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Geräts mit dem Tegt: Bas mutet man ben deutschen   Volk zu? Daß es stimme für das , Christentum' vom Hakenkreuz, des' Evangelium da lautet: Köpfe sollen rollen, die Hanfindustrie soll belebt werden, eine Nacht der langen Messer foll fein."

Wieso in diesem eindeutigen Angriff auf die blutrünstige Führung der NSDAP  . eine Berächtlichmachung der katholischen Kirche zu erblicken ist, ist das Geheimnis des Staatsanwalts.

Gegen die Konkordate

Beschluß des badischen Landesparteitages

Karlsruhe  , 28. November.

Auf dem Landesparteitag der badischen Sozialdemokratie in

auf folgende Erklärung ab: ,, Der Landes. parteitag hat gegen die Auffassung der Mehrheit der Fraktion ent

Offenburg   wurde am Sonntag folgender schieden. Die konterrevolutionäre Situa Antrag angenommen:

,, Der Parteitag beschließt: das Zentrum

Republikanische Juristen hat den sozialdemokratischen Parteitag vor

Tagung in Frankfurt Frankfurt  

a. M., 28. November. In der am Sonntag zum Abschluß gekommenen Tagung des Republitanischen Juristen­bundes, die nach den Bestimmungen des von der Reichsregierung angeordneten Burgfriedens allerdings nur Mitgliedern zugänglich war, sprach Professor Radbruch   über den Stand der Strafrechtsreform. Der Redner äußerte sich über die Aussichten einer parlamentarischen Erledigung sehr pessimistisch. Dazu komme, daß nationalsozialistische Strafrechtstheorien in unver einbarem Widerspruch zu dem Gedankengut der noch von Liszt   beeinflußten Strafrechtsreform stehen. Es sei anzuerkennen, daß die Ausein andersetzungen über neue und zeitnähere Straf­rechtsideen auch auf der Seite der nationalsozia­liftischen und jungfonfervativen Gegner auf einem bemerkenswert hohen Niveau ausgetragen wer­den. Außer dem faschistischen Italien   übe das Strafrecht der Sowjets einen gewissen Einfluß auf den in Gang befindlichen Umfor mungsprozeß des deutschen   Rechtes aus. So sei charakteristisch, daß der rein materielle Ber­brechensbegriff mit der uferlosen Aus­dehnung des richterlichen Ermessens, wie er in dem vom Reichsgericht begründeten gefeßlichen Notstand anläßlich der verhinderten Zwangsversteigerung östlicher Güter in Erschei nung getreten sei, zweifellos von dem russi­schen Recht beeinflußt ist. Auf der anderen Seite ständen nationalsozialistische Straf­rechtsideen mit der Erhebung der Strafe zum Symbol des Staates unter der Einflußsphäre des faschistisch- italienischen Rechts.

Im Anschluß an die Tagung wurde ein Frank­ furter   Bezirksverband des Bundes unter dem Vorsitz von Landgerichtsrat Dr. Schlesinger gebildet.

Prof. Schmiz verurteilt

Disziplinarurteil

gegen den Gutachter der Sowjetunion  

Eigener Bericht des Vorwärts" Braunschweig  , 28. November.

Die Braunschweigische Dienststraftammer ver urteilte am Sonnabend den früheren Rektor der hiesigen Technischen Hochschule Prof. Schmig zur Dienstentlassung, zur Tragung der Prozeßkosten und zur Kürzung seines Gehaltes um die Hälfte dessen, was er bei seiner Emeritie­rung erhalten hätte. Dem Prozeß, der auf Antrag des Generalstaatsanwalts unter Ausschluß der Deffentlichkeit einschließlich der Presse geführt wurde, lagen folgende Beschuldigungen zugrunde: Prof. Schmitz hat für die Sowjet­ union   jahrelang besondere technische Aufgaben ausgeführt und sich als Konstrukteur für die russische   Regierung betätigt. Infolgedessen mar Schmitz auch wiederholt in Rußland  , wo er u. a. in Moskau   ein modernes Konstruktionsbüro einrichtete. Eine Berufung nach dort lehnte er jedoch ab. Prof. Schmig wurde von der Sowjet­regierung als Gutachter zur Nachprüfung eines russischen   Auftrags an Deutschland   heran gezogen. Wegen dieser Tätigkeit und wegen an­geblichen Mißbrauches von Hochschuleinrichtungen geriet Prof. Schmitz mit dem Reichsarbeits­ministerium in Konflikt. Auf dessen Ver­anlaffung wurde die Untersuchung und schließlich das Dienststrafverfahren durchgeführt. Als Zeugen traten u. a. Ministerialrat Dr. Clausen, Legations­rat v. Stutterheim, Schriftsteller Dr. Schmolte, sämtlich aus Berlin  , und der jezige Rektor der Hochschule auf. Nach achtstündiger Verhandlung erkannte die Dienststraflammer auf das obige Urteil, deffen Begründung ebenfalls in nichtöffent­licher Sigung erfolgte.

Der wütende Klagges

Weiterer Streit um die technische Hochschule

Braunschweig, 27. November.

Die Beröffentlichungen über den Streit zwischen Minifter& lagges und Rettor und Senat der Technischen Hochschule   in Braunschweig   haben Klagges in eine ohnmächtige Wut versetzt. Klagges hat jeht sogar beim preußischen Minifterium des Innern den Antrag gestellt, die Bossische 3eitung" in Berlin   zu verbieten, da fie eine Erklärung des Verbandes der Deutschen Hoch­chulen, die fich mit dem Streit befaßte, veröffent­

ein Ultimatum gestellt, auf das dieser nicht anders als mit einer glatten Zurück weisung antworten kann. Die sozialdemo. kratische Fraktion des Badischen   Landtags hat im Plenum bei der Abstimmung über die Staatsverträge( Konkordate) sowohl bei dem Konkordat mit der katholischen als auch mit der evangelischen Kirche, unter Durchführung des Fraktions­zwanges und mit der Verpflichtung der Teilnahme sämtlicher Fraktionsmitglieder, in der Abstimmung gegen die Kon torbate, also mit Nein zu stim­Alle übrigen zum gleichen Punkt gestellten Tagesordnungsanträge sind da mit erledigt."

tion Süddeutschlands   erfordert die ge schlossene Abwehrfront der Arbeiterschaft und damit auch die engste Verbundenheit in der Sozialdemokratie. Diesem Ge­bot fügt sich die gesamte Land. tagsfraktion und damit auch dem Willensausdruck des Landesparteitages, im Landtag gegen die Konkordate zu stimmen."

Mit der Entschließung des Parteitags und der Erklärung der Landtagsfraktion ist der Konflikt in Baden   beigelegt und die volle Einmütigkeit der Partei wieder­hergestellt.

Erzbischofskommunist

Das Photo bringt es an den Tag

Vor einigen Tagen gab es in dem katholischen Konstanz große Feierlichkeit: Der Erz­Die Landtagsfraktion gab hier bischof Dr. Konrad Gröber stattete einen Besuch

licht hat. Ebenso hat er den Rektor Profeffor Gaßner aufgefordert, das Berbot, das den nationalsozialistischen Studenten den Zutritt zur Hochschule untersagt, sofort wieder aufzu­heben. Klagges hat den Reffor ferner mit einer Berwarnung bestraft. Rektor und Senat müssen also wieder zulassen, daß Leute die Hochschule be­suchen können, die dem Senat in Zeitungsartikeln ,, verfalkte Ansichten" vorgeworfen hatten. Sie hatten gefordert, daß selbstverständlich die Hoch­schule politisiert werden müsse. Blagges will nach wie vor diese Politifierung der Hochschule be­treiben. Er hat die Verwarnung auch ausge­sprochen, ohne die Untersuchung durch das Gesamt­ministerium abzuwarten. Rektor und Senat hatten sich bekanntlich beschwerdeführend an den Vor­figenden des Staatsministeriums gewandt.

Der polnisch- ruffifche nichtangriffspakt vom Juli 1931 sowie das Schlichtungsabkommen wurden am Sonntag nachmittag vom polnischen Staatspräsidenten ratifiziert.

Schwebebahnunglück

Zwei Personen getötet, mehrere verletzt

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Wie bereits in einem Teil der Sonnfagausgabe mitgeteilt, ereignete sich am Sonnabend auf der Schau ins Land Schwebebahn bei Freiburg   i. Br. ein schweres Absturzunglüd. 3wei Personen wurden getötet, mehrere verlegt. Bei der Abfahrt von der Berg­station war offenbar übersehen worden, daß nur eines der beiden Zugseile von der die Kabine am Zugseil halfenden Greifvorrichtung gefaßt worden war. Das zweite Seil muß daher während der ganzen Fahrt zunächst auf dem Dach der Kabine gefchleift und später heruntergefallen fein, ohne daß merkwürdigerweise dem Schaffner etwas aufgefallen war. Nachdem bereits fünf Sechstel der Strede zurückgelegt waren, muß sich das herabhängende Seil offenbar unter der Ka­bine festgeklemmt haben und durch den auf­tretenden starken Zug muß die Kabine mit großer

Endkampf um das Recht

Verteidigung beantragt Freispruch Bullerjahns

Leipzig, 28. november. Am Montag begannen im Bullerjahn- Prozeß die Schlußausführungen der Berteidigung. Zu­nächst nahm Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld das Wort. Einleitend führte er aus: Dem Plädoyer des Reichsanwalts stellt die Verteidigung schon bei Beginn ihrer Ausführungen klar und deutlich ihre fefte Ueberzeugung von der Un­schuld des Angeklagten Bullerjahn gegenüber und dem Antrage des Reichsanwalts auf zwölf Jahre Zuchthaus den Antrag auf Frei­Spruch.

Wenn ich in diefer ungewöhnlichen Art schon an den Anfang das Schlußergebnis stelle, so hat das seine besonderen Gründe. Diese finde ich darin, daß der Reichsanwalt ein Plädoyer gehalten hat, das geradezu Schreden zu ver breiten geeignet ist. Dabei denke ich nicht so sehr an das Strafmaß, ich denke mehr an die sehr sonderbare Beweiswürdigung, die in pielen Punkten mit den festgestellten Tatsachen einfach nicht zu vereinbaren ist. Das gilt nament lich für die

Frage der Rheinlandcäumung.

Wenn in einem Punkte, dann hatte ich erwartet, daß hier der Reichsanwalt ein offenes Wort gesprochen hätte. Ich habe ihn dazu für verpflich tet angesehen, weil ja die Grundlage dieser Fest stellung genau so wie por acht Jahren eine Aus. tunft des Auswärtigen Amtes ist. Ebenso wie das Auswärtige Amt vor acht Jahren dem Reichsgericht die Grundlage seiner Feststellung mit der Erklärung gegeben hat, daß die Rhein­landräumung wegen der Ergebnisse der Durch­suchung in den Wittenauer Werken unterblieb, genau so hat dieselbe Stelle jetzt erklärt:

Daß die Rheinlandräumung unterblieb, das fland feft lange bevor die Durchsuchung in Wittenau   in Frage fam.

Der Reichsanwalt hat nicht in offener Weise die Konsequenz daraus gezogen. Er hat im Gegenteil gefagt, Bullerjahns Tat gab den Interalliierten allerdings nicht mehr den Grund zur Nicht­räumung, aber den Anlaß für den Vorwand, das Rheinland   nicht freizugeben. Wir wissen heute, was man vor 8 Jahren hier noch nicht wußte, daß die Funde in Mittenau nur unter vielen

Funden ähnlicher Art eine gewisse Rolle spielten, und wir wissen, daß die Funde nur einen Vorwand darstellten. Für einen solchen Vorwand kann man aber doch nicht denjenigen ver­antwortlich machen, den man als Berräter der Wittenauer Waffen und Munition ansieht. Aber der Reichsanwalt braucht eine solche Konstruktion, da er sonst nur ein paar Jahre Zuchthaus hätte beantragen können statt der zwölf Jahre, die er be­antragt hat. Offenbar wollte der Reichsanwalt nicht vergessen machen, daß die Reichsanwalt. schaft die einzige Behörde, die einzige prozeßbeteiligte Person gewesen ist, die bis zum letzten Augenblick daran festgehalten hat, daß das erste Urteil gerechtfertigt war.

Wenn ich hervorhob, daß die Verteidigung zu der festen Ueberzeugung der Unschuld des Ange­flagten gefommen ist, so muß ich hinzufügen, daß die Verteidiger mit äußerster Borsicht an die Prüfung der Frage herangegangen ist, ob Buller= jahn nicht nur seiner Schuld nicht überführt, fon­dern ob er wirklich auch unschuldig ist. Ich weiß, daß Dr. Paul Levi   und auch Dr. Cohn erst ganz allmählich zu der Ueberzeugung von der Un­schuld Bullerjahns gekommen find. Ich selbst habe dem Angeklagten manche alle ge stellt und er hat jede Prüfung bestan den, besonders die Prüfungen, die sich not­mendig in jener Zeit biefes Prozeßverfahrens ergaben, als es sich darum handelte, ob es mög lich sein werde, Leutnant Jost als Zeugen vor das deutsche Gericht zu bringen. Wenn der Angeklagte auch nur einen Funken Schuldgefühl gehabt hätte, er hätte irgendwann ein Zeichen von sich geben müssen, aus dem Befürchtungen vor der Ver­nehmung des Leutnants Jost erkennbar geworden wären. Niemals aber ist derartiges bei ihm erfennbar gewesen. Das hat mich im Zusammen­hang mit vielen anderen Feststellungen zu der festen Ueberzeugung geführt:

Der Angeklagte ist wirklich unschuldig! Das Reichsgericht wird heute nicht nur nicht zu einer Feststellung der Schuld des Angeklagten tommen müssen, es wird nicht nur feststellen müssen, daß die Schuld nicht erwiesen ist, sondern es wird feststellen müssen, daß der Angeklagte Walter Bullerjahn unschuldig ist.

Nach diesen grundsäglichen Vorbemerkungen ging der Verteidiger auf die Einzelheiten ein,

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ab und wurde im Rathaus von den Kommunal behörden festlich empfangen. Natürlich fehlte es auch nicht an einer Gruppenaufnahme, die den historischen Moment für fünftige Geschlechter feft­hielt.

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Aber siehe da auf dieser Gruppenauf­nahme bemerkte man auch sehr deutlich den kom­ munistischen   Stadtrat Lieb, der es sich nicht hatte nehmen lassen, sich an den Empfangs­feierlichkeiten für den Erzbischof zu beteiligen. Darob großer Krach in der Ortsgruppe Konstanz  der KPD  . Nach einer erregten Diskussion dar­über, ob ein kommunistischer Stadtrat am Empfang eines Erzbischofs teilnehmen dürfe, kam schließlich eine Resolution zustande, die das Ge­baren Liebs schärfstens verurteilte.

Dem armen Lieb ist Unrecht geschehen. Er hat sicherlich die zahlreichen Photos gesehen, auf denen die Gesandten und sonstigen Würdenträger der Sowjetunion  , ohne Anstoß zu erregen, zufammen mit den Spizen der bürgerlichen Welt an festlichen Tafeln sizen, und hat sich gesagt: was dem Tschitscherin recht ist, ist dem Lieb billig. Aber er hat sich geirrt Auch in der bolschewiſti­schen Hierarchie gilt der Grundsatz: Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem gewöhnlichen Sterb­lichen nicht erlaubt. Fahr wohl, fahr wohl, du armer Lieb!

Gewalt vom Seil abgehoben worden sein. Erst in diesem Augenblid scheint der Schaffner die Gefahr erkannt und das Notfignal gezogen zu haben, und der Wagen stürzte ab.

Verkettung unglücklicher Umstände

Wie die Direktion der Schau- ins- Land- Bahn mitteilt, hat die noch im Laufe der Nacht vor­genommene Untersuchung der telegraphisch herbei­gerufenen Sachverständigen ergeben, daß das Ka­binenunglüd weder auf technische noch Material fehler zurückzuführen sei. Es liege vielmehr eine faft tragische Bertettung unglüdlicher Umstände vor, die ein Infrafttreten der mehr­fachen Sicherungen verhinderten. Der Betrieb auf der Bahn wurde vorläufig auf behördliche Ber­anlassung bis zur restlosen Aufklärung stillgelegt und durch einen vorläufigen Omnibusverkehr zur Bergstation ersetzt.

Bei den Toten handelt es sich um den ver­heirateten Schaffner Thomas von Freiburg und den Prokuristen Thieß der Freiburger Firma Rosenberg. Der Schwerverlegte ist der eng lische Vertreter dieser Firma, ein Kaufmann Kühltal, der anläßlich eines Besuchs in Frei­ burg   eine Fahrt auf den Schau- ins- Land unter nommen hatte. Sein Zustand ist besorgnis­erregend. Er ist den ganzen Sonnt er nicht zu Bewußtsein gekommen.

Tragödie eines 66 jährigen

Wer ist das tote Mädchen?

In feiner Wohnung in der Schöneberger Straße 6 wurde am Sonntag der 66 Jahre alte Händler Karl Trogand und ein efra 20- bis 22jähriges Mädchen durch Gas ver­giftet bewußtlos aufgefunden. Die Wieder­belebungsversuche der alarmierten Feuerwehr waren nur bei den Manne von Erfolg. Die Leiche der Frau wurde von der Kriminalpolizei beschlag­nahmt.

2. lebt von seiner Frau getrennt, und man nimmt an, daß er zu der Unbekannten ein Liebesverhältnis unterhalten hat.

ein gemeinsamer Selbstmordversuch oder ein Un glüdsfall vorliegt, kann erst die nähere polizeiliche Untersuchung ergeben. Die Nachforschungen der Kriminalpolizei nach der Herkunft der Frau find bisher erfolglos geblieben.

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Am Funkturm wurde gestern ein Beiste s gestörter in Schußhaft genommen. Der Mann hatte in wirren Worten erzählt, daß er sich vom Funkturm in die Tiefe stürzen werde. Der Zu stand des Kranten wird die sofortige Ueberweisung in eine Heilanstalt notwendig machen.

Feuer in den Motardwerken

In den Motardwerten in der Nonnendamm, allee 162 in Siemensstadt  , die erst kürzlich von einem verheerenden Feuer heimgesucht wurden, brach Sonnabend durch Selbstentzün­dung eines Destillierballons aber­mals ein Brand aus. Zum Glück wurde die Ge­fahr rechtzeitig erkannt und der Feuerwehr gelang es, den Brand auf seinen Herd zu beschränken.

Staatsrat von Jan gestorben. Staatsrat Hein rich von Jan vom bayerischen Ministerium des Innern ist am Sonntag abend im Alter von 58 Jahren gestorben, vermutlich an den Folgen eines Knöchelbruchs, den er sich beim Ausgleiten auf einer Treppe zugezogen hatte. Staatsrat von Jan galt als einer der besten Renner von Berfassungsfragen. Er hat erst zulegt Bayern  por bem Staatsgerichtshof in Leip. zig vertreten. Dem Ministerium des Innern gehörte er feit November 1918 an.