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Internationale Abwehr

Beschluß der Seeleute und Hafenarbeiter

Am Montag und Dienstag fand in Am st er. dam unter dem Vorsiz von E. Bevin, Mit­glied des Generalrats und Vorsitzender der Hafen­arbeitersektion der Internationalen Transport­arbeiterföderation, eine gemeinsame Sigung von Borstandsmitgliedern der Sektion der See­leute und Hafenarbeiter der ITF.   statt. Es wurden die Maßnahmen besprochen, die national und international zur Abwehr der in verschiedenen Ländern drohenden Anschläge auf die Lohn- und Arbeitsbedingun gen der Seeleute und Hafenarbeiter getroffen werden müssen.

Zu dieser Sizung haben alle dafür in Betracht tommenden Mitgliederverbände der ITF.   Ver­treter entsandt. Zum ersten Male nahm an einer folchen Sigung auch eine Abordnung des eng lischen Seemannsverbandes unter Leitung ihres Generalsekretärs W. R. Spence teil. Es wurde einstimmig eine Entschließung angenommen, in der es heißt:

" Die Konferenz stellt fest, daß der Wirtschafts­tampf zwischen den kapitalistischen   Ländern eine riesenhafte Arbeitslosigkeit erzeugt und das Elend unter der Arbeiterschaft bis zur Unerträglichkeit gesteigert hat. Der den Arbeitern aufgezwungene fortgejezte Lohnabbau hat die Kauftraft ver­mindert und dadurch die allgemeine Wirtschaftslage

Der Nazi- Syndikus

Vertritt Unternehmer und Arbeiter Bei den Nazis, die nach dem Streif des BVG. Personals nicht wieder in den Betrieb hineingefommen find, hat sich jetzt das Verlangen nach einem Prozeßvertreter beim Arbeitsgericht eingestellt. Aber woher einen solchen Vertreter nehmen, da beim Arbeitsgericht nur Beauftragte von wirt­schaftlichen Organisationen zugelassen werden dürfen. Die Nazis glaubten nun ihr Ziel

weiter verschlimmert. Abgesehen von der Ver. schlechterung der Arbeitsbedingungen im allge­meinen, bedeutet der Mannschaftsabbau in der Seeschiffahrt für die Seeleute eine weitere Verschlechterung der Arbeitsverhältnisse und dar­über hinaus eine Gefährdung der Sicher

heit auf See.

Die Konferenz erklärt daher, daß eine weitere Berschlechterung der Lohn- und Arbeitsbedingungen mit allen den Organisationen zur Verfügung stehenden Mitteln abzuwehren ist. Die kon­ferenz fordert die angeschlossenen Organisationen auf, alle Maßnahmen für diesen Kampf zu treffen.

Die Organisationen werden beauftragt, in allen Fällen, wo Verschlechterungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen drohen, das Sekretariat der ITF.   unverzüglich zu informieren."

Die Konferenz beschloß die Einsetzung eines Unterausschusses, der die Entwicklung der Lohn­und Arbeitsbedingungen in der Schiffahrt und den Hafenbetrieben weiter zu verfolgen hat Diefer Unterausschuß tritt sofort zusammen, sobald Nach­richten über bevorstehende Anschläge vorliegen. Er gibt, wenn nötig, den Organisationen Auftrag, welche Maßnahmen national und international ge­troffen werden müssen.

beitsgericht in einem der vielen Prozesse aus Anlaß des BVG.- Streifs. Er wurde in einem vom Affeffor Dr. Röhle geleiteten Vergleichs­termin zurüdgewiesen, furz darauf aber von einer anderen Kammer, deren Vorsitzender der Amtsgerichtsrat Dr. Simons ist, zuge­laffen, obgleich der Vertreter der BVG. Tat­sachen dafür anführte, daß der Allgemeine sachen dafür anführte, daß der Allgemeine Deutsche Arbeitnehmerverband" nichts ande. res ist als die alte Naziorgani sation.

dadurch zu erreichen, daß sie ihrer BG. Die feindlichen Brüder

Betriebszellenorganisation den Mantel einer wirtschaftlichen Ver= einigung umhängten, ihr ein Statut gaben, das rechtsgerichteten Arbeitnehmern aller Berufe den Eintritt gestattet und sich den Namen AII= gemeiner Deutscher Arbeitnehmer­Derband" gaben.

Die leitenden Personen dieses Verbandes" sind dieselben, die auch die rein politisch aufgezogene Nazi- Betriebsorganisation leiteten. Auch Ge schäftsstelle und Telephonnummern sind die gleichen. Die Gründung des Allgemeinen Deut­schen Arbeitnehmerverbandes" ist am 24. No= Dember erfolgt, also zu der Zeit, wo die arbeitsgerichtlichen Prozesse bereits im Gange waren. Eine 3wedgründung im wahren Sinne des Wortes.

Das Bezeichnendste für diesen Arbeitnehmer­verband" ist aber die Tatsache, daß er zu seinem Geschäftsführer Dr. Ruhnte gemacht hat, der bis vor kurzem Syndikus des Arbeit­geberverbandes der Konditoren war und sich in dieser Eigenschaft durch seine scharf­macherischen Allüren bei den Arbeitern des Konditorgewerbes kein tein gutes Andenken be­wahrt hat.

Dr. Ruhnke erschien in seiner neuen Eigen­schaft als Arbeitnehmervertreter" vor dem Ar­

Ein

Nach dem Verkehrsstreik

taufmännischer Angestellter BV G., der Nationalsozialist Werner Müller, machte, obwohl seine Berufsgruppe für den Streit gar nicht in Frage tam, in den Versamm­lungen des Betriebspersonals für dessen Streik fehr eifrig Propaganda. Ich stehe und falle mif dem Streif" versicherte Nazi- Müller mit Nachdruck. Dabei war er überzeugt, daß er gar nicht zu Falle kommen könne in einem Streit, an dem er gar nicht beteiligt war, in den er aber andere hineintreiben half.

Als zwischen Nazis und Kommunisten der Zant darüber ausbrach, wer von ihnen an dem Mißlingen des Streits schuld sei, da wetterte Nazi- Müller in einer Versammlung gegen die RGD., beschuldigte sie des Verrats und bezeichnete zwei RGO. Mitglieder als Verräter. Die Folge davon war, daß den beiden RGO.. Leuten die Fensterscheiben ihrer Wohnungen ein­geworfen wurden.

Müller wurde fristlos entlassen mit der Begründung, er habe durch die Streifpropa­ganda die Interessen des Betriebes geschädigt.

Er flagte beim Arbeitsgericht. Obgleich er erklärt hatte, daß er mit dem Streit stehe und

falle, glaubte er sich vor dem Fallen dadurch ge­fichert, daß er als Mitglied der BVG.­Pensionskasse nach dem Statut vor Ab. Iauf einer zehnjährigen Dienstzeit nicht entlassen werden dürfe. Aber diese Bestimmung gilt nicht, wenn ein wichtiger Grund zur fristlosen Entlassung gegeben ist. Damit hatte der Naziheld nicht gerechnet.

den oben aufgeführten Berufsgruppen viele Zehn­tausende von Arbeitern und Arbeiterinnen Zugabe­artikel herstellen. Einwandfrei steht fest. daß in der Porzellan- und Steingutindustrie 6000 bis 7000 Arbeiter und Arbeiterinen in diesen Artikeln beschäftigt sind.

Das Gericht erkannte auf Abweisung der Nach der Lohnbewegung

Klage, weil der Kläger  , in dem er den pagierte, die Treuepflicht des An­Streit des Berkehrspersonals pro

gestellten verlegt habe.

Bugabe oder nicht?

Der Einzelhandelsausschuß des deut­ schen   Industrie- und Handelstages beabsichtigt, in der für Anfang Dezember angefeßten Hauptaus­schußsigung die Zustimmung zu einer am 6. Oktober dieses Jahres gefaßten mertreklamefeindlichen Entschließung durchzusetzen. Sonderbarerweise fordern also gerade diejenigen Kreise- die Händ­Ter ein Zugabeverbot, nachdem sie das Zugabewesen früher eingeführt haben.

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Man kann zu dem Zugabewesen stehen wie man will, fest steht, daß Zehntausende von Arbeitern und Arbeiterinnen eine lohnende Beschäfti gung mit der Herstellung von Waren und Artikeln für Zugabe und Wertreklame gefunden haben. Zu diesem sehr beachtenswerten Gesichts­punft wird uns aus Gewerkschaftskreisen ge­schrieben:

Eine Reichsregierung, die sich wieder einmal mit dem Zugabewesen beschäftigen muß, wird sehr ernst prüfen müssen, ob die heutige Zeit mit ihrer großen Arbeitslosigkeit geeignet ist, ge rade jegt ein solches Verbot zu erlassen. Die Reichsregierung unter Brüning, der Reichstag  , der Reichswirtschaftsrat, der Preußische Landtag  , alle Industrie- und Handelskammern Deutschlands  , dazu die wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeit­geber und Arbeitnehmer, haben sich schon einmal und sehr ausgiebig mit diesem Thema beschäftigen müssen und dabei gefunden, daß die Frage, Berbot

Vertrauen im Gastwirtsgewerbe

Der Zweigverein Berlin   im Zentralverband der Hotels, Restaurant- und Caféangestellten hält in der letzten Novemberwoche eine Reihe von Branchenversammlungen ab mit der einheitlichen Tagesordnung: Bericht über die Tarifverhandlungen." Als typisch für die Stim­mung in den Mitgliederkreisen darf vielleicht eine Branchenversammlung der Kellner betrachtet werden, also gerade der Gruppe, die wohl die Hauptlast der Verschlechterungen zu tragen hat, die durch den Schiedsspruch eingetreten sind.

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Es wäre durchaus verständlich gewesen, wenn in der Versammlung am Montag im Rosenthaler Hof weidlich geschimpft worden wäre. Was aber trat ein? Nach einem ausführlichen Referat des Genossen Parschau setzte zwar eine sehr lebhafte Diskussion ein, deren Grundtendenz läßt sich aber mit den Worten eines Redners fenn­zeichnen: Wenn es an dem Schiedsspruch Kritik zu üben gilt, dann ist kein Stein zu werfen auf die Berhandlungskommission, sondern auf die­jenigen, welche außerhalb des Berban des stehen!" Gegen Ende der Aussprache, an der sich insgesamt acht Redner beteiligten, wurde unter heiterer Zustimmung u. a. erklärt: Das angenehmste in dieser Bersammlung ist, daß sich die RGO. und sonstige Besserwisser überhaupt nicht zum Wort gemeldet haben!"

Der Berliner   Vorsitzende, Genosse Schneider, fonnte mit Befriedigung feststellen, daß die Aus­sprache bewiesen habe, daß die Mitgliedschaft auch in der schwierigsten Situation Vertrauen zu ihren Führern hat.

ober Nichtverbot des Zugabe- und Bertreklame Berkehrsstreit in Athen  

wesens, so einfach nicht zu lösen ist.

Namhafte Wirtschaftsverbände und die Handels­fammern der bedeutendsten Wirtschaftsgebiete Deutschlands  , u. a. Hannover  , Bremen  , Iserlohn  , Solingen  , Leipzig  , Nürnberg  , Augsburg   und Regensburg   haben sich dafür ausgesprochen, die Wertreklame als vollberechtigtes Werbemittel im großen Komplex der Reflame unangetaftet zu laffen. Auch die Bewertschaften haben eine rege Aufklärungsarbeit im gleichen Sinne geleistet.

Grundlegend kann man das Gutachten des vorläufigen Reichswirtschaftsrates zu der Forderung eines gesetzlichen Zugabeverbotes bezeichnen:

Für die große Mehrzahl der Mitglieder des Arbeitsausschusses kam ein radikales Berbot des Zugabewesens um deswillen nicht in Frage, weil ein Eingreifen der Gewerbegesetzgebung zum Zwecke der Ausschließung einer einzelnen und von meiten Kreifen angewendeten Reflamemethode nur dann möglich wäre, wenn ihre Unlauterkeit oder ihre durchgängige Schädlichkeit nachgewiesen wer­den könne. Das aber ist/ nach Ueberzeugung der großen Mehrzahl der Mitglieder des Arbeits­ausschusses nicht der Fall gewesen."

Die Vertreter der Gewerkschaften und besonders die der Porzellan, Steingut-, Glass, Gummi- und Spielwarenbranche hatten Gelegenheit, im Reichs­wirtschaftsrat ausführlich ihre Stellungnahme zu begründen und darauf hinzuweisen, daß allein in

Dem Streit der Angestellten der Privataufo­buffe haben sich jetzt auch die Straßenbahn­angestellten und die Gasarbeiter angeschlossen, so daß man von einem Generalstreit im Athener  Verkehrswesen sprechen kann. Auch die Bäcker­gehilfen drohen, sich der Streifbewegung anzu­schließen. Die Regierung beabsichtigt, Sonder­maßnahmen zu ergreifen.

Tariffündigung in der Groß- Hamburger Elsen­industrie, Bom Schlichtungsausschuß Hamburg Altona war vor einiger Zeit zwischen dem Deutschen   Metallarbeiterverband und dem Ver band der Eisenindustrie eine Vereinbarung getroffen worden, nach der der alte Rahmentarif vertrag wieder in Kraft tritt. Dieser Vertrag ist jetzt von den Unternehmern zum 31. Dezember gekündigt worden.

Ein Funktionär des Gesamtverbandes, Orts. verwaltung Berlin, Sektion Handel, hat am Montag turz nach 18 Uhr in der Untergrundbahn entweder zwischen den Stationen Nordring­Friedrichstadt oder Friedrichstadt  - Oranienburger Tor ein Patet mit Mitgliedsbüchern feiner Organisation liegen lassen. Da diese Mit­gliedsbücher nur für deren Inhaber Wert haben, bittet der Verlierer um Rückgabe des Fundes im Büro der Ortsverwaltung des Gesamtverbandes, Johannisstr. 14/15, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr. Etwaige Auslagen werden selbstverständlich ersetzt.

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