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Das Reich will-Zweckrechi! �ine Erldarunx des Reichsvertreters
Der verbesserte Shakespeare
Keine Sorge, du weiser und gerechter Richter! Ich werde das Kunststück fertig bekommen, der Verfassung das Pfund Fleisch nahe dem Herzen heraus­zuschneiden, ohne sie im mindesten zu verletzen."
Eigener Beridii de»V orro&rts" F. Kl. Leipzig. 13. Ottober. Es ergab sich heute der außerordentliche Fall, daß der preußische Regierungsvertreter Dr. Brecht in aller Form Einspruch erheben mußte gegendie hypothetischen Exa- mensfrage n"', deren Beantwortung aus dem Handgelenk auch einem Erwachsenen Schwierig- teilen machen würde. Dem Vertreter eines Landes aber s«i es ganz unmöglich, solche Examensfragen zu beantworten, da er durch jede solcher Antworten so oder so sein Land festlegen würde. Die Frage, hie diesen in der Form höflichen, aber in der Sache entschiedenen Einspruch aus- löste, halle   wieder der Dorsigend« des Staatsgerichtshoss ganz überraschend ge- stellt. Sie lautete etwa dahin: Die preußische Regierung erklärt, daß durch die Absetzung sämtlicher Minister und durch die Einsetzung von Kommissaren eine ordnungs- mäßige Besetzung des Reichsrats nicht mehr vorhanden sei. Wenn nun aber, so fragt Herr Bumte, die nicht sozialdemokratischen Minister ihre Bereitwilligkeit erklärt hätten, mit dem Reichskommissar als Ministerpräsident zusammenzuarbeiten, würde dann die preu- ßische Vertretung eine richtige Reichsrats- besetzung anerkennen? Mit vollem Recht wies Ministerialdirektor Dr. Brecht es von sich, darüber Auskunft zu geben, was möglicherweise geschehen könnte, wenn etwas praktisch nicht Vorhandenes eintreten würde. Schon im Laufe des Vormittags hatte Dr. Brecht in ausführlicher Weise die Stellung Preußens zur Möglichkeit der Absetzung einer Landesregierung und zu den sich daraus er- gebenden Konsequenzen dargelegt. Abgesetzt könnte nur eine offene Putschregierung wer- den, also eine solche, die durch Staatsstreich oder dergleichen zur Macht gekommen, oder in ganz besonderen Fällen eine solche, die zwar parlomen- tarisch ans Ruder kam. aber dann durch Staats- streich von unten sich außerhalb der Verfassung stellte. In allen anderen Fällen sei eine Ab- setzung einer versassungsmäßigen Landesregterung unter keinen Umständen denkbar und zulässig. Auch die Rechtsstellung der aus dem Amte be- förderten Minister hatte Brecht   gleichfalls in Beantwortung bestimmter Fragen Bumkes eingehend erörtert. Nach preußischer Ansicht bleiben die Minister, die aus ihrem Amt durch den Kommissar entfernt sind, rechtlich Staats- m i n i st e r so lange, bis eine andere Regierung auf landesoersassungsmäßigem Wege eingesetzt ist. Der Kommissar hat die Minister zunächst völlig abgesetzt, erst später, als er die Unhaltbarksit seiner Auffassung erkannte, habe er diese Ab- setzung in«ine bloße Amtssuspension umzuinterpretieren versucht. In bezug auf die Zusammensetzung des Reichsrats hatte Brecht darauf hingewiesen, daß die Militärbefehlshaber während des Krieges zwar alle Gewalt hatten, aber nicht über den Reichstag  , den Bundes- r a t und die Landtage. Der frühere preußische Innenminister und der jetzige Präsident des Ober- verwaltungsgerichts Drews haben brieflich be- stätigt, daß die Militärbefehlshaber niemals Einfluß auf die Bertreter der Bundesstaaten im damaligen Bundesrat genommen hätten. Der Bundesrat würde sich das auch nicht haben ge- fallen lassen. Wohin man in dieser Debatte kommt, das zeigte der Rechtsgelehrte des Popen-Kabinetts, Professor Karl Schmitt  - Berlin  , der offen das Scherzwort des altrömischen Satirikers heute als Recht proklamierte:Wenn zwei dasselbe tun, i st es nicht dasselbe* Preußen und etwa Oldenburg   oder Braunschweig  seien nicht gleichmäßig zu behandeln und zu bewerten. Denn wenn eine Gefahr bestehe, so sei sie zwangsläufig in Preußen viel größer als in irgend einem anderen Lande. Es wurde ihm sogleich entgegengehalten, daß ja auch die Schutz- mittel in Preußen soviel größer seien, aber das alles macht ihm nichts aus. Karl Schmitt   hat als Sachverständiger der Baronsregierung lediglich der Katze die Schelle umgehängt: Nach seiner Ansicht soll kein gleiches Recht mehr in Deutschland   herrschen, es soll nur Zweckrecht bestehen, das der herrschenden Schicht genehm ist. Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. Gegenüber der von Gottheiner imnier wieder behaupteten einseitigen Behandlung der nationalen Kreise wiesen sowohl Dr. Br e ch t wie Professor Heller mit Nachdruck darauf hin, daß das Ver-
bot der SA. und der Uniformen nicht von Preußen, nicht von den abgesetzten Ministern, sondern vom Reichspräsidenten   selb st erfolgt sei, der damals zutreffend die Bürger- kriegsgefahr erkannt habe, die aus dieser uni- formierten Prioatarmee Hitlers   entspringe. Zwischendurch verlas G o t t h e i n e r ein langes Schreiben des Reichsministers Frei- Herrn von Gayl, der aus Seoerings ent- schiedenem Dementi eine Bestätigung seiner eigenen Behauptung herauslesen will. Mit solchen Mitteln kann man zwar aus Weiß Schwarz machen, aber ob das Gericht davon einen Nutzen zieht, bleibt doch zweifelhaft! Wenigstens gab Präsident Bumke der Meinung Ausdruck, daß diese ganze Affäre von Gottheiner gar nicht hätte vorgetragen werden dürfen. Und darin dürste er Recht haben. Die Verhandlung wandte sich um 7 Uhr abends dann der DeHandlung der Frage des Ar» t i k e l s 4 8 Absatz 2 zu, der von der direkten Einsetzung der Reichsgewalt im Falle von Un- ruhe und zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung spricht. Beweiöanträge Preußens Eine Erklärung Rapens Leipzig, 13. Oktober. Bei Eröffnung der Nachmittassitzung teilt Präsident Dr. Bumke mit, der Staatsgerichts- Hof habe sich mit dem Beweisantrag be- schäftigt, den die preußische Vertretung eingebracht hat und wonach u. a der Reichskanzler und der Reichswehrmini st er gehört werden sollen zum Nachweis dafür, daß in einer Ver- einbarung mit Hitler   das Vorgehen gegen Preußen festgelegt wurde. Der Staatsgerichts- Hof, so sagt der Präsident, hat sich die Entscheidung über diesen Antrag noch vorbehalten. Der Staatsgerichtshof wünscht noch Erläuterun- g e n zu der vom Ministerialdirektor Gottheiner bekanntgegebenen Erklärung der Reichsregie- rung, in der es hieß, daßeine Verabredung des Reichskanzlers mit Herrn Hitler   über das Vor- gehen gegen Preußen nicht getroffen ist". An einem Kaiscrwort, so sagt Präsident Bumke, soll man weder drehen noch deuteln. Dasselbe dürste von einem Reichskanzlerwort gelten, aber es wäre doch wohl zweckmüßig, wenn ausdrücklich bestätigt werden könnte, daß, wenn es heißt, eine Verabredung des Reichskanzlers mit Hitler über ein Vorgehen gegen Preußen ist nicht getroffen, das sowohl umfaßt etwaige Besprechungen zwi- schen dem Reichskanzler und Hitler unmittel- bar wie auch mittelbar, und ich halt« ebenso dafür, daß diese Erklärung auch bedeuten soll, daß solche Vereinbarungen' auch nicht statt- gefunden haben von feiten des Reichskanzlers vor Uebernahme des Reichskanzler- amts. Zu dem preußischen Beweisantrag selbst sei schon der Zweifel zutage getreten, ob es Prozeß- rechtlich überhaupt möglich sei, den Reichskanzler und den Reichswehrminister in diesem Verfahren als Zeugen zu vernehmen, weil ja die Reichs- regierung beklagt ist. Es blieben aber noch übrig die als Zeugen benannten Freiherr v. Elei- chen, Adolf Hitler   und der Staats- \'
Jetzt will es keiner gewesen sein! Nachdem die Zwickelverordnung einmütig abgelehnt worden ist und den Spott der gesamten Oeffentlichkeit hervorgerufen hat, will sich niemand zur Vaterschaft bekennen. Der Versuch, die Verantwortung der Industrie zuzuschieben, ist von den Fabrikanten entschieden zurückgewiesen worden. Die Bracht ergebene Presse behauptet, e r sei es nicht gewesen. Wer war es dann? In welchen Kreisen ist diese reaktionäre Polizei- Verordnung ausgeheckt worden, die selbst für mittel- alterliche Begriffe noch zu mittelalterlich ist? Wer wagt es, sich zur Vaterschaft zu be- kennen? Die Väter dieser Verordnung haben aber noch
sekretär in der Reichskanzlei Planck. In deren Wissen sei nach dem Beweisantrag ge- stellt, daß die Verhandlungen zwischen Reichs- regierung und Nationalsozialisten entscheidend be- stimmend gewesen seien für das Vorgehen vom 20. Juli, insbesondere für seine Auswirkung und Gestaltung. Der Vorsitzende wünscht, daß diese Beweisbehauptung noch konkreter gefaßt werde. Ministerialdirektor Dr. Brecht: Wenn Sie, Herr Präsident, auf dem Standpunkt stehen, daß an einem Reichskanzlerwort nicht zu deuteln sei, so darf ich wohl um die Feststellung bitten, daß ebenso gilt, daß an einem Wortdes preu- hischen Ministerpräsidenten oder preußischen Minister nicht zu deuteln ist. Der Vorsitzende sagt, daß er selbstverständlich nach dieser Maxime schon bisher gehandelt habe. Die Entscheidung über den Antrag wird zurückgestellt. Zum Schluß der Sitzung gab M i n i st e r i a l- direktor Gottheiner folgendes bekannt: Der Herr Reichskanzler von Papen hat mich tele- phonisch beaustragt, zu den vom Herrn Vorsitzen- den des Staatsgerichtshofs heute an mich als Ver- treter der Reichsregierung gerichteten Fragen zu erklären: Verhandlungen- oder Vereinbarungen der in der Erklärung des Vertreters der Reichsregierung vom 11. Oktober 1932 bezeichneten Art sind weder von mir persönlich noch in meinem Austrage durch Mittelspersonen erfolgt, und zwar auch nicht vor meinem Amtsantritt als Reichskanzler.* Ministerialdirektor Dr. Brecht meinte, daß diese Erklärung des Reichskanzlers nicht im Widerspruch zu den preußischen Behauptungen zu stehen brauche. Näheres dazu behalte er sich vor.
nicht genug! Wir lesen in derDeutschen Allge- meinen Zeitung": Der Zwickel, den eifrige Sachbe- r a t e r zur geringen Freude Dr. Brachts in die preußische Politik hineinschlüpsen ließen, zieht weiterhin seine Kreise. Die Badeverordnung, die im preußischen Innenministerium auf Grund langwieriger Verhandlungen mit den Inter­essenten zustande kam, hat zur Folge gehabt, daß der federführende Beamte, von den Anstrengungen dieser Verhandlungen erschöpft und um weiteren Auseinandersetzungen auszu- weichen, beschleunigt einen Urlaub antrat. Er gedachte ihn fern von der Welt und ihren häßlichen Aeußerungen über den Zwickelerlaß im schönen Bayern   zu verleben. Den eifrigen Unterhändlern der Vadeanzugindustrie gelang es indessen, den Zufluchtsort des für sie
Tnbime: Giovaninetti: Der Spazierstock Das Lustspiel eines jungen Schriftstellers aus Genua   wird durch Uraufführung der Tribüne, nicht der Tribuna, ausprobiert. Der Dichter ist der Meinung, daß in seinem Lande die Politik ziemlich traurig ist. Dafür entschädigen sich die jüngeren Italiener, indem sie fleißig Ehebruch treiben, und die älteren, indem sie fröhlich ihre Hörner tragen. Das sachverständige Premieren- Publikum erklärte sich mit dieser Ansicht solidarisch. Der beglückte Dichter dankte mit Faschistengruß für den schönen Beifall. N. H.
unentbehrlichen Sachberaters ausfindig zu machen. Und so finden allen Ernstes gegenwärtig im schönen Bayern   geheimnisvolle Ver- Handlungen zwischen einem preußischen O b e r r e g i e r u.n g s r a t und einer Reihe von Beauftragten der interessierten Gewerbe statt. die sich wie wir zuverlässig erfahren um eine Verlängerung des Rückenaus- schnittes drehen. Die Badeanzugindustrie hat nachträglich den Wunsch geäußert, das Ministerium möge die Vereinbarungen über die künftige Gestaltung der Badeanzüge dahin überprüsen, ob nicht doch gewisse größere Teile des Rückens, als bisher vorgesehen waren, f r e i b l e i b e n könnten. Nähere Nachrichten aus Bayern   über das Schicksal dieser Verhandlungen liegen noch nicht vor." Sie halten nach wie vor an der Verordnung fest, aber sie kuhhandeln um das Ausmaß der ver- ordneten Sittlichkeit nach Zentimetern! Sie be- greifen immer noch nicht, daß diese Verordnung sang- und klanglos verschwinden muß!
Haussuchungen bei der KPD  . Im Laufe des Donnerstags fanden inBerlinundinganz Deutschland aus Veranlassung des Over- reichsanwalts an zahlreichen Stellen Durch- f u ch u n g e n der Geschäftsräume kommunistischer Organisationen nach illegalen und Hochoerräte- rischen Schriften statt. Ueber das Ergebnis der Aktion ist nichts bekannt.
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