Hinzuziehung der Nazis zu bilden. Diese Zumutung wurde von dem Betriebsratsvorsitzenden im Namen aller Gewerkschaftsfunktionäre mit der Begründung zurüdgemiefen, daß sie es ablehnen, mit Leuten in einem Kampfe gegen die Unternehmer zusammenzuarbeiten, die Mitglieder einer Partei sind, deren Hauptgeldgeber das Unternehmertum ist und deren Führer Arbeitermördern seine Sympathien ausgesprochen
hat.
Auf Antrag des tommunistischen Betriebsratsmitgliedes, Broste, wurde dann die Einheitsfront
Hakenkreuz- Somjet
stern hergestellt.
Ein Nachwort
Zum Streikabschluß bei Sięke
t
Ueber die Beilegung des aus der Notverordnung vom 5. September entstandenen Arbeitskonflikts bei der Buchbinderei- Firma Siete u. Co. sind durch die Presse widersprechende Mitteilungen gegangen." Der Vorstand des Verbandes der Buchbinder und Papierverarbeiter Deutschlands gibt daher zum Abschluß folgende kurze Orientierung:
Die Firma Siefe u. Co., die sowieso infolge Arbeitshäufung, wie ste seit Jahr und Tag in den Herbstmonaten bei den Großbuchbindereien eintritt, Arbeitsträfte hätte einstellen müssen, hatte auch Mitte September infolge fester Auftragserteilung ihren Personalbestand er weitert. Da nun die Notverordnung vom 5. September den Unternehmern, die eine bestimmte Anzahl von Arbeitskräften neu einstellen, bedeutende finanzielle Vorteile in Aussicht stellt, versuchte auch die Firma Sieke at. Co., sich diese Rorteile zu eigen zu machen. Sie gab davon ihrer Belegschaft durch einen Anschlag Kenntnis. Von der Belegschaft wurde der Firma die Berech tigung zu diefer Maßnahme bestritten und die Auffassung vertreten, daß die Firma Sieke u. Co. auf Grund des§ 2 der angezogenen Notverord-. nung zu dieser Maßnahme nicht berechtigt sei. Die Firma nahm ihren Anschlag nicht zurück und führte am 30. September erstmalig einen Abzug Dom Tariflohn von 50 Pro3. für die 31. bis 40. Stunde durch.
Aus Erbitterung darüber stellte die Belegschaft, wie sie der Firma schon vorher angedroht hatte, restlos die Arbeit ein. Streifbrecher fanden sich nicht und so tam die Firma in Verlegenheit. Sie suchte Schutz bei ihrer Organisation, dem Berband Deutscher Buchbinderei- Besizer, der auf Grund der 3iffer 10 der Notverordnung unserem Berbande die Aussperrung sämtlicher Leipziger Buchbindereiarbeiter androhte, wenn die Arbeiter
Neueinstellungsgeschäft
Ein Beispiel aus der Praxis
Im schlesischen Arbeitsgebiet des Verbandes der Nahrungsmittel und Getränkearbeiter ist ein Fabrikbetrieb, der sich an dem Neueinstellungsgeschäft beteiligt. Für die Vermehrung der Arbeitnehmerzahl läßt der§ 1 der Verordnung dem Arbeitgeber freie Wahl, zur Berechnung entweder den Stand der Belegschaft vom 15. August oder den Monatsdurchschnitt der Monate Juni, Juli, August zu nehmen.
In unserem Falle wurde am 15. August eine Belegschaft von 135 gezählt, der Durchschnitt beträgt jedoch 162. Bei der Kopfzahl 135 braucht der Arbeitgeber, um 5 Proz. einzustellen, nur sechs Arbeitskräfte, beim Durchschnitt von 162 jedoch acht Arbeitskräfte. Er spart bei ersterer Berechnung zwei Arbeitskräfte und hat dennoch das Recht, den Lohn um 10 Proz. zu kürzen. Dabei entgeht ihm allerdings für zwei Arbeitsfräfte pro Vierteljahr 100 Mart, die Gutscheineinnahme. Dafür aber spart er den Lohn für diese Arbeitskräfte, was schon bei einem Stundenlohn von 20 Pf. einen Betrag von über 100 Mart vierteljährlich ergibt.
Der Betrieb ist ein Saisonbetrieb. Nach em 15. September wurden mehr als 25 Proz. Arbeitskräfte eingestellt. Auf Grund der Verordnung darf für die 31. bis 40. Stunde ein Lohn= abzug von 50 Pro 3. vorgenommen werden. Der Betrieb beschäftigt überwiegend Arbeite= rinnen. Die Tariflöhne derselben betragen nach drei Altersklassen 21, 30 und 35,5 Bf. pro Stunde. Der Betrieb wird weiterhin 48 Stunden pro Woche, täglich in drei Schichten, arbeiten. Der wöchentliche Bruttoarbeitslohn wird nach
dahin, daß der gegenwärtige Arbeitskonflikt durch diesen Fall nicht weiter kompliziert werden sollte und die Arbeitsgerichte darüber entscheiden sollen.
Die Wiederaufnahmebedingungen sind von der Arbeiterschaft in einer Versammlung am 7. Df= tober gutgeheißen und die Arbeit dann wieder aufgenommen worden, nachdem die Firma den Anschlag mit dem Vorbehalt zurückgezogen hatte, daß sie nach der Entscheidung über die Rechtslage mit dem Arbeiterrat und der Gewerkschaft über die Sachlage wieder verhandeln würde.
Die Tatsache, daß die Firma erst durch den aftiven Widerstand ihrer Belegschaft von ihrem werden unberechtigten Borgehen abgebracht fonnte, steht damit außer Zweifel.
ſchaft bei der Firma Slete u. Co. nicht umgehend Lohnfürzung bis zu 1 Bf.
die Arbeit wieder aufnehmen würde. Außerdem ermirfte der Unternehmerverband die durch die Breffe schon befannte einst meilige Ber fügung.
Bevor jedoch die zuständige Ortsverwaltung auf Anweisung des Verbandsvorstandes mit der streifenden Firma megen eventueller Beilegung der Differenzen und einer Zurücknahme des Lohnabzuges verhandeln konnte, wurde zwischen den beiden Verbandsvorständen anläßlich einer von den Unternehmern gewünschten Besprechung in Berlin die Bedingungen für die Wieberaufnahme der Arbeit bei der bestreitten Firma festgelegt. Diese gingen dahin, daß sämtliche Streifende wieder eingestellt werden, Maßregelungen unterbleiben müssen. Das Arbeitsverhältnis gilt als nicht unterbrochen. Der Arbeitgeberverband verpflichtete sich, der Firma Siete/ u. Co. zu empfehlen, die gemachten Abzüge rüdgängig zu machen und bis zur Entscheidung der Rechtslage auch feine meiteren Abzüge vorzunehmen.
Darüber hinaus bestanden noch Differenzen wegen der Wiedereinstellung des Be triebsratsvorsigenden. Diesen hatte die Firma angeblich nicht wegen des vorliegenden Streitfalles fristlos gekündigt. Man einigte sich
.
In Schlesiens Metallindustrie
Der Lohntampf der niederschlesischen Metallarbeiter endete mit einer Kürzung des Lohns um% bis 1% f. und einer Senfung der Affordsäge um% bis 1 Pf. Die Neuregelung, die von beiden Parteien angenommen wurde, hat Gültigkeit bis Ende Januar.
Die Bemühungen der Unternehmer, mit Streifbrechern den Betrieb weiterzuführen, waren ohne Erfolg. Auch der Versuch, Studenten technischer Hochschulen als Streifbrecher zu benußen, ist gescheitert
Reinemachefrauen
Und Russische Handelsvertretung In der Russischen Handelsvertretung ist es in der vergangenen Woche zu einem Konflikt mit den Reinemachefrauen gekommen. Die Handels-. vertretung mollte den vierten Teil der Reinemachefrauen entlaffen und den Weiterbeschäftigten den Lohn um 25 Proz. kürzen,
dem zulässigen 50prozentigen Abzug für die ge= nannten Löhne betragen: 9,03 m., 12,90 m. und 15,27 M. Die Arbeitskraft der jüngsten Arbeiterin kostet demnach in einem Vierteljahr oder 13 Wochen zu je 9,03 m. 117,39 Mart. Dafür stehen dem Arbeitgeber 100 Mark Gutscheine zu, so daß die. Lohntosten sich auf 17,39 Marf pro Bierteljahr oder pro Woche auf 1,33 Mart ,, ermäßigen". Das Ergebnis für die beiden anderen Gruppen beträgt 5,20 und 7,57 Mart.
Damit ist jedoch der finanzielle Vorteil des Arbeitgebers, den er für 60 neueingestellte Arbeitsfräfte erzielt, nicht erschöpft. Er hat noch den Gewinn aus der Lohnersparnis der Stammannschaft, der reichlich 10 Proz. ausmacht. Hier ist die Annahme eines Durchschnittsstundenlohnes von 35,5 Pf. berechtigt. Das ergibt für 135 Personen einen wöchentlichen Profit von 238,95 Mark. Wird dieser Betrag auf die Neueingestellten umgelegt, so ergibt sich, daß der Arbeitgeber für die jüngste Arbeiterin unter 18 Jahren nicht mehr die Lohnausgabe von 1,33 Mart hat, sondern er hat diese Arbeitskraft nicht nur völlig umsonst, er bekommt noch 2,65 Mart dazu. Für die beiden übrigen Gruppen wird der Lohnkostensatz von 5,20 Mark auf 1,22 Mart herabgesetzt und der von 7,57 Mart auf 3,59 Mart.
Eine Verordnung, die derartige Spekulationen auf Kosten der Arbeiter und der noch schlechter bezahlten Arbeiterinnen zuläßt und den fleinlichsten Konkurrenzmanövern Spielraum bietet, ist nicht aufrechtzuerhalten.
Der kommunistische Betriebsrat der Handelsvertretung Leo Beutling, bekannt aus seiner Tätigkeit in dem Bund der Freunde der Sowjetunion , berief daraufhin eine Betriebsversammlung der Reinemachefrauen nach einem in der Nähe der Handelsvertretung gelegenen Lokal ein und versuchte den Reinemachefrauen die Pläne der Handelsvertretung schmackhaft zu machen. Die Frauen lehnten aber einmütig Entund lassung und Lohnkürzung ab drohten für den Fall der Durchführung nicht nur mit dem Streif, sondern auch mit der Veröffent lichung des unsozialen Borgehens der Handelsvertretung in der Presse.
Beutling rief dann das 3 K. der KPD. zu Hilfe, um die Pläne der Handelsvertretung durchzusehen, worauf Creuzburg in der Bersammlung erschien. Seine Bemühungen, die Anwesenden zur Annahme der Vorschläge der Handelsvertretung zu bearbeiten, scheiterten gleich falls. Die Reinemachefrauen stellten der Handelsvertretung eine Frist von einer Stunde, binnen ber sie Enilaffung und Lohntürzung 311 rückzunehmen habe, anderenfalls die Reinemachefrauen in den Streit treten und das Verhalten der Handelsvertretung durch die Presse dem Urteil der Deffentlichkeit unterbreiten würden. Darauf= hin nahm die Handelsvertretung von ihren Plänen Abstand.
Kleine Anfrage Nr. 315
Unsere Antwort
Eingeleitet mit der von den Nationalsozialisten stets geübten Verdächtigung der Sozialdemokratischen Partei brachte der Abgeordnete SchmidtHildesheim im Preußischen Landtag die Kleine Anfrage ein, ob das Staatsministerium bereit ist, bei der Reichsregierung darauf hinzuwirken, daß die Arbeitsämter von den Parteibuchbeamten und angestellten gesäubert werden und dafür Berufsangestellte sofort wieder eingestellt werden?
Die Präsidenten der Landesarbeitsämter find gleich dem Präsidenten der Reichsanstalt vom Reichspräsidenten ernannt worden. Die Stellen der Arbeitsamtsdirektoren sind vom Vorstand der Reichsanstalt besetzt worden, der aus Vertretern ser Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der öffentlichen Körperschaften besteht. Die Fachkräfte der Arbeitsämter werden auf Vorschlag eines dem Vorstande gleichgebildeten Verwaltungsausschusses von dem Präsidenten der Landesarbeitsämter beſtellt.
Wenn nun in all diesen Stellen nur wenig Nazis zu finden sind, so liegt dies daran, daß die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ein verhältnismäßig junges Parteigebilde ist, das hauptsächlich die Partei der gewerkschaftlich Unorganisierten bildet. In einem Selbstverwaltungskörper wie der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung können schließlich doch nur solche Vertreter der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Behörden sein, die infolge organisatorischer Tätigkeit und besonderer Betätigung auf dem Gebiete der Arbeitsvermittlung sich zuvor mit den nötigen Kenntnissen aus= gerüstet hatten.
Der Anfrager behauptet, die von ihm vertretene Empörung werde noch gesteigert, weil die ohne allen Verdienst und Würdigkeit in diese Stellen hineingeschobenen Personen den Arbeitelofen eine Behandlung angedeihen ließen, die jedes Gefühl für die Lage dieser... Bolfsgenossen vermissen läßt."
Dabei ist dem Herrn offenbar die Feststellung des Reichsfparfommiffars entgangen, daß die Beamten und Angestellten der Arbeitsämter durch Grüßen und höfliche Rebensarten zu viel Zeit vergeudeten und solches unterbleiben müsse. Der Nazipartei anzugehören ist meber ein besonderes Berdienst noch ein Zeichen besonderer Würdigkeit. An dieser Tatsache ändert auch die gleich verwerfliche wie durchsichtige Gemeinheit nichts, den Beamten und Ange= stellten der Arbeitsämter Berdienst und Würdigkeit abzusprechen, lediglich deshalb, weil fie vor der Gründung der Nazipartei längst gewerkschaftlich und politisch organisiert waren und nicht auf die Gründung dieser Partei gewartet haben, die sie brotlos machen will. 190monisa 490
Af.- Ortsfartell Berlin . Morgen, Montag, 19% Uhr, 23ertreter perfommlung im Saal 5 des Berliner Gewerkschaftshauses, Engelufer 24/25. Referat des Kollegen Bernhard Göring über, Bapen Blan- Arbeitsbeschaffung. Hilfe für die erwerbslose Jugend", Arbeitsbericht des Kollegen Flatau.
.
Freitag, den 14. Oktober 1932, 20 Uhr, im gr. Saal des Lehrervereinshauses, Alexanderstr. 41
kulturpolitische Kundgebung
Es sprechen
b er
Perser Teppiche- jetzt oder nie
ZIMMER- TEPPICHE Sultanabad, 203 x 327..RM 325.Sultanabad, 298 x 328..RM 330.Youraghan, 226 x 326... RM 350.Youraghan, 228 x 347... RM 415.
ZIMMER- TEPPICHE Heris, 225 × 361........ RM 420.Heris, 274 x 336........ RM 470.Täbris, 200 x 314.... RM 340.Täbris, 260 x 369....... RM 515.
QUANT
GROSSE
SERIEN
BRÜCKEN
->
Beloudjistan, ca 90x150... RM 61.50 Heris Sedj., ca. 90 × 180.... RM 94.. Sendjian, ca. 110x170. RM 79. Mossul, ca. 110 × 190....... RM 98. Gebet, ca. 105 × 163..... RM 87.50
BRÜCKEN
Hamadan, ca. 100 x 200.... RM 127.Shiras, ca. 80 × 130.... RM 48.Täbris Nam, ca 90 x 130... RM 66.Ardebil Läufer, ca.110 × 300 RM 118.Karadja Vorl., ca. 90 x 140.. RM 61.