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Die unsichtbaren Arbeitslosen

Eine Reinigung der amtlichen Statistik

Der ganze Apparat des Reichsarbeitsamts wird aufgeboten, um den Nachweis zu liefern, daß die Maßnahmen der Papen- Regierung zur Bekämp­fung der Arbeitslosigkeit erfolgreich seien. So sehr wir die gute Absicht begrüßen, so wenig halten wir die Mittel und Wege für 3 medmäßig zu ihrer Durch führung. Die Regierung hat alles daran­gefeßt, um die Unternehmer zu veranlassen, aus ihrer Zurückhaltung herauszugehen, soweit diese nicht durch die Verhältnisse in vollem Umfang bedingt, vielmehr darüber hinaus auf Neben­momente zurückzuführen ist. Dem Unternehmer­tum wurden Steuergutscheine gegeben und ihnen das Recht eingeräumt, die Löhne, selbst die tarif­lich vereinbarten Löhne, bei Neueinstellungen noch mehr herabzudrücken, einmal von der 31. Arbeitsstunde ab, weiter aber dann, wenn der Betrieb ,, notleidend, gefährdet" ist. Kurzum, es wurde für das Unternehmertum auf Kosten der Arbeiter und des Reiches einschließlich der Stügungsaktion und Subventio  nen soviel getan, daß der Regierung in dieser Beziehung nichts mehr zu tun übrig bleibt.

Die eifrigen und übereifrigen Meldungen über Neueinstellungen konnten teilweise verfolgt und nachgeprüft werden. Sie hielten der fritischen Betrachtung nicht stand. Erinnert sei hier nur an die Maßnahmen der Reichsbahn, die über 50 000 Arbeiter auf die Straße setzte und hinterher Reklame mit Neueinstellungen auf die Dauer weniger Wochen machte. Es wurde nachgewiesen, daß die Neueinstellungen in der Radio, in der Süßwaren- und verschiedenen anderen Industrien lediglich saisonmäßigen Charakter haben, daß also nach Abschluß der Saison die in Arbeit Eingestellten wieder arbeitslos werden.

Die Lohnfürzungsverordnung zur Ankurbelung der Wirtschaft wurde nicht nur von den Gewerkschaften, auch von einsichtigen Unter­nehmerkreisen, ja selbst in der der Regierung nahestehenden Presse als verfehlt, als unhalt= bar erklärt. Der Forderung auf Aufhebung dieser Verordnung wurde nicht entsprochen, offen­bar nach dem Grundsay: Nun erst recht nicht!

Rückgang der Arbeitslosigkeit

Den stärksten Trumpf spielte die Regierung als Erfolg ihrer Maßnahmen aus mit der Feststellung, die Zahl der Arbeitslosen sei zu Beginn des Monats November um 360 000 niedriger als im Hochsommer. Es sei dies einmal auf eine Besserung der Konjunktur zurückzuführen und auf die Regierungsmaßnahmen. Ein wirklicher Rüc gang der Arbeitslosigkeit muß allgemein begrüßt werden, je stärker er ist um so mehr, selbst wenn er ausschließlich auf das Konto der Papen- Regie­rung käme. Die amtliche Feststellung mußte je= doch mit vor die Frage gestellt werden, wo die unsichtbaren Arbeitslosen" geblieben sind, die in der Zählung nicht erscheinen. Im Institut für Konjunkturforschung wurde festgestellt, daß rund 2 Millionen Arbeitnehmer aus Arbeitslosenstatistik verschwunden sind.

der

Gegen die unangenehme Feststellung des Instituts für Konjunkturforschung wurde zunächst einge wandt, daß es ja auch nicht in der Lage sei, diese ,, unsichtbaren Arbeitslosen" genau zu

zählen.

Jetzt wird auf dem Wege über den CNB.". Nachrichtendienst auf eine genaue Untersuchung der Beschäftigtenzahlen der letzten Jahre im Reichsarbeitsblatt hingewiesen. Der Verfasser, Dr. Nothaas, weist darauf hin, daß in den günstigen Jahren vor der Wirtschaftskrise, also bis 1929, mehrere hunderttausend Menschen aus anderen sozialen Schichten in die Arbeitnehmerklasse abgeman= dert waren", und er stellt fest, daß ,, immer in Zeiten guter Konjunktur sich viele erwerbstätige Bersonen in die Arbeitnehmerschicht drängen, mährend umgekehrt in Zeiten schlechter Konjunk­

ok

tur viele Erwerbsfähige in andere Schichten ab­wandern".

Nothaas kommt zu dem Schluß, daß in den 2 Millionen, um welche die von der Statistik erfaßte Arbeitnehmerschicht geringer geworden ist, nicht nur die Abnahme des Arbeitnehmerbestandes aus strukturellen und konjunkturellen Gründen steckt, sondern auch diejenigen Arbeitnehmer, die in der Zwischenzeit von versicherter zu unver­sicherter Beschäftigung übergegangen sind. ,, Die sogenannten unsichtbaren Arbeitslosen tönnen nur einen Bruchteil der 2- Millionen­Differenz ausmachen."

Der Uebergang von versicherter zu unversicherter Beschäftigung bedeutete die Aufnahme einer selb ständigen Tätigkeit. Die Stadtreisenden, das Heer der Provisionsagenten, die Kleinhändler sind un= versichert. Doch nur ein Geheimrat fann daraus am grünen Tisch den Schluß ziehen, daß all die armen Teufel, die sich aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit" geflüchtet haben, deshalb nicht mehr arbeitslos sind. Wer irgend lohnende Arbeit bekommen fann, gibt seinen eigenen Laden" sofort auf und hängt seine Selbständigkeit an den Nagel.

Die voreilige Schlußfolgerung, das gün­stige Bild, das die Arbeitsmarktstatistik der letzten Wochen biete, könne nicht dadurch beeinträchtigt werden, daß nicht alle Arbeitslosen durch die Arbeitsämter erfaßt werden, steht auf schwachen Füßen. Zumal zur Erzielung dieses günstigen Bildes von oben herab nachgeholfen

murde.

Wie verschwanden Arbeitslose? Am 2. August 1932 haben Reichsfinanzminister ( i. V. Zarden) und Reichsarbeitsminister Schäffer meitere Durchführungsbestimmungen zur Wohl­fahrtshilfeverordnung verordnet, auf Grund deren dann am 9. August 1932 unter dem Aktenzeichen Gesch. 3.: I. St. 4216/75 pom 9. August 1932

neue Grundsätze für die Zählung der Wohl­fahrtserwerbslosen

Dom

gemäß der Wohlfahrtshilfeverordnung 14. Juni 1932 Art. 2§ 5 angeordnet wurden. Diese Umstellung der Statistik auf eine völlig neue Basis führt zwangsläufig zur Streichung Hundert­tausender von Arbeitslosen, weil sie nicht mehr als Arbeitsuchende geführt werden, obwohl sie keine Arbeit haben.

Nach diesen neuen Grundsägen gelten als

Lohndruck- Notverordnung

Für rechtsgültig erklärt

Leipzig  , 12. November. In der Revisionsverhandlung im arbeitsrecht lichen Streit wegen des Lohnabbaus im Alegan­derwerf in Remscheid   hatte das Reichs= arbeitsgericht über die Rechtsgültigkeit der Verordnung zur Vermehrung und Erhaltung der Arbeitsgelegenheit vom 5. September 1932 zu be finden. Diese Verordnung war von gemerf= schaftlicher Seite aus als verfas= fungswidrig bezeichnet worden.

Die Revision ftüßte fich im wesentlichen auf die Auffaffung, daß feine ausreichende Ermächtigung zu ihrem Erlaß vorgelegen habe und daß der durch sie erfolgte Einbruch in den Grundsatz der Unabdingbarkeit des Tarifrechts auch außerhalb des durch fie umrissenen Aufgaben­freises liege, zur Erhaltung der sozialen Für­forge und zur Erleichterung von Wirtschaft und Finanzen, Zufazeinrichtungen zu vereinfachen und zu verbilligen".

Das Reichsarbeitsgericht hat die Rechtsgültigkeit der Notverordnung vom 5. September grund­säglich bejaht, wenigstens someit die hier in Frage stehenden Teile in Betracht kommen. In den Entscheidungsgründen wurde ausgeführt:

Ein Verstoß gegen die Verfassungsgrundsäge liegt nicht vor. Der Artikel 165 der Reichsver= faffung ist zwar die verfassungsmäßige Garantie für die Wirksamkeit von Tarifvereinbarungen mit ihren wesentlichen Normenwirkungen, insbesondere der Unabdingbarkeit gegeben. Aber das Wesen und die Bedeutung der Unabdingbarkeit liegt.

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Einzelvertragsmillen vorgeht.

Um diesen Grundsay handelt es sich hier aber schon um deswillen nicht, weil hier der Gegensatz zwischen Rollettivwirkung und Einzelvertrag nicht in Frage steht. Eingriffe in die Ver= tragsfreiheit der Tarifparteien sind nach der Verfassung gesetzlich oder, wie das hier im Wege der Notverordnung geschehen ist, an sich zulässig.

Im vorliegenden Fall ist die Unzulässigkeit des erfolgten Eingriffs zu verneinen, weil Artikel 165 der Reichsverfassung nur die Rechtsinstitu tionen des Tarifvertrages mit seinen typischen Normenwirkungen schützen will, während die Regelung der Einzelheiten Sache des Gesetzgebers ift.

Um etwas anderes als um eine Regelung von Einzelheiten handelt es sich aber bei der Verord­nung vom 5. September 1932 nicht. Am Wesen der Unabdingbarkeit wird durch ihre Vorschriften nichts geändert. Nach der weiteren Feststellung, daß ebensowenig ein Verstoß gegen Artikel 102

Wohlfahrtserwerbslose

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oder Arbeit­suchende die bisher fast alle als Arbeitsuchende geführt wurden nur Arbeitnehmer, die arbeits­fähig, arbeitswillig und unfreiwillig arbeitslos find, das 60. Lebensjahr nicht über­schritten haben und als Arbeitsuchende in dauernder Kontrolle des Arbeitsamtes stehen, so= fern sie eine laufende Unterstügung aus Mitteln der öffentlichen Fürsorge beziehen und diese Unter­stützung im Verhältnis zum Richtfaz der allge meinen Fürsorge nicht nur geringfügig ist. Ar­beitslose dürfen daher als Wohlfahrtserwerbslose nur dann anerkannt und bei der Zählung berück­fichtigt werden, wenn sie die Voraussetzungen der genannten Vorschrift erfüllen.

An der Zählung der von der Arbeitsloejnunter­stügung unterstützten Arbeitslosen ist nichts ge= ändert. Dafür aber hat man ein ganzes Teil der ausgesteuerten Arbeitslosen, die von der Wohl­fahrt unterstützt werden, einfach gestrichen, ohne der Offentlichkeit von dieser Säuberungs­aftion" Kenntnis zu geben.

In den Altersstufen über 60 Jahre ist die Ar­beitslosigkeit am stärksten verbreitet, da es gerade diesen Arbeitslosen nahezu unmöglich ist, während der Krise Arbeit zu finden. Die alten Arbeits­losen sind durchweg seit Jahren ausgesteuert und in die Wohlfahrt verwiesen. Unter der Papen­Regierung hat man sie glatt von der Liste der Menschen gestrichen, die noch ein Anrecht auf Ar­beit haben.

Wer über 60 Jahre alt ist, zählt nicht mehr als Arbeitsloser und Arbeitsuchender, er ist erledigt, ist nicht einmal mehr Wohlfahrtserwerbsloser, er existiert nicht mehr für die Statifit.

Berechnet man an Hand der Altersstufentabelle der Arbeitslosen aus dem Reichsstatistischen Jahr­buch diese Gruppe der unsichtbar gemachten Ar­beitslosen auch nur mit fünf vom Hundert aller Arbeitslosen, dann sind durch diese Streichung allein

350 000 Arbeitslose unsichtbar gemacht,

und aus der Statistik verschwunden. Zu diesen unsichtbaren Arbeitslosen kommen meiter alle die­jenigen Arbeitslosen, die aus Mitteln der öffent­lichen Fürsorge teine laufende Unterstügung mehr erhalten oder eine Unterstügung, die im Verhält­nis zum Richtfaz der allgemeinen Fürsorge nur geringfügig ist. Das bedeutet, daß alle die Ar­beitslosen, die noch ein kleines Einkommen es aus fleinem Hausbesig oder Zinjen

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fei haben

der Reichsverfassung mit seinem Grundjag der richterlichen Unabhängigkeit vorliege, legte der Vorsitzende dar, daß die fragliche Notverordnung ihre Ermächtigungsgrundlage in den Notverord­mungen vom 4. September 1932 und 14. Juni 1932 habe, und daß diese Ermächtigung nicht über­schritten worden sei.

In der Sache selbst kam das Reichsarbeitsgericht zur Aufhebung des angefochtenen Ur teils des Arbeitsgerichts Remscheid pom 5. Of­tober d. I., meil nach Lage der Dinge mit der Lohnkürzung nicht, wie die Vorinstanz annahm, erst bis zum 1. Oktober gemartet zu werden brauchte. Eine sofortige Lohnkürzung mar vielmehr vom 26. September ab zulässig.

Das Arbeitsgericht Remscheid   joll in seiner neuen Verhandlung auch noch prüfen, ob eine beharr= liche Arbeitspermeigerung der ſtrei= kenden Arbeitnehmer vorgelegen hat.

Die Feuerwehrleute

Luftschutz und Gehaltsfrage

Der Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs hatte zum 11. und 12. November die Vertreter der Fachgruppe Deutscher, Berufs­feuerwehrmänner zu einer Sitzung im Verbands­haus zu Berlin   zusammenberufen. Die Vertreter billigten einmütig die vom Verbandsvorstand ge­planten organisatorischen Maßnahmen.

In der Frage des Luftschutes begrüßten sie die Stellungnahme des Bundesvorstandes des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes  , mit allen Kräften gegen Rüstungswahnsinn und Kriegshee anzufämpfen und für eine Befriedung der Welt durch völlige Abrüstung aller Staaten zu wirken. Mit dem Bundes= vorstand sind sie der Meinung, daß ein wirksamer Schuß der Zivilbevölkerung gegen einen feind­lichen Luftangriff nicht geschaffen werden kann. Solange nicht eine Befriedung der Welt erreicht ist, muß zum mindesten ein internationales Verbot von Luftangriffen auf die Zivil­bevölkerung geschaffen werden. Notwendig ist ein allgemeiner Ratastrophenschuß, für den alle zur wirkungsvollen Durchführung notwendigen Bor­bereitungen getroffen werden müssen. Ihrer Be­rufspflicht werden die deutschen Berufsfeuerwehr­leute jederzeit mit Hingabe ihrer vollen Kraft, ohne Rücksicht auf drohende Gefahren genügen. Die Tagung beschäftigte sich auch mit der Aus­mirfung der Finanznot der Städte auf das Feuer­mehrpersonal. Besonders groß war die Empörung darüber, daß die Besoldung der Feuerwehr­leute durch Not- und Sparverordnungen um

oder deren Angehörige noch etwas verdienen, so daß ihre Wohlfahrtsunterstützung statt zu dem vollen Sah nur zu einem gefürzten Saz erfolgt, von der Reichsanstalt

nicht mehr als Arbeitsuchende geführt

werden.

Solange der Vater arbeitet, sind seine Söhne und Töchter, die keine Arbeit haben, nicht mehr arbeitslos, nicht mehr Arbeitsuchende und haben daher auch in der Arbeitslosenstatistik nichts mehr zu suchen. Wie groß die Zahl dieser unsichtbaren Arbeitslosen ist, die des günstigeren Bildes wegen aus der Statistik ausgeschaltet wurden, läßt sich schwer berechnen.

Eine Umfrage bei den Berliner   Bezirksämtern ergibt, daß teilweise bis zu 30 Prozent nicht mehr als Arbeitsuchende aner tannt werden. Schäzungsmeise werden rund 500 000 Arbeitslose ihren Play in der Statistik auf diese Weise eingebüßt haben ,,, unsichtbar" ge= worden sein.

Als Arbeitsuchender wird ferner nur der anerkannt, der in den letzten drei Jahren vom Arbeitsamt ausgesteuert wurde oder der in den letzten drei Jahren mindestens 13 Wochen gearbeitet hat. Jeder, der länger ermerbslos ist, ist gestrichen worden, momit weitere 300 000 Arbeitsloje unsichtbar geworden. sind.

Gestrichen sind aus der Liste der Arbeit­suchenden Ehefrauen und sonstige weibliche Familienangehörigen, die durch die Sorge um den Haushalt und für ihre Ange= hörigen derart in Anspruch genommen werden, daß sie nur geringfügige Arbeiten verrichten können. Diese Kautschukbestimmung kann sehr vielen weiblichen Arbeitslosen zur Streichung von der Liste der Arbeitsuchenden verholfen haben, weil man ja nicht zu wissen braucht, daß manche Frau arbeiten muß, obwohl sie eigentlich von zu Hause nicht meg fann.

Noch 10 bis 12 Punkte dieser Unsichtbar- Ber= ordnung für die Statistik lassen erkennen, wie das Bild retuschiert wurde, das starke Abnahme der Arbeitslosigkeit unter der Papen- Regierung zeigen soll. Wir glauben mit der Veröffentlichung der Grundsäge für die Zählung der Wohlfahrts­ermerbslosen, die plöglich unsichtbar ge= wordenen Arbeitslosen wieder sichtbar gemacht zu haben. Ihre genaue 3ahl muß festgestellt werden auch wenn das günstige Bild" dadurch etmas getrübt wird.

Die unsichtbaren Arbeitslosen sind da, auch menn sie nicht mehr in der Statistik sind, ste machen nicht nur einen Bruchteil in der Zwei­millionendifferenz aus, sondern einen so großen Teil, daß es einer Täuschung gleich kommt, sie grundsäglich" verschwinden zu lassen.

rund ein Viertel gekürzt ist und ihre Tätigkeit bei der Anpassung der Gehälter nicht ge= nügend gewertet wird. Das gilt auch für die anderthalb fache Wertung der Feuer­wehrdienstzeit bei Berechnung der verfor­gungsfähigen Dienstzeit. Obwohl wissenschaftlich festgestellt ist, daß die mit dem Feuerwehrdienst verbundenen Gesundheitsgefahren zu einem raschen Verbrauch des Feuerwehrpersonals führen, soll diese Wertung keine Geitung haben.

Die deutschen Berufsfeuermehrleute ermarten, daß die städtischen Verwaltungs­organe auch in den Tagen der Finanznot an den Einrichtungen festhalten, die sie zur gerechten Abgeltung der mit dem Feuerwehrdienst verbun­denen Gefahren geschaffen haben, weil die Ge­fahren des Berufs in unverminderter Höhe weiter bestehen. An die Reichsregierung richtet die Tagung den dringenden Appell, die Zuwendungen an die Gemeinden so zu erhöhen, daß diese den ihnen obliegenden Verpflichtungen gerecht werden fönnen.

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