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3entrum gegen Papen

Für parlamentarische Mehrheit

und das Recht des Reichstags

Bom Reichsgeneralsekretariat der Deutschen Zentrumspartei wird nachstehendes Aide Mé­moire veröffentlicht, das am Buẞtag von den Abgeordneten Kaas und Joos dem Reichskanzler überreicht worden ist:

,, Der einzige Ausweg aus der gegenwärtigen unhaltbaren Lage ist die Bildung einer Regie­rung, die in voller Wahrung der Rechte des Reichspräsidenten und einer zielbewußten starten Staatsführung die seit Monaten unterbrochene Berbindung mit der Volksvertre= tung wiederherstellt und sich in einer fest en Mehrheit den unentbehrlichen Rückhalt schafft. Nur so kann eine friedliche und organische Weiterentwicklung im politischen Leben der Nation gesichert werden. Nur so kann der deutschen Wirt­schaft die Ruhe gewährleistet werden, die wesent­liche Voraussetzung ihrer Erholung und ihres Auf­stiegs ist. Nur so kann Deutschland in die welt­politischen Auseinandersetzungen um seine Gleich­berechtigung und finanzielle Wiedergesundung mit der Autorität eintreten, welche die Größe der zu bewältigenden Aufgabe und der außenpolitischen Widerstände verlangt.

Eine nüchterne Prüfung der Gesamtlage ergibt, daß die Zusammenfassung der politischen Kräfte zu einer starten Not- und Arbeitsgemeinschaft, deren Bildung fachlich durchaus möglich ist, unter der gegenwärtigen politischen Füh rung und im Rahmen des gegenwärtigen Ka­binetts ausgeschlossen bleibt. Hieraus er­gibt sich die zwingende Notwendigkeit, daß die Reichsregierung ohne weiteren Verzug durch einen freiwilligen Schritt ihrerseits dem Herrn Reichspräsidenten den Weg für die Durch. führung der großen Sammelaktion freimacht.

Die Deutsche Zentrumspartei stellt für das Ziel der Schaffung einer starken volksverbundenen Re­gierung und für die beschleunigte Durchführung ihrer Aufgaben jede verfassungsmäßig verantwort­bare Mitarbeit zur Verfügung."

Bäckerei überfallen Vierköpfige Räuberbande in Lankwitz

Ein ungewöhnlich verwegener Ueberfall spielte fich gestern früh gegen 3,30 Uhr in Cankwik in der Kaifer- Wilhelm- Straße 26 ab. Dort über­fielen vier noch unbekannte Räuber den 48 Jahre alten Bädermeister Wilhelm Schönfeld, wed­ten deffen 47 Jahre alte Frau Martha sowie den 25 Jahre alten Stiefsohn Heinz Grote und das 19jährige Dienstmädchen, trieben fie unter Be­drohung mit Pistolen ins Wohnzimmer und plünderten dann die Wohnung aus. Den Räubern fielen dabei 100 Mark Bargeld und einige Schmudfachen in die Hände. Sie ergriffen dann die Flucht und entkamen unerkannt in der Richtung nach dem Teltowfanal.

Borher hatten die Räuber die Familie darauf aufmertfam gemacht, daß sie einen Bosten zurüd­laffen würden, um ungefährdet flüchten zu können. Gleich darauf benachrichtigte der Meister das 194. Polizeirevier, das das Raubdezernat des Bolizeipräsidiums alarmierte. Es wurde feft­gestellt, daß die Räuber den Zaun einer benach­barten Gärtnerei zerschnitten hatten und durch­geflettert maren. In der Bäckerei drückten sie das Fenster der Toilette ein, das sie vorher mit Seife beschmiert hatten, und gelangten so in den Gang, der zur Badstube führt. In der Badstube haben sie sicherlich auf das Erscheinen des Mei­sters gewartet. Die Kolonne muß davon Kenntnis gehabt haben, daß der Bäckermeister einen grö= Beren Geldbetrag im Hause hatte.

Gisbrecher gefunten Besatzung umgekommen Eigener Bericht des Vorwärts" Riga , 17. november.

Der russische Eisbrecher Nummer 9", der seit dem 24. Oktober nach seiner Abreise aus Archangelft vermißt wird, ist mit Mann und Maus untergegangen. Die Ausreise des Dampfers erfolgte seinerzeit zum Zwecke der Rettung eines anderen Eisbrechers. Jeht wurde im Weißen Meer ein Rettungsboot der ,, Nummer 9" mit acht Leichen geborgen. Von den übrigen Mitgliedern der Besaßung dürfte faum noch jemand lebend geborgen werden.

,, Barrikaden auf Schienen"

Sechs Monate wegen Nötigung Der Schmied W. stand vor dem Sonder­gericht megen Transportgefährdung. Mehrere Nächte hintereinander waren während des Ver­fehrsstreits in der Bitschiner Straße neben einer Baustelle auf den Schienen Barr­faden entstanden. Stéine, Loren, Eisenbahn­fchmellen waren als Berkehrshindernis aufgehäuft und mußten weggeräumt werden. In der Nacht Dom 5. zum 6. November hörte eine Schupo­streife, wie schmere Gegenstände auf die Schienen Als die Beamten schnell geschleudert wurden. herbeieilten, ergriffen etwa 10 Mann die Flucht,

Hitlers Negerpeitschen

Hitler pflegt auf seinen Versammlungsreisen mit einem Stab von Leuten umgeben zu sein, die in drei auffallend großen Mercedes - Wagen einher fahren. Vor der letzten Wahl fielen diese ,, Reise­begleiter" in mehreren Städten Deutschlands da­durch auf, daß sie aus ihren 40 000- Mark- Autos mit großen Nilpferdpeitschen Straßenpassanten einschlugen

auf

Zum erstenmal hatten sich am Dienstag vor dem Erlanger Schnellgericht vier solcher Reise­begleiter" zu verantworten, weil sie am 17. Juli auf einer Fahrt durch Forth bei Erlangen sich auf ihre Art ,, politisch betätigten". Mit ihren drei Luxusautomobilen fuhr die Hitler- Be­gleitung" durch die Straßen. Als fie an einem Hause die rote Freiheitsfahne mit den drei Pfeilen sahen, schrien sie Reichsbannerleute an: ,, Eure Mistgabel runter, ihr Schweinehunde." Die Arbeiter antworteten: Das geht euch einen Dreck an." Das erste Auto flikte davon, ihm folgte das zweite, aber das dritte Lupusauto steuerte direkt in die Reichsbanner­gruppe hinein. Da die Reichsbannerleute

Verurteilte ,, Reisebegleiter"

nicht ohne meiteres megliefen, schlugen die Hitler Begleiter mit ihren Nilpferd. peitschen auf die umstehenden Leute ein, verlegten dabei zmei Männer und eine Frau, um dann um schnellsten Tempo davonzufahren.

im

In Begnig jedoch wurden die drei Luxusautos Hitlers angehalten und durchsucht. Und siehe da, man fand in dem dritten Wagen mehrere Peitschen und einige Totschläger. Einen Armeerepolder hatte Hitlers Leibgarde in Forth perloren", als sie die Arbeiter mit der Peitsche trattierte. Es wurde Anklage er­hoben und die Sache sollte im Schnellverfahren durchgeführt werden. Zweimal ließ Hitlers Leib­anwalt, Frank II, die Sache vertagen, das dritemal erschien er, aber die Angeklagten nicht, die sich entschuldigen ließen, weil sie dienstlich unabkömmlich waren". Das Gericht erließ Vor­führungsbefehl. In der Dienstagverhand­lung hatten sich nun Adolf Dürr, Johann Bastian, Franz Schädle und August Körber aus München megen gemeinschaftlicher Waffen=

Vier Brände am Bußtag

Ein Feuerwehrmann schwer verletzt

Am geftrigen Bußtag war die Feuerwehr an mehreren Stellen der Stadt mit der Bekämpfung gefährlicher Brände beschäftigt. In einem Falle wurde ein Feuerwehrmann bei den Löscharbeiten schwer verletzt.

In Mariendorf in der Eisenacher Straße 10 geriet in den ersten Morgenstunden der Dachstuhl des Wohnhauses in Brand. Das Feuer wurde erst ziemlich spät bemerkt, und als die alarmierte Feuerwehr anrückte, standen die Bodenkammern, in denen viel Gerümpel lagerte, und der weitaus größte Teil des Dachstuhles bereits in hellen Flammen. Die Berqualmung war so start, daß die über eine mechanische Leiter und die Treppen­häuser nach oben vordringenden Feuerwehr beamten mit Sauerstoff- und Rauchschutzgeräten ausgerüstet werden mußten. Gleich beim ersten Löschangriff ereignete sich ein bedauerlicher Unfall. Der Feuerwehrmann Breuer von der Zugwache Tempelhof wurde durch eine Stichflamme am Ropf schwer verletzt. Der Berunglückte fand im Tempelhofer St. Josefs- Krankenhaus Aufnahme. Die Löscharbeiten waren erst in den Vormittags: stunden beendet.

Ein zweiter gefährlicher Brand fam in einer Gastwirtschaft in der Schreinerstraße gegen

zwei blieben dann stehen und einer wurde feſt­genommen.

Der festgenommene W. bestritt, etwas mit dem Ganzen zu tun gehabt zu haben; er sei auf dem Heimwege von seiner Braut gewesen und habe nur gesehen, wie andere die Barrikaden" aufgebaut hätten. Die Beamten befundeten aber vor Gericht, daß der Mann stehen geblieben sei, meil er sie nicht bemerkt habe; er habe sich gerade gebückt, um einen Gegenstand vom Boden auf­zuheben. An seinen Händen habe Rost gesessen. Auf dem Revier habe er gestanden, bei dem Barrikadenbau mitgeholfen zu haben.

Der Sachverständige war der Ansicht, daß eine Transportgefährdung nicht vorliege, da das Hindernis sofort bemerkt merden mußte. Der Staatsanwalt beantragte wegen versuchter Nöti­gung neun Monate Gefängnis, das Gericht er­fannte auf ſechs Monate.

Rätsel um Rosemarie

Kein Sittlichkeitsverbrechen

Je weiter die Untersuchung über den Fall der 6 Jahre alten Rosemarie Boddin fort­schreitet, desto größer werden die Widersprüche und Schwierigkeiten, die sich einer klärung ent­gegenstellen. Das kind wurde am 12. november, Sonnabend früh um 7 Uhr, auf den Eisenbahn­schienen unter der Grenzstraßenbrücke aufgefunden. Seif Freitagabend um 7 Uhr wurde sie vermißt. Ueber ihren Berbleib in den 12 Stunden, die da­zwifchen liegen, fonnte trotz aller Anstrengungen der Mordkommiffion feine Klarheit geschaffen werden.

Im Laufe des Montags und Dienstags dieser Woche wurden von der Mordkommission eine An­zahl Kinder ermittelt, die Angaben machen fonnten. Am Mittwoch, dem 9. November, spielte Rosemarie mit drei anderen Mädchen an der Ede der Swinemünder und 2orgingstraße. Plöglich tauchte ein Mann auf, der die Kleine anrief und ihr Eukalyptusbonbons schentte. An dem Tage, an dem Rosemarie verschwand, also am Freitag, dem 11. d. M., erhielt sie von dem gleichen Manne eine Tafel Schokolade. Rose­marie muß diesen Mann gut gefannt haben. Sie folgte ihm, als er fie rief, begrüßte ihn, bedankte fich und lief zu ihren Freundinnen zurüd.

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6 Uhr früh zum Ausbruch. Durch einen um­fassenden Löschangriff fonnte das Feuer auf seinen Herd beschränkt werden. Bei den Aufräumungs­arbeiten konnte einwandfrei festgestellt werden, daß Brandstiftung vorliegt. Die Kriminal­polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Aus der Feilnerstraße 1 im Südwesten Berlins fam gleichfalls der Alarm ,, Dachstuhlbrand". In diesem Falle war der Brandherd rechtzeitig ent­deckt worden, und durch starkes Wassergeben ge­lang es, das Feuer nach einstündiger Arbeit ein­zudämmen. Auch in diesem Falle wird als Ent­stehungsursache Brandstiftung vermutet.

Kind bei Explosion verletzt

In einer Wohnung in der Brunnenstraße 72 im Norden Berlins explodierte gestern bei Lötarbeiten einen Benzinlötlampe. Durch den unge­möhnlich ftarten Luftdrud wurden mit großem Knall mehrere Fensterscheiben und die Möbel pöllig zertrümmert. Die 13jährige Tochter des Bohnungsinhabers murde durch eine hervor. schießende Stichflamme getroffen und im Gesicht erheblich verlegt. Das Feuer fonnte von der Feuerwehr schnell gelöscht werden.

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Im Gegensatz zu diesen Aussagen und Fest­stellungen steht die Untersuchung der Aerzte. Die Kleine, deren Gesundheitszustand fich erfreulicherweise von Tag zu Tag gebessert hat, ist wie die Aerzte sagen feinem Sitt lichkeitsverbrechen zum Opfer gefallen. Es haben fich feine Anhaltspunkte irgendwelcher Art dafür ergeben, daß ein Mann sich an dem Kinde ver­gangen hat. Wenn der unbekannte Ontel" das Kind wirklich verschleppt oder mit sich genommen hat, so lag für ihn ja überhaupt kein Grund vor, die fleine Rosemarie in der Nacht über den zwei Meter hohen Eisenbahnzaun hinabzuwerfen.

führung und Dürr noch wegen politischer Rörperverlegung zu verantworten.

Die Angeklagten mollten dem Gericht vor­machen, daß sie die Waffen und Mordwerkzeuge zufällig" in ihrem Auto gefunden hätten. Ein Gendarmeriebeamter stellte aber einwandfrei fest, daß die Angeklagten die Waffen jeder an feinem Blag zum Gebrauch bereit gelegt hätten. Amtsgerichtsrat Dr. Gaffert entsprach dem Antrag des Staatsanwalts und verurteilte Bastian, Schädle und Körber zu je vier Monaten Gefängnis wegen gemein­schaftlicher Waffenführung, und Dürr außerdem noch wegen einer schweren Körperverlegung, be= gangen aus politischen Gründen, zu ins­gesamt zehn Monaten Gefängnis. Bedingter Straferlaß wurde verjagt. Ferner wurde die Verhaftung des Dürr im Gerichtssaal angeordnet. Das Gericht habe, so betonte der Vorsitzende, sehr strenge Strafen ausgesprochen, weil bei der grauen= haften politischen Verhegung eine milde Strafe Unrecht sei.

Die Einbrecher- ,, Klique" ,, Hauptquartier'"' in der Mulackstraße

Bon der Kriminalpolizei ist eine Bande jugend­licher Einbrecher festgenommen worden, die in Berlin monafelang ihr Unwesen trieben. Acht Mitglieder dieser mit allen Schifanen organifier­ten Vereinigung" wurden durch einen über­raschenden Zugriff in einer Gastwirtschaft in der Mulachstraße, die sie als ihr Hauptquartier" be­zeichneten, geftellt.

Vor einigen Monaten waren aus der Fürsorge anstalt bei Fredersdorf drei 16jährige Fürsorge­zöglinge entwichen. Vor ihrer Flucht waren die drei in das Büro eingebrochen und hatten 300 M. erbeutet. Die Spur der Flüchtlinge wies nach Berlin . Trotz aller Bemühungen der Polizei war von ihnen zunächst teine Spur zu entdecken. Die Ausreißer hatten in der Muladstraße an andere Fürsorgezöglinge Anschluß gefunden, die ebenfalls entwichen waren. Während ein Teil der ,, Klique" sich auf Motorraddiebstähle spezia­lifierte, verübten die anderen Einbrüche in Licht­Aunächtlich spieltheater am laufenden Band. murden in den Rinos sämtliche Zigarren-, 3iga­retten- und Schokoladenvorräte gestohlen und an Gastwirtschaften im Zentrum verschleudert. End­lich tam die Polizei auf die Spur der jugendlichen Diebe. Ein Teil wird dem Jugendrichter vorgeführt, die anderen tommen wieder in die Anstalt.

Im Hause Hausvogteiplah 10 wurde ein Riefeneinbruch entdeckt, bei dem die bisher noch unbekannten Täter 2000 Damenkleider, Sei­den- und Wollstoffe im Werte von mindestens 50 000 m. erbeuteten. Auf die Ergreifung der Diebe und Wiederherbeifchaffung der Beute ist zunächst eine Belohnung von 10 Proz. ausgefeht. Das Haus ist ein großes Geschäftsgebäude. Die Räume der bestohlenen Firma befinden sich im vierten Stod. Die Eingangstür ist mit fünf Sicherheitsschlössern versehen und außerdem mit Eisen beschlagen. Sie ist innen noch mit zwei Stangen gesichert. Dieses gewaltige Hindernis murde von der Kolonne gesprengt. Unter den Einbrechern muß ein ganz besonders starker Mensch sein.

Klage der Stadt Berlin

Nachspiel zum Sklarek- Prozeß- Stadtverordneter hat Beamteneigenschaft?

Vor der 22. 3ipiltammer des Landgerichts III unter Vorsiz von Landgerichtsdirektor Bunge wurde heute vormittag über die Schadenersaz flage der Sadt Berlin gegen Morig Rosen­thal wegen der Kreditbewilligung an die Stlarets perhandelt. Für die Stadt Berlin war Rechtsanwalt Walter Fabian erschienen, während der Betlagte Moriz Rosenthal selbst an­wesend war und durch Rechtsanwalt Walter Bahn, der im Staref- Prozeß den Stadtbank­direktor Hoffmann verteidigte, pertreten wurde. Zu einer eigentlichen Verhandlung fam es heute nicht, da von beiden Parteien neue umfang reiche Schriftsäge eingereicht worden waren. Das Gericht fezte daraufhin einen neuen Berhand­lungstermin auf den 22. Dezember, vormittags 12 Uhr, feſt.

Die Klage der Stadt Berlin lautet auf Zahlung eines Teilbetrages, nämlich 100 000 m. nebst Zinsen seit dem 25. September 1929, dem Tage, an dem der Kreditausschuß 480 000 m. für die Stlarets bewilligte, die auch ausgezahlt wur: den. Die Stadt Berlin vertritt in ihrer Schaden­ersatzklage den Standpunkt, daß Moriz Rosenthal in seiner Eigenschaft als Mitglied des Kreditaus­schusses Beamter der Stadt Berlin gewesen sei und als solcher feine Ueberwachungspflichten ver­nachlässigt habe. Ferner wird ihm in der Klage zum Vorwurf gemacht, daß er auf den Stadt­

bankdirektor Hoffmann und den Stadtbank­direktor Schröder eingemirtt habe, teine Re­cherchen bei den Bezirksämtern abzuhalten, wo­durch sonst nämlich die Betrügereien der Stlarefs entdeckt worden wären. In seinen Schriftsätzen Derlangt der Beklagte Moritz Rosenthal die Ab= weisung der Klage und bestreitet zunächst grundfählich, daß den Mitgliedern des Kredilaus­schusses Beamteneigenschaften zukommen. Im übrigen bestreitet er aber, für die letzte Aus­zahlung am 25. September 1929 irgendwie ver­antwortlich zu sein. Er sowie alle anderen Mit­glieder des Kreditausschusses hätten nämlich am 29. September nicht gewußt, daß bereits in der Zeit vom 9. bis 14. September Unregelmäßig­feiten der Sflarets beim Bezirksamt Spandau aufgedeckt worden seien. Von dieser Tatsache hätten weder die Stadtbankdirektoren, noch der Kämmerer als Vorsitzender des Verwaltungsrates dem Kreditausschuß Mitteilung gemacht. Eine Haftpflicht als Beamter falle fort, denn er sei als Stadtverordneter einer politischen Partei Eine in den Kreditausschuß gemählt worden. zivilrechtliche Haftung fönne ebenfalls nicht fon­struiert werden, denn das Verschulden treffe nicht ihn, den Beklagten, oder die anderen Mitglieder des Kreditausschusses, sondern allein die Stadt­bank und die zuständigen Kontrollorgane, die Hauptprüfungsstelle usw., die völlig persagt hätten.