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Mieter gegen Hauswirte Musiker bachten nicht mehr ans Schülerkarten für 22 jährige gedehnt worden, weil heute vielfach bei der An­

Wegen Landfriedensbruch

vor Gericht

Vor der Straftammer stehen sechs Mieter, fünf Männer und eine Frau aus dem Hause Langestraße 91 megen Landfriedens­bruch und Hausfriedensbruch vor Gericht. Der Streit zwischen Mietern und Hauswirt, der am 8. August zu schweren Tumulten geführt hat, bauert auch im Gericht fort. Hauswirt und Mieter beschimpfen sich gegenseitig und werfen einander die schwersten Borwürfe an den Kopf.

Der Hauswirt, ein Herr Schiller , in Ruß­ land geboren, hatte im Jahre 1922 neben anderen Häusern auch das Haus Langestraße 91 erworben, im Jahre 1926 baute er Fabrikräume, die sich auf dem Hofe des Hauses befanden, zu Woh­nungen aus. Mit den Mietern dieser Wohnungen stand er auf Kriegsfuß, fie tonnten nicht zahlen, er brohte mit Egmiffionen. Die Be­ziehungen spizten sich schließlich derart zu, daß der Wirt sich nicht mehr sicher fühlte und sich fogar eine Scheintodpistole anschaffte. Die Ange­flagten behaupten, daß Herr Schiller, der übrigens als Nebentläger zugelassen ist, sich den Mietern gegenüber verschiedentlich in der häß­lichsten Weise geäußert und fie dirett provoziert habe. Am Nachmittag des 8. Auguſt fam es zu heftigen Auseinander­fegungen zwischen der Buchhalterin des Neben­flägers und einem der Mieter. Der Nebenkläger gab einige Schüsse aus der Schreckschuß­pistole ab, die Erregung im Hause wurde da durch noch gesteigert, das Ueberfallkommando nahm ihn in Schughaft. Am späten Abend würden darauf von den Mietern die Fensterscheiben in den Hofwohnungen demoliert, die elektrische Lei­tung zerschnitten und die Lampen zertrümmert. Auch ganze Fensterflügel wurden auf den Hof geworfen. Während die Angeklagten dem Haus­wirt die unhygienischen Zustände in seinem Hause zum Vorwurf machen und ihn schifanöser Behand­lung bezichtigen, flagt dieser als Zeuge in be= megten Worten sein Leid darüber, daß die Be= wohner der Hofwohnungen( frühere Fabrikräume) ihre Mieten nicht haben zahlen wollen, und daß einige von den Angeklagten ihn bestohlen hätten.

Sämtliche Angeklagte bestreiten die Teilnahme an dem ihnen zur Last gelegten Landfriedens­bruch. Das Gericht verurteilte nur einen wegen Sachbeschädigung zu vier Monaten Gefängnis und spricht die anderen frei.

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Bier braunhäutige Studenten von den Philippinen sind auf ihrem Europatrip jezt in Berlin gelandet, um uns in die hohe Kunst des Jo- Jo- Spieles einzuweihen. Was dieses Jo- Jo- Meister- Quartett den erstaunten Augen darbot, mar allerdings verblüffend und stellte einen Jongleuraft dar, der an den seligen Rastelli erinnerte. Acht Spiele flogen jeder Spieler hielt links und rechts ein Jo- 30 wie von Geisterhand geschnellt nach allen Richtungen. Das wirbelte wie toll im Kreis herum, schoß auf die Erde, beschrieb hier eine Bahn, flog zwischen den Beinen hindurch, über die Achsel retour, hielt setundenlang auf halbem Weg nach unten inne und schoß bei Berührung mit der Fingerspizze wieder nach oben, beschrieb Spiralen und machte fomplizierte Saltos, tänzelte im Taft der Mufit, ganz wie sein philippinischer Bezwinger es wollte. Wie mans macht, haben die fingerfertigen Fremd linge vorerst nicht verraten, dagegen gab es eine Einladung zum fostenlosen Unterricht bei ihnen. Nach den Vorführungen erhob sich unter dem Schülerauditorium ein faft lebensgefährliches Jo­

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Neueinführung der Reichsbahn

Die Reichsbahn wird vom 1. Dezember d. 3. ab die Altersgrenze für die In­anspruchnahme von Schülermonats- und Schüler­rückfahrkarten, die für Lehrlinge und einzelne andere Gruppen von Benutzern bisher auf 20 Jahre festgesetzt war, auf 22 Jahre ausdehnen. Schülermonatstarben sind um die Hälfte billiger als gewöhnliche Monatskarten und gewähren schon bei werftäglich nur einmaliger Benutzung zur Hin und Rüdfahrt eine Ermäßigung von 78 bis 89 Proz. der regelrechten Einzelfahrpreise. Sie werden 3. B. ausgegeben an Schüler, ordentlich Studierende von Hochschulen und an solche Personen, die auf Grund eines schrift lichen Lehrvertrages in Berufsausbildung stehen( Lehrlinge). Die für Lehrlinge und einzelne andere Gruppen bisher bemessene Altersgrenze von 20 Jahren ist nunmehr um zwei Jahre aus­

Und wieder Sondergericht

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Sechs Verhandlungen

Beim Sondergericht waren neulich fünf Sachen angesezt. Die eine wurde vertagt, meil ein Zeuge nicht erschienen war. Die zweite Sache bildete die Fortsegung einer vor wenigen Tagen ausgesetzten Verhandlung. Der schwerkriegsbe­schädigte Kutscher Williams- im Gericht er­schien er auf Krüden war beschuldigt, sein Fahrradschloß gegen einen fahrenden Straßen­bahnwagen auf dem Kurfürstendamm geschleudert zu haben. Die Scheibe des hinteren Perrons wurde dabei zertrümmert. Die Anflage lautete auf Transportgefährdung. Das Gericht verurteilte ihn jedoch nur wegen Nötigung zu fünf Monaten Gefängnis, da der Schaffner im Augenblid, als das Fahrradschloß den Wagen traf, diesen gerade zum Halten gebracht und die Kurbel herausge= nommen hatte.

In der dritten Sache waren zwei junge Kom­munisten, der Schneider Vogelfinger und der Schlosser Schöps angeflagt. Am Wahlsonntag wurde ein Wagen der Straßenbahnlinie 177 auf der Kaiserallee von einer Gruppe junger Burschen mit Steinen beworfen; ein Fahrgast trug Ver­legungen davon. Die Menge, die sich sofort ange­fammelt hatte, zwang die Fahrgäste auszusteigen. Als der Wagen weiter fuhr, wurde er wieder von einem Stein getroffen. Die den Wagen begleiten­den Polizeibeamten und auch andere Beamte, die auf die Schüsse der ersten herbeigeeilt waren, nahmen die beiden Angeklagten fest. Alle beide bestritten, die Steine geschleudert zu haben. Die Sache mußte jedoch dertagt werben, um noch weitere Zeugen zu hören.

Dann war der Gasarbeiter B., ein Mann von 38 Jahren, wegen Transportgefährdung angeflagt. Er wurde am 7. November Der= haftet, als er gegen Uhr nachmittags an der Kreuzung Reichenberger Straße und Man­teuffelstraße Pflastersteine und Balken aus der benachbarten Baustelle über die Schienen legte. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchter Nötigung zu fünf Monaten Gefängnis. Es war der erste Verkehrs- Angeklagte, der sich auf freiem Fuß befand. Das Gericht sah davon ab, einen Haftbefehl gegen ihn zu erlassen.

Der letzte war ein Nazi. Die Verhandlung gegen ihn stand bereits einmal an. Dieser Ar­beiter Helwig Helwig hatte der Menschen­menge gemeinſam mit anderen Steine gegen fahrende Straßenbahnen ge­

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worfen. 3mei Scheiben maren zertrümmert worden. Die Anflage lautet auf Land. friedensbruch und Transportgefähr Nach Dung. der Praxis des Sonder­gerichts war das schwerer Landfriedensbruch, für den die Mindeststrafe 10 Jahre Zuchthaus ist. Die Verhandlung wurde zunächst vertagt, weil der Verteidiger den Vorsitzenden Landgerichtsrat Tolk und den Beisiger Landgerichtsrat Geb= hardt wegen Befangenheit abgelehnt hatte. Das Sondergericht wies aber die Ablehnung zurück. In der neuen Verhandlung gab der An= geflagte zwar zu, 4. November am der Freiarchenbrüde in Treptom aus einer Gruppe von mehreren Personen heraus gegen die Straßenbahn Steine geworfen zu haben, be­stritt aber, die Straßenbahn getroffen zu haben. Der Beamte wollte es aber anders gesehen haben. Der Staatsanwalt beantragte drei Jahre Zucht­haus wegen Landfriedensbruchs und Transport­gefährdung. Das Gericht erkannte auf Jahre Zuchthaus .

an

Das Sondergericht hat also die Tage für diese Transportgefährdung herabgesezt, bedauerlich nur, daß die BVG.- Arbeiter für die gleichen Hand­lungen je 2% Jahre Zuchthaus erhalten haben.

Gestern hatten sich vor dem Sondergericht zwei Mitglieder der Sa. 23, der Friseur Otto Thiele und der Mechaniter Heffele, wegen Trans­portgefährdung zu verantworten. Ein Polizei. auto überraschte am 3. November an der Stößen­feebrücke in Spandau eine Gruppe von acht Per­sonen, die sich in gebückter Stellung an den Straßenbahnschienen zu schaffen machten. Zwei von den Leuten konnten von den Beamten nach längerer Verfolgung gestellt werden. Die An­getlagten bestritten ihre Schuld. Sie hätten nur zugesehen, wie Kommunisten mit Ab­zeichen(!) Steine auf die Schienen legten. Die Verteidigung hatte Zeugen, gleichfalls Mit­glieder des Sturms 23, gestellt, die das gleiche befundeten. Fünf Polizeibeamte sagten das Gegenteil aus: Sie haben nur die National­sozialisten und keine andere Gruppe gesehen. Das Gericht vereidigte trozdem, im Widerspruch zum Antrag des Staatsanwalts, sämtliche Nazizeugen und sprach die Angeklagten mangels Beweises frei. Organisierte Nazilüge hat wieder einmal Erfolg gehabt.

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Die Arbeit der Kriminalbeamten

In den letzten Tagen fand im Polizeipräsidium Berlin unter Vorsiz des Ministerialdirigenten Dr. Graeser und unter Teilnahme der zu­ständigen Referenten des preußischen Ministeriums des Innern eine Besprechung der Leiter der staatlichen Kriminalpolizeistellen Preußens statt. Es wurden alle zur Zeit für die Kriminalpolizei wichtigen Fragen und die Möglichkeiten einer Auswertung der letzten wissenschaftlichen Er­gebnisse für die Tätigkeit der Kriminalpolizei be sprochen. Einen breiten Raum nahmen die Erörterungen über die Bekämpfung der Auto- und Fahrraddiebstähle, die Frage der Glücksspiel­automaten, die Aufgaben der Betrugsberatungs­stelle fomie wichtige Organisationsfragen ein. Daneben wurden die Fragen des Nachwuchses, der Ausbildung und Fortbildung der Kriminalbeamten sowie der Berufseignungsprüfung eingehend behandelt.

,, Amerika von heute." Vom Dienstag, dem 29. November, ab läuft im Planetarium am 300 der Großfilm ,, merita von heute". Bor her spricht ein Astronom unter Verwendung des Beiß- Instrumentes über das Thema: Ein Bora sprung in das Sterneninnere". Die Borführungen finden täglich, außer Montags, um 3, 5, 7 und 9 Uhr statt.

Das Fest der Goldenen Hochzeit feiert das Rentnerehepaar Paul und Wilhelmine Ba u d le r, Schulstr. 17, am 30. November. d. I. Die Ehe­leute sind seit 49 Jahren ohne Unterbrechung treue Leser des ,, Vorwärts".

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