Einzelbild herunterladen
 

weiteren Steuergutscheinen die große An­furbelungsaktion durchzuführen. Das bisherige Ergebnis war fläglich. Auf Grund einer Statistit, die durch die verschärfte Aus­steuerung von Arbeitslosen aus dem Unter­stügungssystem die Zahl der Arbeitslosen herabdrückte, konnte man als bisheriges Ge= samtergebnis die Verminderung um einige Zehntausend Arbeitslose von dem Heere der 6 Millionen verkünden. Selbst wenn ein Teil diefer Besserung nicht nur statistisch, sondern echt ist, bedeutet das herzlich wenig. Es ist auch ein schwacher Trost, wenn man den günstigeren Verlauf der letzten Monate des Jahres 1932 den gleichen Monaten des Jahres 1931 gegenüberstellt, die Monate der ausgesprochenen Krisenverschärfung nach dem Bankenkrach im Juli 1931 gewesen sind.

Bedenkt man, daß die mühselig errechneten Anfurbelungserfolge auf der anderen Seite erkauft sind durch eine gewaltige Vorbe= lastung der öffentlichen Finan zen durch die Steuergutscheine in den kom­menden Jahren, bedenkt man weiter, daß die Papen- Regierung selbst mit einer sicherlich zu bescheidenen Schäzung das Defizit des Reichs für das laufende Haushaltsjahr fürz­lich auf 800 Millionen veranschlagen mußte, so wird man nur feststellen können, daß die Wirtschaftspolitik der Freiherrnregierung genau so zu einem Fiasto geführt hat wie ihre allgemeine ,, autoritäre" Politik.

Fortschritte, Fortschritte von beachtlichem Umfang hat die Papen- Regierung nur auf einem wirtschaftspolitischen Gebiet erzielt, nämlich in der Erhöhung der Sub­ventionen, die einzelnen Interessenten gruppen aus dem großen Portemonnaie des Reiches gezahlt worden sind. Es ist kaum nötig, festzustellen, daß hier an der Spize entsprechend den junkerlichen Beziehungen wiederum die Summen stehen, die der Er haltung des Besizes der Groß agrarier dienen.

Geschenke für die Unternehmer, Lohndruck für die Arbeiter, Subventionen für die Groß­interessenten, die am lautesten schreien, und Rentenkürzungen für die Aermsten der Armen, dazu eine Handelspolitik, die, von nebelhaften Autartievorstellungen beeinflußt, der Landwirtschaft nicht nügt, aber der Ex­portindustrie die Märkte verdirbt! So sieht die Politik einer Regierung aus, die ihr Mandat nicht vom Volke, sondern aus ,, höheren Sphären" empfängt. Nach diesem Berlustabschluß fann die Sanierung nicht durch die Auswechslung des einen oder ande­ren Klubmitgliedes erfolgen, sondern wirksam nur durch eine Generalabtehr pon dieser Wirtschaftspolitik der Junker und Barone .

Hauptmann bei Studenten

Ansprache an die Jugend

In der Berliner Universität fand zu Ehren Gerhart Hauptmanns unter dem Protektorat des Reftors Prof. Dr. Kohlrausch eine Festver­anstaltung statt, der der Dichter persönlich bei­wohnte. Der Rettor feierte in seiner Ansprache Gerhart Hauptmann als den anerkannten Re­präsentanten des deutschen Geistes und versicherte. daß sein Wert im Dienste der Wahrheit auch eine unsterbliche Heimat an den Stätten der Wissenschaft gefunden habe.

Universitätsprofessor Dr. Dessoir hielt die offizielle Festansprache, in der er das Lebenswert Gerhart Hauptmanns umriß. Er schloß mit den Worten: Das geistige Deutschland bekennt sich zu Ihrem Werk und zu Ihrem Menschentum. Sie bleiben uns Vorbild, auch für alle kommende Arbeit."

Zum Schluß der Feier nahm Gerhart Hauptmann selbst das Wort zu einer leben­digen Ansprache an die akademische Jugend. Er appellierte daran, daß der Jugend das soziale Bewußtsein lebendig bleiben möge und daß sie sich in ihren Kämpfen und Wollen aber nie­mals von der geistigen Ebene entferne. ,, Es gibt außer den äußeren Pflichten die unveräußerliche Berpflichtung vor sich selbst." Er erinnerte an feine eigene Studienzeit, die er mit der heute vielfach ungeistigen Haltung studentischer Schichten verglich. Er meinte, daß er bisweilen den Wunsch empfinde, der heutigen akademischen Jugend ,, Jugendgeist von meinem Jugendgeist zu spen­den". Er hätte die fefte Hoffnung und den Glauben, daß sich auch die gesamte Jugend wieder geschlossen auf ihre geistige Verpflichtung zu befinnen begönne. Wenn Sie andere refor­mieren wollen, fangen Sie bei sich selbst an! Schöpfen Sie aus dem lauteren Quellwasser des Geistes in sich. Aller geistiger Adel und geistige Bollendung besteht in der Kraft der eigenen Verantwortungsfähigkeit. Die akade mische Jugend will Führer sein jawohl, sie soll es. Aber seien Sie zuerst einmal Führer für sich selbst!"

-

Hauptmann schloß mit Worten des Dankes und mit dem ausdrücklichen Wunsche, daß er als wohl wollender Ratgeber auch gerade von der Jugend meiterhin verstanden werde. Unter stürmischen Ovationen, die sich auch von einer vielhundert­föpfigen Menschenmenge auf der Straße fort­festen, verließ der Dichter diese denkwürdige Feier.

Preußen protestiert im Reichsrat

Entschließung des Verfassungsausschusses gegen das Reich angenommen

Der Reichsrat hielt am Freitagabend eine Boll­sigung ab, die vom geschäftsführenden Reichs­innenminister, Freiherrn von Gayl, mit einem Nachruf auf den Geheimrat Dr. Quart, Mitglied der bayerischen Gesandtschaft, eröffnet.

Der preußische Ministerialdirektor Dr. Brecht empfahl dann als Berichterstatter die Ent schließung zur Annahme, die der Verfassungs­ausschuß in Verbindung mit den übrigen Aus­schüssen des Reichsrats am vorigen Sonnabend nach eingehender Erörterung der verfassungs­politischen Lage gefaßt hatte.

Der geschäftsführende Reichsinnenminister, Frei­herr

von Gayl, wiederholte die schon vor den Ausschüssen abgegebene Erklärung der Reichs­regierung daß diese bereit sei, dem in Teil 2 dieser Entschließung vorgebrachten Verlangen stattzugeben, bei der großen Bedeutung der Reichs­reform für das Schicksal von Volk und Reich bei den weiteren Arbeiten in engstem Einvernehmen mit den Ländern vorzugehen. Er setzte noch hinzu, er sei auch gern bereit, mit den Ber tretern der preußischen Provinzen in dieser Sache in Fühlung zu treten und zu bleiben.

Für Preußen erklärte Ministerialdirettor Dr. Brecht, Preußen stimme der Entschließung auch im Plenum zu. Ferner verías er folgende Erklärung:

Auch die preußische Staatsregierung erwartet an Stelle ungesunder und gewaltsamer Experi mente, wie sie zur Zeit mit Preußen angestellt werden, eine organische Reform des Ver­hältnisses von Reich und Ländern auf dem ordentlichen verfassungsmäßigen Wege. Sie hat sich von 1928 bis 1930 an den Vorarbeiten zu einer solchen Reform in der Länderkonferenz und ihren Ausschüssen start be teiligt und auch später Anregungen gegeben. Da durch die unbegreifliche Unterlassung der gegen wärtigen Reichsregierung, trok des Vorstoßes vom 20. Juli 1932, noch immer kein Entwurf den Ländern vorliegt, so verlangt die preußische Staatsregierung auch aus diesem Grunde die sofortige Aufhebung aller Sonder­maßnahmen in Preußen.

190

Sie hält es übrigens mit geordneten Zu­ständen nicht für vereinbar, daß eine mit der Reichsverfaffung in vielen Punkten im Wider­spruch stehende Berordnung, wie die vom 20. Juli 1932, froh der Entscheidung des Staatsgerichtshofs noch immer unverändert im Reichsgesehblatt stehen bleibt.

Die heute ergangene neue Verordnung wird nach Ansicht der preußischen Staatsregierung der Entscheidung des Staatsgerichtshofes nicht gerecht und schafft eine weitere Er­schwerung der Lage.

Oberbürgermeister Dr. Sahm, Berlin , bedauert, daß die Entschließung den Reichsratsmitgliedern nicht rechtzeitig abschriftlich mitgeteilt worden sei und daß er lediglich aus der Zeitung das Material habe entnehmen müssen. Er stellt dann fest, daß er dem ersten Teil der Entschließung nicht zu­zustimmen vermöge, da er einen Wider­spruch enthalte.

Ein Antrag des Vertreters der Provinz Ober­schlesien, die Abstimmung über die Entschließung auszusetzen, fand keine Unterstüßung.

Der erfte Teil der Entschließung wurde darauf mit 54 gegen 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Da­gegen stimmten die Vertreter der Provinzen Ostpreußen , Brandenburg , Stadt Berlin , Pom­ mern , Schleswig- Holstein , Hannover und West­ falen .

Stimmenthaltung übten Anhalt, Braun­ schweig , Oldenburg , Mecklenburg- Schwerin und Mecklenburg - Strelih.

Der zweite Teil der Entschließung wurde einstimmig angenommen.

Der Reichsrat erledigte dann noch kleinere Vor­lagen. Schließlich wurde eine Verordnung ge= billigt, monach die Bezirke der Reichsdisziplinar. fammern in München und Nürnberg trotz der Zusammenlegung verschiedener bayerischer Re­gierungsbezirke unverändert bleiben.

Hindenburgs Brief an Otto Braun

Der Reichspräsident hat folgenden Brief an den preußischen Ministerpräsidenten gerichtet:

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! In Ihrem Schreiben vom 3. d. M. haben Sie darauf hin­gewiesen, daß ich nach Art 19 Abs. 2 der Reichs­verfassung zur Vollstreckung des Urteils des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom 25. Oftober 1932 berufen sei. Eine Vollstreckung des Urteils fäme nur insoweit in Betracht, als die Entscheidung selbst einer Vollstreckung fähig ist. Wenn Sie als einen solchen Vollstreckungsakt die

Biedereinſegung des preußischen Miniſter präsidenten und der preußischen Staatsminister in ihre Aemter und als Landesregierung gefordert haben, fo bedarf es dessen nicht.

Aus meiner und des Reichskanzlers Erklärung, die bei der Besprechung vom 29. Oktober d. J. Ihnen gegenüber abgegeben wurde, war deutlich zu entnehmen, daß entsprechend dem Urteil des Staatsgerichtshofes Ihnen und den preußischen Staatsministern die Bertretung Preußens

im Reichstag, im Reichsrat oder sonst gegenüber dem Reich oder gegenüber dem Landtag, dem Staatsrat oder gegen= über anderen Ländern zustehen soll. Im übrigen haben Sie und die preußischen Staatsminister von diesen Befugnissen bereits Gebrauch gemacht. Hiernach bleibt kein Raum für einen weiteren Akt des Reichs, durch den die preußischen Staatsminister erst wieder in ihre Aemter förmlich eingesetzt werden könnten.

Um aber die entstandenen Schwierigkeiten und Meinungsverschiedenheiten auszuräumen, habe ich mich entschlossen, auf Grund des Art. 48 Abs. 2 der Reichsverfassung die nötigen Maßnahmen zu treffen, wie ich sie aus dem an­.liegenden, an Sie, Herr Ministerpräsident, und an den Reichskanzler als Reichskommissar für das Land Preußen gerichteten Schreiben zu ent­nehmen bitte.

Ich bedauere, daß die bisherigen Verhandlungen

210 100

nicht zu einer Einigung geführt haben. Es erscheint mir aber nicht möglich, die Klärung der Verhältnisse weiter aufzuschieben. Das Interesse des Reiches und des Landes Breußen verlangt vielmehr eine beschleunigte Be­reinigung aller durch das Urteil des Staats­gerichtshofs entstandenen Schwierigkeiten, um Rei bungen für die Zukunft auszuschließen und ein vertägliches Zusammenarbeiten zum Wohle des Landes und des Reiches zwischen den Kommissa­ren des Reiches und den preußischen Staats­ministern im Geiste des Urteils sicherzustellen. Dies bezwecken meine Anordnungen.

Ich bin überzeugt, daß Sie, Herr Miniſter­präsident, und die Herren preußischen Staats­minister wie auch die Kommissare des Reiches für das Land Preußen alles daran segen werden, um dieses Ziel zu erreichen.

In ausgezeichneter Hochachtung

Ihr gez. von Hindenburg.

Landtagsdebatte über 20. Juli

Für Donnerstag, den 24. November, festgesetzt

Die Tagesordnung für die nächste Sihung des Preußischen Landtags , die auf Donnerstag, 24. November, 15 Uhr, anberaumt ist, ist jetzt endgültig festgefeht worden. Sie ent­hält als Hauptpunkt die Mitteilung des preußischen Ministerpräsidenten über das Urteil des Staatsgerichts­hofs, verbunden mit zahlreichen dazu einge­gangenen Anträgen verschiedener Fraktionen, über die eine gemeinsame Beratung ftattfinden soll. Diese Beratung wird den Anlaß bilden für eine größere Aussprache. Die hierfür den ein­zelnen Fraffionen einzuräumende Redezeit foll in einer vor der Bolligung stattfindenden Sigung des Aeltestenrats festgelegt werden.

Denkschrift über den 20. Juli

Der preußische Ministerpräsident Braun hat dem Landtag eine Mitteilung über das Leipziger Urteil nebst Entscheidungsgründen und im Zusammen hang damit eine Dentschrift über die Bor­gänge am 20 Juli 1932 und über die Berfassungs­streitigkeit des Freistaats Preußen gegen das Deutsche Reich zugeleitet. Dies ist seit Monaten die erste Borlage, die dem Landtag von der ge­schäftsführenden Regierung zugeht. Die Dent­

Kommunisten- Todesurteil

Obwohl er nicht schoß!

Ein unerhörtes Todesurteil des Chemnizer Schwurgerichts gegen einen 29jährigen kommu nistischen Arbeiter, der an einer Schießerei in einem Caféhaus beteiligt war, muß im ganzen Lande das größte Aufsehen und gerechte Em­pörung auslösen; seine Bollſtredung muß unter allen Umständen verhindert werden.

Der Kommunist Bartel und ein unbekannt gebliebener Begleiter hatten in einem national­sozialistischen Café im Gefolge eines Zusammen stoßes Revolverschüsse abzugeben versucht. Ein Schuß, anscheinend von dem Unbekannten ab= gegeben, tötete einen Nationalsozialisten. Bartel selbst wurde durch eine Ladehemmung seines Re volvers verhindert zu schießen! Trog­dem verurteilte ihn das Gericht wegen Mittäter­schaft" bei einem planmäßigen Mordanschlag zum Tode und wegen unbefugten Waffenbesizes zu 6 Monaten Gefängnis. Zum Verhängnis wurde ihm das Kommando Fertigmachen", das er ge­geben haben soll, als sein unbekannt gebliebener Begleiter sdoß.

Das Urteil ist unhaltbar. Dem Verurteilten ist fein Mord oder Totschlag nachgewiesen. nicht ein­mal ein abgegebener Schuß. Daß er wegen ,, Mit täterschaft" am Mord hingerichtet werden soll, ist einfach nicht vorstellbar, und eine sofortige Be­gnadigung muß zunächst dafür sorgen, daß eine Nachprüfung des Urteils erfolgt und nicht durch einen möglichen Justizmord verhindert wird. Für diese Begnadigung und Nachprüfung erheben auch wir nachdrücklich unsere Stimme.

Auf alle Fälle verdient Bartel die Begnadigung mit mindestens dem gleiche Recht wie die Mörder Don Potempa, die planmäßig einen politischen Gegner zu Tode geprügelt haben.

Gontards Glaubwürdigkeit Zusammenstoß im Bullerjahn- Prozeß

Leipzig , 18. November.

Am Freitag kam es im Bullerjahn- Prozeß zu heftigen Zusammenstößen zwischen den Verteidigern und dem Zeugen Gontard. Buller­jahn sagte aus, daß er bei seiner Einstellung von Herrn von Gontard in einer mehrstündigen Unter­

schrift soll dem Landtag eine Uebersicht über die tatsächlichen Vorgänge in zeitlicher Folge ver­mitteln. Sie schildert den Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzung und enthält Abschriften der wichtigsten Urkunden.

Die preußische Regierung zur neuen Notverordnung

Das preußische Kabinett Braun wird sich in einer Kabinettssigung am Sonnabend mit der soeben verkündeten neuen Notverordnung über die Auswirkungen des Leipziger Urteils be­schäftigen. In Kreisen, die der Regierung Braun nahestehen, wird erklärt, daß die neue Notver­ordnung eine Verschärfung der Lage bedeute. Es wird darauf hingewiesen, daß noch am Donnerstag eine Unterredung zwischen dem Reichskanzler v. Papen und dem Minister­präsidenten Braun über Berständigungsmöglich­teiten stattfand, und es wird als unverständlich bezeichnet, daß in dieser Unterredung der Reichs­tanzler dem Ministerpräsidenten fein Wort über die neue Berordnung gesagt habe, obwohl zu jenem Zeitpunkt diese Verordnung offenbar fchon fertiggestellt gewesen sei.

redung beauftragt worden sei, die Direktoren des Berts für Gontard zu bespigeln. Gontard bezeich nete diese Aussage als erlogen, wogegen die Ver­teidiger erregt Einspruch erhoben. Sie beantrag ten die Bernehmung eines anderen Angestellten, der einen ähnlichen Auftrag vom Zeugen Gontard erhalten habe. Die Entscheidung über den Beweis­antrag wurde zunächst zurückgestellt.

Es wurde dann weiter die Frage der Ent­schädigung für das beschlagnahmte Lager er örtert, wobei die Verteidiger festzustellen versuch­ten, ob die Berlin - Karlsruher Industriemerke das Material bereits vorher bezahlt erhalten hatten. Sie begründeten ihre Fragen damit, daß sie für die Zuverlässigkeit der Direktoren und die GI a ub­würdigkeit des Herrn von Gontard von besonderer Bedeutung seien. Ueber die Zu­lässigkeit dieses Fragenkompleres soll später ein Gerichtsbeschluß herbeigeführt werden.

Sodann überreichte Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld eine große 3ahl von Beweisanträgen. Zur Beleuchtung der Glaubwürdigkeit des Zeugen Gontard sollen gehört werden: Bankdirettor von Stauß, der bei seiner eidlichen Aussage vom Juni 1931 schwere Vorwürfe gegen Gontard erhoben habe, weiter Geheimrat Schanner, der befunden soll, daß v. Gontard ein Werk, das er als Treuhänder verwaltete, veräußert und dabei die Treuhänderpflichten insofern schwer verletzt habe, als er dem Eigentümer weder Kenntnis noch Abrechnung über den Verkauf gegeben habe.

Zum Parteistreit in Baden. In der Frage des Abschlusses eines Konkordats zwischen dem Frei­staat Baden und der katholischen Kirche ist es, wie schon gemeldet, zu einem Streit zwischen der Mehrheit unserer Landtagsfraktion und dem Landesparteivorstand gekommen, der jetzt auch in unserer badischen Parteipresse ausgefochten wird. Um eine endgültige Stellungnahme der Partei herbeizuführen, hat der badische Landesvorstand jezt einen außerordentlichen 2andespartei­tag

auf Sonntag, den 27. November, nach Offenburg einberufen.

Taß" berichtet aus Berlin vom 14. November: Herr von Papen hat die Sozialdemokraten Wels und Breitsch.id zu sich eingeladen. Die Sozialdemokraten haben natürlich die Einladung mit größter Bereitwilligkeit an genommen." Taß ist die sowjetrussische Telegraphenagentur, die die ganze sowjetruffische Presse mit Nachrichten versorgt.