozialistischer Seite wird diese Verhaftung mit der Berichterstattung des Blattes über einen Sondergerichtsprozeß in Gleimiz in Zusammenhang gebracht; und zwar soll, wie es heißt, in diesem Artikel eine Bedrohung von Richtern und Staatsanwälten erblickt worden sein.
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Eigener Bericht des Vorwärts"
Prag , 8. Oktober. Der Tagung des Internationalen Büros schloß sich heute die Beratung des Eretutio= tomitees der Sozialistischen Jugendinternationale an. Den Borsiz führte Genosse HeinzWien. Der Sekretär der Jugendinternationale, Erich Ollenhauer Berlin , gab zunächst die Einteilung der Kongreßberatungen bekannt. Der Rongreß wird am Sonntag, 9. Oftober, vormittags, im Repräsentationshaus der Stadt Prag eröffnet.
der Gerichte zugunsten des Reichspräsidenten Naziredakteur verhaftet Es werden die Begrüßungsansprachen gehalten
legalisieren mit allen Konsequenzen, die sich für alle Länder für jeht und die Zukunft daraus ergeben.
Praktisch gesprochen würde damit dem Reichspräsidenten z. B. das Recht zur Absetzung des bayerischen Ministerpräsidenten und zur Sequeftie
Gleiwih, 8. Oktober.
Der verantwortliche politische Redakteur der nationalsozialistischen oberschlesischen Tageszeitung ,, Deutsche Ost front" ist gestern vormittag im Berlags- und Redaktionsgebäude des Blattes nach
und der Bericht des internationalen Sekretärs gegeben werden. Sonntag nachmittag findet eine große internationale Kundgebung statt. Am Montag werden die Genossen Frizz Adler, de Broucére und Koos Vorrint sprechen. Sodann setzte das Erekutivkomitee die einzelnen Kom
miffionen ein und klärte das Delegierungsrecht der einzelnen Verbände.
dem
Ollenhauer berichtete über das Zusammenarbeiten mit den anderen internationalen Berbindungen, insbesondere das Zusammenwirken mit der Sozialistischen Sportinternationale und der Sozialistischen Erziehungsinternationale. Die Sozialistische Jugendinternationale wird Beschluß der Sozialistischen Sportinternationale beitreten, der die Einsegung einer Arbeitstommission aller internationalen Verbindungen einschließlich der Arbeiterinternationale und des Internationalen Gewerkschaftsbundes zum Zwede einer Verstärkung der Arbeit zur Erfassung der proletarischen Jugend verlangt. Das Büro schlägt vor, die nächste internationale Sommerschule 1933 in der Arbeiterhochschule, bei Brüssel abzuhalten. Auch die nächstjährige Erefutivsizung soll in Brüssel stattfinden. Diese Vorschläge werden vom Exekutivkomitee genehmigt Die Vertreter der Erziehungsinternationale und der Sportinternatio nale erklären sich bereit, die gleichzeitige Tagung ihrer Erefutivkomitees in Brüssel anzuregen.
Das Erekutivkomitee befchließt, den nächsten internationalen Jugendtag im August 1934 in Hamburg abzuhalten. Zur Aufnahme in die Sozialistische Jugendinternationale werden vom Büro vorgeschlagen: die Jugendgruppe der eng lischen Labour Party , des belgischen Arbeiterjugendverbandes( flämisch) und des österreichischen Verbandes der Mittelschüler.
Volksbühne
Die zum Hauptmann- Jubiläum von Heinz Hilpert vorbereitete Aufführung war vollendet. Es maren nicht nur die Gäste Käte Dorsch und Eugen Klöpfer , die außerordentlichen Beifall fanden. Das Zusammenspiel der Truppe war so vollkommen, daß ein Abend von schönster Dramatik zustande M. H.
tam.
Staatstheater
Im Staatstheater führte Werner Krauß eine reichlich turbulente, teilweise ins Opernhafte entgleitende Aufführung des Wilhelm Tell in die Höhen Schillerscher Sprachgewalt und bezwingender Größe. R. Br.
Der württembergische Finanzminister Dr. Dehlinger hat sein Landtagsmandat niedergelegt. Diese Mandatsniederlegung ist als die Lösung der letzten parlamentarischen Bindung zu betrachten, die für die württembergische Regierung bisher noch bestand. Sie will sich ganz auf den Charakter einer reinen geschäftsführenden Regierung zurückziehen, um Beschlüsse des Landtags auf Aufhebung der erlassenen Notverordnungen unbeachtet lassen zu können.
Staatssekretär Dr. Weismann hat seine Klage gegen den Bücherrevisor Lachmann zurückgezogen. Dazu wird von zuständiger preußischer Stelle erklärt, daß nunmehr eine neue Lage entstanden sei und daß das preußische Staatsministerium die Aften prüfen werde, um festzustellen, ob die Unterlagen zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Dr. Weismann ausreichten.
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