-
"
wegen
an
Hause Rottbuserstraße 10 lief abends die fünfjährige Tochter auch das Geld in Empfang genommen hätten, möge dahingestellt der vierten Ferien- Straftammer des Landgerichts I. zu einem der in der Adalbertstraße wohnenden Schankwirthin bleiben, ob sie die Kollekte vermittelt hätten, auf jeden Jahre, Sievert zu drei und Reimanczik zu zwei Monaten Herwig gegen einen Pferdebahnwagen der Linie Knesebeck - Fall sei in ihrer Handlung eine Ausführung der Kollette Gefängniß verurtheilt. ftraße Morigplay", gerieth unter die Räder und erlitt eine zu finden und seien sie somit ebenfalls strafbar. Anders ver schwere Verletzung an der Hand. Das Kind wurde nach dem halte es sich mit Nehmig. Er sei zwar Redakteur des Blattes, tam dieser Tage eine eigenthümliche Antlage zur Verhandlung. Unschuldig verurtheilt. Vor dem Landgericht in Hamburg Krankenhause am Urban gebracht. In der Linkstraße wurde in dem die fragliche Bekanntmachung erschienen wäre, doch sei Der Volksschullehrer Weyhl, 75 Jahre alt, war am 5. Juni abends der auf einem Zweirade sigende Buchhalter Karl Gut- er nicht als die Person zu betrachten, welche diese Bekannt auf die Denunziation zweier Schülerinnen Knecht aus Rixdorf durch eine ihm entgegenkommende Droschte machung erlassen habe. Nehmis sei daher freizusprechen. geblicher Sittenvergehen zu umgestoßen und überfahren. Er erlitt dabei außer einer Wunde Das Rammergericht hat bereits in früheren Fällen gleichartig urtheilt worden, trotzdem der Staatsanwalt die Freisprechung einem Jahr Gefängniß vers am Kopfe anscheinend innere Verlegungen und mußte nach der entschieden. Dasselbe Gericht hat aber auch wiederholt die Bu- beantragte, da bem Lehrer die besten Zeugniffe feiner Behörde Charitee gebracht werden. Auf dem Flure des Hauses Mauer- lässigkeit der Erhebung eines festen Eintrittsgeldes zur straße 51 wurde der 38 jährige Arbeiter Wilhelm Richter be- Deckung der Unkosten ausgesprochen und würden die Genossen, fehler die Sache nach Hamburg zurück. zur Seite standen. Das Reichsgericht wies wegen Form. finnungslos und mit einer Wunde am Kopfe aufgefunden und in zur Vermeidung von nuglofen aber toftspieligen Prozessen, gut Verfahren betheuerte der hochbetagte Lehrer aufs neue ſeine In dem erneuten bie Charitee gebracht. Er war anscheinend durch einen Fehltritt thun, in Zukunft dies zu beachten. hingefallen. Unschuld und erklärte, daß nur ein Racheakt der beiden
"
-
Aus den Nachbarorten.
"
Von der peinlichen Gewissenhaftigkeit, mit der die Denungiantinnen vorliege, da er diese wiederholt bestraft hätte. preußische Polizei die ,, Ordnung" vor Arbeitern zu schüßen Der Staatsanwalt empfahl auch jest wieder die Freisprechung, fucht, legt ein Streifprozeß" Zeugniß ab, der gestern zum Ab- die denn auch vom Gericht ausgesprochen wurde. Der Bedauerns Friedrichshagen . Den Parteigenossen zur Nachricht, daß schluß gelangte. Im Mai d. J. hatten die Maurer Berlins und werthe hatte seit dem 5. Juni im Gefängniß gefeffen, da das der bereits angekündigte Vortrag für die am Sonnabend, in den Vororten bekanntlich geftreift. Auf einem Neubau in der erste Gericht wegen Fluchtverdachts die sofortige Berhaftung den 5. September, im Gesellschaftshause statt Albrechtstraße zu Steglitz wurde jedoch zu den alten Bedin- verfügt hatte. findende Versammlung des Arbeiter Bildungsvereins gungen weiter gearbeitet. Diese Maurer wollen von ihren Militärmißhandlung. Aus Oldenburg wird einem über Nansen und die Nordpol Forschungen" feiernden Kollegen belästigt worden sein und der Bauunternehmer hiesigen Blatt berichtet: Wegen Soldatenmißhandlung wurde der besonderer Umstände wegen nicht gehalten werden kann. beeilte sich, die Hilfe der Polizei anzurufen. Der Amtsvorsteher Unteroffizier Remmers vom 26. Artillerie- Regiment zu vier Der Vortrag wird aber bestimmt in einer der nächsten Ber - beorderte daher zwei Amisdiener vor den Bau, die dort ständig Monaten, wegen Meineids der Artillerist Lübben von demselben sammlungen stattfinden. Genosse Theodor Meyner hat Wache halten und auf die in einiger Entfernung rechts und links Regiment zu neun Monaten Festungshaft verurtheilt. Lübben für Sonnabend das Referat übernommen und als Thema„ W as stehenden Straßenposten der Streitenden ein wachfames Auge hatte in einer Angelegenheit falsch geschworen. Infolge dessen ist Religion und wer hat Religion?" gewählt. haben mußten. Am Morgen des 5. Mai standen drei Mann war der Artillerisi Mohrmann mit Inbegriff anderer Bergehen Auch dieser Vortrag wird sicher das Jutereffe der Mitglieder in der Nähe des Baues an der Ecke der Schüßenstraße zu 81/2 Jahren Buchthaus verurtheilt, nach 14monatiger Haft erwecken und einen recht zahlreichen Besuch der Versammlung und zivar der Zimmermann Matuschte und und die aber wieder entlassen worden. veranlassen. Außerdem wird die Verfanimlung auch noch der Maurer Harned und Stußler. Die Amtsdiener gingen n.9. Bericht über die legte Gemeinde- Bertreter- Sigung beschäftigen. auf die drei zu, frugen, ob diese nicht wüßten, daß sie hier nicht An alle politisch nicht organisirten Parteigenoffen richten wir stehen dürften, und führten, als dies verneint wurde, alle drei das Ersuchen, ihrer Pflicht eingebent zu sein und der einzigen zur Wache. Sie wurden wegen Uebertretung bes§ 366 Nr. 10 Eine öffentliche Korbmacher Versammlung fand am am hiesigen Orte bestehenden politischen Organisation, dem bes Strafgesetzbuchs(„ Wer die zur Erhaltung der Sicherheit, Montag in 2tch tenberg Friedrichsberg statt, in der Arbeiter Bildungs Verein beizutreten. Der Reinlichkeit und Ruhe auf den öffentlichen Wegen, Straßen und Brückner über das Thema sprach:" Die Zustände in der Plätzen erlassenen Polizeiverordnungen übertritt") und der Drts
-
Worstand.
"
Gewerbe- Ausfellung 1896.
"
Versammlungen.
Der 22jährige Karl Wolf Detlev v. Carstenn - Lichter: polizei- Berordnung vom 5. Juni 1877 und 11. Mai 1895 Grünbranche und wodurch beffern wir dieselben." In furzen felde, dessen Verschwinden feinerzeit gemeldet wurde, ist, wie welche bestimmt, daß ohne genügende Ursache mehr als Bügen beleuchtete Redner die augenblicklich mißliche Lage ber uns aus Wien durch den Draht gemeldet wird, dort von der zwei Personen auf dem Bürgersteige nicht zufammen das Arbeiten im Freien bei ungünstiger Witterung führen zu frühGrünarbeiter; die gesundheitsschädlichen Werkstellen, ebenfalls Polizei festgestellt; er hielt sich schon seit einiger Zeit in einem ftehen dürfen", vom Schöffengericht zu der exorbitanten Wiener Hotel auf unter dem Namen Alfmar v. Alvensleben. Strafe von je 20 M. Geldbuße verurtheilt. Bor der zeitigem Siechthum der Arbeiter. Weiter aber widerfahre den Berufungsinstanz behauptete Matuschte, daß er als Bimmerer Grünarbeitern größtentheils eine Behandlung seitens der Arbeit Brandstiftung . Nach einer Bekanntmachung des Land- gar kein Interesse an dem Maurerstreit gehabt habe. Er sei geber, die eines Menschen unwürdig und von anderen Arbeitern raths Stubenrauch sind in der Gemeinde Groß- Biethen Teltower auf der Suche nach Arbeit gewesen und habe an der Ecke der gewiß nicht ohne gebührende Antwort hingenommen würde. Kreises in lezter Zeit wiederholt Brände von Roggenmieten vor Schüßenstraße seinen Nachbar Harneck getroffen, der auch Arbeit von einer geregelten Arbeitszeit sei kaum die Rede, daffelbe gelte gekommen. Außerdem ist in der Nacht zum 29. Auguft eine ge- fuchte. Sie hätten sich begrüßt und da sei auch schon Stußler ebenfalls von den Pausen. Redner verbreitet sich nun über die bisher in füllte Scheune des Rittergutes Groß- Biethen niedergebrannt. Es dazu gekommen, der mit der Straßenbahn nach Groß- den Reihen der Korbmacher entfaltete Agitation und spricht mit liegt unzweifelhaft Brandstiftung vor. Die Thäter konnten bis Lichterfelde fahren wollte. An dieser Stelle sei nämlich eine Befriedigung aus, daß hierin vor Jahren viel geleistet wurde, jezt nicht ermittelt werden. Demjenigen, der die Brandstifter weiche und daher Gelegenheit zum Aufsteigen. Sie hätten die gewonnenen Streits der Grünarbeiter 1884 und 1889 ans zur Anzeige bringt, so daß ihre Bestrafung erfolgen kann, wird kaum zwei Minuten dort gestanden, als sie fiflirt wurden. ziehend, deren Errungenschaften aber leider durch die Lauheit der eine Belohnung von 300 Mart zugesichert. Die Richtigkeit dieser Darstellung wurde von den beiden Mit- Arbeiter selbst zu Wasser wurden. So werde augenblicklich in angeklagten bestätigt. Daß Stußler thatsächlich nach Groß- höchstens 2-8 Werkstätten der Berliner Vororte ber 1889 aufLichterfelde fahren wollte und nur auf den nächsten Dampfwagen gestellte Lohntarif gezahlt, in allen übrigen haben Lohns wartete, wurde durch einen einwandsfreien Zeugen erwiesen. Redner bedauert, daß man den derzeitig gegründeten Fachverein reduktionen und Verlängerung der Arbeitszeit Play gegriffen. Der als Zeuge vernommene Amtsdiener konnte nichts Die Untersuchungen der Eingeborenen in der Stolonial weiteres befunden, als daß die Angeklagten etwa zehn eingehen ließ, darauf hinweisend, daß nur durch Organisation ausstellung durch den Kreisphysikus sind infolge der Weigerung Minuten auf derselben Stelle gestanden hätten. Aus dem Er- geregelte Verhältnisse für Arbeiter geschaffen werden können und der Eingeborenen, sich untersuchen zu lassen, bis zur behördlichen kenntniß der ersten Instanz ging hervor, daß das Schöffengericht ersucht darum dringend, sich zu organisiren und sich dem„ Berband Entscheidung ausgefeßt. überzeugt gewesen war, daß die Angeklagten sich dort aufgestellt der in der Korbmacherei beschäftigten Arbeiter Berlins u. Umgegend" Der Verlauf der Feftveranstaltungen im Ver- hatten, um den Zuzug von Arbeitern von dem anzuschließen, räth aber energisch ab, eine Spezialorganisation guügungspark der Berliner Gewerbe- Ausstellung hat, wie die benachbarten Neubau fernzuhalten. Die zweite der Grünarbeiter ins Leben zu rufen. Die animirte Diskussion Blätter melden, auf die vorgesetzte Behörde einen derartigen Instanz entschied, daß nicht der allergeringste Be- ließ erkennen, daß die eingeriffenen Uebelstände bedenklicher Eindruck gemacht, daß der Amtsvorstand von Treptow , ab- weis erbracht sei, daß die Angeklagten eine Natur feien, die ein Eingreifen feitens der Arbeiter unbedingt gesehen von besonderen Maßnahmen gegen einzelne Wirthe, folche Absicht gehabt hätten, man tönne ihnen erheischen. Ausdrücklich getlagt wurde über bas ausgedehnte für die Folge weitere derartige Veranstaltungen nicht ge eine folche Absicht ohne Beweis nicht im. Bwischenmeistersystem, welches in den letzten Jahren sein Theil statten wird. putiren. Stußler müffe gänzlich freigesprochen werden, dazu beitrug, die Lage der Arbeiter rapid zu verschlechtern. Die weil derfelbe erwiesenermaßen auf den Tramway gewartet Bersammlung nimmt eine Resolution einstimmig an, in der sie habe. Die Angeklagten Matuschka und Herneck hätten aller- sich zum Anschluß an den„ Berliner Verband " verpflichtet und wählt dings die Orts Polizeiverordnung übertreten, da aber die Vor- zur Leitung der Geschäfte der Bororte nachstehende Vertrauens. Die Tellersammlungen in Versammlungen als öffent aussetzung des ersten Richters, sie hätten Kollegen belästigen personen: für Friedrichsfelde : Breuer, für Friedrichsliche Kollekte. Unser Parteigenosse Trautsch, der Ver- wollen, nicht zutreffe, so sei auf die niedrigste Strafe von je berg Lichtenberg : Jütte und für Weißenfee: trauensmann der Sozialdemokraten in 2uckenwalde, hatte einer Mart erkannt worden. Von den Kosten wurden den Grieger. Ein Antrag auf Wahl einer Zariftommiffion wird zum 27. Januar 1896 nach einem dortigen Lokal eine Bolts Verurtheilten 14, ber Staatstaffe 3/4 auferlegt. vertagt. versammlung, in der Bebel sprach, einberufen, und zu derselben Offene Frage: Die Orts Polizeiverordnung be Der Verband der Möbelpolirer( Filiale Süd Dft) durch eine Annonce in der Luckenwalder Zeitung" eingeladen. fagt, wenn mehr als zwei Personen ohne hielt am 24. Auguft seine Mitgliederversammlung ab. Herr In dem Inserat war der Vermerk enthalten:" Bur Deckung der zwingende Ursache auf der Straße stehen und Dr. Mellmann, der in dieser Bersammlung einen Vortrag zu Unkosten findet eine Tellersammlung statt." In wenn anerkannt wurde, daß ein Angetlagter halten versprochen, hatte schriftlich mitgetheilt, daß er verhindert der Versammlung ordnete Trautsch dann die Aufstellung aus begründeter Ursache auf der Straße sei, daß er aber bestimmt am 28. d. M. erscheinen werde. zweier Zeller an und betraute die Parteigenossen Scheller stand, wo bleibt dann der Begriff: Mehr als unter Verschiedenem brachten einige Kollegen Beschwerden und Schulze mit der Ueberwachung der Einnahme. Die drei zwei Personen? von Werkstätten zur Sprache. Kollege Rluge rügte einige
Gerichts- Beifung.
-
791
erhielten bald darauf ein Strafmandat wegen Verstoßes gegen Krieg zwischen Reichsgericht und Landgericht. Das Borkommniffe bei der Arbeitsvermittelung; Rollege Schulz ver
voll
Stein.
Nord- Schule, Müllerftr. 179 a:
8 Uhr an geöffnet.
im Bereinstalender find zu richten an Karl Stiller, Kleine Frankfurterftraße Nr. 7, 1 Tr. ane Buschriften, den Bund betreffend, find zu richten an Jahnchönhauser Alee 177 c.
Sund der geselligen Arbeitervereine Berlins und Umgegend. Hermann
Bent valverein der Bureau- Angestellten Deutschlands . Heute
Abend 8½ uhr bei Nölig, Neue Friedrichstraße 44: Borirag des Herrn hemifers Wollheim: Die Bedeutung der Luft im Harshalt der Erde. Bahl=
die Regierungs- Polizeiverordnung vom 3. August 1892( erlassen für den Regierungsbezirk Potsdam ), welche das Reichsgericht läßt sich in seinen Erkenntnissen nicht von einer sprach sofort Schritte zu thun, daß derartige Sachen nicht Recht zum öffentlichen Kollektiren von einer vorherigen Ge- Berliner Strafkammer korrigiren, das ist kurz der Juhalt eines mehr vorkommen. Ein Antrag des Kollegen H. Schulz, betr. nehmigung der Polizeibehörde abhängig macht. Gleich ihnen Erkenntnisses, in welchem das Reichsgericht zum zweiten Male Bewährung, freien Eintritts bei allen Vergnügungen für alle wurde auch Herr Nehmiz, der Redakteur der Luckenwalder in derselben Sache der Anschauung einer hiesigen Straffammer Mitglieder, rief eine sehr rege Diskussion hervor, an der sich entgegengetreten ift. Auf die Revision eines der außer dem Antragsteller und anderen Rednern Kollege Roppe in Zeitung", mit einem Strasmandat bedacht. Das hierauf an lekteren verurtheilten Angeklagten hatte das Reichsgericht hervorragender Weise betheiligte. Nachdem Kollege Suitner gerufene Schöffengericht war indessen anderer Meinung, wie bie Polizeiverwaltung, und sprach die Angeschuldigten mit der bas Urtheil aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz um recht zahlreichen Besuch der nächsten Versammlung ersucht Begründung frei, daß von einer Kollette hier überhaupt nicht zurückgewiesen. Die Straffammer meinte aber, daß das Reichs- hatte, wurde dieselbe geschlossen. geredet werden könnte, weil die geleisteten Beiträge zu den Un- gericht gar nicht in der Lage gewesen sei, in dieser Sache ein Arbeiter- Bildungsschule. Freitag Abend Uhr bis 10% Uhr: Südfoften gesteuert feien und auch als eine Art Entgelt anzusehen Votum abzugeben, da das Sitzungsprotoll den vom Reichsgericht oft- Schule, Waldemarfir. 14: Nationalötonomie.( Die Marg seien. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hob aber das wahrscheinlich übersehenen Vermerk enthielt, daß von allen Engels' schen gehren. Werth, Mehrwert h, Kapital.) Herr Dr. Alfred BernRede Uebung.( Di Einlegung der Revision verzichtet wichtighten Gesetze für die Kunst des öffentlichen Redens. Lehre vom Aufbau Landgericht in Potsdam die Vorentscheidung wieder auf Betheiligten auf die und verurtheilte fämmtliche Angeklagte zu je 5 Mart Geldstrafe. worden sei. Damit habe das Urtheil die Rechtskraft erlangt, eines Bortrages.) Herr Heinrich Schulz. Die Schulräume sind zur Bezu erblicken sei und daß Trautsch das Bergehen zur Last falle, rechtsunwirksam und unzulässig an und erkannte auf Einstellung Arbeiter- Sängerbund Berlins und Umgegend, Borsigender Ad. NeuEs nahm an, daß in der Tellersammlung eine öffentliche Stollette die Berliner Strafkammer sah jedes weitere Verfahren als nutzung der Bibliother und des reichhaltigen Beitschriftenmaterials schon von des Verfahrens. Das Reichsgericht hat auch dieses Urtheil mann, Basewalterfir. 3. Alle Aenderungen im Bereinskalender find zu richten fie veranstaltet zu haben, währen Scheller und Schulze sie verwieder aufgehoben. In dem etwas scharf begründeten Urtheil an Friedrich fortum, Manteuffelftr. 49, v. 2 Tr. mittelt und ausgeführt hätten. Auch dem Herrn Nehmiz des Reichsgerichts werden folgende allgemein interessante Arbeiter- Raucherbund Berlins und Umgegend. Aenderungen rechnete man es als strafbar an, Daß er die Bekannt machung in der von ihm redigirten Zeitung aufgenommen Gesichtspunkte hervorgehoben: G3 ist nicht richtig, daß das Gesetz den Verzicht auf das Rechtsmittel ausdrücklich als Mittel hatte. Die Verurtheilten legten nunmehr beim Rammergericht Revision ein, unsere Genossen durch den Rechtsanwalt zur Serbeiführung der Rechtskraft vorsieht; der § 344 Str.-P.-D. spricht dies nicht aus, sondern erklärt nur den Dr. Herzfeld. Letzteren vertrat am 3. September in dem zur Berzicht für wirksam und unwiderruflich, so daß für den Vermündlichen Verhandlung anberaumten Termin der Referendar zichtenden die weitere Verfolgung des Rechtsmittels aus Simon, der zunächst die Rechtsgiltigkeit der Regierungsdamit die gleiche Wirkung wie wie durch Reform- Bildungsverein( Zweigverein Süd- Dft) Reichenbergerstr. 19. Verordnung vom 3. Auguft 1892 aus formalen Gründen geschlossen und Die letztere tritt das Seute, abends 8% Uhr, franzöfifche Sektion und handelswissenschaftliche Abanfocht und sie ferner sie ferner insoweit für ungiltig erklärte, die Rechtstraft herbeigeführt wird. als sie das Vermitteln einer nicht genehmigten öffentlichen blauf der Frist zur Einlegung des Rechts am Freitag, den 4. September, abends sy Uhr, in Cohn's Feſtfälen, Beuthgegen nach§§ 357 und 883 Str.-P.-D. formell erst mittheilung. Neue Studiengenoffen( Herren und Damen) willkommen. Handlungsgehilfen und Gehilfinnen: Deffentliche Bersammlung Kollekte unter Strafe stellt und Strafbestimmungen über über nicht mittels und uur insoweit ein, als das Urtheil nicht angefochten ftraße 20, 1 Treppe. Tagesordnung: Siehe geftriges Inserat im„ Borwärts". die Aufforderungen oder Bekanntmachungen genehmigte öffentliche Kollekten erläßt. Dann aber wurde auch ist, Db und in wie weit die Voraussetzung im Einzelfalle ger geltend gemacht, daß die genannte Regierungs- Polizeiverordnung geben ist, hat das Revisionsgericht ausschließlich zu ent Vermischkes. an sich durch das Urtheil des Landgerichts verlegt sei. Diese scheiden. Hieraus aber folgt, daß, wenn wie hier das Rechts. mittel rechtzeitig eingelegt und zugelassen ist, insoweit Verordnung habe nur den Zweck, Strafvorschriften zu der Informell die Rechtstraft des angefochtenen Urtheils gegemeldet wird, noch immer fort. Nach einer längeren Pause Die Erdsenkungen in Eisleben dauern wie von dort struktion an die Oberpräsidenten vom 31. Dezember 1825 8u geben und diese Instruktion wolle nur das Kollektiren von bemmt wird und der weitere Austrag der Sache in dem hat am Dienstag wieder eine Erschütterung stattgefunden, welche eine Ge- für den Instanzenzug geordneten Verfahren erfolgen muß, auch hauptsächlich die obere Rammthorstraße traf. Während die Haus zu Haus, von Person zu Person an nehmigung geknüpft wissen. Die Revision unserer Partei- enn die Bulaffung des Rechtsmittels einem Senfungen in der Gegend der Sangerhausenerstraße etwas nachgenossen Trautsch, Scheller und Schulze wurde mit folgender erklärten Berzichte gegenüber auf Rechtsgelassen, ist die böse Sieben" in legter Zeit außerordentlich in Begründung zurückgewiesen: Die Regierungsverordnung irrthum oder Berfehen beruhen follte. Bum Mitleidenschaft gezogen. Nicht nur die Häuser dortselbst, sondern vom 3. August sei sowohl formell als auch materiell giltig. In Schluß heißt es: Das Gericht erster Instanz verletzte nicht blos die auch die massiven Ufermauern des Grabens haben bis 15 Zentiletterer Hinsicht sei zu bemerken, daß sich ihre materielle Biltig- SS 394, 398 St.-P.-D. und den§ 888 Str.-P.-D., sondern auch die meter breite Riffe erlitten und mußten schleunigst reparirt feit nicht blos auf die Instruktion vom 81. Dezember 1825 ftüße, 88 72 bis 76 Ger.-Verf.-G., wenn es über die ihm hier werden. Eine große Zahl der geschädigten Hausbesizer hat in sondern auch auf die§§ 6, 11, 12 und 15 des Gesezes über die gezogenen Grenzen hinaus sich berufen glaubt, den letzten Monaten Entschädigungsklagen gegen die Mansfelder Bolizeiverwaltung. Die Veranstaltung einer Rollette fei ohne ie außerhalb feiner Aufgabe und Recht 3 Bergbau- Gesellschaft angestrengt. Rechtsirrthum darin iphäre liegende fonkrete Zuständigkeit und fammlung ftattfinden, und daß er dann die Aufstellung der Teller visionsgerichts seiner Nachprüfung zu unter Schöneberg ist der Barbierlehrling Olischewsti, welcher beim annonce, d. h. öffentlich darauf hinwies, es würde eine Zeller- e chtmäßigkeit einer Entscheidung des Re- etherexplosion im Hause des Kolonialwaarenhändlers
-
reiches Erscheinen nothwendig.
-
anordnete. Eine Kollette sei die Sammlung schon um des- ziehen und außer Wirksamkeit zu seßen! Vorübergehen von einer einstürzenden Mauer erschlagen wurde, willen gewesen, weil die Beiträge freiwillige waren, und In der Bock'schen Hutfabrik war am Nachmittage des ums Leben gekommen, während dem Maurer Doft ein Bein zerals öffentliche sei fie zu betrachten, weil sie stattgefunden 5. Mai eine Schlägerei entstanden, nachdem einige Arbeiter von schmettert worden ist. Zwei Kaufmannslehrlinge, Baumann und habe bei Gelegenheit einer Bersammlung, die nicht auf bestimmte dem Unternehmer plöglich entlassen worden waren. Einer der Augstein, welche im Keller Aether abfüllten, haben schwere Personen beschränkt war. Und diese öffentliche Rollette habe Arbeiter erhielt von dem Hutmacher Franz Wodarczki Brandwunden erlitten. Die 72 jährige Mutter des Kaufmanns Der Genehmigung auf grund der Oberpräsidial In- einen Messerstich in den Kopf, daß er blutüberströmt Schöneberg stürzte bei der Bertrümmerung des Gebäudes aus struktion vom 31. Dezember 1825 bedurft. Betreffs Scheller zu Boden stürzte. Zu den Angreifern gehörten auch die Arbeiter dem oberen Stock in den Keller, wobei fie schwere Brustund Schulze, die nicht nur die Gaben überwacht, sondern nachher Siewert und Reimanczit. Wodarczki wurde gestern von verlegungen davon trug. Mehrere andere Hausbewohner und