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Der große Gtaaisprozeß zu Ende er kann noch einmal beginnen! Urteil nicht vor dem 25. Oktober

«w gutes Esten zu billigsten Preisen liefern, weil nach dem Grundsatz Erwerbslose helfen Erwerbslosen alle Arbeit von Arbeitslosen oder deren Frauen ehrenamtlich geleistet wird. Den Hilfsbedürftigen wäre ein großer Dienst erwiesen, wenn sie die Möglichkeit hätten, die von der Winterhilfe erhaltenen Ernährungsgutscheine zur Bezahlung dieses Mittagessens verwenden zu können. Die Not- gemeinschaft wiederum würde mit diesen Gut- scheinen die Warenlieferanten zu bezahlen haben. Die Stadt Berlin und vielleicht auch einige Privatfirmen würden sicher bereit sein, die notwendigen Räumlichkeiten, die jetzt vielfach unbenutzt leerstehen, zur Ver- fügung zu stellen. Da der einzelne Ernäh- rungsgutschein auf 25 Pfennig lautet und das Esten der Erwerbslosenküchen für die Hilfsbedürftigen ungefähr den gleichen Preis ausmachen wird, wäre das Verfahren erfreu- lich unkompliziert. Es würde auch nicht schwer fallen, an möglichst vielen Stellen der Stadt neue Küchen erstehen zu lassen. Dann hätte jede Familie die Möglichkeit, ihr Essen von der Küche abzuholen, es aber am gemein- famen Mittagstisch zu Haus verzehren zu können. Private Firmen und selbst die städti- schen Volksspeiseanstalten würden ein Essen zu dem gleichen Preis wie die Erwerbslosen- küchen und in der gleichen Qualität niemals liefern können, weil die Unkosten weit höhere sein müssen. Die Tatsache, daß die Einrichtung des Er- werbslofenhilfswerks nach dem Frankfurter Muster in Berlin mit auf die Initiative des Vorwärts" zurückzuführen ist, berechtigt uns zu der Hoffnung, daß auch der neue Vor- schlag auf fruchtbaren Boden fallen wird. Der mit der Verwirklichung unseres Planes eintretende Ausbau des Hilfswerkes der Er- werbslofen würde zudem die Möglichkeit geben, neue Heime zu schaffen, und so auch auf anderen Wegen den Verzweifelnden zu helfen. Die Zusammenarbeit der Winter- Hilfe mit den übrigen Fürsorgeeinrichtungen, so mit den Kleiderkammern, brauchte und dürfte durch die enge Verbindung mit der Notgemeinschaft keinen Abbruch erleiden. Dem erschreckenden Anwachsen des Elends muß durch den Opferwillen aller Kreise der Bevölkerung trotz der vermehrten Schwierig- keiten ein Damm entgegengesetzt werden. Wir verkennen keinen Augenblick, daß die hier zu lösende Aufgabe durchgreifend nur vom Staat gelöst werden kann. Als Sozia- listen bekennen wir uns zum Wohl- f a h r t s st a a t. Das Versagen des Staates zwingt jedoch, noch mehr als bisher den Weg der Selbsthilfe zu beschreiten. Darum muß jeder, der auch nur noch satt zu essen und ein Dach über dem Kopf hat, sich der Ver- pflichtung, den notleidenden Volksgenossen zu helfen, bewußt sein!

Masfenprozeß gegen Nazis .AncK Stahlhelmer als Angeklagte Am 18. und 19. Oktober 1932 findet in Kreuz­ burg in Schlesien vor der Strafkammer aus Oppeln gegen rechtsradikale Elemente ein wich- tiger Strafprozeß statt, auf den ganz Schlesien und Oberschlesien gespannt ist. Am 14. Februar hatten Nationalsozialisten den Gau- sekretär M u s i o l, den Gewerkschaftssekretär Olbrich aus Kreuzburg und den Ortsgruppen- führer des dortigen Reichsbanners K ü n z e l in der schwersten Weise körperlich mißhandelt. Der Gausekretär Musiol hat tagelang infolge der schweren Verletzungen zwischen Tod und Leben geschwebt. Der Prozeß ist darum besonders inter- essant, weil nicht nur die Nazisührer des Kreises Kreuzburg mit 25 anderen Leuten unter Anklage gestellt sind, sondern weil auch der Stahlhelmführer von Kreuz- bürg, der Zahnarzt Kempf mit unter Anklage gestellt worden ist. Die Reichsbannerkameraden, vertreten durch Rechtsanwalt Braun-Magdeburg, werden als Nebenkläger auftreten.

Gemeindewahl in Gew Bürgerlicher Rückfluß von den Nazis In Selb in Bayern fanden am Sonntag Ge- meinderatswahlen statt. Das Ergebnis war: Letzte Reichstagswahl Sozialdemokraten... 1242 1633 ' KPD ........ 1926 2009 NSDAP ....... 2474 3192 Bürgerpartei..... 620 Bayerische Volkspartei . 295 245 Zwei Tage vor dieser Wahl hatte Hitler in Selb gesprochen. Das hat den Rllcksluß von den Nazis zur Bürgerpartei nicht verhindert

Leipzig . 17. Oktober. Die materiellen Verhandlungen im Streit- verfahren zwischen Preußen. Bayern . Baden und dem Reich wurden heute abend beendet. Präsident B u m k e teilte mit, daß die Entscheidung nicht vor Dienstag nächster Woche verkündet werde und daß er vor- erst nicht sagen könne, ob überhaupt eine Entscheidung ergehen werde oder ob die ver- Handlung wieder eröffnet werden müsse. "k Vor dem Staatsgerichtshof wurde heute die Ver- Handlung in der Verfassungsstreitsache Preußen gegen Reich fortgeführt. Auf die zusammen- fassenden Ausführungen des preußischen Vertreters Dr. Brecht antwortete der Prozeßvertreter der Reichsregierung Gottheiner in längeren Dar- legungen: Reichskanzler und Reichsregierung haben die- jenigen Maßnahmen getroffen, die nach ihrem pflichtbewußten Ermessen geboten waren, um ge- sicherte Zustände in Preußen und Deutschland zu gewährleisten. Wie stand es am 20. Juli 1932? Eine überaus gespannte allgemeine politische Lage, blutige Zusammenstöße zwischen stark organisierten Parteien, täglich neue Todesopfer. Allein in Altona am 17. Juli sechzehn Tote. Bei diesen Zuständen immer wieder die leb- haftesten versuche von sozialdemokratischer Seite. auch von seilen der freien Gewerkschaften, mit den Kommunisten eine Einheitsfront nicht nur gegen die Rationalsozialisten, sondern auch gegen die Reichsregierung zu bilden, also mit einer antinationalen, mit einer staatsfeindlichen Partei sich in Zeindschast gegen die Reichsregie- rung zu verbünden. Und dazu die parteigebundene Stellung der maß- gebenden preußischen Minister, die infolge ihrer Abhängigkeit nicht mehr imstande waren, dem Vordringen der staatsfeindlichen Kräfte gegenüber eine objektive Haltung einzunehmen und ihnen entgegenzutreten. Reichspräsident und Reichsregie- rung muhten in dieser Lage ohne jedes Zögern die Sicherheit dafür schaffen, daß das Land Preußen seine Pflichten zur Erhaltung und zur Aufrechterhaltung geordneter staatlicher Zu- stände erfüllte. Die Reichsregierung steht auf dem Standpunkt, daß die Maßnahmen, die sie getroffen hat, als vorläufige anzusehen sind, daß si« sich bei ihrem Vorgehen allerdings sowohl auf Artikel 48 Absatz 1 wie auf Absatz 2 stützen kann. Ich we'ß nicht, wie die Gegenseite sich vorstellt, daß wir heute etwa die Maßnahmen, um sie als vorläufig zu charakterisieren, rückgängig machen könnten, daß wir sagen etwa, die öffentliche Sicherheit ist jetzt wiederhergestellt, und nun kann das alte Kabinett wieder amtieren.(Prof. Heller: Das ist der Sinn der Verfassung!) Es handelt sich bei Artikel 48 nicht um etnen engen politischen Sinn, sondern um die Sicherheit des Staates, und wenn Sie heute in die sozialdemokratische Presse hineinschauen, dann werden Sie immer wieder sehen, mit welcher Energie der Ge- sichtepunkl betont wird, daß gerade heute Sozialdemokraten und Kommunisken sich zu einer Einheitsfront zusammentun müßten. (Prof. Heller: Wo sind denn die Beweise?) In einer solchen Situation sollte es möglich sein,

Die Grüne Front hat ein von den Herren Brandes, Graf Kalckreuth, Hermes und Fehr unterzeichnetes Telegramm an den Reichskanzler gerichtet, in dem es heißt: Der bisherige Verlauf der Kontingentierungs- Verhandlungen rechtfertigt leider in vollem Um- fange unsere von Anfang an ausgesprochenen ein- dringlichen Warnungen vor den bisher angewandten Methoden. Wir wiederholen daher die dringende Bitte, diese Verhandlungen unver- züglich einzustellen, deren Fortsetzung die Lage nur weiter erschweren muh. Wir dürfen der Reichsregierung keinen Zweifel darüber lassen, daß die deutsche Landwirtschaft einmütig an der beschleunigten Durchführung der Kontingentierung festhält und daß sie von der Reichsregierung die endliche Einlösung ihrer wiederholten Zusagen erwartet Eine weitere Verzögerung müßte das Vertrauen der Landwirt- schast in die Entschlossenheit der Reichsregierung, gerade der bäuerlichen Landwirtschaft zu helfen, zerstören und damit eine Loge schaffen, aus deren Ernst wir nachdrücklich hinweisen." Wir sind nach wie vor der Meinung, daß die Re- gierung Pape» besser beraten gewesen wäre, wenn sie von der ganzen Kontingentierungspolitik die Finger gelassen hätte, die sie sich jetzt im Aus- land verbrennt, und wenn sie der Landwirtschaft durch vernünftige Lohn- und Sozialpolitik einen besseren Absatz im Inland verschafft hätte. Das Telegramm der Grünen Front beleuchtet

die Gewalt wieder in die Hände zurückzugeben. in denen das Bedürfnis eines für den Staat vernichtenden Bündnisses sich geltend macht? ?rol. Heller: Zunächst weise ich mit Entschiedenheit die Be- hauptung zurück, daß der Vertreter der Reichs- regierung die subjektive Gutgläubigkeit der preu- ßischen Minister bezweifelte, mit dem Reichs- tanzler bzw. seinem Kommissar zusammenzu- arbeiten. Die subjektive Gutgläubigkeit der Reichsregierung bei ihren Maßnahmen gegen Preußen soll hier nicht bestritten werden. Wir behaupten aber, daß die Maßnahmen der Reichs- regierung sich objektiv nicht rechtfer- t i g e n lasien aus dem Wortlaut und Sinn der Reichsoerfassung. Prof. Heller benennt dann den nationalsozialistischen Minister Dr. F r i ck als Zeugen für die Behauptung von Verhand- lui.gen zwischen von Papen und Hitler . Dr. Frick habe erst kürzlich ausgeführt als Augen- und Ohrenzeuge des Empfanges beim Reichskanzler und beim Reichspräsidenten , daß die Regierung Papen bei Uebernahme der Geschäfte eine schriftliche T o l e r i e ru n g s e r k l ä r u n g von Hitler verlangt habe, die Hitler aber abge- lehnt hätte mit der Begründung, er wolle seine Stellungnahme zur Regierung von deren Taten abhängig machen. Heller wünscht, daß Dr. Frick für den Fall vernommen werde, daß der Staatsgerichtshof nicht ohnehin den Anträgen der preußischen Seite zustimme. Eine ungeheuerliche Behauptung nennt er die Ansicht, daß allein die Zugehörigkeit der preußischen Rlinister zur Sozialdemokratie schon eine Pslichtverlehung nach Artikel 48 Absah 1 darstelle. Er verweist darauf, daß, wenn dieser Standpunkt sich durchsetze, die gesamte vierzehnjährig« Er- ziehungsarbeit der Sozialdemokratischen Partei an der deutschen Arbeiterschaft umsonst gewesen wäre, und hebt hervor, daß, wenn es heute überhaupt noch einen Rechtsstaat geben solle, man betrachten müsse, wie gerade Braun und Severing oft im Gegensatz zu ihrer Partei sich für die not- wendigen Maßnahmen eingesetzt hätten. Die weitere politische Konsequenz der Behaup- tung der Reichsregierung würde nach Meinung Hellers sein, daß das Reich auch gegen Baden vorgeh«n könne, dessen Vertreter der Verhandlung beiwohnt, wobei er darauf verweist, daß auch in der badischen Regierung ein sozial- demokratischer Minister sitze. Im übrigen, so erklärt Heller, ist keinem Sozialdemokraten bekannt, daß irgendwelche Schritte zur B'ldung einer Ein- heitssronl mit den Kommunisten eingeleitet seien. Der Vertreter der Reichsregierung hat denn auch keinen Beweis für feine Behauptung angetreten. Der Staatsgerichtshof möge es aussprechen, wenn er meint, daß das Vorgehen gegen Preußen be- rechtigt war. Heller schließt mit einem Zitat aus einer Veröffentlichung des Prof. Jakobi-Leipzig aus dem Jahre 1920, worin Jakobi vor dem alten Fehler gewarnt habe, im neuen Staate wiederum unter dem Schilde des Rechtsstaats Es beginnt eine längere Erörterung der Frage, ob die Landtagsfraktionen in diesem Prozeßstreitberechtigt" seien, ob sie, wie

aber in interessanter Weise die politische Situation. Das Telegramm ist ein Befehl an die Papen -Regierung, die industriellen Export- interessen unverzüglich und bedingungslos den agrarischen Illusionen zu opsern, und es droht auch mit politischen Konsequenzen für den Fall, daß die Papen -Regierung nicht tuscht! Diegrundsätzlich neue Staalssührung" steht auf sehr schwachen Füßen Papen hat starke Worte nötig, um das zu verbergen.

Niederlage für Bracht Eigener Berieht desVorwärts" Kiel , 17. Oktober. Der Provinzialausschuß der Pro- oinz Schleswig lehnte auf Antrag der So- zialdemokratie eine Stellungnahme zu der von dem Preußenkommissar als dringlich betonten Neuwahl eines Oberpräsidenten ab. Mit der Dringlichkeit bezweckte Herr Bracht, in Schleswig- Holstein , wo der sozialdemokratische Oberpräsident nach dem 20. Juli seines Amtes enthoben wurde. endgültige Zustände zu schassen und an Stelle des Sozialdemokraten einen rechtsbürgerlichen Mann zu setzen.

das in der Juristensprache heißt, dieAktiv- legitimation" besähen. Präsident B u m k e machte Zweifel geltend,.Prof. Jakobi bestreitet die Zulässigkeit der Fraktionsklage gegendas Reich", während die Professoren Heller und Peters daraus hinweisen, daß das Recht der Fraktionen zur Klageerhebung im Verfassungsstreitoerfahren nicht angezweifelt werden dürfe. Die Anklage der Länder Der bayerische Vertreter, Staatsrat von Jan, verweist in längeren Darlegungen darauf, daß die bayerische Feststellungsklage den Staatsgerichtshof ersuche, f e st z u st e l I e n, daß im Art. 48 bestimmte absolute Grenzen für das Vorgehen gegen die Länder gezogen seien, daß besonders aus Art. 48 nicht Länderminister entlassen werden dürsten oder daß auch Länderminisler nicht von ihren sämtlichen Amtspflichten enthoben werden könnten. Das Reich habe auch keinerlei Recht, das verfasiungs- mäßige Recht der Länder anzutasten, die Reichs- ratsvertreter zu benennen und zu instruieren. Bayern stütze sich im übrigen auf Art. 19 der Reichsoerfassung(Streitigkeiten zwischen Ländern und mit dem Reich, wobei der Reichspräsident ge- halten ist, das Urteil des Staatsgerichtshoses zu vollstrecken). Ausführlich weist Staatsrat von Jan den Einwand des Reiches zurück, daß Bayern an dieser Streitsache gar nicht beteiligt sei. Layern habe gleich am 20. Zuli gegen dos Borgehen des Reiches gegen Preußen protestiert unter Hinwels auf die grundsählichen verfassungsmäßigen Rechte der Länder gegenüber dem Reich. Auch im Reichsrat habe der bayerische Vertreter darauf hingewiesen, daß das Vorgehen gegen Preußen die bayerischen Interessen mitberühre, wenn die Zusammensetzung des Reichsrats nicht so vorgenommen werde, wie die Reichsverfassung es vorsehe. Die Reichsregierung habe demgegenüber nur aus den Tatbestand verwiesen, nicht aber die Rechtsfrage berührt. Auf der Stuttgarter Länder- konferenz habe das Reich zwar erklärt, ein ähnliches Vorgehen gegen andere Länder komme nicht in Frage. Bayern sei aber der Meinung: Vorsicht schadet nicht! Da das Reich erklärt habe, sein Vorgehen richte sich nach der Größe e>n?s Landes und daß zunächst gegen das größte Land vorgegangen sei, bestehe für Bayern höchste Gefahr, anzu- nehmen, daß es als zweitgrößtes Land demnächst herankommen werde.(Heiterkeit.) Der b a d i s ch e Vertreter, Ministerialdirektor Fecht, unterstreicht die rechtlichen Ausführungen des bayerischen Vertreters und spricht davon, daß das vorgehen des Reiches gegen das größte deutsche Land aus die anderen Länder nieder­schmetternd gewirkt habe. Daß im ganzen Deutschen Reich infolge gewisser Maßnahmen der Reichsregierung eine große B e- unruhigung entstanden sei, wäre bekannt. Es wären auch Ausschreitungen vorge- kommen. Wenn das Reich sich aber gegenüber Preußen aus diese Dinge stütze und weiteres sei zunächst nicht ersichtlich gewesen, dann habe ein gleiches Porgehen gegen alle anderen Länder erwartet werden können. Besonders habe auch der Text der Verordnung den Anschein erweckt, als ob die Amtsenthebung der preußischen Regierungsmitglieder eine endgültige und dauernde, nicht nur eine vorübergehende Maßnahme sein soll. Auf einer Reise deutscher Länderministcr durch oberbayerisches Gebiet, die gerade in jenen Tagen stattfand, hätten alle Länderminister mit Bestürzung ihre Rleinung gegenüber dem vor- gehen des Reiches geäußert und gefragt, ob denn Deutschland noch ein Rechtsstaat sei. Daraus ergebe sich, daß alle Länder die Be- sorgnisie hätten, die Bayern und Baden setzt vertreten. Die Reden des Reichskanzlers w Stuttgart und München ständen mit den Aeuße- rungen der Retchsvertreter in Leipzig in einem unoerkennbaren Gegensatz. Auch hieraus ergebe sich, daß die Beunruhigung der Länder wegen der Rechtsunsicherheit sehr wohl Grund habe, und daß daher ein genügendes Interesse für die Fest- stellungsklage bestehe. Auch aus der Aeußerunz des Reichsoerlrelers über die sozialdemokratischen Minister leite sich ein Feststellungsinteresse her. Als Beamter, der nicht der Sozialdemokra- tischen Partei angehöre und in keiner Beziehung zu dieser Vartei stehe, hatte er es für eine An- standspflich», sich vor die badischen Minister zu stellen, die der Sozialdemokratischen Partei an- gehören und mit denen er 14 Zahre lang zu- sammengearbeitet habe. Diese Herren hätten sich nie von anderen Rück- sichten leiten lassen als von dem Wohle des Landes und des Reiches. Nach wie vor sei die badische Regierung von der Berechtigung ihrer Klage überzeugt. In der N a ch m i t t a g s s i tz u n g erhielten die Vertreter der Retchsreaierung das Wort zu der Antwort auf die Ausführungen der Kläger über die Klagebefugnis. Ministerialdirektor Dr. Gottheiner bestreitet gegenüber Prof. Heller, daß er die Zugehörigkeit der Minister zur Sozialdemokratie als aus- reichenden Grund zum Einschreilen gegen ein Land sähe. Die Haltung des badischen Vertreters sei ihm um so mehr unverständlich, als er mit keinem Wort irgendeinen badischen Minister er- wähnt habe. Prof I a c o b i: Eine Ueberspannung des Rechtsgedankens sei zum Schaden für den Staat. Daher sei es auch ein Glück, daß die Weimarer Perfassung eine Peslimmung enchalte, die gegen- über der Rechtsstaatlichkeit dem Herrschajts,

Befehl für papen Die ßnine Front fordert Einstellung der Kontingentsverhandlungen