Genf , 17. November. Englands Außenminister Sir John Simon entwickelte heute vormittag vor dem Büro der Abrüstungskonferenz den englischen Standpunkt zur Abrüstungs= und Gleichberechti gungsfrage. lleber den französischen Plan sagte er nur, daß es unvorsichtig und jogar unmöglich sei, dazu Stellung zu nehmen. England erkenne jedoch dankbar den Geist dieser Vorschläge an. Es wolle feinen Kon= furrenzplan vorlegen, sondern zu internationalen Bereinbarungen gelangen. Die Urfrage sei die der deutschen Gleichberechtigung. Englands Standpunkt hierzu lasse sich
in folgenden vier Punkten
zusammenfassen:
Punkt 1: Der Versailler Vertrag bindet jämtliche Unterzeichnerstaaten. Die allgemeinen anderen Verträge fönnen
nicht durch einen einseitigen Akt beseitigt, sondern nur auf dem Wege eines Abkommens abgeändert werden. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Abrüstungsartikel und die Wiederherstellung des Vertrauens. Der franzö= sische Plan enthält den Vorschlag über die Rekrutierung der Kontinentalarmeen, der zu einer A b= änderung der Bestimmung des Teiles 5 des Versailler Vertrages und damit zu einer Anwendung des Grundsatzes der Gleichberechtigung führt.
Punkt 2. Aus der Präambel des Teiles 5 des Versailler Vertrages und den damaligen Erklärungen des Ministerpräsidenten Clemenceau im Namen der Alliierten geht ohne Zweifel hervor, daß somohl nach dem Vertragstert als auch nach den Absichten der Urheber die Deutschland auferlegte Entwaffnung nur den Auftakt einer allgemeinen Abrüftung bilden sollte.
Punkt 3. Die von den einzelnen Staaten seit dem Waffenstillstand ergriffenen Abrüstungsmaß nahmen dürfen nicht unterschätzt werden. England ist z. B. zu einer außerordentlichen Herabsegung seiner Rüstungen geschritten und kann auf diesem Wege nicht weitergehen, wenn nicht ein allgemeines Abkommen erzielt wird. Während Deutschland auch weiter unter den Verpflichtungen des Friedensvertrages bleibt, find gegenwärtig andere Nationen der Welt durch feinerlei gegenseitige Verpflichtungen zu Herab segungen der Rüstungen gezwungen, mit Ausnahme der allerdings sehr wichtigen Gebiete, auf die sich die Flottenabkommen von Washington und London beziehen. Andere Nationen fönnen sich heute erlauben, über Waffen zu verfügen, die nach dem Friedensvertrag Deutschland ver= boten sind.
Punkt 4. In der Zwischenzeit seit dem Waffenstillstand ist Deutschland Mitglied des Bölkerbundes geworden. Es hat das unbestreitbare Recht, im Völkerbund als gleich= berechtigtes Mitglied zu sitzen. Wenn man jetzt über die Bestimmungen des künftigen Abrüstungsabkommens zweifel hege, so sei dies keineswegs in der Absicht, direkt oder indirekt den Zustand der Unterlegenheit zwangsweise aufrechtzuerhalten Vielmehr frage ich die englische Regierung mit großer Beunruhigung, wie die gegenmärtige Lage richtig ausgenügt werden könnte, da die sich hieraus ergebenden Gefahren für die Ruhe Europas gefürchtet werden müßten. Es handle sich hierbei direkt um eine Aufgabe der Abrüstungskonferenz. Die englische Regierung suche nicht die Abrüstung als einen Zweck an sich, sondern als ein Mittel zu diesem Zwed.
Das wesentliche Ziel der Abrüstung set, einen dauerhaften und festen Frieden zu sichern.
Der englische Außenminister hob hervor, daß in diesen vier Punkten sich die ganze gegenwärtige Lage zusammenfassen lasse.
Sir John Simon machte sodann dem Büro der Abrüstungskonferenz in vier Punkten einen Vor
schlag.
Punkt 1. Sämtliche europäischen Staaten vereinigen sich in der feierlichen Erklärung, daß sie unter feinen Umständen suchen werden, einen Streiffall irgendwelcher Art in der Gegenwart oder Zukunft unter sich mit Gewalt zu lösen. Selbst wenn es sich hierbei um eine Wiederholung des Kellogg Pattes handele, wäre dies nicht unnük. Einer vollständigen Abrüftung in Europa stehe heute die Furcht entgegen. Diese Furcht könne nur durch eine möglichst positive und klare Erklärung aller euro päischen Mächte überwunden werden. Die eng lische Regierung wolle jedoch keineswegs die bisherige Methode friedlicher Regelungen, jei es auj diplomatischem Wege, sei es durch Rückgriff auf den Artikel 19 des Völkerbundpaties ( Revision internationaler Verträge) ausschließen.
Punft II: Die fünftigen Beschränfungen der deutschen Rüstung müssen in de m gleichen Abrüstungsabkommen festgelegt werden, in dem die Begrenzung der Rüffungen der übrigen Mächte bestimmt wird. Auf diese Weise wird der Teil V des Berjailler Vertrages für Deutschland durch das fünftige Abrüftungsabkommen ersetzt.
Punkt III. Die neu formulierten Begrenzungen der deutschen Rüstungen haben die gleiche Dauer und werden den gleichen Revisionsbedingungen unterworfen wie die sämtlicher übrigen Mächte. Dies bedeutet eine Wenderung von allergrößter Tragweite, da gegenwärtig die Entwaffnungsklauseln des Versailler Bertrages im Gegensatz zu allen sonstigen internationalen Abmachungen zeitlich umgrenzt sind. Sämtliche Unterzeichnerstaaten des fünftigen Abrüstungsabkommens müssen sich in der Frage der Dauer der Revision in der gleichen rechtlichen Lage befinden.
Punkt IV. Cifte der Waffen: Deutschland erklärt, daß es nicht die Absicht habe, aufzurüsten. Deutschland wünscht vielmehr die Anerkennung des Grundsazes, daß die den anderen Mächten erlaubten Waffen Deutschland nicht verboten bleiben. Es handelt sich hierbei nur um die Waffenfategorien, nicht um die Zahl der Waffen. Wenn Deutschland das Recht der Gleichberechtigung zugeffanden wird, so muß gleichzeitig auch der Grundjah der qualitativen Gleichheit der Waffen anerkannt werden. Die englische Regierung erklärt sich bereit, gemeinsam mit den übrigen Mächfen der Abrüftungskonferenz diesen Grandjah in das zukünftige zukünftige Abrüstungsabkommen aufzunehmen,
Die einzelnen Etappen für die Anwendung dieses Grundsatzes müssen Gegenstand von weiteren Verhandlungen sein, für die die Teilnahme Deutschlands entscheidend ist. Jedoch müffen zwei Feststellungen gemacht werden, einerseits, das Ziel der Abrüstungskonferenz iff, ein Höchstmaß von positiver Abrüstung zu erreichen und nicht im Namen der Gleichberechtigung ein Anwachsen der Rüstungen zuzulassen, andererseits, die uneingeschränkte Anwendung des Grundsatzes der Gleichberechtigung kann feineswegs jofort entschieden werden. Die gleichen Grundsätze der Begrenzung der Rüstungen müssen für Oesterreich, Ungarn und Bulgarien angewandt werden. Das End
ergebnis kann jedoch nur durch Etappen erreicht werden. Die dringendste Aufgabe der Abrüstungskonferenz ist.
sofort ein Programm für die erste Etappe und jodann erst, falls möglich, die großen Linien für die zweite Etappe aufzustellen.
Auf dem Gebiet der politischen Schwierigkeiten werden einige Jahre gutnachbarliche Beziehungen wirksam den Weg für die zweite Etappe vor= bereiten.
Der englische Außenminister Simon erläuterte sodann seinen Vorschlag in den einzelnen Punkten der qualitativen Abrüstung.
Punkt 1. Flottenrüftungen.
a) Der Grundsatz der Gleichberechtigung verlangt, daß Deutschland in Zukunft ermöglicht, wird, Kriegsschiffe von dem gleichen Typus zu bauen, wie er endgültig jezt von den großen Flottenmächten angenommen werden wird.
b) Die englische Regierung erklärt sich bereit, die Kreuzer in Zukunft auf einen Typus von 7000 Tonnen mit Sechs- 3011 Geschüßen zu begrenzen, der den gegenwärtig Deutschland erlaubten Kreuzern entspricht.
c) Die englische Regierung besteht auf der Ab schaffung der Unterseeboote als deni besten Mittel zur Sicherung der Abrüstung und des Friedens.
Puntt II. Landrüstungen: a) Die schmeren Tanks müssen noch bis zu einer genau festzusezenden Grenze verboten werden, dagegen sind leichte Tanks zugelassen, da diese zum Schuß gegen Maschinengewehr- Angriffe unerläßlich sind. Die Zahl der in Deutschland erlaubten Tanks muß in direkten Verhandlungen mit Deutsch land festgesezt werden.
b) Der Vertrag von Versailles verbietet Deutschland Geschüße über ein höchst taliber Don 105 Millimeter. Die englische Regierung schlägt daher vor, daß die Geschüße sämt licher Mächte auf einen derartig einheit- lichen Typus zurüdgeführt werden.
Puntt III. Luftrüstungen: Die Luftwaffen haben, wie keine anderen Waffen, einen aus: schließlich internationalen Charakter. Auf dem Wege eines internationalen Abkommens fönnten sämtliche Militär- und Luftfahrzeuge sowie der Bombenabwurf aus der Luft aufgehoben werden. Gleichzeitig mit der Schaffung einer mirffamen internationalen Kon= trolle der Zivilluftfahrt jedoch stößt ein derartiges Programm auf die größten Schwierigkeiten. Die englische Regierung macht hierzu folgende drei Borschläge:
1 Sofortige herabfegung der Luftrüstungen der Großmächte auf den Stand der Luftrüstungen Englands:
2. Herabsegung um 33 Proz. der Luftrüstungen sämtlicher Mächte einschließlich Groß britanniens .
3. Beschränkung des Leergewichtes der Militärflugzeuge auf eine noch festzusetzende Mindeſt= zahl. In Erwartung der Prüfung dieser Borschläge, an denen Deutschland teilnehmen muß, hält es die englische Regierung für vernünf= tig, daß Deutschland bis dahin sich der Forderung einer militärischen und Flottenluftfahrt enthält.
Der englische Außenminister behandelte sodann zum Schluß die Frage der
quantitativen Abrüstung,
die nach seiner Auffassung außerordentlich lang= jährige und eingehende Berhand= lungen notwendig machen würde. Der Grund
fag der Gleichberechtigung auf diesem Gebiete müsse Deutschland jedoch an die Bedingung binden, daß die Anpassung der deutschen quantitativen Rüstungen an die neue Lage nicht im Gegensag zu dem Grundsatz der Beschränkung und Herabsegung der Rüstungen stehe. Mit anderen Worten: wenn Deutschland zum Beispiel von dem Verbot der allgemeinen Dienstpflicht be= freit zu werden wünscht, so muß die Zahl der Truppen, die in Zukunft einer obligatorischen militärischen Ausbildung als Miliz in Deutsch land unterworfen werden, von der Zahl der Soldaten abgezogen werden, die einer längeren Dienstdauer unterworfen bleiben.
In gleicher Weise muß die Herabsetzung der Dienstdauer von 12 auf 6 Jahre der Bedingung unterworfen werden, daß keine Erhöhung der Zahl der Reserven stattfindet, die gleichfalls eine längere Dienstdauer durchmachen. Die Zahl der Truppen mit längerer Dienstdauer muß daher von 100 000 auf 50 000 herabgesetzt werden. Der leitende Grundsatz für die Reorganisation des deutschen Heeres muß immer der sein, daß hierdurch keine Erhöhung der Angriffsfähigfeit Deutschlands eintritt.
zum
Der englische Außenminister erklärte Schluß, daß die englische Regierung den Vorschlag einer ständigen Kontrollfommission des Völkerbundes annehme und daß in Zukunft sämtliche Staaten in gleicher Weise der Kontrolle der Rüstungen unterworfen werden müßten.
Die englischen Vorschläge stellen zweifellos das stärkste Entgegenkommen dar, das jeit dem Ausscheiden Deutschlands auf der Abrüstungskonferenz dem deutschen Gleich berechtigungsverlangen erwiesen worden ist. Insofern sind sie viel günstiger für Deutschland als die neuesten französischen Vorschläge, die die praktische Anwendung der Gleichberechtigung in weite Ferne rücken.
Die höflichen Redewendungen des englischen Außenministers gegenüber dem französischen Plan fönnen nicht darüber hinwegtäuschen, daß England die ganze Konstruktion der Franzosen bezüglich neuer Sicherheitsgarantien, Regionalverträge, gegenseitigen Beistands und Sanktionen aller Art glatt a b= lehnt.
Was nun die konkreten Vorschläge Englands betrifft, so ist der innere Widerspruch zwischen den zunächst formulierten Grundsäßen und der später dargelegten praftischen Anwendung dieser Grundsäge unverPennbar. Man will
zwar Deutschland theoretisch auf den gleichen Fuß sezen wie die anderen Staaten, gleichzeitig aber ein Anwachsen seiner Rüstungen verhindern. Das ist natürlich die Quadratur des 3irtels, zumal, wenn man nur zögernd daran geht, den Siegermächten Beschränkungen aufzuerlegen. Der Ausdruck ,, etappenweise" ist das Zauberwort, mit dem man über diesen unlösbaren Widerspruch hinwegzukommen hofft.
Dennoch sind anerkennenswerte Anfänge einer positiven Abrüstung auch der Siegermächte bezüglich der sogenannten Angriffswaffen in dem englischen Programm enthalten. Das gilt z. B. für die schweren Tanks, für die Geschütze über 105 Millimeter, die U- Boote und die Militärflugzeuge, die international verboten werden sollen. Damit wäre namentlich der wichtigsten Forderung Hoovers im wesentlichen entsprochen.
Gewerkschaftliches siehe 2. Beilage.
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